Muss ich noch Beiträge bezahlen, wenn ich die AHV

Muss ich noch Beiträge bezahlen, wenn ich die AHV-Rente vorbeziehe?
Die Beitragspflicht besteht auch bei Vorbezug der AHV-Rente. Diese Beiträge haben aber keinen
Einfluss mehr auf die Rente.
Der Freibetrag für Altersrentner kann erst vom Kalendermonat an vorgenommen werden, welcher
der Vollendung des 64. bzw. des 65. Altersjahres folgt.
Bundesamt für Sozialversicherungen