Kategorien der KRINKO: Bedeutung für die Praxis

Kategorien der KRINKO: Bedeutung für die Praxis
Die seit 1976 bestehende Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
hatte zunächst mehr als 2 Jahrzehnte lang Empfehlungen auf der Basis von Expertenwissen
publiziert. Die Literaturverzeichnisse dieser damaligen Empfehlungen waren relativ kurz. Die
Empfehlungen gründeten sich überwiegend auf Erfahrungen und gesunden
Menschenverstand. Im Zuge des sogenannten Hygienikerstreits in den 1980er Jahren
gewann immer mehr der Aspekt einer wissenschaftlich abgesicherten, evidenzbasierten
Hygiene an Bedeutung. Im Jahr 1999 entschloss sich die damals neu gegründete
Kommission dann erstmals, ihre Empfehlungen im Detail wissenschaftlich zu begründen, mit
Literaturreferenzen zu versehen und die Wertung der wissenschaftlichen Evidenz mit
entsprechenden Kategorien zu kennzeichnen. Damals gab es als wichtigste Kategorien eine
Kategorie IA, die aus einer oder mehreren prospektiven, randomisierten Studien hergeleitet
wurde. Die Kategorie IB beinhaltete eine genauso starke Empfehlung, die jedoch mangels
wissenschaftlicher Literatur lediglich aus einem Expertenkonsens hergeleitet wurde.
In die Kategorie II wurden damals Empfehlungen eingeordnet, die aus hinweisenden Studien
(z. B. In-vitro-Studien, Fallbeobachtungen, Kohortenstudien o. ä.) resultierten. Die Kategorie
III kennzeichnete damals wie heute Themenbereiche, zu denen aufgrund fehlender oder
widersprüchlicher Literaturaussagen keine Aussage getroffen werden konnte. Die Kategorie
IV wurde für gesetzlich oder durch Verordnungen vorgeschriebene Regelungen vergeben.
Im Jahr 2010 wurden diese Kategorien nochmals überarbeitet, nachdem auch in den USA
seitens der CDC nochmals Veränderungen vorgenommen worden waren. Die Kommission
entschied zu diesem Zeitpunkt, dass eine starke Empfehlung aufgrund eines reinen
Expertenkonsens unter den Bedingungen einer wissenschaftlichen Medizin nicht mehr zu
rechtfertigen sei. Die ursprüngliche IB-Kategorie wurde damit aufgegeben. Die neue
Kategorie IB setzte voraus, dass klinische oder hochwertige epidemiologische Studien und
strenge, plausible und nachvollziehbare theoretische Ableitungen eine Empfehlung
begründen mussten. In den übrigen Kategorien wurden kleinere Formulierungsveränderungen vorgenommen, die jedoch keine grundsätzlich andere Zuordnung
verursachten.
In der Praxis sind die Kategorien der Richtlinie von großer Bedeutung, um den
Literaturhintergrund für einzelne Maßnahmen für den Anwender nachvollziehbar zu machen.
Wichtig ist aber, dass für alle Empfehlungen mit Kategorie I und II aufgrund des
Infektionsschutzgesetzes eine rechtliche Basis besteht und dass nur in ausführlich
begründeten Fällen am besten durch Beschluss der Hygienekommission eine abweichende
Regelung im einrichtungsinternen Hygieneplan getroffen werden sollte.