Kategorien der KRINKO: Bedeutung für die Praxis Die seit 1976 bestehende Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention hatte zunächst mehr als 2 Jahrzehnte lang Empfehlungen auf der Basis von Expertenwissen publiziert. Die Literaturverzeichnisse dieser damaligen Empfehlungen waren relativ kurz. Die Empfehlungen gründeten sich überwiegend auf Erfahrungen und gesunden Menschenverstand. Im Zuge des sogenannten Hygienikerstreits in den 1980er Jahren gewann immer mehr der Aspekt einer wissenschaftlich abgesicherten, evidenzbasierten Hygiene an Bedeutung. Im Jahr 1999 entschloss sich die damals neu gegründete Kommission dann erstmals, ihre Empfehlungen im Detail wissenschaftlich zu begründen, mit Literaturreferenzen zu versehen und die Wertung der wissenschaftlichen Evidenz mit entsprechenden Kategorien zu kennzeichnen. Damals gab es als wichtigste Kategorien eine Kategorie IA, die aus einer oder mehreren prospektiven, randomisierten Studien hergeleitet wurde. Die Kategorie IB beinhaltete eine genauso starke Empfehlung, die jedoch mangels wissenschaftlicher Literatur lediglich aus einem Expertenkonsens hergeleitet wurde. In die Kategorie II wurden damals Empfehlungen eingeordnet, die aus hinweisenden Studien (z. B. In-vitro-Studien, Fallbeobachtungen, Kohortenstudien o. ä.) resultierten. Die Kategorie III kennzeichnete damals wie heute Themenbereiche, zu denen aufgrund fehlender oder widersprüchlicher Literaturaussagen keine Aussage getroffen werden konnte. Die Kategorie IV wurde für gesetzlich oder durch Verordnungen vorgeschriebene Regelungen vergeben. Im Jahr 2010 wurden diese Kategorien nochmals überarbeitet, nachdem auch in den USA seitens der CDC nochmals Veränderungen vorgenommen worden waren. Die Kommission entschied zu diesem Zeitpunkt, dass eine starke Empfehlung aufgrund eines reinen Expertenkonsens unter den Bedingungen einer wissenschaftlichen Medizin nicht mehr zu rechtfertigen sei. Die ursprüngliche IB-Kategorie wurde damit aufgegeben. Die neue Kategorie IB setzte voraus, dass klinische oder hochwertige epidemiologische Studien und strenge, plausible und nachvollziehbare theoretische Ableitungen eine Empfehlung begründen mussten. In den übrigen Kategorien wurden kleinere Formulierungsveränderungen vorgenommen, die jedoch keine grundsätzlich andere Zuordnung verursachten. In der Praxis sind die Kategorien der Richtlinie von großer Bedeutung, um den Literaturhintergrund für einzelne Maßnahmen für den Anwender nachvollziehbar zu machen. Wichtig ist aber, dass für alle Empfehlungen mit Kategorie I und II aufgrund des Infektionsschutzgesetzes eine rechtliche Basis besteht und dass nur in ausführlich begründeten Fällen am besten durch Beschluss der Hygienekommission eine abweichende Regelung im einrichtungsinternen Hygieneplan getroffen werden sollte.
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