AGB - Verkauf beweglicher Sachen
§1
Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
(1)
(2)
Unsere AGB gelten für die Lieferung von beweglichen Sachen nach Maßgabe des
zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages.
Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB
abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch
dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung
vorbehaltlos ausführen.
§2
Angebot – Vertragsschluss – Angebotsunterlagen
(1) Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, dass wir innerhalb von
einer Woche
a) durch Zusendung einer Auftragsbestätigung
oder
b) durch Lieferung der Ware
(2)
annehmen können.
Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten
wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen
Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte
bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§3
Preise und Zahlungsbedingungen
(1)
(2)
(3)
Der angebotene Kaufpreis ist bindend.
Wir geben lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht
in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Es gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung
der von in der Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte
erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten
Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss
unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
(4)
(5)
Die Gesamtvergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware und ohne
Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die
gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von uns anerkannt oder mit unserer
Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er
zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§4
Datenschutz
(1)
Sämtliche mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift,
Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung)
werden wir ausschließlich gemä ß den Bestimmungen des deutschen
Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.
Kontakt / Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist
Jochen Sasse
In der Au 33
61440 Oberursel
Tel.: 0163 – 290 630 4
Email: [email protected]
(2) Die personenbezogenen Daten, soweit diese fü r den Abschluss, die inhaltliche
Ausgestaltung oder Anderung des Vertragsverhä ltnisses erforderlich sind
(Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns
abgeschlossenen Kaufverträ ge verwendet.
(3)
Wenn wir die E-Mail-Adresse eines Käufers im Zusammenhang mit dem Verkauf
einer Ware oder Dienstleistung erhalten und der Käufer dem nicht widersprochen
hat, behalten wir uns vor, regelmäßig Angebote zu ähnlichen Produkten, wie den
bereits gekauften, aus unserem Sortiment per E-Mail zuzusenden.
Es besteht die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung der Bestellung zu
erteilen.
Diese Einwilligungserklä rung erfolgt völlig freiwillig und kann auf unserer
Internetseite www.easy-sub.de abgerufen sowie jederzeit durch eine Nachricht an die
oben unter § 4 Abs.1 angegebene Kontaktmöglichkeit oder über einen dafür
vorgesehenen Link in der Werbemail widerrufen werden, ohne dass hierfür andere
als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
(3)
Die personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme
unserer Angebote zu ermö glichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden
ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen
Kaufverträ ge verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale
zur Identifikation als Kunde bzw. Käufer.
§5
Datenweitergabe zur Vertragserfüllung
Die für die Vertragserfüllung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der
Vertragserfüllung an Unternehmen, mit denen wir geschäftliche Beziehungen
unterhalten, weitergegeben, soweit dies zur Bestellung bestellter Waren erforderlich ist.
Die zur Vertragserfüllung notwendigen Daten geben wir an das mit der Lieferung
beauftragte (Versand-)Unternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung bestellter Waren
erforderlich ist.
Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir die hierfür erforderlichen Zahlungsdaten an
das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut und ggf. von uns beauftragte
Zahlungsdienstleister weiter bzw. an den im Bestellprozess ausgewählten
Zahlungsdienst.
Zum Teil erheben diese Zahlungsdienstleister diese Daten auch selbst, soweit Sie dort ein
Konto anlegen. In diesem Fall müssen Sie sich im Bestellprozess mit Ihren Zugangsdaten
bei dem Zahlungsdienstleister anmelden. Es gilt insoweit die Datenschutzerklärung des
jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
§6
Leistungsfrist – Nachfrist
(1)
(2)
Falls kein fester Liefertermin vereinbart ist, erfolgt die Lieferung zwei Wochen nach
Vertragsschluss. Soweit eine Mitwirkungspflicht des Kunden notwendig ist, beginnt
die Frist nicht zu laufen, bevor der Kunde diese Pflicht erfüllt hat.
Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer
angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen.
§7
Leistungszeit – Gefahrübergang
(1)
(2)
(3)
(4)
Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung
gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höhere
Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, wenn der Kunde
etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
Es ist – sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt – die Lieferung
ab Werk vereinbart.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf
den Käufer über, sobald die Sachen dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst
zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert
haben.
Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht.
§8
Vereinbarte Beschaffenheit - Haftung für Mängel
(1)
(2)
(3)
(4)
Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen
Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag
einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige
Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.
Wir behalten uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung
vor.
Die Gewährleistungsfrist beträgt immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Falle eines
Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit
es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für
Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 9.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
§9
Haftung für Schäden
(1)
(2)
(3)
(4)
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von
Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben
bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, sowie dem
Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des
Verschuldens.
Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht
ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres
beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen
wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
§ 10
Eigentumsvorbehalt
(1)
(2)
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher
Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt
wurde.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der
Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen
Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.
(3)
(4)
Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der
Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere
Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu
erstatten.
Der Kunde tritt uns für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der
Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus
den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur
Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder
ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an
der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.
Übersteigt der Wert der Sicherung unserer Ansprüche gegen den Besteller um mehr
als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns
zustehenden Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
§ 11
Vertragliche Rücktrittsrechte
(1) Rücktritt wegen mangelnder Selbstbelieferung
Wir sind im Falle ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger
Selbstbelieferung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Wir werden den Kunden über die ausgebliebene Selbstbelieferung unverzüglich
informieren und im Falle eines Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung
unverzüglich zurückerstatten.
(2) Rücktritt wegen mangelnder Lieferungsmöglichkeit durch den Hersteller
Wir sind im Falle ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger
Lieferungsmöglichkeit des Herstellers von der bei uns bestellten Ware berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten.
Wir werden den Kunden über die mangelnde Lieferungsmöglichkeit des Herstellers
unverzüglich informieren und im Falle eines Rücktritts eine bereits erhaltene
Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.
(3) Rücktritt wegen Vermögensverschlechterung
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über sein
Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine
eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben hat oder das
Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse
abgelehnt wurde.
Im Falle eines Rücktritts werden wir dem Kunden eine bereits erhaltene
Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.
§ 12
Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren.
Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
§ 13
Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem
Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 14
Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
(1)
(2)
(3)
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort
unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben
unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Abs. 3 etwas anderes
ergibt.
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das
für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht, nämlich das Amtsgericht Bad
Homburg und das Landgericht Frankfurt am Main.
§ 15
Schlussbestimmungen
(1)
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Genügen sie
dieser nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser
Schriftformklausel. Diese Schriftformklausel gilt hingegen dann nicht für
Änderungen oder Ergänzungen, wenn dem Kunden ausdrücklich oder konkludent
mitgeteilt wird, dass eine Vereinbarung auch ohne Einhaltung der Schriftform
bindend sein soll.
(2) Sollten
eine
oder
mehrere
Bestimmungen
dieser
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt davon die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare
Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten
kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame
Klausel durch eine solche zu ersetzen, die dem Gewollten möglichst nahe kommt
und wirksam ist. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall,
dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.