Exportbericht Slowenien - Außenwirtschaftsportal Bayern

Exportbericht Slowenien
Februar 2017
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Außenhandel
Geschäftsabwicklung
Markterschließung
Zoll
Recht
Geschäftsreisen
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Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien,
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
4
WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN
6
AUSSENHANDEL
9
GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG
9
Normen
11
Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
11
Zahlungskonditionen
12
Forderungseintreibung
12
Verkehr, Transport, Logistik
14
KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL
14
INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ZOLL
15
Steuern und Abgaben
15
RECHTSINFORMATIONEN
20
Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen
20
Lizenzvergabe
25
Eigentum und Forderungen
25
Schiedsgerichtsbarkeit
29
BAYERISCHES AUSSENWIRTSCHAFTSANGEBOT
30
INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN
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ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE
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WICHTIGE ADRESSEN
35
LINKS
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4
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Key facts
Staatsform
Republik
Fläche
20.273 km²
Bevölkerung
2.061.912 Einwohner
Städte
Ljubljana, Hauptstadt, 279.756 Ew.; Maribor, 95.589 Ew.; Celje,
37.787 Ew.; Kranj, 37.586 Ew.; Koper, 25.306 Ew.; Velenje, 25.019
Ew.; Novo mesto, 23.392 Ew.; Ptuj, 17.769 Ew.
Klima
gemäßigt alpin im Landesinneren, kontinental im pannonischen Becken und mediterran an der Adriaküste
Währung
EUR
Historischer Überblick
Im 7. Jahrhundert vereinigten sich die westslawischen Stämme zum Fürstentum Karantanien, das
allerdings bald zu einem Teil des Fränkischen Reiches wurde. Im Jahre 1335 kamen die Herzogtümer Krain und Görz in habsburgischen Besitz und blieben dies bis 1918, als Slowenien zu einem
Teil des Königreiches der Serben, Kroaten und Slowenen (SHS; ab 1929 Königreich Jugoslawien)
unter Alexander Karađorđević wurde. In der Zeit der Besetzung Jugoslawiens durch das Deutsche
Reich (1941-1945) führte die Slowenische Befreiungsfront einen Partisanenkrieg. 1945 gewann die
Volksfront die Parlamentswahlen, das neugegründete Parlament löste die Monarchie auf und
gründete die Föderative Volksrepublik Jugoslawien (ab 1963 Sozialistische Föderative Republik)
unter Josip Broz Tito als Präsident.
Die ab 1986 bestehenden serbischen Hegemoniebestrebungen über die anderen Völker Jugoslawiens ließen 1988 die Forderungen nach einem selbständigen Slowenien wach werden. Im gleichen Jahr wurden die ersten Oppositionsparteien gegründet, die bereits die ersten Mehrparteiwahlen in Form einer Wahlkoalition unter dem Christdemokraten Lojze Peterle im Jahre 1990 gewannen. Nach dem Scheitern der Gespräche über ein Konföderationsmodell für Jugoslawien entschlossen sich in einer Volksabstimmung 88,2% der Bevölkerung Sloweniens für die Unabhängigkeit und einen souveränen Staat.
Nach der Unabhängigkeitserklärung durch das slowenische Parlament am 25.6.1991 griff die jugoslawische Volksarmee ein, stieß jedoch auf heftige Gegenwehr der slowenischen Territorialverteidigung.
Nach Einstellung der Kampfhandlungen am 7. Juli 1991 wurde bei einem Treffen der Konfliktparteien mit EU-Vertretern auf der Insel Brioni die Unabhängigkeitserklärung nochmals auf drei Monate suspendiert. Nach der Konferenz in Den Haag und dem Auslaufen dieses Brioni-Moratoriums
am 7.10.1991 verstand sich Slowenien als unabhängiger Staat und führte eine eigene Währung,
den slowenischen Tolar ein. Slowenien wurde dann am 15.1.1992 von den meisten Staaten anerkannt und am 22.5.1992 als 176. Mitgliedsstaat in die UNO aufgenommen.
Bei parallel abgehaltenen Referenden am 23. März 2003 stimmten knapp 90% für den Beitritt Sloweniens zur Europäischen Union und rund 66% für den Beitritt zur NATO, der am 29.3.2004 vollzogen wurde. Am 1. Mai 2004 folgte der Beitritt zur Europäischen Union, am 1.1.2007 führte Slowenien als erster „neuer“ EU-Mitgliedstaat den Euro ein und Ende 2007 folgte der Beitritt zum
Schengen-Raum. Im Mai 2010 trat Slowenien der OECD bei.
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Bevölkerung
Etwa 83 % der Bevölkerung sind ethnisch Slowenen. Nationale Minderheiten sind Ungarn im Osten Sloweniens und Italiener in den Küstenregionen, es gibt auch eine kleine ethnische Minderheit
der Roma. Der Anteil der ausländischen Bevölkerung beträgt ca. 4,4
%, der Großteil davon sind Immigranten aus den anderen früheren „Wussten Sie, ...
jugoslawischen Republiken. Der Großteil der Bevölkerung ist römisch- dass das Sprachniveau
Slowenien sehr hoch
katholisch. Es gibt ca. 40 weitere registrierte Religionsgemeinschaften in
ist? Mit Englisch kommt
in Slowenien.
man überall durch, in
Landes- und Geschäftssprachen
Die Landessprache ist Slowenisch. Englisch ist als Geschäftssprache
sehr üblich, daneben sind auch Deutsch (insbesondere bei der älteren
Generation sowie im nördlichen und östlichen Teil des Landes) und
Italienisch an der Küste verbreitet.
vielen Fällen auch mit
Deutsch. Einfach nachfragen! Die Menschen
sind
stolz
auf
ihre
sprachlichen Kompetenzen.“
Politisches System
Slowenien ist eine Republik auf parlamentarisch-demokratischer Grundlage. Staatsoberhaupt ist
der eine vorwiegend repräsentative Funktion ausübende Präsident, der alle fünf Jahre direkt von
der Bevölkerung gewählt wird. Das Amt hat der ehemalige Politiker Borut Pahor inne, der gleichzeitig auch Oberkommandant der slowenischen Streitkräfte ist.
Das slowenische Parlament besteht aus zwei Kammern, der Nationalversammlung (Državni zbor)
und dem Nationalrat (Državni svet). Die Nationalversammlung setzt sich aus 90 Abgeordneten
zusammen, die jeweils zum Teil durch direkte Wahl beziehungsweise durch Proportionalwahlrecht
bestimmt werden. Die Parlamentswahlen finden alle vier Jahre statt. In den Nationalrat werden 40
Abgeordnete aus sozialen, wirtschaftlichen und regionalen Interessengruppen entsandt, die in erster Linie eine beratende Funktion wahrnehmen.
Die Regierung, bestehend aus dem Ministerpräsidenten und dem Ministerrat (derzeit zwölf Minister), wird von der Nationalversammlung gewählt.
Slowenien hat derzeit 212 Gemeinden, davon elf Stadtgemeinden. Eine Unterteilung des Landes
in Regionen, vergleichbar mit den deutschen Bundesländern, wird auf politischer Ebene schon
längere Zeit intensiv diskutiert, eine Einführung dieser bleibt jedoch abzuwarten. 2005 wurde die
Aufteilung auf 12 s.g. statistische Regionen eingefügt, diese Gliederung wird aber ausschließlich
für statistische Zwecke verwendet.
Im November 2011 wurde das Parlament durch ein Misstrauensvotum aufgelöst und im Dezember
fanden Neuwahlen statt. Der Gewinner war der Bürgermeister von Ljubljana Zoran Jankovič mit
seiner neu gegründeten Partei „Pozitivna Slovenija“, dennoch gelang es Janez Janša gemeinsam
mit vier weiteren Koalitionspartnern, eine konservative Koalitionsregierung zu formen. Die Regierung um den Premierminister Janša musste wegen heftiger Proteste und nach etlichen Kundgebungen von mehreren 10.000 Bürgern 2013 zurücktreten.
Die erste Premierministerin Sloweniens, Alenka Bratušek, führte bis Mai 2014 die nachfolgende
neue Regierung in einer Viererkoalition an. Diese hat es sich zum Ziel gemacht, Slowenien durch
eine enorme Sparpolitik aus der Krise zu führen. Hierzu gehörten u.A. Pläne, 15 der größten zum
Teil staatlichen Unternehmen zu verkaufen. Auch die marode Situation bei den slowenischen Banken, die durch den Kollaps der PROBANKA und der FACTOR BANKA auch diesen Teil der Krise
wiederaufleben ließen, war problematisch. Daraufhin wurde eine „Bad Bank“ gegründet und die
toxischen Anleihen des Staates darauf übertragen.
Nach dem Rücktritt von Alenka Bratušek kam es zu vorzeitigen Neuwahlen, bei denen der Politneuling Miro Cerar als Gewinner hervorging. Der Rechtsprofessor hatte seine „Partei von Miro
Cerar“ (SMC) erst Anfang Juni 2014 gegründet und gewann auf Anhieb die Wahlen. Die Regierung
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bilden neben Cerars Partei noch die Demokratische Pensionistenpartei Sloweniens (DESUS) und
die Socialni demokrati (SD).
Nach der Etablierung der neuen Regierung wurden auch die im Rahmen des Wahlkampfes eingefrorenen Privatisierungen slowenischer Unternehmen im Staatsbesitz wiederaufgenommen. Mittlerweise ist die Privatisierung im Bankensektor vorangeschritten. Der Verkauf der Nova KBM d.d.,
der ältesten und zweitgrößten Bank in Slowenien, ist abgeschlossen. Käufer ist die Apollo Global
Management LLC (80 %), ein weltweit führender Investment Manager gemeinsam mit der EBRD
(20 %). Des Weiteren ist die größte Bank Sloweniens, die Nova Ljubljanska Banka d.d., auf der
Liste der zu privatisierenden Banken. Neue Eigentümer müssen bis 2018 gefunden werden.
Erfolgreich waren die Privatisierungen von Adria Airways Tehnika – d.d. an das polnischen Flugzeugwartungsunternehmen Linetech Holding, S.A., der Verkauf von Aerodrom Ljubljana, d.d. an
Fraport AG und der Verkauf der Fluggesellschaft Adria Airways an den deutschen Investmentfond
4K Invest. Auch Elan – d.o.o., der bekannte Produzent und Lieferant von Sport- und Freizeitequipment, der Lebensmittelproduzent Žito, d.d. und eine Vielzahl slowenischer Hotels von
Maribor (russische Käufer) bis Portorož (serbische und kroatische Investoren) wurden erfolgreich
verkauft. Zuletzt scheiterte die Privatisierung der Telekom Slovenije und der Verkauf des Baustoffherstellers Cinkarna Celje.
Abkommen mit Deutschland
Abkommen über Soziale Sicherheit, Doppelbesteuerungsabkommen, Investitionsförderungs- und
Schutzvertrag, kulturelle Zusammenarbeit.
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen
UNO, EU, NATO, Europarat, OSZE, OECD, Zentral-Europäische Initiative, WTO, IMF, IFC, IBRD,
EBRD, FAO.
WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN
Wirtschaftslage und Perspektiven
Slowenien entwickelt sich mehr und mehr zu einem Heimmarkt für deutsche Unternehmen. Der
Stellenwert Sloweniens für die deutsche Exportwirtschaft kann nicht genug betont werden - mit pro
Kopf Importen von 1.300 EUR liegt Slowenien absolut an der Spitze.
Wirtschaftslage und Perspektiven
Über Jahre hinweg konnte Slowenien mit stolzen Wachstumsraten aufwarten.
Nach einem markanten, rund 20%igen Einbruch aufgrund der Wirtschaftskrise 2008 konnten die
wichtigsten Wirtschaftsindikatoren (wie Export, Industrieproduktion, Wert der erbrachten Bauleistungen, Einzelhandelsumsätze…) erst 2010 wieder zulegen. 2011 bis 2013 standen im Zeichen
einer Regression. Seit 2014 ist das BIP wieder über dem Niveau des Vorkrisenjahrs 2008.
Die Zunahme der Wirtschaftsleistung in Slowenien basierte im Wesentlichen auf zwei Säulen. Zum
einen der Exportwirtschaft und zum anderen der Bauwirtschaft. Seit der Wirtschaftskrise hat sich
die Wirtschaftsstruktur im Land allerdings etwas gewandelt. Neben der starken Exportwirtschaft
(ca. 80% des BIPs), bestehen 50% der Wirtschaftssektoren aus Branchen wie Groß- und Einzelhandel; Automobilzulieferindustrie; freiberufliche, wissenschaftliche, technische und sonstige Tätigkeiten sowie der Bauwirtschaft und der verarbeitenden Industrie. Diese Unternehmensstruktur
spiegelt die positive Dynamik und Vielfalt des Landes wider.
Bemerkenswert war 2015, dass das früher so dynamische Musterland im Vergleich zu den anderen EU-Beitrittsländern von 2004, die sich mit der Bewältigung der Wirtschaftskrise leichter tun, an
Vorsprung verliert. Noch liegt das slowenische BIP pro Kopf (18.680 EUR) mit einem respektablen
Abstand vor Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Polen, aber die dynamische Entwicklung in
diesen Ländern lässt den Abstand schrumpfen.
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Die Verbesserung der Infrastruktur, aber auch Investitionen in die Umwelttechnologie (meist von
der EU kofinanziert) werden vordringlich behandelt. Im Bereich der Infrastruktur verlagert sich der
Schwerpunkt vom Straßenbau, bei dem der Ausbau des Autobahnnetzes beendet ist, auf die
Schieneninfrastruktur.
Wirtschaftsdaten
Slowenien Markt (BIP, Stabilität, makroökonomische Daten)
Slowenien hatte über Jahre hinweg Wachstumsraten von über 3%. Laut Analysten steht, vor allem
auf Grund der stark international abhängigen Marktwirtschaft, eine jahrelange Stagnation der
Weltwirtschaft und somit auch Sloweniens bevor. Das BIP pro Kopf betrug 2015 18.680 EUR. Slowenien positioniert sich damit weiterhin deutlich über dem Niveau anderer ex-jugoslawischer
Nachfolgestaaten.
Wie in anderen EU-Staaten ging die Inflation stark zurück,. Ende 2014 betrug die Inflation nur
0,2% und Ende 2015 sogar -0,5%, was sich allerdings auf die sinkenden Erdölpreise zurückführen
lässt.
Die Netto Auslandsverschuldung Sloweniens belief sich im Jahr 2015 auf 31,2% des Bruttoinlandsprodukts. Wie in den meisten europäischen Ländern sind diese seit Ausbruch der Krise angestiegen. Im Vergleich zu 2012 (46%) handelt es sich schon um einen Rückgang.
Ein anderes Bild zeigt sich bei der Staatsverschuldung. Diese ist im Jahr 2015 von 81% auf 83,2%
angestiegen, für 2016 wird eine geringe Senkung auf 80,2% erwartet.
Quelle: EU-Kommission, EUROSTAT,
OECD, Mai 2016;
*Prognose
Quelle: EU-Kommission, Mai 2016;
*Prognose
Makroökonomische Daten
BIP pro Kopf
BIP
Wachstumsrate BIP, real
Inflationsquote (HVPI)
Arbeitslosenquote
Einheit
EUR
Mrd. Euro
%
%
%
2015
18.697
38,6
2,3
-0,8
9,0
2016
19.141*
39,5*
2,2*
0,1*
8,4*
2017
19.708*
40,7*
2,6*
1,5*
/
Quelle: GTAI- Wirtschaftsdaten kompakt, * Schätzungen; Stand November 2016
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Bedeutende Wirtschaftssektoren
Die bedeutendsten Wirtschaftssektoren reichen von der Automobilzulieferindustrie, Elektrotechnik
und Elektronik, Eisen- und Stahlerzeugung/-verarbeitung, Holzindustrie bis hin zur Pharmaindustrie und chemischen Industrie. Der Bereich der Dienstleistungsunternehmen und der Finanzsektor
gewinnen zunehmend auch an Bedeutung. In der Produktion dominieren Erzeugnisse der höheren
Verarbeitungsstufe (bearbeitete Waren, Maschinen und Fahrzeuge, sonstige Fertigwaren).
Wertschöpfung nach Sektoren, Beiträge zum BIP in %,
120
1.800,00
100
1.600,00
1.400,00
80
1.200,00
447,01
64,20
448,82
454,73
452,35
553,04
558,23
560,20
590,20
472,70
476,70
5,40
500,17
28,10
201
3
201 4
1.000,00
60
800 ,00
600 ,00
40
400 ,00
200 ,00
20
0,00
201 2
0
Wirtschaftssektor A
Land- und Forstwirtschaft
Industrie
523,62
201 5
2,10
Wirtschaftssektor
B
Bauwesen
Dienstleistungen
Quelle: EUROSTAT, OECD, Mai 2016
Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung)
Ausländische Investoren schätzen in Slowenien die gut ausgebildeten qualifizierten Arbeitskräfte.
Wurde vor der Wirtschaftskrise noch der Arbeitskräftemangel als größtes Hemmnis für eine weitere Wirtschaftsentwicklung gesehen, stellt heute die Arbeitslosigkeit mit 9,0% nach ILO Berechnung
ein Thema dar, mit dem sich die Wirtschaftspolitik ernsthaft auseinandersetzen muss.
Entgegen den Entwicklungen in Österreich und Deutschland hat sich in Slowenien das Anspringen
des industriellen Outputs kaum in den Beschäftigungszahlen niedergeschlagen. Dafür macht sich
allerdings die angespannte Lage in den arbeitsintensiven Industriebereichen, wie der Textil- und
Möbelindustrie, bemerkbar.
Die Arbeitslosenrate nach der Berechnungsmethode der ILO lag Ende 2008 bei 4,4%, 2015 verzeichnete man 9,0%. Laut Prognosen der Europäischen Kommission kann aber davon ausgegangen werden, dass diese in den nächsten Jahren wieder sinken wird. 2015 wurde zudem eine verbesserte Arbeitsmarktsituation - insbesondere in den Bereichen Handel, Transport, Hotellerie &
Gastronomie und Produktion – registriert.
Arbeitskosten, Lohnniveau
Das Durchschnittseinkommen lag mit Stand Januar 2016 bei brutto 1561,26 Euro/netto 1016,36
Euro. Das Mindestgehalt beträgt seit dem 1. Januar 2015 790,73 Euro brutto (ca. 605 Euro netto).
Ergänzend ist zu erwähnen, dass für 2015 das höchste Lohnwachstum seit fünf Jahren zu verzeichnen ist. Vor allem Arbeiter und Angestellte im Privatsektoren profitieren von dieser positiven
Geschäftsentwicklung.
Die Höhe der Gehälter ist abhängig von der Branche, Ausbildung und Erfahrung des Arbeitnehmers. Sie ist allerdings auch sehr durch regionale Unterschiede gekennzeichnet. So kann man für
den Osten Sloweniens mit ca. 20% bis 30% niedrigeren Gehältern rechnen, als im Raum Ljubljana. Prinzipiell werden die höchsten Gehälter in der Region Ljubljana, der Küstenregion, in Novo
mesto und Kranj bezahlt, die niedrigsten im Raum Krško, Koroška und Murska Sobota. Unter BeEin Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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rücksichtigung der oben angeführten Tatsachen können die Gehaltsunterschiede auch für gleiche
Tätigkeiten/Positionen enorm sein.
Es werden in Slowenien insgesamt 13 Monatslöhne ausbezahlt. Zwölf davon sind Löhne in voller
Höhe. Der dreizehnte Monatslohn wird im Sommer in Form eines Urlaubsgeldes ausbezahlt (in
Slowenien als „regres“ bezeichnet). Jener Anteil des Urlaubsgelds, der 70% des slowenischen
Durchschnittseinkommens vom Vormonat übersteigt, ist sozialabgabenpflichtig. Das Urlaubsgeld
wird jedes Jahr gesetzlich neu berechnet und beträgt für Privatangestellte im Jahr 2016 mindestens 790,73 Euro brutto (äquivalent dem Mindestlohn).
Zusätzlich wird in den meisten Unternehmen, abhängig von der Wirtschaftssituation, um Weihnachten auch eine Prämie in Form eines Weihnachtsgeldes ausbezahlt.
AUSSENHANDEL
Der Außenhandel Sloweniens ist noch immer auf Europa fokussiert.
Welche Bedeutung die EU für Slowenien hat, lässt sich gut daran erkennen, dass rund 80% des
Außenhandels mit der EU stattfindet. Die Stagnation der Nachfrage in wichtigen Exportzielen wie
Deutschland und Italien führen dazu, dass die Relevanz von Ländern außerhalb der EU als Exportziel steigt. Der Außenhandel ist beispielsweise mit der Türkei (480 Mio. Euro) und den Vereinigten Staaten (757 Mio. Euro) immer noch gering.
Haupthandelspartner sind nach wie vor Deutschland, Italien, Österreich und Kroatien.
Wichtigste Einfuhrwaren
Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte, mineralische Brennstoffe, Mineralöle,
Destillationserzeugnisse, Zugmaschinen, Kraftfahrzeuge, Traktoren, Motorräder, Fahrräder, elektrische Maschinen, Apparate und elektronische Waren, Kunststoffe und Waren daraus, Eisen und
Stahl.
Wichtigste Ausfuhrwaren
Zugmaschinen, Kraftfahrzeuge, Traktoren, Motorräder, Fahrräder, Kessel, Maschinen, Apparate
und mechanische Geräte, elektrische Maschinen, Apparate und elektronische Waren, pharmazeutische Erzeugnisse, Möbel, Bettwaren, Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude, Kunststoffe
und Waren daraus.
Alle Informationen über den slowenischen Außenhandel finden Sie unter GTAI – Wirtschaftsdaten
kompakt: Slowenien.
GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG
Wirtschaftspolitik
Erste Schritte in Richtung konkurrenzfähigerer Standortfaktoren wurden durch die Senkung des
Körperschaftsteuersatzes auf 17% (Stand September 2015) unternommen. Förderungen für ausländische Direktinvestitionen und Investitionsbegünstigungen sind zwar vorgesehen und vorhanden, das Ausmaß ist jedoch nicht immer zufriedenstellend.
Dem Arbeitsrecht fehlt die nötige Flexibilität und es gehört sicherlich zu den arbeitnehmerfreundlichsten Regelungen sämtlicher deutscher Nachbarstaaten. Bisherige Reformen und Bestrebungen
zeigen zwar, dass man sich des Problems des rigiden Arbeitsrechts bewusst ist, notwendige konsequente Schritte wurden aber – unter anderem auf Grund der starken, wenig kompromissbereiten
Gewerkschaften – nicht gewagt. Von ausländischen Investoren werden die gut ausgebildeten und
qualifizierten Arbeitskräfte in Slowenien auch wegen weitreichender Sprachkenntnisse geschätzt.
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Empfohlene Vertriebswege
Direkte Kundenbesuche werden empfohlen, Geschäftsanbahnung im Korrespondenzweg ohne
persönlichen Kontakt ist in der Regel nicht ausreichend. Im Investitionsgütergeschäft werden Geschäfte häufig direkt mit Endabnehmern getätigt. Bei Konsumgütern ist die Bestellung eines slowenischen Vertreters zweckmäßig. Eine strenge Unterscheidung in Importeure/Großhändler und
Vertreter besteht in der Regel nicht.
In Slowenien gibt es den Berufsstand des Handelsvertreters nicht. Es gibt zwar Unternehmer, die
den Beruf des Handelsagenten ausüben, jedoch fehlt der dazugehörige Berufsstand. Auch die
entsprechende Organisation, die Vereinigung der Vertreter und Handelsagenten bei der slowenischen Wirtschaftskammer, wurde erst vor kurzem gegründet. Deren Mitgliederanzahl ist zurzeit
allerdings eher gering. Als Folge des fehlenden Berufsstandes haben die slowenischen Handelsagenten Einzelunternehmen gegründet. Um diese Handelsagenten anzusprechen, bietet sich eigentlich nur die Einschaltung in einer Tageszeitung/Fachzeitung an.
Werbung
Das Werbewesen ist hoch entwickelt und wird in den verschiedensten Formen auch häufig genutzt. Neben der Print- und Plakatwerbung sind die TV- und Radiowerbung (auch regionale Privatsender) sowie Werbung im Internet, welche zunehmend an Bedeutung gewinnt, stark vertreten.
E-Business
Ein guter Auftritt im Internet ist im slowenischen Geschäftsleben nicht wegzudenken. Mehrsprachige Firmenpages gehören genauso zum geschäftlichen Alltag wie e-Shops und andere e-Portale.
Das Onlineangebot des Staates ist ebenfalls sehr umfassend: Firmenregisterauszüge, Informationen über gesperrte Bankkonten des Geschäftspartners, Angaben über etwaige Insolvenzverfahren
u.a. sind online kostenlos abrufbar und werden von der Geschäftspraxis gerne angenommen. Unternehmen wickeln elektronisch Berichterstattungen ab, so etwa an die Finanzbehörden. Die zentrale Stelle dafür ist die Agentur für öffentlich-rechtliche Datenerfassung AJPES, die Informationen
auch in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.
Wichtigste Zeitungen
> Delo (Auflage: ca. 35.700)
> Slovenske novice (Auflage: ca. 69.000)
> Večer (Auflage: ca. 25.800, hauptsächlich in Ost-Slowenien)
> Dnevnik (Auflage: ca. 27.900)
> Finance (Auflage: ca. 9.500)
Wegen der weiteren Digitalisierung und eines erweiterten Online-Angebots sind die Auflagenzahlen der Zeitungen von Jahr zu Jahr rückläufig.
Wichtigste Messen
Jährlich finden über 30 Messen statt, viele davon lediglich mit regionaler Bedeutung. Die wichtigsten Veranstaltungen sind:
MOS, Internationale Gewerbemesse in Celje (September)
Dom, Alles für das Heim in Ljubljana (März)
Energetika in Celje (Mai, alle zwei Jahre)
Frühlingsmesse, Messe für Bau, Energie, Kommunalwirtschaft in Gornja Radgona (März)
AGRA, Landwirtschafts- und Nahrungsmittelmesse in Gornja Radgona (August)
Internautika, Int. Bootsausstellung in Portorož (Mai)
GAST, Internationale Gastmesse in Ljubljana (Februar)
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IFAM, Internationale Messe für Automation, Robotik und Mechatronik in Celje (Januar)
FORMATOOL, Internationale Fachmesse für Werkzeug und Werkmaschinen in Celje (April, alle
zwei Jahre)
Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International
www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen gibt es bei AUMA: www.auma.de.
Normen
Die alten jugoslawischen Normen (JUS) wurden sukzessive durch eigene slowenische Normen
(abgekürzt: SIST), die an die EU-Normen angepasst sind, ersetzt. EU-weit und international übliche Normen sind auch in Slowenien gebräuchlich.
Kostenpflichtige Auskünfte über Normen erteilt das Slowenische Institut für Standardisierung:
Slovenski inštitut za standardizacijo
Šmartinska 152
SI-1000 Ljubljana
E-Mail: [email protected]
Web: www.sist.si/
Tel. : +386 1/478 30 13
Fax: +386 1/478 30 94
Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen
Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der
Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung
und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen,
Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V.,
Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: [email protected] , Web: www.din.de.
Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
Die Lieferung von Waren nach Slowenien wird grundsätzlich nur auf gesicherter Basis, also gegen
Vorauszahlung oder Bankgarantie empfohlen. Ist die Geschäftsbeziehung einmal etabliert, ist auch
die Lieferung mit (teilweisen) Zahlungsfristen durchaus üblich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden durch das bloße Beilegen nicht automatisch Vertragsbestandteil, sondern müssen gesondert vereinbart werden. Genauso muss der Eigentumsvorbehalt bereits im Vertrag mit dem Käufer - mit einer gesonderten vertraglichen Bestimmung – vereinbart werden. Ein Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Anmerkung auf
der Rechnung genügt nicht. Wichtig dabei ist, dass der Eigentumsvorbehalt gegenüber Dritten
lediglich dann wirksam ist, wenn die Unterschrift des Käufers am Kaufvertrag, der die Klausel über
den Eigentumsvorbehalt enthält, notariell beglaubigt wurde.
Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben
abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender
die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und
Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und
Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des Risikoüberganges, sohin welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen Verlustes, der
zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen hat.
Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines Geschäftes ab.
Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen als Verkäufer von FOB ab, wenn hinter dem
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Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT gibt dem
Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für
den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden
kann.
Zahlungskonditionen
Bedingt durch die hohe Verschuldung vieler slowenischer Unternehmen ist mit faktischen Zahlungszielen von ca. 90 - 120 Tagen zu rechnen, auch weil es im Durchschnitt Zahlungsverspätungen von ungefähr 30 Tagen nach Fälligkeitsdatum gibt. Bei Bestehen auf Vorauszahlung muss
aber auch berücksichtigt werden, dass der Importeur von Abnehmern meist erst nach dieser Frist
die Bezahlung erlangt, sich relativ teuer zwischenfinanzieren und die Kreditkosten in seinen Kaufpreis einkalkulieren muss. Trotzdem ist seit dem Ende der Wirtschaftskrise aber auch hier eine
Verbesserung und Verkürzung der Zahlungsaufschiebung erkennbar.
Eine Barzahlung für gelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen zwischen Unternehmen ist
nur bis max. 420 EUR erlaubt. Eine diesen Betrag übersteigende Summe muss via Banktransaktion bezahlt werden (weiterhin möglich sind u.a. die Bezahlung mit Bankomat- und Kreditkarte).
Statt der Gewährung von Zahlungszielen empfehlen sich eher entsprechende Rabatte bei Sofortzahlung, zum Einen da in Slowenien die Akkreditiv- und Bankgarantiespesen sowie das Kreditzinsniveau höher als in Deutschland sind, andererseits sind Forderungen aufgrund zahlreicher
Verfahrensrückstände gerichtlich oft nur mit jahrelanger Verzögerung einzutreiben.
Aufgrund der großen Problematik bei der gerichtlichen Forderungseintreibung (siehe Punkt Forderungseintreibung) ist bei Erstkontakten oder bei der Wiederaufnahme von Geschäftsverbindungen,
die einige Zeit unterbrochen waren, die Einholung von Informationen (Bonitätsauskünften) über
den slowenischen Abnehmer sehr zu empfehlen. Bei wiederholten Lieferungen bzw. Dauerlieferverträgen ist darauf zu achten, dass keine zu hohen Außenstände anwachsen. Es ist in Slowenien
sehr verbreitet, Folgelieferungen an die Begleichung offener Posten zu knüpfen. Generell ist bei
Exporten nach Slowenien ein umsichtiges und aktives Forderungsmanagement gefragt.
Der im Jahr 2012 eingeführte Vollstreckungsschein (slow. Izvršnica), ausgestellt durch den
Schuldner, soll Gläubigern schneller zur Bezahlung durch direkten Eingriff auf Bankkonten, Spareinlagen u.ä. des Schuldners verhelfen.
Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und
das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private
Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist, können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden.
Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea,
Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei
Jahre beträgt.
Bonitätsauskünfte
Bonitätsauskünfte können bei der Deutsch-Slowenische Industrie- und Handelskammer eingeholt
werden.
Forderungseintreibung
Die Richtlinie 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (in deutscher
Sprache) wurde in Slowenien zwar grundsätzlich übernommen, hat in der Praxis allerdings keinerlei Auswirkungen auf die enormen Verfahrensverzögerungen.
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Bei erfolgloser Intervention sollte aufgrund der Überlastung der slowenischen Gerichtsbarkeit einerseits und der sehr strengen Formvorschriften andererseits ein erfahrener Rechtsanwalt mit der
Eintreibung der Forderung betraut werden.
Anwälte in Slowenien müssen im Rahmen der Forderungsbetreibung zwar vor Einreichung der
Klage prüfen, ob sich der Schuldner in Konkurs oder Zwangsausgleich befindet, sie müssen sich
aber nicht während der Betreibung darüber informieren, ob über das Unternehmen zwischenzeitlich ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Daher wird dringend empfohlen, mit dem Rechtsanwalt zu vereinbaren, dass er die Geschäftsentwicklung des Schuldners laufend zu verfolgen hat
und im Falle eines Insolvenzverfahrens den Gläubiger sofort verständigen muss.
Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass Slowenien mit Gerichtsrückständen kämpft, wodurch mit
Verfahrensdauern auch von mehreren Jahren gerechnet werden muss. Da Vollstreckungsverfahren einen erheblichen Anteil der offenen Verfahren ausmachen, kann nicht damit gerechnet werden, dass es in einem überschaubaren Zeitraum ab Erlangung des Vollstreckungstitels zu einer
Befriedigung der offenen Forderung kommt. Ein geschickter („gelernter“) Schuldner weiß das Verfahren unter Ausnutzung des Prozessrechtes stets zu verschleppen.
Slowenische Spezifika sind die Forderungsbetreibung aufgrund der so genannten „glaubwürdigen
oder authentischen Urkunde“ (z.B. Rechnung) sowie der im Jahr 2012 eingeführte Vollstreckungsschein. Im ersten Fall kann der Gläubiger ohne vorhergehendes Titelverfahren direkt ein Exekutionsverfahren beantragen.
Preiserstellung
Die Preiserstellung kann in EUR oder USD oder in anderen konvertiblen Währungen erfolgen. Hinsichtlich der Einbeziehung von Fracht- und Versicherungskosten sollte dem Kundenwunsch entsprochen werden, die Verwendung der Incoterms® wird empfohlen.
Bank- und Finanzwesen
Der Finanzplatz Slowenien ist überschaubar. Die größten Banken befinden sich noch immer im
Staatsbesitz. Zu denen zählen die Nova Ljubljanska Banka, die Abanka und die SID Bank. Sie
haben einen Marktanteil von ca. 38%. Die Banken mit ausländischer Mehrheitsbeteiligung zeichnen einen Marktanteil von ca. 43%, während sich die übrigen Banken im Eigentum von Firmen und
Privatpersonen befinden.
Die Privatisierungsversuche der staatlichen Banken sind bis heute fehlgeschlagen. Verschiedene
Kapitalveranlagungsgesellschaften stehen im Eigentum von Banken, der katholischen Kirche und
Privatpersonen.
Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise fiel es auch slowenischen Banken schwer neue Auslandskredite zu bekommen. Die slowenische Regierung half den Banken durch direkte Aufnahme
von Auslandskrediten und die Veranlagung dieser Mittel bei den Banken. Der slowenische Staat
hat für die Rettung der Banken nach der Wirtschaftskrise fast 5,3 Mrd. Euro aufgewendet.
Geschäftsbanken
Die größten slowenischen Banken sind
- Nova Ljubljanska banka d.d., Marktanteil: 23,3%
- Nova Kreditna banka Maribor d.d., Marktanteil: 9,5%
- Abanka d.d., Marktanteil: 6,7%
- Unicredit Banka Solvenija d.d., Marktanteil: 6,8%
- SKB banka d.d., Marktanteil: 6,6%
- Banka Koper d.d., Marktanteil: 6,1%
- Banka Celje d.d., Marktanteil: 4,6%
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Die meisten Banken verfügen auch über eine Leasing Gesellschaft in Slowenien.
Verkehr, Transport, Logistik
Slowenien hat am 1. Juli 2008 für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (mit oder ohne beliebig schweren
Anhänger) eine Vignettenpflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen eingeführt. Damit wurde für
diese Fahrzeuggruppe das bisherige kilometerabhängige Mautsystem ersetzt.
Nähere Informationen zu den Vignetten, den aktuellen Preisen und dem vignettenpflichtigen Straßennetz, können in englischer Sprache der Internetseite der slowenischen Autobahngesellschaft
DARS entnommen werden.
Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gilt weiterhin die kilometerabhängige Maut. Diese ist an den jeweiligen Mautstationen oder durch ABC-Mautkarte zu bezahlen. Hier finden Sie die aktuellen Mautpreise.
Die Gebühren für diese Fahrzeugklassen können bereits mit Angabe der Orte im Vorhinein kalkuliert werden.
Kfz-Bestimmungen
- Die Pannenhilfe ist unter der Telefonnummer 1987 erreichbar
- Benzin bleifrei mit 95 (Eurosuper) und 98 Oktan (Super 98) und Diesel ist problemlos erhältlich. Tankstellen an wichtigen Straßen sind meist non-stop geöffnet, alle
übrigen von 07:00 bis 19:00 Uhr
- Geschwindigkeitsbegrenzungen: 130 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf Schnellstraßen, 90 km/h auf Landstraßen und 50 km/h im Ortsgebiet
- Es besteht Gurtanlegepflicht auf den Vorder- und Rücksitzen
- Abblendlicht muss auch tagsüber verwendet werden, Nebelleuchten sind nur bei
Sichtweiten unter 50 m gestattet
- Telefonieren während der Fahrt ist nur mit Freisprecheinrichtungen erlaubt
- Vorsicht beim Parken (v.a. in größeren Städten) ist geboten; absolutes Halteverbot
gilt in gelben Zonen, in weißen und blauen Zonen parkt man mit Parkscheinen, auf
Gehsteigen und anderen Fußgängerzonen besteht die Gefahr, dass Krallen an den
Rädern angesetzt werden, deren Entfernung kostspielig und zeitaufwendig ist
- Blutalkoholgrenze für Lenker privater Kraftfahrzeuge: 0,5 Promille, für Berufsfahrer:
0,0 Promille, Jungfahrer 0,0.
- Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen
- Bei Unfällen sollte die Polizei unter der Telefonnummer 113 verständigt werden
Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen wurden stark erhöht und liegen ein Vielfaches über
dem deutschen Niveau. Diese bewegen sich zwischen 200 – 1.500 Euro.
Geldstrafen bei Verkehrsdelikten sollten sofort beglichen werden, da sich bei sofortiger Zahlung
das Strafausmaß halbiert. Bei Nichtbezahlung kommt es – unter Umständen auch erst am Folgetag - zur Verurteilung durch einen Journalrichter.
KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL
Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann
strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft.
 Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EUBestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler BesteEin Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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chung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im
Ausland begangen wurde.
 Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer
Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.
 Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen.
 Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.
Deshalb sollten Sie folgendes beachten:
 Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und
ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.
 Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik.
 Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten
sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet
werden.
 Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten.
INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ZOLL
Steuern und Abgaben
Beginnend am 1.1.2007 wurde der Körperschaftssteuersatz von 23% jährlich graduell abgesenkt
und beträgt seit dem Jahr 2013 17%.
In Punkto Einkommensbesteuerung sind die Steuerstufen zwar niedriger als in Deutschland, dramatisch ist jedoch die Steuerprogression: Die Einkommensteuer unterliegt Stufentarifen in Höhe
von 16, 27, 41 oder 50+% (letzterer für Jahresgehälter ab 70.907,20 Euro). Der Steuersatz von
41% kommt bereits ab einem Jahreseinkommen von 20.400,00 Euro zur Anwendung. Angesichts
des Einkommensniveaus in Slowenien wird im Vergleich zu westeuropäischen Staaten die Progressionsstufe von 41% schnell erreicht.
Unternehmensbesteuerung
Seit 1.1.2007 gilt das neue Körperschaftssteuergesetz. Alle juristischen Personen, die eine gewinnbringende Tätigkeit auf dem Gebiet der Republik Slowenien ausüben, sind unbeschränkt bzw.
beschränkt steuerpflichtig (somit neben Kapitalgesellschaften auch Personengesellschaften und
Genossenschaften). Für Körperschaften mit Sitz in Slowenien gilt unbeschränkte Steuerpflicht.
Körperschaften mit Sitz im Ausland sind in Slowenien beschränkt auf die Betriebsstätte oder den
ständigen Vertreter entfallene Gewinne steuerpflichtig.
Umsatzsteuer / USt-IdNr.
In Slowenien wird zwischen der Steuernummer und Umsatzsteuernummer unterschieden. Die UStIdNr. in Slowenien hat die Präfix "SI" plus 8 weitere Zahlenstellen und muss gesondert angefordert
werden. Die USt-IdNr. und die Steuernummer sind in Slowenien, bis auf das genannte Präfix,
gleichlautend.
Reverse Charge System
Slowenien hat durch die Übernahme des Mehrwertsteuer-Pakets 2010 in das Mehrwertsteuergesetz (Zakon o davku na dodano vrednost, Amtsblatt der Republik Slowenien Nr. 117/2006 in der
Fassung Nr. 10/2010) die europäischen Richtlinien auf diesem Gebiet in die nationale Rechtsordnung übernommen. Damit sind auch die neuen Regelungen über den Ort der Dienstleistung und
das Reverse-Charge (Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger) in Kraft getreten.
Im Einklang mit den europäischen Vorschriften werden demnach – wenn keine Ausnahmeregelung
vorliegt - alle Dienstleistungen zwischen Unternehmen an dem Ort besteuert werden, an dem der
tatsächliche Verbrauch erfolgt (Empfängerortprinzip). Vorsicht ist bei Bauleistungen geboten: Hier
gilt, dass trotz Anwendung des Reverse-Charge, sich der Leistungserbringer für Mehrwertsteuerzwecke in Slowenien registrieren muss. Registriert sich das deutsche Unternehmen nicht, muss
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der Leistungsempfänger die Steuer selbst bemessen und abführen. Obwohl dies in Einzelfällen im
Allgemeinen toleriert wird, liegt allerdings genau genommen ein Verstoß vor.
Besonders ist zu beachten, dass im Falle der Nichtregistrierung bei einem etwaigen Leistungszukauf in Slowenien die Vorsteuer nicht geltend gemacht werden kann bzw. nicht rückerstattet wird.
Der Grund dafür liegt darin, dass es eine wesentliche Bedingung für einen positiven Zuspruch von
angefallener Mehrwertsteuer ist, dass in diesem Zeitraum keine in Slowenien steuerbaren Umsätze getätigt wurden. Bei einer auf Dauer ausgerichteten Tätigkeit in Slowenien ist eine Registrierung für Umsatzsteuerzwecke unumgänglich.
Verbrauchssteuer
Die Verbrauchssteuer wird von verbrauchssteuerpflichtigen Waren bezahlt, die auf dem Gebiet der
Republik Slowenien produziert werden, von verbrauchssteuerpflichtigen Waren, die aus anderen
EU-Ländern eingeführt sowie von verbrauchssteuerpflichtigen Waren, die in die EU importiert werden.
Verbrauchssteuerpflichtige Waren sind in drei Hauptgruppen aufgeteilt:
Alkohol und alkoholische Getränke (Bier: 12,10 Euro/hl; Athylalkohol: 1.320 Euro/hl)
Tabakwaren (Paket von 1000 Zigaretten = 68,82 Euro;)
Energieträger und Strom
Doppelbesteuerungsabkommen
Zwischen Deutschland und Slowenien besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern und Einkommen und von Vermögen.
Vorsteuerabzug
Slowenien führte am 1.7.1999 eine Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit nach westeuropäischem Vorbild ein. Der Normalsteuersatz beträgt 22%, der ermäßigte Steuersatz von 9,5%
kommt v.a. bei Lebensmitteln, Pharmazeutika, der Durchführung von kommunalen Dienstleistungen und kleineren Gewerbeleistungen (Friseur, Fahrradreparaturen, Schuhmacherleistungen) zur
Anwendung.
Einen Vorsteuerabzug gibt es bei Unternehmen für bezogene Lieferungen und sonstige Leistungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (und Einfuhrumsatzsteuer). Keinen Vorsteuerabzug gibt
es etwa bei ertragssteuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen, Anschaffungen, Miete, Betrieb
von Kraftfahrzeugen.
Vergütungsverfahren
Ausländische Unternehmen ohne Sitz in Slowenien (non-residents) können sich für bestimmte
bewegliche Sachen und Dienstleistungen die Mehrwertsteuer, die ihnen slowenische Steuerpflichtige verrechnet haben oder die ihnen bei der Einfuhr von Waren verrechnet wurde, in Form eines
Rückerstattungsverfahrens zurückholen.
Rückerstattet werden unter den oben angegebenen Voraussetzungen z.B. die bei Messe- und
Konferenzbeteiligungen und bei Treibstoff in Slowenien anfallende Mehrwertsteuer. Nicht rückerstattet werden etwa Repräsentations- (Bewirtung und Unterhaltung bei Geschäftskontakten) und
Nächtigungskosten (Hotel, Restaurant, Mahlzeiten inkl. Getränke).
Rechnungslegung
Steuerpflichtige Personen müssen für jeden Waren- oder Dienstleistungsverkehr Rechnungen
ausstellen, ebenso auch für Anzahlungen, die vor der Waren- oder Dienstleistungslieferung gege-
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ben wurden. Grundsätzlich wird zwischen einer vereinfachten und einer Rechnung mit darin angeführter Steuernummer und Anschrift des Käufers unterschieden. Letztere ist bei Unternehmensgeschäften üblich. Auf einer vereinfachten Rechnung – diese ist der Regelfall bei privaten Konsumenten - ist der Leistungsempfänger (Adresse, Steuernummer) nicht angeführt. Auf Verlangen ist
auch einer Privatperson die erweiterte Rechnung stets auszustellen.
Seit 1. Januar 2016 gibt es in Slowenien die Fiskalkassenpflicht. Seitdem müssen die Kassen eine
direkte Online-Verbindung mit dem Finanzamt haben. Die Regelung gilt für Bargeldgeschäfte. Der
Begriff Bargeldgeschäfte umfasst Zahlungen mit Geldscheinen und Münzen, die sich als Zahlungsmittel im Umlauf befinden und andere Zahlungsarten, bei denen es sich nicht um eine unmittelbare Zahlung auf ein Bankkonto (TRR) handelt sowie Zahlungen mit Debit- und Kreditkarten,
Schecks u. Ä.
Einkommensteuer
Am 1.1.2007 ist ein neues Einkommensteuergesetz (Zakon o dohodnini) in Kraft getreten. Natürliche Personen mit Wohnsitz in der Republik Slowenien sowie natürliche Personen, die sich zumindest sechs Monate ununterbrochen in Slowenien aufhalten und dort Einkünfte beziehen, sind unbeschränkt steuerpflichtig („Residenten“). Alle anderen natürlichen Personen, die in Slowenien
Einkünfte erzielen, sind beschränkt steuerpflichtig („Nichtresidenten“).
Die Einkommensteuer unterlag im Jahr 2016 Stufentarifen in Höhe von 16, 27, 41 oder 50+% (letzterer für Jahresgehälter ab 70.907,20 EUR). Der Steuersatz von 41% kommt bereits ab einem Jahreseinkommen von 20.400,00 EUR zur Anwendung. Verschiedene Freibeträge und Ausgaben wirken steuermindernd. Angesichts des Einkommensniveaus in Slowenien wird im Vergleich zu westeuropäischen Staaten die Progressionsstufe von 41% schnell erreicht. Die Beiträge zur Pensionsund Invalidenversicherung werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer anteilsmäßig getragen.
Zoll und Außenhandelsregime
Seit 1968 gilt innerhalb der Europäischen Union eine Zollunion, d.h. der Handel zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten darf weder durch Zölle oder Ein- und Ausfuhrbeschränkungen behindert werden.
Importbestimmungen / Zollbestimmungen
Zwischen Slowenien und Deutschland gelten die Bestimmungen des Europäischen Binnenmarktes, bei der Einfuhr aus Drittländern gelten die Bestimmungen der EU. Bilaterale Freihandelsabkommen traten mit dem EU-Beitritt Sloweniens außer Kraft. Es wird die einheitliche Zollnomenklatur verwendet (Harmonisiertes System).
Vorschriften für Versand per Post
Standardbrief bis 20 g (mind. 14 x 9 cm, max. 23,5 x 16,5 cm, Stärke 0,5 cm); Brief Höchstgewicht
2 kg (Breite, Länge, Stärke insgesamt 90 cm; Größe dieser Dimensionen max. 60 cm); Zeitungen,
Zeitschriften und Bücher bzw. Drucksachen max. 10 kg; Paket max. 30 kg.
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Es gelten die einschlägigen EU-Richtlinien. Sämtliche Informationen über die Beschaffenheit und
charakteristischen Eigenschaften des Produktes auf der Verpackung, dem Etikett, in Prospekten,
Katalogen und Gebrauchsanweisungen sowie Garantieerklärungen müssen in slowenischer Sprache angeführt werden. Besondere Kennzeichnungsvorschriften gelten für Lebensmittel.
CE-Zertifikate sind seit dem 1.5.2004 auch in Slowenien gültig. In Bereichen, für die noch keine
EU-Regelung besteht, gilt nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, dass Waren, die
in einem Mitgliedsstaat rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht werden, auch von jedem anderen Mitgliedsstaat grundsätzlich akzeptiert werden müssen. Im Bestimmungsmitglieds-
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staat darf das Produkt auf Konformität mit den nationalen technischen Vorschriften überprüft werden.
Für Produkte, die in Slowenien zertifiziert werden müssen, sind in der Regel das Institut für Qualität und Messwesen (SIQ) zuständig:
SLOVENSKI INŠTITUT ZA KAKOVOST
IN MEROSLOVJE
Tržaška cesta 2
SI-1000 Ljubljana
T +386 1 477 81 00
F +386 1 477 84 44
E [email protected]
W www.siq.si
Kontaktperson: Hr. Dir. Igor LIKAR (T +386 1 477 81 01, E [email protected])
bei Baumaterialien das Amt für Bauwesen (ZAG):
ZAVOD ZA GRADBENIŠTVO
Dimičeva 12
SI-1000 Ljubljana
T +386 1 280 42 50
F +386 1 280 44 84
E [email protected]
W www.zag.si
Kontaktperson: Hr. Dir. Dr. Andraž LEGAT (T +386 1 280 42 17)
Betrieblich genutzte Maschinen und Anlagen bedürfen, soweit sie keine CE-Kennzeichnung aufweisen, in manchen Fällen einer Zertifizierung durch das Institut für Sicherheit am Arbeitsplatz und
Umweltschutz (IVD):
INŠTITUT ZA VARSTVO PRI DELU
Valvasorjeva ulica 73
SI-2000 Maribor
T +386 2 421 60 10
F +386 2 421 60 60
E [email protected]
W www.ivd.si/
Kontaktperson: Hr. Dir. Zoran KOVAČEVIČ; (T +386 2 421 60 11;
E [email protected]; Sektion für Zertifizierung)
Dieses Institut gibt eine Erklärung ab, dass die Maschinen oder Anlagen den slowenischen Normen über Arbeits- und Umweltschutz entsprechen. Die Kosten betragen je nach Produkt zwischen
470 EUR und 4.000 EUR.
Arzneimittel und Chemikalien bedürfen nach wie vor einer Registrierung in Slowenien.
Verbindliche Überprüfungen der Qualitäts- und Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel bieten das Gesundheitsamt in Celje sowie das Unternehmen Bureau Veritas an:
NACIONALNI LABORATORIJ ZA ZDRAVJE, OKOLJE
IN HRANO
Gregorčičeva ulica 5
SI-3000 Celje
T +386 3 425 12 00
F +386 3 425 11 15
W www.nlzoh.si
Kontaktperson: Fr. Mag. Lorena HUS; Kennzeichnungskontrolle
([email protected], T +386 3 425 11 52)
(Qualitäts- und/oder Kennzeichnungskontrolle von Lebensmitteln und Artikeln des täglichen Gebrauchs – z.B. Reinigungsmittel, Waschpulver, Behälter, Besteck, Trinkwasser- und Badewasserkontrollen)
Kontrolle des Etiketts innerhalb von drei Tagen, Kosten ca. 30 EUR (+ ca. 14 EUR, wenn das Etikett Mangel aufweist).
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BUREAU VERITAS d.o.o.
Linhartova cesta 49 a
SI-1000 Ljubljana
T +386 1 475 76 00
F +386 1 475 76 01
E [email protected]
W www.bureauveritas.si
Kontaktperson: Hr. Dir. DI Tomaž VERBNIK, T +386 1 475 76 45, Englisch, Deutsch)
(Qualitäts- und Kennzeichnungskontrolle von Lebensmitteln und technischen Produkten).
Begleitpapiere
Für bestimmte Produkte sind je nach Art der Ware entsprechende Begleitpapiere erforderlich. Zum
Beispiel bedarf es für die Einfuhr von Pflanzen ein so genanntes „fitosanitarno spričevalo“
(Phytosanitäres Zeugnis). Jedes Lebensmittel, Medikament oder phytopharmazeutische Produkt,
das in Slowenien verkauft wird, muss auf der Verpackung eine Deklaration und Gebrauchsanweisung sowie alle anderen notwendigen Daten in slowenischer Sprache aufgedruckt haben. Zusätzlich können sie aber auch in einer Fremdsprache sein. Für bestimmte Warengruppen ist verpflichtend ein Garantieblatt beizulegen.
Restriktionen
In Slowenien müssen Firmen mit ihren Kunden in slowenischer Sprache kommunizieren, in Regionen, wo die italienische bzw. ungarische Minderheit lebt, auch in der Sprache der Minderheit. Werbung muss in slowenischer Sprache erfolgen. Wenn die Werbung insbesondere an Ausländer gerichtet ist, können daneben auch Fremdsprachen verwendet werden. Homepages in Slowenien
registrierter Firmen müssen auch in slowenischer Sprache abrufbar sein.
Bei der Produktkennzeichnung müssen juristische und natürliche Personen, welche eine registrierte Tätigkeit ausüben, den Konsumenten in slowenischer Sprache die notwendigen Informationen
bezüglich der Charakteristik, der Verkaufsbedingungen, der Verwendung und Nutzung des Produktes vermitteln. Dabei können auch allgemein verständliche Symbole und Bilder verwendet werden. Diese Bestimmung bezieht sich auch auf Waren- und Markennamen in der Fremdsprache.
Alle allgemeinen Akten der Firma müssen in slowenischer Sprache verfasst werden. Die interne
Tätigkeit einer Firma muss, soweit es sich um Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis,
Arbeitsanweisungen, Mitteilungen an die Arbeitnehmer und den Arbeitsschutz handelt, in slowenischer Sprache erfolgen.
Artenschutz
Slowenien ist dem internationalen CITES-Abkommen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen)
am 23. April 2000 beigetreten.
Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder
Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in
die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen
sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und
Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc.
Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung
einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom Kauf solcher
Souvenirs abzusehen.
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Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler, dass das
angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die vom
Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen.
RECHTSINFORMATIONEN
Das slowenische Recht ist in vielen Bereichen dem deutschen sehr ähnlich. Im Unterschied zu
dem in Deutschland wesentlich pragmatischeren Zugang legen slowenische Behörden Gesetze
wesentlich restriktiver aus.
Devisenrecht
Das Devisenregime ist innerhalb der EU vollständig liberalisiert. Reisende, die in die EU einreisen
oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 EUR oder mehr (oder den Gegenwert in anderen
Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich
führen, haben diesen Betrag schriftlich und unaufgefordert beim Grenzzollamt des EU Landes, in
dem die Ein- oder Ausreise stattfindet, anzumelden.
Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen
Durch den EU-Beitritt Sloweniens wurde die Anpassung der slowenischen Gesetzgebung auf vielen Gebieten erforderlich (so auch in vielen Bereichen des Handelsrechts). Die EU-Rechtsnormen
haben nunmehr auch in Slowenien unmittelbare Geltung. Schwierigkeiten ergeben sich regelmäßig
bei der Rechtsdurchsetzung.
Handelsvertreterrecht
Der slowenische Handelsvertretungsvertrag ist im Obligationengesetz (Obligacijski zakonik) geregelt, das seit 1.1.2002 gültig ist und in seinen Art. 807 bis 828 die EU-Richtlinie 86/653/EWG
(Selbständiger Handelsvertreter in deutscher Sprache abrufbar hier) in das slowenische Recht
implementiert. Die Vorschriften über den Vertretungsvertrag sind nahezu alle dispositiv, d.h. sie
können durch die Vertragsparteien abgeändert werden.
Vertretungen werden auf dem relativ kleinen slowenischen Markt oft nach wie vor von geeigneten
Handelsfirmen bzw. Unternehmen aus der Branche übernommen.
Gesellschaftsrecht
Die gesetzlichen Grundlagen des slowenischen Gesellschaftsrechts sind nachstehend angeführt:




Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften (Zakon o gospodarskih družbah)
Kartellgesetz (Zakon o preprečevanju omejevanja konkurence)
Übernahmegesetz (Zakon o prevzemih)
Gesetz über die Mitwirkung der Arbeitnehmer an der Geschäfstätigkeit (Zakon o sodelovanju
delavcev pri upravljanju)
 Gesetz über die öffentliche Verwendung der slowenischen Sprache (Zakon o javni rabi slovenščine)
Das Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften kennt folgende Formen ausländischer Investitionen in
Slowenien:




Gründung einer Niederlassung;
Gründung eines Tochterunternehmens;
Übernahme eines bestehenden Unternehmens zu 100%;
Beteiligung an einem bereits bestehenden Unternehmen
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Slowenische Investitionspartner können neben juristischen Personen (Wirtschaftsgesellschaften,
Genossenschaften, Gebietskörperschaften) auch natürliche Personen sein.
Das slowenische Gesellschaftsrecht kennt grundsätzlich dieselben Unternehmensformen wie das
deutsche Recht. Abgesehen vom selbständigen Einzelunternehmer sind alle Gesellschaften (auch
Personengesellschaften) juristische Personen, die Eigentümer beweglicher und unbeweglicher
Sachen sein können, Rechte erwerben oder Verpflichtungen übernehmen können und klagen oder
verklagt werden können.
Grundsätzlich kann jede beliebige Rechtsform gewählt werden, lediglich bei bestimmten Tätigkeiten (z.B. für Banken und Versicherungen) ist die Form der Aktiengesellschaft vorgeschrieben.
Gewerblicher Rechtsschutz
Das Immaterialgüterrecht wird in Slowenien gemäß der Definition der Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO in Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte gegliedert. Zentrale Stelle für
den gewerblichen Rechtschutz in Slowenien ist das Amt zum Schutz von geistigem Eigentum
(kurz: UIL):
URAD RS ZA INTELEKTUALNO LASTNINO (URSIL) T +386 1 620 31 00
Kotnikova 6
F +386 1 620 31 10
SI-1000 Ljubljana
E [email protected]
W www.uil-sipo.si/
Kontaktperson: Hr. Dr. Vojko TOMAN (Leiter des URSIL)
Die Homepage von UIL enthält zahlreiche praktische Informationen zur Markenanmeldung und
kann auch in englischer Sprache abgerufen werden.
Gewerberecht
Es gibt in Slowenien kein Gewerberecht im deutschen Sinn. Die Anforderungen zur Ausübung einer Tätigkeit sind in Einzelgesetzen (z.B. im Baugesetz) geregelt. Prinzipiell gilt der Grundsatz,
dass eine Gesellschaft nur jene Tätigkeiten ausüben darf, die im Firmenregister eingetragen sind.
Es ist deshalb erforderlich, bereits im Gründungsvertrag die geplanten Tätigkeiten genau anzuführen. Angemerkt sei, dass in der Praxis Firmen regelmäßig schon im Vorhinein den einen oder anderen Tätigkeitsbereich bei der Gründung mehr nennen, da dies einfacher als eine Nachmeldung
ist. Das Firmenbuch weist allerdings darauf hin, dass ein Eintragen von Tätigkeiten so zu sagen
„auf Vorrat“ unterlassen werden soll.
Rechtsschutz und Rechtsmittel
Grundsätzlich ist in Slowenien in allen Verfahrensbereichen (Zivil-, Verwaltungs-, Strafrecht) ein
zweigliedriger Instanzenzug vorgesehen. Gegen Bescheide stehen meist Einsprüche/Beschwerden als Rechtschutzmittel zur Verfügung, gegen Urteile Berufungen. Das oberste
Gericht in Slowenien ist der Oberste Gerichtshof der Republik Slowenien (www.sodisce.si/). Zur
Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit gibt es den Verfassungsgerichtshof (www.us-rs.si/). Daneben
gibt es den Verwaltungsgerichtshof sowie Arbeits- und Sozialgerichte als Sondergerichte.
Firmengründung
Das slowenische Wirtschaftsrecht kennt im Wesentlichen die gleichen Unternehmensformen wie
das deutsche Recht. Ebenso gibt es die Einteilung in Personen- und Kapitalgesellschaften.
Zunehmend werden Firmengründungsverfahren online abgewickelt. Vor allem bei einfachen
Rechtsformen wie dem Einzelunternehmer oder der Ein-Mann-GmbH können Registrierungen
auch elektronisch über staatliche one-stop-shops, so genannte e-VEM-Punkte, erfolgen.
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Investitionen und Joint Ventures
Das slowenische Wirtschaftsrecht sieht je nach Intensität des Marktauftrittes unterschiedlich starke
Formen der Investitionen und Unternehmenskooperationen vor.
Eine Niederlassung tritt im Namen und auf Rechnung des ausländischen Unternehmens auf, wobei es die Firma des Mutterunternehmens und dessen Sitz verwenden muss, eine gewinnbringende Tätigkeit ausüben und als Importeur im Sinne des Zollgesetzes tätig werden darf. Auf allen
schriftlichen Mitteilungen müssen neben der Firma auch das zuständige Gericht und die Eintragungsnummer im Firmenbuch vermerkt sein. Für Verpflichtungen der Niederlassung in Slowenien
haftet das ausländische Unternehmen mit seinem gesamten Vermögen!
Als höhere Form für eine Direktinvestition kommt eine eigene 100%-ige Tochtergesellschaft eines
ausländischen Unternehmens ohne Beteiligung eines slowenischen Partners in Frage.
Die mit Abstand beliebteste Unternehmensform in Slowenien ist die Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (Slowenisch: družba z omejeno odgovornostjo, abgekürzt: d.o.o.), die von über 90% aller
Firmen als Rechtsform gewählt wird. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet für ihre Verpflichtungen unbeschränkt, die Gesellschafter jedoch nur beschränkt mit ihrer Stammkapitaleinlage. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung darf maximal 50 Gesellschafter haben, eine größere Zahl von Gesellschaftern kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Ministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten gestattet werden. Eine Ein-Personengesellschaft ist rechtlich zulässig.
Das Mindeststammkapital beträgt 7.500 EUR jede Stammeinlage muss mindestens 50 EUR betragen. Gesellschafter, die mindestens 10% des Stammkapitals halten, haben das Recht auf Einberufung der Hauptversammlung. Als Verwaltungsorgan werden ein oder mehrere Geschäftsführer/Direktoren bestellt, ein Aufsichtsrat ist nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Die Bezeichnung „Slowenien“ im Firmennamen ist nur mit Zustimmung der Regierung der Republik
Slowenien erlaubt; ein aufwändiges Beantragungsverfahren führt dazu, dass diese Zusatzbezeichnung schwer erhältlich ist und auch kaum vergeben wird. Firmennamen, Aufschriften von Geschäften und Lokalen müssen grundsätzlich in slowenischer Sprache gehalten sein, Fremdsprachen
dürfen dann verwendet werden, wenn es sich z.B. um einen Namen oder registrierte Marken handelt.
Da die GmbH die meist verbreitete Rechtsform ist und auch das Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften diese in den Vordergrund stellt, zeigen wir an dieser Stelle graphisch die Schritte zur
GmbH Gründung:
GmbH Gründung – Übersicht:
a. Erstellung eines Gründungsvertrages
b. Unterzeichnung des Gründungsvertrages
c. Einzahlung des Stammkapitals
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d. Eintragung in das Steuerregister
- ausländische Gründer, Vertreter
- ausländische juristische Person
e. Eintragung in das Firmenbuch
- automatische Vergabe der Steuernummer für das
neu gegründete Unternehmen
f. Eröffnung eines Bankkontos
h. Aufnahme des Geschäftsbetriebes
g.
eventuell Zusatzgenehmigungen: z.B. Anerkennung regulierter
Berufe, Eintragung in
die Ingenieurskammer
etc.
Die Aktiengesellschaft (Slowenisch: delniška družba, abgekürzt: d.d.) haftet für ihre Verpflichtungen den Gläubigern gegenüber nur mit ihrem Vermögen, die Aktionäre haften aber nicht gegenüber den Gläubigern für die Verpflichtungen der Gesellschaft. Die Aktiengesellschaft kann von
einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen, die das Statut (in Notariatsaktform)
beschließen, gegründet werden. Bei der Gründung von Ein-Mann-Gesellschaften müssen die Aktien vor der Eintragung der Gesellschaft ins Register in voller Höhe bezahlt werden. Der Mindestbetrag des Grundkapitals ist 25.000 EUR, der Mindestnennbetrag einer Aktie ist 1 EUR. Die AG
kann nunmehr eingleisig (durch einen Verwaltungsrat) oder zweigleisig (durch Vorstand und Aufsichtsrat) geführt werden.
Die Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung (Slowenisch: družba z neomejeno odgovornostjo,
abgekürzt: d.n.o.) ist der deutschen Offenen Handelsgesellschaft vergleichbar. Die Gründung erfolgt durch einen Vertrag zwischen den Gesellschaftern. Die Gesellschafter haften für Verpflichtungen der Gesellschaft subsidiär mit ihrem gesamten Privatvermögen. Zur Geschäftsführung und
Vertretung der Gesellschaft im Außenverhältnis ist jeder Gesellschafter berechtigt und verpflichtet,
sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt.
Die Kommanditgesellschaft (Slowenisch: komanditna družba, abgekürzt: k.d.) ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Gesellschafter mit seinem gesamten Vermögen (Komplementär) haftet, zumindest ein weiterer Gesellschafter (Kommanditist) jedoch nicht haftet. Der Kommanditist ist auch
nicht zur Geschäftsführung und Vertretung nach außen berechtigt. Bei der Kommanditgesellschaft
auf Aktien (Slowenisch: komanditna delniška družba, abgekürzt: k.d.d.) handelt es sich im Wesentlichen um eine Kommanditgesellschaft, bei welcher das Kommanditkapital als Aktienkapital organisiert ist.
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Ein selbständiger Einzelunternehmer (Slowenisch: samostojni podjetnik, abgekürzt: s.p.), der mit
seinem gesamten Privatvermögen haftet, kann mit der Ausübung der Tätigkeit aufgrund einer Anmeldung bei der Agentur für öffentliche Register und Dienstleistungen (AJPES) beginnen.
Das Gesetz kennt auch die Europäische Aktiengesellschaft (Slowenisch: evropska delniška
družba, abgekürzt: SE), die nach der EU-Verordnung 2157/2001/EU errichtet und geführt wird.
Daneben kennt das slowenische Wirtschaftsrecht noch die Rechtsformen der Wirtschaftlichen Interessensgemeinschaft (Slowenisch: gospodarsko interesno združenje - GIZ; die Tätigkeit dieser
Interessensgemeinschaft muss in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit der Mitglieder
stehen und hat im Verhältnis zu dieser nur einen Hilfscharakter) sowie die Genossenschaften
(Slowenisch: zadruga, geregelt im Gesetz über Genossenschaften).
Steuerbestimmungen
Seit 1.1.2007 gilt ein neues Körperschaftssteuergesetz (Zakon o davku od dohodkov pravnih oseb). Der Körperschaftssteuersatz wurde jährlich kontinuierlich gesenkt und beträgt 17%. Alle juristischen Personen, die eine gewinnbringende Tätigkeit auf dem Gebiet der Republik Slowenien
ausüben, sind unbeschränkt bzw. beschränkt steuerpflichtig (somit neben Kapitalgesellschaften
auch Personengesellschaften und Genossenschaften). Für Körperschaften mit Sitz in Slowenien
gilt unbeschränkte Steuerpflicht. Körperschaften mit Sitz im Ausland sind in Slowenien beschränkt
steuerpflichtig, wenn auf dem Gebiet der Republik Slowenien Gewinne durch eine Betriebsstätte
oder einen ständigen Vertreter erzielt werden.
Patent-, Marken- & Musterrecht
Die zuständige Stelle für den Schutz des Patent-, Marken- & Musterrechts ist das Amt zum Schutz
von geistigem Eigentum:
URAD RS ZA INTELEKTUALNO LASTNINO
Kotnikova 6
SI-1000 Ljubljana
T +386 1 620 31 00
F +386 1 620 31 10
E [email protected]
W www.uil-sipo.si/
Kontaktperson: Hr. Dr. Vojko TOMAN (Leiter des URSIL)
Das UIL führt zahlreiche Urheberschutzbestimmungen aus. Die zentrale Bestimmung für Urheberrechte ist das Gesetz über Autoren- und ähnliche Rechte (Zakon o avtorskih in sorodnih pravicah).
Übersetzungen der Schutzbestimmungen in englischer Sprache.
Das UIL informiert und stellt auf seiner Homepage die entsprechenden Anträge zur Anmeldung
oder Vergabe von Patenten, Eintragung von europäischen Patenten, internationalen Modellen und
Marken zur Verfügung.
Patent- und Markenrecht
In Slowenien gilt seit dem EU-Beitritt eine als Gemeinschaftsmarke registrierte Marke automatisch
auch als in Slowenien registrierte Marke (Markenerstreckung).
Die Homepage von UIL enthält zahlreiche praktische Informationen zur Markenanmeldung und
kann auch in englischer Sprache abgerufen werden.
Gerne informieren wir Sie über das Verfahren zur Markenanmeldung in Slowenien und empfehlen
Ihnen Anschriften von kompetenten Anwälten in diesem Bereich.
Europäisches Patent
Seit Februar 2002 können europäische Patente auf Antrag auch auf Slowenien erstreckt werden.
Die zuständige Behörde ist das genannte Amt zum Schutz von geistigem Eigentum.
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Urheberrecht
Das Urheberrecht ist ähnlich dem deutschen geregelt. Der Grund dafür ist, dass auch bei Gesetzesvorhaben im Bereich des Schutzes von geistigem Eigentum regelmäßig die deutschen Regelungen zum Vergleich und Vorlage herangezogen werden. Das Urheberrecht wird durch das genannte Gesetz über Autoren- und ähnliche Rechte geschützt. Im Zentrum der Bestimmungen stehen der Autor und der Schutz seines Werkes.
Lizenzvergabe
Mit der Lizenzvergabe verpflichtet sich der Lizenzgeber gemäß dem slowenischen Obligationenrecht, dass er dem Lizenznehmer zur Gänze oder teilweise das Recht zur Nutzung einer patentierten Erfindung, Marke, eines Musters, Modells oder technischen Know-how abtreten wird. Der Lizenznehmer verpflichtet sich hingegen für die Nutzung ein bestimmtes Entgelt zu zahlen.
Rechtliche Aspekte
Die Lizenzvergabe ist im slowenischen Obligationengesetz geregelt (Art. 704 ff). Mit Abschluss
eines Vertrages erhält der Lizenznehmer ein Nutzungsrecht des Vertragsgegenstandes. Wenn im
Lizenzvertrag nicht ausdrücklich festgelegt ist um welche Art von Lizenz es sich handelt, liegt eine
nicht ausschließliche vor. Soll der Vertragsgegenstand ein ausschließliches Recht sein, ist dies in
der Lizenzvergabe ausdrücklich zu vereinbaren.
Gestaltung von Lizenzverträgen
Ein Lizenzvertrag muss gemäß Obligationengesetz in Schriftform erstellt werden. Wir raten generell bei der Vertragserstellung von Musterverträgen ab. Der Vertrag sollte unbedingt in Zusammenarbeit mit einem lokalen Anwalt erstellt werden. Gerne senden wir Ihnen Kontakte zu deutschsprechenden Anwälten, die mit dieser Materie vertraut sind.
Eigentum und Forderungen
Statt der Gewährung von Zahlungszielen empfehlen sich eher entsprechende Rabatte bei Sofortzahlung. Dies hat seinen Grund einerseits darin, dass in Slowenien die Akkreditiv- und Bankgarantiespesen sowie das Kreditzinsniveau höher als in Deutschland sind, andererseits ist die Forderungseintreibung auf dem Gerichtsweg meist mit jahrelangen Verzögerungen verbunden. Man ist
zwar mit einzelnen Maßnahmen bestrebt die gerichtlichen Verfahren zu straffen und zu beschleunigen, dennoch gibt es aber reichliche Verfahrensrückstände. Wir empfehlen daher dringend, keine hohen Außenstände anwachsen zu lassen.
Hinsichtlich der Erlangung eines gerichtlichen Exekutionstitels besteht nach dem slowenischen
Vollstreckungsgesetz die Möglichkeit eines so genannten direkten Vollstreckungsantrages aufgrund einer glaubwürdigen Urkunde (darunter fallen auch der Wechsel oder Scheck).
Ein weiteres Spezifikum ist der im Jahr 2012 in die slowenische Rechtsordnung eingeführte Vollstreckungsschein. Der Vollstreckungsschein (slow. „Izvršnica“) soll den Gläubigern schneller –
ohne vorgelagerten Rechtsstreit - zur Bezahlung durch direkten Eingriff auf Bankkonten, Spareinlagen u.ä. des Schuldners innerhalb von drei Jahren nach Fälligkeit der Verbindlichkeit verhelfen.
Für den Fall, dass der Schuldner kein Geld auf seinen Konten hat, kann der Vollstreckungsschein
zugleich als Exekutionstitel für andere Vermögenswerte herangezogen werden.
Eigentumssicherung
In der Rechtstheorie ist die Eigentumssicherung in Slowenien sehr ähnlich wie im
deutschen Recht geregelt: Das slowenische Recht kennt den Eigentumsvorbehalt, die Hypothek,
die Bürgschaft, den Wechsel, das Factoring und Pfandrecht, Bankgarantien, Akkreditive und einzelne Versicherungen. In der Rechtspraxis gestaltet sich allerdings die Durchsetzung dieser vorEin Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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gesehenen Instrumente schwer, da bei Einsprüchen des Schuldners oft nur noch die Geltendmachung bei Gericht überbleibt und wegen der dort schleppenden Verfahren die Gläubiger lange
bzw. nicht selten dann überhaupt nicht zu deren Ansprüchen kommen, wenn der Schuldner in
Konkurs geht.
Eigentumsvorbehalt
Die zentrale Bestimmung des slowenischen Eigentumsvorbehaltes ist Art. 520 des Obligationengesetzbuches. Dieser sieht vor, dass der Verkäufer mit einer Vertragsbestimmung sich das Eigentumsrecht selbst dann an einer Sache vorbehalten kann, wenn er die Sache dem Käufer übergibt dies solange, bis der Käufer nicht den vollen Kaufpreis bezahlt hat. Der Eigentumsvorbehalt muss
bereits im Vertrag mit dem Käufer - mit einer gesonderten vertraglichen Bestimmung – vereinbart
werden. Ein Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Anmerkung auf der
Rechnung genügen nicht.
Das slowenische Recht ist dem Rechtsinstitut des Eigentumsvorbehaltes nicht sehr zugetan, da
der Eigentumsvorbehalt sehr streng ausgelegt wird. Eine spezielle Regel, die beachtet werden
muss um eine Wirksamkeit gegenüber Dritten zu erwirken, ist die notarielle Beglaubigung: Gegenüber Dritten (z.B. Gläubigern des Käufers) und vor allem in Insolvenzverfahren ist der Eigentumsvorbehalt nur dann wirksam, wenn die Unterschrift des Käufers am Kaufvertrag, der die Klausel
über den Eigentumsvorbehalt enthält, notariell beglaubigt wurde.
Gemäß dieser Bestimmung hat die Beglaubigung vor einem Konkurs oder Pfändung der einzelnen
Vertragspartner zu erfolgen, um Missbrauch (jemand würde einen Eigentumsvorbehalt vordatieren) zu verhindern. Der Eigentumsvorbehalt kann gemäß dem slowenischen Sachrechtsgesetzbuch nur für bewegliche Sachen abgeschlossen werden. Die Durchsetzung von Eigentumsvorbehalten kann sich in der Praxis aufgrund der schleppenden Gerichtsverfahren über Jahre ziehen.
Wechsel- und Scheckrecht
Im Falle eines Eigenwechsels besteht für den Gläubiger keine direkte Zugriffsmöglichkeit auf das
Schuldnerkonto. Der Aussteller kann die Auszahlung der Wechselschuld aus seinem Konto verweigern, sodass er die Vollmacht über die Verwaltung seines Geldes der Bank entzieht. In diesem
Fall ist vom Wechselgläubiger innerhalb von zwei Werktagen nach Wechselfälligkeit mit einer Bestätigung der Bank über die Nicht-honorierung des Wechsels, beim für den Schuldnersitz zuständigen Notar der Wechselprotest einzubringen. Auf diese Art gelangt man als Gläubiger in Folge zu
einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid. Da im Rahmen der Wechselklage dem Schuldner
Einspruchsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, zieht sich in der Praxis das Erlangen eines Vollstreckungsbescheides meist in die Länge und lohnen sich deshalb regelmäßig auch die Kosten
eines Wechselprotests beim Notar nicht.
Im Fall einer Wechselbürgschaft haftet der Bürge (normalerweise eine Bank) solidarisch mit dem
Schuldner für die Bezahlung der Forderung.
Insolvenzrecht
Das Konkurs- und Zwangsausgleichsverfahren sind im Gesetz über die finanzielle Geschäftsführung, Insolvenzverfahren und Zwangsliquidation (Zakon o finančnem poslovanju, postopkih zaradi
insolventnosti in prisilnem prenehanju) geregelt und ähneln dem deutschen im Hinblick auf Verfahren und Organe. Ein Konkursverfahren kann von Gläubigern, Schuldnern oder persönlich haftenden Gesellschaftern aufgrund einer länger andauernden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
des Schuldners beim zuständigen Gericht beantragt werden. Ab- und Aussonderungsrechte sind
vorgesehen. Konkursgläubiger können innerhalb von drei Monaten ab Veröffentlichung auf dem
staatlichen AJPES-Webportal ihre Forderungen anmelden. Bei einem Ausgleich beträgt diese Frist
einen Monat. Eine nachträgliche Forderungsanmeldung bei Fristversäumung ist nicht möglich.
Strittige Forderungen im Konkurs muss der Gläubiger innerhalb eines Monats, im Ausgleich innerhalb von 15 Tagen, beeinspruchen (Art. 63 InsolvG).
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Vertretungsvergabe
In Slowenien ist das Berufsbild des Handelsvertreters nicht so ausgeprägt wie in Deutschland.
Firmen, die nur als Handelsvertreter tätig sind gibt es in Slowenien kaum. Für eine erfolgreiche
Marktbearbeitung eignen sich slowenische Handelsfirmen bzw. Unternehmen aus der Branche, die
sowohl Import als auch Handel und Vertretung verschiedener Produkte aus der Branche durchführen und über ein gut etabliertes Netzwerk sowie das notwendige Wissen über Marktgegebenheiten
verfügen. Beim Erstkontakt mit slowenischen Kooperationspartnern ist es in der Regel ratsam, ein
persönliches Treffen vor Ort zu vereinbaren, um vertragliche Details, Preise und sonstige Bedingungen zu verhandeln.
Arten von Vertretern
In der Praxis ist es so, dass Vertretungen auf dem relativ kleinen slowenischen Markt nach wie vor
von geeigneten Handelsfirmen aus der Branche übernommen werden.
Praxistipp: Fremdsprachenkenntnisse sind in Slowenien weit verbreitet (Deutsch vor allem im
Nordosten Sloweniens), der Schwerpunkt liegt allerdings auf Englisch. Wir empfehlen somit als
Korrespondenzsprache Englisch zu wählen..
Vertretungsvertrag
Die Vorschriften des Obligationengesetzes zum Vertretungsvertrag können durch die Vertragsparteien abgeändert werden. Durch den Handelsvertretervertrag verpflichtet sich der Vertreter, dass
er sich ständig darum bemühen wird, dass dritte Personen mit dem Vertretenen Verträge schließen und in diesem Sinne zwischen den Vertragsparteien vermitteln wird oder dass er als bevollmächtigter Vertreter im Namen und auf Rechnung des Vertretenen Verträge schließen wird. Der
Vertretene verpflichtet sich zur Zahlung einer Provision.
Mustervertrag
Es ist nicht zu empfehlen auf Musterverträge zurückzugreifen. Einerseits ist es oft notwendig Verträge auf spezifische Anforderungen, die doch von Fall zu Fall sehr stark variieren können, zuzuschneiden. Andererseits kann die Vertragsgestaltung auch starke Auswirkungen auf steuerliche
Komponenten haben. Unter Umständen kann es geschehen, dass durch eine Vertragsgestaltung
unbeabsichtigt eine Betriebsstätte mit den daraus resultierenden Folgen, wie etwa der Verpflichtung zur Abführung von slowenischer Körperschaftssteuer, Buchhaltungspflichten etc., eingegangen wird.
Es kann auch vorkommen, dass bei nicht genügender Beachtung der rechtlichen Besonderheiten
beim Abschluss eines Vertrages mit einem selbständigen Handelsvertreter ungewollt ein verschleiertes Angestelltenverhältnis entsteht (mit allen seinen Konsequenzen, wie etwa keine Möglichkeit einer grundlosen Kündigung).
Arbeits- & Sozialrecht
Slowenien verfügt über eines der im europaweiten Vergleich arbeitnehmerfreundlichsten Arbeitsrechte. Es ist in Slowenien schwer einen Mitarbeiter zu kündigen und Kündigungen seitens des
Arbeitsgebers führen nicht selten zu einem arbeitsgerichtlichen Verfahren. Wir empfehlen bereits
von Beginn an, etwa bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Aufenthaltserlaubnis
EWR/EU-Staatsbürger können sich ohne Aufenthaltsmeldung drei Monate ab Eintritt in den Staat
in Slowenien aufhalten. Innerhalb von drei Tagen hat jedoch eine polizeiliche Meldung bei der örtlich zuständigen Behörde zu erfolgen, wobei bei Nächtigungen im Hotel es Aufgabe des Hotels ist
EU-Bürger bei der zuständigen Regionalbehörde zu melden. Staatsbürger aus Drittstaaten benöti-
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gen in Slowenien grundsätzlich eine Aufenthaltsbewilligung (sog. „dovoljenje za prebivanje“). Diese
wird durch die lokal zuständige Verwaltungseinheit ausgestellt.
Arbeitserlaubnis
EU-Staatsbürger, die in Slowenien als entsandte Arbeitnehmer einer deutschen Firma arbeiten
oder für eine deutsche Firma Dienstleistungen erbringen, benötigen keine Arbeitsgenehmigungen.
Dieses Verfahren gilt auch für Angehörige von Drittstaaten, die in Deutschland ihren arbeitsrechtlichen Status geregelt haben, d.h. soweit in Deutschland eine Arbeitsgenehmigung vorhanden ist,
muss in Slowenien keine eigene Arbeitsbewilligung für derartige Dienstleistungen über die Grenze
beantragt werden.
Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen
Bei einer Entsendung bis maximal zwei Jahre bleibt die Sozialversicherungspflicht in Deutschland
aufrecht (keine SV-Pflicht in Slowenien). Mit einer behördlichen Genehmigung kann eine Verlängerung auf insgesamt max. fünf Jahre erzielt werden (Ausnahmebewilligung). Das Formular A1, ausgestellt vom deutschen Sozialversicherungsträger, dient als Nachweis des Weiterbestehens der
Versicherung in Deutschland.
Geht die Entsendung über diese Frist hinaus oder dauert eine Entsendung von vornherein mehr
als zwei Jahre, wechselt grundsätzlich die SV-Pflicht von Deutschland auf Slowenien.
Bestimmungen für Montagearbeiten
Der deutsche Dienstleistungserbringer muss die Arbeitnehmer lediglich beim Arbeitsamt in Ljubljana spätestens einen Tag vor Beginn der Arbeiten anmelden.
EU-Staatsbürger, die in Slowenien als entsandte Arbeitnehmer einer deutschen Firma arbeiten
oder für eine deutsche Firma Dienstleistungen erbringen, benötigen keine Arbeitsgenehmigungen.
Die Anmeldung muss über folgende Internetseite erledigt werden: www.ess.gov.si (Karteireiter:
„DELODAJALCI“ – „ Zaposlovanje in delo tujcev“- „Obrazci in spletna prijava“ – „Prijava izvajanja
storitev delodajalca s sedežem v drugi državi članici EU“).
Das Formular ist in slowenischer und englischer Sprache direkt HIER abrufbar. Sie müssen das
Formular auf der Internetseite ausfüllen und dann einen Ausdruck der Anmeldung machen. Der
Ausdruck gilt als Bestätigung der erledigten Anmeldung.
Weitere Beilagen sind nicht nötig. Während der Durchführung der Dienstleistung ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, am Arbeitsplatz Unterlagen über die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz aufzubewahren sowie eine Evidenz über die Arbeitszeiten der entsandten Arbeitnehmer zu
führen.
Die oben genannte Anmeldung über das Internetformular hat auch bei kurzen (z.B. 1 Tag) Dienstleistungen in Slowenien zu erfolgen.
Prozessrecht
Vor allem bei der Erstellung von Verträgen oder bei der Beendigung ist penibel auf die arbeitsrechtlichen Verfahrensvorschriften zu achten. Diese gestalten sich tendenziell zu Gunsten der Arbeitnehmer. Bestimmungen in Arbeitsverträgen, die nicht durch das strenge Arbeitsrecht gedeckt
sind und Fehler im administrativ aufwändigen Beendigungsverfahren von Arbeitsverhältnissen,
werden regelmäßig vor Arbeitsgerichte gebracht. Bei Gerichtsprozessen zeigt sich dann erneut,
dass die Arbeitnehmerschutzvorschriften tendenziell zum Nachteil von Arbeitgeber ausgelegt werden und in Verträgen oder Verfahren gemachte Fehler schwere Folgen nach sich ziehen können.
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Schiedsgerichtsbarkeit
Slowenien hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer
Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken.
Es kann daher im Vertrag mit Ihrem ausländischen Vertragspartner die Zuständigkeit der Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts vereinbart werden.
Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und ihren Sitz in
Paris.
Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet:
"All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled
under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules."
Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar.
Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel:
 die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei);
 es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law)
 die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist......................................
Detaillierte Auskünfte:
 ICC Deutschland, Internationale Handelskammer
Wilhelmstr. 43G, 10117 Berlin, Telefon: 030 200 73 63-00, Fax: 030 200 73 63-69 E-Mail:
[email protected], Web: www.icc-deutschland.de.
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BAYERISCHES AUSSENWIRTSCHAFTSANGEBOT
Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der
Wirtschaft – insbesondere den Kammern und Verbänden – und Bayern International, die in Bayern
ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem Mittelstand, dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu
erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln:

Messebeteiligungen

Delegationsreisen

Unternehmerreisen

Auslandsrepräsentanzen

Kooperations- und Markterschließungsprojekte

Exportinitiative des Bundes

Einstieg in den Export

Veranstaltungen

Go International

Bayern - Fit for Partnership

Delegationsbesuche

Finanzierungshilfen
Tipp!
Das Förderprojekt „Export Bavaria 3.0. –
Go International unterstützt mittelständische bayerische Unternehmen beim Auslandsgeschäft mit seinem Drei-StufenKonzept:
1. Untersuchung der Internationalisierungsfähigkeit des Unternehmens
2. Erstellung eines individuellen Internationalisierungsplans
3. Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung des Plans.
Weitere Infos unter
www.go-international.de
Alle Informationen über aktuelle und länderund branchenspezifische
Förderprojekte finden Sie unter
www.auwi-bayern.de/foerderung
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INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN
Sowohl während der Vorbereitung für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes im Ausland
steht Ihnen das Deutsch-Slowenische Industrie- und Handelskammer mit ihrem Service zur Verfügung.
Deutsch-Slowenische Industrie- und Handelskammer
Poljanski nasip 6, SI- 1000 Ljubljana,
Slowenien
Tel.:
+386 1 252 88 60
Fax:
+386 1 252 88 69
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.slowenien.ahk.de
Lageplan:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Slowenien ist seit 21. Dezember 2007 Teil des Schengen-Raums. EU-Staatsbürger können sich
ohne Aufenthaltsmeldung drei Monate in Slowenien aufhalten. Innerhalb von drei Tagen hat jedoch
eine polizeiliche Meldung bei der örtlich zuständigen Behörde zu erfolgen, wobei bei Nächtigungen
im Hotel es Aufgabe des Hotels ist, Sie oder Ihre Mitarbeiter bei der zuständigen Regionalbehörde
zu melden. Wenn geplant ist, dass Sie sich bzw. Ihre Mitarbeiter länger als drei Monate in Slowenien aufhalten werden, muss vor Ablauf der 3-Monatsfrist eine Aufenthaltsbestätigung bei der örtlich zuständigen „Upravna enota“ (Bezirkshauptmannschaft) beantragt werden. Drittstaatsbürger
brauchen eine Aufenthaltsgenehmigung.
Dos & Don’ts

Zeigen Sie Interesse für die slowenische Kultur (Architekt Plečnik, Dichter Prešeren, Schriftsteller Cankar, Primož Trubar als Begründer der slowenischen Sprache).
 Loben Sie die Schönheit und Vielfältigkeit der slowenischen Landschaft.
Bezeichnen Sie Slowenien nicht als Balkan oder osteuropäischen Staat.
 Das Gespräch bzw. den Vortrag mit ein paar slowenischen Wörtern bzw. Sätzen zu beginnen,
kann sich als wahrer Eisbrecher erweisen.
 Allgemein erwartet der Slowene Pünktlichkeit. Bei Nichteinhaltung von Terminen werden jedoch begründete Entschuldigungen akzeptiert.
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Anreise
Das Autobahnkreuz ist in Slowenien weitestgehend fertiggestellt. Die Hauptstadt Laibach ist sowohl aus Richtung Steiermark als auch Kärnten schnell erreicht.
Beförderungsmittel Flughafen-Stadtzentrum:
Der reguläre Linienbus Flughafen Brnik zum Stadtzentrum von Ljubljana hat etwa zehn Zwischenstopps, die Fahrzeit beträgt ca. 45 Minuten. Zusätzliche Informationen oder unter
T +386 1991.
Der Fahrpreis für Taxis beträgt ca. 25 Euro, die Fahrzeit in das Stadtzentrum dauert ca. 30 Minuten.
.
Die Firma Markun bietet einen Transferservice vom Flughafen zu den einzelnen Hotels an. Der
Fahrpreis beträgt 9 Euro pro Person, die Fahrt dauert ca. 30 Minuten. Zusätzliche Informationen
per Telefon +386 41 792 865.
Die Fahrt mit dem Sammeltaxi gibt es zum Preis von 8 Euro. Weitere Informationen per Telefon:
+386 41 362 079
Ebenso fährt die Bahn mehrmals täglich zwischen München und Ljubljana.
Geschäftszeiten
Parteienverkehr bei Behörden: Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Mittwoch bis 17.30
oder auch 19.00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr.
Bankenöffnungszeiten sind nicht einheitlich: Montag - Freitag 9:00 bis 13:00 und 15:00 bis 17:00
Uhr, in Ljubljana meist zu Mittag geöffnet; Samstag nur vereinzelt geöffnet.
Die Geschäftszeiten im Einzelhandel sind nicht einheitlich. Warenhäuser und Selbstbedienungsläden sind vielfach von 8:00 bis 20:00 Uhr, Samstag von 8:00 bis 13:00 Uhr, kleinere Läden sind
zum Teil auch am Samstag ganztägig und am Sonntag von 8:00 bis 12:00 geöffnet.
Einkaufszentren haben oft von Montag bis Samstag von 9:00 bis 21:00 Uhr geöffnet, Sonntag von
9:00 bis 15:00 Uhr – zu manchen Anlässen auch bis 17.00 Uhr.
Feiertage (einschließlich regionale Feiertage)
1. Januar
8. Februar
28. März
27. April
1. und 2. Mai
25. Juni
15. August
31. Oktober
1. November
25. Dezember
26. Dezember
Neujahr
Kulturtag (Prešeren Tag)
Ostermontag
Tag des Widerstands
Tag der Arbeit
Nationalfeiertag
Maria Himmelfahrt
Reformationstag
Allerheiligen
Weihnachten
Unabhängigkeits- und Einheitstag
Ärzte
Ärztliche Hilfe bekommt man in jedem Krankenhaus. Die meisten Ärzte sprechen Deutsch oder
Englisch.
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Notrufe
Rettung:
Polizei:
Feuerwehr:
Pannenhilfe:
112
113
112
1987
Maße und Gewichte
metrisches System
Strom
220 Volt, 50 Hz, überwiegend Schukostecker
Trinkgeld
Zum Großteil wird mit Kreditkarten gezahlt. Trinkgelder auf bei der Kreditkartenabrechnung dazuzuschreiben ist nicht üblich, wie generell Trinkgelder nicht derart verbreitet sind wie in Deutschland. Wenn Sie gegeben werden, sind sie in der in Deutschland üblichen Höhe (10%).
Post- und Telefongebühren
innerhalb Sloweniens:
Briefe bis 20 g:
Briefe bis 50 g:
Briefe bis 100 g:
0,36 Euro
0,42 Euro
0,47 Euro
ins Ausland:
Briefe bis 50 g:
Briefe bis 100g:
1,26 Euro
1,85 Euro
Telefongespräch nach Deutschland: ca. 0,49 Euro pro Minute
Vorwahl für Deutschland: 0049
Postlaufzeit von und nach Deutschland zwischen zwei und sieben Tagen.
Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag
Ca. EUR 75,- für Essen, Taxifahrten, Trinkgelder u.a., aber ohne Nächtigung.
Zeitverschiebung
Keine.
Lokale Verkehrsmittel
Taxis stehen in Ljubljana beim Hauptbahnhof und üblicherweise bei Hotels. Taxis können auch
telefonisch bestellt werden (das größte Taxiunternehmen Taxi Društvo Ljubljana ist unter der Telefonnummer +386 41 97 00 00 erreichbar).
Grundgebühr: 1,5 EUR, Stadtfahrt/km: ca. 1,1 EUR, Standgebühr: 18 EUR pro Stunde.
Neben den organisierten Taxiunternehmen, die unter der Nummer 97 70 telefonisch bestellt werden können und firmieren, gibt es zusätzlich Einzelunternehmer, die oft ein Vielfaches von der
Grundgebühr verrechnen.
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Autobusse
Der Fahrtpreis mit der Karte „Urbana“ beträgt 1,20 EUR. Diese Karte ist bei allen Zeitungsverkaufsstätten erhältlich und kostet 2 EUR. Die „Urbana“-Karte kann auf Autobusstationen, Trafiken
und Zeitungsläden aufgeladen werden. Es gibt auch schon einige eigene „Urbana“-Ladestationen
in den Städten. Zunehmend werden mehr Stationen aufgestellt.
Mietwagen
Preisbeispiel Mittelklasse pro Tag mit unbegrenzter Kilometerzahl: ca. 85 EUR inkl. Versicherung
und 20% Mehrwertsteuer; bei Vorlage einer Kreditkarte ist kein Depot erforderlich.
Preisbeispiel Mittelklasse pro Tag für 100 km ca. 60 EUR inkl. Versicherung und 20% Mehrwertsteuer; bei Vorlage einer Kreditkarte ist kein Depot erforderlich.
AVIS RENT A CAR, Zgornji Brnik 130a, SI-4210 Brnik, T +386 4 251 92 80, E
[email protected]
BUDGET RENT A CAR, Miklošičeva 3 (im Grand Hotel Union), SI-1000 Ljubljana,
T +386 1 421 73 40, F +386 1 421 73 44, E [email protected]
HERTZ, Trdinova ul. 9, SI-1000 Ljubljana, T +386 1 434 0147, F +386 1 434 0148,
E [email protected]
Devisenvorschriften
Das Devisenregime ist innerhalb der EU vollständig liberalisiert. Reisende, die in die EU einreisen
oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 EUR oder mehr (oder den Gegenwert in anderen
Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich
führen, haben diesen Betrag schriftlich und unaufgefordert beim Grenzzollamt des EU Landes, in
dem die Ein- oder Ausreise stattfindet, anzumelden.
Seit 1. Januar 2007 wurde in Slowenien der Euro als Landeswährung eingeführt. Bis zum 28. Februar 2007 wurde der slowenische Tolar von allen slowenischen Banken in Euro umgewechselt. Ab
1. März 2007 ist die Umwechslung von Tolar nur mehr bei der slowenischen Nationalbank möglich.
Der Umtausch von Banknoten erfolgt unbegrenzt und gebührenfrei. Münzen konnten bei der slowenischen Nationalbank bis Ende 2016 gewechselt werden.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Sonstiges Wissenswertes
Sehr oft werden in geschäftlichen Verhandlungen mögliche Probleme bewusst unterschätzt, daher
ist vom deutschen Geschäftsmann auf Details zu achten. Markenbewusstsein ist vorhanden. Beim
Werbestil sind keine Unterschiede zu Deutschland zu erkennen. Fremdsprachenkenntnisse sind
mehr oder weniger selbstverständlich (Englisch, Deutsch, an der Küste Italienisch).
ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE
zu Slowenien sind im Außenwirtschaftsportal Bayern unter www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.
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WICHTIGE ADRESSEN
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Prešernova 27, 1000 Ljubljana
Tel.:
+386 1 479 03 00
Fax:
+386 1 425 08 99
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.laibach.diplo.de
Botschaft der Republik Slowenien
Hausvogteiplatz 3-4
10117 Berlin
Tel.:
030-2 06 14 50
Fax:
030-20 61 45 70
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.berlin.veleposlanistvo.si
Generalkonsulat der Republik Slowenien
Lindwurmstraße 14
80337 München
Tel.:
089-5 43 94 81
Fax:
089-5 43 94 83
Mail:
[email protected]
Web:
www.muenchen.konzulat.si
Österreichische Botschaft
Prešernova 23, 1000 Ljubljana
Tel.:
+386 1 479 07 00
Fax:
+386 1 252 17 17
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.aussenministerium.at
Schweizerische Botschaft
Trg Republike 3/VI, 1000 Ljubljana
Tel.:
+386 1 200 86 40
Fax:
+386 1 200 86 69
E-Mail:
[email protected]
Web:
https://www.eda.admin.ch/ljubljana
Wirtschaftskammer Slowenien
Gospodarska zbornica Slovenije
Oddelek za mednarodno sodelovanje
Dimičeva 13, SI-1000 Ljubljana
Tel.:
+386-1 589 80 00,
Fax:
+386-1 589 81 00
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.gzs.si
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Handwerkskammer Slowenien
Obrtna zbornica Slovenije
Služba za zunanjo trgovino
Celovška 71, SI-1000 Ljubljana
Tel.:
+386-1 583 05 01,
Fax:
+386-1 505 92 70
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.ozs.si
Banken
NOVA LJUBLJANSKA BANKA d.d.
Trg republike 2, 1520 Ljubljana
Tel.:
+386 1/476 39 00
Fax:
+386 1/252 25 00
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.nlb.si
NOVA KREDITNA BANKA MARIBOR d.d
Vita Kraigherja 4, 2505 Maribor
Tel.:
+386 2 229 22 90
Fax:
+386 2 252 43 33
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.nkbm.si
POŠTNA BANKA SLOVENIJE d.d.
Vita Kraigherja5, 2000 Maribor
Tel.:
+386 2/228 82 00
Fax:
+386 2/228 82 10
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.pbs.si
UNICREDIT BANKA SLOVENIJA d.d.
Šmartinska cesta 140, 1000 Ljubljana
Tel.:
+386 1/587 66 00
Fax:
+386 1 587 66 84
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.unicreditbank.si
Lokale Reisebüros
KOMPAS d.d.
Pražakova 4, SI-1000 Ljubljana
Tel.:
+386 1 200 61 10
Fax:
+386 1 200 64 34
E-Mail:
[email protected],
Web:
www.kompas.si
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37
ALPETOUR POTOVALNA AGENCIJA d.d.
Ulica Mirka Vadnova 8, 4000 Kranj
Tel.:
+386 4/201 31 00
Fax:
+386 4/201 31 01
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.alpetour.si
TA SONČEK d.o.o.
Pobreska cesta 18, 2000 Maribor
Tel.:
+386 2 330 09 15
Fax:
+386 2 220 80 15
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.sonchek.com
PALMA d.o.o.
Lilekova ul. 5, 3000 Celje
Tel.:
+386 3/428 43 00
Fax:
+386 3/428 43 22
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.palma.si
Fluglinien
ADRIA AIRWAYS
Zgornji Brnik 130 h, 4210 Brnik
Tel.:
+386 4 25 59 000
Fax:
+386 4 25 94 570
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.adria.si
Dolmetschdienste
TOMAZ DIETINGER s.p.
Vesenik 16 c, 3210 Slovenske Konjice
Tel.:
+386 40 575 895
E-Mail:
[email protected]
ALKEMIST d.o.o.
Kotnikova ulica 35, 1000 Ljubljana
Tel.:
+386 1 514 16 78
Fax:
+386 1 505 54 88
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.alkemist.si
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38
IOLAR d.o.o.
Parmova 51, 1000 Ljubljana
Tel.:
+386 1 475 95 80
Fax:
+386 1 475 98 88
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.iolar.com
Hotels
AUSTRIA TREND HOTEL LJUBLJANA (neues ****Hotel, direkt am Autobahnring)
Dunajska cesta 154, 1000 Ljubljana
T
+386 1 588 25 00
F
+386 1 588 25 99
E
[email protected]
W
www.austria-trend.at/lju
HOTEL SLON - BEST WESTERN d.d. (****Hotel, im Stadtzentrum)
Slovenska 34, 1000 Ljubljana
T
+386 1 470 11 00
F
+386 1 470 11 70
E
[email protected]
W
www.hotelslon.com
GRAND HOTEL UNION d.d. (****Hotel, Traditionshotel im Stadtzentrum)
Miklošičeva 1, 1000 Ljubljana
T
+386 1 308 12 70
F
+386 1 308 10 15
E
[email protected]
W
www.gh-union.si
HOTEL LEV (*****Hotel, internationaler Standard, Stadtzentrum)
Vošnjakova 1, 1000 Ljubljana
T
+386 1 433 21 55
F
+386 1 434 33 50
E
[email protected]
W
www.hotel-lev.si
FOUR POINTS BY SHERATON Ljubljana Mons (****Hotel, direkt am Autobahnring)
Pot za Brdom 4, 1000 Ljubljana
T
+386 1 470 27 00
F
+386 1 470 27 08
E
[email protected]
W
www.fourpoints.com/ljubljanamons
PLAZA HOTEL LJUBLJANA (****Hotel im Einkaufszentrum BTC; am Autobahnring)
Bratislavska cesta 8, 1000 Ljubljana
T
+386 1 243 00 00
F
+386 1 243 00 99
E
[email protected]
W
www.plazahotel.si
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Ärzte
BARSOS d.o.o.
Gregorčičeva 11, 1000 Ljubljana
Tel.:
+386 1/242 07 00
Fax:
+386 1/242 07 44
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.barsos.ordinacija.net
KIRURŠKI SANATORIJ ROŽNA DOLINA d.o.o.
Rožna dolina cesta IV / 45 , 1000 Ljubljana
Tel.:
+386 1/477 94 00
Fax:
+386 1/477 94 40
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.kirurski-sanatorij.si
DIAGNOSTIČNI CENTER d.o.o.
Vila Bogatin, Pod Skalo 4, 4260 Bled
Tel.:
+386 4 579 80 00
Fax:
+386 4 574 84 04
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.dc-bled.si
ZDRAVJE ZDRAVSTVENI ZAVOD
Smoletova 18, 1000 Ljubljana
Tel.:
+386 1/436 81 93
Fax:
+386 1/236 20 56
E-Mail:
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Web:
http://www.zzzdravje.si
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http://www.durs.gov.si/en/
http://www.carina.gov.si/en/
http://www.uvk.gov.si/en/
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PIRS – Firmendatenbank
Slowenische Exporteurdatenbank
Flughafen Ljubljana
Hafen Koper
SZ – Slowenische Bahn
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http://www.umar.gov.si/en/
http://www.stat.si/StatWeb/en/home
http://www.sist.si/
http://www.ivd.si
http://www.pisrs.si/
http://eng.gzs.si/slo/
http://www.ozs.si/
http://www.tzslo.si/
http://www.izs.si/english/
http://www.zaps.si/
http://www.pirs.si/Home/Index/en
http://www.sloexport.si/
http://www.lju-airport.si/eng/default.asp
http://www.luka-kp.si/ger/
http://www.slo-zeleznice.si/en/passengertransport
http://www.itis.si/
http://www.slovenia.info/
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