Schutz- und Pflegeplan

Flachmoore von nationaler Bedeutung
Flachmoorobjekt Nr. 2709: Glattalp
Schutz- und Pflegeplan (Gem. Muotathal)
Massstab: 1:10'000
198500
Zonen
A-L
Naturschutzzone (Beweidetes Flachmoor mit Streunutzung)
A-W
Naturschutzzone (Weidenutzung)
Jedes 2. Jahr Streunutzung ab 15. August, Abtransport des Schnittgutes;
Düngeverbot; Beweidung mit Rindern, Kühen und Pferden erlaubt.
Beweidetes Flachmoor: Düngeverbot; Beweidung nur mit Rindvieh,
Kühen und Pferden.
Eine Auszäunung von stark weidegeschädigten Bereichen ist mit der
Abteilung Natur- und Landschaftsschutz abzusprechen.
198000
In allen Zonen gilt:
- Maschineller Grabenunterhalt ist meldepflichtig (siehe Hinweisblatt)
- Das Errichten und Ändern von Bauten und Anlagen aller Art ist verboten.
- Bodenveränderungen (wie Ablagerungen, Abgrabungen, Entwässerungsgräben,
Drainagen oder Materialentnahmen) sind verboten.
- Das Aufforsten oder Anlegen von Baumbeständen auf Moor- und Riedflächen ist
verboten.
- Das Ausbringen von Pflanzenbehandlungsmitteln und Klärschlamm ist nicht erlaubt.
197500
197000
0
100
200
300
400
Meter
709500
Quelle: AVG SZ, ANJF SZ
710000
710500
711000
711500
500