Glasflaschenverbot Karneval 2017

Glasflaschenverbot an Weiberfastnacht und Karnevalssonntag für
die Bergheimer Innenstadt
Im Februar 2011 hat der Rat der Kreisstadt Bergheim ein Glasflaschenverbot für Weiberfastnacht
und Karnevalssonntag beschlossen, damit die „Jecken Tage“ friedlich und möglichst
verletzungsfrei ablaufen. Das Mitführen von Glasflaschen im Stadtkernbereich von BergheimMitte – hier insbesondere der Bereich der Fußgängerzone – ist an Weiberfastnacht und
Karnevalssonntag von 6.00 bis 24.00 Uhr verboten. Ausgenommen hiervon sind der Erwerb und
der Transport von Glasflaschen für den allgemeinen häuslichen Gebrauch und der allgemeine
Gaststättenbetrieb. Durch Änderung des Ortsrechtes gilt in diesem Jahr erstmalig auch ein Verbot
für Trinkgläser.
Dieses Verbot hat sich in der Vergangenheit bewährt und führte allgemein – auch bei den
„Karnevalsjecken“ – zu positiven Rückmeldungen. Wie in den letzten 7 Jahren werden die
Verbotsbereiche kenntlich ausgeschildert. In der Fußgängerzone stehen Glassammelbehälter, die
eine ortsnahe Entsorgung von Glasflaschen und Trinkgläser ermöglichen.
Das Glasflaschen- und Trinkgläserverbot – und auch die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen – werden durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes an diesen Tagen verstärkt
kontrolliert. Einzelhändler, Veranstalter und Eltern werden gebeten, dazu beizutragen, dass Kinder
und Jugendliche über die Karnevalstage nicht zum Konsum von Alkohol verleitet werden. An das
Verantwortungsbewusstsein von Wirten und Vereinen wird gleichfalls appelliert.
Unbeschwerte Tolle Tage wünschen die Bürgermeisterin und die Mitarbeiter des Ordnungsamtes
der Kreisstadt Bergheim.
Bergheim, den 09.02.2017
Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbe- und Marktwesen
Auskunft erteilt Ute Krämer-Rottland (02271/89402)
Email: [email protected]