RECHT & POLITIK DATENSCHUTZ UND MITBESTIMMUNG Vorsicht: Glatteis Angesichts des Hypes um die Digitalisierung vernachlässigen Personaler oft datenschutz- und mitbestimmungsrechtliche Aspekte. Wie HR seine Verhandlungsposition gegenüber dem Betriebsrat stärkt. VON WINFRIED GERTZ uDass Informations- und Kommunikationstechnologien massiv in Produktion und Verwaltung eingreifen und lang etablierte Fertigungsprozesse durch die Robotik von Grund auf verändert werden, darin besteht unter Marktbeobachtern und Praktikern großes Einvernehmen. Freilich schießt mancher Zukunftsentwurf ins Kraut. „Intelligente“ Maschinen, die mit dem Menschen zusammenarbeiten und ihn womöglich vor Fehlern schützen, sind ein Beispiel dafür. Um mehr Sachlichkeit in der Debatte rund um Industrie 4.0 bemüht sich auch Sebastian Reitelshöfer. An der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen-Nürnberg leitet er den Forschungsbereich Biomechatronik, genauer gesagt, Handhabungstechnik. Dass ein Robo38 Personalwirtschaft 02 _ 2017 ter sich hinsetzt, wenn ein Mensch ihm dies sagt, meint Reitelshöfer, das wäre in wenigen Jahren durchaus möglich. Doch wirkliche Kollaboration zwischen Maschine und Mensch, „die sich erst durch intuitive Kommunikation erweist“, stehe noch in den Sternen. Tatsächlich müsse ein Roboter für jede neue „Handreichung“ zunächst eigens programmiert werden. Wer bisher annahm, die Maschine könnte in naher Zukunft den Handlungsspielraum der Beschäftigten in der Produktion ernsthaft bedrohen, sieht sich also getäuscht. Der Einfluss der Digitalisierung auf die Arbeitsbeziehungen ist zumindest in diesem Bereich weit geringer als befürchtet. Gänzlich anders ist hingegen die zunehmende Virtualisierung von Arbeitge- ber und Betrieb zu gewichten. Als Ergebnis digitalisier- stimmung, heißt es in einschlägigen Kreisen, gibt es ter Arbeitsprozesse verschwimmt, was einen „Betrieb“ keine Smart Factory. Der Digitalisierung von Arbeitsim Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und Produktionsprozessen, geben sich Gewerkschafauszeichnet: räumliche Einheit, einheitliche Betriebs- ten und Betriebsräte kämpferisch, setzt das BetrVG gemeinschaft, einheitliche Führung. Beispiel Apple: hohe Hürden auf. Das Unternehmen beschränkt sich auf Entwicklung Seien es jedwede Datenprojekte an der Maschine, seiund Marketing und lässt seine Produkte überall auf der en es Gamification-Ansätze, um Teams am Band über Spielelevels zu motivieren und Punkte zu verteilen, Welt herstellen. Vordenkern zufolge erübrigt sich mit der Digitalisie- oder seien es Bildverarbeitungs- und Kamerasysteme rung die Notwendigkeit industrieller Strukturen, die – Arbeitgeber sind gut beraten, vor der Investition in zum Hort betrieblicher Mitbestimmung avanciert sind. datenbasierte Lösungen ihre Mitbestimmungsrelevanz Davon könnten viele bislang chancenlose kleinere Fir- zu prüfen. „Schlagworte wie Cloud, Big Data oder men profitieren. „Durch Automatisierung sparen sie Digitalisierung vernebeln den Blick der Entscheider in Transaktionskosten, sie können nun mithalten“, sagt Unternehmen“, sagt Rechtsanwalt Bernd Pirpamer, Volker Rieble, Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht Partner der Kanzlei Eversheds in München. Tatsächund Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximilian- lich seien sie kaum von mitbestimmungsrelevanten Universität München. Rieble beruft sich auf Thomas Themen zu lösen. „Betriebsräte werden an Einfluss Sattelberger, der sich bereits 1999, seinerzeit als Vor- gewinnen.“ stand des Passagiergeschäfts der Lufthansa, intensiv mit Dreh- und Angelpunkt dieser Diskussion ist § 87 Ziffluiden Belegschaften befasste. Es sei klüger, kleiner zu fer 6 BetrVG. Kurz gefasst ist der Einsatz technischer werden und alles abzugeben, was man nicht unbe- Systeme dann mitbestimmungsrelevant, wenn sie geeigdingt braucht, lautete seine Kernthese. net beziehungsweise sogar dazu bestimmt sind, zur Wenn zum Beispiel die Ortsgebundenheit des Arbeits- Leistungs- und Verhaltenskontrolle von Beschäftigplatzes schwindet, geraten sukzessive auch Betriebsrats- ten beizutragen. Hier ist HR also unmittelbar involviert. kompetenzen auf den Prüf„Jeder Personaler, der sich Vor dem Einsatz von IT- und stand. „Ich kann im Café sitzen nicht rechtzeitig darum kümoder zu Hause, solange die mert, handelt sich große ProSoftwarelösungen sollten Internetleitung steht“, erläutert blempotenziale ein“, warnt Personaler die Kooperation Rieble. „Redet die IG Metall am Alexander Zumkeller, Präsimit dem Betriebsrat sorgsam BMW-Standort Dingolfing mit, dent des Bundesverbandes der vorbereiten. was auf dem Werksgelände Arbeitsrechtler in Unternehetwa hinsichtlich der Kontraktmen (BVAU) und Head of HR logistik geschieht“, erläutert Rieble weitere Folgen des Policies bei der ABB AG in Mannheim. So laufe man sich auflösenden Betriebsbegriffs für die Mitbestim- Gefahr, jegliche Softwareprogramme durch einstweimung, „hat die Gewerkschaft umgekehrt ausgespielt, lige Verfügung des Arbeitsgerichts abschalten zu müswenn BMW die Leistung einfach in die tschechischen sen. „Das kann schon bei einem einzigen Excel-DokuStandorte auslagert.“ ment der Fall sein.“ Damit nicht genug: Bald sei es Stand der Technik, Produktionsstätten aus großer Entfernung zu steuern, Zeitaufwendige Abstimmung erwartet Rieble. Während Know-how und Kontrolle mit Betriebsräten beispielsweise in Deutschland verblieben, richteten Arbeitsbedingungen und Arbeitsrecht sich nach dem Wie zeitaufwendig sich die Abstimmung mit BetriebsLand, in dem die Produktionslagen angesiedelt sind. räten gestaltet und Planungen ins Stocken geraten, Werde hierdurch die Arbeitgeber- von der Unterneh- davon können die auf Arbeitsrecht spezialisierten merfunktion getrennt, werde dies die Mitbestimmung Kanzleien ein Lied singen. Pirpamer wird von Persoaushöhlen. nalern um Rat gebeten, die vorwiegend mit folgenden Konstellationen konfrontiert sind: Nachdem das Unternehmen eine automatische Zeiterfassung oder andeOhne Mitbestimmung keine re Systeme zur Personaldatenverarbeitung einführen Smart Factory möchte, folgen bis zu fünf Informationstermine gegenDoch so sehr die vermeintlichen Vorteile einer Nach- über dem Betriebsrat, worauf sich zwei bis drei BeraMitbestimmungsära heraufbeschworen werden, darf tungsgespräche anschließen. Im Ergebnis lehnen die nicht verkannt werden, dass Industrie 4.0 gerade den Arbeitnehmervertreter die Einführung ab. Also ruft Gewerkschaften Rückenwind verleiht. Ohne Mitbe- man die Einigungsstelle an und verliert nochmals Bernd Pirpamer Personalwirtschaft 02 _ 2017 39 RECHT & POLITIK DATENSCHUTZ UND MITBESTIMMUNG Rupert Felder Frithjof Reitter 40 mehrere Monate kostbare Zeit. Immer wieder taucht führen. „Dieser Grundsatz wird von Arbeitgebern häuauch dieser Fall auf: Der Betriebsrat schaltet einen fig übersehen“, sagt Pirpamer. Sie würden die BeteiliSachverständigen ein, um ein Programm näher auf gungsrechte des Betriebsrates im Vorfeld nicht hinZugriffsberechtigungen oder auf das Recht zur Daten- reichend bewerten, was ihre Verhandlungsposition verarbeitung zu untersuchen. Inklusive Beantwortung deutlich beeinträchtige. eines Fragenkatalogs verstreichen durchschnittlich Jenseits der arbeitsrechtlichen Bewertung ist es für drei Monate. Laut Pirpamer gehen viele Personaler Personaler stets vorteilhaft, in der Kooperation mit unvorbereitet in die mitbestimmungsrelevanten den Betriebspartnern zu einem vorteilhaften Klima Abstimmungsprozesse hinein. Sie hätten zum Beispiel beizutragen. Davon überzeugt ist Rupert Felder, Perversäumt, eigene Dokumente sonalleiter der Heidelberger zur Klärung zu erstellen. So Druckmaschinen AG in WiesNeben der Mitbestimmung werde die Chance einer „gütloch. „Vertrauen wecke ich, rückt auch der Datenschutz lichen Lösung“ fahrlässig verindem ich als Personalverantin den Blickpunkt. Auch dietan. Auch bei der Beauftrawortlicher mit Augenmaß vorser Aspekt überfordert gung des Sachverständigen gehe, den Betriebsrat unteroffenbar viele Personaler. könnten sie ein Wörtchen mitstütze beim Erwerb kritischen reden. Nicht selten ist PirpaWissens, Unwägbares auch mer auch mit dieser Konstellation befasst: „Wegen beim Namen nenne und die Arbeitnehmervertreter eines Updates wird die Einigungsstelle angerufen, in die Folgenabschätzung einbinde.“ obwohl die Vorversion des Softwareprogramms noch Felder zufolge wird in seinem Unternehmen nur selnicht abschließend entschieden worden ist.“ ten die Einigungsstelle angerufen. Ebenso wie die Gewerkschaft IG Metall erhebe er den Anspruch, davon unabhängig Lösungen zu finden. Dass Personaler und Soziale Netzwerke und Betriebsräte vielfach an einem Strang ziehen, beobdas Thema Überwachung achtet auch Zumkeller. Zum Teil hätten sie sogar einen Halten wir fest: Vor dem Einsatz von IT- und Software- IT-Ausschuss ins Leben gerufen, um jegliche Einfühlösungen sollten Personaler zunächst die Mitbestim- rung beziehungsweise Korrektur von IT-Lösungen mungsrelevanz der geplanten Systeme prüfen und die gemeinsam zu pilotieren. „Alle Schnittstellen werden Kooperation mit dem Betriebsrat sorgsam vorbereiten. offengelegt, auch die Betriebsräte können testen.“ Das Das ist dringlicher denn je, wie Zumkeller betont: „Bei sei zweifellos zielführender als in puncto Mitbestimder Verabschiedung des Betriebsverfassungsgesetzes mung „stets die vermeintlich alles entscheidende im Jahr 1972 war es normal, die Schreibmaschine zu Rechtsfrage“ zu stellen. benutzen. Nicht im Entferntesten waren die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation von heute vorher- Regulierung führt zu Ausweichstrategien zusehen.“ Auf der sicheren Seite sei eigentlich nur, wer ausschließlich Papier verwende. Zumkeller: „Analog Jegliche zusätzliche Regulierung, warnt zum Beispiel bin ich aus der Mitbestimmung fein raus.“ Frithjof Reitter, HR-Interim-Manager aus MömbrisInteressant ist in diesem Kontext ein neueres Urteil Daxberg, könnte womöglich dazu beitragen, dass des Bundesarbeitsgerichts, auch „Facebook-Urteil“ Unternehmen nach Ausweichstrategien suchen. „Ist genannt. Mitarbeiter eines Blutspendedienstes vom der Betriebszweck nicht mehr gewährleistet, ist eine Roten Kreuz sahen sich auf der Social-Media-Platt- Verlagerung ins Ausland die einzige Lösung.“ Neben form heftiger Kritik ausgesetzt. Zwar darf dem Urteil der Mitbestimmung rückt zunehmend auch der Datenzufolge ein Arbeitgeber weiterhin selbst entscheiden, schutz in den Blickpunkt. Auch dieser Aspekt überforob er für seine Firma eine eigene Facebook-Seite ein- dert offenbar viele Personalverantwortliche. Reitter richtet. Sobald jedoch Nutzer Kommentare über Arbeit- warnt davor, aufgrund des Wirbels um HR Analytics nehmer posten können, gibt es laut Urteil ein Mitbe- und Big Data die technischen Systeme auszureizen. stimmungsrecht des Betriebsrates. Also sind auch „Wer etwa Daten von Mitarbeitern aus sozialen Netzsoziale Netzwerke dazu geeignet, die Leistung und das werken mit betrieblichen Mitarbeiterdaten verknüpft, Verhalten von Mitarbeitern zu überwachen, hieß es zur begibt sich rechtlich auf glattes Eis.“ Die informationelle Selbstbestimmung als hohes schützenswertes Gut Begründung. Gleichzeitig beschreibt das Urteil aber auch einen Aus- setze sehr enge Grenzen. weg aus der Bredouille. Demnach ist § 87 Ziffer 6 Angst vor Hacker-Angriffen, tiefes Misstrauen gegenBetrVG nicht erfüllt, wenn Personen statt technischer über der Cloud: In deutschen Unternehmen, so eine Systeme die Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch- Studie von Kienbaum und dem IT-Branchenverband Personalwirtschaft 02 _ 2017 Bitkom, ist der Datenschutz auf Rang eins der Prioritätenliste gerückt. Es herrscht großes Unbehagen, nicht zuletzt in HR. Nach Angaben von Andreas Schulz, Datenschutzbeauftragter der Bitkom Service GmbH in Berlin, sind Personaler zwar grundsätzlich mit dem Arbeitnehmerschutz vertraut, oftmals aber nicht mit dem Datenschutz. „Sie wissen oft nicht, wer zuständig ist oder wie die Daten konkret verarbeitet und gespeichert werden.“ Beim Datenaustausch mit Dritten, insbesondere mit internationalen Unternehmen, seien sie regelmäßig mit der Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung konfrontiert, was sie überfordert. Schulz: „Eigentlich müssten sie viel enger mit Datenschutzbeauftragten kooperieren.“ Die Rolle des Datenschutzbeauftragten wird sich folglich ändern müssen. Am besten geeignet sind Reitter zufolge diejenigen, die sich beherzt in betriebliche Belange einmischen. Schließlich sei der Schutz von persönlichen Daten an vielen Stellen tangiert: in Gehaltsabrechnungen und Employee Self Services, in Beurteilungssystemen oder beim Talent Management. „Das sollte stets in einer Betriebsvereinbarung definiert werden“, empfiehlt der HR-Experte. Mancher Praktiker rechnet mit dem Schlimmsten Nachdem die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung 2018 in Kraft treten wird, rechnen einige Praktiker mit dem Schlimmsten. Womöglich reiche künftig eine Betriebsvereinbarung als gültige Rechtsgrundlage für die Datenerhebung und Datenverarbeitung nicht mehr aus, erwartet Zumkeller. „Uns könnte durchaus drohen, dass sogar das Einverständnis jedes einzelnen Mitarbeiters eingeholt werden muss.“ Arbeitsrechtler Pirpamer zufolge sollten stets die Betriebsparteien verhandeln und dazu den Rat des Datenschutzbeauftragten einbeziehen. Entscheidender sei jedoch, gut vorbereitet zu sein. Dazu zählt Pirpamer die detaillierte Aufarbeitung der technischen Möglichkeiten eines neuen Systems, die Offenlegung seiner Schnittstellen zur bestehenden ITLandschaft und insbesondere die Vorteile des neuen Systems für die Belegschaft, den Standort und das Unternehmen insgesamt. p
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