Können fehlende Beiträge nachbezahlt werden? Personen, die in der fraglichen Zeit versichert waren (Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz), können die für die letzten fünf Jahre geschuldeten Beiträge nachbezahlen. Länger zurückliegende Jahre sind verjährt. Bundesamt für Sozialversicherungen
© Copyright 2024 ExpyDoc