Rahmenbedingungen für Maßnahmen an Fließgewässern Eberhard Winkhaus, LUA NRW Das heutige Erscheinungsbild der Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen ist neben der landschaftlich genetischen Prägung eine Folge der anthropogenen Nutzungsansprüche an die Einzugsgebiete und an die Gewässer selbst. In der Vergangenheit wurde die Bedeutung der Gewässer oft auf ihre direkte Nutzfunktion für den Menschen reduziert. Die Tatsache, dass die Gewässer aber auch ein wesentliches Element des Naturhaushaltes sind und sie vielfältige ökologische Funktionen, auch zum Nutzen des Menschen, aufweisen, war sicherlich auch damals bereits bekannt. Nur die Bedeutung die man dem zumaß und die praktischen und rechtlichen Möglichkeiten der Berücksichtigung waren in der Vergangenheit nicht im heutigen Maße gegeben. Nachhaltige Entwicklung ist leider erst seit einigen Jahren ein ernsthaftes Thema. Dies alles hat inzwischen nicht nur in Nordrhein-Westfalen zu einem Umdenken in der Gewässerpolitik geführt. Beispielsweise schreibt das Wasserhaushaltsgesetz vor, dass Gewässer, die sich im natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, in diesem Zustand erhalten bleiben und nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden sollen. Ziel einer Gewässerentwicklung ist der Erhalt und/oder die Wiederherstellung naturnaher Zustände in den Gewässern und ihren Auen unter Beachtung des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Mit der Verabschiedung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 ist die Bewirtschaftung von Gewässern auf eine neue Grundlage gestellt worden. Entsprechend der Ziele der WRRL sind Maßnahmekonzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Es stellt sich die Frage, ob sich durch die WRRL an den Rahmenbedingung für Maßnahmen an Fließgewässern etwas geändert hat und wenn ja was? Bei den Rahmenbedingungen muss unterschieden werden zwischen den planerischen, den sozio-ökonomischen und gesellschaftlichen. Die Vorgehensweise bei der Planung von Maßnahmen, die der naturnahen Entwicklung der Fließgewässer dienen, folgt festen Rahmenbedingungen, die jeweils in das Spannungsfeld „Leitbild, Ist-Zustand und Entwicklungsziel“ einzuordnen sind. Die Ermittlung des Leitbildes erfolgt unter Berücksichtigung der heutigen potenziell natürlichen Rahmenbedingungen. Die Erhebung des Ist-Zustandes erfasst die planungsrelevanten Bestandsdaten des Planungsraumes, so z.B. die realen Nutzungen. Die Bewertung des Ist-Zustandes erfolgt leitbildbezogen, d.h. durch die Ermittlung der Abweichung des Ist-Zustandes vom Leitbild. Die Festlegung von Entwicklungszielen erfolgt auf Grundlage eines Abgleiches von Leitbild, Ist-Zustand und bestehenden wie zukünftigen Nutzungsansprüchen an das Gewässer, seine Auen und sein Einzugsgebiet Entwicklungsziele sind somit unter Berücksichtigung der sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen festzulegen. Die Analyse der Nutzungsansprüche kann aufzeigen, dass es zur Erreichung eines naturnahen Zustandes erforderlich ist, Nutzungsansprüche zurückzunehmen. Auch bei sehr restriktiven Randbedingungen dient hier das Leitbild der Orientierung, d.h. der naturräumlich angepassten Ausrichtung der Entwicklungsziele. Entwicklungsziele sind unter realistischen Annahmen über die Maßnahmenrealisierung. Die Erarbeitung von Maßnahmen folgt aus einer Defizitanalyse zwischen Ist-Zustand und den vorangehend definierten Entwicklungszielen. Jede Differenz muss unter realistischen Annahmen über die Maßnahmenrealisierung auszugleichen sein, anderenfalls sind Maßnahmealternativen oder die Entwicklungsziele kritisch zu prüfen und ggf. anzupassen Die Umsetzung der Maßnahmen steht am Ende des Planungsprozesses und ist durch ein Monitoring zu verfolgen. Dies kann durch ein gesondertes Monitoringprogramm geschehen oder auch im Rahmen einer turnusmäßigen Wiederholungserfassung des Ist-Zustande. Zu den sozio-ökonomischen Randbedingungen sind insbesondere rechtliche Aspekte, Nutzungsansprüche, Natur- und Kulturlandschaftsschutz sowie die Finanzierung einschließlich eventueller staatlicher Förderprogramme zu zählen. Nicht erst seit Durchführung der Bestandsaufnahme gemäß WRRL ist bekannt, dass eine Umgestaltung und Entwicklung unserer Fließgewässer eine enorme gesellschaftliche Herausforderung darstellt. Daher ist die Herbeiführung des gesellschaftlichen Konsens für die Maßnahmendurchführung und die rechtzeitige Beteiligung aller Betroffenen unerlässlich. Wenn die Rahmenbedingungen erfüllt sind, kann bereits jetzt mit Maßnahmen an den Fließgewässern begonnen werden, ohne auf die Aufstellung des Bewirtschaftungsplanes und es Maßnahmenkataloges zu warten.
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