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09.02.2017
Guinea - Anwendung des Außenzolltarifs der
ECOWAS
Bonn (GTAI) - Guinea hat zum 1.1.17 mit der Umsetzung des Außenzolltarifs der westafrikanischen Wirtschafts­
gemeinschaft ECOWAS begonnen. In einer dreijährigen Übergangsperiode bis Ende 2019 erhebt Guinea für be­
stimmte Waren die Taxe d’Ajustement à l‘importation (TAI) und Taxe Complémentaire de protection (TPC) als
zusätzliche Einfuhrabgaben.
Nach dem Finanzgesetz für 2017 unterliegen importierte Rohstoffe und Vorleistungen, die zur Herstellung von
Fertigprodukten verwendet werden, lediglich der Zollabfertigungsgebühr RTL (Redevance pour Traitement de
Liquidation) in Höhe von 2%. Andere Einfuhrabgaben werden für diese Waren nicht erhoben.
Der Zolltarif ist bislang nicht auf der Webseite  der guineischen Zollverwaltung veröffentlicht.
Quelle: Finanzgesetz 2017 auf der Webseite des Haushaltsministeriums , Circulaire Nr. 20 der Generalzolldi­
rektion vom 30.12.16.
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