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Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
Fehling-Lösung I zur Zuckerbestimmung, Reag. Ph.Eur.
Artikelnummer: N055
Version: 2.0 de
Ersetzt Fassung vom: 26.08.2015
Version: (1.0)
Datum der Erstellung: 26.08.2015
Überarbeitet am: 03.02.2017
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des
Unternehmens
1.1
1.2
Produktidentifikator
Bezeichnung des Stoffs
Fehling-Lösung I
Artikelnummer
N055
Registrierungsnummer (REACH)
nicht relevant (Gemisch)
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Identifizierte Verwendungen:
1.3
Laborchemikalie
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Carl Roth GmbH + Co KG
Schoemperlenstr. 3-5
D-76185 Karlsruhe
Deutschland
Telefon: +49 (0) 721 - 56 06 0
Telefax: +49 (0) 721 - 56 06 149
e-Mail: [email protected]
Webseite: www.carlroth.de
1.4
Sachkundige Person, die für das
Sicherheitsdatenblatt zuständig ist
: Abteilung Arbeitssicherheit
e-Mail (sachkundige Person)
: [email protected]
Notrufnummer
Name
Straße
Postleitzahl/Ort
Telefon
Webseite
Giftzentrale München
Ismaninger Str. 22
81675 München
+49/(0)89 19240
http://www.toxinfo.me
d.tum.de/inhalt/giftnotrufmuenchen
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Einstufung gem. GHS
Abschnitt
Gefahrenklasse
Gefahrenklasse und kategorie
Gefahrenhinweis
3.3
schwere Augenschädigung/Augenreizung
(Eye Dam. 1)
H318
4.1A
Gewässergefährdend (akute aquatische Toxizität)
(Aquatic Acute 1)
H400
4.1C
Gewässergefährdend (chronische aquatische Toxizität)
(Aquatic Chronic 1)
H410
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Artikelnummer: N055
Anmerkungen
Voller Wortlaut der Gefahrenhinweise und EU-Gefahrenhinweise in ABSCHNITT 16.
2.2
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Signalwort
Gefahr
Piktogramme
Gefahrenhinweise
H318
H410
Verursacht schwere Augenschäden.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise - Prävention
P273
P280
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.
Sicherheitshinweise - Reaktion
P305+P351+P338
P391
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter
spülen.
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Gefährliche Bestandteile zur Kennzeichnung:
Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat
Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
Signalwort: Gefahr
Gefahrensymbol(e)
H318
Verursacht schwere Augenschäden.
P280
Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
enthält:
Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat
2.3
Sonstige Gefahren
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2
Gemische
Beschreibung des Gemischs
Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen.
Stoffname
Identifikator
Ge
w.%
Einstufung gem.
1272/2008/EG
Kupfer(II)-sulfatPentahydrat
CAS-Nr.
7758-99-8
>5
-<
10
Acute Tox. 4 / H302
Eye Dam. 1 / H318
Aquatic Acute 1 /
H400
Aquatic Chronic 1 /
H410
EG-Nr.
231-847-6
Index-Nr.
029-023-00-4
Piktogramme
Spezifische
Konzentrationsgrenzen
M-Faktoren
M-Faktor (akut) =
10.0
M-Faktor (chronisch) = 10.0
REACH Reg.Nr.
01211952056640
Anmerkungen
Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16. (Akute) aquatische Toxizität von Bestandteilen der Mischung: 10.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Anmerkungen
Kontaminierte Kleidung ausziehen.
Nach Inhalation
Für Frischluft sorgen.
Nach Kontakt mit der Haut
Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Bei Auftreten von Beschwerden oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
Nach Berührung mit den Augen
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen und Augenarzt aufsuchen.
Nach Aufnahme durch Verschlucken
Mund ausspülen. Bei Unwohlsein Arzt anrufen.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Reizende Wirkungen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Gefahr ernster Augenschäden, Erbrechen
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4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
keine
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen
Sprühwasser, Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid (CO2)
Ungeeignete Löschmittel
Wasser im Vollstrahl
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Nicht brennbar.
Gefährliche Verbrennungsprodukte
Kann beim Verbrennen giftigen Kohlenmonoxidrauch erzeugen.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer gelangen lassen. Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
tragen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern. Verunreinigtes
Waschwasser zurückhalten und entsorgen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Hinweise wie verschüttete Materialien an der Ausbreitung gehindert werden können
Abdecken der Kanalisationen.
Hinweise wie die Reinigung im Fall von Verschütten erfolgen kann
Mit saugfähigem Material (z.B. Lappen, Vlies) aufwischen.
Weitere Angaben betreffend Verschütten und Freisetzung
In geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Gefährliche Verbrennungsprodukte: siehe Abschnitt 5. Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt
8. Unverträgliche Materialien: siehe Abschnitt 10. Angaben zur Entsorgung: siehe Abschnitt 13.
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht verschlossen halten.
Unverträgliche Stoffe oder Gemische
Zusammenlagerungshinweise beachten.
Beachtung von sonstigen Informationen
• Anforderungen an die Belüftung
Verwendung einer örtlichen und generellen Lüftung.
• Spezielle Anforderungen an Lagerräume oder -behälter
Empfohlene Lagerungstemperatur: 15 - 25 °C.
7.3
Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche
Schutzausrüstungen
8.1
Zu überwachende Parameter
Nationale Grenzwerte
Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition (Arbeitsplatzgrenzwerte)
Es sind keine Daten verfügbar.
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Individuelle Schutzmaßnahmen (persönliche Schutzausrüstung)
Augen-/Gesichtsschutz
Schutzbrille mit Seitenschutz verwenden.
Hautschutz
• Handschutz
Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Geeignet ist ein nach EN 374 geprüfter Chemikalienschutzhandschuh. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.
• Art des Materials
NBR (Nitrilkautschuk)
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• Materialstärke
>0,11 mm
• Durchbruchszeit des Handschuhmaterials
>480 Minuten (Permeationslevel: 6)
• sonstige Schutzmaßnahmen
Erholungsphasen zur Regeneration der Haut einlegen. Vorbeugender Hautschutz
(Schutzcremes/Salben) wird empfohlen.
Atemschutz
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Aggregatzustand
flüssig (Flüssigkeit)
Farbe
blau
Geruch
geruchlos
Geruchsschwelle
Es liegen keine Daten vor
Sonstige physikalische und chemische Kenngrößen
pH-Wert
(neutral)
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
nicht bestimmt
Siedebeginn und Siedebereich
>100 °C
Flammpunkt
nicht bestimmt
Verdampfungsgeschwindigkeit
es liegen keine Daten vor
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
nicht relevant (Flüssigkeit)
Explosionsgrenzen
• untere Explosionsgrenze (UEG)
keine Information verfügbar
• obere Explosionsgrenze (OEG)
keine Information verfügbar
Explosionsgrenzen von Staub/Luft-Gemischen
nicht relevant
Dampfdruck
23 hPa bei 20 °C
Dichte
1,042 g/cm³ bei 20 °C
Dampfdichte
Keine Information verfügbar.
Schüttdichte
Nicht anwendbar
Relative Dichte
Zu dieser Eigenschaft liegen keine Informationen
vor.
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Löslichkeit(en)
Wasserlöslichkeit
in jedem Verhältnis mischbar
Verteilungskoeffizient
9.2
n-Octanol/Wasser (log KOW)
Keine Information verfügbar.
Selbstentzündungstemperatur
Zu dieser Eigenschaft liegen keine Informationen
vor.
Zersetzungstemperatur
es liegen keine Daten vor
Viskosität
nicht bestimmt
Explosive Eigenschaften
Ist nicht als explosiv einzustufen
Oxidierende Eigenschaften
keine
Sonstige Angaben
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1
Reaktivität
Dieses Material ist unter normalen Umgebungsbedingungen nicht reaktiv.
10.2
Chemische Stabilität
Das Material ist unter normalen Umgebungsbedingungen und unter den bei Lagerung und Handhabung zu erwartenden Temperatur- und Druckbedingungen stabil.
10.3
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt
10.4
Zu vermeidende Bedingungen
Es sind keine speziell zu vermeidenden Bedingungen bekannt.
10.5
Unverträgliche Materialien
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
10.6
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Gefährliche Verbrennungsprodukte: siehe Abschnitt 5.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Ist nicht als akut toxisch einzustufen.
• Akute Toxizität von Bestandteilen der Mischung
Stoffname
CAS-Nr.
Expositionsweg
ATE
Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat
7758-99-8
oral
960 mg/kg
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Ist nicht als hautätzend/-reizend einzustufen.
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Schwere Augenschädigung/Augenreizung
Verursacht schwere Augenschäden.
Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
Ist nicht als Inhalations- oder Hautallergen einzustufen.
Zusammenfassung der Bewertung der CMR-Eigenschaften
Ist weder als keimzellmutagen (mutagen), karzinogen noch als reproduktionstoxisch einzustufen
• Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Ist nicht als spezifisch zielorgantoxisch (einmalige Exposition) einzustufen.
• Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Ist nicht als spezifisch zielorgantoxisch (wiederholte Exposition) einzustufen.
Aspirationsgefahr
Ist nicht als aspirationsgefährlich einzustufen.
Symptome im Zusammenhang mit den physikalischen, chemischen und toxikologischen
Eigenschaften
• Bei Verschlucken
Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen
• Bei Kontakt mit den Augen
Verursacht schwere Augenschäden, Gefahr der Erblindung
• Bei Einatmen
im Wesentlichen nicht reizend
• Bei Berührung mit der Haut
Häufiger und andauernder Hautkontakt kann zu Hautreizungen führen
Sonstige Angaben
Keine
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1
Toxizität
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
(Akute) aquatische Toxizität
Sehr giftig für Wasserorganismen.
(Akute) aquatische Toxizität von Bestandteilen der Mischung
Stoffname
CAS-Nr.
Endpunkt
Wert
Spezies
Expositionsdauer
Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat
7758-99-8
EC50
0,02 mg/l
Daphnia magna
48 h
Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat
7758-99-8
LC50
0,11 mg/l
Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss)
96 h
(Chronische) aquatische Toxizität
Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
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12.2
Prozess der Abbaubarkeit
Es sind keine Daten verfügbar.
12.3
Bioakkumulationspotenzial
Es sind keine Daten verfügbar.
12.4
Mobilität im Boden
Es sind keine Daten verfügbar.
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Es sind keine Daten verfügbar.
12.6
Andere schädliche Wirkungen
Stark wassergefährdend. (VwVwS)
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Für die Entsorgung über Abwasser relevante Angaben
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
Abfallbehandlung von Behältern/Verpackungen
Es handelt sich um einen gefährlichen Abfall; es dürfen nur zugelassene Verpackungen (z.B. gemäß
ADR) verwendet werden.
13.2
Einschlägige Rechtsvorschriften über Abfall
Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchenund prozessspezifisch durchzuführen.
13.3
Anmerkungen
Abfall ist so zu trennen, dass er von den kommunalen oder nationalen Abfallentsorgungseinrichtungen getrennt behandelt werden kann. Bitte beachten Sie die einschlägigen nationalen oder regionalen Bestimmungen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1
UN-Nummer
3082
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG,
N.A.G.
Gefährliche Bestandteile
Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat
14.3
Transportgefahrenklassen
Klasse
9 (verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände) (um-
14.4
Verpackungsgruppe
III (Stoff mit geringer Gefahr)
14.5
Umweltgefahren
gewässergefährdend (Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat)
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weltgefährdend)
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Artikelnummer: N055
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Die Vorschriften für gefährliche Güter (ADR) sind auch innerhalb des Betriebsgeländes zu beachten.
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Die Fracht wird nicht als Massengut befördert.
14.8
Angaben nach den einzelnen UN-Modellvorschriften
• Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen
(ADR/RID/ADN)
UN-Nummer
3082
Offizielle Benennung für die Beförderung
UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G.
Vermerke im Beförderungspapier
UN3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (enthält: Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat), 9, III, (E)
Klasse
9
Klassifizierungscode
M6
Verpackungsgruppe
III
Gefahrzettel
9 + "Fisch und Baum"
Umweltgefahren
ja (gewässergefährdend)
Sondervorschriften (SV)
274, 335, 375, 601
Freigestellte Mengen (EQ)
E1
Begrenzte Mengen (LQ)
5L
Beförderungskategorie (BK)
3
Tunnelbeschränkungscode (TBC)
E
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
90
• Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)
UN-Nummer
3082
Offizielle Benennung für die Beförderung
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S.
Angaben im Beförderungsdokument (shipper's
declaration)
UN3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (enthält: Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat), 9, III
Klasse
9
Meeresschadstoff (Marine Pollutant)
ja (gewässergefährdend)
Verpackungsgruppe
III
Gefahrzettel
9 + "Fisch und Baum"
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
Fehling-Lösung I zur Zuckerbestimmung, Reag. Ph.Eur.
Artikelnummer: N055
Sondervorschriften (SV)
274, 335, 969
Freigestellte Mengen (EQ)
E1
Begrenzte Mengen (LQ)
5L
EmS
F-A, S-F
Staukategorie (stowage category)
A
• Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO-IATA/DGR)
UN-Nummer
3082
Offizielle Benennung für die Beförderung
Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g.
Angaben im Beförderungsdokument (shipper's
declaration)
UN3082, Umweltgefährdender Stoff, flüssig,
n.a.g., (enthält: Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat), 9,
III
Klasse
9
Umweltgefahren
ja (gewässergefährdend)
Verpackungsgruppe
III
9 + "Fisch und Baum"
Sondervorschriften (SV)
A97, A158, A197, 274
Freigestellte Mengen (EQ)
E1
Begrenzte Mengen (LQ)
30 kg
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für
den Stoff oder das Gemisch
Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)
• Verordnung 649/2012/EU über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC)
Kein Bestandteil ist gelistet.
• Verordnung 1005/2009/EG über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (ODS)
Kein Bestandteil ist gelistet.
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
Fehling-Lösung I zur Zuckerbestimmung, Reag. Ph.Eur.
Artikelnummer: N055
• Verordnung 850/2004/EG über persistente organische Schadstoffe (POP)
Kein Bestandteil ist gelistet.
• Beschränkungen gemäß REACH, Anhang XVII
Kein Bestandteil ist gelistet.
• Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (REACH, Anhang XIV)
Kein Bestandteil ist gelistet.
• Seveso Richtlinie
2012/18/EU (Seveso III)
Nr.
Gefährlicher Stoff/Gefahrenkategorien
E1
Umweltgefahren (gewässergefährdend, Kat. 1)
Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der unteren und
oberen Klasse
100
200
Anm.
56)
Hinweis
56)
Gewässergefährdend, Gefahrenkategorie Akut 1 oder Chronisch 1
• Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aufgrund der Verwendung
organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken (2004/42/EG, Decopaint-Richtlinie)
VOC-Gehalt
0%
• Richtlinie über Industrieemissionen (VOCs, 2010/75/EU)
VOC-Gehalt
0%
Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in
Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) - Anhang II
Kein Bestandteil ist gelistet.
Verordnung 166/2006/EG über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregisters (PRTR)
Kein Bestandteil ist gelistet.
Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der
Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRR)
Kein Bestandteil ist gelistet.
Nationale Vorschriften (Deutschland)
• Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS )
Wassergefährdungsklasse (WGK):
3 (stark wassergefährdend) - Einstufung nach Anhang 3/Anhang 4 (VwVwS)
• Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (Deutschland)
Nummer
Stoffgruppe
nicht zugeordnet
Klasse
Konz.
Massenstrom
Massenkonzentration
Hinweis
100 Gew.%
• Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) (Deutschland)
Lagerklasse (LGK):
Deutschland (de)
12 (nicht brennbare Flüssigkeiten)
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Artikelnummer: N055
Regelungen der Versicherungsträger
Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG) für werdende oder stillende Mütter beachten. Die nationalen Rechtsvorschriften sind zusätzlich zu beachten!
Technische Regeln für Gefahrstoffe.
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
16.1
Vorgenommene Änderungen (überarbeitetes Sicherheitsdatenblatt)
Abschnitt
Ehemaliger Eintrag (Text/Wert)
1.4
Notfallinformationsdienst:
Giftinformation München: +49/(0)89 19240
2.1
2.1
Einstufung gem. GHS:
Änderung in der Auflistung (Tabelle)
Anmerkungen:
Voller Wortlaut der H-Sätze in ABSCHNITT 16.
2.1
2.2
Aktueller Eintrag (Text/Wert)
Anmerkungen:
Voller Wortlaut der Gefahrenhinweise und EU-Gefahrenhinweise in ABSCHNITT 16.
Signalwort:
Achtung
Signalwort:
Gefahr
2.2
Piktogramme:
Änderung in der Auflistung (Tabelle)
2.2
Gefahrenhinweise:
Änderung in der Auflistung (Tabelle)
2.2
Sicherheitshinweise - Prävention:
Änderung in der Auflistung (Tabelle)
2.2
Sicherheitshinweise - Reaktion:
Änderung in der Auflistung (Tabelle)
2.2
Gefährliche Bestandteile zur Kennzeichnung:
Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat
2.2
Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt
von nicht mehr als 125 ml:
Signalwort: Achtung
Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt
von nicht mehr als 125 ml:
Signalwort: Gefahr
2.2
Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt
von nicht mehr als 125 ml:
Änderung in der Auflistung (Tabelle)
2.2
Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt
von nicht mehr als 125 ml:
Änderung in der Auflistung (Tabelle)
2.2
Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt
von nicht mehr als 125 ml:
Änderung in der Auflistung (Tabelle)
2.2
enthält:
Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat
3.2
Beschreibung des Gemischs:
Änderung in der Auflistung (Tabelle)
4.1
Deutschland (de)
Nach Kontakt mit der Haut:
Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Kontakt mit der Haut:
Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Bei Auftreten
von Beschwerden oder in Zweifelsfällen ärztlichen
Rat einholen.
Seite 13 / 16
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Artikelnummer: N055
Abschnitt
Ehemaliger Eintrag (Text/Wert)
Aktueller Eintrag (Text/Wert)
4.1
Nach Berührung mit den Augen:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Bei Auftreten von Beschwerden oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
Nach Berührung mit den Augen:
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem
Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser
spülen und Augenarzt aufsuchen.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Reizende Wirkungen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen:
Reizende Wirkungen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Gefahr ernster Augenschäden, Erbrechen
7.2
Beachtung von sonstigen Informationen:
Nicht erforderlich.
Beachtung von sonstigen Informationen
9.1
pH-Wert:
Keine Information verfügbar.
pH-Wert:
(neutral)
9.1
Dichte:
1 g/cm³
Dichte:
1,042 g/cm³ bei 20 °C
9.1
Explosive Eigenschaften:
keine
Explosive Eigenschaften:
Ist nicht als explosiv einzustufen
11.1
Angaben zu toxikologischen Wirkungen:
Dieses Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung gemäß der Verordnung Nr. 1272/2008/EG.
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
11.1
Akute Toxizität
Akute Toxizität:
Ist nicht als akut toxisch einzustufen.
11.1
• Akute Toxizität von Bestandteilen der Mischung:
Änderung in der Auflistung (Tabelle)
11.1
Schwere Augenschädigung/Augenreizung:
Ist nicht als schwer augenschädigend oder augenreizend einzustufen.
Schwere Augenschädigung/Augenreizung:
Verursacht schwere Augenschäden.
11.1
• Bei Kontakt mit den Augen:
im Wesentlichen nicht reizend
• Bei Kontakt mit den Augen:
Verursacht schwere Augenschäden, Gefahr der Erblindung
12.1
Toxizität:
Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für
Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Toxizität:
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger
Wirkung.
12.6
Andere schädliche Wirkungen:
Stark wassergefährdend.
Andere schädliche Wirkungen:
Stark wassergefährdend. (VwVwS)
14.5
Umweltgefahren:
gewässergefährdend
Umweltgefahren:
gewässergefährdend (Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat)
14.8
Angaben im Beförderungsdokument (shipper's declaration):
UN3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG,
N.A.G., (enthält: Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat, Kupfer(II)-sulfatlösung), 9, III
Angaben im Beförderungsdokument (shipper's declaration):
UN3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG,
N.A.G., (enthält: Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat), 9, III
14.8
• Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO-IATA/DGR)
14.8
UN-Nummer:
3082
14.8
Offizielle Benennung für die Beförderung:
Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g.
14.8
Angaben im Beförderungsdokument (shipper's declaration):
UN3082, Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g.,
(enthält: Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat), 9, III
14.8
Klasse:
9
14.8
Umweltgefahren:
ja (gewässergefährdend)
Deutschland (de)
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
Fehling-Lösung I zur Zuckerbestimmung, Reag. Ph.Eur.
Artikelnummer: N055
Abschnitt
Ehemaliger Eintrag (Text/Wert)
Aktueller Eintrag (Text/Wert)
14.8
Verpackungsgruppe:
III9 + "Fisch und Baum"
14.8
Verpackungsgruppe:
Änderung in der Auflistung (Tabelle)
14.8
Sondervorschriften (SV):
A97, A158, A197, 274
14.8
Freigestellte Mengen (EQ):
E1
14.8
Begrenzte Mengen (LQ):
30 kg
15.1
96/82/EG (Seveso II):
Änderung in der Auflistung (Tabelle)
16
Abkürzungen und Akronyme:
Änderung in der Auflistung (Tabelle)
Abkürzungen und Akronyme
Abk.
Beschreibungen der verwendeten Abkürzungen
Acute Tox.
akute Toxizität
ADN
Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation
intérieures (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen)
ADR
Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (Europäisches
Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)
Aquatic Acute
Gewässergefährdend (akute aquatische Toxizität)
Aquatic Chronic
Gewässergefährdend (chronische aquatische Toxizität)
ATE
Acute Toxicity Estimate (Schätzwert akuter Toxizität)
CAS
Chemical Abstracts Service (Datenbank von chemischen Verbindungen und deren eindeutigem Schlüssel,
der CAS Registry Number)
CLP
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling and Packaging) von Stoffen und Gemischen
CMR
Carcinogenic, Mutagenic or toxicic for Reproduction (krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend)
DGR
Dangerous Goods Regulations (Gefahrgutvorschriften) Regelwerk für den Transport gefährlicher Güter, siehe IATA/DGR
EG-Nr.
Das EG-Verzeichnis (EINECS, ELINCS und das NLP-Verzeichnis) ist die Quelle für die siebenstellige EC-Nummer als Kennzahl für Stoffe in der EU (Europäische Union)
EINECS
European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances (europäisches Verzeichnis der auf dem
Markt vorhandenen chemischen Stoffe)
ELINCS
European List of Notified Chemical Substances (europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe)
EmS
Emergency Schedule (Notfall Zeitplan)
Eye Dam.
schwer augenschädigend
Eye Irrit.
augenreizend
GHS
"Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals" "Global harmonisiertes System
zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien", das die Vereinten Nationen entwickelt haben
IATA
International Air Transport Association (Internationale Flug-Transport-Vereinigung)
IATA/DGR
Dangerous Goods Regulations (DGR) for the air transport (IATA) (Regelwerk für den Transport gefährlicher
Güter im Luftverkehr)
Deutschland (de)
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
Fehling-Lösung I zur Zuckerbestimmung, Reag. Ph.Eur.
Artikelnummer: N055
Abk.
Beschreibungen der verwendeten Abkürzungen
ICAO
International Civil Aviation Organization (internationale Zivilluftfahrt-Organisation)
IMDG
International Maritime Dangerous Goods Code (internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen)
Index-Nr.
die Indexnummer ist der in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 angegebene Identifizierungs-Code
LGK
Lagerklasse gemäß TRGS 510, Deutschland
MARPOL
Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (Abk. von "Marine
Pollutant")
M-Faktor
ein Multiplikationsfaktor. Er wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1,
oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet,
damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist,
vorgenommen werden kann
NLP
No-Longer Polymer (nicht-länger-Polymer)
PBT
Persistent, Bioakkumulierbar und Toxisch
REACH
Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung
und Beschränkung chemischer Stoffe)
RID
Règlement concernant le transport International ferroviaire des marchandises Dangereuses (Ordnung für
die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)
TRGS
Technische Regeln für GefahrStoffe (Deutschland)
VOC
Volatile Organic Compounds (flüchtige organische Verbindungen)
vPvB
very Persistent and very Bioaccumulative (sehr persistent und sehr bioakkumulierbar)
VwVwS
Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS )
Wichtige Literatur und Datenquellen
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP, EU-GHS)
Liste der einschlägigen Sätze (Code und Wortlaut wie in Kapitel 2 und 3 angegeben)
Code
Text
H302
gesundheitsschädlich bei Verschlucken
H318
verursacht schwere Augenschäden
H400
sehr giftig für Wasserorganismen
H410
sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
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