Informationsblatt für Feste Steganlagen

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin, Mehringdamm 129, 10965 Berlin
Informationsblatt
Feste Steganlagen (gewerbliche Nutzung, eingetragene Vereine und Verbände u.a.)
Erforderliche Unterlagen in 4-facher Ausfertigung zur Erteilung der strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung (SSG) nach § 31 Bundeswasserstraßengesetz
(WaStrG) in der jeweils gültigen Fassung:
1.
Antragsschreiben mit folgenden Angaben:
 vollständiger Name und den Wohnsitz des Bauherrn (zukünftiger
Genehmigungsinhaber bei juristischen Personen und Personen
vereinigung ihren Sitz) im Original
 bei beauftragten Planungsbüros etc. Vollmacht im Original
 Art, Umfang und Zweck der beabsichtigten Maßnahme
 Unterschrift des Bauherrn mit Ortsangabe und Datum
 Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse
2.
Eigentumsnachweis für die Anlagen (bei Beibehaltung) wird bei Bedarf gefordert.
3.
Zugangswegerecht zur Anlage
 Grundbuchauszug vom Grundstück oder Pachtvertrag
 die Namen der Eigentümer der betroffenen Grundstücke
 schriftliche Zustimmung der Grundstückseigentümer (sofern Antragsteller
nicht selbst Eigentümer ist)
4.
Ein Lageplan mit Eintragungen der für die Baumaßnahme in Anspruch
genommenen Grundstücke und der Anlagen. Der Lageplan muss enthalten:
 Maßstab (mind. 1:1000)
 Nordpfeil
 Name und Kilometer der Bundeswasserstraße
 Fließrichtungspfeil
 die Namen der Eigentümer der betroffenen und benachbarten Grundstücke
5.
Zeichnungen der Anlagen:
 Grundriss der Anlagen mit Maßangaben im Maßstab 1:100 oder 1:50 (die
Uferlinie ist einzutragen und die Grundstücksgrenzen nach ober- und unterhalb)
 Abstand der geplanten Anlagen zu den rechts- und linksseitigen Nachbaranlagen
Stand: 01/2017
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Angaben über Anzahl, Lage und Abmessungen der Anbindepfähle
Lage und Größe der Bootsliegeplätze (bzw. Wohnschiff/Hausboot)
Lage und Größe der Slipanlage
bei Neubau von Anlagen zusätzlich Schnittzeichnungen (Schnitte durch
Bundeswasserstraße und Anlagen mit Höhenangaben in m ü NHN)
 die für die Beurteilung der Benutzung wichtigen Wasserstände sowie Baugrund- und Baustoffangaben
 Angabe MW-Stand bezogen auf korrekte Jahresreihe; aktuelle Wasserstände unter:
http://wsa-berlin.wsv.de/service/gewaesserinfo/wasserstand/wasserstand.pdf
6.
Baubeschreibung:
 Konstruktion
 Verwendete Materialien und deren Abmessungen
7.
Standsicherheitsnachweise und statische Nachweise der Haupttragwerke:
 Steganlage
 Anbindepfähle, Dalben
8.
Prüfbericht und geprüfte Statik zu allen notwendigen statischen Nachweisen und
Konstruktionszeichnungen durch einen Prüfingenieur für Baustatik
9.
Erläuterungsbericht über alle aus den Zeichnungen nicht ersichtlichen, aber zum
Verständnis wichtigen Angaben
10.
Netto-Baukostenwert der geplanten Baumaßnahme (Neubau) bzw. baulichen
Veränderungen (Erweiterung)
11.
Schwimmfähigkeitsnachweis des Wohnschiffes/Hausbootes
12.
Auszug aus Handels- bzw. Vereinsregister
Hinweis:
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Die Erteilung der SSG durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin ersetzt
nicht die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Verwaltungsakte. Sie benötigen für Ihre geplante Baumaßnahme auch eine gültige wasserbehördliche
Genehmigung des Landes Berlin bzw. des Landes Brandenburg.
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Ein Übersichtslageplan / Lageplan kann bei Bedarf von der Kartenstelle der GDWS
im Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin angefertigt werden und dem Antragsteller zur Verfügung gestellt werden. Dazu hat sich der Antragsteller selbstständig
mit der Kartenstelle im Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin in Verbindung zu
setzen.
http://www.wsa-b.de/wir_ueber_uns/kartenstelle/kontakt/index.html
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Vor Beginn der Bauarbeiten sind mit den zuständigen Behörden des Landes Berlin
bzw. des Landes Brandenburg abzustimmen, inwieweit eine vorbeugende Untersuchung des Baugeländes auf Kampfmittelvorkommen zur Gefahrenabwehr notwendig ist.
Stand: 01/2017
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