09.02.2017 Guinea - Anwendung des Außenzolltarifs der ECOWAS Bonn (GTAI) - Guinea hat zum 1.1.17 mit der Umsetzung des Außenzolltarifs der westafrikanischen Wirtschafts gemeinschaft ECOWAS begonnen. In einer dreijährigen Übergangsperiode bis Ende 2019 erhebt Guinea für be stimmte Waren die Taxe d’Ajustement à l‘importation (TAI) und Taxe Complémentaire de protection (TPC) als zusätzliche Einfuhrabgaben. Nach dem Finanzgesetz für 2017 unterliegen importierte Rohstoffe und Vorleistungen, die zur Herstellung von Fertigprodukten verwendet werden, lediglich der Zollabfertigungsgebühr RTL (Redevance pour Traitement de Liquidation) in Höhe von 2%. Andere Einfuhrabgaben werden für diese Waren nicht erhoben. Der Zolltarif ist bislang nicht auf der Webseite der guineischen Zollverwaltung veröffentlicht. Quelle: Finanzgesetz 2017 auf der Webseite des Haushaltsministeriums , Circulaire Nr. 20 der Generalzolldi rektion vom 30.12.16. KONTAKT Andrea Mack +49 (0)228 24 993-346 Ihre Frage an uns Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck – auch teilweise – nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung. Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt. © 2017 Germany Trade & Invest Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bun destages. 1 www.gtai.de
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