HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER TEILNAHMEGEBÜHREN HE173721 Montag, 6. März 2017 InterCityHotel Frankfurt Airport Am Luftbrückendenkmal 1 60549 Frankfurt Telefon: 069 69709-606 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 Uhr 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Praktikerseminar Darlehen nach dem SGB II Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Hessen Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-1 Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Montag 6. März 2017 Frankfurt am Main Titelmotiv: © Harald07 - Fotolia.com PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Das SGB II sieht an vielen Stellen die Möglichkeit vor, in bestimmten besonderen und sehr unterschiedlichen Bedarfssituationen ALG II auf Darlehensbasis zu zahlen. Außerdem existiert seit dem 01.04.11 mit § 42a SGB II eine zentrale und für alle Darlehen gültige Vorschrift, die vielfältige Voraussetzungen für die Darlehensbewilligung und noch mehr Regelungen zur Rückabwicklung erbrachter Darlehen enthält. Im Rahmen des 9. SGB II-Änderungsgesetzes wurde § 42a SGB II zur Aufrechnung geändert; außerdem wurde das Verhältnis zu Leistungsminderungen durch Sanktionen klargestellt. Im Seminar werden die vielen, im SGB II verteilten, speziellen Anspruchsvoraussetzungen und die für alle Darlehensbewilligungen allgemeinen Vorschriften des § 42a SGB II sowie die Neuerungen durch das 9. SGB IIÄnderungsgesetz erörtert. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Rückabwicklung inkl. Aufrechnung von Darlehen mit dem ALG II. Die komplexe Materie wird dabei mit vielen Fallbeispielen praxisbezogen dargestellt. Daneben wird ein Rechtsprechungsüberblick zu den nachfolgenden Themen vermittelt: • zur Übernahme von Kosten der Instandhaltung, Miet- und Energieschulden, • zur Gewährung von Mietkautionen und anderen Nebenkosten, • zu den vielfältige Fallkonstellationen bei zusätzlichen Darlehen iSd § 24 SGB II und • zu Fragen des Verfahrensrechts sowie einstweiligen Rechtsschutzes. IHRE REFERENTEN Prof. Dr. Volkert Petersen Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen a.D. Seit 2002 ist er zum Honorarprofessor bestellt worden. Lutz Wittler Jobcenter Arbeitplus Bielefeld, Stellvertretender Geschäftsbereichsleiter und Teamleiter Leistungsrecht. MONTAG, 6. MÄRZ 2017 Darlehen nach dem SGB II 09:00 Uhr Begrüßungskaffee 09:30 Uhr Beginn des Seminars Mitarbeiter(innen) der Leistungs- und Widerspruchsabteilungen aus Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger) Darlehen nach dem SGB II HE173721, Montag, 6. März 2017, Frankfurt am Main • Darlehen für Instandhaltung nach § 22 Abs. 2 SGB II • Darlehen für Mietkautionen nach § 22 Abs. 6 SGB II Name, Vorname • Darlehen für Miet- und Energieschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II Dienstbezeichnung • Darlehen wegen unabweisbaren Bedarfs nach § 24 Abs. 1 SGB II Amt / Abteilung • Darlehen bei erstmaliger Einkommenserzielung nach § 24 Abs. 4 SGB II Telefon • Darlehen bei vorzeitigem Verbrauch von einmaligen Einkünften nach §24 Abs. 4 S.2 SGB II Name, Vorname E-Mail Dienstbezeichnung • Darlehen bei nicht sofort verwertbarem Vermögen nach § 24 Abs. 5 SGB II Amt / Abteilung • Darlehen für Auszubildende nach § 27 Abs. 3 SGB II Telefon E-Mail • Bewilligungsvoraussetzungen nach § 42a SGB II • Rückzahlung von Darlehen nach § 42a SGB II Name, Vorname Dienstbezeichnung • Aufrechnung von Rückzahlungsansprüchen von Darlehen nach § 42a SGB II Amt / Abteilung • Verhältnis zu Aufrechnungen nach § 43 SGB II und Sanktionen Telefon 16:00 Uhr E-Mail Ende des Seminars 11:00 und 14:30 Uhr 12:30 bis 13:30 Uhr Kaffeepausen Gemeinsames Mittagessen Hinweis: Bitte bringen Sie den Gesetzestext SGB II mit. AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
© Copyright 2024 ExpyDoc