KUNDMACHUNG ÜBER DIE AUFLAGE DES ENTWURFES DER

Gemeinde St. Margareten im Rosental
St. Margareten 9, 9173 St. Margareten im Rosental
Bezirk: Klagenfurt-Land
DVR: 0054208
UID-Nr: ATU59355101
St. Margareten, am 07.02.2017
Zahl: 612/E-VO-2/2017
Auskünfte:
Telefon:
Telefax:
e-mail:
AL Dr. Kuhn-Veratschnig
04226-218-12
04226-218-20
[email protected]
http://www.st-margareten.gv.at
Bei Eingaben bitte Geschäftszahl anführen
KUNDMACHUNG
Die Gemeinde St. Margareten im Rosental beabsichtigt, gemäß § 3a des Kärntner Straßengesetzes
1991 – K-StrG 1991, LGBl. Nr. 72/1991, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 5/2016, die
von der Gemeinde St. Margareten im Rosental verwalteten Straßenflächen durch Verordnung in
eine der in § 3 Abs. 1 Z. 4 und 5 K-StrG 1991 genannten Straßengruppen einzureihen
(Einreihungsverordnung).
Gemäß § 3a Abs. 3 K-StrG liegt der Entwurf der Einreihungsverordnung durch vier Wochen ab dem
Tage des Anschlages der Kundmachung während der Amtsstunden im Gemeindeamt
St. Margareten im Rosental zur allgemeinen Einsicht auf. Die Kundmachung ist auch im Internet
unter www.st-margareten-rosental.gv.at abrufbar.
Während der Auflagefrist ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, berechtigt,
schriftliche Vorschläge zum Entwurf der Einreihungsverordnung zu erstatten.
Der Bürgermeister
Lukas Wolte eh.
Angeschlagen am:
07.02.2017
Abgenommen am:
………….