Änderungsantrag 150 Bas Eickhout im Namen der Verts/ALE

9.2.2017
A8-0003/150
Änderungsantrag 150
Bas Eickhout
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Bericht
A8-0003/2017
Ian Duncan
Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und Investitionen in CO2-effiziente
Technologien
(COM(2015)0337 - C8-0190/2015 - 2015/0148(COD))
Vorschlag für eine Richtlinie
Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3
Richtlinie 2003/87/EG
Artikel 9 – Absätze 2 und 3
Vorschlag der Kommission
Geänderter Text
Ab 2021 gilt ein linearer Faktor von 2,2 %.
Ab 2021 gilt ein linearer Faktor von 2,4 %,
der auf den durchschnittlichen jährlichen
geprüften Emissionen im Zeitraum
zwischen 2016 und 2018 oder den
Zuteilungen für 2020 – es gilt der
niedrigere Wert – beruht.
Or. en
(Über diesen Änderungsantrag kann ergänzend zu Änderungsantrag 40 des Berichts des
ENVI-Ausschusses abgestimmt werden.)
Begründung
Die Europäische Union ist auf dem besten Weg, ihr Treibhausgasreduktionsziel für 2020 deutlich
überzuerfüllen. Im EHS wird bis 2020 ein Überschuss von etwa 2 bis 3 Mrd. Zertifikaten gegenüber den
vom System abgedeckten tatsächlichen Emissionen aufgelaufen sein. Der Ausgangspunkt für den linearen
Faktor sollte an aktuelle geprüfte Daten angepasst werden, damit das EHS nicht wieder von Beginn an
mit zu hohen Zuteilungen verbunden ist.
AM\1117006DE.docx
DE
PE598.453v01-00
In Vielfalt geeint
DE