Schnupperlizenz - Elfen helfen e. V.

Schnupperlizenz
Vorname, Name:
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Geburtsdatum:
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Schnupper-Gruppe:
(Wochentag, Uhrzeit)
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Schnupper-Datum:
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Notfall-Kontakt:
Vorname, Name: ____________________________________________
Telefonnummer: ____________________________________________
Besonderheiten (Allergien, chronische Krankheiten, o. ä.), ggf. Bedarfsmedikation:
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Die oben genannte Person und ihre etwaigen Erziehungsberechtigten sind über folgendes informiert worden und erklärt
sich damit einverstanden:
Reiten und der Umgang mit Pferden bergen unvorhersehbare Risiken für Leben, Gesundheit und Sachen aller Beteiligten. Bei
Beauftragung jeglicher Art wird dieses Risiko in Kauf genommen. Die oben genannte Person und ihre etwaigen
Erziehungsberechtigten sind sich dieses Risikos bewusst und wurden ausdrücklich darauf hingewiesen. Um dieses Risiko zu
minimieren ist sich unbedingt an die Reitordnung (von der die oben genannte Person und ihre etwaigen Erziehungsberechtigten
Kenntnis genommen haben) zu halten und allen Sicherheitshinweisen Folge zu leisten.
Ansprüche gegen den Eigentümer der Pferde aus § 833 BGB (Tierhalterhaftung) wegen aller durch die Pferde beim Reiten,
Fahren und im sonstigen Umgang verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, soweit diese nicht durch eine
Tierhalter-Haftpflichtversicherung gedeckt sind, sind ausgeschlossen. Die Verpflichtung zum Abschluss einer TierhalterHaftpflichtversicherung besteht jedoch nicht.
Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Erfüllungsgehilfen haften wir nach den
gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche
Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Der Haftungsausschluss gilt nicht hinsichtlich Ansprüche der Kranken-, Rentenversicherung und sonstigen Dritten. Sie
verpflichten sich jedoch, die Eigentümer von Regressforderungen der Kranken-, Rentenversicherungen und sonstigen Dritten im
Innenverhältnis freizustellen, soweit diese nicht durch eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung gedeckt sind. TierhalterHaftpflichtversicherungen besagen jedoch im Regelfall bezüglich Fremdreitern nur, dass das, was das Pferd in Obhut des
Fremdreiters beschädigt, versichert ist. Nicht versichert sind hingegen die Schäden des Fremdreiters selbst. Sie müssen also damit
rechnen, dass z.B. die Kosten Ihrer Heilbehandlung nach einem Sturz vom Pferd aufgrund des Regresses der
Krankenversicherung und der Freistellung im Innenverhältnis von Ihnen letztlich selbst zu tragen sind.
Es wird deswegen dringend empfohlen, eine geeignete Unfallversicherung (für die eigenen Schäden) und eine
Privathaftpflichtversicherung (für die Fremdschäden) abzuschließen.
Ich bin damit einverstanden, dass Fotos von mir/meinem Kind veröffentlicht werden (Internet, Zeitung, o.ä.)
Ich bin nicht damit einverstanden, dass Fotos von mir/meinem Kind veröffentlicht werden
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Datum, Ort
Unterschrift (Teilnehmer ab 18 Jahren oder ggf. gesetzlicher Vormund)