aktuell - Verbandsgemeinde Göllheim

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Göllheim ak
A mts blA tt d e r V e r bAn d s ge me i n d e gö l l h ei m
und der Ortsgemeinden: Albisheim • Biedesheim • Bubenheim • Dreisen • Einselthum • Göllheim
• Immesheim • Lautersheim • Ottersheim • Rüssingen • Standenbühl • Weitersweiler • Zellertal
20. Jahrgang
Donnerstag, 12. Januar 2017
Nr. 2/2017
Einladung zum Neujahrsempfang
der Ortsgemeinde Albisheim
am Sonntag, dem 15.01.2017
um 10.30 Uhr
mit einem Rahmenprogramm und Frühschoppen
im Dorfgemeinschaftshaus
Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen.
www.vg-goellheim.de
Göllheim Aktuell
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Ausgabe 2/2017
AMTLI CHER TEIL
Göllheim, den 04.01.2017
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
gez. Steffi Hackl
Bekanntmachung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim möchte alle Zahler von
Grundsteuer, der damit verbundenen Nebenabgaben und der Hundesteuer auf folgendes hinweisen:
Für das Jahr 2017 werden grundsätzlich keine Abgabenbescheide versandt, der in Vorjahren zugesandte Bescheid hat solange Gültigkeit,
bis er aufgrund veränderter Berechnungsgrundlagen geändert werden
muss.
Bitte achten Sie darauf, dass die im letzten Abgabenbescheid festgesetzten Beträge auch in 2017 zu den festgesetzten Fälligkeitsterminen
zu entrichten sind.
Es werden fällig:
Grundsteuer A und B,
Hundesteuer
Landwirtschaftskammerbeitrag,
Ortskirchensteuer, Wirtschaftswegebeitrag,
Deutscher Weinfond, Weinabsatzförderung,
Weinbergschutzbeitrag, Wiederaufbaukasse
bis 15 EUR am 15.8.2017
am 15.2.2017
bis 30 EUR je zur Hälfte
am 15.2. und 15.8.2017
bei Jahreszahlern der Gesamtbetrag am 1.7.2017
im übrigen zu einem Viertel am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.2017
Sollten Sie in 2017 einen Änderungsbescheid erhalten, so gelten für die
geänderten Abgabearten die darin festgesetzten Fälligkeiten nur für das
Jahr 2017, ab 2018 wieder die oben genannten festen Fälligkeiten.
Gegen die durch diese öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim,
Freiherr-v.-Stein-Str. 1-3, 67307 Göllheim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Uhlandstraße 2, 67292 Kirchheimbolanden gewahrt. Der Widerspruch kann dort
1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Uhlandstraße 2, 67292 Kirchheimbolanden,
2. durch E-Mail mi qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an:
[email protected], oder
3. durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz an: [email protected] erhoben werden.
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die Pflicht zur
Zahlung der angeforderten Abgaben wird durch den erhobenen Widerspruch nicht aufgehalten.
(Name, Vorname des Kontoinhabers)
.........................................................................................................
(Hebe-Nr. des Steuerbescheides)
Mandatsreferenz
.........................................................................................................
(Straße und Hausnummer) (Postleitzahl und Ort)
IBAN: DE __ __ / __ __ __ __ / __ __ __ __ / __ __ __ __ / __ __ __
BIC : __ __ __ __ __ __ __ __ / __ __ __
.........................................................................................................
(Ort) (Datum)
.........................................................................................................
(Unterschrift des Kontoinhabers)
Bekanntmachung
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Bekanntmachung
Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung wird hiermit bekannt gemacht, dass die Jahresrechnung 2015 der nachgenannten Ortsgemeinden geprüft und festgestellt wurde.
Mit dem Beschluss über die Jahresrechnung wurde gleichzeitig dem jeweiligen Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese einen
eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Ortsbürgermeister vertreten
haben, Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt zur Einsichtnahme vom 13.01.2017 bis einschließlich 23.01.2017, während der üblichen Öffnungszeiten, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim,
Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Zimmer 3.1, öffentlich aus.
Im Einzelnen sind dies folgende Gemeinden, Zweckverbände und
Stiftungen:
Albisheim, Biedesheim, Bubenheim, Dreisen, Einselthum, Göllheim,
Immesheim, Lautersheim, Ottersheim, Rüssingen, Standenbühl, Weitersweiler, Zellertal, Verbandsgemeinde Göllheim
Kindergartenzweckverband Biedesheim
Kindergartenzweckverband Dreisen
Forstverband Göllheim-Kerzenheim
Yvonne- Vogt-Gümbel-Stiftung
Bürgerstiftung Bubenheim
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Aus der Verbandsgemeinde
Sofern Sie sich für das Bankeinzugsverfahren entscheiden haben, brauchen Sie nichts zu veranlassen. Die fälligen Beträge werden von der
Verbandsgemeindekasse abgebucht.
Haben Sie uns noch keine Bankeinzugsermächtigung erteilt, dann könne Sie dies gerne tun.
Es ist dann Ihrerseits keine Terminüberwachung mehr erforderlich. Die
Erstellung von Überweisungsträgern entfällt. Säumnisfolgen wie Mahnung und Vollstreckung können nicht eintreten.
Schneiden Sie einfach den nachstehenden Abschnitt aus und geben Sie
ihn bei Ihrer Bank oder direkt bei uns ab.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates
Verbandsgemeindekasse Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67307 Göllheim
Gläubiger-Identifikationsnummer:
DE15ZZZ00000074001
1. SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige die Verbandsgemeindekasse Göllheim, Zahlungen von
meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein
Kreditinstitut an, die von der Verbandsgemeindekasse Göllheim auf
mein Konto gezogenen Lastschrift einzulösen. Mir ist bekannt, dass ich
innerhalb von 8 Wochen - beginnend mit dem Belastungsdatum - die
Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die
mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.
Am Montag, den 16. Januar 2017, um 18.00 Uhr, findet eine Sitzung
(öffentlich und nichtöffentlich) des Schulträgerausschusses der Verbandsgemeinde Göllheim in der Legislaturperiode 2014/2019 statt.
Die Sitzung beginnt mit einem Ortstermin in der Grundschule „Am Königspfad“ in Göllheim, Lehrerzimmer und wird anschließend in der Zellertalschule fortgesetzt.
Tagesordnung:
A. Öffentlicher Teil:
(ab 18.00 Uhr Grundschule Göllheim)
1. Verpflichtung der Ausschussmitglieder
2. Besichtigung des Schulgebäudes
3. Erstellung einer Prioritätenliste für anstehende Unterhaltungsmaßen
am Schulgebäude
4. Erstellung einer Prioritätenliste für anstehende Ergänzungen und
Erneuerungen der Schulausstattung (ab 19.15 Uhr Grundschule
Zellertal)
5. Besichtigung des Schulgebäudes
6. Erstellung einer Prioritätenliste für die anstehende Unterhaltungsmaßnahmen am Schulgebäude
7. Erstellung einer Prioritätenliste für anstehende Ergänzungen und Erneuerungen der Schulausstattung
Göllheim Aktuell
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8. Mitteilungen und Anfragen
B. Nichtöffentlicher Teil:
9. Personalangelegenheiten
10.Mitteilungen und Anfragen
Göllheim, 06. Januar 2017
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Steffen Antweiler, Bürgermeister
Aus den Gemeinden
Biedesheim
Bürgerinformation
über die 10. Sitzung in der Legislaturperiode
2014/2019 des Gemeinderates Biedesheim vom 25.
Oktober 2016
Ortsbürgermeister Pradella stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die
Sitzung.
Tagesordnung:
A. Öffentlicher Teil:
1. Einwohnerfragestunde
Kein Anfall.
2. Jahresabschluss 2015;
hier: a) Kenntnisnahme der auf 2016 übertragenen Haushaltsermächtigungen
b) Feststellung des Jahresabschlusses
c) Entlastung
a) Kenntnisnahme der auf 2016 übertragenen Haushaltsermächtigungen
Verwaltungsfachwirtin Hackl erläuterte die Ermächtigungen, die von
2015 auf das Folgejahr 2016 übertragen wurden.
b) Feststellung des Jahresabschlusses
c) Entlastung
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Herr Bentz übernahm für diesen Punkt den Vorsitz und erläuterte dem Gemeinderat die
Prüfung des Jahresabschlusses 2015. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 hat zu keinen Einwendungen geführt.
Zusammenfassend wurde Folgendes festgestellt:
Nach der Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Gemeinde.
Anhang und Rechenschaftsbericht stehen im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermitteln insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde und stellen die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Der Gemeinderat nahm den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 zur Kenntnis, stellte den geprüften
Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 6.267.797,03 EUR sowie
einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von
21.858,22 EUR fest, beschloss den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen und erteilte dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, dem
Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit
diese den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung.
Zu den Tagesordnungspunkten 2a), 2b) und 2c) erfolgte jeweils einstimmige Beschlussfassung.
Ortsbürgermeister Pradella, Erster Beigeordneter Babik und Beigeordnete Olczak nahmen an der Abstimmung nicht teil.
Hiernach übernahm Ortsbürgermeister Pradella wieder den Vorsitz.
3. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Geschäftsordnung
Ortsbürgermeister Pradella informierte über die gesetzlichen Änderungen der neuen Mustergeschäftsordnung.
Hauptgrund für die notwendige Änderung ist das nun geltende allgemeine Prinzip der Öffentlichkeit sowie die erweiterte Bürgerinformationspflicht über die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse,
sofern nicht Gründe des Gemeinwohls oder schutzwürdige Interessen
Einzelner dem entgegenstehen.
Nichtöffentliche Sitzungen sind auch weiterhin aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner erforderlich
(z. B. Personalangelegenheiten u.a.). Die Geschäftsordnung wurde mit
der Übernahme aller Änderungen aus der ursprünglichen Fassung (z. B.
Einladungsfrist von 4 auf 6 Tage) einstimmig beschlossen.
Ausgabe 2/2017
4. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Straßenmitbenutzungsverträge zwischen den Ortsgemeinden und der
Verbandsgemeinde bzw. den Verbandsgemeindewerken
Ortsbürgermeister Pradella berichtete über die nachträglichen redaktionellen Änderungen bezüglich der Straßenmitbenutzungsverträge zwischen den Ortsgemeinden und den Verbandsgemeindewerken.
Die Neufassung der Straßenmitbenutzungsverträge zwischen der Ortsgemeinde Biedesheim und den Verbandsgemeindewerken wurde einstimmig beschlossen.
5. Bebauungsplan „In den Langwiesen“
hier: a) Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
b) Abwägung der ersten Behördenbeteiligung
c) Fortführung des Verfahrens
Das oben genannte Gebiet wird seit vielen Jahren als Freizeitbereich für
Gartennutzungen herangezogen. Die Gartennutzung ist insbesondere
für Einwohner interessant, die keinen eigenen Haus- oder Wohnungsgarten besitzen. Der bestehenden Nutzung fehlt jedoch die öffentlichrechtliche Grundlage, so dass sich bauliche Vorhaben hinsichtlich ihrer
Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Privilegierung im Außenbereich) richten.
Um die zukünftige bauliche Nutzung als Gartengelände für Freizeit und
Erholung zu steuern und um unerwünschte Entwicklungen, die der Gartennutzung entgegenstehen zu verhindern, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Aufgrund der derzeit fehlenden öffentlich-rechtlichen
Grundlage, haben sich, insbesondere aus naturschutzfachlicher Sicht,
verschiedene Fehlentwicklungen bereits etabliert.
Ziel des Bebauungsplans soll es sein, durch rechtsverbindliche Vorgaben der Fehlentwicklung entgegenzuwirken und dabei den notwendigen Spielraum zur individuellen Gartengestaltung und Gartennutzung zu
wahren. Zudem sollen Maßnahmen zum Schutz des Gewässers und des
Gewässerrandstreifens ergriffen werden.
a) Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung fand in
der Zeit vom 27.01.2014 bis einschließlich 27.02.2014 statt.
Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit
eingegangen.
Ein Beschluss des Gemeinderates ist somit nicht erforderlich.
b) Abwägung der ersten Behördenbeteiligung
Mit dem Schreiben vom 29.10.2015 wurden 34 Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Es sind insgesamt 15 Stellungnahmen eingegangen, wovon in 7 Stellungnahmen Bedenken und Anregungen vorgebracht wurden. Ortsbürgermeister Pradella erläuterte die eingegangenen Stellungnahmen einzeln.
Der Gemeinderat stimmte den Beschlussvorschlägen der Verwaltung
mit einer Ausnahme einstimmig zu; der maximal zulässige „Umbaute
Raum“ wurde auf 50 cbm festgesetzt.
c) Fortführung des Verfahrens
Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung, das zweite Beteiligungs-verfahren, d.h. die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung und die zweite Behördenbeteiligung durchzuführen.
6. Dorfmoderation
hier: a) Abschlussbericht des Dorfmoderators
b) Offene Projekte
a) Abschlussbericht des Dorfmoderators
Dem Gemeinderat wurde der Abschlussbericht vorgestellt.
b) Offene Projekte
Ortsbürgermeister Pradella informierte über die offenen Projekte wie z.
B. ein Internetauftritt der Gemeinde sowie das Dorfblättchen „Rübenzeitung“.
7. Aktualisierung des Dorferneuerungskonzeptes
hier: a) Informationen zum Stand
b) Weitere Vorgehensweise
Die Gemeinde Biedesheim wurde als einzige im Kreisgebiet als Schwerpunktgemeinde anerkannt. Ortsbürgermeister Pradella informierte über
geplante Projekte, die in das fortzuschreibende Dorferneuerungskonzept eingebunden werden könnten.
8. Kommunaler Kindergarten des Zweckverbandes
hier: a) Vorzeitiger Maßnahmebeginn
b) Weitere Vorgehensweise
Ortsbürgermeister Pradella informierte den Gemeinderat, dass die baurechtliche Genehmigung und der vorzeitige Maßnahmebeginn vorliegen.
Die Höhe der Förderung wurde jedoch noch nicht zugesagt. Diese Zusage wird in Kürze erwartet.
Nach kurzer Beratung waren sich die Ratsmitglieder einig, diese Zusage
abzuwarten.
9. Umweltpflicht für Altdeponien
hier: Künftige Versicherungsgestaltung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, ein Angebot für die oben genannte Versicherung einzuholen.
10. Grünanlagen im Straßenbereich
hier: a) Erforderliche Maßnahmen Göllheimer Straße und Im Bangert
b) Auftragsvergabe
Die Grünanlagen im Straßenbereich „Göllheimer Straße“ und „Im Bangert“ erfordern unter anderem die Entfernung einiger Bäume und Wurzeln. Für diese Maßnahmen sollen 3 Angebote eingeholt werden. Der
Gemeinderat stimmte dem einstimmig zu.
Weiterhin wurde der Rat informiert, dass der Rückschnitt verschiedener
Bäume in der Ortsgemeinde notwendig ist.
Göllheim Aktuell
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11. Informationen des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister Pradella informierte unter anderem über die Betriebserlaubnis im Kindergarten, Sammlung Kriegsgräberfürsorge sowie
Deutschkurs für Flüchtlinge im Bürgerhaus.
B. Nichtöffentlicher Teil:
12. Bauangelegenheiten
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen in einer Bauangelegenheit.
Des Weiteren informierte Ortsbürgermeister Pradella über verschiedene
Grundstücksverkäufe.
13. Personalangelegenheiten
Der Gemeinderat beschloss einstimmig einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
14. Informationen des Ortsbürgermeisters
Kein Anfall.
Göllheim, 06. Januar 2017
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
gez. Yvonne Stabel, Sitzungsdienst
Bürgerinformation
über die Sitzung in der Legislaturperiode 2014/2019
des Rechnungsprüfungsausschusses Biedesheim
vom 25. Oktober 2016
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Herr Kurt Bentz
stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnete die Sitzung.
Tagesordnung:
A. Nichtöffentlicher Teil:
1. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2015
Der Jahresabschluss wurde stichprobenartig geprüft. Zu einzelnen Fragen gab Verwaltungsfachwirtin Hackl die entsprechenden Auskünfte.
B. Öffentlicher Teil:
2. Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach
pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Zu einzelnen
Fragen gab Verwaltungsfachwirtin Hackl die entsprechenden Auskünfte.
Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Der Gemeinderat nahm den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 zur Kenntnis, stellte den geprüften
Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 6.267.797,03 EUR sowie
einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von
21.858,22 EUR fest, beschloss den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen und erteilte dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, dem
Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit
diese den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig. Ortsbürgermeister Pradella,
Erster Beigeordneter Hans-Werner Babik und Beigeordnete Anita Olczak nahmen bei der Prüfung und Abstimmung nicht teil.
Göllheim, 05.01.2017
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
gez. Yvonne Stabel, Sitzungsdienst
Bubenheim
Bekanntmachung
Am Dienstag, dem 17. Januar 2017, um 18.30 Uhr, findet die 25. Sitzung (nichtöffentlich und öffentlich) des Gemeinderates Bubenheim in
der Legislaturperiode 2014/2019 im Sitzungszimmer des Dorfgemeinschaftshauses der Ortsgemeinde Bubenheim statt.
Tagesordnung:
A. Nichtöffentlicher Teil (ab 18.30 Uhr):
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Informationen des Ortsbürgermeisters
B. Öffentlicher Teil (ab 19.15 Uhr):
3. Informationen zum Bebauungsplanentwurf „Neuweg“
4. Ausgleichsfläche/Ökokontoflächen
hier: Beratung und Beschlussfassung
5. Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung einer
Straßenbeleuchtungsanlage
6. Informationen des Ortsbürgermeisters
Bubenheim, 05. Januar 2017
gez. Thomas Lebkücher, Ortsbürgermeister
Ausgabe 2/2017
Bürgerinformation
über die 23. Sitzung in der Legislaturperiode
2014/2019 des Gemeinderates Bubenheim vom 11.
Oktober 2016
Ortsbürgermeister Lebkücher stellte die ordnungsgemäße Einladung
sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die
Sitzung.
Tagesordnung:
A. Nichtöffentlicher Teil:
1. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2015
Der Jahresabschluss wurde stichprobenartig geprüft. Zu einzelnen Fragen gab Verwaltungsfachwirtin Hackl die entsprechenden Auskünfte.
B. Öffentlicher Teil:
2. Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach
pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Zu einzelnen
Fragen gab Verwaltungsfachwirtin Hackl die entsprechenden Auskünfte.
Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Ortsbürgermeister Lebkücher und Erster Beigeordneter Sprenger nahmen an der Prüfung und Abstimmung nicht teil.
3. Jahresabschluss 2015
hier: a) Kenntnisnahme der auf 2016 übertragenen Haushaltsermächtigungen
b) Feststellung des Jahresabschlusses
c) Entlastung
Die Vorsitzende der Rechnungsprüfung, Frau Miriam Stahlheber, übernahm für diesen Punkt den Vorsitz und erläuterte dem Gemeinderat die
Prüfung des Jahresabschlusses 2015. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 hat zu keinen Einwendungen geführt.
Zusammenfassend wurde Folgendes festgestellt:
Nach der Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Gemeinde.
Anhang und Rechenschaftsbericht stehen im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermitteln insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde und stellen die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Dem Gemeinderat nahm den Prüfungsbericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2015 zur Kenntnis, stellte den geprüften
Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 4.831.878,43 EUR sowie
einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von
211.001,52 EUR fest, beschloss den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen und erteilte dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, dem
Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit
diese den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Ortsbürgermeister Lebkücher und Erster Beigeordneter Sprenger nahmen an der Abstimmung nicht teil.
Hiernach übernahm Ortsbürgermeister Lebkücher wieder den Vorsitz.
4. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Straßenmitbenutzungsverträge zwischen den Ortsgemeinden und der
Verbandsgemeinde bzw. den Verbandsgemeindewerken
Ortsbürgermeister Lebkücher berichtete über die nachträglichen redaktionellen Änderungen bezüglich der Straßenmitbenutzungsverträge zwischen den Ortsgemeinden und den Verbandsgemeindewerken.
Die Neufassung der Straßenmitbenutzungsverträge zwischen den Ortsgemeinden und den Verbandsgemeindewerken wurde einstimmig beschlossen.
5. Informationen des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister Lebkücher informierte unter anderem über die Einbzw. Ausgaben des Blockheizkraftwerkes, Projekt Stromkästen, Überprüfung der Feuerlöscher im Dorfgemeinschaftshaus sowie über das
Ergebnis der Spielplatzbegehung.
C. Nichtöffentlicher Teil:
6. Grundstücksangelegenheiten
Ortsbürgermeister informierte über einen Grundstücksverkauf sowie
über die zukünftigen Preise für die Bauplätze.
7. Informationen des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister Lebkücher sprach unter anderem die Landschaftspflege der Außenanlage am Dorfgemeinschaftshaus, Partnerschaftsbesuch Oberbösa, Sterbefall sowie Seniorenweihnachtsfeier an.
Göllheim, 04. Januar 2017
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
gez. Yvonne Stabel, Sitzungsdienst
Göllheim Aktuell
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Göllheim
Bürgerinformation
über die 18. Sitzung in der Legislaturperiode
2014/2019 des Gemeinderates Göllheim vom 25.
Oktober 2016
Ortsbürgermeister Hartmüller stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die
Sitzung.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Ortsbürgermeister Hartmüller den
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung um den Punkt „Wärmeversorgung - Erneuerung der Heizungsanlage im Albert-Schweizer Kindergarten“. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag einstimmig zu.
Tagesordnung:
A. Öffentlicher Teil:
1. Einwohnerfragestunde
Kein Anfall.
2. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Straßenmitbenutzungsverträge zwischen den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde bzw. den Verbandsgemeindewerken
Ortsbürgermeister Hartmüller informierte über die nachträglichen redaktionellen Änderungen bezüglich der Straßenmitbenutzungsverträge zwischen den Ortsgemeinden und den Verbandsgemeindewerken.
Die Neufassung der Straßenmitbenutzungsverträge zwischen den Ortsgemeinden und den Verbandsgemeindewerken wurde einstimmig beschlossen.
3. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO
Ortsbürgermeister Hartmüller gab den Eingang verschiedener Spenden
bekannt.
Die Ratsmitglieder beschlossen einstimmig die Annahme der Spenden.
4. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Geschäftsordnung
Ortsbürgermeister Hartmüller informierte über die gesetzlichen Änderungen der neuen Mustergeschäftsordnung.
Hauptgrund für die notwendige Änderung ist das nun geltende allgemeine Prinzip der Öffentlichkeit sowie die erweiterte Bürgerinformationspflicht über die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse,
sofern nicht Gründe des Gemeinwohls oder schutzwürdige Interessen
Einzelner dem entgegenstehen.
Nichtöffentliche Sitzungen sind auch weiterhin aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner erforderlich
(z. B. Personalangelegenheiten u.a.). Die Geschäftsordnung wurde mit
der Übernahme aller Änderungen aus der ursprünglichen Fassung (z. B.
Einladungsfrist von 4 auf 7 Tage) einstimmig beschlossen.
5. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Friedhofssatzung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der Friedhofssatzung zum 01.12.2016. Künftig gibt es auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Göllheim die Möglichkeit der Urnenstelen Beisetzung. Hierbei
handelt es sich um Aschenstätten in einer Urnenwand. Unterschieden
wird zwischen Urnenstelenreihen- und wahlgrabstätten. Für diese Art
der Grabstätte gelten besondere Gestaltungsvorschriften, die ebenfalls
in der Friedhofssatzung verankert sind.
6. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der Friedhofgebührensatzung zum 01.12.2016. Künftig berücksichtigt die Satzung
auch Gebühren für die neue Urnenstelengrabstätte.
7. Wärmeversorgung - Erneuerung der Heizungsanlage im AlbertSchweizer Kindergarten
Die Heizung im Albert-Schweizer Kindergarten ist nur noch bedingt
funktionsfähig, weshalb dringender Handlungsbedarf besteht. Für die
Sanierungsmaßnahme erhält die Ortsgemeinde einen Zuschuss aus
dem Kommunalen Investitionsprogramm 3.0. Einem vorzeitigen Baubeginn wurde seitens der Bewilligungsbehörde zugestimmt. Die Ausschreibung ist bereits erfolgt. Der Gemeinderat stimmte der Erneuerung
der Heizungsanlage einstimmig zu und ermächtigte die Verwaltung, dem
günstigsten Bieter den Auftrag zu erteilen.
B. Nichtöffentlicher Teil:
8. Grundstücksangelegenheiten
Ortsbürgermeister Hartmüller teilte dem Rat mit, dass zukünftig für die
Ortsgemeinde weitere Unterstellmöglichkeiten gebraucht werden. Es
müssen verschiedene Bühnenteile (derzeit in der Sporthalle gelagert)
untergestellt werden.
Es besteht die Möglichkeit, eine Scheune anzumieten. Hierfür soll eine
monatliche Entschädigung gezahlt werden. Die Entschädigung ist jederzeit widerruflich.
Der Gemeinderat stimmte dem einstimmig zu.
9. Neuanlage Stiftungsvermögen
Der Gemeinderat beschloss die Neuanlage des Stiftungsvermögens.
Ausgabe 2/2017
10. Informationen des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister Hartmüller sprach unter anderem die Anmietung des
Uhl´schen Hauses an. Sollten die Anfragen weiter stark zunehmen, sollte
über eine Erhöhung der Miete nachgedacht werden.
Göllheim, 04. Januar 2017
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
gez. Yvonne Stabel, Sitzungsdienst
Bürgerinformation
über die Sitzung in der Legislaturperiode 2014/2019
des Rechnungsprüfungsausschusses Göllheim vom
13. Dezember 2016
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Herr Markus Ferber stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnete die Sitzung.
Tagesordnung:
A. Nichtöffentlicher Teil:
1. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2015
Der Jahresabschluss wurde stichprobenartig geprüft. Zu einzelnen Fragen gab Fachbereichsleiter Jilek die entsprechenden Auskünfte.
B. Öffentlicher Teil:
2. Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach
pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Zu einzelnen
Fragen gab Fachbereichsleiter Jilek die entsprechenden Auskünfte. Die
Prüfung erfolgte wieder elektronisch mittels Laptops.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Der Gemeinderat nahm den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 zur Kenntnis, stellte den geprüften
Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 36.177.549,51 EUR sowie
einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von
494.817,77 EUR fest, beschloss den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und erteilte dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, dem
Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit
diese den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig. Ortsbürgermeister Hartmüller, Erster Beigeordneter Wofgang Driedger und Beigeordneter Bodo
Stahlheber-Dilg nahmen bei der Prüfung und Abstimmung nicht teil.
Göllheim, 05.01.2017
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
gez. Yvonne Stabel, Sitzungsdienst
Bekanntmachung
1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der
Gemeinde Göllheim vom 21.12.2016
Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für
Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz
1 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Satzung beschlossen, die
hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel 1
Die Friedhofssatzung der Gemeinde Göllheim vom 25.10.2016 wird wie
folgt geändert:
Der § 22 „Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften“, Abs. 2 unter c), erhält folgende neue Fassung:
§ 22 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften
Die Grabmale in Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften
müssen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung nachstehenden Anforderungen entsprechen:
c) Urnenstelenreihen- und Urnenstelenwahlgrabstätten
(2) Die einzelnen Urnenkammern werden mit Verschlussplatten (34,5 cm
lang x 32,5 breit cm) Granit, Champagne, feingeschliffen, verschlossen.
Die Verschlussplatten werden von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
Das Anbringen von Bildern, Symbolen, sonstigen Verzierungen oder
Halterungen für Vasen, Blumen und Kerzen ist unzulässig. Die Gestaltung der von der Gemeinde bereit gestellten Verschlussplatten kann
vom Nutzungsberechtigten /Verantwortlichen oder deren Vertreter durch
einen Steinmetz veranlasst werden. Bei der Gestaltung und Bearbeitung
der Verschlussplatten (Grabmale) sind folgende Vorschriften einzuhalten:
- Personendaten sind einzugravieren.
- Individuelle Bestattungssymbole sind (Taube, Rose, Kreuz, etc.)
einzugravieren.
- Bei der Auswahl der Schriften ist darauf zu achten, dass die Größe
des Schrifttyps mit der Verschlussplatte ein würdiges Gesamtbild
abgibt.
Göllheim Aktuell
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Die Schriftart ist frei wählbar.
Die eingravierte Schrift ist mit weißer Farbe zu füllen. Eine andere
Farbe ist nicht wählbar.
Artikel 2
Diese Satzung tritt zum 16.01.2017 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und zur Bekanntmachung im
Amtsblatt freigegeben.
Göllheim, 21.12.2016
gez. Hartmüller, Ortsbürgermeister (DS)
Allgemeine Hinweise:
Gemäß § 24 Abs. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
(GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung
von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen
sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Rüssingen
Bürgerinformation
über die 17. Sitzung in der Legislaturperiode
2014/2019 des Gemeinderates Rüssingen vom 25.
Oktober 2016
Ortsbürgermeister Antweiler stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung.
Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragte der Ortsbürgermeister, dass
folgende Tagesordnungspunkte aufgenommen werden:
TOP 1: Wahl eines Stellvertreters als Vorsitzender der Rechnungsprüfung gem. § 110 Abs. 1 GemO für die Legislaturperiode 2014/2019
TOP 7: Seniorenweihnacht 2016
Hierzu erfolgte einstimmige Beschlussfassung.
Tagesordnung:
A. Nichtöffentlicher Teil:
1. Wahl eines Stellvertreters als Vorsitzender der Rechnungsprüfung gem. § 110 Abs. 1 GemO für die Legislaturperiode 2014/2019
Ratsmitglied Ursula Grünewald wurde als stellv. Vorsitzende der Rechnungsprüfung in offener Abstimmung einstimmig gewählt.
2. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2015
Die stellv. Vorsitzende der Rechnungsprüfung Grünewald übernahm nun
den Vorsitz. Der Jahres-abschluss 2015 wurde stichprobenartig geprüft.
Zu einzelnen Fragen gab Fachbereichs-leiter Jilek die entsprechenden
Auskünfte.
B. Öffentlicher Teil:
3. Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach
pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Zu einzelnen
Fragen gab Verwaltungsangestellter Jilek die entsprechenden Auskünfte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Ortsbürgermeister Antweiler und Erster Beigeordneter Hofrichter nahmen bei der Prüfung und Abstimmung nicht teil. Hiernach übernahm der
Ortsbürgermeister wieder den Vorsitz.
4. Einwohnerfragestunde
Kein Anfall.
5. Jahresabschluss 2015
hier: a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Entlastung
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Entlastung
Die Vorsitzende der Rechnungsprüfung Frau Ursula Grünewald übernahm den Vorsitz und erläuterte dem Gemeinderat die Prüfung des Jahresabschlusses 2015. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Ausgabe 2/2017
Zusammenfassend wurde Folgendes festgestellt:
Nach der Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde.
Der Gemeinderat nahm den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 zur Kenntnis, stellte den geprüften Jahresabschluss mit einer
Bilanzsumme von 4.944.624,34 EUR sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 117.471,87 EUR fest,
beschloss den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und
erteilte dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese
den Ortsbürgermeister vertreten haben, dem Bürgermeister und den
Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister
vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung.
Zu den einzelnen Punkten erfolgte jeweils einstimmige Beschlussfassung.
Ortsbürgermeister Antweiler und Erster Beigeordneter Hofrichter nahmen an der Abstimmung nicht teil. Hiernach übernahm der Ortsbürgermeister wieder den Vorsitz.
6. Bebauungsplan „Windpark Rüssinger Berg, Teilbereich Rüssingen“
hier: a) Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2
BauGB
b) Abwägung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
c) Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Im Bebauungsplan sind drei Windenergieanlagen geplant. Zwei dieser
Anlagen befinden sich auf der Gemarkung Rüssingen, die dritte Anlage
liegt auf der Gemarkung Marnheim.
a) Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB fand in der Zeit vom 29.08.2016 bis einschließlich 30.09.2016
statt.
In dieser Zeit sind sechs Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit eingegangen. Über diese Stellungnahmen hat der Rat einzeln beraten und
einzeln abgestimmt. In allen Punkten wurden die Beschlussvorlagen der
Verwaltung einstimmig beschlossen.
b) Abwägung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Es wurden 74 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange um
Stellungnahme zum Bebauungsplan gebeten; 44 Stellungnahmen sind
fristgerecht eingegangen. Davon enthielten 15 Stellungnahmen Bedenken, Anregungen oder Hinweise.
In allen Punkten wurden die Beschlussvorlagen der Verwaltung einstimmig beschlossen.
c) Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Aufgrund der Überschneidung der vorgesehenen Ausgleichsflächen im
Bebauungsplan ist eine Anpassung des Geltungsbereichs für die nötige
Ausgleichsfläche notwendig.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Bebauungsplan mit der
geänderten Ausgleichsfläche erneut und verkürzt auszulegen und die
Behörden erneut zu beteiligen.
7. Seniorenweihnacht
Ortsbürgermeister Antweiler gab den Termin für die Seniorenweihnachtsfeier bekannt und besprach die weitere Organisation hierfür.
8. Mitteilungen und Anfragen
Ortsbürgermeister Antweiler informierte unter anderem über einen
Grundstücksverkauf, Bewilligungsbescheid für den Austausch der Heizung im Dorfgemeinschaftshaus, Programmpunkt Dorffest 2017 und
gab den Termin für die nächste Gemeinderatssitzung bekannt.
Göllheim, 06. Januar 2017
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
gez. Yvonne Stabel, Sitzungsdienst
Zellertal
Bürgerinformation
über die Sitzung in der Legislaturperiode 2014/2019
des Rechnungsprüfungsausschusses Zellertal vom
22. November 2016
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Frau ErmelSchütze stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnete die Sitzung.
Göllheim Aktuell
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Tagesordnung:
A. Nichtöffentlicher Teil:
1. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2015
Der Jahresabschluss wurde stichprobenartig geprüft. Zu einzelnen Fragen gab Fachbereichsleiter Jilek die entsprechenden Auskünfte.
B. Öffentlicher Teil:
2. Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach
pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Zu einzelnen
Fragen gab Fachbereichsleiter Jilek die entsprechenden Auskünfte. Die
Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Der Gemeinderat nahm den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 zur Kenntnis, stellte den geprüften
Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 10.502.147,61 EUR sowie
einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von
16.208,52 EUR fest, beschloss den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und erteilte dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, dem
Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit
diese den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig. Ortsbürgermeister
Osterroth, Erster Beigeordneter Hessemer und Beigeordneter Lorenz
nahmen bei der Prüfung und Abstimmung nicht teil.
Göllheim, 05.01.2017
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
gez. Yvonne Stabel, Sitzungsdienst
Feuerwehren
Ausgabe 2/2017
Feuerwehr Ottersheim
Weihnachtsbaumaktion 2017
Liebe Ottersheimer,
die Freiwillige Feuerwehr möchte auch in diesem Jahr wieder Ihre abgeschmückten Weihnachtsbäume einsammeln.
Wir werden deshalb am Samstag, den 14.01.2017 (ab 10:00 Uhr) alle
Ottersheimer Straßen abfahren. Bitte stellen Sie Ihre Weihnachtsbäume
bis dahin zum Abholen bereit.
Natürlich freuen wir uns auch über eine kleine freiwillige Spende.
Es ist wie bisher wieder geplant, zur Belebung der Dorfgemeinschaft die
gesammelten Weihnachtsbäume zum Stabaus auf dem Sportplatz zu
verbrennen. Das findet auch in diesem Jahr am Samstag vor Laetare,
diesmal also am 25. März 2016, ab 18:00 statt. An diesen Termin werden
wir aber noch einmal gesondert erinnern.
Freiwillige Feuerwehr Biedesheim
sammelt Ihre Weihnachtsbäume ein!
Am Samstag 14. Januar 2017 ab 13.00 Uhr sammelt die Freiwillige Feuerwehr Biedesheim traditionsgemäß die ausgedienten Weihnachtsbäume gegen eine kleine Spende ein. Bitte legen Sie die Bäume gut sichtbar
und ungeschmückt an den Straßenrand.
Feuerwehr Albisheim
KNUT am Wartturm bei Albisheim
Am Samstag, 14.01.2017, ab 9 Uhr sammelt die Albisheimer Feuerwehr
traditionsgemäß die ausgedienten Weihnachtsbäume ein. Bitte legen
Sie die Bäume gut sichtbar und ohne Lametta an den Straßenrand.
Eine kleine Spende ist willkommen, möglichst kein Alkohl. Gegen 17
Uhr werden am Wartturm im Rahmen einer Knutfeier einige der Bäume
verbrannt. Zuschauer sind willkommen.
Impressum
Verantwortlich für den „Amtlichen Teil“
Steffen Antweiler, Bürgermeister
Freiherr-vom-Stein-Straße 1 - 3
67307 Göllheim
Tel. 06351/4909-0
Feuerwehr Dreisen
7. Après SKi Party
Der Förderverein der Feuerwehr Dreisen lädt am 21.01.2017 ab 18
Uhr zur 7. Après Ski Party in das Feuerwehrgerätehaus ein.
Schauen Sie mal vorbei, für das Leibliche Wohl wird bestens gesorgt.
neu: erstmal Auch die Blaulichtbar hat für Sie geöffnet. Der Eintritt ist
frei.
Auf ihr kommen freut sich der Förderverein und die Feuerwehr Dreisen.
Jugend- und Feuerwehr Dreisen
Tannenbäume werden eingesammelt
Wie schon seit mehreren Jahren Tradition in Dreisen sammelt auch in
diesem Jahr am 14.01.2017 ab 10 Uhr die Jugend und aktive Feuerwehr
ihre Tannenbäume gegen eine kleine Geldspende ein. Auf zahlreiche
Bäume freut sich die Feuerwehr Dreisen.
Hinweis in eigener Sache
Gemäß § 27 der Gemeindeordnung (GemO) und der Verwaltungsvorschriften ist der Grundsatz der Neutralität bei Veröffentlichungen im Amtsblatt streng zu beachten. Es ist daher unzulässig, das
Amtsblatt zur Verfolgung persönlicher Interessen oder für politische Zwecke zu nutzen.
Die Austragung örtlicher Streitigkeiten ist mit dem Zwecke der Unterrichtungspflicht durch das Amtsblatt nicht zu vereinbaren.
Diese Regelung umfasst auch den nichtamtlichen Teil.
Ende des amtlichen Teils
n IC H T AM TLIC HE R TE I L
Bereitschaftsdienste
Ärztlicher Notfalldienst
Region Eisenberg - Ramsen - Kerzenheim - Ebertsheim - Steinborn Steinackersiedlung - Rodenbach - Quirnheim - Lautersheim.
Notdienstzeiten: Mittwoch, von 13.00 Uhr bis Donnerstag, 7.00 Uhr, am
Wochenende von Freitag, 19.00 Uhr bis Montag, 7.00 Uhr.
Ärztliche Notfalldienstzentrale, Westring 32 ................Tel. 06359/19292
Ärzte-Dienst Rockenhausen
zu erfragen über den Anrufbeantworter des Hausarztes.
Zahnärztlicher Notfalldienst
Die Dienst habende Praxis wird unter der Telefonnummer 06305/7150414
bekannt gegeben.
Ärztlicher Notfalldienst
Der ärztliche Notfalldienst der niedergelassenen Ärzte im Dienstgebiet
für Kirchheimbolanden,
Göllheim und Zellertal wird durchgeführt von der Notfalldienstzentrale
Kirchheimbolanden, Dannenfelser Straße 36, 67292 Kirchheimbolanden, Tel. 06352/19292.
Die Notfalldienstzentrale Kirchheimbolanden erreichen Sie am Westpfalzklinikum Kirchheimbolanden (Wegweiser Notfälle).
Notfalldienstzeiten:
Mittwoch von 13.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr
Freitag von 18.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr und an den Feiertagen.
Notfalldienstzentrale Grünstadt erreichen Sie am Kreiskrankenhaus
Grünstadt.
Notfalldienstzeiten:
Mittwoch von 13.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr
Freitag von 18.00 Uhr bis Montag, 07.00 Uhr und an den Feiertagen.
Bereitschaftsdienst
der Verbandsgemeindewerke Göllheim
Bei Störungen in der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung
sind die Verbandsgemeindewerke auch außerhalb der üblichen Dienststunden unter der Telefonnummer 0173/6767540 erreichbar.
Die Beseitigung von Unregelmäßigkeiten innerhalb der Hausinstallation
ist vom Hauseigentümer selbst zu veranlassen.
Göllheim Aktuell
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Telefonseelsorge
Ein Beratungsangebot für Menschen in Krisen- und Belastungssituationen
................................................ Tel.: 0800-1110 111 und 0800-1110 222
Anonym. Kompetent. Rund um die Uhr.
Unter www.telefonseelsorge.de Beratung auch im Internet.
Ökumenische Sozialstation
Donnersberg-Ost e.V.
(Ambulante Hilfe Zentrum)
Ambulante Alten- und Krankenpflegestation für die Verbandsgemeinden
Eisenberg, Göllheim und Kirchheimbolanden, 67292 Kirchheimbolanden, Dannenfelser Str. 40 b, Tel.: 06352/705970 jederzeit erreichbar.
Tagesbetreuung für Menschen mit Demenz
„Haus Vergissmeinnicht“
Bahnhofstraße 14, Kirchheimbolanden
Information und Anmeldung: Ökumenische Sozialstation Donnersberg
Ost e.V.................................................................Telefon: 06352/705970
Pflegestützpunkt Donnersbergkreis-Ost
Beratung und Hilfe rund um die Themen Alter, Pflege, Gesundheit und
Soziales - kostenlos, trägerneutral und vertraulich.
Persönliche Beratung zu Hause oder im Pflegestützpunkt:
Dannenfelser Str. 40b, 67292 Kirchheimbolanden
Marita Bohn ................................................................... 06352/7190619
Katja Scheid .................................................................. 06352/7190618
Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst Donnersbergkreis
Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Angehörigen.
Ökum. Sozialstation, Dannenfelser Str. 40b, 67292 Kirchheimbolanden
Ansprechpartnerin:
Ingrid Horsch...........................................................Tel. 06352/7059 714
VdK-Ortsverband Göllheim
Auskunft und Ansprechpartner: Herr Bernd Baumgärtner
67307 Göllheim, Lessingstr. 44................................Tel. 06351/4729980
VdK-Kreisverband Kirchheimbolanden
Vorstadt 44, 67292 Kirchheimbolanden...................Tel. 06352/7505610
............................................................................. Fax: 06352/75056129
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vdk.de/kv-donnersberg
Sprechstunde in Göllheim jeden 1. Donnerstag im Monat von 15.00 16.00 Uhr im Rathaus der Verbandsgemeinde Göllheim (Pfalz) Freiherrvon-Steinstraße 1 - 3.
Impressum
Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen
der Verbandsgemeinde Göllheim und der Ortsgemeinden
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Steffen Antweiler, Bürgermeister,
Freiherr-vom-Stein-Straße 1 - 3, 67307 Göllheim, Tel. 06351/4909-0
Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:
Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages
Tel. 06502/9147-213, Fax 06502/7240
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Thomas Blees, unter der Anschrift des Verlages
Anzeigenannahme: Bettina Filusch, 67304 Eisenberg,
E-Mail: [email protected], Telefon 06351/3987748
Herausgeber, Verlag und Druck:
Linus Wittich Medien KG, Europaallee 2, 54343 Föhren,
Internet: www.wittich.de • e-Mail Anzeigen: [email protected] • e-Mail Redaktion: [email protected]
Verlagsleitung: Dietmar Kaupp
Die Wochenzeitung „Verbandsgemeinde Göllheim aktuell“ wird wöchentlich kostenlos an die Haushalte der Verbandsgemeinde Göllheim verteilt. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen
gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit
gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete
Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei
Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer
Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Reklamation Zustellung bitte an: Telefon 06502/9147-335, -336,
-713 und -716, E-Mail: [email protected]
Gemäß § 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz
vom 4.2.2005 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael
Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk.
Ausgabe 2/2017
Deutsches Rotes Kreuz
Unser Sozialer Service hilft wo ihr Zuhause ist.
DRK Kreisverband Donnersberg e.V.
......................................................................... Telefon: 06352/ 4007 - 0
........................................................................Telefax: 06352/ 4007 - 99
E-Mail: [email protected]
Internet: www.drk-kv-donnersberg.de
Geschäftsstelle Rockenhausen
Parkstr. 1, 67308 Rockenhausen.......................... Telefon: 06361/911-0
...........................................................................Telefax: 06361/911-110
Mo - Do: 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr, Fr. 08.00 - 14.30 Uhr
Betreuungsverein Kirchheimbolanden e.V.
Beratungsstelle (vertraulich u. kostenlos) für ehrenamtliche Betreuer/
innen von Menschen mit geistig/psychischen oder altersbedingten Einschränkungen, sowie Bevollmächtigten einer Vorsorgevollmacht. Bei
Beratungswunsch bitte Termin vereinbaren.
Dannenfelser Str. 40b, 67292 Kirchheimbolanden
.....................................................................................Tel: 06352/67149
E-Mail: [email protected], homepage:www.btvkibo
Kirchliche nachrichten
Freie evangelische Gemeinde (FeG)
Kirchheimbolanden
Am Bahndamm 13, 67292 Kirchheimbolanden
www.feg-kibo.de
Freitag, 13. Jan. 2017
16:00 Uhr Erzählcafé
Sonntag, 15. Jan. 2017
10:30 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst
Predigt: Dirk Fuisting
Montag, 16. Jan. 2017
19:45 Uhr Frauenhauskreis
20:00 Uhr Hauskreis in Bolanden
Dienstag, 17. Jan. 2017
20:00 Uhr Männerhauskreis
Donnerstag, 20. Jan. 2017
09:00 Uhr Entdeckungsreise durch die Bibel
19:30 Uhr Jugendkreis
Stadtmission Kirchheimbolanden
Kirchheimbolanden, Schillerstraße 29
Donnerstag, 12. Januar, 17 Uhr, TAG Teentreff
Donnerstag, 12. Januar, Allianzgebetswoche Stadtmission
(C.Rossol)
Freitag, 13. Januar, 16 Uhr, Kindertreff
Freitag, 13. Januar, 19:30 Uhr, Taizégebet Peterskirche
Sonntag, 15. Januar, 11:15 Uhr, Gottesdienst plus (O.E. Juhler) mit
Musikteam, danach gemeinsames Mittagessen
Dienstag, 17. Januar, 18 Uhr, Bibelkreis Dreisen
Dienstag, 17. Januar, 19:30 Uhr, Bibelkreis Harxheim
www.stadtmission-kirchheimbolanden.de
Prot. Kirchengemeinde Lautersheim
Gottesdienst am Sonntag, 15. Januar, 10 Uhr (Pfarrerin Helke Rothley)
Dornbusch-Gemeinde Göllheim
Evangelische Freikirche
Gemeinde am Marktplatz 6, 67307 Göllheim
Gottesdienste:
Jeden Sonntag um 10:00 Uhr
Bibelstunde:
Jeden Mittwoch um 18:30 Uhr
Vorschau:
Frauenfrühstück
Referentin: Ruth Heil Thema: „Die Chance, eine Frau zu sein“
mit Kinderbetreuung!
(Um besser kalkulieren zu können, bitten wir um Anmeldung!)
In der Dornbusch-Gemeinde Göllheim, Am Marktplatz 6, Tel.
06351/45514 Fam. Heinz
Mail: [email protected]
www.Dornbusch-Gemeinde-Goellheim.de
Göllheim Aktuell
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Prot. Kirchengemeinde Rüssingen-Göllheim
Gottesdienste
Protestantische Kirche:
Der nächste Gottesdienst findet am Sonntag, 22.01.2017, um 9.00
Uhr statt!
Veranstaltungen
Krabbelgruppe:
Jeden Donnerstag von 15.30 - 17.00 Uhr (nächster Termin:
12.01.2016) im Kirchenraum des DGH. Anmeldung und Auskunft über
Katharina Carnduff, Tel.: 06355/8639160.
Rüssinger Nähtreff:
Jeden ersten Dienstag im Monat (nächster Termin: 7.02.2017) von
19.00 Uhr 22.00 Uhr im Kirchenraum des DGH. Weiter Auskunft über
Katharina Carnduff, Tel.: 06355/8639160.
Präparandenunterricht (Blockunterricht findet zusammen mit der Göllheimer Gruppe statt):
Samstag, 28.01.2017, 9.30 Uhr bis 13.30 Uhr! Unterrichtsort ist das
Prot. Gemeindehaus in Göllheim. Auskunft zum Präparandenunterricht über Gemeindediakon Thomas Klein, Tel.: 06352/1375 oder Pfarrbüro, Tel.: 06351/5034
Konfirmandenunterricht:
Der nächste Blockunterricht findet am Samstag, 21.01.2017, von
9.30 Uhr bis 13.30 Uhr statt. Unterrichtsort ist der Kirchenraum
im Dorfgemeinschaftshaus. Auskunft über Gemeindediakon Thomas
Klein, Tel.: 06352/1375.
Hinweise:
Die Trauerkasualien in der Pfarrei Göllheim im Januar 2017 übernimmt
Pfarrer Wolf-Peter Feucht: Telefon 06351/131937.
Das Pfarrbüro ist am Mittwoch, 11.01.2017 wegen des Pfarrkonvents
und am Donnerstag, 12.01.2017 wegen einem ganztägigen Vorbereitungsseminar auf der Ebernburg für den Konfirmandentag 2017 nicht
besetzt!
Das „Cafe´ der Begegnung“ im Prot. Gemeindehaus in Göllheim ist
im neuen Jahr erstmals wieder am Donnerstag, 12.01.2017, von 16.00
Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Montag, 16.01.2017, 9.30 Uhr bis 13.30 Uhr Haushaltsgespräche für
die Pfarrei Göllheim im Verwaltungsamt in Kirchheimbolanden. In diesem Zeitraum ist das Pfarrbüro nicht besetzt!
Dienstag, 17.01.2017, 18.00 Uhr Vorbereitungstreffen im Prot. Pfarrhaus in Göllheim für den Planungsabend der Flüchtlingshilfe Göllheim
und Umgebung!
Prot. Kirchengemeinde Göllheim
Gottesdienste
Haus Antonius:
Mittwoch, 11.01.2017, 15.30 Uhr - Andacht (Pfarrer Wolf-Peter Feucht)
Protestantische Kirche:
Sonntag, 15.01.2017, 10.00 Uhr - Abendmahlsgottesdienst (Pfarrer
Peter Rummer)
Protestantisches Gemeindehaus:
Sonntag, 15.01.2017, 10.00 Uhr - Kindergottesdienst (Gudrun Reller
mit Kigo-Team)
Veranstaltungen
Präparandenunterricht:
Präp-Gruppe I, Dienstag, 24.01.2017, 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr imProt.
Gemeindehaus.
Präp-Gruppe II (Blockunterricht), Samstag, 28.01.2017, 9.30 Uhr bis
13.30 Uhr, im Prot. Gemeindehaus.
Konfirmandenunterricht:
Dienstag, 17.01.2017, 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr im Prot. Gemeindehaus.
Auskunft zum Präparanden- und Konfirmandenunterricht über Gemeindediakon Thomas Klein, Tel.: 06352/1375 oder Pfarrbüro, Tel.:
06351/5034.
Ev. Frauenkreis(14-tägig):
Donnerstag, 19.01.2017, um 18.00 Uhr im Prot. Gemeindehaus, Thema: „Wieviel Hoffnung braucht der Mensch?“, Referent Ruprecht
Beuter (Leiter der EEB Nordpfalz). Informationen über die Leitung des
Frauenkreises: Frau Hermine Saas, Göllheim, Tel.: 06351/8454.
Kirchenchor:
Dienstag, 17.01.2017, 19.30 Uhr. Die Proben finden jeweils im Wechsel
zwischen Bürgerhaus Biedesheim und Prot. Gemeindehaus Göllheim
statt. Auskunft über N. Mayer, Tel.: 06352/2420.
Chor „Spirit in Motion“:
Freitag, 13.01.2017, (20.00 Uhr im Prot. Gemeindehaus. Auskunft erteilt Frau Claudia Dhom, Tel.: 06351/399899.
Ev. Krankenpflegeverein Göllheim:
Auskünfte/Ansprechpartnerin ist Frau Hermine Saas, Tel. 06351/8454.
Hinweise:
Die Trauerkasualien in der Pfarrei Göllheim im Januar 2017 übernimmt Pfarrer Wolf-Peter Feucht: Telefon 06351/131937.
Das Pfarrbüro ist am Mittwoch, 11.01.2017 wegen des Pfarrkonvents
und am Donnerstag, 12.01.2017 wegen einem ganztägigen Vorbereitungsseminar auf der Ebernburg für den Konfirmandentag 2017 nicht
besetzt!
Das „Cafe´ der Begegnung“ im Prot. Gemeindehaus ist im neuen Jahr
erstmals wieder am Donnerstag, 12.01.2017, von 16.00 Uhr bis 18.00
Uhr geöffnet.
Ausgabe 2/2017
Montag, 16.01.2017, 9.30 Uhr bis 13.30 Uhr Haushaltsgespräche für
die Pfarrei Göllheim im Verwaltungsamt in Kirchheimbolanden. In diesem Zeitraum ist das Pfarrbüro nicht besetzt!
Dienstag, 17.01.2017, 18.00 Uhr Vorbereitungstreffen im Prot. Pfarramt für den Planungsabend der Flüchtlingshilfe Göllheim.
Kath. Kirchengemeinde Göllheim
Donnerstag, 12. Januar
Weitersweiler 18:30 Amt nach Meinung
Bubenheim 18:30 Amt nach Meinung
Freitag, 13. Januar Hl. Hilarius
Göllheim 08:00 Frauengemeinschaftsmesse kfd Albisheim
Immesheim 15:4518:30 Hl. Messe im Haus Zellertal
Amt für Friedolin Lebkücher (Skiendziel)
Samstag, 14. Januar Marien-Samstag
Göllheim 18:30 Vorabendmesse: Amt für Max Josef Lünenborg (Schlosser)
Ottersheim 18:30 Vorabendmesse: Amt für Irmgard Egelhofer (Mack);
Amt für Marianne Efferth (Efferth)
2. Sonntag im Jahreskreis Familiensonntag, 15. Januar
Weitersweiler 08:30 Amt nach Meinung
Göllheim 10:00 Amt für die Pfarrei
Zell 10:00 Amt nach Meinung
Montag, 16. Januar
Einselthum 17:30 Hl. Messe nach Meinung
Dienstag, 17. Januar Hl. Antonius
Dreisen 18.30 Hl. Messe nach Meinung
Mittwoch, 18. Januar
Rüssingen, Göllheim, Biedesheim
Donnerstag, 12. Januar
Göllheim: 16:30-17:30 Erstkommunionkatechese Gruppe Bauer und
Dittrich, 18:00 Familiengruppe trifft sich bei Fam. Penkhues zur Besinnung an der Hauskrippe
Montag, 16. Januar
Ottersheim: 15:30 Erstkommunionkatechese im Pfarrheim Ottersheim
Öffnungszeiten des Pfarrbüros Göllheim (Tel. 06351/5083)
Montag 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag 09.00 - 11.00 Uhr Sprechstunde Pfr.
Matheis Dienstag 16.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 11.00 Uhr, Donnerstag 09.00 - 11.00 Uhr Sprechstunde Pfr. Matheis, Freitag 09.00 - 11.00 Uhr Sprechstunde Pfr. Matheis
Öffnungszeiten des Pfarrbüros Ottersheim (Tel. 06355/413)
Montag 09.00 - 11.30 Uhr Sprechstunde Pfr. Elsner
08:00 Uhr Hl. Messe nach Meinung, 10.00 Uhr Andacht im Haus Antonius, 18.30 Uhr Hl. Messe nach Meinung
Aus Vereinen und Verbänden
Albisheim
Natur- und Vogelschutzverein Albisheim
Winterwanderung
Am 15. Januar 2017 lädt der Natur- und Vogelschutzverein alle wetterfesten Mitglieder und Freunde zu seiner alljährlichen Winterwanderung
ein. Treffpunkt ist um 13:30 vor dem Anwesen Zelt, Obere Bahnhofstr.
24, wo wir abhängig vom Wetter die Wanderroute durch die Albisheimer Gemarkung festlegen werden. Zum Abschluss wird uns unser Vereinskoch warme deftige Überraschungen servieren (je eine mit und eine
ohne Fleisch). Auch der Ort des Abschlussessens kann wetterbedingt
erst kurzfristig festgelegt werden.
Bubenheim
Bubenheimer Narren
Kartenvorverkauf Kappensitzung
Die beiden Kappensitzungen Bubenheimer Narren finden am Samstag,
25.02.2017 und Sonntag, 26.02.2017 in der Gemeindehalle statt. Beginn
ist jeweils um 19.11 Uhr.
Der Kartenvorverkauf für beide Kappensitzungen ist am Freitag,
27.01.2017 ab 18.00 Uhr in der Gemeindehalle.
GV „Liederkranz“ 1859 Bubenheim
Musikalischer Neujahrsempfang am 15.01.2017
Von 11.00 Uhr bis 14.30 Uhr können sich unsere Gäste Getränke und
Essen (Rührei mit Speck, Fleischkäse, Weißwürste, Brezel mit Spundenkäse) munden lassen. Der Ohrenschmaus wird auch nicht zu kurz kommen, zwischendurch werden sie mit Liedern unserer Chöre (Phonations,
Männerchor, Gemischter Chor und Friends of Music) in der Gemeindehalle verwöhnt. Gaumen- und Ohrenschmaus für nur 12,— € pro Person.
(Kinder bis 12 Jahre sind frei)
Göllheim Aktuell
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Einselthum
LandFrauen Einselthum
Neujahrscafé
am 15. Januar ab 14.00 Uhr
im Haus der Vereine
„Sonnen strahlen - wie man mit Humor und Lebensfreude einen Weg zurück in die Normalität finden
kann“
So lautet der Titel des Buches, von Elke Saas, aus Einselthum, worin sie
berichtet, wie sie trotz Krankheit und Ängsten den Humor, das Selbstvertrauen und die Lebensfreude nicht verloren hat.
Am Donnerstag, 19. Januar um 19.00 Uhr, laden wir recht herzlich zu
einer Lesung mit Elke Saas ins Haus der Vereine ein.
Wir bitten um Anmeldung bis 17. Januar bei Tanja Leber, Tel.: 1635.
Göllheim
Schlachtfest in der Kriegsberghütte
Am kommenden Samstag, 14. Januar, ab 10.30 Uhr gibt’s wieder frisch
Geschlachtetes in der Kriegsberghütte Göllheim.
Wer vorher noch etwas tun möchte, der läuft mit zur Hütte hoch: Treffpunkt für die kurze Wanderung ist das Königskreuzdenkmal in Göllheim.
Um 10.00 Uhr starten wir zu unserem beliebten Schlachtfest auf der
Kriegsberghütte.
Für Vorbestellungen an den Hüttenwart (Telefon 06351/2974) oder an
Herrn Heinz Heppes (Telefon 06351/3516) wären wir dankbar.
Diesmal keine Zeit? Das nächste Schlachtfest findet am 18. März statt.
Vormerken: traditionelles Heringsessen am Aschermittwoch, 01. März,
ab 10:30 Uhr in der Kriegsberghütte Göllheim.
Ausgabe 2/2017
Rüssingen
Einsammeln der Weihnachtsbäume
Am Samstag, 14.01.2017, ab 9.11 Uhr, werden in Rüssingen die ausgedienten Weihnachtsbäume durch den Rischinger Narre-Gaul e.V. eingesammelt.
Wir bitten darum, die Bäume gut sichtbar an den Straßenrand zu legen,
damit diese zügig aufgeladen werden können.
Danke an alle, die den Verein mit dem Kauf eines Baumes unterstützt haben.
Zellertal
LandFrauenverein Zellertal
Winterzeit - Glühweingenuss am offenen Feuer
Am Montag, 16.01.2017 ab 19.00 Uhr freuen sich die LandFrauen bei
„Zeller-Mondschein“ im Hof am Kolpingheim in Zell, auf gesellige
Stunden mit heißen Getränken und, und ... und laden viele Besucher
zum Verweilen ein. Einfach vorbei schauen.
Wenn der Frühling kommt, dann fahren wir zur Tulpenblüte nach Amsterdam
Der LandFrauenverein Zellertal plant vom 27. April bis 30. April 2017
eine Bildungsreise zur Tulpenblüte nach Holland - Den Haag, Prommenade von Scheveningen, Amsterdam mit Käserei und Holzschuhwerkstatt, Besuch Keukenhof Lisse ... - stehen auf dem Programm. Bei Interesse Kontakt zu Gabriele Becker Tel. 06355/767 aufnehmen.
OT Harxheim
KIB e.V.
Sprechstunde des Betreuungsvereins KIB e.V. am 17.Januar 2017 kostenlose Beratung über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung mit Frau Weber ab 13.00 Uhr, im Seniorendomizil Haus
Antonius, Göllheim. Voranmeldung erforderlich, unter Tel. 06351 12620.
LandFrauenverein Göllheim
Das Vorstandsteam der LFV Göllheim wünscht seinen Mitgliedern ein
frohes und gesundes Neues Jahr und lädt alle Mitglieder am 12.01.2017
um 19.00 Uhr ein ins Haus Uhl, zum Neujahrsempfang. Für Speisen und
Getränke ist gesorgt.
Auch möchte das Vorstandsteam auf die Lesung mit Gina Greifenstein
aufmerksam machen, am 28.01.2017 um 19.00 Uhr. Frau Greifenstein
bietet uns „Kartoffeln mit Krimi“, ein kleines kulinarisches 4 Gänge Menue, von ihr selbst vorbereitet und gesesenen Kostproben aus ihren Krimis. Mitglieder 8,00 €, Nichtmitglieder 9,00 €.
Lautersheim
Offenes Bücherregal wird eingeweiht
Am Freitag, den 13.01., um 14 Uhr ist es endlich soweit. Das offene
Bücherregal, welches seinen Platz an der Bushaltestelle „Friedhofsweg“
gefunden hat, wird eingeweiht.
Offen, einladend und bunt bestückt, so wartet das blaue Bücherregal
darauf, den Lautersheimern vorgestellt zu werden. Stöbern, schmökern,
tauschen - kostenlos steht Bücherwürmern nun eine bunte Mischung
an Lesestoff zur Verfügung. Literatur für jedes Alter vom Bilderbuch bis
zum Roman.
Bei einem kleinen Umtrunk, zu dem alle herzlich eingeladen sind, werden sich die Ansprechpartner für das offene Bücherregal vorstellen und
kurz einige wenige Regeln erläutern. Wer möchte kann sich natürlich
gleich ein Buch mitnehmen bzw. eines hineinstellen.
Herzlichen Dank geht an den Spender des Bücherregals Hr. Markus
Salzmann.
Informationen auch unter www.bfb-zellertal.de
Rathaustreff
Strickabend im historische Rathaus in Harxheim
Weihnachtsbaumsammlung in Lautersheim
Am 14. Januar 2017 sammelt der DRK Ortsverein Lautersheim gegen
eine kleine Spende die alten Weihnachtsbäume in Lautersheim ein.
Bitte stellen Sie die abgeschmückten Tannenbäume ab 08.30 Uhr am
Straßenrand bereit.
Am 18.01.2017 geht es wieder los. Wir laden ein zum 14-tägigen
Strickabend, jeweils mittwochs ab 19.00 Uhr - immer in den ungeraden
Wochen.
Die erfahrene Hobbystrickerin, Frau Denise Seeger aus Eisenberg, gibt
Tipps und Anregungen.
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Laufe des Jahres 2017 voraussichtlich mehrere Stellen als
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mit dem Ziel einer späteren Übernahme als Beamtin/Beamter zu besetzen.
Den vollständigen Ausschreibungstext finden Sie unter
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Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung an die
Justizvollzugsanstalt Rohrbach, Personalabteilung,
Peter-Caesar-Allee 1, 55597 Wöllstein
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