Informationsblatt Bootshaus

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin, Mehringdamm 129, 10965 Berlin
Informationsblatt
Bootshaus
Erforderliche Unterlagen in 4-facher Ausfertigung zur Erteilung der strom- und
schifffahrtspolizeilichen Genehmigung (SSG) nach § 31 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) in der jeweils gültigen Fassung:
1.
Antragsschreiben mit folgenden Angaben:
 vollständiger Name und den Wohnsitz des Bauherrn (zukünftiger Genehmigungsinhaber bei juristischen Personen und Personenvereinigungen ihren Sitz) im Original
 bei beauftragten Planungsbüros etc. Vollmacht im Original
 Art, Umfang und Zweck der beabsichtigten Maßnahme
 Unterschrift des Bauherrn mit Ortsangabe und Datum
 Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse
2.
Eigentümernachweis für die Anlage (bei Beibehaltung) wird bei Bedarf gefordert
3.
Zugangswegerecht zur Anlage
 Grundbuchauszug vom Grundstück oder Pachtvertrag
 die Namen der Eigentümer der betroffenen Grundstücke
 schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers (sofern Antragsteller nicht selbst Eigentümer ist)
4.
Ein Lageplan mit Eintragungen der für die Baumaßnahme in Anspruch
genommenen Grundstücke und der Anlagen. Der Lageplan muss enthalten:
 Maßstab
 Nordpfeil
 Name und Kilometer der Bundeswasserstraße
 Fließrichtungspfeil
 die Namen der Eigentümer der betroffenen und benachbarten Grundstücke
5.
Zeichnungen der Anlagen:
 Grundriss der Anlagen mit Maßangaben im Maßstab 1:100 oder
1:50 (die Uferlinie ist einzutragen und die Grundstücksgrenzen nach
ober- und unterhalb)
 Schnitte durch Bauwerke und Bundeswasserstraße
 Höhenangaben bezogen auf NHN
 die für die Beurteilung der Benutzung wichtigen Wasserstände sowie
Baugrund- und Baustoffangaben
Stand: 01/2017
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 Angabe MW-Stand bezogen auf korrekte Jahresreihe; aktuelle Wasserstände unter:
http://wsa-berlin.wsv.de/service/gewaesserinfo/wasserstand/wasserstand.pdf
6.
Baubeschreibung:
 Darstellung des Bauvorganges bei Neubau und Erweiterung der Steganlage und des Bootshauses
7.
Standsicherheitsnachweise und geprüfte statische Nachweise der Haupttragwerke:
 Bootshaus
 Steganlage
 Anbindepfähle, Dalben
 Uferbefestigung
8.
Prüfbericht und geprüfte Statik zu allen notwendigen statischen Nachweisen und Konstruktionszeichnungen durch einen Prüfingenieur für Baustatik
9.
Erläuterungsbericht über alle aus den Zeichnungen nicht ersichtlichen, aber
zum Verständnis wichtigen Angaben
10.
Netto-Baukostenwert der geplanten Baumaßnahme (Neubau) bzw. baulichen Veränderungen (Erweiterung)
Hinweise:
−
Die Erteilung der SSG durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin
ersetzt nicht die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Verwaltungsakte. Sie benötigen für Ihre geplante Baumaßnahme auch eine gültige
wasserbehördliche Genehmigung des Landes Berlin bzw. des Landes
Brandenburg.
−
Ein Übersichtslageplan / Lageplan kann bei Bedarf von der Kartenstelle der
GDWS im Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin angefertigt werden und
dem Antragsteller zur Verfügung gestellt werden. Dazu hat sich der Antragsteller selbstständig mit der Kartenstelle im Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin in Verbindung zu setzen.
http://www.wsa-b.de/wir_ueber_uns/kartenstelle/kontakt/index.html
−
Vor Beginn der Bauarbeiten ist mit den zuständigen Behörden des Landes
Berlin bzw. des Landes Brandenburg abzustimmen, inwieweit eine vorbeugende Untersuchung des Baugeländes auf Kampfmittelvorkommen zur Gefahrenabwehr notwendig ist.
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