Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU Fehling-Lösung I zur Zuckerbestimmung, Reag. Ph.Eur. Artikelnummer: N055 Version: 2.0 de Ersetzt Fassung vom: 26.08.2015 Version: (1.0) Datum der Erstellung: 26.08.2015 Überarbeitet am: 03.02.2017 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1 1.2 Produktidentifikator Bezeichnung des Stoffs Fehling-Lösung I Artikelnummer N055 Registrierungsnummer (REACH) nicht relevant (Gemisch) Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Identifizierte Verwendungen: 1.3 Laborchemikalie Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Carl Roth GmbH + Co KG Schoemperlenstr. 3-5 D-76185 Karlsruhe Deutschland Telefon: +49 (0) 721 - 56 06 0 Telefax: +49 (0) 721 - 56 06 149 e-Mail: [email protected] Webseite: www.carlroth.de 1.4 Sachkundige Person, die für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist : Abteilung Arbeitssicherheit e-Mail (sachkundige Person) : [email protected] Notrufnummer Name Straße Postleitzahl/Ort Telefon Webseite Giftzentrale München Ismaninger Str. 22 81675 München +49/(0)89 19240 http://www.toxinfo.me d.tum.de/inhalt/giftnotrufmuenchen ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung gem. GHS Abschnitt Gefahrenklasse Gefahrenklasse und kategorie Gefahrenhinweis 3.3 schwere Augenschädigung/Augenreizung (Eye Dam. 1) H318 4.1A Gewässergefährdend (akute aquatische Toxizität) (Aquatic Acute 1) H400 4.1C Gewässergefährdend (chronische aquatische Toxizität) (Aquatic Chronic 1) H410 Deutschland (de) Seite 1 / 16 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU Fehling-Lösung I zur Zuckerbestimmung, Reag. Ph.Eur. Artikelnummer: N055 Anmerkungen Voller Wortlaut der Gefahrenhinweise und EU-Gefahrenhinweise in ABSCHNITT 16. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Signalwort Gefahr Piktogramme Gefahrenhinweise H318 H410 Verursacht schwere Augenschäden. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise Sicherheitshinweise - Prävention P273 P280 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. Sicherheitshinweise - Reaktion P305+P351+P338 P391 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Verschüttete Mengen aufnehmen. Gefährliche Bestandteile zur Kennzeichnung: Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml Signalwort: Gefahr Gefahrensymbol(e) H318 Verursacht schwere Augenschäden. P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. enthält: Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat 2.3 Sonstige Gefahren Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor. Deutschland (de) Seite 2 / 16 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU Fehling-Lösung I zur Zuckerbestimmung, Reag. Ph.Eur. Artikelnummer: N055 ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische Beschreibung des Gemischs Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen. Stoffname Identifikator Ge w.% Einstufung gem. 1272/2008/EG Kupfer(II)-sulfatPentahydrat CAS-Nr. 7758-99-8 >5 -< 10 Acute Tox. 4 / H302 Eye Dam. 1 / H318 Aquatic Acute 1 / H400 Aquatic Chronic 1 / H410 EG-Nr. 231-847-6 Index-Nr. 029-023-00-4 Piktogramme Spezifische Konzentrationsgrenzen M-Faktoren M-Faktor (akut) = 10.0 M-Faktor (chronisch) = 10.0 REACH Reg.Nr. 01211952056640 Anmerkungen Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16. (Akute) aquatische Toxizität von Bestandteilen der Mischung: 10. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Anmerkungen Kontaminierte Kleidung ausziehen. Nach Inhalation Für Frischluft sorgen. Nach Kontakt mit der Haut Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Bei Auftreten von Beschwerden oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Nach Berührung mit den Augen Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen und Augenarzt aufsuchen. Nach Aufnahme durch Verschlucken Mund ausspülen. Bei Unwohlsein Arzt anrufen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Reizende Wirkungen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Gefahr ernster Augenschäden, Erbrechen Deutschland (de) Seite 3 / 16 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU Fehling-Lösung I zur Zuckerbestimmung, Reag. Ph.Eur. Artikelnummer: N055 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung keine ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen Sprühwasser, Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid (CO2) Ungeeignete Löschmittel Wasser im Vollstrahl 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Nicht brennbar. Gefährliche Verbrennungsprodukte Kann beim Verbrennen giftigen Kohlenmonoxidrauch erzeugen. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer gelangen lassen. Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern. Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und entsorgen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Hinweise wie verschüttete Materialien an der Ausbreitung gehindert werden können Abdecken der Kanalisationen. Hinweise wie die Reinigung im Fall von Verschütten erfolgen kann Mit saugfähigem Material (z.B. Lappen, Vlies) aufwischen. Weitere Angaben betreffend Verschütten und Freisetzung In geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Gefährliche Verbrennungsprodukte: siehe Abschnitt 5. Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8. Unverträgliche Materialien: siehe Abschnitt 10. Angaben zur Entsorgung: siehe Abschnitt 13. Deutschland (de) Seite 4 / 16 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU Fehling-Lösung I zur Zuckerbestimmung, Reag. Ph.Eur. Artikelnummer: N055 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Behälter dicht verschlossen halten. Unverträgliche Stoffe oder Gemische Zusammenlagerungshinweise beachten. Beachtung von sonstigen Informationen • Anforderungen an die Belüftung Verwendung einer örtlichen und generellen Lüftung. • Spezielle Anforderungen an Lagerräume oder -behälter Empfohlene Lagerungstemperatur: 15 - 25 °C. 7.3 Spezifische Endanwendungen Es liegen keine Informationen vor. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Nationale Grenzwerte Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition (Arbeitsplatzgrenzwerte) Es sind keine Daten verfügbar. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Individuelle Schutzmaßnahmen (persönliche Schutzausrüstung) Augen-/Gesichtsschutz Schutzbrille mit Seitenschutz verwenden. Hautschutz • Handschutz Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Geeignet ist ein nach EN 374 geprüfter Chemikalienschutzhandschuh. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären. • Art des Materials NBR (Nitrilkautschuk) Deutschland (de) Seite 5 / 16 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU Fehling-Lösung I zur Zuckerbestimmung, Reag. Ph.Eur. Artikelnummer: N055 • Materialstärke >0,11 mm • Durchbruchszeit des Handschuhmaterials >480 Minuten (Permeationslevel: 6) • sonstige Schutzmaßnahmen Erholungsphasen zur Regeneration der Haut einlegen. Vorbeugender Hautschutz (Schutzcremes/Salben) wird empfohlen. Atemschutz Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Aggregatzustand flüssig (Flüssigkeit) Farbe blau Geruch geruchlos Geruchsschwelle Es liegen keine Daten vor Sonstige physikalische und chemische Kenngrößen pH-Wert (neutral) Schmelzpunkt/Gefrierpunkt nicht bestimmt Siedebeginn und Siedebereich >100 °C Flammpunkt nicht bestimmt Verdampfungsgeschwindigkeit es liegen keine Daten vor Entzündbarkeit (fest, gasförmig) nicht relevant (Flüssigkeit) Explosionsgrenzen • untere Explosionsgrenze (UEG) keine Information verfügbar • obere Explosionsgrenze (OEG) keine Information verfügbar Explosionsgrenzen von Staub/Luft-Gemischen nicht relevant Dampfdruck 23 hPa bei 20 °C Dichte 1,042 g/cm³ bei 20 °C Dampfdichte Keine Information verfügbar. Schüttdichte Nicht anwendbar Relative Dichte Zu dieser Eigenschaft liegen keine Informationen vor. Deutschland (de) Seite 6 / 16 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU Fehling-Lösung I zur Zuckerbestimmung, Reag. Ph.Eur. Artikelnummer: N055 Löslichkeit(en) Wasserlöslichkeit in jedem Verhältnis mischbar Verteilungskoeffizient 9.2 n-Octanol/Wasser (log KOW) Keine Information verfügbar. Selbstentzündungstemperatur Zu dieser Eigenschaft liegen keine Informationen vor. Zersetzungstemperatur es liegen keine Daten vor Viskosität nicht bestimmt Explosive Eigenschaften Ist nicht als explosiv einzustufen Oxidierende Eigenschaften keine Sonstige Angaben Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Dieses Material ist unter normalen Umgebungsbedingungen nicht reaktiv. 10.2 Chemische Stabilität Das Material ist unter normalen Umgebungsbedingungen und unter den bei Lagerung und Handhabung zu erwartenden Temperatur- und Druckbedingungen stabil. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Es sind keine speziell zu vermeidenden Bedingungen bekannt. 10.5 Unverträgliche Materialien Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor. 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Gefährliche Verbrennungsprodukte: siehe Abschnitt 5. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Ist nicht als akut toxisch einzustufen. • Akute Toxizität von Bestandteilen der Mischung Stoffname CAS-Nr. Expositionsweg ATE Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat 7758-99-8 oral 960 mg/kg Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Ist nicht als hautätzend/-reizend einzustufen. Deutschland (de) Seite 7 / 16 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU Fehling-Lösung I zur Zuckerbestimmung, Reag. Ph.Eur. Artikelnummer: N055 Schwere Augenschädigung/Augenreizung Verursacht schwere Augenschäden. Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut Ist nicht als Inhalations- oder Hautallergen einzustufen. Zusammenfassung der Bewertung der CMR-Eigenschaften Ist weder als keimzellmutagen (mutagen), karzinogen noch als reproduktionstoxisch einzustufen • Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Ist nicht als spezifisch zielorgantoxisch (einmalige Exposition) einzustufen. • Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Ist nicht als spezifisch zielorgantoxisch (wiederholte Exposition) einzustufen. Aspirationsgefahr Ist nicht als aspirationsgefährlich einzustufen. Symptome im Zusammenhang mit den physikalischen, chemischen und toxikologischen Eigenschaften • Bei Verschlucken Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen • Bei Kontakt mit den Augen Verursacht schwere Augenschäden, Gefahr der Erblindung • Bei Einatmen im Wesentlichen nicht reizend • Bei Berührung mit der Haut Häufiger und andauernder Hautkontakt kann zu Hautreizungen führen Sonstige Angaben Keine ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (Akute) aquatische Toxizität Sehr giftig für Wasserorganismen. (Akute) aquatische Toxizität von Bestandteilen der Mischung Stoffname CAS-Nr. Endpunkt Wert Spezies Expositionsdauer Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat 7758-99-8 EC50 0,02 mg/l Daphnia magna 48 h Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat 7758-99-8 LC50 0,11 mg/l Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) 96 h (Chronische) aquatische Toxizität Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Deutschland (de) Seite 8 / 16 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU Fehling-Lösung I zur Zuckerbestimmung, Reag. Ph.Eur. Artikelnummer: N055 12.2 Prozess der Abbaubarkeit Es sind keine Daten verfügbar. 12.3 Bioakkumulationspotenzial Es sind keine Daten verfügbar. 12.4 Mobilität im Boden Es sind keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Es sind keine Daten verfügbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen Stark wassergefährdend. (VwVwS) ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. Für die Entsorgung über Abwasser relevante Angaben Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Abfallbehandlung von Behältern/Verpackungen Es handelt sich um einen gefährlichen Abfall; es dürfen nur zugelassene Verpackungen (z.B. gemäß ADR) verwendet werden. 13.2 Einschlägige Rechtsvorschriften über Abfall Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchenund prozessspezifisch durchzuführen. 13.3 Anmerkungen Abfall ist so zu trennen, dass er von den kommunalen oder nationalen Abfallentsorgungseinrichtungen getrennt behandelt werden kann. Bitte beachten Sie die einschlägigen nationalen oder regionalen Bestimmungen. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.1 UN-Nummer 3082 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. Gefährliche Bestandteile Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat 14.3 Transportgefahrenklassen Klasse 9 (verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände) (um- 14.4 Verpackungsgruppe III (Stoff mit geringer Gefahr) 14.5 Umweltgefahren gewässergefährdend (Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat) Deutschland (de) weltgefährdend) Seite 9 / 16 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU Fehling-Lösung I zur Zuckerbestimmung, Reag. Ph.Eur. Artikelnummer: N055 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Die Vorschriften für gefährliche Güter (ADR) sind auch innerhalb des Betriebsgeländes zu beachten. 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Die Fracht wird nicht als Massengut befördert. 14.8 Angaben nach den einzelnen UN-Modellvorschriften • Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen (ADR/RID/ADN) UN-Nummer 3082 Offizielle Benennung für die Beförderung UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. Vermerke im Beförderungspapier UN3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (enthält: Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat), 9, III, (E) Klasse 9 Klassifizierungscode M6 Verpackungsgruppe III Gefahrzettel 9 + "Fisch und Baum" Umweltgefahren ja (gewässergefährdend) Sondervorschriften (SV) 274, 335, 375, 601 Freigestellte Mengen (EQ) E1 Begrenzte Mengen (LQ) 5L Beförderungskategorie (BK) 3 Tunnelbeschränkungscode (TBC) E Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr 90 • Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG) UN-Nummer 3082 Offizielle Benennung für die Beförderung ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. Angaben im Beförderungsdokument (shipper's declaration) UN3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (enthält: Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat), 9, III Klasse 9 Meeresschadstoff (Marine Pollutant) ja (gewässergefährdend) Verpackungsgruppe III Gefahrzettel 9 + "Fisch und Baum" Deutschland (de) Seite 10 / 16 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU Fehling-Lösung I zur Zuckerbestimmung, Reag. Ph.Eur. Artikelnummer: N055 Sondervorschriften (SV) 274, 335, 969 Freigestellte Mengen (EQ) E1 Begrenzte Mengen (LQ) 5L EmS F-A, S-F Staukategorie (stowage category) A • Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO-IATA/DGR) UN-Nummer 3082 Offizielle Benennung für die Beförderung Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. Angaben im Beförderungsdokument (shipper's declaration) UN3082, Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g., (enthält: Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat), 9, III Klasse 9 Umweltgefahren ja (gewässergefährdend) Verpackungsgruppe III 9 + "Fisch und Baum" Sondervorschriften (SV) A97, A158, A197, 274 Freigestellte Mengen (EQ) E1 Begrenzte Mengen (LQ) 30 kg ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU) • Verordnung 649/2012/EU über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC) Kein Bestandteil ist gelistet. • Verordnung 1005/2009/EG über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (ODS) Kein Bestandteil ist gelistet. Deutschland (de) Seite 11 / 16 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU Fehling-Lösung I zur Zuckerbestimmung, Reag. Ph.Eur. Artikelnummer: N055 • Verordnung 850/2004/EG über persistente organische Schadstoffe (POP) Kein Bestandteil ist gelistet. • Beschränkungen gemäß REACH, Anhang XVII Kein Bestandteil ist gelistet. • Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (REACH, Anhang XIV) Kein Bestandteil ist gelistet. • Seveso Richtlinie 2012/18/EU (Seveso III) Nr. Gefährlicher Stoff/Gefahrenkategorien E1 Umweltgefahren (gewässergefährdend, Kat. 1) Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der unteren und oberen Klasse 100 200 Anm. 56) Hinweis 56) Gewässergefährdend, Gefahrenkategorie Akut 1 oder Chronisch 1 • Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aufgrund der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken (2004/42/EG, Decopaint-Richtlinie) VOC-Gehalt 0% • Richtlinie über Industrieemissionen (VOCs, 2010/75/EU) VOC-Gehalt 0% Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) - Anhang II Kein Bestandteil ist gelistet. Verordnung 166/2006/EG über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregisters (PRTR) Kein Bestandteil ist gelistet. Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRR) Kein Bestandteil ist gelistet. Nationale Vorschriften (Deutschland) • Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS ) Wassergefährdungsklasse (WGK): 3 (stark wassergefährdend) - Einstufung nach Anhang 3/Anhang 4 (VwVwS) • Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (Deutschland) Nummer Stoffgruppe nicht zugeordnet Klasse Konz. Massenstrom Massenkonzentration Hinweis 100 Gew.% • Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) (Deutschland) Lagerklasse (LGK): Deutschland (de) 12 (nicht brennbare Flüssigkeiten) Seite 12 / 16 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU Fehling-Lösung I zur Zuckerbestimmung, Reag. Ph.Eur. Artikelnummer: N055 Regelungen der Versicherungsträger Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten. Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG) für werdende oder stillende Mütter beachten. Die nationalen Rechtsvorschriften sind zusätzlich zu beachten! Technische Regeln für Gefahrstoffe. 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben 16.1 Vorgenommene Änderungen (überarbeitetes Sicherheitsdatenblatt) Abschnitt Ehemaliger Eintrag (Text/Wert) 1.4 Notfallinformationsdienst: Giftinformation München: +49/(0)89 19240 2.1 2.1 Einstufung gem. GHS: Änderung in der Auflistung (Tabelle) Anmerkungen: Voller Wortlaut der H-Sätze in ABSCHNITT 16. 2.1 2.2 Aktueller Eintrag (Text/Wert) Anmerkungen: Voller Wortlaut der Gefahrenhinweise und EU-Gefahrenhinweise in ABSCHNITT 16. Signalwort: Achtung Signalwort: Gefahr 2.2 Piktogramme: Änderung in der Auflistung (Tabelle) 2.2 Gefahrenhinweise: Änderung in der Auflistung (Tabelle) 2.2 Sicherheitshinweise - Prävention: Änderung in der Auflistung (Tabelle) 2.2 Sicherheitshinweise - Reaktion: Änderung in der Auflistung (Tabelle) 2.2 Gefährliche Bestandteile zur Kennzeichnung: Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat 2.2 Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml: Signalwort: Achtung Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml: Signalwort: Gefahr 2.2 Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml: Änderung in der Auflistung (Tabelle) 2.2 Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml: Änderung in der Auflistung (Tabelle) 2.2 Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml: Änderung in der Auflistung (Tabelle) 2.2 enthält: Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat 3.2 Beschreibung des Gemischs: Änderung in der Auflistung (Tabelle) 4.1 Deutschland (de) Nach Kontakt mit der Haut: Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen. Nach Kontakt mit der Haut: Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Bei Auftreten von Beschwerden oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Seite 13 / 16 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU Fehling-Lösung I zur Zuckerbestimmung, Reag. Ph.Eur. Artikelnummer: N055 Abschnitt Ehemaliger Eintrag (Text/Wert) Aktueller Eintrag (Text/Wert) 4.1 Nach Berührung mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Bei Auftreten von Beschwerden oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Nach Berührung mit den Augen: Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen und Augenarzt aufsuchen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Reizende Wirkungen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Reizende Wirkungen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Gefahr ernster Augenschäden, Erbrechen 7.2 Beachtung von sonstigen Informationen: Nicht erforderlich. Beachtung von sonstigen Informationen 9.1 pH-Wert: Keine Information verfügbar. pH-Wert: (neutral) 9.1 Dichte: 1 g/cm³ Dichte: 1,042 g/cm³ bei 20 °C 9.1 Explosive Eigenschaften: keine Explosive Eigenschaften: Ist nicht als explosiv einzustufen 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen: Dieses Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung gemäß der Verordnung Nr. 1272/2008/EG. Angaben zu toxikologischen Wirkungen 11.1 Akute Toxizität Akute Toxizität: Ist nicht als akut toxisch einzustufen. 11.1 • Akute Toxizität von Bestandteilen der Mischung: Änderung in der Auflistung (Tabelle) 11.1 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Ist nicht als schwer augenschädigend oder augenreizend einzustufen. Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Verursacht schwere Augenschäden. 11.1 • Bei Kontakt mit den Augen: im Wesentlichen nicht reizend • Bei Kontakt mit den Augen: Verursacht schwere Augenschäden, Gefahr der Erblindung 12.1 Toxizität: Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Toxizität: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Stark wassergefährdend. Andere schädliche Wirkungen: Stark wassergefährdend. (VwVwS) 14.5 Umweltgefahren: gewässergefährdend Umweltgefahren: gewässergefährdend (Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat) 14.8 Angaben im Beförderungsdokument (shipper's declaration): UN3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (enthält: Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat, Kupfer(II)-sulfatlösung), 9, III Angaben im Beförderungsdokument (shipper's declaration): UN3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (enthält: Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat), 9, III 14.8 • Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO-IATA/DGR) 14.8 UN-Nummer: 3082 14.8 Offizielle Benennung für die Beförderung: Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. 14.8 Angaben im Beförderungsdokument (shipper's declaration): UN3082, Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g., (enthält: Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat), 9, III 14.8 Klasse: 9 14.8 Umweltgefahren: ja (gewässergefährdend) Deutschland (de) Seite 14 / 16 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU Fehling-Lösung I zur Zuckerbestimmung, Reag. Ph.Eur. Artikelnummer: N055 Abschnitt Ehemaliger Eintrag (Text/Wert) Aktueller Eintrag (Text/Wert) 14.8 Verpackungsgruppe: III9 + "Fisch und Baum" 14.8 Verpackungsgruppe: Änderung in der Auflistung (Tabelle) 14.8 Sondervorschriften (SV): A97, A158, A197, 274 14.8 Freigestellte Mengen (EQ): E1 14.8 Begrenzte Mengen (LQ): 30 kg 15.1 96/82/EG (Seveso II): Änderung in der Auflistung (Tabelle) 16 Abkürzungen und Akronyme: Änderung in der Auflistung (Tabelle) Abkürzungen und Akronyme Abk. Beschreibungen der verwendeten Abkürzungen Acute Tox. akute Toxizität ADN Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen) ADR Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) Aquatic Acute Gewässergefährdend (akute aquatische Toxizität) Aquatic Chronic Gewässergefährdend (chronische aquatische Toxizität) ATE Acute Toxicity Estimate (Schätzwert akuter Toxizität) CAS Chemical Abstracts Service (Datenbank von chemischen Verbindungen und deren eindeutigem Schlüssel, der CAS Registry Number) CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling and Packaging) von Stoffen und Gemischen CMR Carcinogenic, Mutagenic or toxicic for Reproduction (krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend) DGR Dangerous Goods Regulations (Gefahrgutvorschriften) Regelwerk für den Transport gefährlicher Güter, siehe IATA/DGR EG-Nr. Das EG-Verzeichnis (EINECS, ELINCS und das NLP-Verzeichnis) ist die Quelle für die siebenstellige EC-Nummer als Kennzahl für Stoffe in der EU (Europäische Union) EINECS European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances (europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe) ELINCS European List of Notified Chemical Substances (europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe) EmS Emergency Schedule (Notfall Zeitplan) Eye Dam. schwer augenschädigend Eye Irrit. augenreizend GHS "Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals" "Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien", das die Vereinten Nationen entwickelt haben IATA International Air Transport Association (Internationale Flug-Transport-Vereinigung) IATA/DGR Dangerous Goods Regulations (DGR) for the air transport (IATA) (Regelwerk für den Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr) Deutschland (de) Seite 15 / 16 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU Fehling-Lösung I zur Zuckerbestimmung, Reag. Ph.Eur. Artikelnummer: N055 Abk. Beschreibungen der verwendeten Abkürzungen ICAO International Civil Aviation Organization (internationale Zivilluftfahrt-Organisation) IMDG International Maritime Dangerous Goods Code (internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen) Index-Nr. die Indexnummer ist der in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 angegebene Identifizierungs-Code LGK Lagerklasse gemäß TRGS 510, Deutschland MARPOL Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (Abk. von "Marine Pollutant") M-Faktor ein Multiplikationsfaktor. Er wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann NLP No-Longer Polymer (nicht-länger-Polymer) PBT Persistent, Bioakkumulierbar und Toxisch REACH Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) RID Règlement concernant le transport International ferroviaire des marchandises Dangereuses (Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter) TRGS Technische Regeln für GefahrStoffe (Deutschland) VOC Volatile Organic Compounds (flüchtige organische Verbindungen) vPvB very Persistent and very Bioaccumulative (sehr persistent und sehr bioakkumulierbar) VwVwS Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS ) Wichtige Literatur und Datenquellen - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP, EU-GHS) Liste der einschlägigen Sätze (Code und Wortlaut wie in Kapitel 2 und 3 angegeben) Code Text H302 gesundheitsschädlich bei Verschlucken H318 verursacht schwere Augenschäden H400 sehr giftig für Wasserorganismen H410 sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung Haftungsausschluss Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. Deutschland (de) Seite 16 / 16
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