Nr. 1312, Woche 7, 14. Feb. 2017 DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film und Software Pinsent Masons Germany verstärkt IP-Praxis in München bei Pinsent Masons. Zum 1. März 2017 folgen dann auch die beiden Gowling-Kollegen und IP-Rechtler Dr. Peter Koch und Jörg Khöber – Dr. Peter Koch als Legal Director und Jörg Khöber als Senior Associate. Dr. Alexander Bayer stärkt das IP-Praxis-Team bei Pinsent Masons in München – (Foto Pinsent Masons) Die britische Kanzlei Pinsent Masons, die seit Juli 2012 mit einem Büro in München aktiv ist, verstärkt das IP-Praxis-Team in der Isar-Metropole. Anfang Februar 2017 wechselte Dr. Alexander Bayer von Gowling WLG in das IP-Team Der 46-jährige Bayer studierte von 1992 bis 95 an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften, speziell Medienrecht/Gewerblicher Rechtsschutz und IP-Recht, und wechselte dann an die Ludwig-Maximilians-Universität nach München, wo er 1996 sein 1. Juristisches Staatsexamen ablegte. Danach verbrachte er gut zwei Jahre an der renommierten McGill University in Montreal in Kanada, ehe er 1998 nach München zurückkehrte und 2001 an der Ludwig-MaximiliansUniversität promovierte und parallel am Max-PlanckInstitut für Innovation und Wettbewerb als Wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war. Ab 2003 arbeitete Dr. Bayer als Anwalt, zunächst in der Kanzlei Preu Bohlig & Partner, ab Mitte 2007 bei Jones Day und ab Herbst 2008 als Partner bei Wragge & Co. LLP, die später in Gowling WLG aufging. Als Rechtsreferendar war er auch für die ProSiebenSat.1 AG tätig. Bei Pinsent Masons Germany LLP trifft Dr. Bayer auf das vierköpfige Team um Marc Holtorf, der die deut- sche Praxis-Gruppe IP und Life Sciences leitet. Marc Holtorf, der zuvor bei Clifford Chance in München als Partner fungierte, ist seit Juni 2015 Partner bei Pinsent Masons. Dr. Florian von Baum, Head of Munich Office, kommentiert: „Alexander Bayer ist ein großer Gewinn für die deutsche Praxis von Pinsent Masons. Im Hinblick auf augenblickliche Entwicklungen im Bereich Patentrecht und Unified Patent Court hat die Verstärkung unseres bereits bestehenden, sehr erfolgreichen IP-Teams um Marc Holtorf hohe Priorität. Mit entsprechenden Teams in London, Paris und München sind wir dafür hervorragend aufgestellt.“ (ps) VG Berlin: Bundestag muss Einblick in Dokumente zu Parteispenden gewähren LG Hamburg: Erdogan setzt sich gegen Böhmermann durch Transparenz in Sachen Parteien-Finanzierung ist das Gebot der Stunde. Parlamentwatch e.V. mit Sitz in Hamburg, die Lobby-Organisation der besonderen Art, konnte sich beim Verwaltungsgericht Berlin gegen den Deutschen Bundestag durchsetzen und darf jetzt Einblick in interne Dokumente zu Parteispenden bzw. Rechenschaftsberichte bekommen (Urteile vom 26. Jan. 2017 – Az.: 2 K 292.16 und Az.: 2 K 69.16). Die Verwaltung des Deutschen Bundestages ist laut abgeordnetenwatch-blog nun verpflichtet, Die Pressekammer am Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der TVSatiriker Jan Böhmermann bestimmte Passagen seines Schmähgedichtes über den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan weiterhin nicht veröffentlichen darf und damit der Klage von Erdogan in einigen Teilen stattgegeben. Im Mai 2016 Korrespondenzen, Vermerke, Notizen, Dienstanweisungen und sonstige amtliche Aufzeichnungen im Zusammenhang mit den beiden aktuellen Rechenschaftsberichten der Parteien herauszugeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Deutsche Bundestag kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg noch Berufung einlegen. Für die Kläger-Seite war die Berliner Rechtsanwältin Katja Pink aktiv. Auf der Website abgeordnetenwatch.de sind beide Urteile als PDF einsehbar. (ps) hatte das Gericht bereits eine Einstweilige Verfügung in dieser Sache erlassen. Böhmermann-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz von der Berliner Kanzlei Schertz Bergmann hat schon vorher angekündigt, im Falle einer Niederlage beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Revision gehen zu wollen. (ps) InhaltSeite Titelübersicht ............................................................ 2 Titelschutzanzeigen: 11 Neue Titel geschützt . 3 - 4 Impressum .................................................................... 4 www.titelschutzanzeiger.de · Fon: +49 (40) 60 90 09-61 · Fax: +49 (40) 60 90 09-66 DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 1312, Woche 7, 14.Feb. 2017 Die 11 neuen Titel dieser Woche C Caredenker Careforce One Carespektive D Der Gutachter – Ein Mord zu viel Disney „An die Töpfe, fertig, lecker! P Patina Patina Magazin S Seele niemals geboren geht auch nicht verloren V Vom Zauber der Staaden Zeit – von Willi Meilinger F Faszination Musik M Mein Garten und ich Die nächste Ausgabe erscheint am Der Titelschutz Anzeiger Der Titelschutz Anzeiger mit Der Software Titel 21.02.2017, Woche 08, Nr. 1313 Anzeigenschluss: 17.02.2017, 10 Uhr 28.02.2017, Woche 09, Nr. 1314 Anzeigenschluss: 24.02.2017, 10 Uhr 2,7 Mio. Kinder in Deutschland leben in Armut – bitte helfen Sie! SMS mit FREUND an 8 11 90* senden und mit 5 Euro helfen! Spendenkonto 333 11 11 Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00 www.dkhw.de 2 *Einmalig 5 Euro zzgl. SMS-Gebühr, davon gehen 4,83 Euro direkt an das Deutsche Kinderhilfswerk. DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 1312, Woche 7, 14. Feb. 2017 Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für: „Vom Zauber der Staaden Zeit“– von Willi Meilinger Seele niemals geboren geht auch nicht verloren in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. Verlag Plenk Berchtesgaden GmbH & Co. KG, Koch-Sternfeld-Straße 5, 83471 Berchtesgaden Wolfgang Gawehn, Lawaetzweg 1, 22767 Hamburg Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für: Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für: Careforce One Caredenker Carespektive Der Gutachter – Ein Mord zu viel in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckerzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM; DVDs; CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien. Eva-Maria Endruweit, In der Hohl 5a, 35792 Löhnberg Anwaltskanzlei Bettina Krause, Hauptstraße 23, 82327 Tutzing Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für: Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Mein Garten und ich Disney „An die Töpfe, fertig, lecker! in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen und Zusammensetzungen, Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auf CD-ROM, DVD, CDi, Offline- und Online-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art. in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten sowie Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systeme, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art. Rechtsanwältin Julia Eidel, Großherzog-Friedrich-Straße 62, 77694 Kehl The Walt Disney Company (Germany) GmbH, Kronstadter Straße 9, 11, 81677 München 3 DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 1312, Woche 7, 14.Feb. 2017 Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für unseren Mandanten, den HIGH END SOCIETY e. V. Titelschutz in Anspruch für: Patina Patina Magazin Faszination Musik in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Onlineund Offline-Dienste). in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Film, Fernsehen, Hörfunk, Druckereierzeugnisse, Bild-, Ton- und Datenträgern, Online-Dienste, elektronische und digitale Medien, Netzwerke, Internet und Multi-Media Anwendungen (online und offline). PF Publishing GmbH, Muermeln 83 B, 41363 Juechen Heinrich Partner Rechtsanwälte, Hanauer Landstraße 126-128, 60314 Frankfurt am Main Top News aus Werbung, Marketing und Medien www.new-business.de Impressum: DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Presse Fachverlag GmbH & Co. KG Nebendahlstr. 16 22041 Hamburg Bezugspreis: Für Empfänger aus dem o.g. Verkehrskreis kostenlos. (Ausland: zzgl. Versandkosten) Preis Titelschutzanzeige: Standard mit einem Titel 150,- Euro jeder weitere Titel innerhalb einer Anzeige plus 35,- Euro jeweils zzgl. USt. Fon: (040) 609 009 - 0 Fax: (040) 609 009 - 66 [email protected] www.titelschutzanzeiger.de Anzeigenschluss: jeweils Freitag, 10 Uhr Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 8 vom 1.1.2013 IBAN: DE35200505501105212649 BIC/SWIFT: HASPDEHHXXX Handelsregister HRA 96 228, Ust.-Id-Nr. DE813310785 Lehmann Offsetdruck GmbH, Gutenbergring 39, 22848 Norderstedt Verleger/Herausgeber: Titelschutzanzeigen verantwortlich: Peter Strahlendorf (v.i.S.d.P.) 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