Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin, Mehringdamm 129, 10965 Berlin Informationsblatt Feste Steganlagen (gewerbliche Nutzung, eingetragene Vereine und Verbände u.a.) Erforderliche Unterlagen in 4-facher Ausfertigung zur Erteilung der strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung (SSG) nach § 31 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) in der jeweils gültigen Fassung: 1. Antragsschreiben mit folgenden Angaben: vollständiger Name und den Wohnsitz des Bauherrn (zukünftiger Genehmigungsinhaber bei juristischen Personen und Personen vereinigung ihren Sitz) im Original bei beauftragten Planungsbüros etc. Vollmacht im Original Art, Umfang und Zweck der beabsichtigten Maßnahme Unterschrift des Bauherrn mit Ortsangabe und Datum Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse 2. Eigentumsnachweis für die Anlagen (bei Beibehaltung) wird bei Bedarf gefordert. 3. Zugangswegerecht zur Anlage Grundbuchauszug vom Grundstück oder Pachtvertrag die Namen der Eigentümer der betroffenen Grundstücke schriftliche Zustimmung der Grundstückseigentümer (sofern Antragsteller nicht selbst Eigentümer ist) 4. Ein Lageplan mit Eintragungen der für die Baumaßnahme in Anspruch genommenen Grundstücke und der Anlagen. Der Lageplan muss enthalten: Maßstab (mind. 1:1000) Nordpfeil Name und Kilometer der Bundeswasserstraße Fließrichtungspfeil die Namen der Eigentümer der betroffenen und benachbarten Grundstücke 5. Zeichnungen der Anlagen: Grundriss der Anlagen mit Maßangaben im Maßstab 1:100 oder 1:50 (die Uferlinie ist einzutragen und die Grundstücksgrenzen nach ober- und unterhalb) Abstand der geplanten Anlagen zu den rechts- und linksseitigen Nachbaranlagen Stand: 01/2017 Informationsblatt Feste Steganlagen (Vereine, Verbände, Gewerbe) Seite 1 von 3 Angaben über Anzahl, Lage und Abmessungen der Anbindepfähle Lage und Größe der Bootsliegeplätze (bzw. Wohnschiff/Hausboot) Lage und Größe der Slipanlage bei Neubau von Anlagen zusätzlich Schnittzeichnungen (Schnitte durch Bundeswasserstraße und Anlagen mit Höhenangaben in m ü NHN) die für die Beurteilung der Benutzung wichtigen Wasserstände sowie Baugrund- und Baustoffangaben Angabe MW-Stand bezogen auf korrekte Jahresreihe; aktuelle Wasserstände unter: http://wsa-berlin.wsv.de/service/gewaesserinfo/wasserstand/wasserstand.pdf 6. Baubeschreibung: Konstruktion Verwendete Materialien und deren Abmessungen 7. Standsicherheitsnachweise und statische Nachweise der Haupttragwerke: Steganlage Anbindepfähle, Dalben 8. Prüfbericht und geprüfte Statik zu allen notwendigen statischen Nachweisen und Konstruktionszeichnungen durch einen Prüfingenieur für Baustatik 9. Erläuterungsbericht über alle aus den Zeichnungen nicht ersichtlichen, aber zum Verständnis wichtigen Angaben 10. Netto-Baukostenwert der geplanten Baumaßnahme (Neubau) bzw. baulichen Veränderungen (Erweiterung) 11. Schwimmfähigkeitsnachweis des Wohnschiffes/Hausbootes 12. Auszug aus Handels- bzw. Vereinsregister Hinweis: − Die Erteilung der SSG durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin ersetzt nicht die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Verwaltungsakte. Sie benötigen für Ihre geplante Baumaßnahme auch eine gültige wasserbehördliche Genehmigung des Landes Berlin bzw. des Landes Brandenburg. Stand: 01/2017 Informationsblatt Feste Steganlagen (Vereine, Verbände, Gewerbe) Seite 2 von 3 − Ein Übersichtslageplan / Lageplan kann bei Bedarf von der Kartenstelle der GDWS im Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin angefertigt werden und dem Antragsteller zur Verfügung gestellt werden. Dazu hat sich der Antragsteller selbstständig mit der Kartenstelle im Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin in Verbindung zu setzen. http://www.wsa-b.de/wir_ueber_uns/kartenstelle/kontakt/index.html − Vor Beginn der Bauarbeiten sind mit den zuständigen Behörden des Landes Berlin bzw. des Landes Brandenburg abzustimmen, inwieweit eine vorbeugende Untersuchung des Baugeländes auf Kampfmittelvorkommen zur Gefahrenabwehr notwendig ist. Stand: 01/2017 Informationsblatt Feste Steganlagen (Vereine, Verbände, Gewerbe) Seite 3 von 3
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