Exportbericht Slowenien Februar 2017 Außenhandel Geschäftsabwicklung Markterschließung Zoll Recht Geschäftsreisen 2 Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien, Redaktion: Kommunikation Inland, Telefon: 05 90 900-4321, 4214, Telefax: 05 90 900-255, E-Mail: [email protected] , http://wko.at/aussenwirtschaft Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte das zuständige AußenwirtschaftsCenter zur Verfügung. . © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die Rechte der Verbreitung, der Vervielfältigung, der Übersetzung, des Nachdrucks und die Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere elektronische Verfahren sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. 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Bildnachweis: WALKERSSK / pixabay Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN 4 WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN 6 AUSSENHANDEL 9 GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG 9 Normen 11 Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen 11 Zahlungskonditionen 12 Forderungseintreibung 12 Verkehr, Transport, Logistik 14 KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL 14 INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ZOLL 15 Steuern und Abgaben 15 RECHTSINFORMATIONEN 20 Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen 20 Lizenzvergabe 25 Eigentum und Forderungen 25 Schiedsgerichtsbarkeit 29 BAYERISCHES AUSSENWIRTSCHAFTSANGEBOT 30 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN 31 ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE 34 WICHTIGE ADRESSEN 35 LINKS 39 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 4 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Key facts Staatsform Republik Fläche 20.273 km² Bevölkerung 2.061.912 Einwohner Städte Ljubljana, Hauptstadt, 279.756 Ew.; Maribor, 95.589 Ew.; Celje, 37.787 Ew.; Kranj, 37.586 Ew.; Koper, 25.306 Ew.; Velenje, 25.019 Ew.; Novo mesto, 23.392 Ew.; Ptuj, 17.769 Ew. Klima gemäßigt alpin im Landesinneren, kontinental im pannonischen Becken und mediterran an der Adriaküste Währung EUR Historischer Überblick Im 7. Jahrhundert vereinigten sich die westslawischen Stämme zum Fürstentum Karantanien, das allerdings bald zu einem Teil des Fränkischen Reiches wurde. Im Jahre 1335 kamen die Herzogtümer Krain und Görz in habsburgischen Besitz und blieben dies bis 1918, als Slowenien zu einem Teil des Königreiches der Serben, Kroaten und Slowenen (SHS; ab 1929 Königreich Jugoslawien) unter Alexander Karađorđević wurde. In der Zeit der Besetzung Jugoslawiens durch das Deutsche Reich (1941-1945) führte die Slowenische Befreiungsfront einen Partisanenkrieg. 1945 gewann die Volksfront die Parlamentswahlen, das neugegründete Parlament löste die Monarchie auf und gründete die Föderative Volksrepublik Jugoslawien (ab 1963 Sozialistische Föderative Republik) unter Josip Broz Tito als Präsident. Die ab 1986 bestehenden serbischen Hegemoniebestrebungen über die anderen Völker Jugoslawiens ließen 1988 die Forderungen nach einem selbständigen Slowenien wach werden. Im gleichen Jahr wurden die ersten Oppositionsparteien gegründet, die bereits die ersten Mehrparteiwahlen in Form einer Wahlkoalition unter dem Christdemokraten Lojze Peterle im Jahre 1990 gewannen. Nach dem Scheitern der Gespräche über ein Konföderationsmodell für Jugoslawien entschlossen sich in einer Volksabstimmung 88,2% der Bevölkerung Sloweniens für die Unabhängigkeit und einen souveränen Staat. Nach der Unabhängigkeitserklärung durch das slowenische Parlament am 25.6.1991 griff die jugoslawische Volksarmee ein, stieß jedoch auf heftige Gegenwehr der slowenischen Territorialverteidigung. Nach Einstellung der Kampfhandlungen am 7. Juli 1991 wurde bei einem Treffen der Konfliktparteien mit EU-Vertretern auf der Insel Brioni die Unabhängigkeitserklärung nochmals auf drei Monate suspendiert. Nach der Konferenz in Den Haag und dem Auslaufen dieses Brioni-Moratoriums am 7.10.1991 verstand sich Slowenien als unabhängiger Staat und führte eine eigene Währung, den slowenischen Tolar ein. Slowenien wurde dann am 15.1.1992 von den meisten Staaten anerkannt und am 22.5.1992 als 176. Mitgliedsstaat in die UNO aufgenommen. Bei parallel abgehaltenen Referenden am 23. März 2003 stimmten knapp 90% für den Beitritt Sloweniens zur Europäischen Union und rund 66% für den Beitritt zur NATO, der am 29.3.2004 vollzogen wurde. Am 1. Mai 2004 folgte der Beitritt zur Europäischen Union, am 1.1.2007 führte Slowenien als erster „neuer“ EU-Mitgliedstaat den Euro ein und Ende 2007 folgte der Beitritt zum Schengen-Raum. Im Mai 2010 trat Slowenien der OECD bei. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 5 Bevölkerung Etwa 83 % der Bevölkerung sind ethnisch Slowenen. Nationale Minderheiten sind Ungarn im Osten Sloweniens und Italiener in den Küstenregionen, es gibt auch eine kleine ethnische Minderheit der Roma. Der Anteil der ausländischen Bevölkerung beträgt ca. 4,4 %, der Großteil davon sind Immigranten aus den anderen früheren „Wussten Sie, ... jugoslawischen Republiken. Der Großteil der Bevölkerung ist römisch- dass das Sprachniveau Slowenien sehr hoch katholisch. Es gibt ca. 40 weitere registrierte Religionsgemeinschaften in ist? Mit Englisch kommt in Slowenien. man überall durch, in Landes- und Geschäftssprachen Die Landessprache ist Slowenisch. Englisch ist als Geschäftssprache sehr üblich, daneben sind auch Deutsch (insbesondere bei der älteren Generation sowie im nördlichen und östlichen Teil des Landes) und Italienisch an der Küste verbreitet. vielen Fällen auch mit Deutsch. Einfach nachfragen! Die Menschen sind stolz auf ihre sprachlichen Kompetenzen.“ Politisches System Slowenien ist eine Republik auf parlamentarisch-demokratischer Grundlage. Staatsoberhaupt ist der eine vorwiegend repräsentative Funktion ausübende Präsident, der alle fünf Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt wird. Das Amt hat der ehemalige Politiker Borut Pahor inne, der gleichzeitig auch Oberkommandant der slowenischen Streitkräfte ist. Das slowenische Parlament besteht aus zwei Kammern, der Nationalversammlung (Državni zbor) und dem Nationalrat (Državni svet). Die Nationalversammlung setzt sich aus 90 Abgeordneten zusammen, die jeweils zum Teil durch direkte Wahl beziehungsweise durch Proportionalwahlrecht bestimmt werden. Die Parlamentswahlen finden alle vier Jahre statt. In den Nationalrat werden 40 Abgeordnete aus sozialen, wirtschaftlichen und regionalen Interessengruppen entsandt, die in erster Linie eine beratende Funktion wahrnehmen. Die Regierung, bestehend aus dem Ministerpräsidenten und dem Ministerrat (derzeit zwölf Minister), wird von der Nationalversammlung gewählt. Slowenien hat derzeit 212 Gemeinden, davon elf Stadtgemeinden. Eine Unterteilung des Landes in Regionen, vergleichbar mit den deutschen Bundesländern, wird auf politischer Ebene schon längere Zeit intensiv diskutiert, eine Einführung dieser bleibt jedoch abzuwarten. 2005 wurde die Aufteilung auf 12 s.g. statistische Regionen eingefügt, diese Gliederung wird aber ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Im November 2011 wurde das Parlament durch ein Misstrauensvotum aufgelöst und im Dezember fanden Neuwahlen statt. Der Gewinner war der Bürgermeister von Ljubljana Zoran Jankovič mit seiner neu gegründeten Partei „Pozitivna Slovenija“, dennoch gelang es Janez Janša gemeinsam mit vier weiteren Koalitionspartnern, eine konservative Koalitionsregierung zu formen. Die Regierung um den Premierminister Janša musste wegen heftiger Proteste und nach etlichen Kundgebungen von mehreren 10.000 Bürgern 2013 zurücktreten. Die erste Premierministerin Sloweniens, Alenka Bratušek, führte bis Mai 2014 die nachfolgende neue Regierung in einer Viererkoalition an. Diese hat es sich zum Ziel gemacht, Slowenien durch eine enorme Sparpolitik aus der Krise zu führen. Hierzu gehörten u.A. Pläne, 15 der größten zum Teil staatlichen Unternehmen zu verkaufen. Auch die marode Situation bei den slowenischen Banken, die durch den Kollaps der PROBANKA und der FACTOR BANKA auch diesen Teil der Krise wiederaufleben ließen, war problematisch. Daraufhin wurde eine „Bad Bank“ gegründet und die toxischen Anleihen des Staates darauf übertragen. Nach dem Rücktritt von Alenka Bratušek kam es zu vorzeitigen Neuwahlen, bei denen der Politneuling Miro Cerar als Gewinner hervorging. Der Rechtsprofessor hatte seine „Partei von Miro Cerar“ (SMC) erst Anfang Juni 2014 gegründet und gewann auf Anhieb die Wahlen. Die Regierung Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 6 bilden neben Cerars Partei noch die Demokratische Pensionistenpartei Sloweniens (DESUS) und die Socialni demokrati (SD). Nach der Etablierung der neuen Regierung wurden auch die im Rahmen des Wahlkampfes eingefrorenen Privatisierungen slowenischer Unternehmen im Staatsbesitz wiederaufgenommen. Mittlerweise ist die Privatisierung im Bankensektor vorangeschritten. Der Verkauf der Nova KBM d.d., der ältesten und zweitgrößten Bank in Slowenien, ist abgeschlossen. Käufer ist die Apollo Global Management LLC (80 %), ein weltweit führender Investment Manager gemeinsam mit der EBRD (20 %). Des Weiteren ist die größte Bank Sloweniens, die Nova Ljubljanska Banka d.d., auf der Liste der zu privatisierenden Banken. Neue Eigentümer müssen bis 2018 gefunden werden. Erfolgreich waren die Privatisierungen von Adria Airways Tehnika – d.d. an das polnischen Flugzeugwartungsunternehmen Linetech Holding, S.A., der Verkauf von Aerodrom Ljubljana, d.d. an Fraport AG und der Verkauf der Fluggesellschaft Adria Airways an den deutschen Investmentfond 4K Invest. Auch Elan – d.o.o., der bekannte Produzent und Lieferant von Sport- und Freizeitequipment, der Lebensmittelproduzent Žito, d.d. und eine Vielzahl slowenischer Hotels von Maribor (russische Käufer) bis Portorož (serbische und kroatische Investoren) wurden erfolgreich verkauft. Zuletzt scheiterte die Privatisierung der Telekom Slovenije und der Verkauf des Baustoffherstellers Cinkarna Celje. Abkommen mit Deutschland Abkommen über Soziale Sicherheit, Doppelbesteuerungsabkommen, Investitionsförderungs- und Schutzvertrag, kulturelle Zusammenarbeit. Mitgliedschaft in internationalen Organisationen UNO, EU, NATO, Europarat, OSZE, OECD, Zentral-Europäische Initiative, WTO, IMF, IFC, IBRD, EBRD, FAO. WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN Wirtschaftslage und Perspektiven Slowenien entwickelt sich mehr und mehr zu einem Heimmarkt für deutsche Unternehmen. Der Stellenwert Sloweniens für die deutsche Exportwirtschaft kann nicht genug betont werden - mit pro Kopf Importen von 1.300 EUR liegt Slowenien absolut an der Spitze. Wirtschaftslage und Perspektiven Über Jahre hinweg konnte Slowenien mit stolzen Wachstumsraten aufwarten. Nach einem markanten, rund 20%igen Einbruch aufgrund der Wirtschaftskrise 2008 konnten die wichtigsten Wirtschaftsindikatoren (wie Export, Industrieproduktion, Wert der erbrachten Bauleistungen, Einzelhandelsumsätze…) erst 2010 wieder zulegen. 2011 bis 2013 standen im Zeichen einer Regression. Seit 2014 ist das BIP wieder über dem Niveau des Vorkrisenjahrs 2008. Die Zunahme der Wirtschaftsleistung in Slowenien basierte im Wesentlichen auf zwei Säulen. Zum einen der Exportwirtschaft und zum anderen der Bauwirtschaft. Seit der Wirtschaftskrise hat sich die Wirtschaftsstruktur im Land allerdings etwas gewandelt. Neben der starken Exportwirtschaft (ca. 80% des BIPs), bestehen 50% der Wirtschaftssektoren aus Branchen wie Groß- und Einzelhandel; Automobilzulieferindustrie; freiberufliche, wissenschaftliche, technische und sonstige Tätigkeiten sowie der Bauwirtschaft und der verarbeitenden Industrie. Diese Unternehmensstruktur spiegelt die positive Dynamik und Vielfalt des Landes wider. Bemerkenswert war 2015, dass das früher so dynamische Musterland im Vergleich zu den anderen EU-Beitrittsländern von 2004, die sich mit der Bewältigung der Wirtschaftskrise leichter tun, an Vorsprung verliert. Noch liegt das slowenische BIP pro Kopf (18.680 EUR) mit einem respektablen Abstand vor Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Polen, aber die dynamische Entwicklung in diesen Ländern lässt den Abstand schrumpfen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 7 Die Verbesserung der Infrastruktur, aber auch Investitionen in die Umwelttechnologie (meist von der EU kofinanziert) werden vordringlich behandelt. Im Bereich der Infrastruktur verlagert sich der Schwerpunkt vom Straßenbau, bei dem der Ausbau des Autobahnnetzes beendet ist, auf die Schieneninfrastruktur. Wirtschaftsdaten Slowenien Markt (BIP, Stabilität, makroökonomische Daten) Slowenien hatte über Jahre hinweg Wachstumsraten von über 3%. Laut Analysten steht, vor allem auf Grund der stark international abhängigen Marktwirtschaft, eine jahrelange Stagnation der Weltwirtschaft und somit auch Sloweniens bevor. Das BIP pro Kopf betrug 2015 18.680 EUR. Slowenien positioniert sich damit weiterhin deutlich über dem Niveau anderer ex-jugoslawischer Nachfolgestaaten. Wie in anderen EU-Staaten ging die Inflation stark zurück,. Ende 2014 betrug die Inflation nur 0,2% und Ende 2015 sogar -0,5%, was sich allerdings auf die sinkenden Erdölpreise zurückführen lässt. Die Netto Auslandsverschuldung Sloweniens belief sich im Jahr 2015 auf 31,2% des Bruttoinlandsprodukts. Wie in den meisten europäischen Ländern sind diese seit Ausbruch der Krise angestiegen. Im Vergleich zu 2012 (46%) handelt es sich schon um einen Rückgang. Ein anderes Bild zeigt sich bei der Staatsverschuldung. Diese ist im Jahr 2015 von 81% auf 83,2% angestiegen, für 2016 wird eine geringe Senkung auf 80,2% erwartet. Quelle: EU-Kommission, EUROSTAT, OECD, Mai 2016; *Prognose Quelle: EU-Kommission, Mai 2016; *Prognose Makroökonomische Daten BIP pro Kopf BIP Wachstumsrate BIP, real Inflationsquote (HVPI) Arbeitslosenquote Einheit EUR Mrd. Euro % % % 2015 18.697 38,6 2,3 -0,8 9,0 2016 19.141* 39,5* 2,2* 0,1* 8,4* 2017 19.708* 40,7* 2,6* 1,5* / Quelle: GTAI- Wirtschaftsdaten kompakt, * Schätzungen; Stand November 2016 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 8 Bedeutende Wirtschaftssektoren Die bedeutendsten Wirtschaftssektoren reichen von der Automobilzulieferindustrie, Elektrotechnik und Elektronik, Eisen- und Stahlerzeugung/-verarbeitung, Holzindustrie bis hin zur Pharmaindustrie und chemischen Industrie. Der Bereich der Dienstleistungsunternehmen und der Finanzsektor gewinnen zunehmend auch an Bedeutung. In der Produktion dominieren Erzeugnisse der höheren Verarbeitungsstufe (bearbeitete Waren, Maschinen und Fahrzeuge, sonstige Fertigwaren). Wertschöpfung nach Sektoren, Beiträge zum BIP in %, 120 1.800,00 100 1.600,00 1.400,00 80 1.200,00 447,01 64,20 448,82 454,73 452,35 553,04 558,23 560,20 590,20 472,70 476,70 5,40 500,17 28,10 201 3 201 4 1.000,00 60 800 ,00 600 ,00 40 400 ,00 200 ,00 20 0,00 201 2 0 Wirtschaftssektor A Land- und Forstwirtschaft Industrie 523,62 201 5 2,10 Wirtschaftssektor B Bauwesen Dienstleistungen Quelle: EUROSTAT, OECD, Mai 2016 Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung) Ausländische Investoren schätzen in Slowenien die gut ausgebildeten qualifizierten Arbeitskräfte. Wurde vor der Wirtschaftskrise noch der Arbeitskräftemangel als größtes Hemmnis für eine weitere Wirtschaftsentwicklung gesehen, stellt heute die Arbeitslosigkeit mit 9,0% nach ILO Berechnung ein Thema dar, mit dem sich die Wirtschaftspolitik ernsthaft auseinandersetzen muss. Entgegen den Entwicklungen in Österreich und Deutschland hat sich in Slowenien das Anspringen des industriellen Outputs kaum in den Beschäftigungszahlen niedergeschlagen. Dafür macht sich allerdings die angespannte Lage in den arbeitsintensiven Industriebereichen, wie der Textil- und Möbelindustrie, bemerkbar. Die Arbeitslosenrate nach der Berechnungsmethode der ILO lag Ende 2008 bei 4,4%, 2015 verzeichnete man 9,0%. Laut Prognosen der Europäischen Kommission kann aber davon ausgegangen werden, dass diese in den nächsten Jahren wieder sinken wird. 2015 wurde zudem eine verbesserte Arbeitsmarktsituation - insbesondere in den Bereichen Handel, Transport, Hotellerie & Gastronomie und Produktion – registriert. Arbeitskosten, Lohnniveau Das Durchschnittseinkommen lag mit Stand Januar 2016 bei brutto 1561,26 Euro/netto 1016,36 Euro. Das Mindestgehalt beträgt seit dem 1. Januar 2015 790,73 Euro brutto (ca. 605 Euro netto). Ergänzend ist zu erwähnen, dass für 2015 das höchste Lohnwachstum seit fünf Jahren zu verzeichnen ist. Vor allem Arbeiter und Angestellte im Privatsektoren profitieren von dieser positiven Geschäftsentwicklung. Die Höhe der Gehälter ist abhängig von der Branche, Ausbildung und Erfahrung des Arbeitnehmers. Sie ist allerdings auch sehr durch regionale Unterschiede gekennzeichnet. So kann man für den Osten Sloweniens mit ca. 20% bis 30% niedrigeren Gehältern rechnen, als im Raum Ljubljana. Prinzipiell werden die höchsten Gehälter in der Region Ljubljana, der Küstenregion, in Novo mesto und Kranj bezahlt, die niedrigsten im Raum Krško, Koroška und Murska Sobota. Unter BeEin Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 9 rücksichtigung der oben angeführten Tatsachen können die Gehaltsunterschiede auch für gleiche Tätigkeiten/Positionen enorm sein. Es werden in Slowenien insgesamt 13 Monatslöhne ausbezahlt. Zwölf davon sind Löhne in voller Höhe. Der dreizehnte Monatslohn wird im Sommer in Form eines Urlaubsgeldes ausbezahlt (in Slowenien als „regres“ bezeichnet). Jener Anteil des Urlaubsgelds, der 70% des slowenischen Durchschnittseinkommens vom Vormonat übersteigt, ist sozialabgabenpflichtig. Das Urlaubsgeld wird jedes Jahr gesetzlich neu berechnet und beträgt für Privatangestellte im Jahr 2016 mindestens 790,73 Euro brutto (äquivalent dem Mindestlohn). Zusätzlich wird in den meisten Unternehmen, abhängig von der Wirtschaftssituation, um Weihnachten auch eine Prämie in Form eines Weihnachtsgeldes ausbezahlt. AUSSENHANDEL Der Außenhandel Sloweniens ist noch immer auf Europa fokussiert. Welche Bedeutung die EU für Slowenien hat, lässt sich gut daran erkennen, dass rund 80% des Außenhandels mit der EU stattfindet. Die Stagnation der Nachfrage in wichtigen Exportzielen wie Deutschland und Italien führen dazu, dass die Relevanz von Ländern außerhalb der EU als Exportziel steigt. Der Außenhandel ist beispielsweise mit der Türkei (480 Mio. Euro) und den Vereinigten Staaten (757 Mio. Euro) immer noch gering. Haupthandelspartner sind nach wie vor Deutschland, Italien, Österreich und Kroatien. Wichtigste Einfuhrwaren Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte, mineralische Brennstoffe, Mineralöle, Destillationserzeugnisse, Zugmaschinen, Kraftfahrzeuge, Traktoren, Motorräder, Fahrräder, elektrische Maschinen, Apparate und elektronische Waren, Kunststoffe und Waren daraus, Eisen und Stahl. Wichtigste Ausfuhrwaren Zugmaschinen, Kraftfahrzeuge, Traktoren, Motorräder, Fahrräder, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte, elektrische Maschinen, Apparate und elektronische Waren, pharmazeutische Erzeugnisse, Möbel, Bettwaren, Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude, Kunststoffe und Waren daraus. Alle Informationen über den slowenischen Außenhandel finden Sie unter GTAI – Wirtschaftsdaten kompakt: Slowenien. GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG Wirtschaftspolitik Erste Schritte in Richtung konkurrenzfähigerer Standortfaktoren wurden durch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 17% (Stand September 2015) unternommen. Förderungen für ausländische Direktinvestitionen und Investitionsbegünstigungen sind zwar vorgesehen und vorhanden, das Ausmaß ist jedoch nicht immer zufriedenstellend. Dem Arbeitsrecht fehlt die nötige Flexibilität und es gehört sicherlich zu den arbeitnehmerfreundlichsten Regelungen sämtlicher deutscher Nachbarstaaten. Bisherige Reformen und Bestrebungen zeigen zwar, dass man sich des Problems des rigiden Arbeitsrechts bewusst ist, notwendige konsequente Schritte wurden aber – unter anderem auf Grund der starken, wenig kompromissbereiten Gewerkschaften – nicht gewagt. Von ausländischen Investoren werden die gut ausgebildeten und qualifizierten Arbeitskräfte in Slowenien auch wegen weitreichender Sprachkenntnisse geschätzt. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 10 Empfohlene Vertriebswege Direkte Kundenbesuche werden empfohlen, Geschäftsanbahnung im Korrespondenzweg ohne persönlichen Kontakt ist in der Regel nicht ausreichend. Im Investitionsgütergeschäft werden Geschäfte häufig direkt mit Endabnehmern getätigt. Bei Konsumgütern ist die Bestellung eines slowenischen Vertreters zweckmäßig. Eine strenge Unterscheidung in Importeure/Großhändler und Vertreter besteht in der Regel nicht. In Slowenien gibt es den Berufsstand des Handelsvertreters nicht. Es gibt zwar Unternehmer, die den Beruf des Handelsagenten ausüben, jedoch fehlt der dazugehörige Berufsstand. Auch die entsprechende Organisation, die Vereinigung der Vertreter und Handelsagenten bei der slowenischen Wirtschaftskammer, wurde erst vor kurzem gegründet. Deren Mitgliederanzahl ist zurzeit allerdings eher gering. Als Folge des fehlenden Berufsstandes haben die slowenischen Handelsagenten Einzelunternehmen gegründet. Um diese Handelsagenten anzusprechen, bietet sich eigentlich nur die Einschaltung in einer Tageszeitung/Fachzeitung an. Werbung Das Werbewesen ist hoch entwickelt und wird in den verschiedensten Formen auch häufig genutzt. Neben der Print- und Plakatwerbung sind die TV- und Radiowerbung (auch regionale Privatsender) sowie Werbung im Internet, welche zunehmend an Bedeutung gewinnt, stark vertreten. E-Business Ein guter Auftritt im Internet ist im slowenischen Geschäftsleben nicht wegzudenken. Mehrsprachige Firmenpages gehören genauso zum geschäftlichen Alltag wie e-Shops und andere e-Portale. Das Onlineangebot des Staates ist ebenfalls sehr umfassend: Firmenregisterauszüge, Informationen über gesperrte Bankkonten des Geschäftspartners, Angaben über etwaige Insolvenzverfahren u.a. sind online kostenlos abrufbar und werden von der Geschäftspraxis gerne angenommen. Unternehmen wickeln elektronisch Berichterstattungen ab, so etwa an die Finanzbehörden. Die zentrale Stelle dafür ist die Agentur für öffentlich-rechtliche Datenerfassung AJPES, die Informationen auch in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Wichtigste Zeitungen > Delo (Auflage: ca. 35.700) > Slovenske novice (Auflage: ca. 69.000) > Večer (Auflage: ca. 25.800, hauptsächlich in Ost-Slowenien) > Dnevnik (Auflage: ca. 27.900) > Finance (Auflage: ca. 9.500) Wegen der weiteren Digitalisierung und eines erweiterten Online-Angebots sind die Auflagenzahlen der Zeitungen von Jahr zu Jahr rückläufig. Wichtigste Messen Jährlich finden über 30 Messen statt, viele davon lediglich mit regionaler Bedeutung. Die wichtigsten Veranstaltungen sind: MOS, Internationale Gewerbemesse in Celje (September) Dom, Alles für das Heim in Ljubljana (März) Energetika in Celje (Mai, alle zwei Jahre) Frühlingsmesse, Messe für Bau, Energie, Kommunalwirtschaft in Gornja Radgona (März) AGRA, Landwirtschafts- und Nahrungsmittelmesse in Gornja Radgona (August) Internautika, Int. Bootsausstellung in Portorož (Mai) GAST, Internationale Gastmesse in Ljubljana (Februar) Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 11 IFAM, Internationale Messe für Automation, Robotik und Mechatronik in Celje (Januar) FORMATOOL, Internationale Fachmesse für Werkzeug und Werkmaschinen in Celje (April, alle zwei Jahre) Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen gibt es bei AUMA: www.auma.de. Normen Die alten jugoslawischen Normen (JUS) wurden sukzessive durch eigene slowenische Normen (abgekürzt: SIST), die an die EU-Normen angepasst sind, ersetzt. EU-weit und international übliche Normen sind auch in Slowenien gebräuchlich. Kostenpflichtige Auskünfte über Normen erteilt das Slowenische Institut für Standardisierung: Slovenski inštitut za standardizacijo Šmartinska 152 SI-1000 Ljubljana E-Mail: [email protected] Web: www.sist.si/ Tel. : +386 1/478 30 13 Fax: +386 1/478 30 94 Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: [email protected] , Web: www.din.de. Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen Die Lieferung von Waren nach Slowenien wird grundsätzlich nur auf gesicherter Basis, also gegen Vorauszahlung oder Bankgarantie empfohlen. Ist die Geschäftsbeziehung einmal etabliert, ist auch die Lieferung mit (teilweisen) Zahlungsfristen durchaus üblich. Allgemeine Geschäftsbedingungen werden durch das bloße Beilegen nicht automatisch Vertragsbestandteil, sondern müssen gesondert vereinbart werden. Genauso muss der Eigentumsvorbehalt bereits im Vertrag mit dem Käufer - mit einer gesonderten vertraglichen Bestimmung – vereinbart werden. Ein Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Anmerkung auf der Rechnung genügt nicht. Wichtig dabei ist, dass der Eigentumsvorbehalt gegenüber Dritten lediglich dann wirksam ist, wenn die Unterschrift des Käufers am Kaufvertrag, der die Klausel über den Eigentumsvorbehalt enthält, notariell beglaubigt wurde. Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des Risikoüberganges, sohin welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen hat. Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen als Verkäufer von FOB ab, wenn hinter dem Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 12 Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden kann. Zahlungskonditionen Bedingt durch die hohe Verschuldung vieler slowenischer Unternehmen ist mit faktischen Zahlungszielen von ca. 90 - 120 Tagen zu rechnen, auch weil es im Durchschnitt Zahlungsverspätungen von ungefähr 30 Tagen nach Fälligkeitsdatum gibt. Bei Bestehen auf Vorauszahlung muss aber auch berücksichtigt werden, dass der Importeur von Abnehmern meist erst nach dieser Frist die Bezahlung erlangt, sich relativ teuer zwischenfinanzieren und die Kreditkosten in seinen Kaufpreis einkalkulieren muss. Trotzdem ist seit dem Ende der Wirtschaftskrise aber auch hier eine Verbesserung und Verkürzung der Zahlungsaufschiebung erkennbar. Eine Barzahlung für gelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen zwischen Unternehmen ist nur bis max. 420 EUR erlaubt. Eine diesen Betrag übersteigende Summe muss via Banktransaktion bezahlt werden (weiterhin möglich sind u.a. die Bezahlung mit Bankomat- und Kreditkarte). Statt der Gewährung von Zahlungszielen empfehlen sich eher entsprechende Rabatte bei Sofortzahlung, zum Einen da in Slowenien die Akkreditiv- und Bankgarantiespesen sowie das Kreditzinsniveau höher als in Deutschland sind, andererseits sind Forderungen aufgrund zahlreicher Verfahrensrückstände gerichtlich oft nur mit jahrelanger Verzögerung einzutreiben. Aufgrund der großen Problematik bei der gerichtlichen Forderungseintreibung (siehe Punkt Forderungseintreibung) ist bei Erstkontakten oder bei der Wiederaufnahme von Geschäftsverbindungen, die einige Zeit unterbrochen waren, die Einholung von Informationen (Bonitätsauskünften) über den slowenischen Abnehmer sehr zu empfehlen. Bei wiederholten Lieferungen bzw. Dauerlieferverträgen ist darauf zu achten, dass keine zu hohen Außenstände anwachsen. Es ist in Slowenien sehr verbreitet, Folgelieferungen an die Begleichung offener Posten zu knüpfen. Generell ist bei Exporten nach Slowenien ein umsichtiges und aktives Forderungsmanagement gefragt. Der im Jahr 2012 eingeführte Vollstreckungsschein (slow. Izvršnica), ausgestellt durch den Schuldner, soll Gläubigern schneller zur Bezahlung durch direkten Eingriff auf Bankkonten, Spareinlagen u.ä. des Schuldners verhelfen. Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist, können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden. Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea, Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei Jahre beträgt. Bonitätsauskünfte Bonitätsauskünfte können bei der Deutsch-Slowenische Industrie- und Handelskammer eingeholt werden. Forderungseintreibung Die Richtlinie 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (in deutscher Sprache) wurde in Slowenien zwar grundsätzlich übernommen, hat in der Praxis allerdings keinerlei Auswirkungen auf die enormen Verfahrensverzögerungen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 13 Bei erfolgloser Intervention sollte aufgrund der Überlastung der slowenischen Gerichtsbarkeit einerseits und der sehr strengen Formvorschriften andererseits ein erfahrener Rechtsanwalt mit der Eintreibung der Forderung betraut werden. Anwälte in Slowenien müssen im Rahmen der Forderungsbetreibung zwar vor Einreichung der Klage prüfen, ob sich der Schuldner in Konkurs oder Zwangsausgleich befindet, sie müssen sich aber nicht während der Betreibung darüber informieren, ob über das Unternehmen zwischenzeitlich ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Daher wird dringend empfohlen, mit dem Rechtsanwalt zu vereinbaren, dass er die Geschäftsentwicklung des Schuldners laufend zu verfolgen hat und im Falle eines Insolvenzverfahrens den Gläubiger sofort verständigen muss. Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass Slowenien mit Gerichtsrückständen kämpft, wodurch mit Verfahrensdauern auch von mehreren Jahren gerechnet werden muss. Da Vollstreckungsverfahren einen erheblichen Anteil der offenen Verfahren ausmachen, kann nicht damit gerechnet werden, dass es in einem überschaubaren Zeitraum ab Erlangung des Vollstreckungstitels zu einer Befriedigung der offenen Forderung kommt. Ein geschickter („gelernter“) Schuldner weiß das Verfahren unter Ausnutzung des Prozessrechtes stets zu verschleppen. Slowenische Spezifika sind die Forderungsbetreibung aufgrund der so genannten „glaubwürdigen oder authentischen Urkunde“ (z.B. Rechnung) sowie der im Jahr 2012 eingeführte Vollstreckungsschein. Im ersten Fall kann der Gläubiger ohne vorhergehendes Titelverfahren direkt ein Exekutionsverfahren beantragen. Preiserstellung Die Preiserstellung kann in EUR oder USD oder in anderen konvertiblen Währungen erfolgen. Hinsichtlich der Einbeziehung von Fracht- und Versicherungskosten sollte dem Kundenwunsch entsprochen werden, die Verwendung der Incoterms® wird empfohlen. Bank- und Finanzwesen Der Finanzplatz Slowenien ist überschaubar. Die größten Banken befinden sich noch immer im Staatsbesitz. Zu denen zählen die Nova Ljubljanska Banka, die Abanka und die SID Bank. Sie haben einen Marktanteil von ca. 38%. Die Banken mit ausländischer Mehrheitsbeteiligung zeichnen einen Marktanteil von ca. 43%, während sich die übrigen Banken im Eigentum von Firmen und Privatpersonen befinden. Die Privatisierungsversuche der staatlichen Banken sind bis heute fehlgeschlagen. Verschiedene Kapitalveranlagungsgesellschaften stehen im Eigentum von Banken, der katholischen Kirche und Privatpersonen. Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise fiel es auch slowenischen Banken schwer neue Auslandskredite zu bekommen. Die slowenische Regierung half den Banken durch direkte Aufnahme von Auslandskrediten und die Veranlagung dieser Mittel bei den Banken. Der slowenische Staat hat für die Rettung der Banken nach der Wirtschaftskrise fast 5,3 Mrd. Euro aufgewendet. Geschäftsbanken Die größten slowenischen Banken sind - Nova Ljubljanska banka d.d., Marktanteil: 23,3% - Nova Kreditna banka Maribor d.d., Marktanteil: 9,5% - Abanka d.d., Marktanteil: 6,7% - Unicredit Banka Solvenija d.d., Marktanteil: 6,8% - SKB banka d.d., Marktanteil: 6,6% - Banka Koper d.d., Marktanteil: 6,1% - Banka Celje d.d., Marktanteil: 4,6% Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 14 Die meisten Banken verfügen auch über eine Leasing Gesellschaft in Slowenien. Verkehr, Transport, Logistik Slowenien hat am 1. Juli 2008 für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (mit oder ohne beliebig schweren Anhänger) eine Vignettenpflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen eingeführt. Damit wurde für diese Fahrzeuggruppe das bisherige kilometerabhängige Mautsystem ersetzt. Nähere Informationen zu den Vignetten, den aktuellen Preisen und dem vignettenpflichtigen Straßennetz, können in englischer Sprache der Internetseite der slowenischen Autobahngesellschaft DARS entnommen werden. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gilt weiterhin die kilometerabhängige Maut. Diese ist an den jeweiligen Mautstationen oder durch ABC-Mautkarte zu bezahlen. Hier finden Sie die aktuellen Mautpreise. Die Gebühren für diese Fahrzeugklassen können bereits mit Angabe der Orte im Vorhinein kalkuliert werden. Kfz-Bestimmungen - Die Pannenhilfe ist unter der Telefonnummer 1987 erreichbar - Benzin bleifrei mit 95 (Eurosuper) und 98 Oktan (Super 98) und Diesel ist problemlos erhältlich. Tankstellen an wichtigen Straßen sind meist non-stop geöffnet, alle übrigen von 07:00 bis 19:00 Uhr - Geschwindigkeitsbegrenzungen: 130 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf Schnellstraßen, 90 km/h auf Landstraßen und 50 km/h im Ortsgebiet - Es besteht Gurtanlegepflicht auf den Vorder- und Rücksitzen - Abblendlicht muss auch tagsüber verwendet werden, Nebelleuchten sind nur bei Sichtweiten unter 50 m gestattet - Telefonieren während der Fahrt ist nur mit Freisprecheinrichtungen erlaubt - Vorsicht beim Parken (v.a. in größeren Städten) ist geboten; absolutes Halteverbot gilt in gelben Zonen, in weißen und blauen Zonen parkt man mit Parkscheinen, auf Gehsteigen und anderen Fußgängerzonen besteht die Gefahr, dass Krallen an den Rädern angesetzt werden, deren Entfernung kostspielig und zeitaufwendig ist - Blutalkoholgrenze für Lenker privater Kraftfahrzeuge: 0,5 Promille, für Berufsfahrer: 0,0 Promille, Jungfahrer 0,0. - Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen - Bei Unfällen sollte die Polizei unter der Telefonnummer 113 verständigt werden Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen wurden stark erhöht und liegen ein Vielfaches über dem deutschen Niveau. Diese bewegen sich zwischen 200 – 1.500 Euro. Geldstrafen bei Verkehrsdelikten sollten sofort beglichen werden, da sich bei sofortiger Zahlung das Strafausmaß halbiert. Bei Nichtbezahlung kommt es – unter Umständen auch erst am Folgetag - zur Verurteilung durch einen Journalrichter. KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft. Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EUBestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler BesteEin Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 15 chung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde. Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen. Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam. Deshalb sollten Sie folgendes beachten: Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin. Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik. Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden. Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten. INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ZOLL Steuern und Abgaben Beginnend am 1.1.2007 wurde der Körperschaftssteuersatz von 23% jährlich graduell abgesenkt und beträgt seit dem Jahr 2013 17%. In Punkto Einkommensbesteuerung sind die Steuerstufen zwar niedriger als in Deutschland, dramatisch ist jedoch die Steuerprogression: Die Einkommensteuer unterliegt Stufentarifen in Höhe von 16, 27, 41 oder 50+% (letzterer für Jahresgehälter ab 70.907,20 Euro). Der Steuersatz von 41% kommt bereits ab einem Jahreseinkommen von 20.400,00 Euro zur Anwendung. Angesichts des Einkommensniveaus in Slowenien wird im Vergleich zu westeuropäischen Staaten die Progressionsstufe von 41% schnell erreicht. Unternehmensbesteuerung Seit 1.1.2007 gilt das neue Körperschaftssteuergesetz. Alle juristischen Personen, die eine gewinnbringende Tätigkeit auf dem Gebiet der Republik Slowenien ausüben, sind unbeschränkt bzw. beschränkt steuerpflichtig (somit neben Kapitalgesellschaften auch Personengesellschaften und Genossenschaften). Für Körperschaften mit Sitz in Slowenien gilt unbeschränkte Steuerpflicht. Körperschaften mit Sitz im Ausland sind in Slowenien beschränkt auf die Betriebsstätte oder den ständigen Vertreter entfallene Gewinne steuerpflichtig. Umsatzsteuer / USt-IdNr. In Slowenien wird zwischen der Steuernummer und Umsatzsteuernummer unterschieden. Die UStIdNr. in Slowenien hat die Präfix "SI" plus 8 weitere Zahlenstellen und muss gesondert angefordert werden. Die USt-IdNr. und die Steuernummer sind in Slowenien, bis auf das genannte Präfix, gleichlautend. Reverse Charge System Slowenien hat durch die Übernahme des Mehrwertsteuer-Pakets 2010 in das Mehrwertsteuergesetz (Zakon o davku na dodano vrednost, Amtsblatt der Republik Slowenien Nr. 117/2006 in der Fassung Nr. 10/2010) die europäischen Richtlinien auf diesem Gebiet in die nationale Rechtsordnung übernommen. Damit sind auch die neuen Regelungen über den Ort der Dienstleistung und das Reverse-Charge (Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger) in Kraft getreten. Im Einklang mit den europäischen Vorschriften werden demnach – wenn keine Ausnahmeregelung vorliegt - alle Dienstleistungen zwischen Unternehmen an dem Ort besteuert werden, an dem der tatsächliche Verbrauch erfolgt (Empfängerortprinzip). Vorsicht ist bei Bauleistungen geboten: Hier gilt, dass trotz Anwendung des Reverse-Charge, sich der Leistungserbringer für Mehrwertsteuerzwecke in Slowenien registrieren muss. Registriert sich das deutsche Unternehmen nicht, muss Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 16 der Leistungsempfänger die Steuer selbst bemessen und abführen. Obwohl dies in Einzelfällen im Allgemeinen toleriert wird, liegt allerdings genau genommen ein Verstoß vor. Besonders ist zu beachten, dass im Falle der Nichtregistrierung bei einem etwaigen Leistungszukauf in Slowenien die Vorsteuer nicht geltend gemacht werden kann bzw. nicht rückerstattet wird. Der Grund dafür liegt darin, dass es eine wesentliche Bedingung für einen positiven Zuspruch von angefallener Mehrwertsteuer ist, dass in diesem Zeitraum keine in Slowenien steuerbaren Umsätze getätigt wurden. Bei einer auf Dauer ausgerichteten Tätigkeit in Slowenien ist eine Registrierung für Umsatzsteuerzwecke unumgänglich. Verbrauchssteuer Die Verbrauchssteuer wird von verbrauchssteuerpflichtigen Waren bezahlt, die auf dem Gebiet der Republik Slowenien produziert werden, von verbrauchssteuerpflichtigen Waren, die aus anderen EU-Ländern eingeführt sowie von verbrauchssteuerpflichtigen Waren, die in die EU importiert werden. Verbrauchssteuerpflichtige Waren sind in drei Hauptgruppen aufgeteilt: Alkohol und alkoholische Getränke (Bier: 12,10 Euro/hl; Athylalkohol: 1.320 Euro/hl) Tabakwaren (Paket von 1000 Zigaretten = 68,82 Euro;) Energieträger und Strom Doppelbesteuerungsabkommen Zwischen Deutschland und Slowenien besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern und Einkommen und von Vermögen. Vorsteuerabzug Slowenien führte am 1.7.1999 eine Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit nach westeuropäischem Vorbild ein. Der Normalsteuersatz beträgt 22%, der ermäßigte Steuersatz von 9,5% kommt v.a. bei Lebensmitteln, Pharmazeutika, der Durchführung von kommunalen Dienstleistungen und kleineren Gewerbeleistungen (Friseur, Fahrradreparaturen, Schuhmacherleistungen) zur Anwendung. Einen Vorsteuerabzug gibt es bei Unternehmen für bezogene Lieferungen und sonstige Leistungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (und Einfuhrumsatzsteuer). Keinen Vorsteuerabzug gibt es etwa bei ertragssteuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen, Anschaffungen, Miete, Betrieb von Kraftfahrzeugen. Vergütungsverfahren Ausländische Unternehmen ohne Sitz in Slowenien (non-residents) können sich für bestimmte bewegliche Sachen und Dienstleistungen die Mehrwertsteuer, die ihnen slowenische Steuerpflichtige verrechnet haben oder die ihnen bei der Einfuhr von Waren verrechnet wurde, in Form eines Rückerstattungsverfahrens zurückholen. Rückerstattet werden unter den oben angegebenen Voraussetzungen z.B. die bei Messe- und Konferenzbeteiligungen und bei Treibstoff in Slowenien anfallende Mehrwertsteuer. Nicht rückerstattet werden etwa Repräsentations- (Bewirtung und Unterhaltung bei Geschäftskontakten) und Nächtigungskosten (Hotel, Restaurant, Mahlzeiten inkl. Getränke). Rechnungslegung Steuerpflichtige Personen müssen für jeden Waren- oder Dienstleistungsverkehr Rechnungen ausstellen, ebenso auch für Anzahlungen, die vor der Waren- oder Dienstleistungslieferung gege- Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 17 ben wurden. Grundsätzlich wird zwischen einer vereinfachten und einer Rechnung mit darin angeführter Steuernummer und Anschrift des Käufers unterschieden. Letztere ist bei Unternehmensgeschäften üblich. Auf einer vereinfachten Rechnung – diese ist der Regelfall bei privaten Konsumenten - ist der Leistungsempfänger (Adresse, Steuernummer) nicht angeführt. Auf Verlangen ist auch einer Privatperson die erweiterte Rechnung stets auszustellen. Seit 1. Januar 2016 gibt es in Slowenien die Fiskalkassenpflicht. Seitdem müssen die Kassen eine direkte Online-Verbindung mit dem Finanzamt haben. Die Regelung gilt für Bargeldgeschäfte. Der Begriff Bargeldgeschäfte umfasst Zahlungen mit Geldscheinen und Münzen, die sich als Zahlungsmittel im Umlauf befinden und andere Zahlungsarten, bei denen es sich nicht um eine unmittelbare Zahlung auf ein Bankkonto (TRR) handelt sowie Zahlungen mit Debit- und Kreditkarten, Schecks u. Ä. Einkommensteuer Am 1.1.2007 ist ein neues Einkommensteuergesetz (Zakon o dohodnini) in Kraft getreten. Natürliche Personen mit Wohnsitz in der Republik Slowenien sowie natürliche Personen, die sich zumindest sechs Monate ununterbrochen in Slowenien aufhalten und dort Einkünfte beziehen, sind unbeschränkt steuerpflichtig („Residenten“). Alle anderen natürlichen Personen, die in Slowenien Einkünfte erzielen, sind beschränkt steuerpflichtig („Nichtresidenten“). Die Einkommensteuer unterlag im Jahr 2016 Stufentarifen in Höhe von 16, 27, 41 oder 50+% (letzterer für Jahresgehälter ab 70.907,20 EUR). Der Steuersatz von 41% kommt bereits ab einem Jahreseinkommen von 20.400,00 EUR zur Anwendung. Verschiedene Freibeträge und Ausgaben wirken steuermindernd. Angesichts des Einkommensniveaus in Slowenien wird im Vergleich zu westeuropäischen Staaten die Progressionsstufe von 41% schnell erreicht. Die Beiträge zur Pensionsund Invalidenversicherung werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer anteilsmäßig getragen. Zoll und Außenhandelsregime Seit 1968 gilt innerhalb der Europäischen Union eine Zollunion, d.h. der Handel zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten darf weder durch Zölle oder Ein- und Ausfuhrbeschränkungen behindert werden. Importbestimmungen / Zollbestimmungen Zwischen Slowenien und Deutschland gelten die Bestimmungen des Europäischen Binnenmarktes, bei der Einfuhr aus Drittländern gelten die Bestimmungen der EU. Bilaterale Freihandelsabkommen traten mit dem EU-Beitritt Sloweniens außer Kraft. Es wird die einheitliche Zollnomenklatur verwendet (Harmonisiertes System). Vorschriften für Versand per Post Standardbrief bis 20 g (mind. 14 x 9 cm, max. 23,5 x 16,5 cm, Stärke 0,5 cm); Brief Höchstgewicht 2 kg (Breite, Länge, Stärke insgesamt 90 cm; Größe dieser Dimensionen max. 60 cm); Zeitungen, Zeitschriften und Bücher bzw. Drucksachen max. 10 kg; Paket max. 30 kg. Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung Es gelten die einschlägigen EU-Richtlinien. Sämtliche Informationen über die Beschaffenheit und charakteristischen Eigenschaften des Produktes auf der Verpackung, dem Etikett, in Prospekten, Katalogen und Gebrauchsanweisungen sowie Garantieerklärungen müssen in slowenischer Sprache angeführt werden. Besondere Kennzeichnungsvorschriften gelten für Lebensmittel. CE-Zertifikate sind seit dem 1.5.2004 auch in Slowenien gültig. In Bereichen, für die noch keine EU-Regelung besteht, gilt nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, dass Waren, die in einem Mitgliedsstaat rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht werden, auch von jedem anderen Mitgliedsstaat grundsätzlich akzeptiert werden müssen. Im Bestimmungsmitglieds- Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 18 staat darf das Produkt auf Konformität mit den nationalen technischen Vorschriften überprüft werden. Für Produkte, die in Slowenien zertifiziert werden müssen, sind in der Regel das Institut für Qualität und Messwesen (SIQ) zuständig: SLOVENSKI INŠTITUT ZA KAKOVOST IN MEROSLOVJE Tržaška cesta 2 SI-1000 Ljubljana T +386 1 477 81 00 F +386 1 477 84 44 E [email protected] W www.siq.si Kontaktperson: Hr. Dir. Igor LIKAR (T +386 1 477 81 01, E [email protected]) bei Baumaterialien das Amt für Bauwesen (ZAG): ZAVOD ZA GRADBENIŠTVO Dimičeva 12 SI-1000 Ljubljana T +386 1 280 42 50 F +386 1 280 44 84 E [email protected] W www.zag.si Kontaktperson: Hr. Dir. Dr. Andraž LEGAT (T +386 1 280 42 17) Betrieblich genutzte Maschinen und Anlagen bedürfen, soweit sie keine CE-Kennzeichnung aufweisen, in manchen Fällen einer Zertifizierung durch das Institut für Sicherheit am Arbeitsplatz und Umweltschutz (IVD): INŠTITUT ZA VARSTVO PRI DELU Valvasorjeva ulica 73 SI-2000 Maribor T +386 2 421 60 10 F +386 2 421 60 60 E [email protected] W www.ivd.si/ Kontaktperson: Hr. Dir. Zoran KOVAČEVIČ; (T +386 2 421 60 11; E [email protected]; Sektion für Zertifizierung) Dieses Institut gibt eine Erklärung ab, dass die Maschinen oder Anlagen den slowenischen Normen über Arbeits- und Umweltschutz entsprechen. Die Kosten betragen je nach Produkt zwischen 470 EUR und 4.000 EUR. Arzneimittel und Chemikalien bedürfen nach wie vor einer Registrierung in Slowenien. Verbindliche Überprüfungen der Qualitäts- und Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel bieten das Gesundheitsamt in Celje sowie das Unternehmen Bureau Veritas an: NACIONALNI LABORATORIJ ZA ZDRAVJE, OKOLJE IN HRANO Gregorčičeva ulica 5 SI-3000 Celje T +386 3 425 12 00 F +386 3 425 11 15 W www.nlzoh.si Kontaktperson: Fr. Mag. Lorena HUS; Kennzeichnungskontrolle ([email protected], T +386 3 425 11 52) (Qualitäts- und/oder Kennzeichnungskontrolle von Lebensmitteln und Artikeln des täglichen Gebrauchs – z.B. Reinigungsmittel, Waschpulver, Behälter, Besteck, Trinkwasser- und Badewasserkontrollen) Kontrolle des Etiketts innerhalb von drei Tagen, Kosten ca. 30 EUR (+ ca. 14 EUR, wenn das Etikett Mangel aufweist). Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 19 BUREAU VERITAS d.o.o. Linhartova cesta 49 a SI-1000 Ljubljana T +386 1 475 76 00 F +386 1 475 76 01 E [email protected] W www.bureauveritas.si Kontaktperson: Hr. Dir. DI Tomaž VERBNIK, T +386 1 475 76 45, Englisch, Deutsch) (Qualitäts- und Kennzeichnungskontrolle von Lebensmitteln und technischen Produkten). Begleitpapiere Für bestimmte Produkte sind je nach Art der Ware entsprechende Begleitpapiere erforderlich. Zum Beispiel bedarf es für die Einfuhr von Pflanzen ein so genanntes „fitosanitarno spričevalo“ (Phytosanitäres Zeugnis). Jedes Lebensmittel, Medikament oder phytopharmazeutische Produkt, das in Slowenien verkauft wird, muss auf der Verpackung eine Deklaration und Gebrauchsanweisung sowie alle anderen notwendigen Daten in slowenischer Sprache aufgedruckt haben. Zusätzlich können sie aber auch in einer Fremdsprache sein. Für bestimmte Warengruppen ist verpflichtend ein Garantieblatt beizulegen. Restriktionen In Slowenien müssen Firmen mit ihren Kunden in slowenischer Sprache kommunizieren, in Regionen, wo die italienische bzw. ungarische Minderheit lebt, auch in der Sprache der Minderheit. Werbung muss in slowenischer Sprache erfolgen. Wenn die Werbung insbesondere an Ausländer gerichtet ist, können daneben auch Fremdsprachen verwendet werden. Homepages in Slowenien registrierter Firmen müssen auch in slowenischer Sprache abrufbar sein. Bei der Produktkennzeichnung müssen juristische und natürliche Personen, welche eine registrierte Tätigkeit ausüben, den Konsumenten in slowenischer Sprache die notwendigen Informationen bezüglich der Charakteristik, der Verkaufsbedingungen, der Verwendung und Nutzung des Produktes vermitteln. Dabei können auch allgemein verständliche Symbole und Bilder verwendet werden. Diese Bestimmung bezieht sich auch auf Waren- und Markennamen in der Fremdsprache. Alle allgemeinen Akten der Firma müssen in slowenischer Sprache verfasst werden. Die interne Tätigkeit einer Firma muss, soweit es sich um Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, Arbeitsanweisungen, Mitteilungen an die Arbeitnehmer und den Arbeitsschutz handelt, in slowenischer Sprache erfolgen. Artenschutz Slowenien ist dem internationalen CITES-Abkommen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen) am 23. April 2000 beigetreten. Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc. Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom Kauf solcher Souvenirs abzusehen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 20 Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler, dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die vom Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen. RECHTSINFORMATIONEN Das slowenische Recht ist in vielen Bereichen dem deutschen sehr ähnlich. Im Unterschied zu dem in Deutschland wesentlich pragmatischeren Zugang legen slowenische Behörden Gesetze wesentlich restriktiver aus. Devisenrecht Das Devisenregime ist innerhalb der EU vollständig liberalisiert. Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 EUR oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, haben diesen Betrag schriftlich und unaufgefordert beim Grenzzollamt des EU Landes, in dem die Ein- oder Ausreise stattfindet, anzumelden. Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen Durch den EU-Beitritt Sloweniens wurde die Anpassung der slowenischen Gesetzgebung auf vielen Gebieten erforderlich (so auch in vielen Bereichen des Handelsrechts). Die EU-Rechtsnormen haben nunmehr auch in Slowenien unmittelbare Geltung. Schwierigkeiten ergeben sich regelmäßig bei der Rechtsdurchsetzung. Handelsvertreterrecht Der slowenische Handelsvertretungsvertrag ist im Obligationengesetz (Obligacijski zakonik) geregelt, das seit 1.1.2002 gültig ist und in seinen Art. 807 bis 828 die EU-Richtlinie 86/653/EWG (Selbständiger Handelsvertreter in deutscher Sprache abrufbar hier) in das slowenische Recht implementiert. Die Vorschriften über den Vertretungsvertrag sind nahezu alle dispositiv, d.h. sie können durch die Vertragsparteien abgeändert werden. Vertretungen werden auf dem relativ kleinen slowenischen Markt oft nach wie vor von geeigneten Handelsfirmen bzw. Unternehmen aus der Branche übernommen. Gesellschaftsrecht Die gesetzlichen Grundlagen des slowenischen Gesellschaftsrechts sind nachstehend angeführt: Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften (Zakon o gospodarskih družbah) Kartellgesetz (Zakon o preprečevanju omejevanja konkurence) Übernahmegesetz (Zakon o prevzemih) Gesetz über die Mitwirkung der Arbeitnehmer an der Geschäfstätigkeit (Zakon o sodelovanju delavcev pri upravljanju) Gesetz über die öffentliche Verwendung der slowenischen Sprache (Zakon o javni rabi slovenščine) Das Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften kennt folgende Formen ausländischer Investitionen in Slowenien: Gründung einer Niederlassung; Gründung eines Tochterunternehmens; Übernahme eines bestehenden Unternehmens zu 100%; Beteiligung an einem bereits bestehenden Unternehmen Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 21 Slowenische Investitionspartner können neben juristischen Personen (Wirtschaftsgesellschaften, Genossenschaften, Gebietskörperschaften) auch natürliche Personen sein. Das slowenische Gesellschaftsrecht kennt grundsätzlich dieselben Unternehmensformen wie das deutsche Recht. Abgesehen vom selbständigen Einzelunternehmer sind alle Gesellschaften (auch Personengesellschaften) juristische Personen, die Eigentümer beweglicher und unbeweglicher Sachen sein können, Rechte erwerben oder Verpflichtungen übernehmen können und klagen oder verklagt werden können. Grundsätzlich kann jede beliebige Rechtsform gewählt werden, lediglich bei bestimmten Tätigkeiten (z.B. für Banken und Versicherungen) ist die Form der Aktiengesellschaft vorgeschrieben. Gewerblicher Rechtsschutz Das Immaterialgüterrecht wird in Slowenien gemäß der Definition der Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO in Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte gegliedert. Zentrale Stelle für den gewerblichen Rechtschutz in Slowenien ist das Amt zum Schutz von geistigem Eigentum (kurz: UIL): URAD RS ZA INTELEKTUALNO LASTNINO (URSIL) T +386 1 620 31 00 Kotnikova 6 F +386 1 620 31 10 SI-1000 Ljubljana E [email protected] W www.uil-sipo.si/ Kontaktperson: Hr. Dr. Vojko TOMAN (Leiter des URSIL) Die Homepage von UIL enthält zahlreiche praktische Informationen zur Markenanmeldung und kann auch in englischer Sprache abgerufen werden. Gewerberecht Es gibt in Slowenien kein Gewerberecht im deutschen Sinn. Die Anforderungen zur Ausübung einer Tätigkeit sind in Einzelgesetzen (z.B. im Baugesetz) geregelt. Prinzipiell gilt der Grundsatz, dass eine Gesellschaft nur jene Tätigkeiten ausüben darf, die im Firmenregister eingetragen sind. Es ist deshalb erforderlich, bereits im Gründungsvertrag die geplanten Tätigkeiten genau anzuführen. Angemerkt sei, dass in der Praxis Firmen regelmäßig schon im Vorhinein den einen oder anderen Tätigkeitsbereich bei der Gründung mehr nennen, da dies einfacher als eine Nachmeldung ist. Das Firmenbuch weist allerdings darauf hin, dass ein Eintragen von Tätigkeiten so zu sagen „auf Vorrat“ unterlassen werden soll. Rechtsschutz und Rechtsmittel Grundsätzlich ist in Slowenien in allen Verfahrensbereichen (Zivil-, Verwaltungs-, Strafrecht) ein zweigliedriger Instanzenzug vorgesehen. Gegen Bescheide stehen meist Einsprüche/Beschwerden als Rechtschutzmittel zur Verfügung, gegen Urteile Berufungen. Das oberste Gericht in Slowenien ist der Oberste Gerichtshof der Republik Slowenien (www.sodisce.si/). Zur Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit gibt es den Verfassungsgerichtshof (www.us-rs.si/). Daneben gibt es den Verwaltungsgerichtshof sowie Arbeits- und Sozialgerichte als Sondergerichte. Firmengründung Das slowenische Wirtschaftsrecht kennt im Wesentlichen die gleichen Unternehmensformen wie das deutsche Recht. Ebenso gibt es die Einteilung in Personen- und Kapitalgesellschaften. Zunehmend werden Firmengründungsverfahren online abgewickelt. Vor allem bei einfachen Rechtsformen wie dem Einzelunternehmer oder der Ein-Mann-GmbH können Registrierungen auch elektronisch über staatliche one-stop-shops, so genannte e-VEM-Punkte, erfolgen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 22 Investitionen und Joint Ventures Das slowenische Wirtschaftsrecht sieht je nach Intensität des Marktauftrittes unterschiedlich starke Formen der Investitionen und Unternehmenskooperationen vor. Eine Niederlassung tritt im Namen und auf Rechnung des ausländischen Unternehmens auf, wobei es die Firma des Mutterunternehmens und dessen Sitz verwenden muss, eine gewinnbringende Tätigkeit ausüben und als Importeur im Sinne des Zollgesetzes tätig werden darf. Auf allen schriftlichen Mitteilungen müssen neben der Firma auch das zuständige Gericht und die Eintragungsnummer im Firmenbuch vermerkt sein. Für Verpflichtungen der Niederlassung in Slowenien haftet das ausländische Unternehmen mit seinem gesamten Vermögen! Als höhere Form für eine Direktinvestition kommt eine eigene 100%-ige Tochtergesellschaft eines ausländischen Unternehmens ohne Beteiligung eines slowenischen Partners in Frage. Die mit Abstand beliebteste Unternehmensform in Slowenien ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Slowenisch: družba z omejeno odgovornostjo, abgekürzt: d.o.o.), die von über 90% aller Firmen als Rechtsform gewählt wird. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet für ihre Verpflichtungen unbeschränkt, die Gesellschafter jedoch nur beschränkt mit ihrer Stammkapitaleinlage. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung darf maximal 50 Gesellschafter haben, eine größere Zahl von Gesellschaftern kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Ministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten gestattet werden. Eine Ein-Personengesellschaft ist rechtlich zulässig. Das Mindeststammkapital beträgt 7.500 EUR jede Stammeinlage muss mindestens 50 EUR betragen. Gesellschafter, die mindestens 10% des Stammkapitals halten, haben das Recht auf Einberufung der Hauptversammlung. Als Verwaltungsorgan werden ein oder mehrere Geschäftsführer/Direktoren bestellt, ein Aufsichtsrat ist nicht verpflichtend vorgeschrieben. Die Bezeichnung „Slowenien“ im Firmennamen ist nur mit Zustimmung der Regierung der Republik Slowenien erlaubt; ein aufwändiges Beantragungsverfahren führt dazu, dass diese Zusatzbezeichnung schwer erhältlich ist und auch kaum vergeben wird. Firmennamen, Aufschriften von Geschäften und Lokalen müssen grundsätzlich in slowenischer Sprache gehalten sein, Fremdsprachen dürfen dann verwendet werden, wenn es sich z.B. um einen Namen oder registrierte Marken handelt. Da die GmbH die meist verbreitete Rechtsform ist und auch das Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften diese in den Vordergrund stellt, zeigen wir an dieser Stelle graphisch die Schritte zur GmbH Gründung: GmbH Gründung – Übersicht: a. Erstellung eines Gründungsvertrages b. Unterzeichnung des Gründungsvertrages c. Einzahlung des Stammkapitals Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 23 d. Eintragung in das Steuerregister - ausländische Gründer, Vertreter - ausländische juristische Person e. Eintragung in das Firmenbuch - automatische Vergabe der Steuernummer für das neu gegründete Unternehmen f. Eröffnung eines Bankkontos h. Aufnahme des Geschäftsbetriebes g. eventuell Zusatzgenehmigungen: z.B. Anerkennung regulierter Berufe, Eintragung in die Ingenieurskammer etc. Die Aktiengesellschaft (Slowenisch: delniška družba, abgekürzt: d.d.) haftet für ihre Verpflichtungen den Gläubigern gegenüber nur mit ihrem Vermögen, die Aktionäre haften aber nicht gegenüber den Gläubigern für die Verpflichtungen der Gesellschaft. Die Aktiengesellschaft kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen, die das Statut (in Notariatsaktform) beschließen, gegründet werden. Bei der Gründung von Ein-Mann-Gesellschaften müssen die Aktien vor der Eintragung der Gesellschaft ins Register in voller Höhe bezahlt werden. Der Mindestbetrag des Grundkapitals ist 25.000 EUR, der Mindestnennbetrag einer Aktie ist 1 EUR. Die AG kann nunmehr eingleisig (durch einen Verwaltungsrat) oder zweigleisig (durch Vorstand und Aufsichtsrat) geführt werden. Die Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung (Slowenisch: družba z neomejeno odgovornostjo, abgekürzt: d.n.o.) ist der deutschen Offenen Handelsgesellschaft vergleichbar. Die Gründung erfolgt durch einen Vertrag zwischen den Gesellschaftern. Die Gesellschafter haften für Verpflichtungen der Gesellschaft subsidiär mit ihrem gesamten Privatvermögen. Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft im Außenverhältnis ist jeder Gesellschafter berechtigt und verpflichtet, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Die Kommanditgesellschaft (Slowenisch: komanditna družba, abgekürzt: k.d.) ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Gesellschafter mit seinem gesamten Vermögen (Komplementär) haftet, zumindest ein weiterer Gesellschafter (Kommanditist) jedoch nicht haftet. Der Kommanditist ist auch nicht zur Geschäftsführung und Vertretung nach außen berechtigt. Bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien (Slowenisch: komanditna delniška družba, abgekürzt: k.d.d.) handelt es sich im Wesentlichen um eine Kommanditgesellschaft, bei welcher das Kommanditkapital als Aktienkapital organisiert ist. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 24 Ein selbständiger Einzelunternehmer (Slowenisch: samostojni podjetnik, abgekürzt: s.p.), der mit seinem gesamten Privatvermögen haftet, kann mit der Ausübung der Tätigkeit aufgrund einer Anmeldung bei der Agentur für öffentliche Register und Dienstleistungen (AJPES) beginnen. Das Gesetz kennt auch die Europäische Aktiengesellschaft (Slowenisch: evropska delniška družba, abgekürzt: SE), die nach der EU-Verordnung 2157/2001/EU errichtet und geführt wird. Daneben kennt das slowenische Wirtschaftsrecht noch die Rechtsformen der Wirtschaftlichen Interessensgemeinschaft (Slowenisch: gospodarsko interesno združenje - GIZ; die Tätigkeit dieser Interessensgemeinschaft muss in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit der Mitglieder stehen und hat im Verhältnis zu dieser nur einen Hilfscharakter) sowie die Genossenschaften (Slowenisch: zadruga, geregelt im Gesetz über Genossenschaften). Steuerbestimmungen Seit 1.1.2007 gilt ein neues Körperschaftssteuergesetz (Zakon o davku od dohodkov pravnih oseb). Der Körperschaftssteuersatz wurde jährlich kontinuierlich gesenkt und beträgt 17%. Alle juristischen Personen, die eine gewinnbringende Tätigkeit auf dem Gebiet der Republik Slowenien ausüben, sind unbeschränkt bzw. beschränkt steuerpflichtig (somit neben Kapitalgesellschaften auch Personengesellschaften und Genossenschaften). Für Körperschaften mit Sitz in Slowenien gilt unbeschränkte Steuerpflicht. Körperschaften mit Sitz im Ausland sind in Slowenien beschränkt steuerpflichtig, wenn auf dem Gebiet der Republik Slowenien Gewinne durch eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter erzielt werden. Patent-, Marken- & Musterrecht Die zuständige Stelle für den Schutz des Patent-, Marken- & Musterrechts ist das Amt zum Schutz von geistigem Eigentum: URAD RS ZA INTELEKTUALNO LASTNINO Kotnikova 6 SI-1000 Ljubljana T +386 1 620 31 00 F +386 1 620 31 10 E [email protected] W www.uil-sipo.si/ Kontaktperson: Hr. Dr. Vojko TOMAN (Leiter des URSIL) Das UIL führt zahlreiche Urheberschutzbestimmungen aus. Die zentrale Bestimmung für Urheberrechte ist das Gesetz über Autoren- und ähnliche Rechte (Zakon o avtorskih in sorodnih pravicah). Übersetzungen der Schutzbestimmungen in englischer Sprache. Das UIL informiert und stellt auf seiner Homepage die entsprechenden Anträge zur Anmeldung oder Vergabe von Patenten, Eintragung von europäischen Patenten, internationalen Modellen und Marken zur Verfügung. Patent- und Markenrecht In Slowenien gilt seit dem EU-Beitritt eine als Gemeinschaftsmarke registrierte Marke automatisch auch als in Slowenien registrierte Marke (Markenerstreckung). Die Homepage von UIL enthält zahlreiche praktische Informationen zur Markenanmeldung und kann auch in englischer Sprache abgerufen werden. Gerne informieren wir Sie über das Verfahren zur Markenanmeldung in Slowenien und empfehlen Ihnen Anschriften von kompetenten Anwälten in diesem Bereich. Europäisches Patent Seit Februar 2002 können europäische Patente auf Antrag auch auf Slowenien erstreckt werden. Die zuständige Behörde ist das genannte Amt zum Schutz von geistigem Eigentum. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 25 Urheberrecht Das Urheberrecht ist ähnlich dem deutschen geregelt. Der Grund dafür ist, dass auch bei Gesetzesvorhaben im Bereich des Schutzes von geistigem Eigentum regelmäßig die deutschen Regelungen zum Vergleich und Vorlage herangezogen werden. Das Urheberrecht wird durch das genannte Gesetz über Autoren- und ähnliche Rechte geschützt. Im Zentrum der Bestimmungen stehen der Autor und der Schutz seines Werkes. Lizenzvergabe Mit der Lizenzvergabe verpflichtet sich der Lizenzgeber gemäß dem slowenischen Obligationenrecht, dass er dem Lizenznehmer zur Gänze oder teilweise das Recht zur Nutzung einer patentierten Erfindung, Marke, eines Musters, Modells oder technischen Know-how abtreten wird. Der Lizenznehmer verpflichtet sich hingegen für die Nutzung ein bestimmtes Entgelt zu zahlen. Rechtliche Aspekte Die Lizenzvergabe ist im slowenischen Obligationengesetz geregelt (Art. 704 ff). Mit Abschluss eines Vertrages erhält der Lizenznehmer ein Nutzungsrecht des Vertragsgegenstandes. Wenn im Lizenzvertrag nicht ausdrücklich festgelegt ist um welche Art von Lizenz es sich handelt, liegt eine nicht ausschließliche vor. Soll der Vertragsgegenstand ein ausschließliches Recht sein, ist dies in der Lizenzvergabe ausdrücklich zu vereinbaren. Gestaltung von Lizenzverträgen Ein Lizenzvertrag muss gemäß Obligationengesetz in Schriftform erstellt werden. Wir raten generell bei der Vertragserstellung von Musterverträgen ab. Der Vertrag sollte unbedingt in Zusammenarbeit mit einem lokalen Anwalt erstellt werden. Gerne senden wir Ihnen Kontakte zu deutschsprechenden Anwälten, die mit dieser Materie vertraut sind. Eigentum und Forderungen Statt der Gewährung von Zahlungszielen empfehlen sich eher entsprechende Rabatte bei Sofortzahlung. Dies hat seinen Grund einerseits darin, dass in Slowenien die Akkreditiv- und Bankgarantiespesen sowie das Kreditzinsniveau höher als in Deutschland sind, andererseits ist die Forderungseintreibung auf dem Gerichtsweg meist mit jahrelangen Verzögerungen verbunden. Man ist zwar mit einzelnen Maßnahmen bestrebt die gerichtlichen Verfahren zu straffen und zu beschleunigen, dennoch gibt es aber reichliche Verfahrensrückstände. Wir empfehlen daher dringend, keine hohen Außenstände anwachsen zu lassen. Hinsichtlich der Erlangung eines gerichtlichen Exekutionstitels besteht nach dem slowenischen Vollstreckungsgesetz die Möglichkeit eines so genannten direkten Vollstreckungsantrages aufgrund einer glaubwürdigen Urkunde (darunter fallen auch der Wechsel oder Scheck). Ein weiteres Spezifikum ist der im Jahr 2012 in die slowenische Rechtsordnung eingeführte Vollstreckungsschein. Der Vollstreckungsschein (slow. „Izvršnica“) soll den Gläubigern schneller – ohne vorgelagerten Rechtsstreit - zur Bezahlung durch direkten Eingriff auf Bankkonten, Spareinlagen u.ä. des Schuldners innerhalb von drei Jahren nach Fälligkeit der Verbindlichkeit verhelfen. Für den Fall, dass der Schuldner kein Geld auf seinen Konten hat, kann der Vollstreckungsschein zugleich als Exekutionstitel für andere Vermögenswerte herangezogen werden. Eigentumssicherung In der Rechtstheorie ist die Eigentumssicherung in Slowenien sehr ähnlich wie im deutschen Recht geregelt: Das slowenische Recht kennt den Eigentumsvorbehalt, die Hypothek, die Bürgschaft, den Wechsel, das Factoring und Pfandrecht, Bankgarantien, Akkreditive und einzelne Versicherungen. In der Rechtspraxis gestaltet sich allerdings die Durchsetzung dieser vorEin Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 26 gesehenen Instrumente schwer, da bei Einsprüchen des Schuldners oft nur noch die Geltendmachung bei Gericht überbleibt und wegen der dort schleppenden Verfahren die Gläubiger lange bzw. nicht selten dann überhaupt nicht zu deren Ansprüchen kommen, wenn der Schuldner in Konkurs geht. Eigentumsvorbehalt Die zentrale Bestimmung des slowenischen Eigentumsvorbehaltes ist Art. 520 des Obligationengesetzbuches. Dieser sieht vor, dass der Verkäufer mit einer Vertragsbestimmung sich das Eigentumsrecht selbst dann an einer Sache vorbehalten kann, wenn er die Sache dem Käufer übergibt dies solange, bis der Käufer nicht den vollen Kaufpreis bezahlt hat. Der Eigentumsvorbehalt muss bereits im Vertrag mit dem Käufer - mit einer gesonderten vertraglichen Bestimmung – vereinbart werden. Ein Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Anmerkung auf der Rechnung genügen nicht. Das slowenische Recht ist dem Rechtsinstitut des Eigentumsvorbehaltes nicht sehr zugetan, da der Eigentumsvorbehalt sehr streng ausgelegt wird. Eine spezielle Regel, die beachtet werden muss um eine Wirksamkeit gegenüber Dritten zu erwirken, ist die notarielle Beglaubigung: Gegenüber Dritten (z.B. Gläubigern des Käufers) und vor allem in Insolvenzverfahren ist der Eigentumsvorbehalt nur dann wirksam, wenn die Unterschrift des Käufers am Kaufvertrag, der die Klausel über den Eigentumsvorbehalt enthält, notariell beglaubigt wurde. Gemäß dieser Bestimmung hat die Beglaubigung vor einem Konkurs oder Pfändung der einzelnen Vertragspartner zu erfolgen, um Missbrauch (jemand würde einen Eigentumsvorbehalt vordatieren) zu verhindern. Der Eigentumsvorbehalt kann gemäß dem slowenischen Sachrechtsgesetzbuch nur für bewegliche Sachen abgeschlossen werden. Die Durchsetzung von Eigentumsvorbehalten kann sich in der Praxis aufgrund der schleppenden Gerichtsverfahren über Jahre ziehen. Wechsel- und Scheckrecht Im Falle eines Eigenwechsels besteht für den Gläubiger keine direkte Zugriffsmöglichkeit auf das Schuldnerkonto. Der Aussteller kann die Auszahlung der Wechselschuld aus seinem Konto verweigern, sodass er die Vollmacht über die Verwaltung seines Geldes der Bank entzieht. In diesem Fall ist vom Wechselgläubiger innerhalb von zwei Werktagen nach Wechselfälligkeit mit einer Bestätigung der Bank über die Nicht-honorierung des Wechsels, beim für den Schuldnersitz zuständigen Notar der Wechselprotest einzubringen. Auf diese Art gelangt man als Gläubiger in Folge zu einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid. Da im Rahmen der Wechselklage dem Schuldner Einspruchsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, zieht sich in der Praxis das Erlangen eines Vollstreckungsbescheides meist in die Länge und lohnen sich deshalb regelmäßig auch die Kosten eines Wechselprotests beim Notar nicht. Im Fall einer Wechselbürgschaft haftet der Bürge (normalerweise eine Bank) solidarisch mit dem Schuldner für die Bezahlung der Forderung. Insolvenzrecht Das Konkurs- und Zwangsausgleichsverfahren sind im Gesetz über die finanzielle Geschäftsführung, Insolvenzverfahren und Zwangsliquidation (Zakon o finančnem poslovanju, postopkih zaradi insolventnosti in prisilnem prenehanju) geregelt und ähneln dem deutschen im Hinblick auf Verfahren und Organe. Ein Konkursverfahren kann von Gläubigern, Schuldnern oder persönlich haftenden Gesellschaftern aufgrund einer länger andauernden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Schuldners beim zuständigen Gericht beantragt werden. Ab- und Aussonderungsrechte sind vorgesehen. Konkursgläubiger können innerhalb von drei Monaten ab Veröffentlichung auf dem staatlichen AJPES-Webportal ihre Forderungen anmelden. Bei einem Ausgleich beträgt diese Frist einen Monat. Eine nachträgliche Forderungsanmeldung bei Fristversäumung ist nicht möglich. Strittige Forderungen im Konkurs muss der Gläubiger innerhalb eines Monats, im Ausgleich innerhalb von 15 Tagen, beeinspruchen (Art. 63 InsolvG). Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 27 Vertretungsvergabe In Slowenien ist das Berufsbild des Handelsvertreters nicht so ausgeprägt wie in Deutschland. Firmen, die nur als Handelsvertreter tätig sind gibt es in Slowenien kaum. Für eine erfolgreiche Marktbearbeitung eignen sich slowenische Handelsfirmen bzw. Unternehmen aus der Branche, die sowohl Import als auch Handel und Vertretung verschiedener Produkte aus der Branche durchführen und über ein gut etabliertes Netzwerk sowie das notwendige Wissen über Marktgegebenheiten verfügen. Beim Erstkontakt mit slowenischen Kooperationspartnern ist es in der Regel ratsam, ein persönliches Treffen vor Ort zu vereinbaren, um vertragliche Details, Preise und sonstige Bedingungen zu verhandeln. Arten von Vertretern In der Praxis ist es so, dass Vertretungen auf dem relativ kleinen slowenischen Markt nach wie vor von geeigneten Handelsfirmen aus der Branche übernommen werden. Praxistipp: Fremdsprachenkenntnisse sind in Slowenien weit verbreitet (Deutsch vor allem im Nordosten Sloweniens), der Schwerpunkt liegt allerdings auf Englisch. Wir empfehlen somit als Korrespondenzsprache Englisch zu wählen.. Vertretungsvertrag Die Vorschriften des Obligationengesetzes zum Vertretungsvertrag können durch die Vertragsparteien abgeändert werden. Durch den Handelsvertretervertrag verpflichtet sich der Vertreter, dass er sich ständig darum bemühen wird, dass dritte Personen mit dem Vertretenen Verträge schließen und in diesem Sinne zwischen den Vertragsparteien vermitteln wird oder dass er als bevollmächtigter Vertreter im Namen und auf Rechnung des Vertretenen Verträge schließen wird. Der Vertretene verpflichtet sich zur Zahlung einer Provision. Mustervertrag Es ist nicht zu empfehlen auf Musterverträge zurückzugreifen. Einerseits ist es oft notwendig Verträge auf spezifische Anforderungen, die doch von Fall zu Fall sehr stark variieren können, zuzuschneiden. Andererseits kann die Vertragsgestaltung auch starke Auswirkungen auf steuerliche Komponenten haben. Unter Umständen kann es geschehen, dass durch eine Vertragsgestaltung unbeabsichtigt eine Betriebsstätte mit den daraus resultierenden Folgen, wie etwa der Verpflichtung zur Abführung von slowenischer Körperschaftssteuer, Buchhaltungspflichten etc., eingegangen wird. Es kann auch vorkommen, dass bei nicht genügender Beachtung der rechtlichen Besonderheiten beim Abschluss eines Vertrages mit einem selbständigen Handelsvertreter ungewollt ein verschleiertes Angestelltenverhältnis entsteht (mit allen seinen Konsequenzen, wie etwa keine Möglichkeit einer grundlosen Kündigung). Arbeits- & Sozialrecht Slowenien verfügt über eines der im europaweiten Vergleich arbeitnehmerfreundlichsten Arbeitsrechte. Es ist in Slowenien schwer einen Mitarbeiter zu kündigen und Kündigungen seitens des Arbeitsgebers führen nicht selten zu einem arbeitsgerichtlichen Verfahren. Wir empfehlen bereits von Beginn an, etwa bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Aufenthaltserlaubnis EWR/EU-Staatsbürger können sich ohne Aufenthaltsmeldung drei Monate ab Eintritt in den Staat in Slowenien aufhalten. Innerhalb von drei Tagen hat jedoch eine polizeiliche Meldung bei der örtlich zuständigen Behörde zu erfolgen, wobei bei Nächtigungen im Hotel es Aufgabe des Hotels ist EU-Bürger bei der zuständigen Regionalbehörde zu melden. Staatsbürger aus Drittstaaten benöti- Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 28 gen in Slowenien grundsätzlich eine Aufenthaltsbewilligung (sog. „dovoljenje za prebivanje“). Diese wird durch die lokal zuständige Verwaltungseinheit ausgestellt. Arbeitserlaubnis EU-Staatsbürger, die in Slowenien als entsandte Arbeitnehmer einer deutschen Firma arbeiten oder für eine deutsche Firma Dienstleistungen erbringen, benötigen keine Arbeitsgenehmigungen. Dieses Verfahren gilt auch für Angehörige von Drittstaaten, die in Deutschland ihren arbeitsrechtlichen Status geregelt haben, d.h. soweit in Deutschland eine Arbeitsgenehmigung vorhanden ist, muss in Slowenien keine eigene Arbeitsbewilligung für derartige Dienstleistungen über die Grenze beantragt werden. Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen Bei einer Entsendung bis maximal zwei Jahre bleibt die Sozialversicherungspflicht in Deutschland aufrecht (keine SV-Pflicht in Slowenien). Mit einer behördlichen Genehmigung kann eine Verlängerung auf insgesamt max. fünf Jahre erzielt werden (Ausnahmebewilligung). Das Formular A1, ausgestellt vom deutschen Sozialversicherungsträger, dient als Nachweis des Weiterbestehens der Versicherung in Deutschland. Geht die Entsendung über diese Frist hinaus oder dauert eine Entsendung von vornherein mehr als zwei Jahre, wechselt grundsätzlich die SV-Pflicht von Deutschland auf Slowenien. Bestimmungen für Montagearbeiten Der deutsche Dienstleistungserbringer muss die Arbeitnehmer lediglich beim Arbeitsamt in Ljubljana spätestens einen Tag vor Beginn der Arbeiten anmelden. EU-Staatsbürger, die in Slowenien als entsandte Arbeitnehmer einer deutschen Firma arbeiten oder für eine deutsche Firma Dienstleistungen erbringen, benötigen keine Arbeitsgenehmigungen. Die Anmeldung muss über folgende Internetseite erledigt werden: www.ess.gov.si (Karteireiter: „DELODAJALCI“ – „ Zaposlovanje in delo tujcev“- „Obrazci in spletna prijava“ – „Prijava izvajanja storitev delodajalca s sedežem v drugi državi članici EU“). Das Formular ist in slowenischer und englischer Sprache direkt HIER abrufbar. Sie müssen das Formular auf der Internetseite ausfüllen und dann einen Ausdruck der Anmeldung machen. Der Ausdruck gilt als Bestätigung der erledigten Anmeldung. Weitere Beilagen sind nicht nötig. Während der Durchführung der Dienstleistung ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, am Arbeitsplatz Unterlagen über die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz aufzubewahren sowie eine Evidenz über die Arbeitszeiten der entsandten Arbeitnehmer zu führen. Die oben genannte Anmeldung über das Internetformular hat auch bei kurzen (z.B. 1 Tag) Dienstleistungen in Slowenien zu erfolgen. Prozessrecht Vor allem bei der Erstellung von Verträgen oder bei der Beendigung ist penibel auf die arbeitsrechtlichen Verfahrensvorschriften zu achten. Diese gestalten sich tendenziell zu Gunsten der Arbeitnehmer. Bestimmungen in Arbeitsverträgen, die nicht durch das strenge Arbeitsrecht gedeckt sind und Fehler im administrativ aufwändigen Beendigungsverfahren von Arbeitsverhältnissen, werden regelmäßig vor Arbeitsgerichte gebracht. Bei Gerichtsprozessen zeigt sich dann erneut, dass die Arbeitnehmerschutzvorschriften tendenziell zum Nachteil von Arbeitgeber ausgelegt werden und in Verträgen oder Verfahren gemachte Fehler schwere Folgen nach sich ziehen können. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 29 Schiedsgerichtsbarkeit Slowenien hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken. Es kann daher im Vertrag mit Ihrem ausländischen Vertragspartner die Zuständigkeit der Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts vereinbart werden. Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und ihren Sitz in Paris. Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet: "All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules." Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar. Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel: die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei); es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law) die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist...................................... Detaillierte Auskünfte: ICC Deutschland, Internationale Handelskammer Wilhelmstr. 43G, 10117 Berlin, Telefon: 030 200 73 63-00, Fax: 030 200 73 63-69 E-Mail: [email protected], Web: www.icc-deutschland.de. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 30 BAYERISCHES AUSSENWIRTSCHAFTSANGEBOT Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der Wirtschaft – insbesondere den Kammern und Verbänden – und Bayern International, die in Bayern ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem Mittelstand, dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln: Messebeteiligungen Delegationsreisen Unternehmerreisen Auslandsrepräsentanzen Kooperations- und Markterschließungsprojekte Exportinitiative des Bundes Einstieg in den Export Veranstaltungen Go International Bayern - Fit for Partnership Delegationsbesuche Finanzierungshilfen Tipp! Das Förderprojekt „Export Bavaria 3.0. – Go International unterstützt mittelständische bayerische Unternehmen beim Auslandsgeschäft mit seinem Drei-StufenKonzept: 1. Untersuchung der Internationalisierungsfähigkeit des Unternehmens 2. Erstellung eines individuellen Internationalisierungsplans 3. Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung des Plans. Weitere Infos unter www.go-international.de Alle Informationen über aktuelle und länderund branchenspezifische Förderprojekte finden Sie unter www.auwi-bayern.de/foerderung Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 31 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN Sowohl während der Vorbereitung für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes im Ausland steht Ihnen das Deutsch-Slowenische Industrie- und Handelskammer mit ihrem Service zur Verfügung. Deutsch-Slowenische Industrie- und Handelskammer Poljanski nasip 6, SI- 1000 Ljubljana, Slowenien Tel.: +386 1 252 88 60 Fax: +386 1 252 88 69 E-Mail: [email protected] Web: www.slowenien.ahk.de Lageplan: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Slowenien ist seit 21. Dezember 2007 Teil des Schengen-Raums. EU-Staatsbürger können sich ohne Aufenthaltsmeldung drei Monate in Slowenien aufhalten. Innerhalb von drei Tagen hat jedoch eine polizeiliche Meldung bei der örtlich zuständigen Behörde zu erfolgen, wobei bei Nächtigungen im Hotel es Aufgabe des Hotels ist, Sie oder Ihre Mitarbeiter bei der zuständigen Regionalbehörde zu melden. Wenn geplant ist, dass Sie sich bzw. Ihre Mitarbeiter länger als drei Monate in Slowenien aufhalten werden, muss vor Ablauf der 3-Monatsfrist eine Aufenthaltsbestätigung bei der örtlich zuständigen „Upravna enota“ (Bezirkshauptmannschaft) beantragt werden. Drittstaatsbürger brauchen eine Aufenthaltsgenehmigung. Dos & Don’ts Zeigen Sie Interesse für die slowenische Kultur (Architekt Plečnik, Dichter Prešeren, Schriftsteller Cankar, Primož Trubar als Begründer der slowenischen Sprache). Loben Sie die Schönheit und Vielfältigkeit der slowenischen Landschaft. Bezeichnen Sie Slowenien nicht als Balkan oder osteuropäischen Staat. Das Gespräch bzw. den Vortrag mit ein paar slowenischen Wörtern bzw. Sätzen zu beginnen, kann sich als wahrer Eisbrecher erweisen. Allgemein erwartet der Slowene Pünktlichkeit. Bei Nichteinhaltung von Terminen werden jedoch begründete Entschuldigungen akzeptiert. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 32 Anreise Das Autobahnkreuz ist in Slowenien weitestgehend fertiggestellt. Die Hauptstadt Laibach ist sowohl aus Richtung Steiermark als auch Kärnten schnell erreicht. Beförderungsmittel Flughafen-Stadtzentrum: Der reguläre Linienbus Flughafen Brnik zum Stadtzentrum von Ljubljana hat etwa zehn Zwischenstopps, die Fahrzeit beträgt ca. 45 Minuten. Zusätzliche Informationen oder unter T +386 1991. Der Fahrpreis für Taxis beträgt ca. 25 Euro, die Fahrzeit in das Stadtzentrum dauert ca. 30 Minuten. . Die Firma Markun bietet einen Transferservice vom Flughafen zu den einzelnen Hotels an. Der Fahrpreis beträgt 9 Euro pro Person, die Fahrt dauert ca. 30 Minuten. Zusätzliche Informationen per Telefon +386 41 792 865. Die Fahrt mit dem Sammeltaxi gibt es zum Preis von 8 Euro. Weitere Informationen per Telefon: +386 41 362 079 Ebenso fährt die Bahn mehrmals täglich zwischen München und Ljubljana. Geschäftszeiten Parteienverkehr bei Behörden: Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Mittwoch bis 17.30 oder auch 19.00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr. Bankenöffnungszeiten sind nicht einheitlich: Montag - Freitag 9:00 bis 13:00 und 15:00 bis 17:00 Uhr, in Ljubljana meist zu Mittag geöffnet; Samstag nur vereinzelt geöffnet. Die Geschäftszeiten im Einzelhandel sind nicht einheitlich. Warenhäuser und Selbstbedienungsläden sind vielfach von 8:00 bis 20:00 Uhr, Samstag von 8:00 bis 13:00 Uhr, kleinere Läden sind zum Teil auch am Samstag ganztägig und am Sonntag von 8:00 bis 12:00 geöffnet. Einkaufszentren haben oft von Montag bis Samstag von 9:00 bis 21:00 Uhr geöffnet, Sonntag von 9:00 bis 15:00 Uhr – zu manchen Anlässen auch bis 17.00 Uhr. Feiertage (einschließlich regionale Feiertage) 1. Januar 8. Februar 28. März 27. April 1. und 2. Mai 25. Juni 15. August 31. Oktober 1. November 25. Dezember 26. Dezember Neujahr Kulturtag (Prešeren Tag) Ostermontag Tag des Widerstands Tag der Arbeit Nationalfeiertag Maria Himmelfahrt Reformationstag Allerheiligen Weihnachten Unabhängigkeits- und Einheitstag Ärzte Ärztliche Hilfe bekommt man in jedem Krankenhaus. Die meisten Ärzte sprechen Deutsch oder Englisch. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 33 Notrufe Rettung: Polizei: Feuerwehr: Pannenhilfe: 112 113 112 1987 Maße und Gewichte metrisches System Strom 220 Volt, 50 Hz, überwiegend Schukostecker Trinkgeld Zum Großteil wird mit Kreditkarten gezahlt. Trinkgelder auf bei der Kreditkartenabrechnung dazuzuschreiben ist nicht üblich, wie generell Trinkgelder nicht derart verbreitet sind wie in Deutschland. Wenn Sie gegeben werden, sind sie in der in Deutschland üblichen Höhe (10%). Post- und Telefongebühren innerhalb Sloweniens: Briefe bis 20 g: Briefe bis 50 g: Briefe bis 100 g: 0,36 Euro 0,42 Euro 0,47 Euro ins Ausland: Briefe bis 50 g: Briefe bis 100g: 1,26 Euro 1,85 Euro Telefongespräch nach Deutschland: ca. 0,49 Euro pro Minute Vorwahl für Deutschland: 0049 Postlaufzeit von und nach Deutschland zwischen zwei und sieben Tagen. Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag Ca. EUR 75,- für Essen, Taxifahrten, Trinkgelder u.a., aber ohne Nächtigung. Zeitverschiebung Keine. Lokale Verkehrsmittel Taxis stehen in Ljubljana beim Hauptbahnhof und üblicherweise bei Hotels. Taxis können auch telefonisch bestellt werden (das größte Taxiunternehmen Taxi Društvo Ljubljana ist unter der Telefonnummer +386 41 97 00 00 erreichbar). Grundgebühr: 1,5 EUR, Stadtfahrt/km: ca. 1,1 EUR, Standgebühr: 18 EUR pro Stunde. Neben den organisierten Taxiunternehmen, die unter der Nummer 97 70 telefonisch bestellt werden können und firmieren, gibt es zusätzlich Einzelunternehmer, die oft ein Vielfaches von der Grundgebühr verrechnen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 34 Autobusse Der Fahrtpreis mit der Karte „Urbana“ beträgt 1,20 EUR. Diese Karte ist bei allen Zeitungsverkaufsstätten erhältlich und kostet 2 EUR. Die „Urbana“-Karte kann auf Autobusstationen, Trafiken und Zeitungsläden aufgeladen werden. Es gibt auch schon einige eigene „Urbana“-Ladestationen in den Städten. Zunehmend werden mehr Stationen aufgestellt. Mietwagen Preisbeispiel Mittelklasse pro Tag mit unbegrenzter Kilometerzahl: ca. 85 EUR inkl. Versicherung und 20% Mehrwertsteuer; bei Vorlage einer Kreditkarte ist kein Depot erforderlich. Preisbeispiel Mittelklasse pro Tag für 100 km ca. 60 EUR inkl. Versicherung und 20% Mehrwertsteuer; bei Vorlage einer Kreditkarte ist kein Depot erforderlich. AVIS RENT A CAR, Zgornji Brnik 130a, SI-4210 Brnik, T +386 4 251 92 80, E [email protected] BUDGET RENT A CAR, Miklošičeva 3 (im Grand Hotel Union), SI-1000 Ljubljana, T +386 1 421 73 40, F +386 1 421 73 44, E [email protected] HERTZ, Trdinova ul. 9, SI-1000 Ljubljana, T +386 1 434 0147, F +386 1 434 0148, E [email protected] Devisenvorschriften Das Devisenregime ist innerhalb der EU vollständig liberalisiert. Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 EUR oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, haben diesen Betrag schriftlich und unaufgefordert beim Grenzzollamt des EU Landes, in dem die Ein- oder Ausreise stattfindet, anzumelden. Seit 1. Januar 2007 wurde in Slowenien der Euro als Landeswährung eingeführt. Bis zum 28. Februar 2007 wurde der slowenische Tolar von allen slowenischen Banken in Euro umgewechselt. Ab 1. März 2007 ist die Umwechslung von Tolar nur mehr bei der slowenischen Nationalbank möglich. Der Umtausch von Banknoten erfolgt unbegrenzt und gebührenfrei. Münzen konnten bei der slowenischen Nationalbank bis Ende 2016 gewechselt werden. Impfungen Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben. Sonstiges Wissenswertes Sehr oft werden in geschäftlichen Verhandlungen mögliche Probleme bewusst unterschätzt, daher ist vom deutschen Geschäftsmann auf Details zu achten. Markenbewusstsein ist vorhanden. Beim Werbestil sind keine Unterschiede zu Deutschland zu erkennen. Fremdsprachenkenntnisse sind mehr oder weniger selbstverständlich (Englisch, Deutsch, an der Küste Italienisch). ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE zu Slowenien sind im Außenwirtschaftsportal Bayern unter www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 35 WICHTIGE ADRESSEN Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Prešernova 27, 1000 Ljubljana Tel.: +386 1 479 03 00 Fax: +386 1 425 08 99 E-Mail: [email protected] Web: www.laibach.diplo.de Botschaft der Republik Slowenien Hausvogteiplatz 3-4 10117 Berlin Tel.: 030-2 06 14 50 Fax: 030-20 61 45 70 E-Mail: [email protected] Web: www.berlin.veleposlanistvo.si Generalkonsulat der Republik Slowenien Lindwurmstraße 14 80337 München Tel.: 089-5 43 94 81 Fax: 089-5 43 94 83 Mail: [email protected] Web: www.muenchen.konzulat.si Österreichische Botschaft Prešernova 23, 1000 Ljubljana Tel.: +386 1 479 07 00 Fax: +386 1 252 17 17 E-Mail: [email protected] Web: www.aussenministerium.at Schweizerische Botschaft Trg Republike 3/VI, 1000 Ljubljana Tel.: +386 1 200 86 40 Fax: +386 1 200 86 69 E-Mail: [email protected] Web: https://www.eda.admin.ch/ljubljana Wirtschaftskammer Slowenien Gospodarska zbornica Slovenije Oddelek za mednarodno sodelovanje Dimičeva 13, SI-1000 Ljubljana Tel.: +386-1 589 80 00, Fax: +386-1 589 81 00 E-Mail: [email protected] Web: www.gzs.si Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 36 Handwerkskammer Slowenien Obrtna zbornica Slovenije Služba za zunanjo trgovino Celovška 71, SI-1000 Ljubljana Tel.: +386-1 583 05 01, Fax: +386-1 505 92 70 E-Mail: [email protected] Web: www.ozs.si Banken NOVA LJUBLJANSKA BANKA d.d. Trg republike 2, 1520 Ljubljana Tel.: +386 1/476 39 00 Fax: +386 1/252 25 00 E-Mail: [email protected] Web: www.nlb.si NOVA KREDITNA BANKA MARIBOR d.d Vita Kraigherja 4, 2505 Maribor Tel.: +386 2 229 22 90 Fax: +386 2 252 43 33 E-Mail: [email protected] Web: www.nkbm.si POŠTNA BANKA SLOVENIJE d.d. Vita Kraigherja5, 2000 Maribor Tel.: +386 2/228 82 00 Fax: +386 2/228 82 10 E-Mail: [email protected] Web: www.pbs.si UNICREDIT BANKA SLOVENIJA d.d. Šmartinska cesta 140, 1000 Ljubljana Tel.: +386 1/587 66 00 Fax: +386 1 587 66 84 E-Mail: [email protected] Web: www.unicreditbank.si Lokale Reisebüros KOMPAS d.d. Pražakova 4, SI-1000 Ljubljana Tel.: +386 1 200 61 10 Fax: +386 1 200 64 34 E-Mail: [email protected], Web: www.kompas.si Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 37 ALPETOUR POTOVALNA AGENCIJA d.d. Ulica Mirka Vadnova 8, 4000 Kranj Tel.: +386 4/201 31 00 Fax: +386 4/201 31 01 E-Mail: [email protected] Web: www.alpetour.si TA SONČEK d.o.o. Pobreska cesta 18, 2000 Maribor Tel.: +386 2 330 09 15 Fax: +386 2 220 80 15 E-Mail: [email protected] Web: www.sonchek.com PALMA d.o.o. Lilekova ul. 5, 3000 Celje Tel.: +386 3/428 43 00 Fax: +386 3/428 43 22 E-Mail: [email protected] Web: www.palma.si Fluglinien ADRIA AIRWAYS Zgornji Brnik 130 h, 4210 Brnik Tel.: +386 4 25 59 000 Fax: +386 4 25 94 570 E-Mail: [email protected] Web: www.adria.si Dolmetschdienste TOMAZ DIETINGER s.p. Vesenik 16 c, 3210 Slovenske Konjice Tel.: +386 40 575 895 E-Mail: [email protected] ALKEMIST d.o.o. Kotnikova ulica 35, 1000 Ljubljana Tel.: +386 1 514 16 78 Fax: +386 1 505 54 88 E-Mail: [email protected] Web: www.alkemist.si Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 38 IOLAR d.o.o. Parmova 51, 1000 Ljubljana Tel.: +386 1 475 95 80 Fax: +386 1 475 98 88 E-Mail: [email protected] Web: www.iolar.com Hotels AUSTRIA TREND HOTEL LJUBLJANA (neues ****Hotel, direkt am Autobahnring) Dunajska cesta 154, 1000 Ljubljana T +386 1 588 25 00 F +386 1 588 25 99 E [email protected] W www.austria-trend.at/lju HOTEL SLON - BEST WESTERN d.d. (****Hotel, im Stadtzentrum) Slovenska 34, 1000 Ljubljana T +386 1 470 11 00 F +386 1 470 11 70 E [email protected] W www.hotelslon.com GRAND HOTEL UNION d.d. (****Hotel, Traditionshotel im Stadtzentrum) Miklošičeva 1, 1000 Ljubljana T +386 1 308 12 70 F +386 1 308 10 15 E [email protected] W www.gh-union.si HOTEL LEV (*****Hotel, internationaler Standard, Stadtzentrum) Vošnjakova 1, 1000 Ljubljana T +386 1 433 21 55 F +386 1 434 33 50 E [email protected] W www.hotel-lev.si FOUR POINTS BY SHERATON Ljubljana Mons (****Hotel, direkt am Autobahnring) Pot za Brdom 4, 1000 Ljubljana T +386 1 470 27 00 F +386 1 470 27 08 E [email protected] W www.fourpoints.com/ljubljanamons PLAZA HOTEL LJUBLJANA (****Hotel im Einkaufszentrum BTC; am Autobahnring) Bratislavska cesta 8, 1000 Ljubljana T +386 1 243 00 00 F +386 1 243 00 99 E [email protected] W www.plazahotel.si Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 39 Ärzte BARSOS d.o.o. Gregorčičeva 11, 1000 Ljubljana Tel.: +386 1/242 07 00 Fax: +386 1/242 07 44 E-Mail: [email protected] Web: www.barsos.ordinacija.net KIRURŠKI SANATORIJ ROŽNA DOLINA d.o.o. Rožna dolina cesta IV / 45 , 1000 Ljubljana Tel.: +386 1/477 94 00 Fax: +386 1/477 94 40 E-Mail: [email protected] Web: www.kirurski-sanatorij.si DIAGNOSTIČNI CENTER d.o.o. Vila Bogatin, Pod Skalo 4, 4260 Bled Tel.: +386 4 579 80 00 Fax: +386 4 574 84 04 E-Mail: [email protected] Web: www.dc-bled.si ZDRAVJE ZDRAVSTVENI ZAVOD Smoletova 18, 1000 Ljubljana Tel.: +386 1/436 81 93 Fax: +386 1/236 20 56 E-Mail: [email protected] Web: http://www.zzzdravje.si LINKS Thema Regierung der Republik Slowenien Wirtschaftsministerium der Republik Slowenien Finanzministerium der Republik Slowenien Arbeitsministerium der Republik Slowenien Innenministerium der Republik Slowenien Revisionskommission der Republik Slowenien DURS - Steueramt der Republik Slowenien CURS – Slowenischer Zoll Amt zum Schutz der Konkurrenz Amt zum Schutz von geistigem Eigentum Arbeitsamt der Republik Slowenien SPIRIT – Agentur für Unternehmertum und ausländische Direktinvestitionen Verwaltungseinheiten der Republik Slowenien AJPES – Agentur der Republik Slowenien für öffentlich-rechtliche Datenerfassung e-government Portal der Republik Slowenien Link http://www.vlada.si/en/ http://www.mg.gov.si/en/ http://www.mf.gov.si/en/ http://www.mddsz.gov.si/en/ http://www.mnz.gov.si/en/services/ http://www.dkom.si/?lng=eng http://www.durs.gov.si/en/ http://www.carina.gov.si/en/ http://www.uvk.gov.si/en/ http://www.uil-sipo.si http://www.ess.gov.si/ http://www.investslovenia.org/ http://www.upravneenote.gov.si/ http://www.ajpes.si/?language=german https://e-uprava.gov.si/en Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 40 IMAD – Amt für makroökonomische Analysen und Studien Slowenisches Statistikamt Slowenisches Institut für Standardisierung IVD - Institut für Sicherheit am Arbeitsplatz und Umweltschutz Slowenisches Rechtsinformationssystem GZS – Wirtschaftskammer Slowenien OZS – Handwerkskammer Slowenien TZS – Handelskammer Slowenien Ingenieurskammer Slowenien Architektenkammer Slowenien PIRS – Firmendatenbank Slowenische Exporteurdatenbank Flughafen Ljubljana Hafen Koper SZ – Slowenische Bahn Telefonbuch Slowenien Slowenische Tourismusseite http://www.umar.gov.si/en/ http://www.stat.si/StatWeb/en/home http://www.sist.si/ http://www.ivd.si http://www.pisrs.si/ http://eng.gzs.si/slo/ http://www.ozs.si/ http://www.tzslo.si/ http://www.izs.si/english/ http://www.zaps.si/ http://www.pirs.si/Home/Index/en http://www.sloexport.si/ http://www.lju-airport.si/eng/default.asp http://www.luka-kp.si/ger/ http://www.slo-zeleznice.si/en/passengertransport http://www.itis.si/ http://www.slovenia.info/ Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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