Übersicht über das ordentliche Gesetzgebungsverfahren in der Europäischen Union (Art. 294 AEUV) Vorschlag der Kommission: Zuleitung an Rat und Parlament 1. Lesung Standpunkt des Parlaments in 1. Lesung* (sofern Triloge: Bestätigung des Trilogergebnisses oder bei erfolglosen Trilogen Festlegung eines eigenen Standpunktes und Fortsetzung von Verhandlungen) 1. Lesung Rat: Billigung des Parlamentsstandpunktes (spiegelt ggf. Trilogergebnis wider) Standpunkt des Rates in 1. Lesung* (sofern Triloge: entweder Bestätigung des Trilogergebnisses oder bei erfolglosen Trilogen Festlegung eines eigenen Standpunktes und Fortsetzung von Verhandlungen) EINIGUNG IN 1. LESUNG 2. Lesung 2. Lesung Parlament: Billigung des Ratsstandpunktes (spiegelt ggf. Kompromiss des Triloges wider, welcher vor der 1. Lesung des Rates erzielt wurde) Standpunkt des Parlaments in 2. Lesung* (sofern Triloge: bestätigt in der Regel das Trilogergebnis) Standpunkt des Rates in 2. Lesung EINIGUNG IN FRÜHER 2. LESUNG 2. LesungINRat: Billigung des EINIGUNG FRÜHER 2 .LESUNG Parlamentsstandpunktes (sofern Triloge: regelmäßig Trilogergebnis) EINIGUNG IN 2. LESUNG Vermittlungsausschuss (Mitglieder Rat und Parlament, Teilnahme Kommission) 3. Lesung Billigung gemeinsamer Entwurf Annahme des gemeinsamen Entwurfs durch Rat und Parlament ohne Änderungen *Triloge: Zwischen Rat und Parlament unter Vermittlung der Kommission (informelle Gespräche bei Bedarf zur gemeinsamen Kompromissfindung finden in der Praxis häufig statt, sind aber nicht im formellen Verfahren nach den Verträgen vorgesehen) © Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2017 Weitere Infos unter www.bmas.de
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