www.assekuranz-info-portal.de 16.02.2017 ARAGRechtschnell…AktuelleUrteileaufeinenBlick ARAGTowerundUmgebung ©ARAG KeineUnterhaltspflichtgegenüberEltern-EineUnterhaltsverpflichtungeineserwachsenenKindesbestehtunter Umständennicht,wennderbedürftigeElternteilseineeigene,frühereUnterhaltsverpflichtunggegenüberdemKind gröblichvernachlässigthat.ImzugrundeliegendenFallwurdeeineUnterhaltspflichtdererwachsenenTochter verneint. DerVaterhatteübersechsJahrelanggarnichtsfürdiedamalsnochbedürftigeTochtergezahlt,obwohlerinderLage gewesenwäre,einerErwerbstätigkeitnachzugehen.ErhattedarüberhinausbeiderTrennungvonderMutterper Einschreibenmitgeteilt,dasservonseineraltenFamilienichtsmehrwissenwolle.EinsolcherKontaktabbruchstellt eineweiteregrobeVerfehlunggegenüberderTochterundeineVerletzungderväterlichenPflichtzuBeistandund Rücksichtdar.DerKontaktabbruchistauchnachhaltiggewesen.AlleindieEinladungderTochterzurneuenHochzeit desVatersundeineinmaligerBesuchderTochterwährendeinesKrankenhausaufenthaltesdesVatersführtennoch nichtzueinerWiederherstellungdesVater-Tochter-Verhältnisses.ZwarstellteinKontaktabbruchnichtregelmäßigeine grobeVerfehlungdar,diezueinemVerlustdesUnterhaltsanspruchsführt.Vorliegendkommtabernebendem KontaktabbruchnochdiegrobeVerletzungderUnterhaltspflichtgegenüberdemKindhinzu.DieTochterhattealsKind nichtnurwirtschaftlichschlechtdagestanden,sondernauchdieemotionaleKältedesVatersdurchdenKontaktabbruch erfahrenmüssen.Beideszusammenführedazu,dassdieTochteralsErwachsenejetztnichtmehrfürdenVater einstehenmuss,erklärenARAGExperten(OLGOldenburg,Az.:4UF166/15). FahrenohneFührerschein:ZweiAutossichergestellt BeischwerwiegendenVerstößenkönnenKraftfahrzeugesichergestelltwerden.Ein18-JährigeristmitseinemAntrag aufeinstweiligenRechtsschutzgegendieSicherstellungseinerbeidenKraftfahrzeugegescheitert.Obwohlernichtim BesitzeinerFahrerlaubnisist,hatdiePolizeifestgestellt,dasserseitSeptember2014inmindestens20FällenAuto gefahrenist.ZudemhaternachpolizeilichenErkenntnissenzeitgleichweitereRechtsverstößebegangenundsich polizeilichenKontrollenwiederholtdurchFluchtentzogen.BeidenanschließendenVerfolgungenwareslaut FeststellungenderPolizeizuganzerheblichenGeschwindigkeitsüberschreitungenundRotlichtverstößen,zu gefährlichenEingriffenindenStraßenverkehr,GefährdungendesStraßenverkehrsdurchrücksichtslosesVerhaltenund Nötigungengekommen.DavielfältigeVersuchedesPolizeipräsidiums,eine VerhaltensänderungbeimAntragstellerherbeizuführen,ohneErfolgblieben,hat dasPolizeipräsidiumKölnmitVerfügungvom25.11.2016einenBMWZ4und einenNissanZ350desAntragstellerssichergestellt.DieSicherstellungbewirkt, dassderAntragstellerdieFahrzeugedauerhaftnichtnutzenkann.Gegendiese VerfügunghatderAntragstellerKlageerhobenundzugleichmitderBegründung dieSicherstellungderFahrzeugeseiunverhältnismäßig,einstweiligen Rechtsschutzbeantragt.DiesjedochohneErfolg,dennlautVerwaltungsgericht (VG)wardieSicherstellungsverfügungrechtmäßig.Denneshandelesichbeim AntragstellerumeinenIntensivtäterimBereichderStraßenverkehrsdelikte,der offenkundignichtinderLagesei,seinVerhalteneigenständigzukontrollieren, umsichregelkonformzuverhalten.DieSicherstellungderFahrzeugewar deshalberforderlich,umeineerheblichegegenwärtigeGefahrfürandere Verkehrsteilnehmerabzuwenden,ergänzenARAGExperten(VGKöln,AZ20L 3178/16). ARAGTower ©ARAG KeineGeldbußetrotzHandyamSteuer WerbereitsvorAntrittderFahrttelefoniertundseinTelefonatsodannwährendderFahrtmitHandyinderHandfortsetzt, musslautARAGunterUmständenkeineGeldbußezahlen.DerbetroffeneAutofahrertelefoniertebereitsvorFahrtantritt mitseinemSmartphone.TelefonierendstiegerindasAutoeinundstartetedenMotor.DabeistellteseinMobiltelefon selbsttätigüberBluetootheineVerbindungmitderFreisprecheinrichtungdesFahrzeugsher,sodassdasTelefonat währendderFahrtüberdieFreisprechanlagefortgeführtwurde.DabeihattederAutofahrervergessen,dasMobiltelefon wegzulegenundhieltdiesesweiterhininderHand.GegendieVerurteilungwegender"fahrlässigenBenutzenseines MobiltelefonsmittelsHaltendesMobiltelefonswährendderFahrt"wehrtesichderAutofahrer–mitErfolg!Ein Kraftfahrzeugführer,derwährendderFahrteinmiteinerFreisprechanlageverbundenesMobiltelefoninderHandhält undüberdieFreisprechanlagetelefoniert,verstößtnichtgegendasVerbotderBenutzungvonHandys,solangeerkeine weiterenFunktionendesinderHandgehaltenenGerätsnutzt.InderaktuellenFassungheißtes,dassein FahrzeugführereinMobil-oderAutotelefonnichtbenutzendarf,wennhierfürdasMobiltelefonoderderHörerdes Autotelefonsaufgenommenodergehaltenwerdenmuss.SomiterfasstdasVerbotnichtmehrdieBenutzungjeglicher Mobilfunkgeräte,diederFahrerhält,sondernbeziehtsichnuraufGeräte,diezurBenutzunggehaltenwerdenmüssen. DerBenutzungeinerFreisprecheinrichtungwohntgeradeinne,dassbeideHändefürdieeigentlicheFahraufgabezur Verfügungstehen,DaheristdieVerwendungeinesMobiltelefonsüberBluetoothistalsokeine"Benutzung",wennder FahrzeugführerdazudenTelefonhörernichtaufnehmenoderhaltenmuss,erläuternARAGExpertendieArgumentation desGerichts(OLGStuttgart,AZ4Ss212/16). Pressekontakt: BrigittaMehring Telefon:0211/963-2560 Fax:0211/963-2025 E-Mail:[email protected] Unternehmen ARAG ARAGPlatz1 40472Düsseldorf Internet:www.arag.de ÜberARAG DieARAGistdasgrößteFamilienunternehmeninderdeutschenAssekuranzundverstehtsichalsvielseitiger Qualitätsversicherer.NebenihremSchwerpunktimRechtsschutzgeschäftbietetsieihrenKundenbedarfsorientierte ProdukteundServicesauseinerHandauchüberdieleistungsstarkenTochterunternehmenimdeutschenKomposit-, Kranken-undLebensversicherungsgeschäftsowiedieinternationalenNiederlassungen,Gesellschaftenund Beteiligungenin14weitereneuropäischenLändernunddenUSA–vieledavonaufführendenPositioneninihrem jeweiligenRechtsschutzmarkt.Mit3.800MitarbeiternerwirtschaftetderKonzerneinUmsatz-undBeitragsvolumenvon mehrals1,7Milliarden€.
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