Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7397 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Welche niedersächsischen Kliniken bieten die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruches? Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Jan-Christoph Oetjen, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr und Björn Försterling (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 16.02.2017 Die Familienplanung ist ein intimer Bereich der Lebensgestaltung der betroffenen Frauen und Paare, in dem Druck nach Ansicht von Experten in jede Richtung zu vermeiden sei. Wichtig sei aber, dass die Rahmenbedingungen zur Verfügung stünden, die Familienplanung unter umfassender Beachtung von Gesundheit und Menschenwürde zu ermöglichen. Dies gelte für sämtliche betroffenen Bereiche, umfasse also die Fragen einer umfassenden Sexualaufklärung und Verhütung ebenso wie die Betreuung von Schwangerschaften oder deren Abbruch. 1. Welche Krankenhäuser gibt es in Niedersachsen? 2. Welche dieser Krankenhäuser haben eine Station für Gynäkologie/Geburtshilfe? 3. Welche Größe haben die ärztlichen Teams in den jeweiligen Abteilungen? 4. Welche dieser Krankenhäuser führen keine Schwangerschaftsabbrüche durch bzw. nur in Ausnahmefällen? 5. Aus welchen Gründen nehmen die jeweiligen Kliniken keine Abbrüche (mehr) vor? 6. Wie beurteilt die Landesregierung solche Vorgänge wie die in Schaumburg und Dannenberg? 7. In wie vielen Kilometern Entfernung befindet sich jeweils das nächste Krankenhaus, in dem ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden kann? 8. Inwieweit hat der Erhalt oder aber auch die Beendigung einzelner Abteilungen oder auch ärztlicher Leistungen Einfluss auf die Finanzierung des Krankenhauses? 9. Inwieweit ändert sich die Sachlage, wenn bestimmte Leistungen eigenständig, beispielsweise aufgrund bestimmter Moralvorstellungen, aus dem Angebot genommen werden? (Ausgegeben am 17.02.2017)
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