Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin, Mehringdamm 129, 10965 Berlin Informationsblatt Bootshaus Erforderliche Unterlagen in 4-facher Ausfertigung zur Erteilung der strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung (SSG) nach § 31 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) in der jeweils gültigen Fassung: 1. Antragsschreiben mit folgenden Angaben: vollständiger Name und den Wohnsitz des Bauherrn (zukünftiger Genehmigungsinhaber bei juristischen Personen und Personenvereinigungen ihren Sitz) im Original bei beauftragten Planungsbüros etc. Vollmacht im Original Art, Umfang und Zweck der beabsichtigten Maßnahme Unterschrift des Bauherrn mit Ortsangabe und Datum Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse 2. Eigentümernachweis für die Anlage (bei Beibehaltung) wird bei Bedarf gefordert 3. Zugangswegerecht zur Anlage Grundbuchauszug vom Grundstück oder Pachtvertrag die Namen der Eigentümer der betroffenen Grundstücke schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers (sofern Antragsteller nicht selbst Eigentümer ist) 4. Ein Lageplan mit Eintragungen der für die Baumaßnahme in Anspruch genommenen Grundstücke und der Anlagen. Der Lageplan muss enthalten: Maßstab Nordpfeil Name und Kilometer der Bundeswasserstraße Fließrichtungspfeil die Namen der Eigentümer der betroffenen und benachbarten Grundstücke 5. Zeichnungen der Anlagen: Grundriss der Anlagen mit Maßangaben im Maßstab 1:100 oder 1:50 (die Uferlinie ist einzutragen und die Grundstücksgrenzen nach ober- und unterhalb) Schnitte durch Bauwerke und Bundeswasserstraße Höhenangaben bezogen auf NHN die für die Beurteilung der Benutzung wichtigen Wasserstände sowie Baugrund- und Baustoffangaben Stand: 01/2017 Bootshaus Seite 1 von 2 Angabe MW-Stand bezogen auf korrekte Jahresreihe; aktuelle Wasserstände unter: http://wsa-berlin.wsv.de/service/gewaesserinfo/wasserstand/wasserstand.pdf 6. Baubeschreibung: Darstellung des Bauvorganges bei Neubau und Erweiterung der Steganlage und des Bootshauses 7. Standsicherheitsnachweise und geprüfte statische Nachweise der Haupttragwerke: Bootshaus Steganlage Anbindepfähle, Dalben Uferbefestigung 8. Prüfbericht und geprüfte Statik zu allen notwendigen statischen Nachweisen und Konstruktionszeichnungen durch einen Prüfingenieur für Baustatik 9. Erläuterungsbericht über alle aus den Zeichnungen nicht ersichtlichen, aber zum Verständnis wichtigen Angaben 10. Netto-Baukostenwert der geplanten Baumaßnahme (Neubau) bzw. baulichen Veränderungen (Erweiterung) Hinweise: − Die Erteilung der SSG durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin ersetzt nicht die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Verwaltungsakte. Sie benötigen für Ihre geplante Baumaßnahme auch eine gültige wasserbehördliche Genehmigung des Landes Berlin bzw. des Landes Brandenburg. − Ein Übersichtslageplan / Lageplan kann bei Bedarf von der Kartenstelle der GDWS im Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin angefertigt werden und dem Antragsteller zur Verfügung gestellt werden. Dazu hat sich der Antragsteller selbstständig mit der Kartenstelle im Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin in Verbindung zu setzen. http://www.wsa-b.de/wir_ueber_uns/kartenstelle/kontakt/index.html − Vor Beginn der Bauarbeiten ist mit den zuständigen Behörden des Landes Berlin bzw. des Landes Brandenburg abzustimmen, inwieweit eine vorbeugende Untersuchung des Baugeländes auf Kampfmittelvorkommen zur Gefahrenabwehr notwendig ist. Stand: 01/2017 Bootshaus Seite 2 von 2
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