Übersicht über das ordentliche Gesetzgebungsverfahren in

Übersicht über das ordentliche
Gesetzgebungsverfahren in der Europäischen Union (Art. 294 AEUV)
Vorschlag der Kommission:
Zuleitung an Rat und Parlament
1. Lesung
Standpunkt des Parlaments in 1. Lesung*
(sofern Triloge: Bestätigung des Trilogergebnisses oder bei erfolglosen Trilogen
Festlegung eines eigenen Standpunktes und Fortsetzung von Verhandlungen)
1. Lesung Rat: Billigung des
Parlamentsstandpunktes
(spiegelt ggf. Trilogergebnis wider)
Standpunkt des Rates in 1. Lesung*
(sofern Triloge: entweder Bestätigung des Trilogergebnisses oder bei
erfolglosen Trilogen Festlegung eines eigenen Standpunktes und Fortsetzung
von Verhandlungen)
EINIGUNG IN 1. LESUNG
2. Lesung
2. Lesung Parlament: Billigung des
Ratsstandpunktes
(spiegelt ggf. Kompromiss des
Triloges wider, welcher vor der 1.
Lesung des Rates erzielt wurde)
Standpunkt des Parlaments in 2. Lesung*
(sofern Triloge: bestätigt in der Regel das Trilogergebnis)
Standpunkt des Rates in 2. Lesung
EINIGUNG IN FRÜHER 2. LESUNG
2. LesungINRat:
Billigung
des
EINIGUNG
FRÜHER
2 .LESUNG
Parlamentsstandpunktes
(sofern Triloge: regelmäßig
Trilogergebnis)
EINIGUNG IN 2. LESUNG
Vermittlungsausschuss
(Mitglieder Rat und Parlament, Teilnahme Kommission)
3. Lesung
Billigung gemeinsamer Entwurf
Annahme des gemeinsamen Entwurfs durch Rat und Parlament ohne
Änderungen
*Triloge: Zwischen Rat und Parlament unter Vermittlung der Kommission (informelle Gespräche bei Bedarf zur gemeinsamen Kompromissfindung finden in der Praxis häufig
statt, sind aber nicht im formellen Verfahren nach den Verträgen vorgesehen)
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Weitere Infos unter www.bmas.de