Zeichnerische Festsetzungen Textliche Festsetzungen 1. Art und Maß der baulichen Nutzung WA Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO, nicht zulässig sind die Ausnahmen 4 & 5 des § 4 Abs. 3 BauNVO WA o Offene Bauweise ED nur Einzel- Doppelhäuser zulässig 8,50 6,20 x + 1,20 FOK-Gebäude max. 0,30 m ü. Bezugspunkt/Strasse Parz.: 1/2/3/8/11 x + 0,30 FOK-Gebäude max. 1,00 m ü. Bezugspunkt/Strasse Parz.: 5/4/6/7/9/10 FOK max. 1,50 Urgelände Baugrenze Das Gebiet wird ausgewiesen als WA allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO). Höhenbezugspunkte zum Strassenniveau 376,50 Parzellengrenze E+I: Die zulässige Grundflächenzahl wird auf 0,35 festgesetzt, die zulässige Geschossflächenzahl auf 0,5. Garagen Stellplätze, Nebenanlagen (gem. § 14 (1) BauNVO, sowie untergeordnete Bauteile sind auf die GRZ anzurechnen. Baugrenze Erschließungsstraße Parzellengrenze Systemschnitt Parz. 1/2/3/8 3. Straßenverkehrsflächen Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung Fußgängerbereich Übersichtslageplan M=1/5000 Als Bauweise wird in dem Baugebiet gemäß § 22 BauNVO die offene Bauweise festgelegt. Es werden nur Einzelhäuser zugelassen. Auf den Parzellen 1 und 2 ist auch eine Doppelhausbebauung zugelassen 5. Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr.2 BauGB) 5. Sonstiges Es sind für jede Parzelle Höhenbezugspunkte zum Straßenniveau, über die das maximale Höhenniveau der Gebäude FOK geregelt wird, festgelegt. 4,50 6,20 6,20 FOK max. 1,50 FOK max. 0,30 Erschließungsstraße hangseitig Erschließungsstraße hangseitig 4,50 8,50 Nutzungsschablone: Art der baulichen Nutzung max. Zahl der Vollgeschosse Grundflächenzahl GRZ Geschossflächenzahl GFZ Bauweise Gebäudetyp Die Höhe der baulichen Anlage wird durch eine maximale Traufwandhöhe in Verbindung mit dem Höhenbezugspunkt, der Dachform und der nach der Erschließung vorgefundenen und durch ein Nivellement dokumentierten Geländeoberfläche festgelegt. max. 1,50 Erschließungsstraße talseitig Erschließungsstraße talseitig 6. 7. Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze (§ 9 Abs. 1 Nr.4 BauGB) Grünordnung Öffentliche Grünfläche Systemschnitt Bautyp 2: E+D Systemschnitt Bautyp 1: E+I Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft; Ausgleichsmaßnahme Nebenanlagen Für die Errichtung von Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO gilt § 23 Abs. 5 BauNVO. Die Errichtung von Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen wird auf 15 m² überbauter Grundfläche begrenzt. Auf den Parzellen 6, 7, 9, 10, sind außerhalb der Baugrenzen zum Deggenbach hin keine Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO zugelassen. Private Grünfläche mit Pflanzgebot DN 12°- 25° DN 12°- 25° min 1,40 zu erhaltender Baum im öffentlichen Bereich 8,00 zu pflanzender Baum auf privater Fläche gemäß Artenliste Erschließungsstraße hangseitig 5,50 FOK 30 max. 1,50 max. 5,50 6,50 8,50 FOK 30 max. zu pflanzender Baum im öffentlichen Bereich gemäß Artenliste DN 12°- 25° 7. max. 1,50 FOK Kennzeichnungen/Hinweise/Nachrichtliche Übernahmen Erschließungsstraße talseitig Erschließungsstraße talseitig Systemschnitt Bautyp 4: E+I versetztes Pultdach alternativ Split-Level Systemschnitt Bautyp 3: E+I PD hangbegleitend geplante Grundstücksgrenze möglicher Baukörper Bautypen Regelquerschnitte M=1/200 möglicher Garagenstandort 1799 bestehende Grundstücksgrenze 1805 1 9 bestehendes Gebäude 1701 1703 180 1 8 0 8 /5 4 1808/41 8 /5 0 urg /4 0 Spielpl. 1808/44 1808/38 1808/39 8 /3 7 Arb ers tr. Ausgleichsmaßnahmen 5 1 .7 0 1 .5 37 37 1. 1 .0 2 5 0 37 37 8 3 .5 70 1808/46 Entwicklungsziele und Pflegemaßnahmen .0 0 3 6 9 .5 0 5 0 .0 37 9 .5 0 1808/47 8 370 2 .0 37 3 7 6 .0 0 0 1 .5 0 .0 0 7 nst 375 3 73 7 4 . 5 . 0 0 4 .0 0 0 0 7 .5 0 7 .0 tin- o 6 Bautyp 1/2/3/4 Ga 36 1808/16 N rte 1718/3 nst r. 1783 1812/7 1716/1 180 8 /5 2 1812/16 1812/9 1812/17 1808/2 Planung M=1/1000 1788 1693/5 1693/4 1 /4 1693/3 181 1812/29 Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus laevigata Crataegus monogyna Euonymus europaeus Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Prunus spinosa Rosa canina Sambucus nigra Viburnum lantana Viburnum opulus Nicht verwendet werden dürfen alle fremdländischen und züchterisch veränderten Koniferen. Einfriedungen: Textliche Hinweise Generell sind Einfriedungen weitestgehend zu vermeiden. Notwendige Einfriedungen sind aus Holz oder Metall auszuführen. Sie dürfen straßenseitig eine Höhe von 1,20m nicht überschreiten und sind sockelfrei (wie auch die Einfriedungen zwischen den Grundstücken und zur freien Landschaft hin) auszuführen. 1. Baugrund/Grundwasser/Bauvorsorge Es wird empfohlen vor Baubeginn Baugrunduntersuchungen zur Festlegung des „aufnehmbaren Sohldrucks“ und eventuell erforderlicher Zusatzmaßnahmen durchführen zu lassen. Es ist zumindest zeitweise mit hohen Grundwasserständen zu rechnen. Gebäude sind (auch abseits von oberirdischen Gewässern) vielfältigen Gefahren durch Wasser ausgesetzt. Es wird empfohlen, völlig unabhängig von der Gewässernähe oder den bisher bekannten Grundwasserständen, einen Keller wasserdicht und auftriebssicher auszuführen. Die DIN 18195 Bauwerksabdichtungen ist entsprechend zu beachten. Zum Schutz gegen Starkniederschläge sind alle Gebäudeöffnungen (Eingänge, Kellerlichtschächte etc.) mit einem Sicherheitsabstand über Geländehöhe und Straßenoberkante zu legen. Soweit bei einer Kellerentwässerung keine Hebeanlagen zum Einsatz kommen müssen automatische Rückstausicherungen eingebaut werden. Textliche Festsetzungen zum Grünordnungsplan Schutz des Oberbodens (BauGB §202) Bei allen Erdarbeiten ist DIN 19731 anzuwenden. Der Oberboden ist vor Baubeginn abzuschieben und fachgerecht in maximal 1,50m hohen Mieten zwischenzulagern und mit Leguminosen einzusäen. Das natürlich gewachsene Bodenprofil ist in allen nicht überbauten Grundstücksflächen zu erhalten. Sonstige Beeinträchtigungen des Bodens, wie Bodenverdichtung oder Bodenverunreinigung sind zu vermeiden. Die Bodenversiegelung ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken (§1a Abs.2 BauGB). Ver- und Entsorgungsleitungen Die vorgesehenen Baumpflanzungen müssen so ausgeführt werden, dass eine Beschädigung der Versorgungskabel ausgeschlossen wird (v.a. im Wurzelbereich). Siehe Merkblatt „Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. 4. Geothermie Bezüglich der Nutzbarkeit von Geothermie wird auf die beim bayerischen Landesamt für Umwelt abrufbare Auskunft verwiesen. Nach der Geothermie-Standortauskunft sind im Planungsgebiet Erdwärmekollektoren möglich. Der Bau von Erdwärmesondenanlagen und Bohrungen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht möglich (hydrogeologisch und geologisch oder wasserwirtschaftlich kritisch). Für den Bau und Betrieb von Anlagen, die oberflächennahe Geothermie nutzen sind die Bestimmungen des Wasserhaushaltgesetzes (WHG) in Verbindung mit dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschrift (VwVBayWG) maßgebend. Genaue Auskünfte bezüglich der wasserrechtlichen Erlaubnis erteilt die Kreisverwaltungsbehörde. Begrenzung der Flächenversiegelung Untergeordnete Verkehrsflächen sowie Garagenzufahrten und Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Bauweise auszubilden. Empfohlen werden Rasenfugenpflaster, Pflaster mit mind. 2cm breiten offene Fugen, volldurchlässige Pflaster, wassergebundene Wegedecken, Schotterrasen, Kiesflächen oder Spurbahnen mit Grünstreifen. Der öffentliche Fußweg entlang des Bachs ist als wassergebundene Wegefläche auszuführen. 6. Landwirtschaft Einfriedungen Der Abstand zum Gelände muss mindestens 10cm betragen. Es sind nur Punktfundamente zulässig. Durch ordnungsgemäße Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen können zeitweise Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen auftreten. Maßnahmen zur Durchgrünung, Pflanzen von Bäumen und Sträuchern, Pflanzgebote §9 Abs1 Nr.25 BauGB Die festgesetzten Maßnahmen sind fachgerecht herzustellen, die Bepflanzungen dauerhaft zu unterhalten, zu pflegen und bei Ausfall in den entsprechenden Arten zu ersetzen. Die zu verwendenden Pflanzen und Materialien müssen den entsprechenden Qualitätsnormen bzw. DIN Normen entsprechen. Pflanzgebote auf öffentlichen Flächen Die im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbäume auf öffentlichen Flächen sind mit Laubbäumen 1. oder 2. Ordnung mit einer Mindestpflanzgröße Hochstamm 3xv mB STU 1618 der Pflanzenliste zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Anzahl und Baumstandorte sind verbindlich. Die Baumstandorte entlang des Baches sind mit standorttypischen Laubbäumen der Pflanzenliste (Weide, Erle) der Pflanzenliste zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLAN Entwurf 02.02.2017 "Am Hochweg III" Marktgemeinde Schierling OT Unterdeggenbach Pflanzgebote auf privaten Flächen 1. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom __________ die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am __________ ortsüblich bekannt gemacht. Je angefangene 400m² Grundstücksfläche ist ein Laubbaum der Pflanzenliste oder ein hochstämmiger Obstbaum (Kern-/ Steinobst, möglichst traditionelle Sorte) zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die im Plan dargestellten Bäume sind darauf anrechenbar. 2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom __________ hat am __________ stattgefunden. 18 1781 178 1779 0 1 6 /5 9 177 /3 Ausgleichsfläche M=1/2000 Die im Bebauungsplan festgesetzten Baumstandorte im Straßenraum auf privaten Flächen sind innerhalb einer 5m Zone gemessen ab Fahrbahnrand mit einem hochstämmigen Laubbaum (H 3xv) der Pflanzenliste oder einem hochstämmigen Obstbaum zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Innerhalb dieser 5m Zone ist der Baumstandort variabel. Pflanzgebot1 Ortsrandeingrünung An jeweils mindestens 65% der äußeren Grenze der Parzellen 6,7,9,10 zum Deggenbacher Bach ist eine 2- reihige Hecke mit Gehölzen der Pflanzenliste mit einem Baumanteil von 510% anzulegen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Die Bepflanzung auf privaten Flächen ist spätestens ein Jahr nach Bezugsfertigkeit der Gebäude als abgeschlossen nachzuweisen. Die Bepflanzung ist fachgerecht zu pflegen, ausgefallene Gehölze sind in der nächsten Pflanzperiode zu ersetzen. Veränderungen im Bereich der bestehenden Hecke dürfen nur außerhalb der Vogelbrutzeit durchgeführt werden. Hinweis Straßenbeleuchtung Zur Minimierung der negativen Auswirkungen auf die Tiere der freien Landschaft durch Lichtemission werden für Beleuchtungsanlagen möglichst insektenfreundliche Leuchtmittel (LED ohne kurzwellige Spektrenmaxima) mit nach unten gerichtetem Lichtkegel empfohlen. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft/ Ausgleichsmaßnahmen Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird eine Ausgleichsfläche/ maßnahme außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Die festgesetzte Ausgleichsfläche mit 2.372m² befindet sich auf Fl.-Nr. Pflanzenliste Für Pflanzgebote auf privaten Grünflächen sind Gehölze der folgenden Pflanzenliste zu verwenden. Diese wird für alle weiteren Pflanzungen empfohlen. 5 E+I: 1808/53 1812/27 Salix caprea Salix viminalis Sorbus aucuparia Empfehlenswerte Ziergehölze Kupfer- Felsenbirne Amelanchier lamarckii Weißer Hartriegel Cornus alba Gartenjasmin Philadelphus coronarius Flieder Syringa vulgaris Die Parzellen 1, 2, 3 u. 8 schließen im Nordwesten mit einer Böschung an die Bayerwaldstraße an. Hier ist eine Aufschüttung im Bereich des Gebäudes zur Bayerwaldstraße hin, wie im Systemschnitt Parz. 1/2/3/8 dargestellt, zulässig. Bautyp 3: 8 /1 1718/14 1812/8 1808/4 171 1812/15 1808/12 Die Traufwandhöhe TH ist mit max. 4,50 m ü. FOK festgesetzt. Die Firsthöhe FH ist mit max. 8,50 m ü. FOK festgelegt Die maximale absolute Höhenlage FOK ist über den Höhenbezugspunkt geregelt. Zulässige Dachformen und Dachneigungen DN: SD Satteldach mit DN 30° bis 43° Dachaufbauten: Dachgauben mit einer Außenansichtsfläche von max. 2,5 m² sind zulässig. (Lage im inneren Drittel der Dachfläche) Ein Zwerchgiebel je Gebäudeseite mit einer Breite von maximal 33% der Gebäudelänge ist zulässig. Die Dachform, Dachneigung und Deckung ist wie das Hauptdach auszuführen Der Abstand von der Gebäudeaußenecke muss mindestens 2,50m betragen. Der First muss mindestens 0,50 m unter dem Hauptfirst liegen 0 8 .0 36 36 O K Da m m 3 An 69,1 wa 0 nd we g 0 8 .5 36 5 0,5 tr. 1812/6 0,35 1718/20 chs 1812/2 II nba Zu fah rt WA gge C 36 9 .0 0 1718/8 De 1812/1 8 /5 len .0 0 370 .5 0 6 369 1812/3 180 -V a .5 0 370 0 0 00 7 . 5. 0 3366 7 8 .0 St. 1 .0 37 1 .5 36 5 /1 0 Str . 3 7 1 .5 0 r. 37 1808/56 1808/54 1779 372 .5 0 TS 1718/26 me 368 86 Blu .0 0 369 1722/2 9 .5 0 7 1808/17 Zait zkof ene r Str. 178 369 ng 0 171 .0 0 dlu 2 .5 4 Sie 37 370 Alte 0 00 4,0 2, 00 6, R ac he ls tr . 180 8 /5 8 /5 7 .0 0 3 6 86 77. 5. 000 33 6 9 1812 ED 8 180 0 0 6 /1 00 4, 3 7 0 .5 17 3 . 5 0 3 3 7 3 .0 0 1808/18 3 6 8 .5 0 181 3 7 1 .0 Die Traufwandhöhe TH ist mit max. 6,20 m ü. FOK festgesetzt. Die Firsthöhe FH ist mit max. 8,50 m ü. FOK festgelegt Die maximale absolute Höhenlage FOK ist über den Höhenbezugspunkt geregelt. Zulässige Dachformen und Dachneigungen DN: SD/Satteldach mit DN 15° bis 30° WD/ZD Walm-Zeltdach DN 15°- 30° Es sind keine Dachaufbauten/Gauben zulässig E+D: Erdgeschoss + 1 Dachgeschoss g 37 ED 10 .0 0 9 /2 369 0 .5 0 3 6 8 .0 0 3 6687 .5.000 33 6 7 Erdgeschoss + Obergeschoss Bautyp 2: We 3 7 2 .0 2 50 69. 177 3 3 7 2 .5 3 7 5 .5 0 1808/19 1808/15 3 .0 0 3 6 7 .5 0 36 er 1808/30 .0 0 369 .0 0 370 Gewässerrandstreifen Ansaat einer extensiven Wiesenmischung auf der Ackerfläche Extensive Bewirtschaftung ohne Düngung 2- malige Mahd/ Jahr mit Abfuhr des Mahdgutes 1. Schnitt ab Mitte Juni 6 / 48 .0 0 ach 2 Ba r. ldst wa yer 373 0 181 enb /6 1 1808/32 1 808 0 .5 .5 0 egg 1808 1808/20 8 /3 1 nstr. 1 8 0 8 /1 1808/14 369 .0 0 37 180 Luse 1808/13 0 1 37 1808/29 8 /6 0 1 .5 erd 180 8 /1 0 37 Ob 180 .0 0 0 1808/33 181 1808/21 .5 0 0 370 3 6 9 .0 11 .5 0 0 376 8 .5 1808/28 .0 0 0 371 Kanal (Überlauf) stilllegen !! 36 1808/27 36 1808/26 8 /2 2 9 .0 180 36 1808/11 1808/34 E+I: Ufergestaltung Uferabflachungen zur Schaffung von Flachwasser- und Wasserwechselonen Böschungen mit wechselnder Neigung Gewässeraufweitungen Anlage von Mulden als Vernässungsbereiche Oberbodenabtrag und -abfuhr im Bereich des Ufers und der Mulden 181 1808/23 Bautyp 1: 0 370 0 4 1808/36 2 8 /2 8 /6 180 180 8 /4 0 .7 37 180 1808/35 §9 Abs. 4 BauGB und Art. 81 Abs. 2 Satz 1 BayBo Acer campestre Alnus glutinosa Anus incana Carpinus betulus Populus tremula Prunus avium Prunus padus Salix alba 1808/49 1808/45 /2 5 Für die von der Straße aus talseitig gelegenen Garagen besteht die Gefahr der Überschreitung einer mittleren Traufwandhöhe von 3m. Hier wird ein Grenzbaurecht gemäß §22 Abs.4 BauNVO festgesetzt, sofern dies innerhalb des gegebenen Baufensters möglich ist. Für die Garage wird in diesem Fall eine maximale Wandhöhe von 3,00 m festgesetzt Die Wandhöhe wird vom OK der nach der Erschließung vorgefundenen Geländeoberfläche, an der straßenzugewandten Wand, bis zum Schnittpunkt der Außenseite Außenwand mit der Dachhaut gemessen. Talseitig wird eine maximale Wandhöhe von 4,0 m festgesetzt. 8. Festsetzungen über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen 1806 g we 8 180 Versorgungsleitung-unterirdisch/Strom .5 0 ch 180 1700 1808/43 5 1 180 Ho bestehende Kanalführung/Rückbau 370 he e 8 /5 1808/42 Garagen Garagen und Nebengebäude im Sinne des § 12 BauNVO sind in Form und Gestaltung dem Hauptgebäude anzupassen. Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung sind wie beim Hauptgebäude auszuführen. Zugelassen sind auch Flachdächer. Flachdächer sind zu begrünen. Bei Zu- und Abfahrten der Garagen ist in Garagenbreite ein mind. 5m tiefer Stauraum vom Garagentor bis zur öffentlichen Verkehrsfläche vorzusehen. Die notwendige Anzahl der Stellplätze ist in der Stellplatzsatzung (StellS) des Marktes Schierling geregelt. Der notwendige Stauraum vor Garagen wird nicht als Stellplatz angerechnet. Bei an der Grundstücksgrenze aneinanderstoßenden Garagen / Nebengebäuden ist die Dachform und Deckung, sowie die Höhe an das schon bestehende Gebäude anzupassen. Garagen können auch als Carport ausgebildet werden. 180 180 8 1808 0 550 nc Mü R n- 1699/2 1803 1909 sb n e g Das Gelände darf max. 0,5m aufgeschüttet oder abgegraben werden: Außer bei Grenzgaragen und deren Zufahrten (bis max. 6m Tiefe) ist das vorgefundene Gelände auf min. 1 m Breite an der Grundstücksgrenze zu erhalten. Stützmauer zu öffentlichen Flächen, insbesondere im Bereich des Deggenbachs, sind nicht zulässig. DN: 30°-43° DN: 15°- 30° 8,50 6. Höhe der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Laubbäume 2. Ordnung Feldahorn Schwarzerle Grauerle Hainbuche Zitter- Pappel Vogel- Kirsche Traubenkirsche Silberweide Sträucher Roter Hartriegel Hasel Zweigriffliger Weißdorn Eingriffliger Weißdorn Pfaffenhütchen Liguster Rote Heckenkirsche Schlehe Heckenrose Schwarzer Holunder Wolliger Schneeball Schneeball Die geneigten Dächer aller Bautypen sind mit nichtglänzenden Ton- oder Betonziegeln einzudecken. Die nach der Erschließung vorgefundene Geländeoberfläche ist durch ein Nivellement aufzunehmen und dem Bauantrag beizulegen. Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen festgelegt. Für die Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen der Gebäude zueinander gelten die Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung BayBO. Garagen und Nebengebäude sind im Rahmen des Art. 6 (9) BayBO innerhalb der Baugrenzen zulässig. Grenze des räumlichen Geltungsbereichs § 9 Abs. 7 BauGB 188 Beim Bautyp 4 ist eine Dachneigung auch gegen die Hangrichtung zulässig Es sind keine Dachaufbauten/Gauben zulässig Es sind höchstens zwei Wohneinheiten je Gebäude zulässig. Eine Einliegerwohnung gilt als Wohneinheit. Acer platanoides Acer pseuduplatanus Betula pendula Fagus sylvatica Quercus robur Tilia cordata Laubbäume 3. Ordnung Sal- Weide Kopfweide Vogelbeere Obst- Hochstämme Zulässige Dachformen und Dachneigungen DN: PD Pultdach versetzt mit Neigung DN 12° bis 25°SD Zulässige Geländeaufschüttungen und -abgrabungen: Zufahrt/Einfahrt-bindend Erschließungsstraße hangseitig Die Traufwandhöhe TH ist mit max. 5,50 m ü. FOK festgesetzt. Die Firsthöhe des höheren Bauteils ist hangseitig mit max. 8,00m ü. FOK festgesetzt. Die maximale absolute Höhenlage FOK ist über den Höhenbezugspunkt geregelt. 3. Höchst zulässige Zahl der Wohnungen in einem Wohngebäude (§ 9 Abs.1 Nr. 6 BauGB) 4. Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr.2 BauGB) Verkehrsflächen Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung Parkierung und Grüngerüst max. 0,30 Erdgeschoss + 1 Vollgeschoss 371,50 Baugrenze Unterdeggenbach 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Schnitzlmühle zul. Geländeaufschüttung Bautyp 4: Unter der Berücksichtung von § 1 Abs. 6 BauNVO werden folgende, gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vorhaben, nicht zugelassen: -Gartenbaubetriebe -Tankstellen 2. Bauweise / Baulinie/ Baugrenze Bayerwaldstraße Bauplanungsrechtliche Festsetzungen § 9 Bau GB Spitzahorn Bergahorn Sandbirke Rot- Buche Stiel- Eiche Winter-Linde Unterdeggenbach Erdgeschoss + 1 Vollgeschoss Die Traufwandhöhe TH ist mit max. 6,50 m ü. FOK festgesetzt. Die Firsthöhe ist hangseitig mit max. 8,50m ü. FOK festgesetzt. Die maximale absolute Höhenlage FOK ist über den Höhenbezugspunkt geregelt. Zulässige Dachformen und Dachneigungen DN: PD Pultdach mit hangbegleitender Neigung DN 12° bis 25°SD Es sind keine Dachaufbauten/Gauben zulässig Laubbäume 1. Ordnung Spitzahorn Bergahorn Sandbirke Rot- Buche Stiel- Eiche Winter-Linde Laubbäume 2. Ordnung Feldahorn Schwarzerle Grauerle Hainbuche Zitter- Pappel Acer platanoides Acer pseuduplatanus Betula pendula Fagus sylvatica Quercus robur Tilia cordata Acer campestre Alnus glutinosa Anus incana Carpinus betulus Populus tremula 3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom __________ hat in der Zeit vom _____ bis __________ stattgefunden. 4. Zu dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom __________ wurden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom __________ bis __________ beteiligt. 5. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom __________ wurde mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom __________ bis __________ öffentlich ausgelegt. 6. Die Marktgemeinde Schierling hat mit Beschluss des Gemeinderats vom __________ den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom __________ als Satzung beschlossen. Schierling, den ........................... ......................................................................................................... Christian Kiendl 1. Bürgermeister (Siegel) 7. Ausgefertigt Schierling, den ........................... .................................................... Christian Kiendl 1. Bürgermeister (Siegel) 8. Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan wurde am ................... gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten. Schierling, den ........................... .................................................... Christian Kiendl 1. Bürgermeister Architekt Landschaftsarchitektur Bernhard Brodmeier Dipl. Ing. (FH) Steckgasse 2 93047 Regensburg TEL.: 0941-46 18 18 45 Maria Lindl Dipl.Ing.(FH) Riedhirsch 190 88178 Heimenkirch TEL.: 08381 / 405404 [email protected] (Siegel) Markt Schierling-OT Unterdeggenbach Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Begründung mit Umweltbericht Bebauungsplan „Am Hochweg III“ Begründung - Umweltbericht Entwurf: 31.01.2017 Markt Schierling Rathausplatz 1 84069 Schierling Landkreis Regensburg Regierungsbezirk Oberpfalz Verfasser: BACHMANN & PETER Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Hochweg 87 93049 Regensburg 1 Markt Schierling-OT Unterdeggenbach Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Begründung mit Umweltbericht Inhalt I Begründung 1. Anlass, Zielsetzung und Bedarfsbegründung 2. Bauleitplanung, Flächennutzungsplan 3. Lage und Ausgangssituation 4. Räumlicher Geltungsbereich und Flächenbilanz 5. Städtebauliches Konzept, Grundzüge der Planung 6. Erschließung, Technische Infrastruktur II Umweltbericht 2 Markt Schierling-OT Unterdeggenbach Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Begründung Begründung mit Umweltbericht § 9 Abs. 8 BauGB 1. Anlass, Zielsetzung und Bedarfsbegründung Die Nachfrage nach Bauland in der Marktgemeinde Schierling ist konkret unverändert groß., Ziel bleibt eine kontinuierliche und verhältnismäßige Bevölkerungsentwicklung, die einerseits den demographischen Wandel berücksichtigt und abfedert, andererseits zur Sicherung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit und der vielen öffentlichen Einrichtungen beiträgt. Der Ortsteil Unterdeggenbach ist als Wohnort gefragt. Es sollen sollen neue, attraktive Baumöglichkeiten sowohl für Einheimische als auch Neubürger/innen geschaffen werden. Nachverdichtungspotentiale/Baulücken Nach Angabe der Gemeindeverwaltung gibt es im Gemeindegebiet Unterdeggenbach zur Zeit keine verfügbaren Nachverdichtungspotentiale. Das angrenzende Baugebiet Am Hochweg II ist ausgeschöpft. Die in dem Ortsteil erkennbaren Potentiale und Baulücken werden teilweise noch landwirtschaftlich genutzt oder befinden sich in Privateigentum. Diese Grundstücke stehen nicht zum Verkauf an und sind für die Gemeinde nicht verfügbar. 2. Bauleitplanung, Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan ist das Planungsgebietes als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Der Bebauungsplan wird gemäß §8 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 3. Lage und Ausgangssituation Der Markt Schierling liegt im südlichen Landkreis Regensburg in einem ländlichen Raum des Unterbayerischen Hügellandes an der Grenze zwischen Donau-Isar-Hügelland und Dungau. Im Regionalplan ist die Marktgemeinde Schierling in die Gebietskategorie allgemeiner ländlicher Raum eingeordnet, liegt an einer Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung und wird als Unterzentrum eingestuft. Das Planungsgebiet im Gemeindeteil Unterdeggenbach, östlich der Marktgemeinde, liegt an dieser Entwicklungsachse. Die angrenzende Bebauung ist durch Einzelhäuser und landwirtschaftlich genutzte Gebäude geprägt. Das Planungsgebiet schließt im Westen an das bestehende Baugebiet Hochweg II an An der äußeren Grenze des Baugebietes verläuft der Deggenbacher Bach. Die weiteren angrenzenden Flächen werden landwirtschaftlich genutzt. 3 Markt Schierling-OT Unterdeggenbach Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Begründung mit Umweltbericht 4. Räumlicher Geltungsbereich und Flächenbilanz Das Plangebiet hat eine Gesamtfläche von 0,9 ha auf den Flurstücken 1808/57 (Teilfläche); 1812 (Teilfläche); 1816/4 (Teilfläche); 1811/4 (Teilfläche) Öffentliche Straßenfläche/Wege : Öffentliche Grünfläche/Bachlauf: Nettobauland: 1.894,54m² 719,67m² 6.346,40m² 11 EFH/DH-Parzellen Durchschnittsgröße 577 m² 5. Städtebauliches Konzept, Grundzüge der Planung Die Planung stellt eine Fortführung des bestehenden Baugebietes Hochweg II westlich des Planungsgebietes dar. Die östliche Erweiterung mit einer kleinteiligen Bebauung auf neun Einzelhausparzellen und zwei Parzellen für eine Doppelhausbebauung wird durch die entsprechenden Festlegungen so fortgeführt dass keine überdimensionierten Bauformen möglich sind. Zur freien Landschaft mit dem Bachlauf des Deggenbaches im Süden wird das Baugebiet mit einer Ortsrandeingrünung gefasst. Diese Begrünung ist durch eine Planzgebotsfläche auf den Parzellen 6, 7, 9 und 10 geregelt. Die Platzierung der Gebäude auf den einzelnen Parzellen ist durch Baugrenzen geregelt. Eine Orientierung bezüglich der Dachausrichtung und der Grenzabstände zwischen den Parzellen ist im Rahmen der Abstandsflächenregelung der BayBO frei planbar. Garagen bzw. Carportstandorte sind frei planbar bzw. über die verbindlichen Zufahrten festgelegt. Es sind vier grundsätzliche Bautypen zugelassen und mit Systemschnitten dargestellt: Bautyp 1 E+I SD/WD/ZD Bautyp 2 E+D SD Bautyp 3 E+I PD Bautyp 4 E+I PD versetzt Die Höhenlage ist mit einer max. Höhe der FOK-EG über einen Bezugspunkt zur Erschließungsstraße für jede Parzelle geregelt, die Höhenentwicklung über eine Beschränkung der in den Systemschnitten aufgezeigten Wand- und Firsthöhen. 4 Markt Schierling-OT Unterdeggenbach Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Begründung mit Umweltbericht 6. Erschließung, technische Infrastruktur Verkehrstechnisch ist das Planungsgebiet über die Osserstraße an das bestehende Baugebiet Am Hochweg II angebunden. Die Anbindung wird als Sammelstraße mit Wendeplatz ausgebildet, die eine nordöstliche Erweiterung und eine spätere Anbindung an den Oberdeggenbacher Weg ermöglicht. Die Versorgung mit elektrischer Energie wird über das örtliche Versorgungsnetz der Energieversorgung Bayernwerk AG, Eugenbacher Str. 1, 84032 Altdorf gesichert. Die Wasserversorgung wird über das vorhandene gemeindeeigene Versorgungsnetz hergestellt Der Träger der Wasserversorgung ist der Wasserzweckverband Mallersdorf -(Körperschaft des öffentlichen Rechts)-, Ettersdorf 3, 84066 Mallersdorf-Pfaffenberg. Die jetzige Baugebietserweiterung wurde bereits in der Vergangenheit bei der Ortentwässerungsplanung im Mischsystem berücksichtigt. Hierbei weist das vorhandene Mischsystem von Unterdeggenbach an das angeschlossen wird erhebliche Reserven für mögliche zukünftige Erweiterungen auf, welche bis dato nicht erfolgt sind. Unabhängig davon erfolgt die Entwässerung im modifizierten Mischsystem und wird die Niederschlagswasserableitung in die bestehende Mischwasserkanalisation gegenüber der ursprünglichen Planung begrenzt. Es wird nur das im Baugebiet auf der Erschließungsstraße anfallende Niederschlagswasser in den bereits durch das Baugebiet führenden Mischwasserkanal eingeleitet. Hierzu werden auf den einzelnen Grundstücken Niederschlagswasser-Speicher und – Pufferschächte errichtet, welche zunächst zur Brauchwassernutzung (ca. 4,5 m³ ZisternenNutzvolumen) dienen und in denen zusätzlich ein freies Pufferspeichervolumen vorhanden ist, welches über eine einfache Drosseleinrichtung aktiviert wird und im Starkregenfall das Niederschlagswasser zwischenspeichert (ca. 3,5 m³). Das häusliche Schmutzwasser wird über den bestehenden Mischwasserkanal zur ausreichend dimensionierten gemeindlichen Kläranlage abgeleitet 5 Markt Schierling-OT Unterdeggenbach Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Begründung mit Umweltbericht II Umweltbericht 1. Einleitung 1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans 1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung 1.3 Allgemeine Beschreibung des Baugebietes 2. Bestandsaufnahme und Darstellung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung 2.1 Schutzgut Mensch 2.2 Schutzgut Arten und Lebensräume 2.3 Schutzgut Boden 2.4 Schutzgut Wasser 2.5 Schutzgut Luft und Klima 2.6 Schutzgut Landschaftsbild 2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 2.8 Wechselwirkungen 3. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 4. Bewertung der Umweltauswirkungen 5. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung 5.2 Ermittlung des Kompensationsbedarfs 5.3 Maßnahmen zum Ausgleich 6. Alternative Planungsmöglichkeiten 7. Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken 8. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) 9. Allgemein verständliche Zusammenfassung 10. Datengrundlagen, planerische und gesetzliche Vorgaben Anlagen Pflanzenliste 6 Markt Schierling-OT Unterdeggenbach Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan 1. Begründung mit Umweltbericht Einleitung 1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans Die Gemeinde Schierling plant die Aufstellung eines Bebauungsplans auf einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche. Durch den Bebauungsplan wird im am südlichen Ortsrand von Unterdeggenbach ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit 11 Parzellen ausgewiesen, um dem örtlichen Bedarf an Wohnraum nachzukommen. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan sind die überplanten Flächen als Allgemeines Wohngebiet dargestellt und entsprechen somit der beabsichtigten Zweckbestimmung. Dementsprechend wird der Bebauungsplan gemäß §8 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Das Wohngebiet wird über die Osserstraße (Baugebiet Hochweg II) erschlossen. Die Bebauung erfolgt in offener Bauweise mit Einzelhäusern und einem Doppelhaus. Die gesamte Planungsfläche beträgt 0,89 ha, davon sind 0,8ha als Allgemeines Wohngebiet mit Verkehrsflächen und 0,06ha als öffentliche Grünflächen ausgewiesen. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich von m² erfolgt auf einer externen Fläche. Für die Bearbeitung des Umweltberichtes wurde der Leitfaden Umweltbericht in der Praxis des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen verwendet. Die Anlagen zu §2 Abs.4 und §2a BauGB sind Grundlage für die erforderlichen Inhalte und Struktur. 1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung Landes- und Regionalplanung Regionalplan 11 Ausschnitt Karte 1 Raumstruktur Im Regionalplan ist die Marktgemeinde Schierling in die Gebietskategorie allgemeiner ländlicher Raum eingeordnet. Der Markt Schierling liegt im südlichen Landkreis Regensburg an einer Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung und wird als Unterzentrum eingestuft. Unterdeggenbach liegt an dieser Entwicklungsachse. 7 Markt Schierling-OT Unterdeggenbach Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Begründung mit Umweltbericht Unterdeggenbach liegt im Tal der Großen Laber, einem Gebiet, in dem den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zukommt. Der Talraum ist als landschaftliches Vorbehaltsgebiet (17), Landschaftsschutzgebiet (Talraum der großen Laber) sowie als FFH Gebiet mit zahlreichen Biotopen ausgewiesen. Das Planungsgebiet liegt außerhalb dieser ausgewiesenen Flächen in einem Gebiet mit überwiegend agrarisch- forstwirtschaftlicher Nutzung (Regionalplan 11 Begründungskarte Ökologisch- funktionelle Raumgliederung) Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet dargestellt. Laut integrierten Landschaftsplan soll entlang des Deggenbacher Baches ein Grünstreifen als Parkanlage festgesetzt werden. Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Schierling Schutzgebiete Es sind keine FFH- Gebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete oder kartierte Biotope gem. Art.13d BayNatSchG sowie Wasserschutzgebiete von der Planung betroffen. 8 Markt Schierling-OT Unterdeggenbach Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan 1.3 Begründung mit Umweltbericht Allgemeine Beschreibung des Planungsgebietes Das Planungsgebiet liegt am südlichen Ortsrand von Unterdeggenbach unterhalb der Bayerwaldstraße und grenzt unmittelbar an das Baugebiet am Hochweg II. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Entlang der Grenze zur Bayerwaldstraße verläuft ein Gehweg, der durch einen öffentlichen Grünstreifen mit einer Baumreihe (Bergahorn) von der Straße getrennt ist. Die bestehende Wohnbebauung in der Osserstraße (Am Hochweg II) ist durch Einzelhäuser charakterisiert. Die Planung stellt eine Erweiterung des Baugebietes Am Hochweg II dar. An der äußeren Grenze des Baugebietes verläuft der Deggenbacher Bach. Die weiteren angrenzenden Flächen werden landwirtschaftlich genutzt. BayernAtlas (10.08.16) Das Gelände fällt in Richtung Deggenbacher Bach von ca. 375,5 auf 368m üNN, an der Grenze zur Bayerwaldstraße zunächst 2m als Böschung, dann mit leichtem Gefälle bis zum Bach. Naturräumlich liegt das Planungsgebiet im Donau- Isar- Hügelland, welches durch wenig bewegtes Relief gekennzeichnet ist. Der Landkreis Regensburg befindet sich im Übergangsbereich zwischen atlantischem und kontinentalem Klima, seine klimatischen Verhältnisse sind weitgehend kontinental geprägt. Das Klima des Donau- Isar- Hügellandes ist trocken bis mäßig feucht (absp bayern). Die durchschnittlichen Jahresniederschläge liegen zwischen von 750 und 850mm, die Jahresdurchschnittstemperatur liegt zwischen 7 und 8°C (GeoFachdatenAtlas). 9 Markt Schierling-OT Unterdeggenbach Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan 2. Begründung mit Umweltbericht Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung 2.1 Schutzgut Mensch Beschreibung Die Flächen werden landwirtschaftlich genutzt und besitzen keine direkte Funktion für die Naherholung. Es befinden sich keine Fuß-, Rad- und Wanderwege innerhalb des Planungsgebietes. Auswirkungen Die Verkehrsbelastung wird sich durch das Baugebiet geringfügig erhöhen. Aufgrund der Wohnbebauung kommt es abgesehen von der Bauphase zu keiner maßgeblichen Lärmbelästigung für die Umgebung. Zum Teil ist mit einem eingeschränkten Blick in die freie Landschaft zu rechnen. Die landwirtschaftlichen Flächen gehen verloren. Entlang des Deggenbacher Baches ist ein Grünstreifen mit bachbegleitenden Gehölzen und die Fotzsetzung des vorhandenen Weges geplant, welche eine Ortsrandeingrünung sowie eine Wegeverbindung herstellen. Ergebnis Aufgrund des öffentlichen Grünstreifens ist eine Ortsrandeingrünung sichergestellt. Die geplante Fußwegeverbindung führt zu einer Erlebbarkeit des Baches. Für das Schutzgut Mensch ergeben sich Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit. 2.2 Schutzgut Arten und Lebensräume Blick auf das Planungsgebiet von Süden 10 Markt Schierling-OT Unterdeggenbach Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Begründung mit Umweltbericht Beschreibung Das Planungsgebiet wird landwirtschaftlich genutzt, unterhalb der Böschung als Weide, in Richtung Bach als Acker. Eine Ackerbegleitvegetation ist stark verarmt bzw.kaum vorhanden, Ackerränder mit dafür typischer Vegetation fehlen. Die etwa 2m hohe und 5m breite Böschung zur Bayerwaldstraße wird in einer Länge von etwa 50m ab der westlichen Grenze als nährstoffreiche Wiese genutzt. Vereinzelt befindet sich Aufwuchs von Sträuchern, Wildrosen, Hartriegel und Sämlinge von Feldahorn, Bergahorn und Eschen in der Böschung. Im Nordosten schließt eine 3- reihige relativ junge Hecke an mit einem Bestand von Bergahorn, Esche, Apfel, Hartriegel, Liguster, Feldahorn, Weißdorn, Wildrosen. Unmittelbare Umgebung Außerhalb des Planungsgebietes befindet sich eine ältere Baumhecke im nordöstlich angrenzenden Grundstück. Im Südwesten grenzt eine Baumreihe aus drei Eschen (Kronendurchmesser 3m, Stammumfang ca. 35- 40cm) an das Planungsgebiet. Deggenbacher Bach Außerhalb des Planungsgebietes verläuft der Deggenbacher Bach mit ca. 2m breiten Uferstreifen. Der durch Nährstoffeintrag gekennzeichnete Bach verläuft geradlinig als eingetiefter Graben. Besondere Artenvorkommen/ Rote Liste Arten in der Fläche oder ihrer unmittelbaren Umgebung sind nicht vorhanden bzw. nicht bekannt und aufgrund der bestehenden Strukturen nicht zu erwarten. Die Biotopschutzkartierung weist in dem Gebiet als potentiell natürliche Vegetation den Zittergrasseggen- Hainsimsen- Buchenwald im Komplex mit Zittergrasseggen- WaldmeisterBuchenwald; örtlich Zittergrasseggen Stieleichen- Hainbuchenwald (lfU) 11 Markt Schierling-OT Unterdeggenbach Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Begründung mit Umweltbericht Auswirkungen Im Bereich der geplanten Bebauung und Erschließung erfolgt durch die Versiegelung ein Verlust von Lebensraum. Die Flora und Fauna wird durch den Eingriff teilweise zerstört. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen haben jedoch nur eine geringe Qualität als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Ein Teil der oben beschriebenen Hecke befindet sich in für private Grundstücke ausgewiesenen Flächen und wird eventuell durch private Maßnahmen verändert werden. Ein 5m breiter Streifen (Wildsträucher) wird für den Bau eines öffentlichen Gehwegs gerodet. Zur Erschließung der Parzelle 6 muss voraussichtlich eine Esche gerodet werden. Durch Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich, wie die Ein- und Durchgrünung des Baugebietes und Schaffung von Übergangsbereichen in die freie Landschaft, können die Beeinträchtigungen reduziert werden. Durch einenen öffentlichen Grünstreifen entlang des Baches mit bachbegleitenden Gehölzen erhält das Gebiet eine Aufwertung. Ergebnis Für das Schutzgut Arten und Lebensräume ergeben sich Umweltauswirkungen von geringer bis mittlerer Erheblichkeit. Bewertung gemäß Leitfaden Landwirtschaftliche Flächen: Kategorie I oben (geringe Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild) Hecke, Gehölzbestand (Esche): Kategorie II unten (mittlere Bedeutung) Anmerkungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung Wie bereits ausgeführt, sind die für die Bebauung und Erschließung überplanten Flächen überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die vorhandene Hecke bleibt durch die Gebietsausweisung erhalten, Eingriffe durch private Maßnahmen sind außerhalb der Vogelbrutzeiten zwischen Oktober und Februar durchzuführen. Es ist auszuschließen, dass Pflanzen- oder Tierarten der Anhänge der FFH- Richtlinien, der Vogelschutzrichtlinie und nach nationalem Naturschutzrecht streng geschützte Arten von der Baugebietsausweisung relevant betroffen sind. Eine verbotsbestandsmäßige Betroffenheit der geschützten Arten nach §44 Abs.1 i.V.m Abs.5 BNSchG durch die Realisierung des Bebauungsplanes kann ausgeschlossen werden. 12 Markt Schierling-OT Unterdeggenbach Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan 2.3 Begründung mit Umweltbericht Schutzgut Boden Beschreibung Es handelt es sich um nicht versiegelte oder befestigte Flächen. Laut Geologischer Karte des GeoFachdatenAtlas gehört das Planungsgebiet zur geologischen Einheit Oberkreide. Nahezu während der gesamten Oberkreide wurden im Gebiet Sand- und Mergelsteine mit Ton-, Kalk-, und Konglomeratlagen abgesetzt. Aus der Übersichtsbodenkarte 1:25000 geht hervor, dass im Planungsgebiet „fast ausschließlich Braunerde aus Sandlehm bis Schluffton (Molasse, Lösslehm)“ sowie in einem etwa 15m breiten Streifen entlang des Deggenbacher Baches Bodenkomplexe aus „Gleye und andere grundwasserbeeinflusste Böden aus (skelettführendem) Schluff bis Lehm, selten aus Ton (Talsediment)“ vorkommen (GeoFachdatenAtlas). Die mittel- bis tiefgründigen Braunerden sind als ertragreiche Böden für die Landwirtschaft von Bedeutung. Da der in Bachnähe gelegene Bereich (Gley) für den Ackerbau genutzt wird, kann davon ausgegangen werden, dass der Boden anthropogen überprägt ist. Durch die landwirtschaftliche Nutzung bestehen Vorbelastungen aufgrund regelmäßiger Bodenbearbeitung und Stoffeinträgen. Es handelt sich um anthropogen überprägte Böden ohne kulturhistorische Bedeutung. Eine Baugrunduntersuchung liegt noch nicht vor. Es wird von Böden mit geringer Versickerungsleistung ausgegangen. Auswirkungen Durch die Versiegelung von Flächen verliert der Boden sämtliche Schutzfunktionen, die Wasserversickerung wird unterbunden, die Verdunstung reduziert. Es kommt zu einem Abtrag der Oberbodenschicht. Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen sind nur sehr begrenzt möglich. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge und der schonungsvollen Umgang sowie die Wiederverwendung des Oberbodens stellen Verringerungsmaßnahmen dar. Ergebnis Für das Schutzgut Boden ergeben sich Umweltauswirkungen mit mittlerer Erheblichkeit. Bewertung gemäß Leitfaden Kategorie II unten (mittlere Bedeutung für Naturhaushalt) 13 Markt Schierling-OT Unterdeggenbach Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan 2.4 Begründung mit Umweltbericht Schutzgut Wasser Beschreibung Außerhalb des Geltungsbereiches verläuft der Deggenbacher Bach, geradlinig als eingetiefter Graben, dessen 2m breiter Uferstreifen durch Nährstoffeintrag gekennzeichnet ist. Weitere Oberflächengewässer und hydrologisch relevante Strukturen sind nicht vorhanden. Der Grundwasserflurabstand beträgt ca. 2,50- 3,0m. Aufgrund der Untergrundverhältnisse wird von einer geringen Versickerungsfähigkeit des Bodens ausgegangen. Auf den Flächen erfolgt durch die landwirtschaftliche Nutzung Dünger- und Pestizideinsatz. Dadurch besteht die Gefahr der Gewässerbeeinträchtigung (z.B. durch Nitrat). Auswirkungen Aufgrund Versiegelung und Überbauung wird die Versickerung von Niederschlagswasser unterbunden. Durch die Festsetzung zur Verwendung versickerungsfähiger Beläge (Fußwege, Garagenzufahrten, Stellplätze) wird der Eingriff verringert. Zur Vermeidung von Abflussspitzen, Vergleichmäßigung der Oberflächenabflüsse und zur Regenwassernutzung wird das anfallende Niederschlagswasser auf den Privatgrundstücken in Regenwasserspeichern gesammelt und verzögert abgegeben. Im Hinblick auf das Schutzgut Grundwasser sind baubedingt (Aufwühlen des Bodens, Gefahr der Verschmutzung des Grundwassers) Auswirkungen von mittlerer Erheblichkeit zu erwarten. Betriebs- und anlagebedingt ist nach Umsetzung der Vermeidungsmaßnahmen von geringen Umweltauswirkungen auszugehen. Ergebnis Für das Schutzgut Wasser ergeben sich Umweltauswirkungen mit geringer Erheblichkeit. Bewertung gemäß Leitfaden Kategorie II unten (mittlere Bedeutung für Naturhaushalt) 2.5 Schutzgut Luft und Klima Beschreibung Bei den Flächen handelt es sich aufgrund nächtlicher Ausstrahlung um ein Kaltluftentstehungsgebiet. Das Gebiet hat keine wesentliche Bedeutung für den Luftaustausch. Auswirkungen Aufgrund der Zunahme der versiegelten und überbauten Flächen wird die Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet vermindert. Kleinklimatisch bedeutsame Luftaustauschbahnen sind nicht betroffen. 14 Markt Schierling-OT Unterdeggenbach Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Begründung mit Umweltbericht Ergebnis Die Auswirkungen für das Lokalklima der Umgebung sind als relativ gering einzustufen. Für das Schutzgut Luft und Klima ergeben sich Umweltauswirkungen mit geringer Erheblichkeit. Bewertung gemäß Leitfaden Kategorie I oben (geringe Bedeutung) 2.6 Schutzgut Landschaftsbild Beschreibung Beim Planungsgebiet handelt es sich um landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen, die an die bestehende Wohnbebauung angrenzen, wobei eingewachsene Eingrünungsstrukturen fehlen. Im Norden schließen Hecken mit älterem Baumbestand an. Auswirkungen Durch die Festsetzung von Pflanzgeboten in öffentlichen und privaten Grünflächen ist eine Ein- und Durchgrünung des Planungsgebietes sichergestellt. Wie im Flächennutzungsplan dargestellt, wird ein Grünstreifen entlang des Baches festgesetzt. Ergebnis Für das Schutzgut Landschaftsbild ergeben sich Umweltauswirkungen mit geringer Erheblichkeit. Bewertung gemäß Leitfaden Kategorie I-II (geringe bis mittlere Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild 2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Im Planungsgebiet befinden sich keine Kultur – und Sachgüter. Bodendenkmäler sind nicht zu erwarten. Es wird darauf hingewiesen, dass Bodendenkmäler der Meldepflicht nach Art.8 DSchG unterliegen und der Untereren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege unverzüglich anzuzeigen sind. 2.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Soweit Wechselwirkungen bestehen, wurden diese bei der Bewertung der einzelnen Schutzgüter bereits aufgeführt. Aufgrund von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. 15 Markt Schierling-OT Unterdeggenbach Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan 3. Begründung mit Umweltbericht Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der geplanten Baugebietsausweisung bleiben die landwirtschaftlichen Flächen erhalten und werden voraussichtlich weiterhin genutzt. Durch die Art der Bewirtschaftung wird weiterhin der Nährstoffeintrag gefördert. Strukturelle Verbesserungen der naturräumlichen Ausstattung sind nicht zu erwarten. Eine Veränderung bezüglich der Schutzgüter ist nicht zu erwarten. 4. Bewertung der Umweltauswirkungen Die Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfolgt auf Grundlage des Leitfadens zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung des Bayerischen Staatsministeriums. Erfassen und Bewerten von Natur und Landschaft Um den Ausgleichsbedarf ermitteln zu können, ist eine Bewertung der Flächen nach ihren Schutzgütern vorzunehmen. Bestand Landwirtschaftl. Flächen vgl. Liste 1a Gehölzbestand vgl. Liste 1b Arten/ Lebensr. gering Boden Wasser mittel Klima/ Luft gering Landschaftsbild Geringmittel Gesamtbewertung gering mittel mittel mittel mittel gering Geringmittel mittel Aufgrund der einzelnen Zuordnungen ergeben sich folgende Einstufungen für das Planungsgebiet Landwirtschaftliche Flächen: Kategorie I (Gebiet mit geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild) Gehölzflächen: Kategorie II (Gebiet mit mittlerer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbilfd) Erfassen der Auswirkungen des Eingriffs Die Auswirkungen des Eingriffs auf Natur und Landschaft werden entsprechend dem o.g. Leitfaden aus dem Grad der baulichen Nutzung abgeleitet. Aufgrund des niedrigen bis mittleren Versiegelungs- und Nutzungsgrades (GRZ max 0,35) handelt es sich hiermit um ein Gebiet mit der Eingriffsschwere des Typ B Grundflächenzahl Fläche Beeinträchtigungsintensität GRZ 0,35 7.841m² Typ B Kategorie I GRZ 0,35 200m² Typ B Kategorie II 16 Markt Schierling-OT Unterdeggenbach Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan 5. Begründung mit Umweltbericht Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Mit den geplanten Maßnahmen im Planungsgebiet wird zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft beigetragen und der Eingriff minimiert. Schutzgut Arten und Lebensräume Verringerung des Eingriffs in die Schutzgüter Arten und Lebensräume sowie Landschaftsbild durch Pflanzung von Straßenbäumen, Pflanzgebote in privaten und öffentlichen Grünflächen, Gehölzartenauswahl, Mindestbegrünung Sicherstellung einer Ortsrandeingrünung durch Pflanzgebote (Schutzgüter Arten und Lebensraum, Landschaftsbild) Verbot Tiergruppen schädigender Anlagen und Bauteile, wie z.B. Stützmauern, Sockelmauern bei Einfriedungen Durchlässigkeit der Siedlungsränder zur freien Landschaft zur Förderung von Wechselbeziehungen Schutzgut Wasser Begrenzung der Flächenversiegelung, Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch die Verwendung versickerungsfähiger Beläge (Schutzgüter Wasser, Boden) Errichtung von Niederschlagswasserspeichern auf den privaten Grundstücken zur Vergleichmäßigung des Oberflächenwasserabflusses, der Regenwassernutzung bzw. als Zwischenspeicher im Starkregenfall Schutzgut Boden Ausführung aller Erdarbeiten nach DIN 19731 Anpassung des Baugebietes an den Geländeverlauf zur Vermeidung größerer Erdmassenbewegungen sowie von Veränderungen der Oberflächenformen, Beschränkung der maximal zulässigen Aufschüttungen und Abgrabungen (bauordnungsrechtliche Hinweise) Beschränkung der Veränderung der natürlich gewachsenen Bodenprofile auf die unbedingt erforderlichen Bereiche schichtgerechte Lagerung und ggf. Wiedereinbau des Bodens Schutzgut Landschaftsbild Ein- und Durchgrünung des Baugebietes 17 Markt Schierling-OT Unterdeggenbach Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan 5.2 Begründung mit Umweltbericht Ermittlung des Kompensationsbedarfs Aufgrund des niedrigen bis mittleren Versiegelungs- und Nutzungsgrades (GRZ 0,35) und den festgesetzten Vermeidungs-und Verringerungsmaßnahmen werden folgende Kompensationsfaktoren gewählt: Für Flächen der Kategorie I Typ B: Kompensationsfaktor 0,3 Für Flächen der Kategorie IITyp B: Kompensationsfaktor 0,6 Umfang der erforderlichen Ausgleichsflächen Teilgebiete Kategorie Fläche Kompensationsfaktor erforderliche Ausgleichsfläche Allg. Wohngebiet BI 7.841m² 0,3 2.352m² Allg. Wohngebiet BII 200m² 0,6 120,0m² Öffentliche Grünfläche Inkl. Bach 601m² - - Summe 8.041m² 2.372m² Die erforderliche Ausgleichsfläche beträgt 2.372m². 5.3 Maßnahmen zum Ausgleich Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich mit einer Fläche von 2.372m² erfolgt auf einer bachbegleitenden externen Fläche ( Teilfläche Fl.Nr. 1779 ) Die Durchführung und Gestaltung der Ausgleichsmaßnahmen werden mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. 6. Alternative Planungsmöglichkeiten Der Bebauungsplan ergibt sich aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Schierling und stellt eine sinnvolle Erweiterung der vorhandenen Wohngebiete am Ortsrand dar. 7. Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken Für die Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wurde der Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums benutzt. Als Grundlage für die Bewertungen wurden eigene Bestandserhebungen sowie vorhandene Quellen herangezogen. Eine Baugrunduntersuchung liegt noch nicht vor. 18 Markt Schierling-OT Unterdeggenbach Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan 8. Begründung mit Umweltbericht Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Da erhebliche Auswirkungen nicht zu erwarten sind, sind Monitoringmaßnahmen nicht vorgesehen. Empfohlen werden: 9. der Fertigstellung und des dauerhaften Erhalts bzw. Pflege der Überwachung Ausgleichsmaßnahmen sowie der Pflanzmaßnahmen im privaten und öffentlichen Bereich entsprechend der Festsetzungen Überprüfung der Einhaltung der Festsetzungen zur Grünplanung Vermeidung von Ausnahmeregelungen Allgemein verständliche Zusammenfassung Bedingt durch die steigende Nachfrage ist am Ortsrand von Unterdeggen ein neues Baugebiet geplant. Das mit 11 Parzellen als allgemeines Wohngebiet überplante Gelände ist 0,86 ha groß. Das Gelände wird momentan landwirtschaftlich genutzt und grenzt unmittelbar an die bestehende Bebauung des Baugebietes Am Hochweg II an. Die überplante Fläche hat insgesamt eine geringe Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftbild. Schwerpunktmäßig bestehen die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung aus einer zusammenhängenden Durch- und Eingrünung des Planungsgebietes, Rückhaltung von Niederschlagswasser, Vermeidung größerer Erdmassenbewegungen, der Beibehaltung der Oberflächenform und die Verwendung sickerfähiger Beläge zur Vermeidung übermäßiger Versiegelung. Durch den vorgesehenen Grünstreifen entlang des Deggenbacher Baches mit standortgerechten Gehölzstrukturen wird das neue Baugebiet in das Landschaftsbild integriert. Der erforderliche Ausgleichsbedarf beträgt 2.372m² und erfolgt auf einer bachbegleitenden externen Fläche ( Teilfläche Fl.Nr. 1779 ) 19 Markt Schierling-OT Unterdeggenbach Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Begründung mit Umweltbericht 10. Datengrundlagen, planerische und gesetzliche Vorgaben Folgende Datengrundlagen, Fachgesetze, Fachpläne und technische Verfahren wurden bei der Erarbeitung des Umweltberichtes berücksichtigt: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern „Der Umweltbericht in der Praxis“ 2007 Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen; Leitfaden Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft; 2003 BNatSchG und BayNatSchG Regionalplan 11 Flächennutzungsplan mit integrierten Landschaftsplan Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz Schutzgebiete nach BayNatSchG Natura 2000 Gebiete Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern Biotopkartierung GeoFachdatenAtlas (LfU Stand 14.10.15) BayernAtlas Riedhirsch, den 23.01.17 Maria Lindl Dipl. Ing. (FH) Landschaftsarchitektur Riedhirsch 190 88178 Heimenkirch 20
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