Schnupperlizenz Vorname, Name: ____________________________________________ Geburtsdatum: ____________________________________________ Schnupper-Gruppe: (Wochentag, Uhrzeit) ____________________________________________ Schnupper-Datum: ____________________________________________ Notfall-Kontakt: Vorname, Name: ____________________________________________ Telefonnummer: ____________________________________________ Besonderheiten (Allergien, chronische Krankheiten, o. ä.), ggf. Bedarfsmedikation: ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ Die oben genannte Person und ihre etwaigen Erziehungsberechtigten sind über folgendes informiert worden und erklärt sich damit einverstanden: Reiten und der Umgang mit Pferden bergen unvorhersehbare Risiken für Leben, Gesundheit und Sachen aller Beteiligten. Bei Beauftragung jeglicher Art wird dieses Risiko in Kauf genommen. Die oben genannte Person und ihre etwaigen Erziehungsberechtigten sind sich dieses Risikos bewusst und wurden ausdrücklich darauf hingewiesen. Um dieses Risiko zu minimieren ist sich unbedingt an die Reitordnung (von der die oben genannte Person und ihre etwaigen Erziehungsberechtigten Kenntnis genommen haben) zu halten und allen Sicherheitshinweisen Folge zu leisten. Ansprüche gegen den Eigentümer der Pferde aus § 833 BGB (Tierhalterhaftung) wegen aller durch die Pferde beim Reiten, Fahren und im sonstigen Umgang verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, soweit diese nicht durch eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung gedeckt sind, sind ausgeschlossen. Die Verpflichtung zum Abschluss einer TierhalterHaftpflichtversicherung besteht jedoch nicht. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Der Haftungsausschluss gilt nicht hinsichtlich Ansprüche der Kranken-, Rentenversicherung und sonstigen Dritten. Sie verpflichten sich jedoch, die Eigentümer von Regressforderungen der Kranken-, Rentenversicherungen und sonstigen Dritten im Innenverhältnis freizustellen, soweit diese nicht durch eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung gedeckt sind. TierhalterHaftpflichtversicherungen besagen jedoch im Regelfall bezüglich Fremdreitern nur, dass das, was das Pferd in Obhut des Fremdreiters beschädigt, versichert ist. Nicht versichert sind hingegen die Schäden des Fremdreiters selbst. Sie müssen also damit rechnen, dass z.B. die Kosten Ihrer Heilbehandlung nach einem Sturz vom Pferd aufgrund des Regresses der Krankenversicherung und der Freistellung im Innenverhältnis von Ihnen letztlich selbst zu tragen sind. Es wird deswegen dringend empfohlen, eine geeignete Unfallversicherung (für die eigenen Schäden) und eine Privathaftpflichtversicherung (für die Fremdschäden) abzuschließen. Ich bin damit einverstanden, dass Fotos von mir/meinem Kind veröffentlicht werden (Internet, Zeitung, o.ä.) Ich bin nicht damit einverstanden, dass Fotos von mir/meinem Kind veröffentlicht werden __________________________________________________________________________ Datum, Ort Unterschrift (Teilnehmer ab 18 Jahren oder ggf. gesetzlicher Vormund)
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