l l e u t Göllheim ak A mts blA tt d e r V e r bAn d s ge me i n d e gö l l h ei m und der Ortsgemeinden: Albisheim • Biedesheim • Bubenheim • Dreisen • Einselthum • Göllheim • Immesheim • Lautersheim • Ottersheim • Rüssingen • Standenbühl • Weitersweiler • Zellertal 20. Jahrgang Donnerstag, 12. Januar 2017 Nr. 2/2017 Einladung zum Neujahrsempfang der Ortsgemeinde Albisheim am Sonntag, dem 15.01.2017 um 10.30 Uhr mit einem Rahmenprogramm und Frühschoppen im Dorfgemeinschaftshaus Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen. www.vg-goellheim.de Göllheim Aktuell - 2 - Ausgabe 2/2017 AMTLI CHER TEIL Göllheim, den 04.01.2017 Verbandsgemeindeverwaltung Im Auftrag gez. Steffi Hackl Bekanntmachung Die Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim möchte alle Zahler von Grundsteuer, der damit verbundenen Nebenabgaben und der Hundesteuer auf folgendes hinweisen: Für das Jahr 2017 werden grundsätzlich keine Abgabenbescheide versandt, der in Vorjahren zugesandte Bescheid hat solange Gültigkeit, bis er aufgrund veränderter Berechnungsgrundlagen geändert werden muss. Bitte achten Sie darauf, dass die im letzten Abgabenbescheid festgesetzten Beträge auch in 2017 zu den festgesetzten Fälligkeitsterminen zu entrichten sind. Es werden fällig: Grundsteuer A und B, Hundesteuer Landwirtschaftskammerbeitrag, Ortskirchensteuer, Wirtschaftswegebeitrag, Deutscher Weinfond, Weinabsatzförderung, Weinbergschutzbeitrag, Wiederaufbaukasse bis 15 EUR am 15.8.2017 am 15.2.2017 bis 30 EUR je zur Hälfte am 15.2. und 15.8.2017 bei Jahreszahlern der Gesamtbetrag am 1.7.2017 im übrigen zu einem Viertel am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.2017 Sollten Sie in 2017 einen Änderungsbescheid erhalten, so gelten für die geänderten Abgabearten die darin festgesetzten Fälligkeiten nur für das Jahr 2017, ab 2018 wieder die oben genannten festen Fälligkeiten. Gegen die durch diese öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Freiherr-v.-Stein-Str. 1-3, 67307 Göllheim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Uhlandstraße 2, 67292 Kirchheimbolanden gewahrt. Der Widerspruch kann dort 1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Uhlandstraße 2, 67292 Kirchheimbolanden, 2. durch E-Mail mi qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an: [email protected], oder 3. durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz an: [email protected] erhoben werden. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die Pflicht zur Zahlung der angeforderten Abgaben wird durch den erhobenen Widerspruch nicht aufgehalten. (Name, Vorname des Kontoinhabers) ......................................................................................................... (Hebe-Nr. des Steuerbescheides) Mandatsreferenz ......................................................................................................... (Straße und Hausnummer) (Postleitzahl und Ort) IBAN: DE __ __ / __ __ __ __ / __ __ __ __ / __ __ __ __ / __ __ __ BIC : __ __ __ __ __ __ __ __ / __ __ __ ......................................................................................................... (Ort) (Datum) ......................................................................................................... (Unterschrift des Kontoinhabers) Bekanntmachung ✂ Bekanntmachung Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung wird hiermit bekannt gemacht, dass die Jahresrechnung 2015 der nachgenannten Ortsgemeinden geprüft und festgestellt wurde. Mit dem Beschluss über die Jahresrechnung wurde gleichzeitig dem jeweiligen Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt zur Einsichtnahme vom 13.01.2017 bis einschließlich 23.01.2017, während der üblichen Öffnungszeiten, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Zimmer 3.1, öffentlich aus. Im Einzelnen sind dies folgende Gemeinden, Zweckverbände und Stiftungen: Albisheim, Biedesheim, Bubenheim, Dreisen, Einselthum, Göllheim, Immesheim, Lautersheim, Ottersheim, Rüssingen, Standenbühl, Weitersweiler, Zellertal, Verbandsgemeinde Göllheim Kindergartenzweckverband Biedesheim Kindergartenzweckverband Dreisen Forstverband Göllheim-Kerzenheim Yvonne- Vogt-Gümbel-Stiftung Bürgerstiftung Bubenheim ✂ Aus der Verbandsgemeinde Sofern Sie sich für das Bankeinzugsverfahren entscheiden haben, brauchen Sie nichts zu veranlassen. Die fälligen Beträge werden von der Verbandsgemeindekasse abgebucht. Haben Sie uns noch keine Bankeinzugsermächtigung erteilt, dann könne Sie dies gerne tun. Es ist dann Ihrerseits keine Terminüberwachung mehr erforderlich. Die Erstellung von Überweisungsträgern entfällt. Säumnisfolgen wie Mahnung und Vollstreckung können nicht eintreten. Schneiden Sie einfach den nachstehenden Abschnitt aus und geben Sie ihn bei Ihrer Bank oder direkt bei uns ab. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates Verbandsgemeindekasse Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3 67307 Göllheim Gläubiger-Identifikationsnummer: DE15ZZZ00000074001 1. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Verbandsgemeindekasse Göllheim, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Verbandsgemeindekasse Göllheim auf mein Konto gezogenen Lastschrift einzulösen. Mir ist bekannt, dass ich innerhalb von 8 Wochen - beginnend mit dem Belastungsdatum - die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Am Montag, den 16. Januar 2017, um 18.00 Uhr, findet eine Sitzung (öffentlich und nichtöffentlich) des Schulträgerausschusses der Verbandsgemeinde Göllheim in der Legislaturperiode 2014/2019 statt. Die Sitzung beginnt mit einem Ortstermin in der Grundschule „Am Königspfad“ in Göllheim, Lehrerzimmer und wird anschließend in der Zellertalschule fortgesetzt. Tagesordnung: A. Öffentlicher Teil: (ab 18.00 Uhr Grundschule Göllheim) 1. Verpflichtung der Ausschussmitglieder 2. Besichtigung des Schulgebäudes 3. Erstellung einer Prioritätenliste für anstehende Unterhaltungsmaßen am Schulgebäude 4. Erstellung einer Prioritätenliste für anstehende Ergänzungen und Erneuerungen der Schulausstattung (ab 19.15 Uhr Grundschule Zellertal) 5. Besichtigung des Schulgebäudes 6. Erstellung einer Prioritätenliste für die anstehende Unterhaltungsmaßnahmen am Schulgebäude 7. Erstellung einer Prioritätenliste für anstehende Ergänzungen und Erneuerungen der Schulausstattung Göllheim Aktuell - 3 - 8. Mitteilungen und Anfragen B. Nichtöffentlicher Teil: 9. Personalangelegenheiten 10.Mitteilungen und Anfragen Göllheim, 06. Januar 2017 Verbandsgemeindeverwaltung gez. Steffen Antweiler, Bürgermeister Aus den Gemeinden Biedesheim Bürgerinformation über die 10. Sitzung in der Legislaturperiode 2014/2019 des Gemeinderates Biedesheim vom 25. Oktober 2016 Ortsbürgermeister Pradella stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung. Tagesordnung: A. Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde Kein Anfall. 2. Jahresabschluss 2015; hier: a) Kenntnisnahme der auf 2016 übertragenen Haushaltsermächtigungen b) Feststellung des Jahresabschlusses c) Entlastung a) Kenntnisnahme der auf 2016 übertragenen Haushaltsermächtigungen Verwaltungsfachwirtin Hackl erläuterte die Ermächtigungen, die von 2015 auf das Folgejahr 2016 übertragen wurden. b) Feststellung des Jahresabschlusses c) Entlastung Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Herr Bentz übernahm für diesen Punkt den Vorsitz und erläuterte dem Gemeinderat die Prüfung des Jahresabschlusses 2015. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 hat zu keinen Einwendungen geführt. Zusammenfassend wurde Folgendes festgestellt: Nach der Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Gemeinde. Anhang und Rechenschaftsbericht stehen im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermitteln insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde und stellen die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Gemeinderat nahm den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 zur Kenntnis, stellte den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 6.267.797,03 EUR sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 21.858,22 EUR fest, beschloss den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen und erteilte dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung. Zu den Tagesordnungspunkten 2a), 2b) und 2c) erfolgte jeweils einstimmige Beschlussfassung. Ortsbürgermeister Pradella, Erster Beigeordneter Babik und Beigeordnete Olczak nahmen an der Abstimmung nicht teil. Hiernach übernahm Ortsbürgermeister Pradella wieder den Vorsitz. 3. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Geschäftsordnung Ortsbürgermeister Pradella informierte über die gesetzlichen Änderungen der neuen Mustergeschäftsordnung. Hauptgrund für die notwendige Änderung ist das nun geltende allgemeine Prinzip der Öffentlichkeit sowie die erweiterte Bürgerinformationspflicht über die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, sofern nicht Gründe des Gemeinwohls oder schutzwürdige Interessen Einzelner dem entgegenstehen. Nichtöffentliche Sitzungen sind auch weiterhin aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner erforderlich (z. B. Personalangelegenheiten u.a.). Die Geschäftsordnung wurde mit der Übernahme aller Änderungen aus der ursprünglichen Fassung (z. B. Einladungsfrist von 4 auf 6 Tage) einstimmig beschlossen. Ausgabe 2/2017 4. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Straßenmitbenutzungsverträge zwischen den Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde bzw. den Verbandsgemeindewerken Ortsbürgermeister Pradella berichtete über die nachträglichen redaktionellen Änderungen bezüglich der Straßenmitbenutzungsverträge zwischen den Ortsgemeinden und den Verbandsgemeindewerken. Die Neufassung der Straßenmitbenutzungsverträge zwischen der Ortsgemeinde Biedesheim und den Verbandsgemeindewerken wurde einstimmig beschlossen. 5. Bebauungsplan „In den Langwiesen“ hier: a) Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit b) Abwägung der ersten Behördenbeteiligung c) Fortführung des Verfahrens Das oben genannte Gebiet wird seit vielen Jahren als Freizeitbereich für Gartennutzungen herangezogen. Die Gartennutzung ist insbesondere für Einwohner interessant, die keinen eigenen Haus- oder Wohnungsgarten besitzen. Der bestehenden Nutzung fehlt jedoch die öffentlichrechtliche Grundlage, so dass sich bauliche Vorhaben hinsichtlich ihrer Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Privilegierung im Außenbereich) richten. Um die zukünftige bauliche Nutzung als Gartengelände für Freizeit und Erholung zu steuern und um unerwünschte Entwicklungen, die der Gartennutzung entgegenstehen zu verhindern, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Aufgrund der derzeit fehlenden öffentlich-rechtlichen Grundlage, haben sich, insbesondere aus naturschutzfachlicher Sicht, verschiedene Fehlentwicklungen bereits etabliert. Ziel des Bebauungsplans soll es sein, durch rechtsverbindliche Vorgaben der Fehlentwicklung entgegenzuwirken und dabei den notwendigen Spielraum zur individuellen Gartengestaltung und Gartennutzung zu wahren. Zudem sollen Maßnahmen zum Schutz des Gewässers und des Gewässerrandstreifens ergriffen werden. a) Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung fand in der Zeit vom 27.01.2014 bis einschließlich 27.02.2014 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit eingegangen. Ein Beschluss des Gemeinderates ist somit nicht erforderlich. b) Abwägung der ersten Behördenbeteiligung Mit dem Schreiben vom 29.10.2015 wurden 34 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Es sind insgesamt 15 Stellungnahmen eingegangen, wovon in 7 Stellungnahmen Bedenken und Anregungen vorgebracht wurden. Ortsbürgermeister Pradella erläuterte die eingegangenen Stellungnahmen einzeln. Der Gemeinderat stimmte den Beschlussvorschlägen der Verwaltung mit einer Ausnahme einstimmig zu; der maximal zulässige „Umbaute Raum“ wurde auf 50 cbm festgesetzt. c) Fortführung des Verfahrens Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung, das zweite Beteiligungs-verfahren, d.h. die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung und die zweite Behördenbeteiligung durchzuführen. 6. Dorfmoderation hier: a) Abschlussbericht des Dorfmoderators b) Offene Projekte a) Abschlussbericht des Dorfmoderators Dem Gemeinderat wurde der Abschlussbericht vorgestellt. b) Offene Projekte Ortsbürgermeister Pradella informierte über die offenen Projekte wie z. B. ein Internetauftritt der Gemeinde sowie das Dorfblättchen „Rübenzeitung“. 7. Aktualisierung des Dorferneuerungskonzeptes hier: a) Informationen zum Stand b) Weitere Vorgehensweise Die Gemeinde Biedesheim wurde als einzige im Kreisgebiet als Schwerpunktgemeinde anerkannt. Ortsbürgermeister Pradella informierte über geplante Projekte, die in das fortzuschreibende Dorferneuerungskonzept eingebunden werden könnten. 8. Kommunaler Kindergarten des Zweckverbandes hier: a) Vorzeitiger Maßnahmebeginn b) Weitere Vorgehensweise Ortsbürgermeister Pradella informierte den Gemeinderat, dass die baurechtliche Genehmigung und der vorzeitige Maßnahmebeginn vorliegen. Die Höhe der Förderung wurde jedoch noch nicht zugesagt. Diese Zusage wird in Kürze erwartet. Nach kurzer Beratung waren sich die Ratsmitglieder einig, diese Zusage abzuwarten. 9. Umweltpflicht für Altdeponien hier: Künftige Versicherungsgestaltung Der Gemeinderat beschloss einstimmig, ein Angebot für die oben genannte Versicherung einzuholen. 10. Grünanlagen im Straßenbereich hier: a) Erforderliche Maßnahmen Göllheimer Straße und Im Bangert b) Auftragsvergabe Die Grünanlagen im Straßenbereich „Göllheimer Straße“ und „Im Bangert“ erfordern unter anderem die Entfernung einiger Bäume und Wurzeln. Für diese Maßnahmen sollen 3 Angebote eingeholt werden. Der Gemeinderat stimmte dem einstimmig zu. Weiterhin wurde der Rat informiert, dass der Rückschnitt verschiedener Bäume in der Ortsgemeinde notwendig ist. Göllheim Aktuell - 4 - 11. Informationen des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Pradella informierte unter anderem über die Betriebserlaubnis im Kindergarten, Sammlung Kriegsgräberfürsorge sowie Deutschkurs für Flüchtlinge im Bürgerhaus. B. Nichtöffentlicher Teil: 12. Bauangelegenheiten Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen in einer Bauangelegenheit. Des Weiteren informierte Ortsbürgermeister Pradella über verschiedene Grundstücksverkäufe. 13. Personalangelegenheiten Der Gemeinderat beschloss einstimmig einen unbefristeten Arbeitsvertrag. 14. Informationen des Ortsbürgermeisters Kein Anfall. Göllheim, 06. Januar 2017 Verbandsgemeindeverwaltung Im Auftrag gez. Yvonne Stabel, Sitzungsdienst Bürgerinformation über die Sitzung in der Legislaturperiode 2014/2019 des Rechnungsprüfungsausschusses Biedesheim vom 25. Oktober 2016 Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Herr Kurt Bentz stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnete die Sitzung. Tagesordnung: A. Nichtöffentlicher Teil: 1. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2015 Der Jahresabschluss wurde stichprobenartig geprüft. Zu einzelnen Fragen gab Verwaltungsfachwirtin Hackl die entsprechenden Auskünfte. B. Öffentlicher Teil: 2. Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Zu einzelnen Fragen gab Verwaltungsfachwirtin Hackl die entsprechenden Auskünfte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Gemeinderat nahm den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 zur Kenntnis, stellte den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 6.267.797,03 EUR sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 21.858,22 EUR fest, beschloss den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen und erteilte dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig. Ortsbürgermeister Pradella, Erster Beigeordneter Hans-Werner Babik und Beigeordnete Anita Olczak nahmen bei der Prüfung und Abstimmung nicht teil. Göllheim, 05.01.2017 Verbandsgemeindeverwaltung Im Auftrag gez. Yvonne Stabel, Sitzungsdienst Bubenheim Bekanntmachung Am Dienstag, dem 17. Januar 2017, um 18.30 Uhr, findet die 25. Sitzung (nichtöffentlich und öffentlich) des Gemeinderates Bubenheim in der Legislaturperiode 2014/2019 im Sitzungszimmer des Dorfgemeinschaftshauses der Ortsgemeinde Bubenheim statt. Tagesordnung: A. Nichtöffentlicher Teil (ab 18.30 Uhr): 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Informationen des Ortsbürgermeisters B. Öffentlicher Teil (ab 19.15 Uhr): 3. Informationen zum Bebauungsplanentwurf „Neuweg“ 4. Ausgleichsfläche/Ökokontoflächen hier: Beratung und Beschlussfassung 5. Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung einer Straßenbeleuchtungsanlage 6. Informationen des Ortsbürgermeisters Bubenheim, 05. Januar 2017 gez. Thomas Lebkücher, Ortsbürgermeister Ausgabe 2/2017 Bürgerinformation über die 23. Sitzung in der Legislaturperiode 2014/2019 des Gemeinderates Bubenheim vom 11. Oktober 2016 Ortsbürgermeister Lebkücher stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung. Tagesordnung: A. Nichtöffentlicher Teil: 1. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2015 Der Jahresabschluss wurde stichprobenartig geprüft. Zu einzelnen Fragen gab Verwaltungsfachwirtin Hackl die entsprechenden Auskünfte. B. Öffentlicher Teil: 2. Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Zu einzelnen Fragen gab Verwaltungsfachwirtin Hackl die entsprechenden Auskünfte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 hat zu keinen Einwendungen geführt. Ortsbürgermeister Lebkücher und Erster Beigeordneter Sprenger nahmen an der Prüfung und Abstimmung nicht teil. 3. Jahresabschluss 2015 hier: a) Kenntnisnahme der auf 2016 übertragenen Haushaltsermächtigungen b) Feststellung des Jahresabschlusses c) Entlastung Die Vorsitzende der Rechnungsprüfung, Frau Miriam Stahlheber, übernahm für diesen Punkt den Vorsitz und erläuterte dem Gemeinderat die Prüfung des Jahresabschlusses 2015. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 hat zu keinen Einwendungen geführt. Zusammenfassend wurde Folgendes festgestellt: Nach der Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Gemeinde. Anhang und Rechenschaftsbericht stehen im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermitteln insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde und stellen die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Dem Gemeinderat nahm den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 zur Kenntnis, stellte den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 4.831.878,43 EUR sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 211.001,52 EUR fest, beschloss den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen und erteilte dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig. Ortsbürgermeister Lebkücher und Erster Beigeordneter Sprenger nahmen an der Abstimmung nicht teil. Hiernach übernahm Ortsbürgermeister Lebkücher wieder den Vorsitz. 4. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Straßenmitbenutzungsverträge zwischen den Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde bzw. den Verbandsgemeindewerken Ortsbürgermeister Lebkücher berichtete über die nachträglichen redaktionellen Änderungen bezüglich der Straßenmitbenutzungsverträge zwischen den Ortsgemeinden und den Verbandsgemeindewerken. Die Neufassung der Straßenmitbenutzungsverträge zwischen den Ortsgemeinden und den Verbandsgemeindewerken wurde einstimmig beschlossen. 5. Informationen des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Lebkücher informierte unter anderem über die Einbzw. Ausgaben des Blockheizkraftwerkes, Projekt Stromkästen, Überprüfung der Feuerlöscher im Dorfgemeinschaftshaus sowie über das Ergebnis der Spielplatzbegehung. C. Nichtöffentlicher Teil: 6. Grundstücksangelegenheiten Ortsbürgermeister informierte über einen Grundstücksverkauf sowie über die zukünftigen Preise für die Bauplätze. 7. Informationen des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Lebkücher sprach unter anderem die Landschaftspflege der Außenanlage am Dorfgemeinschaftshaus, Partnerschaftsbesuch Oberbösa, Sterbefall sowie Seniorenweihnachtsfeier an. Göllheim, 04. Januar 2017 Verbandsgemeindeverwaltung Im Auftrag gez. Yvonne Stabel, Sitzungsdienst Göllheim Aktuell - 5 - Göllheim Bürgerinformation über die 18. Sitzung in der Legislaturperiode 2014/2019 des Gemeinderates Göllheim vom 25. Oktober 2016 Ortsbürgermeister Hartmüller stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Ortsbürgermeister Hartmüller den Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung um den Punkt „Wärmeversorgung - Erneuerung der Heizungsanlage im Albert-Schweizer Kindergarten“. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag einstimmig zu. Tagesordnung: A. Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde Kein Anfall. 2. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Straßenmitbenutzungsverträge zwischen den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde bzw. den Verbandsgemeindewerken Ortsbürgermeister Hartmüller informierte über die nachträglichen redaktionellen Änderungen bezüglich der Straßenmitbenutzungsverträge zwischen den Ortsgemeinden und den Verbandsgemeindewerken. Die Neufassung der Straßenmitbenutzungsverträge zwischen den Ortsgemeinden und den Verbandsgemeindewerken wurde einstimmig beschlossen. 3. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO Ortsbürgermeister Hartmüller gab den Eingang verschiedener Spenden bekannt. Die Ratsmitglieder beschlossen einstimmig die Annahme der Spenden. 4. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Geschäftsordnung Ortsbürgermeister Hartmüller informierte über die gesetzlichen Änderungen der neuen Mustergeschäftsordnung. Hauptgrund für die notwendige Änderung ist das nun geltende allgemeine Prinzip der Öffentlichkeit sowie die erweiterte Bürgerinformationspflicht über die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, sofern nicht Gründe des Gemeinwohls oder schutzwürdige Interessen Einzelner dem entgegenstehen. Nichtöffentliche Sitzungen sind auch weiterhin aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner erforderlich (z. B. Personalangelegenheiten u.a.). Die Geschäftsordnung wurde mit der Übernahme aller Änderungen aus der ursprünglichen Fassung (z. B. Einladungsfrist von 4 auf 7 Tage) einstimmig beschlossen. 5. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Friedhofssatzung Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der Friedhofssatzung zum 01.12.2016. Künftig gibt es auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Göllheim die Möglichkeit der Urnenstelen Beisetzung. Hierbei handelt es sich um Aschenstätten in einer Urnenwand. Unterschieden wird zwischen Urnenstelenreihen- und wahlgrabstätten. Für diese Art der Grabstätte gelten besondere Gestaltungsvorschriften, die ebenfalls in der Friedhofssatzung verankert sind. 6. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der Friedhofgebührensatzung zum 01.12.2016. Künftig berücksichtigt die Satzung auch Gebühren für die neue Urnenstelengrabstätte. 7. Wärmeversorgung - Erneuerung der Heizungsanlage im AlbertSchweizer Kindergarten Die Heizung im Albert-Schweizer Kindergarten ist nur noch bedingt funktionsfähig, weshalb dringender Handlungsbedarf besteht. Für die Sanierungsmaßnahme erhält die Ortsgemeinde einen Zuschuss aus dem Kommunalen Investitionsprogramm 3.0. Einem vorzeitigen Baubeginn wurde seitens der Bewilligungsbehörde zugestimmt. Die Ausschreibung ist bereits erfolgt. Der Gemeinderat stimmte der Erneuerung der Heizungsanlage einstimmig zu und ermächtigte die Verwaltung, dem günstigsten Bieter den Auftrag zu erteilen. B. Nichtöffentlicher Teil: 8. Grundstücksangelegenheiten Ortsbürgermeister Hartmüller teilte dem Rat mit, dass zukünftig für die Ortsgemeinde weitere Unterstellmöglichkeiten gebraucht werden. Es müssen verschiedene Bühnenteile (derzeit in der Sporthalle gelagert) untergestellt werden. Es besteht die Möglichkeit, eine Scheune anzumieten. Hierfür soll eine monatliche Entschädigung gezahlt werden. Die Entschädigung ist jederzeit widerruflich. Der Gemeinderat stimmte dem einstimmig zu. 9. Neuanlage Stiftungsvermögen Der Gemeinderat beschloss die Neuanlage des Stiftungsvermögens. Ausgabe 2/2017 10. Informationen des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Hartmüller sprach unter anderem die Anmietung des Uhl´schen Hauses an. Sollten die Anfragen weiter stark zunehmen, sollte über eine Erhöhung der Miete nachgedacht werden. Göllheim, 04. Januar 2017 Verbandsgemeindeverwaltung Im Auftrag gez. Yvonne Stabel, Sitzungsdienst Bürgerinformation über die Sitzung in der Legislaturperiode 2014/2019 des Rechnungsprüfungsausschusses Göllheim vom 13. Dezember 2016 Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Herr Markus Ferber stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnete die Sitzung. Tagesordnung: A. Nichtöffentlicher Teil: 1. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2015 Der Jahresabschluss wurde stichprobenartig geprüft. Zu einzelnen Fragen gab Fachbereichsleiter Jilek die entsprechenden Auskünfte. B. Öffentlicher Teil: 2. Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Zu einzelnen Fragen gab Fachbereichsleiter Jilek die entsprechenden Auskünfte. Die Prüfung erfolgte wieder elektronisch mittels Laptops. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Gemeinderat nahm den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 zur Kenntnis, stellte den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 36.177.549,51 EUR sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 494.817,77 EUR fest, beschloss den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und erteilte dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig. Ortsbürgermeister Hartmüller, Erster Beigeordneter Wofgang Driedger und Beigeordneter Bodo Stahlheber-Dilg nahmen bei der Prüfung und Abstimmung nicht teil. Göllheim, 05.01.2017 Verbandsgemeindeverwaltung Im Auftrag gez. Yvonne Stabel, Sitzungsdienst Bekanntmachung 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Göllheim vom 21.12.2016 Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Artikel 1 Die Friedhofssatzung der Gemeinde Göllheim vom 25.10.2016 wird wie folgt geändert: Der § 22 „Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften“, Abs. 2 unter c), erhält folgende neue Fassung: § 22 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften Die Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften müssen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung nachstehenden Anforderungen entsprechen: c) Urnenstelenreihen- und Urnenstelenwahlgrabstätten (2) Die einzelnen Urnenkammern werden mit Verschlussplatten (34,5 cm lang x 32,5 breit cm) Granit, Champagne, feingeschliffen, verschlossen. Die Verschlussplatten werden von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Das Anbringen von Bildern, Symbolen, sonstigen Verzierungen oder Halterungen für Vasen, Blumen und Kerzen ist unzulässig. Die Gestaltung der von der Gemeinde bereit gestellten Verschlussplatten kann vom Nutzungsberechtigten /Verantwortlichen oder deren Vertreter durch einen Steinmetz veranlasst werden. Bei der Gestaltung und Bearbeitung der Verschlussplatten (Grabmale) sind folgende Vorschriften einzuhalten: - Personendaten sind einzugravieren. - Individuelle Bestattungssymbole sind (Taube, Rose, Kreuz, etc.) einzugravieren. - Bei der Auswahl der Schriften ist darauf zu achten, dass die Größe des Schrifttyps mit der Verschlussplatte ein würdiges Gesamtbild abgibt. Göllheim Aktuell - 6 - - - Die Schriftart ist frei wählbar. Die eingravierte Schrift ist mit weißer Farbe zu füllen. Eine andere Farbe ist nicht wählbar. Artikel 2 Diese Satzung tritt zum 16.01.2017 in Kraft. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und zur Bekanntmachung im Amtsblatt freigegeben. Göllheim, 21.12.2016 gez. Hartmüller, Ortsbürgermeister (DS) Allgemeine Hinweise: Gemäß § 24 Abs. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Rüssingen Bürgerinformation über die 17. Sitzung in der Legislaturperiode 2014/2019 des Gemeinderates Rüssingen vom 25. Oktober 2016 Ortsbürgermeister Antweiler stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragte der Ortsbürgermeister, dass folgende Tagesordnungspunkte aufgenommen werden: TOP 1: Wahl eines Stellvertreters als Vorsitzender der Rechnungsprüfung gem. § 110 Abs. 1 GemO für die Legislaturperiode 2014/2019 TOP 7: Seniorenweihnacht 2016 Hierzu erfolgte einstimmige Beschlussfassung. Tagesordnung: A. Nichtöffentlicher Teil: 1. Wahl eines Stellvertreters als Vorsitzender der Rechnungsprüfung gem. § 110 Abs. 1 GemO für die Legislaturperiode 2014/2019 Ratsmitglied Ursula Grünewald wurde als stellv. Vorsitzende der Rechnungsprüfung in offener Abstimmung einstimmig gewählt. 2. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2015 Die stellv. Vorsitzende der Rechnungsprüfung Grünewald übernahm nun den Vorsitz. Der Jahres-abschluss 2015 wurde stichprobenartig geprüft. Zu einzelnen Fragen gab Fachbereichs-leiter Jilek die entsprechenden Auskünfte. B. Öffentlicher Teil: 3. Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Zu einzelnen Fragen gab Verwaltungsangestellter Jilek die entsprechenden Auskünfte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 hat zu keinen Einwendungen geführt. Ortsbürgermeister Antweiler und Erster Beigeordneter Hofrichter nahmen bei der Prüfung und Abstimmung nicht teil. Hiernach übernahm der Ortsbürgermeister wieder den Vorsitz. 4. Einwohnerfragestunde Kein Anfall. 5. Jahresabschluss 2015 hier: a) Feststellung des Jahresabschlusses b) Entlastung a) Feststellung des Jahresabschlusses b) Entlastung Die Vorsitzende der Rechnungsprüfung Frau Ursula Grünewald übernahm den Vorsitz und erläuterte dem Gemeinderat die Prüfung des Jahresabschlusses 2015. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 hat zu keinen Einwendungen geführt. Ausgabe 2/2017 Zusammenfassend wurde Folgendes festgestellt: Nach der Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Der Gemeinderat nahm den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 zur Kenntnis, stellte den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 4.944.624,34 EUR sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 117.471,87 EUR fest, beschloss den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und erteilte dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung. Zu den einzelnen Punkten erfolgte jeweils einstimmige Beschlussfassung. Ortsbürgermeister Antweiler und Erster Beigeordneter Hofrichter nahmen an der Abstimmung nicht teil. Hiernach übernahm der Ortsbürgermeister wieder den Vorsitz. 6. Bebauungsplan „Windpark Rüssinger Berg, Teilbereich Rüssingen“ hier: a) Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB b) Abwägung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB c) Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Im Bebauungsplan sind drei Windenergieanlagen geplant. Zwei dieser Anlagen befinden sich auf der Gemarkung Rüssingen, die dritte Anlage liegt auf der Gemarkung Marnheim. a) Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 29.08.2016 bis einschließlich 30.09.2016 statt. In dieser Zeit sind sechs Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit eingegangen. Über diese Stellungnahmen hat der Rat einzeln beraten und einzeln abgestimmt. In allen Punkten wurden die Beschlussvorlagen der Verwaltung einstimmig beschlossen. b) Abwägung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Es wurden 74 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zum Bebauungsplan gebeten; 44 Stellungnahmen sind fristgerecht eingegangen. Davon enthielten 15 Stellungnahmen Bedenken, Anregungen oder Hinweise. In allen Punkten wurden die Beschlussvorlagen der Verwaltung einstimmig beschlossen. c) Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Aufgrund der Überschneidung der vorgesehenen Ausgleichsflächen im Bebauungsplan ist eine Anpassung des Geltungsbereichs für die nötige Ausgleichsfläche notwendig. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Bebauungsplan mit der geänderten Ausgleichsfläche erneut und verkürzt auszulegen und die Behörden erneut zu beteiligen. 7. Seniorenweihnacht Ortsbürgermeister Antweiler gab den Termin für die Seniorenweihnachtsfeier bekannt und besprach die weitere Organisation hierfür. 8. Mitteilungen und Anfragen Ortsbürgermeister Antweiler informierte unter anderem über einen Grundstücksverkauf, Bewilligungsbescheid für den Austausch der Heizung im Dorfgemeinschaftshaus, Programmpunkt Dorffest 2017 und gab den Termin für die nächste Gemeinderatssitzung bekannt. Göllheim, 06. Januar 2017 Verbandsgemeindeverwaltung Im Auftrag gez. Yvonne Stabel, Sitzungsdienst Zellertal Bürgerinformation über die Sitzung in der Legislaturperiode 2014/2019 des Rechnungsprüfungsausschusses Zellertal vom 22. November 2016 Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Frau ErmelSchütze stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnete die Sitzung. Göllheim Aktuell - 7 - Tagesordnung: A. Nichtöffentlicher Teil: 1. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2015 Der Jahresabschluss wurde stichprobenartig geprüft. Zu einzelnen Fragen gab Fachbereichsleiter Jilek die entsprechenden Auskünfte. B. Öffentlicher Teil: 2. Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Zu einzelnen Fragen gab Fachbereichsleiter Jilek die entsprechenden Auskünfte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Gemeinderat nahm den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 zur Kenntnis, stellte den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 10.502.147,61 EUR sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 16.208,52 EUR fest, beschloss den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und erteilte dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig. Ortsbürgermeister Osterroth, Erster Beigeordneter Hessemer und Beigeordneter Lorenz nahmen bei der Prüfung und Abstimmung nicht teil. Göllheim, 05.01.2017 Verbandsgemeindeverwaltung Im Auftrag gez. Yvonne Stabel, Sitzungsdienst Feuerwehren Ausgabe 2/2017 Feuerwehr Ottersheim Weihnachtsbaumaktion 2017 Liebe Ottersheimer, die Freiwillige Feuerwehr möchte auch in diesem Jahr wieder Ihre abgeschmückten Weihnachtsbäume einsammeln. Wir werden deshalb am Samstag, den 14.01.2017 (ab 10:00 Uhr) alle Ottersheimer Straßen abfahren. Bitte stellen Sie Ihre Weihnachtsbäume bis dahin zum Abholen bereit. Natürlich freuen wir uns auch über eine kleine freiwillige Spende. Es ist wie bisher wieder geplant, zur Belebung der Dorfgemeinschaft die gesammelten Weihnachtsbäume zum Stabaus auf dem Sportplatz zu verbrennen. Das findet auch in diesem Jahr am Samstag vor Laetare, diesmal also am 25. März 2016, ab 18:00 statt. An diesen Termin werden wir aber noch einmal gesondert erinnern. Freiwillige Feuerwehr Biedesheim sammelt Ihre Weihnachtsbäume ein! Am Samstag 14. Januar 2017 ab 13.00 Uhr sammelt die Freiwillige Feuerwehr Biedesheim traditionsgemäß die ausgedienten Weihnachtsbäume gegen eine kleine Spende ein. Bitte legen Sie die Bäume gut sichtbar und ungeschmückt an den Straßenrand. Feuerwehr Albisheim KNUT am Wartturm bei Albisheim Am Samstag, 14.01.2017, ab 9 Uhr sammelt die Albisheimer Feuerwehr traditionsgemäß die ausgedienten Weihnachtsbäume ein. Bitte legen Sie die Bäume gut sichtbar und ohne Lametta an den Straßenrand. Eine kleine Spende ist willkommen, möglichst kein Alkohl. Gegen 17 Uhr werden am Wartturm im Rahmen einer Knutfeier einige der Bäume verbrannt. Zuschauer sind willkommen. Impressum Verantwortlich für den „Amtlichen Teil“ Steffen Antweiler, Bürgermeister Freiherr-vom-Stein-Straße 1 - 3 67307 Göllheim Tel. 06351/4909-0 Feuerwehr Dreisen 7. Après SKi Party Der Förderverein der Feuerwehr Dreisen lädt am 21.01.2017 ab 18 Uhr zur 7. Après Ski Party in das Feuerwehrgerätehaus ein. Schauen Sie mal vorbei, für das Leibliche Wohl wird bestens gesorgt. neu: erstmal Auch die Blaulichtbar hat für Sie geöffnet. Der Eintritt ist frei. Auf ihr kommen freut sich der Förderverein und die Feuerwehr Dreisen. Jugend- und Feuerwehr Dreisen Tannenbäume werden eingesammelt Wie schon seit mehreren Jahren Tradition in Dreisen sammelt auch in diesem Jahr am 14.01.2017 ab 10 Uhr die Jugend und aktive Feuerwehr ihre Tannenbäume gegen eine kleine Geldspende ein. Auf zahlreiche Bäume freut sich die Feuerwehr Dreisen. Hinweis in eigener Sache Gemäß § 27 der Gemeindeordnung (GemO) und der Verwaltungsvorschriften ist der Grundsatz der Neutralität bei Veröffentlichungen im Amtsblatt streng zu beachten. Es ist daher unzulässig, das Amtsblatt zur Verfolgung persönlicher Interessen oder für politische Zwecke zu nutzen. Die Austragung örtlicher Streitigkeiten ist mit dem Zwecke der Unterrichtungspflicht durch das Amtsblatt nicht zu vereinbaren. Diese Regelung umfasst auch den nichtamtlichen Teil. Ende des amtlichen Teils n IC H T AM TLIC HE R TE I L Bereitschaftsdienste Ärztlicher Notfalldienst Region Eisenberg - Ramsen - Kerzenheim - Ebertsheim - Steinborn Steinackersiedlung - Rodenbach - Quirnheim - Lautersheim. Notdienstzeiten: Mittwoch, von 13.00 Uhr bis Donnerstag, 7.00 Uhr, am Wochenende von Freitag, 19.00 Uhr bis Montag, 7.00 Uhr. Ärztliche Notfalldienstzentrale, Westring 32 ................Tel. 06359/19292 Ärzte-Dienst Rockenhausen zu erfragen über den Anrufbeantworter des Hausarztes. Zahnärztlicher Notfalldienst Die Dienst habende Praxis wird unter der Telefonnummer 06305/7150414 bekannt gegeben. Ärztlicher Notfalldienst Der ärztliche Notfalldienst der niedergelassenen Ärzte im Dienstgebiet für Kirchheimbolanden, Göllheim und Zellertal wird durchgeführt von der Notfalldienstzentrale Kirchheimbolanden, Dannenfelser Straße 36, 67292 Kirchheimbolanden, Tel. 06352/19292. Die Notfalldienstzentrale Kirchheimbolanden erreichen Sie am Westpfalzklinikum Kirchheimbolanden (Wegweiser Notfälle). Notfalldienstzeiten: Mittwoch von 13.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr Freitag von 18.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr und an den Feiertagen. Notfalldienstzentrale Grünstadt erreichen Sie am Kreiskrankenhaus Grünstadt. Notfalldienstzeiten: Mittwoch von 13.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr Freitag von 18.00 Uhr bis Montag, 07.00 Uhr und an den Feiertagen. Bereitschaftsdienst der Verbandsgemeindewerke Göllheim Bei Störungen in der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung sind die Verbandsgemeindewerke auch außerhalb der üblichen Dienststunden unter der Telefonnummer 0173/6767540 erreichbar. Die Beseitigung von Unregelmäßigkeiten innerhalb der Hausinstallation ist vom Hauseigentümer selbst zu veranlassen. Göllheim Aktuell - 8 - Telefonseelsorge Ein Beratungsangebot für Menschen in Krisen- und Belastungssituationen ................................................ Tel.: 0800-1110 111 und 0800-1110 222 Anonym. Kompetent. Rund um die Uhr. Unter www.telefonseelsorge.de Beratung auch im Internet. Ökumenische Sozialstation Donnersberg-Ost e.V. (Ambulante Hilfe Zentrum) Ambulante Alten- und Krankenpflegestation für die Verbandsgemeinden Eisenberg, Göllheim und Kirchheimbolanden, 67292 Kirchheimbolanden, Dannenfelser Str. 40 b, Tel.: 06352/705970 jederzeit erreichbar. Tagesbetreuung für Menschen mit Demenz „Haus Vergissmeinnicht“ Bahnhofstraße 14, Kirchheimbolanden Information und Anmeldung: Ökumenische Sozialstation Donnersberg Ost e.V.................................................................Telefon: 06352/705970 Pflegestützpunkt Donnersbergkreis-Ost Beratung und Hilfe rund um die Themen Alter, Pflege, Gesundheit und Soziales - kostenlos, trägerneutral und vertraulich. Persönliche Beratung zu Hause oder im Pflegestützpunkt: Dannenfelser Str. 40b, 67292 Kirchheimbolanden Marita Bohn ................................................................... 06352/7190619 Katja Scheid .................................................................. 06352/7190618 Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst Donnersbergkreis Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Angehörigen. Ökum. Sozialstation, Dannenfelser Str. 40b, 67292 Kirchheimbolanden Ansprechpartnerin: Ingrid Horsch...........................................................Tel. 06352/7059 714 VdK-Ortsverband Göllheim Auskunft und Ansprechpartner: Herr Bernd Baumgärtner 67307 Göllheim, Lessingstr. 44................................Tel. 06351/4729980 VdK-Kreisverband Kirchheimbolanden Vorstadt 44, 67292 Kirchheimbolanden...................Tel. 06352/7505610 ............................................................................. Fax: 06352/75056129 E-Mail: [email protected] Internet: www.vdk.de/kv-donnersberg Sprechstunde in Göllheim jeden 1. Donnerstag im Monat von 15.00 16.00 Uhr im Rathaus der Verbandsgemeinde Göllheim (Pfalz) Freiherrvon-Steinstraße 1 - 3. Impressum Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Göllheim und der Ortsgemeinden Verantwortlich für den amtlichen Teil: Steffen Antweiler, Bürgermeister, Freiherr-vom-Stein-Straße 1 - 3, 67307 Göllheim, Tel. 06351/4909-0 Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages Tel. 06502/9147-213, Fax 06502/7240 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Thomas Blees, unter der Anschrift des Verlages Anzeigenannahme: Bettina Filusch, 67304 Eisenberg, E-Mail: [email protected], Telefon 06351/3987748 Herausgeber, Verlag und Druck: Linus Wittich Medien KG, Europaallee 2, 54343 Föhren, Internet: www.wittich.de • e-Mail Anzeigen: [email protected] • e-Mail Redaktion: [email protected] Verlagsleitung: Dietmar Kaupp Die Wochenzeitung „Verbandsgemeinde Göllheim aktuell“ wird wöchentlich kostenlos an die Haushalte der Verbandsgemeinde Göllheim verteilt. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Reklamation Zustellung bitte an: Telefon 06502/9147-335, -336, -713 und -716, E-Mail: [email protected] Gemäß § 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 4.2.2005 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk. Ausgabe 2/2017 Deutsches Rotes Kreuz Unser Sozialer Service hilft wo ihr Zuhause ist. DRK Kreisverband Donnersberg e.V. ......................................................................... Telefon: 06352/ 4007 - 0 ........................................................................Telefax: 06352/ 4007 - 99 E-Mail: [email protected] Internet: www.drk-kv-donnersberg.de Geschäftsstelle Rockenhausen Parkstr. 1, 67308 Rockenhausen.......................... Telefon: 06361/911-0 ...........................................................................Telefax: 06361/911-110 Mo - Do: 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr, Fr. 08.00 - 14.30 Uhr Betreuungsverein Kirchheimbolanden e.V. Beratungsstelle (vertraulich u. kostenlos) für ehrenamtliche Betreuer/ innen von Menschen mit geistig/psychischen oder altersbedingten Einschränkungen, sowie Bevollmächtigten einer Vorsorgevollmacht. Bei Beratungswunsch bitte Termin vereinbaren. Dannenfelser Str. 40b, 67292 Kirchheimbolanden .....................................................................................Tel: 06352/67149 E-Mail: [email protected], homepage:www.btvkibo Kirchliche nachrichten Freie evangelische Gemeinde (FeG) Kirchheimbolanden Am Bahndamm 13, 67292 Kirchheimbolanden www.feg-kibo.de Freitag, 13. Jan. 2017 16:00 Uhr Erzählcafé Sonntag, 15. Jan. 2017 10:30 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst Predigt: Dirk Fuisting Montag, 16. Jan. 2017 19:45 Uhr Frauenhauskreis 20:00 Uhr Hauskreis in Bolanden Dienstag, 17. Jan. 2017 20:00 Uhr Männerhauskreis Donnerstag, 20. Jan. 2017 09:00 Uhr Entdeckungsreise durch die Bibel 19:30 Uhr Jugendkreis Stadtmission Kirchheimbolanden Kirchheimbolanden, Schillerstraße 29 Donnerstag, 12. Januar, 17 Uhr, TAG Teentreff Donnerstag, 12. Januar, Allianzgebetswoche Stadtmission (C.Rossol) Freitag, 13. Januar, 16 Uhr, Kindertreff Freitag, 13. Januar, 19:30 Uhr, Taizégebet Peterskirche Sonntag, 15. Januar, 11:15 Uhr, Gottesdienst plus (O.E. Juhler) mit Musikteam, danach gemeinsames Mittagessen Dienstag, 17. Januar, 18 Uhr, Bibelkreis Dreisen Dienstag, 17. Januar, 19:30 Uhr, Bibelkreis Harxheim www.stadtmission-kirchheimbolanden.de Prot. Kirchengemeinde Lautersheim Gottesdienst am Sonntag, 15. Januar, 10 Uhr (Pfarrerin Helke Rothley) Dornbusch-Gemeinde Göllheim Evangelische Freikirche Gemeinde am Marktplatz 6, 67307 Göllheim Gottesdienste: Jeden Sonntag um 10:00 Uhr Bibelstunde: Jeden Mittwoch um 18:30 Uhr Vorschau: Frauenfrühstück Referentin: Ruth Heil Thema: „Die Chance, eine Frau zu sein“ mit Kinderbetreuung! (Um besser kalkulieren zu können, bitten wir um Anmeldung!) In der Dornbusch-Gemeinde Göllheim, Am Marktplatz 6, Tel. 06351/45514 Fam. Heinz Mail: [email protected] www.Dornbusch-Gemeinde-Goellheim.de Göllheim Aktuell - 9 - Prot. Kirchengemeinde Rüssingen-Göllheim Gottesdienste Protestantische Kirche: Der nächste Gottesdienst findet am Sonntag, 22.01.2017, um 9.00 Uhr statt! Veranstaltungen Krabbelgruppe: Jeden Donnerstag von 15.30 - 17.00 Uhr (nächster Termin: 12.01.2016) im Kirchenraum des DGH. Anmeldung und Auskunft über Katharina Carnduff, Tel.: 06355/8639160. Rüssinger Nähtreff: Jeden ersten Dienstag im Monat (nächster Termin: 7.02.2017) von 19.00 Uhr 22.00 Uhr im Kirchenraum des DGH. Weiter Auskunft über Katharina Carnduff, Tel.: 06355/8639160. Präparandenunterricht (Blockunterricht findet zusammen mit der Göllheimer Gruppe statt): Samstag, 28.01.2017, 9.30 Uhr bis 13.30 Uhr! Unterrichtsort ist das Prot. Gemeindehaus in Göllheim. Auskunft zum Präparandenunterricht über Gemeindediakon Thomas Klein, Tel.: 06352/1375 oder Pfarrbüro, Tel.: 06351/5034 Konfirmandenunterricht: Der nächste Blockunterricht findet am Samstag, 21.01.2017, von 9.30 Uhr bis 13.30 Uhr statt. Unterrichtsort ist der Kirchenraum im Dorfgemeinschaftshaus. Auskunft über Gemeindediakon Thomas Klein, Tel.: 06352/1375. Hinweise: Die Trauerkasualien in der Pfarrei Göllheim im Januar 2017 übernimmt Pfarrer Wolf-Peter Feucht: Telefon 06351/131937. Das Pfarrbüro ist am Mittwoch, 11.01.2017 wegen des Pfarrkonvents und am Donnerstag, 12.01.2017 wegen einem ganztägigen Vorbereitungsseminar auf der Ebernburg für den Konfirmandentag 2017 nicht besetzt! Das „Cafe´ der Begegnung“ im Prot. Gemeindehaus in Göllheim ist im neuen Jahr erstmals wieder am Donnerstag, 12.01.2017, von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Montag, 16.01.2017, 9.30 Uhr bis 13.30 Uhr Haushaltsgespräche für die Pfarrei Göllheim im Verwaltungsamt in Kirchheimbolanden. In diesem Zeitraum ist das Pfarrbüro nicht besetzt! Dienstag, 17.01.2017, 18.00 Uhr Vorbereitungstreffen im Prot. Pfarrhaus in Göllheim für den Planungsabend der Flüchtlingshilfe Göllheim und Umgebung! Prot. Kirchengemeinde Göllheim Gottesdienste Haus Antonius: Mittwoch, 11.01.2017, 15.30 Uhr - Andacht (Pfarrer Wolf-Peter Feucht) Protestantische Kirche: Sonntag, 15.01.2017, 10.00 Uhr - Abendmahlsgottesdienst (Pfarrer Peter Rummer) Protestantisches Gemeindehaus: Sonntag, 15.01.2017, 10.00 Uhr - Kindergottesdienst (Gudrun Reller mit Kigo-Team) Veranstaltungen Präparandenunterricht: Präp-Gruppe I, Dienstag, 24.01.2017, 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr imProt. Gemeindehaus. Präp-Gruppe II (Blockunterricht), Samstag, 28.01.2017, 9.30 Uhr bis 13.30 Uhr, im Prot. Gemeindehaus. Konfirmandenunterricht: Dienstag, 17.01.2017, 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr im Prot. Gemeindehaus. Auskunft zum Präparanden- und Konfirmandenunterricht über Gemeindediakon Thomas Klein, Tel.: 06352/1375 oder Pfarrbüro, Tel.: 06351/5034. Ev. Frauenkreis(14-tägig): Donnerstag, 19.01.2017, um 18.00 Uhr im Prot. Gemeindehaus, Thema: „Wieviel Hoffnung braucht der Mensch?“, Referent Ruprecht Beuter (Leiter der EEB Nordpfalz). Informationen über die Leitung des Frauenkreises: Frau Hermine Saas, Göllheim, Tel.: 06351/8454. Kirchenchor: Dienstag, 17.01.2017, 19.30 Uhr. Die Proben finden jeweils im Wechsel zwischen Bürgerhaus Biedesheim und Prot. Gemeindehaus Göllheim statt. Auskunft über N. Mayer, Tel.: 06352/2420. Chor „Spirit in Motion“: Freitag, 13.01.2017, (20.00 Uhr im Prot. Gemeindehaus. Auskunft erteilt Frau Claudia Dhom, Tel.: 06351/399899. Ev. Krankenpflegeverein Göllheim: Auskünfte/Ansprechpartnerin ist Frau Hermine Saas, Tel. 06351/8454. Hinweise: Die Trauerkasualien in der Pfarrei Göllheim im Januar 2017 übernimmt Pfarrer Wolf-Peter Feucht: Telefon 06351/131937. Das Pfarrbüro ist am Mittwoch, 11.01.2017 wegen des Pfarrkonvents und am Donnerstag, 12.01.2017 wegen einem ganztägigen Vorbereitungsseminar auf der Ebernburg für den Konfirmandentag 2017 nicht besetzt! Das „Cafe´ der Begegnung“ im Prot. Gemeindehaus ist im neuen Jahr erstmals wieder am Donnerstag, 12.01.2017, von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Ausgabe 2/2017 Montag, 16.01.2017, 9.30 Uhr bis 13.30 Uhr Haushaltsgespräche für die Pfarrei Göllheim im Verwaltungsamt in Kirchheimbolanden. In diesem Zeitraum ist das Pfarrbüro nicht besetzt! Dienstag, 17.01.2017, 18.00 Uhr Vorbereitungstreffen im Prot. Pfarramt für den Planungsabend der Flüchtlingshilfe Göllheim. Kath. Kirchengemeinde Göllheim Donnerstag, 12. Januar Weitersweiler 18:30 Amt nach Meinung Bubenheim 18:30 Amt nach Meinung Freitag, 13. Januar Hl. Hilarius Göllheim 08:00 Frauengemeinschaftsmesse kfd Albisheim Immesheim 15:4518:30 Hl. Messe im Haus Zellertal Amt für Friedolin Lebkücher (Skiendziel) Samstag, 14. Januar Marien-Samstag Göllheim 18:30 Vorabendmesse: Amt für Max Josef Lünenborg (Schlosser) Ottersheim 18:30 Vorabendmesse: Amt für Irmgard Egelhofer (Mack); Amt für Marianne Efferth (Efferth) 2. Sonntag im Jahreskreis Familiensonntag, 15. Januar Weitersweiler 08:30 Amt nach Meinung Göllheim 10:00 Amt für die Pfarrei Zell 10:00 Amt nach Meinung Montag, 16. Januar Einselthum 17:30 Hl. Messe nach Meinung Dienstag, 17. Januar Hl. Antonius Dreisen 18.30 Hl. Messe nach Meinung Mittwoch, 18. Januar Rüssingen, Göllheim, Biedesheim Donnerstag, 12. Januar Göllheim: 16:30-17:30 Erstkommunionkatechese Gruppe Bauer und Dittrich, 18:00 Familiengruppe trifft sich bei Fam. Penkhues zur Besinnung an der Hauskrippe Montag, 16. Januar Ottersheim: 15:30 Erstkommunionkatechese im Pfarrheim Ottersheim Öffnungszeiten des Pfarrbüros Göllheim (Tel. 06351/5083) Montag 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag 09.00 - 11.00 Uhr Sprechstunde Pfr. Matheis Dienstag 16.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr, Donnerstag 09.00 - 11.00 Uhr Sprechstunde Pfr. Matheis, Freitag 09.00 - 11.00 Uhr Sprechstunde Pfr. Matheis Öffnungszeiten des Pfarrbüros Ottersheim (Tel. 06355/413) Montag 09.00 - 11.30 Uhr Sprechstunde Pfr. Elsner 08:00 Uhr Hl. Messe nach Meinung, 10.00 Uhr Andacht im Haus Antonius, 18.30 Uhr Hl. Messe nach Meinung Aus Vereinen und Verbänden Albisheim Natur- und Vogelschutzverein Albisheim Winterwanderung Am 15. Januar 2017 lädt der Natur- und Vogelschutzverein alle wetterfesten Mitglieder und Freunde zu seiner alljährlichen Winterwanderung ein. Treffpunkt ist um 13:30 vor dem Anwesen Zelt, Obere Bahnhofstr. 24, wo wir abhängig vom Wetter die Wanderroute durch die Albisheimer Gemarkung festlegen werden. Zum Abschluss wird uns unser Vereinskoch warme deftige Überraschungen servieren (je eine mit und eine ohne Fleisch). Auch der Ort des Abschlussessens kann wetterbedingt erst kurzfristig festgelegt werden. Bubenheim Bubenheimer Narren Kartenvorverkauf Kappensitzung Die beiden Kappensitzungen Bubenheimer Narren finden am Samstag, 25.02.2017 und Sonntag, 26.02.2017 in der Gemeindehalle statt. Beginn ist jeweils um 19.11 Uhr. Der Kartenvorverkauf für beide Kappensitzungen ist am Freitag, 27.01.2017 ab 18.00 Uhr in der Gemeindehalle. GV „Liederkranz“ 1859 Bubenheim Musikalischer Neujahrsempfang am 15.01.2017 Von 11.00 Uhr bis 14.30 Uhr können sich unsere Gäste Getränke und Essen (Rührei mit Speck, Fleischkäse, Weißwürste, Brezel mit Spundenkäse) munden lassen. Der Ohrenschmaus wird auch nicht zu kurz kommen, zwischendurch werden sie mit Liedern unserer Chöre (Phonations, Männerchor, Gemischter Chor und Friends of Music) in der Gemeindehalle verwöhnt. Gaumen- und Ohrenschmaus für nur 12,— € pro Person. (Kinder bis 12 Jahre sind frei) Göllheim Aktuell - 10 - Einselthum LandFrauen Einselthum Neujahrscafé am 15. Januar ab 14.00 Uhr im Haus der Vereine „Sonnen strahlen - wie man mit Humor und Lebensfreude einen Weg zurück in die Normalität finden kann“ So lautet der Titel des Buches, von Elke Saas, aus Einselthum, worin sie berichtet, wie sie trotz Krankheit und Ängsten den Humor, das Selbstvertrauen und die Lebensfreude nicht verloren hat. Am Donnerstag, 19. Januar um 19.00 Uhr, laden wir recht herzlich zu einer Lesung mit Elke Saas ins Haus der Vereine ein. Wir bitten um Anmeldung bis 17. Januar bei Tanja Leber, Tel.: 1635. Göllheim Schlachtfest in der Kriegsberghütte Am kommenden Samstag, 14. Januar, ab 10.30 Uhr gibt’s wieder frisch Geschlachtetes in der Kriegsberghütte Göllheim. Wer vorher noch etwas tun möchte, der läuft mit zur Hütte hoch: Treffpunkt für die kurze Wanderung ist das Königskreuzdenkmal in Göllheim. Um 10.00 Uhr starten wir zu unserem beliebten Schlachtfest auf der Kriegsberghütte. Für Vorbestellungen an den Hüttenwart (Telefon 06351/2974) oder an Herrn Heinz Heppes (Telefon 06351/3516) wären wir dankbar. Diesmal keine Zeit? Das nächste Schlachtfest findet am 18. März statt. Vormerken: traditionelles Heringsessen am Aschermittwoch, 01. März, ab 10:30 Uhr in der Kriegsberghütte Göllheim. Ausgabe 2/2017 Rüssingen Einsammeln der Weihnachtsbäume Am Samstag, 14.01.2017, ab 9.11 Uhr, werden in Rüssingen die ausgedienten Weihnachtsbäume durch den Rischinger Narre-Gaul e.V. eingesammelt. Wir bitten darum, die Bäume gut sichtbar an den Straßenrand zu legen, damit diese zügig aufgeladen werden können. Danke an alle, die den Verein mit dem Kauf eines Baumes unterstützt haben. Zellertal LandFrauenverein Zellertal Winterzeit - Glühweingenuss am offenen Feuer Am Montag, 16.01.2017 ab 19.00 Uhr freuen sich die LandFrauen bei „Zeller-Mondschein“ im Hof am Kolpingheim in Zell, auf gesellige Stunden mit heißen Getränken und, und ... und laden viele Besucher zum Verweilen ein. Einfach vorbei schauen. Wenn der Frühling kommt, dann fahren wir zur Tulpenblüte nach Amsterdam Der LandFrauenverein Zellertal plant vom 27. April bis 30. April 2017 eine Bildungsreise zur Tulpenblüte nach Holland - Den Haag, Prommenade von Scheveningen, Amsterdam mit Käserei und Holzschuhwerkstatt, Besuch Keukenhof Lisse ... - stehen auf dem Programm. Bei Interesse Kontakt zu Gabriele Becker Tel. 06355/767 aufnehmen. OT Harxheim KIB e.V. Sprechstunde des Betreuungsvereins KIB e.V. am 17.Januar 2017 kostenlose Beratung über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung mit Frau Weber ab 13.00 Uhr, im Seniorendomizil Haus Antonius, Göllheim. Voranmeldung erforderlich, unter Tel. 06351 12620. LandFrauenverein Göllheim Das Vorstandsteam der LFV Göllheim wünscht seinen Mitgliedern ein frohes und gesundes Neues Jahr und lädt alle Mitglieder am 12.01.2017 um 19.00 Uhr ein ins Haus Uhl, zum Neujahrsempfang. Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Auch möchte das Vorstandsteam auf die Lesung mit Gina Greifenstein aufmerksam machen, am 28.01.2017 um 19.00 Uhr. Frau Greifenstein bietet uns „Kartoffeln mit Krimi“, ein kleines kulinarisches 4 Gänge Menue, von ihr selbst vorbereitet und gesesenen Kostproben aus ihren Krimis. Mitglieder 8,00 €, Nichtmitglieder 9,00 €. Lautersheim Offenes Bücherregal wird eingeweiht Am Freitag, den 13.01., um 14 Uhr ist es endlich soweit. Das offene Bücherregal, welches seinen Platz an der Bushaltestelle „Friedhofsweg“ gefunden hat, wird eingeweiht. Offen, einladend und bunt bestückt, so wartet das blaue Bücherregal darauf, den Lautersheimern vorgestellt zu werden. Stöbern, schmökern, tauschen - kostenlos steht Bücherwürmern nun eine bunte Mischung an Lesestoff zur Verfügung. Literatur für jedes Alter vom Bilderbuch bis zum Roman. Bei einem kleinen Umtrunk, zu dem alle herzlich eingeladen sind, werden sich die Ansprechpartner für das offene Bücherregal vorstellen und kurz einige wenige Regeln erläutern. Wer möchte kann sich natürlich gleich ein Buch mitnehmen bzw. eines hineinstellen. Herzlichen Dank geht an den Spender des Bücherregals Hr. Markus Salzmann. Informationen auch unter www.bfb-zellertal.de Rathaustreff Strickabend im historische Rathaus in Harxheim Weihnachtsbaumsammlung in Lautersheim Am 14. Januar 2017 sammelt der DRK Ortsverein Lautersheim gegen eine kleine Spende die alten Weihnachtsbäume in Lautersheim ein. Bitte stellen Sie die abgeschmückten Tannenbäume ab 08.30 Uhr am Straßenrand bereit. Am 18.01.2017 geht es wieder los. Wir laden ein zum 14-tägigen Strickabend, jeweils mittwochs ab 19.00 Uhr - immer in den ungeraden Wochen. Die erfahrene Hobbystrickerin, Frau Denise Seeger aus Eisenberg, gibt Tipps und Anregungen. Interessierte können jederzeit einsteigen, wir freuen uns auf Sie. Eisenberg: Reihenmittelhaus 120 m2, Garage, Terrasse und Garten, 850,- € + NK und Kaution. Ab 01.03.2017 zu vermieten. Tel.: 0 63 51 / 60 09 Eisenberg: 4 ZKB Balkon, Keller, PKW-Abstellplatz, 98 m2, Kaltmiete 520,- € + NK und Kaution, ab sofort zu vermieten. Tel.: 0 63 51 / 60 09 Hilfe für Gartenpflegeund Hausmeistertätigkeiten gesucht! Wer hält in Wachenheim einen Garten in Ordnung, führt kleine Arbeiten im und ums Haus aus? Bitte melden Sie sich unter Tel.: 0151 / 57976050 Ihr Bad vom Plan bis zur Fertigstellung. alles aus einer hand. Stellenausschreibung Bei der Justizvollzugsanstalt Rohrbach, Wöllstein, sind im Laufe des Jahres 2017 voraussichtlich mehrere Stellen als zeitlich befristet Beschäftigte/r des Justizvollzugsdienstes mit dem Ziel einer späteren Übernahme als Beamtin/Beamter zu besetzen. Den vollständigen Ausschreibungstext finden Sie unter https://karriere.rlp.de/de/suche/?q=JVA+Rohrbach&id=7&L=0 Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung an die Justizvollzugsanstalt Rohrbach, Personalabteilung, Peter-Caesar-Allee 1, 55597 Wöllstein RHeiemaitsen? neu entdecken. ReiSepoRTal Treffpunkt Deutschland.de Göllheim 67316 CARLSBERG 2 · AM TALHAUS 1 Tel.: 06356 / 351 · Fax: 06356 / 8066 E-Mail: [email protected] · www.mgs-lautensack.de • • • • • • • Wandverkleidungen Grabdenkmäler Fensterbänke Bodenbeläge Treppenanlagen Küchenarbeitsplatten Marmor- und Granitfliesen ign Des tein in S Göllheim Aktuell - 12 - Ausgabe 2/2017 Teppich BIO-Handwäsche Reparaturen, Abhol- und Bringservice Tel. 06306-9925977 od. 0176-32285289 od. 0631-65034072 www.tip-top-teppich.de Kunst & Teppich Mehrdad 67705 Trippstadt, Hauptstr. 70a • 67655 KL, Richard-Wagner-Str. 25 Dienstleistungen aller Art Baumfällung, Heckenschnitt, Mäh- und Baggerarbeiten im Garten, an Straßen, Geh- und Fahrwegen (auch in schwierigem Gelände). Mit Entsorgung. Telefon: 0173/3414550 oder 0157/30095379 Ausführung aller Neubau-, Maurer-, Verputz-, Renovierungs- und Pflasterarbeiten. 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