Gemeinde St. Margareten im Rosental St. Margareten 9, 9173 St. Margareten im Rosental Bezirk: Klagenfurt-Land DVR: 0054208 UID-Nr: ATU59355101 St. Margareten, am 07.02.2017 Zahl: 612/E-VO-2/2017 Auskünfte: Telefon: Telefax: e-mail: AL Dr. Kuhn-Veratschnig 04226-218-12 04226-218-20 [email protected] http://www.st-margareten.gv.at Bei Eingaben bitte Geschäftszahl anführen KUNDMACHUNG Die Gemeinde St. Margareten im Rosental beabsichtigt, gemäß § 3a des Kärntner Straßengesetzes 1991 – K-StrG 1991, LGBl. Nr. 72/1991, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 5/2016, die von der Gemeinde St. Margareten im Rosental verwalteten Straßenflächen durch Verordnung in eine der in § 3 Abs. 1 Z. 4 und 5 K-StrG 1991 genannten Straßengruppen einzureihen (Einreihungsverordnung). Gemäß § 3a Abs. 3 K-StrG liegt der Entwurf der Einreihungsverordnung durch vier Wochen ab dem Tage des Anschlages der Kundmachung während der Amtsstunden im Gemeindeamt St. Margareten im Rosental zur allgemeinen Einsicht auf. Die Kundmachung ist auch im Internet unter www.st-margareten-rosental.gv.at abrufbar. Während der Auflagefrist ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, berechtigt, schriftliche Vorschläge zum Entwurf der Einreihungsverordnung zu erstatten. Der Bürgermeister Lukas Wolte eh. Angeschlagen am: 07.02.2017 Abgenommen am: ………….
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