Am Hochweg III - Markt Schierling

Zeichnerische Festsetzungen
Textliche Festsetzungen
1. Art und Maß der baulichen Nutzung
WA Allgemeines Wohngebiet gemäß
§ 4 BauNVO, nicht zulässig sind
die Ausnahmen 4 & 5 des § 4 Abs. 3 BauNVO
WA
o
Offene Bauweise
ED
nur Einzel- Doppelhäuser zulässig
8,50
6,20
x + 1,20
FOK-Gebäude max. 0,30 m ü. Bezugspunkt/Strasse
Parz.: 1/2/3/8/11
x + 0,30
FOK-Gebäude max. 1,00 m ü. Bezugspunkt/Strasse
Parz.: 5/4/6/7/9/10
FOK
max. 1,50
Urgelände
Baugrenze
Das Gebiet wird ausgewiesen als WA allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO).
Höhenbezugspunkte zum Strassenniveau
376,50
Parzellengrenze
E+I:
Die zulässige Grundflächenzahl wird auf 0,35 festgesetzt,
die zulässige Geschossflächenzahl auf 0,5.
Garagen Stellplätze, Nebenanlagen (gem. § 14 (1) BauNVO,
sowie untergeordnete Bauteile sind auf die GRZ anzurechnen.
Baugrenze
Erschließungsstraße
Parzellengrenze
Systemschnitt Parz. 1/2/3/8
3.
Straßenverkehrsflächen
Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung
Fußgängerbereich
Übersichtslageplan M=1/5000
Als Bauweise wird in dem Baugebiet gemäß § 22 BauNVO
die offene Bauweise festgelegt.
Es werden nur Einzelhäuser zugelassen.
Auf den Parzellen 1 und 2 ist auch eine Doppelhausbebauung zugelassen
5. Überbaubare Grundstücksflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr.2 BauGB)
5.
Sonstiges
Es sind für jede Parzelle Höhenbezugspunkte zum Straßenniveau, über die
das maximale Höhenniveau der Gebäude FOK geregelt wird, festgelegt.
4,50
6,20
6,20
FOK
max. 1,50
FOK
max. 0,30
Erschließungsstraße hangseitig
Erschließungsstraße hangseitig
4,50
8,50
Nutzungsschablone:
Art der baulichen Nutzung
max. Zahl der Vollgeschosse
Grundflächenzahl GRZ
Geschossflächenzahl GFZ
Bauweise
Gebäudetyp
Die Höhe der baulichen Anlage wird durch eine maximale Traufwandhöhe
in Verbindung mit dem Höhenbezugspunkt, der Dachform
und der nach der Erschließung vorgefundenen und durch ein Nivellement
dokumentierten Geländeoberfläche festgelegt.
max. 1,50
Erschließungsstraße talseitig
Erschließungsstraße talseitig
6.
7. Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze
(§ 9 Abs. 1 Nr.4 BauGB)
Grünordnung
Öffentliche Grünfläche
Systemschnitt Bautyp 2: E+D
Systemschnitt Bautyp 1: E+I
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Natur und Landschaft;
Ausgleichsmaßnahme
Nebenanlagen
Für die Errichtung von Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO gilt § 23 Abs. 5
BauNVO. Die Errichtung von Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen wird auf
15 m² überbauter Grundfläche begrenzt.
Auf den Parzellen 6, 7, 9, 10, sind außerhalb der Baugrenzen zum Deggenbach hin
keine Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO zugelassen.
Private Grünfläche mit Pflanzgebot
DN 12°- 25°
DN 12°- 25°
min 1,40
zu erhaltender Baum im öffentlichen Bereich
8,00
zu pflanzender Baum auf privater Fläche
gemäß Artenliste
Erschließungsstraße hangseitig
5,50
FOK
30
max. 1,50
max.
5,50
6,50
8,50
FOK
30
max.
zu pflanzender Baum im öffentlichen Bereich
gemäß Artenliste
DN 12°- 25°
7.
max. 1,50
FOK
Kennzeichnungen/Hinweise/Nachrichtliche Übernahmen
Erschließungsstraße talseitig
Erschließungsstraße talseitig
Systemschnitt Bautyp 4: E+I
versetztes Pultdach
alternativ Split-Level
Systemschnitt Bautyp 3: E+I
PD hangbegleitend
geplante Grundstücksgrenze
möglicher Baukörper
Bautypen Regelquerschnitte M=1/200
möglicher Garagenstandort
1799
bestehende Grundstücksgrenze
1805
1
9
bestehendes Gebäude
1701
1703
180
1 8 0 8 /5
4
1808/41
8 /5
0
urg
/4 0
Spielpl.
1808/44
1808/38
1808/39
8 /3 7
Arb ers tr.
Ausgleichsmaßnahmen
5
1 .7 0
1 .5
37
37
1.
1 .0 2 5
0
37
37
8
3
.5
70
1808/46
Entwicklungsziele und Pflegemaßnahmen
.0 0
3 6 9 .5
0
5
0 .0
37
9 .5
0
1808/47
8
370
2 .0
37
3 7 6 .0 0
0
1 .5 0
.0 0
7
nst
375
3 73 7 4 . 5 . 0 0
4 .0 0
0
0
7 .5
0
7 .0
tin-
o
6
Bautyp 1/2/3/4
Ga
36
1808/16
N
rte
1718/3
nst
r.
1783
1812/7
1716/1
180
8 /5
2
1812/16
1812/9
1812/17
1808/2
Planung M=1/1000
1788
1693/5
1693/4
1 /4
1693/3
181
1812/29
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus laevigata
Crataegus monogyna
Euonymus europaeus
Ligustrum vulgare
Lonicera xylosteum
Prunus spinosa
Rosa canina
Sambucus nigra
Viburnum lantana
Viburnum opulus
Nicht verwendet werden dürfen alle fremdländischen und züchterisch veränderten Koniferen.
Einfriedungen:
Textliche Hinweise
Generell sind Einfriedungen weitestgehend zu vermeiden.
Notwendige Einfriedungen sind aus Holz oder Metall auszuführen.
Sie dürfen straßenseitig eine Höhe von 1,20m nicht überschreiten und sind sockelfrei
(wie auch die Einfriedungen zwischen den Grundstücken und zur freien Landschaft hin)
auszuführen.
1. Baugrund/Grundwasser/Bauvorsorge
Es wird empfohlen vor Baubeginn Baugrunduntersuchungen zur Festlegung des
„aufnehmbaren Sohldrucks“ und eventuell erforderlicher Zusatzmaßnahmen
durchführen zu lassen.
Es ist zumindest zeitweise mit hohen Grundwasserständen zu rechnen.
Gebäude sind (auch abseits von oberirdischen Gewässern) vielfältigen Gefahren durch
Wasser ausgesetzt. Es wird empfohlen, völlig unabhängig von der Gewässernähe oder
den bisher bekannten Grundwasserständen, einen Keller wasserdicht und auftriebssicher
auszuführen. Die DIN 18195 Bauwerksabdichtungen ist entsprechend zu beachten.
Zum Schutz gegen Starkniederschläge sind alle Gebäudeöffnungen (Eingänge,
Kellerlichtschächte etc.) mit einem Sicherheitsabstand über Geländehöhe und
Straßenoberkante zu legen.
Soweit bei einer Kellerentwässerung keine Hebeanlagen zum Einsatz kommen
müssen automatische Rückstausicherungen eingebaut werden.
Textliche Festsetzungen zum Grünordnungsplan
Schutz des Oberbodens (BauGB §202)
Bei allen Erdarbeiten ist DIN 19731 anzuwenden.
Der Oberboden ist vor Baubeginn abzuschieben und fachgerecht in maximal 1,50m hohen
Mieten zwischenzulagern und mit Leguminosen einzusäen. Das natürlich gewachsene
Bodenprofil ist in allen nicht überbauten Grundstücksflächen zu erhalten. Sonstige
Beeinträchtigungen des Bodens, wie Bodenverdichtung oder Bodenverunreinigung sind zu
vermeiden. Die Bodenversiegelung ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken
(§1a Abs.2 BauGB).
Ver- und Entsorgungsleitungen
Die vorgesehenen Baumpflanzungen müssen so ausgeführt werden, dass eine
Beschädigung der Versorgungskabel ausgeschlossen wird (v.a. im Wurzelbereich). Siehe
Merkblatt „Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen.
4. Geothermie
Bezüglich der Nutzbarkeit von Geothermie wird auf die beim bayerischen Landesamt für
Umwelt abrufbare Auskunft verwiesen. Nach der Geothermie-Standortauskunft sind im
Planungsgebiet Erdwärmekollektoren möglich. Der Bau von Erdwärmesondenanlagen und
Bohrungen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht möglich (hydrogeologisch und
geologisch oder wasserwirtschaftlich kritisch).
Für den Bau und Betrieb von Anlagen, die oberflächennahe Geothermie nutzen sind die
Bestimmungen des Wasserhaushaltgesetzes (WHG) in Verbindung mit dem Bayerischen
Wassergesetz (BayWG) und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschrift (VwVBayWG)
maßgebend. Genaue Auskünfte bezüglich der wasserrechtlichen Erlaubnis erteilt die
Kreisverwaltungsbehörde.
Begrenzung der Flächenversiegelung
Untergeordnete Verkehrsflächen sowie Garagenzufahrten und Stellplätze sind in
wasserdurchlässiger Bauweise auszubilden. Empfohlen werden Rasenfugenpflaster, Pflaster
mit mind. 2cm breiten offene Fugen, volldurchlässige Pflaster, wassergebundene
Wegedecken, Schotterrasen, Kiesflächen oder Spurbahnen mit Grünstreifen.
Der öffentliche Fußweg entlang des Bachs ist als wassergebundene Wegefläche
auszuführen.
6. Landwirtschaft
Einfriedungen
Der Abstand zum Gelände muss mindestens 10cm betragen. Es sind nur Punktfundamente
zulässig.
Durch ordnungsgemäße Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen
können zeitweise Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen auftreten.
Maßnahmen zur Durchgrünung, Pflanzen von Bäumen und Sträuchern, Pflanzgebote
§9 Abs1 Nr.25 BauGB
Die festgesetzten Maßnahmen sind fachgerecht herzustellen, die Bepflanzungen dauerhaft
zu unterhalten, zu pflegen und bei Ausfall in den entsprechenden Arten zu ersetzen. Die zu
verwendenden Pflanzen und Materialien müssen den entsprechenden Qualitätsnormen bzw.
DIN Normen entsprechen.
Pflanzgebote auf öffentlichen Flächen
Die im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbäume auf öffentlichen Flächen sind mit
Laubbäumen 1. oder 2. Ordnung mit einer Mindestpflanzgröße Hochstamm 3xv mB STU 1618 der Pflanzenliste zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Anzahl und Baumstandorte
sind verbindlich.
Die Baumstandorte entlang des Baches sind mit standorttypischen Laubbäumen der
Pflanzenliste (Weide, Erle) der Pflanzenliste zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten.
BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLAN
Entwurf 02.02.2017
"Am Hochweg III"
Marktgemeinde Schierling OT Unterdeggenbach
Pflanzgebote auf privaten Flächen
1. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom __________ die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am __________ ortsüblich bekannt gemacht.
Je angefangene 400m² Grundstücksfläche ist ein Laubbaum der Pflanzenliste oder ein
hochstämmiger Obstbaum (Kern-/ Steinobst, möglichst traditionelle Sorte) zu pflanzen und
dauerhaft zu erhalten. Die im Plan dargestellten Bäume sind darauf anrechenbar.
2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung
für den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom __________
hat am __________ stattgefunden.
18
1781
178
1779
0
1 6 /5
9
177
/3
Ausgleichsfläche M=1/2000
Die im Bebauungsplan festgesetzten Baumstandorte im Straßenraum auf privaten Flächen
sind innerhalb einer 5m Zone gemessen ab Fahrbahnrand mit einem hochstämmigen
Laubbaum (H 3xv) der Pflanzenliste oder einem hochstämmigen Obstbaum zu bepflanzen
und dauerhaft zu erhalten. Innerhalb dieser 5m Zone ist der Baumstandort variabel.
Pflanzgebot1 Ortsrandeingrünung
An jeweils mindestens 65% der äußeren Grenze der Parzellen 6,7,9,10 zum Deggenbacher
Bach ist eine 2- reihige Hecke mit Gehölzen der Pflanzenliste mit einem Baumanteil von 510% anzulegen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.
Die Bepflanzung auf privaten Flächen ist spätestens ein Jahr nach Bezugsfertigkeit der
Gebäude als abgeschlossen nachzuweisen. Die Bepflanzung ist fachgerecht zu pflegen,
ausgefallene Gehölze sind in der nächsten Pflanzperiode zu ersetzen.
Veränderungen im Bereich der bestehenden Hecke dürfen nur außerhalb der Vogelbrutzeit
durchgeführt werden.
Hinweis Straßenbeleuchtung
Zur Minimierung der negativen Auswirkungen auf die Tiere der freien Landschaft durch
Lichtemission werden für Beleuchtungsanlagen möglichst insektenfreundliche Leuchtmittel
(LED ohne kurzwellige Spektrenmaxima) mit nach unten gerichtetem Lichtkegel empfohlen.
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft/
Ausgleichsmaßnahmen
Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff wird eine Ausgleichsfläche/ maßnahme außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Die festgesetzte
Ausgleichsfläche mit 2.372m² befindet sich auf Fl.-Nr.
Pflanzenliste
Für Pflanzgebote auf privaten Grünflächen sind Gehölze der folgenden Pflanzenliste zu
verwenden. Diese wird für alle weiteren Pflanzungen empfohlen.
5
E+I:
1808/53
1812/27
Salix caprea
Salix viminalis
Sorbus aucuparia
Empfehlenswerte Ziergehölze
Kupfer- Felsenbirne
Amelanchier lamarckii
Weißer Hartriegel
Cornus alba
Gartenjasmin
Philadelphus coronarius
Flieder
Syringa vulgaris
Die Parzellen 1, 2, 3 u. 8 schließen im Nordwesten mit einer Böschung an die
Bayerwaldstraße an. Hier ist eine Aufschüttung im Bereich des Gebäudes zur
Bayerwaldstraße hin, wie im Systemschnitt Parz. 1/2/3/8 dargestellt, zulässig.
Bautyp 3:
8 /1
1718/14
1812/8
1808/4
171
1812/15
1808/12
Die Traufwandhöhe TH ist mit max. 4,50 m ü. FOK festgesetzt.
Die Firsthöhe FH ist mit max. 8,50 m ü. FOK festgelegt
Die maximale absolute Höhenlage FOK
ist über den Höhenbezugspunkt geregelt.
Zulässige Dachformen und Dachneigungen DN:
SD Satteldach mit DN 30° bis 43°
Dachaufbauten:
Dachgauben mit einer Außenansichtsfläche von max. 2,5 m² sind zulässig.
(Lage im inneren Drittel der Dachfläche)
Ein Zwerchgiebel je Gebäudeseite mit einer Breite von maximal 33%
der Gebäudelänge ist zulässig.
Die Dachform, Dachneigung und Deckung ist wie das Hauptdach auszuführen
Der Abstand von der Gebäudeaußenecke muss mindestens 2,50m betragen.
Der First muss mindestens 0,50 m unter dem Hauptfirst liegen
0
8 .0
36
36
O
K
Da
m
m
3
An 69,1
wa 0
nd
we
g
0
8 .5
36
5
0,5
tr.
1812/6
0,35
1718/20
chs
1812/2
II
nba
Zu
fah
rt
WA
gge
C
36
9 .0
0
1718/8
De
1812/1
8 /5
len
.0 0
370
.5 0
6
369
1812/3
180
-V a
.5 0
370
0
0
00
7 . 5. 0
3366 7
8 .0
St.
1 .0
37
1 .5
36
5
/1
0
Str
.
3 7 1 .5
0
r.
37
1808/56
1808/54
1779
372
.5 0
TS
1718/26
me
368
86
Blu
.0 0
369
1722/2
9
.5 0
7
1808/17
Zait zkof ene r Str.
178
369
ng
0
171
.0 0
dlu
2 .5
4
Sie
37
370
Alte
0
00 4,0
2,
00
6,
R ac he ls tr .
180
8 /5 8
/5 7
.0 0
3 6 86 77. 5. 000
33 6
9
1812
ED
8
180
0
0
6 /1
00
4,
3 7 0 .5
17 3 . 5 0
3 3 7 3 .0 0
1808/18
3 6 8 .5
0
181
3 7 1 .0
Die Traufwandhöhe TH ist mit max. 6,20 m ü. FOK festgesetzt.
Die Firsthöhe FH ist mit max. 8,50 m ü. FOK festgelegt
Die maximale absolute Höhenlage FOK
ist über den Höhenbezugspunkt geregelt.
Zulässige Dachformen und Dachneigungen DN:
SD/Satteldach mit DN 15° bis 30°
WD/ZD Walm-Zeltdach DN 15°- 30°
Es sind keine Dachaufbauten/Gauben zulässig
E+D: Erdgeschoss + 1 Dachgeschoss
g
37
ED
10
.0 0
9 /2
369
0
.5 0
3 6 8 .0 0
3 6687 .5.000
33 6 7
Erdgeschoss + Obergeschoss
Bautyp 2:
We
3 7 2 .0
2
50
69.
177
3
3 7 2 .5
3 7 5 .5 0
1808/19
1808/15
3
.0 0
3 6 7 .5 0
36
er
1808/30
.0 0
369
.0 0
370
Gewässerrandstreifen
Ansaat einer extensiven Wiesenmischung auf der Ackerfläche
Extensive Bewirtschaftung ohne Düngung
2- malige Mahd/ Jahr mit Abfuhr des Mahdgutes
1. Schnitt ab Mitte Juni
6 / 48 .0 0
ach
2
Ba
r.
ldst
wa
yer
373
0
181
enb
/6 1
1808/32
1
808
0 .5
.5 0
egg
1808
1808/20
8 /3 1
nstr.
1 8 0 8 /1
1808/14
369
.0 0
37
180
Luse
1808/13
0
1
37
1808/29
8 /6 0
1 .5
erd
180
8 /1 0
37
Ob
180
.0 0
0
1808/33
181
1808/21
.5 0
0
370
3 6 9 .0
11
.5 0
0
376
8 .5
1808/28
.0 0
0
371
Kanal (Überlauf)
stilllegen !!
36
1808/27
36
1808/26
8 /2 2
9 .0
180
36
1808/11
1808/34
E+I:
Ufergestaltung
Uferabflachungen zur Schaffung von Flachwasser- und Wasserwechselonen
Böschungen mit wechselnder Neigung
Gewässeraufweitungen
Anlage von Mulden als Vernässungsbereiche
Oberbodenabtrag und -abfuhr im Bereich des Ufers und der Mulden
181
1808/23
Bautyp 1:
0
370
0
4
1808/36
2
8 /2
8 /6
180
180
8 /4
0 .7
37
180
1808/35
§9 Abs. 4 BauGB und Art. 81 Abs. 2 Satz 1 BayBo
Acer campestre
Alnus glutinosa
Anus incana
Carpinus betulus
Populus tremula
Prunus avium
Prunus padus
Salix alba
1808/49
1808/45
/2 5
Für die von der Straße aus talseitig gelegenen Garagen besteht die Gefahr der
Überschreitung einer mittleren Traufwandhöhe von 3m.
Hier wird ein Grenzbaurecht gemäß §22 Abs.4 BauNVO festgesetzt, sofern dies
innerhalb des gegebenen Baufensters möglich ist. Für die Garage wird in diesem Fall eine
maximale Wandhöhe von 3,00 m festgesetzt
Die Wandhöhe wird vom OK der nach der Erschließung vorgefundenen Geländeoberfläche,
an der straßenzugewandten Wand, bis zum Schnittpunkt der Außenseite Außenwand
mit der Dachhaut gemessen.
Talseitig wird eine maximale Wandhöhe von 4,0 m festgesetzt.
8. Festsetzungen über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen
1806
g
we
8
180
Versorgungsleitung-unterirdisch/Strom
.5 0
ch
180
1700
1808/43
5
1
180
Ho
bestehende Kanalführung/Rückbau
370
he
e
8 /5
1808/42
Garagen
Garagen und Nebengebäude im Sinne des § 12 BauNVO sind in Form und Gestaltung
dem Hauptgebäude anzupassen. Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung
sind wie beim Hauptgebäude auszuführen.
Zugelassen sind auch Flachdächer.
Flachdächer sind zu begrünen.
Bei Zu- und Abfahrten der Garagen ist in Garagenbreite ein mind. 5m tiefer Stauraum
vom Garagentor bis zur öffentlichen Verkehrsfläche vorzusehen.
Die notwendige Anzahl der Stellplätze ist in der Stellplatzsatzung (StellS)
des Marktes Schierling geregelt.
Der notwendige Stauraum vor Garagen wird nicht als Stellplatz angerechnet.
Bei an der Grundstücksgrenze aneinanderstoßenden Garagen / Nebengebäuden
ist die Dachform und Deckung, sowie die Höhe an das schon bestehende Gebäude
anzupassen.
Garagen können auch als Carport ausgebildet werden.
180
180
8
1808
0
550
nc
Mü
R
n-
1699/2
1803
1909
sb
n
e
g
Das Gelände darf max. 0,5m aufgeschüttet oder abgegraben werden:
Außer bei Grenzgaragen und deren Zufahrten (bis max. 6m Tiefe)
ist das vorgefundene Gelände auf min. 1 m Breite an der Grundstücksgrenze zu erhalten.
Stützmauer zu öffentlichen Flächen, insbesondere im Bereich des Deggenbachs,
sind nicht zulässig.
DN: 30°-43°
DN: 15°- 30°
8,50
6. Höhe der baulichen Anlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Laubbäume 2. Ordnung
Feldahorn
Schwarzerle
Grauerle
Hainbuche
Zitter- Pappel
Vogel- Kirsche
Traubenkirsche
Silberweide
Sträucher
Roter Hartriegel
Hasel
Zweigriffliger Weißdorn
Eingriffliger Weißdorn
Pfaffenhütchen
Liguster
Rote Heckenkirsche
Schlehe
Heckenrose
Schwarzer Holunder
Wolliger Schneeball
Schneeball
Die geneigten Dächer aller Bautypen sind mit nichtglänzenden Ton- oder Betonziegeln
einzudecken.
Die nach der Erschließung vorgefundene Geländeoberfläche ist durch ein Nivellement
aufzunehmen und dem Bauantrag beizulegen.
Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen festgelegt.
Für die Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen der Gebäude zueinander gelten
die Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung BayBO.
Garagen und Nebengebäude sind im Rahmen des Art. 6 (9) BayBO
innerhalb der Baugrenzen zulässig.
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
§ 9 Abs. 7 BauGB
188
Beim Bautyp 4 ist eine Dachneigung auch gegen die Hangrichtung zulässig
Es sind keine Dachaufbauten/Gauben zulässig
Es sind höchstens zwei Wohneinheiten je Gebäude zulässig.
Eine Einliegerwohnung gilt als Wohneinheit.
Acer platanoides
Acer pseuduplatanus
Betula pendula
Fagus sylvatica
Quercus robur
Tilia cordata
Laubbäume 3. Ordnung
Sal- Weide
Kopfweide
Vogelbeere
Obst- Hochstämme
Zulässige Dachformen und Dachneigungen DN:
PD Pultdach versetzt mit Neigung DN 12° bis 25°SD
Zulässige Geländeaufschüttungen und -abgrabungen:
Zufahrt/Einfahrt-bindend
Erschließungsstraße hangseitig
Die Traufwandhöhe TH ist mit max. 5,50 m ü. FOK festgesetzt.
Die Firsthöhe des höheren Bauteils
ist hangseitig mit max. 8,00m ü. FOK festgesetzt.
Die maximale absolute Höhenlage FOK
ist über den Höhenbezugspunkt geregelt.
3. Höchst zulässige Zahl der Wohnungen in einem Wohngebäude
(§ 9 Abs.1 Nr. 6 BauGB)
4. Bauweise
(§ 9 Abs. 1 Nr.2 BauGB)
Verkehrsflächen
Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung
Parkierung und Grüngerüst
max. 0,30
Erdgeschoss + 1 Vollgeschoss
371,50
Baugrenze
Unterdeggenbach
1. Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
2. Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Schnitzlmühle
zul. Geländeaufschüttung
Bautyp 4:
Unter der Berücksichtung von § 1 Abs. 6 BauNVO werden folgende,
gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vorhaben, nicht zugelassen:
-Gartenbaubetriebe
-Tankstellen
2. Bauweise / Baulinie/ Baugrenze
Bayerwaldstraße
Bauplanungsrechtliche Festsetzungen § 9 Bau GB
Spitzahorn
Bergahorn
Sandbirke
Rot- Buche
Stiel- Eiche
Winter-Linde
Unterdeggenbach
Erdgeschoss + 1 Vollgeschoss
Die Traufwandhöhe TH ist mit max. 6,50 m ü. FOK festgesetzt.
Die Firsthöhe ist hangseitig mit max. 8,50m ü. FOK festgesetzt.
Die maximale absolute Höhenlage FOK
ist über den Höhenbezugspunkt geregelt.
Zulässige Dachformen und Dachneigungen DN:
PD Pultdach mit hangbegleitender Neigung DN 12° bis 25°SD
Es sind keine Dachaufbauten/Gauben zulässig
Laubbäume 1. Ordnung
Spitzahorn
Bergahorn
Sandbirke
Rot- Buche
Stiel- Eiche
Winter-Linde
Laubbäume 2. Ordnung
Feldahorn
Schwarzerle
Grauerle
Hainbuche
Zitter- Pappel
Acer platanoides
Acer pseuduplatanus
Betula pendula
Fagus sylvatica
Quercus robur
Tilia cordata
Acer campestre
Alnus glutinosa
Anus incana
Carpinus betulus
Populus tremula
3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplans
in der Fassung vom __________ hat in der Zeit vom _____ bis __________ stattgefunden.
4. Zu dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom __________ wurden die
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom __________ bis __________ beteiligt.
5. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom __________
wurde mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in
der Zeit vom __________ bis __________ öffentlich ausgelegt.
6. Die Marktgemeinde Schierling hat mit Beschluss des Gemeinderats vom __________ den
Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom __________ als Satzung beschlossen.
Schierling, den ...........................
.........................................................................................................
Christian Kiendl
1. Bürgermeister
(Siegel)
7. Ausgefertigt
Schierling, den ...........................
....................................................
Christian Kiendl
1. Bürgermeister
(Siegel)
8. Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan wurde am ...................
gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich
bekannt gemacht. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten.
Schierling, den ...........................
....................................................
Christian Kiendl
1. Bürgermeister
Architekt
Landschaftsarchitektur
Bernhard Brodmeier
Dipl. Ing. (FH)
Steckgasse 2
93047 Regensburg
TEL.: 0941-46 18 18 45
Maria Lindl Dipl.Ing.(FH)
Riedhirsch 190
88178 Heimenkirch
TEL.: 08381 / 405404
[email protected]
(Siegel)
Markt Schierling-OT Unterdeggenbach
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
Begründung mit Umweltbericht
Bebauungsplan
„Am Hochweg III“
Begründung - Umweltbericht
Entwurf: 31.01.2017
Markt Schierling
Rathausplatz 1
84069 Schierling
Landkreis Regensburg
Regierungsbezirk Oberpfalz
Verfasser:
BACHMANN & PETER
Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH
Hochweg 87
93049 Regensburg
1
Markt Schierling-OT Unterdeggenbach
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
Begründung mit Umweltbericht
Inhalt
I Begründung
1.
Anlass, Zielsetzung und Bedarfsbegründung
2.
Bauleitplanung, Flächennutzungsplan
3.
Lage und Ausgangssituation
4.
Räumlicher Geltungsbereich und Flächenbilanz
5.
Städtebauliches Konzept, Grundzüge der Planung
6.
Erschließung, Technische Infrastruktur
II Umweltbericht
2
Markt Schierling-OT Unterdeggenbach
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
Begründung
Begründung mit Umweltbericht
§ 9 Abs. 8 BauGB
1. Anlass, Zielsetzung und Bedarfsbegründung
Die Nachfrage nach Bauland in der Marktgemeinde Schierling ist konkret unverändert groß.,
Ziel bleibt eine kontinuierliche und verhältnismäßige Bevölkerungsentwicklung, die einerseits
den demographischen Wandel berücksichtigt und abfedert, andererseits zur Sicherung der
gemeindlichen Leistungsfähigkeit und der vielen öffentlichen Einrichtungen beiträgt.
Der Ortsteil Unterdeggenbach ist als Wohnort gefragt. Es sollen sollen neue, attraktive
Baumöglichkeiten sowohl für Einheimische als auch Neubürger/innen geschaffen werden.
Nachverdichtungspotentiale/Baulücken
Nach Angabe der Gemeindeverwaltung gibt es im Gemeindegebiet Unterdeggenbach
zur Zeit keine verfügbaren Nachverdichtungspotentiale.
Das angrenzende Baugebiet Am Hochweg II ist ausgeschöpft.
Die in dem Ortsteil erkennbaren Potentiale und Baulücken werden teilweise noch
landwirtschaftlich genutzt oder befinden sich in Privateigentum.
Diese Grundstücke stehen nicht zum Verkauf an und sind für die Gemeinde nicht verfügbar.
2. Bauleitplanung, Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan ist das Planungsgebietes als Allgemeines Wohngebiet
ausgewiesen.
Der Bebauungsplan wird gemäß §8 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
3. Lage und Ausgangssituation
Der Markt Schierling liegt im südlichen Landkreis Regensburg in einem ländlichen Raum des
Unterbayerischen Hügellandes an der Grenze zwischen Donau-Isar-Hügelland und Dungau.
Im Regionalplan ist die Marktgemeinde Schierling in die Gebietskategorie allgemeiner
ländlicher Raum eingeordnet, liegt an einer Entwicklungsachse von überregionaler
Bedeutung und wird als Unterzentrum eingestuft.
Das Planungsgebiet im Gemeindeteil Unterdeggenbach, östlich der Marktgemeinde, liegt an
dieser Entwicklungsachse.
Die angrenzende Bebauung ist durch Einzelhäuser und landwirtschaftlich
genutzte Gebäude geprägt.
Das Planungsgebiet schließt im Westen an das bestehende Baugebiet Hochweg II an
An der äußeren Grenze des Baugebietes verläuft der Deggenbacher Bach. Die weiteren
angrenzenden Flächen werden landwirtschaftlich genutzt.
3
Markt Schierling-OT Unterdeggenbach
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
Begründung mit Umweltbericht
4. Räumlicher Geltungsbereich und Flächenbilanz
Das Plangebiet hat eine Gesamtfläche von 0,9 ha auf den
Flurstücken 1808/57 (Teilfläche); 1812 (Teilfläche); 1816/4 (Teilfläche);
1811/4 (Teilfläche)
Öffentliche Straßenfläche/Wege :
Öffentliche Grünfläche/Bachlauf:
Nettobauland:
1.894,54m²
719,67m²
6.346,40m²
11 EFH/DH-Parzellen
Durchschnittsgröße 577 m²
5. Städtebauliches Konzept, Grundzüge der Planung
Die Planung stellt eine Fortführung des bestehenden Baugebietes Hochweg II westlich des
Planungsgebietes dar. Die östliche Erweiterung mit einer kleinteiligen Bebauung auf neun
Einzelhausparzellen und zwei Parzellen für eine Doppelhausbebauung wird durch die
entsprechenden Festlegungen so fortgeführt dass keine überdimensionierten Bauformen
möglich sind. Zur freien Landschaft mit dem Bachlauf des Deggenbaches im Süden wird das
Baugebiet mit einer Ortsrandeingrünung gefasst.
Diese Begrünung ist durch eine Planzgebotsfläche auf den Parzellen 6, 7, 9 und 10 geregelt.
Die Platzierung der Gebäude auf den einzelnen Parzellen ist durch Baugrenzen geregelt.
Eine Orientierung bezüglich der Dachausrichtung und der Grenzabstände zwischen den
Parzellen ist im Rahmen der Abstandsflächenregelung der BayBO frei planbar. Garagen
bzw. Carportstandorte sind frei planbar bzw. über die verbindlichen Zufahrten festgelegt.
Es sind vier grundsätzliche Bautypen zugelassen und mit Systemschnitten dargestellt:

Bautyp 1 E+I SD/WD/ZD

Bautyp 2 E+D SD

Bautyp 3 E+I PD

Bautyp 4 E+I PD versetzt
Die Höhenlage ist mit einer max. Höhe der FOK-EG über einen Bezugspunkt zur
Erschließungsstraße für jede Parzelle geregelt, die Höhenentwicklung über eine
Beschränkung der in den Systemschnitten aufgezeigten Wand- und Firsthöhen.
4
Markt Schierling-OT Unterdeggenbach
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
Begründung mit Umweltbericht
6. Erschließung, technische Infrastruktur
Verkehrstechnisch ist das Planungsgebiet über die Osserstraße an das bestehende
Baugebiet Am Hochweg II angebunden. Die Anbindung wird als Sammelstraße mit
Wendeplatz ausgebildet, die eine nordöstliche Erweiterung und eine spätere Anbindung an
den Oberdeggenbacher Weg ermöglicht.
Die Versorgung mit elektrischer Energie wird über das örtliche Versorgungsnetz der
Energieversorgung Bayernwerk AG, Eugenbacher Str. 1, 84032 Altdorf gesichert.
Die Wasserversorgung wird über das vorhandene gemeindeeigene Versorgungsnetz
hergestellt
Der Träger der Wasserversorgung ist der Wasserzweckverband Mallersdorf -(Körperschaft
des öffentlichen Rechts)-, Ettersdorf 3, 84066 Mallersdorf-Pfaffenberg.
Die jetzige Baugebietserweiterung wurde bereits in der Vergangenheit bei der
Ortentwässerungsplanung im Mischsystem berücksichtigt.
Hierbei weist das vorhandene Mischsystem von Unterdeggenbach an das angeschlossen
wird erhebliche Reserven für mögliche zukünftige Erweiterungen auf, welche bis dato nicht
erfolgt sind.
Unabhängig davon erfolgt die Entwässerung im modifizierten Mischsystem und wird die
Niederschlagswasserableitung in die bestehende Mischwasserkanalisation gegenüber der
ursprünglichen Planung begrenzt. Es wird nur das im Baugebiet auf der Erschließungsstraße
anfallende Niederschlagswasser in den bereits durch das Baugebiet führenden
Mischwasserkanal eingeleitet.
Hierzu werden auf den einzelnen Grundstücken Niederschlagswasser-Speicher und –
Pufferschächte errichtet, welche zunächst zur Brauchwassernutzung (ca. 4,5 m³ ZisternenNutzvolumen) dienen und in denen zusätzlich ein freies Pufferspeichervolumen vorhanden
ist, welches über eine einfache Drosseleinrichtung aktiviert wird und im Starkregenfall das
Niederschlagswasser zwischenspeichert (ca. 3,5 m³).
Das häusliche Schmutzwasser wird über den bestehenden Mischwasserkanal zur
ausreichend dimensionierten gemeindlichen Kläranlage abgeleitet
5
Markt Schierling-OT Unterdeggenbach
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
Begründung mit Umweltbericht
II Umweltbericht
1.
Einleitung
1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans
1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele
des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung
1.3 Allgemeine Beschreibung des Baugebietes
2.
Bestandsaufnahme und Darstellung der Umweltauswirkungen einschließlich der
Prognose bei Durchführung der Planung
2.1 Schutzgut Mensch
2.2 Schutzgut Arten und Lebensräume
2.3 Schutzgut Boden
2.4 Schutzgut Wasser
2.5 Schutzgut Luft und Klima
2.6 Schutzgut Landschaftsbild
2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
2.8 Wechselwirkungen
3.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der
Planung
4.
Bewertung der Umweltauswirkungen
5.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen
5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung
5.2 Ermittlung des Kompensationsbedarfs
5.3 Maßnahmen zum Ausgleich
6.
Alternative Planungsmöglichkeiten
7.
Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und
Kenntnislücken
8.
Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
9.
Allgemein verständliche Zusammenfassung
10. Datengrundlagen, planerische und gesetzliche Vorgaben
Anlagen
Pflanzenliste
6
Markt Schierling-OT Unterdeggenbach
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
1.
Begründung mit Umweltbericht
Einleitung
1.1
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans
Die Gemeinde Schierling plant die Aufstellung eines Bebauungsplans auf einer derzeit
landwirtschaftlich genutzten Fläche. Durch den Bebauungsplan wird im am südlichen
Ortsrand von Unterdeggenbach ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit 11 Parzellen
ausgewiesen, um dem örtlichen Bedarf an Wohnraum nachzukommen.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan sind die überplanten Flächen als Allgemeines
Wohngebiet dargestellt und entsprechen somit der beabsichtigten Zweckbestimmung.
Dementsprechend wird der Bebauungsplan gemäß §8 BauGB aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt.
Das Wohngebiet wird über die Osserstraße (Baugebiet Hochweg II) erschlossen.
Die Bebauung erfolgt in offener Bauweise mit Einzelhäusern und einem Doppelhaus.
Die gesamte Planungsfläche beträgt 0,89 ha, davon sind 0,8ha als Allgemeines Wohngebiet
mit Verkehrsflächen und 0,06ha als öffentliche Grünflächen ausgewiesen.
Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich von m² erfolgt auf einer externen Fläche.
Für die Bearbeitung des Umweltberichtes wurde der Leitfaden Umweltbericht in der Praxis
des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen verwendet.
Die Anlagen zu §2 Abs.4 und §2a BauGB sind Grundlage für die erforderlichen Inhalte und
Struktur.
1.2
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten
Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung
Landes- und Regionalplanung
Regionalplan 11 Ausschnitt Karte 1
Raumstruktur
Im Regionalplan ist die Marktgemeinde
Schierling in die Gebietskategorie
allgemeiner ländlicher Raum eingeordnet.
Der Markt Schierling liegt im südlichen
Landkreis Regensburg an einer
Entwicklungsachse von überregionaler
Bedeutung und wird als Unterzentrum
eingestuft. Unterdeggenbach liegt an
dieser Entwicklungsachse.
7
Markt Schierling-OT Unterdeggenbach
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
Begründung mit Umweltbericht
Unterdeggenbach liegt im Tal der Großen Laber, einem Gebiet, in dem den Belangen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zukommt. Der Talraum ist als
landschaftliches Vorbehaltsgebiet (17), Landschaftsschutzgebiet (Talraum der großen Laber)
sowie als FFH Gebiet mit zahlreichen Biotopen ausgewiesen.
Das Planungsgebiet liegt außerhalb dieser ausgewiesenen Flächen in einem Gebiet mit
überwiegend agrarisch- forstwirtschaftlicher Nutzung (Regionalplan 11 Begründungskarte
Ökologisch- funktionelle Raumgliederung)
Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet dargestellt. Laut
integrierten Landschaftsplan soll entlang des Deggenbacher Baches ein Grünstreifen als
Parkanlage festgesetzt werden.
Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Schierling
Schutzgebiete
Es sind keine FFH- Gebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete,
Landschaftsschutzgebiete oder kartierte Biotope gem. Art.13d BayNatSchG sowie
Wasserschutzgebiete von der Planung betroffen.
8
Markt Schierling-OT Unterdeggenbach
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
1.3
Begründung mit Umweltbericht
Allgemeine Beschreibung des Planungsgebietes
Das Planungsgebiet liegt am südlichen Ortsrand von Unterdeggenbach unterhalb der
Bayerwaldstraße und grenzt unmittelbar an das Baugebiet am Hochweg II. Die Flächen
werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Entlang der Grenze zur Bayerwaldstraße verläuft
ein Gehweg, der durch einen öffentlichen Grünstreifen mit einer Baumreihe (Bergahorn) von
der Straße getrennt ist. Die bestehende Wohnbebauung in der Osserstraße (Am Hochweg II)
ist durch Einzelhäuser charakterisiert. Die Planung stellt eine Erweiterung des Baugebietes
Am Hochweg II dar.
An der äußeren Grenze des Baugebietes verläuft der Deggenbacher Bach. Die weiteren
angrenzenden Flächen werden landwirtschaftlich genutzt.
BayernAtlas (10.08.16)
Das Gelände fällt in Richtung Deggenbacher Bach von ca. 375,5 auf 368m üNN, an der
Grenze zur Bayerwaldstraße zunächst 2m als Böschung, dann mit leichtem Gefälle bis zum
Bach.
Naturräumlich liegt das Planungsgebiet im Donau- Isar- Hügelland, welches durch wenig
bewegtes Relief gekennzeichnet ist.
Der Landkreis Regensburg befindet sich im Übergangsbereich zwischen atlantischem und
kontinentalem Klima, seine klimatischen Verhältnisse sind weitgehend kontinental geprägt.
Das Klima des Donau- Isar- Hügellandes ist trocken bis mäßig feucht (absp bayern).
Die durchschnittlichen Jahresniederschläge liegen zwischen von 750 und 850mm, die
Jahresdurchschnittstemperatur liegt zwischen 7 und 8°C (GeoFachdatenAtlas).
9
Markt Schierling-OT Unterdeggenbach
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
2.
Begründung mit Umweltbericht
Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der
Prognose bei Durchführung der Planung
2.1
Schutzgut Mensch
Beschreibung
Die Flächen werden landwirtschaftlich genutzt und besitzen keine direkte Funktion für die
Naherholung. Es befinden sich keine Fuß-, Rad- und Wanderwege innerhalb des
Planungsgebietes.
Auswirkungen
Die Verkehrsbelastung wird sich durch das Baugebiet geringfügig erhöhen. Aufgrund der
Wohnbebauung kommt es abgesehen von der Bauphase zu keiner maßgeblichen
Lärmbelästigung für die Umgebung. Zum Teil ist mit einem eingeschränkten Blick in die freie
Landschaft zu rechnen. Die landwirtschaftlichen Flächen gehen verloren.
Entlang des Deggenbacher Baches ist ein Grünstreifen mit bachbegleitenden Gehölzen und
die Fotzsetzung des vorhandenen Weges geplant, welche eine Ortsrandeingrünung sowie
eine Wegeverbindung herstellen.
Ergebnis
Aufgrund des öffentlichen Grünstreifens ist eine Ortsrandeingrünung sichergestellt. Die
geplante Fußwegeverbindung führt zu einer Erlebbarkeit des Baches.
Für das Schutzgut Mensch ergeben sich Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit.
2.2
Schutzgut Arten und Lebensräume
Blick auf das Planungsgebiet von Süden
10
Markt Schierling-OT Unterdeggenbach
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
Begründung mit Umweltbericht
Beschreibung
Das Planungsgebiet wird landwirtschaftlich genutzt, unterhalb der Böschung als Weide, in
Richtung Bach als Acker. Eine Ackerbegleitvegetation ist stark verarmt bzw.kaum
vorhanden, Ackerränder mit dafür typischer Vegetation fehlen.
Die etwa 2m hohe und 5m breite Böschung zur Bayerwaldstraße wird in einer Länge von
etwa 50m ab der westlichen Grenze als nährstoffreiche Wiese genutzt. Vereinzelt befindet
sich Aufwuchs von Sträuchern, Wildrosen, Hartriegel und Sämlinge von Feldahorn,
Bergahorn und Eschen in der Böschung.
Im Nordosten schließt eine 3- reihige relativ junge Hecke an mit einem Bestand von
Bergahorn, Esche, Apfel, Hartriegel, Liguster, Feldahorn, Weißdorn, Wildrosen.
Unmittelbare Umgebung
Außerhalb des Planungsgebietes befindet sich eine ältere Baumhecke im nordöstlich
angrenzenden Grundstück.
Im Südwesten grenzt eine Baumreihe aus drei Eschen (Kronendurchmesser 3m,
Stammumfang ca. 35- 40cm) an das Planungsgebiet.
Deggenbacher Bach
Außerhalb des Planungsgebietes verläuft der Deggenbacher Bach mit ca. 2m breiten
Uferstreifen. Der durch Nährstoffeintrag gekennzeichnete Bach verläuft geradlinig als
eingetiefter Graben.
Besondere Artenvorkommen/ Rote Liste Arten in der Fläche oder ihrer unmittelbaren
Umgebung sind nicht vorhanden bzw. nicht bekannt und aufgrund der bestehenden
Strukturen nicht zu erwarten.
Die Biotopschutzkartierung weist in dem Gebiet als potentiell natürliche Vegetation den
Zittergrasseggen- Hainsimsen- Buchenwald im Komplex mit Zittergrasseggen- WaldmeisterBuchenwald; örtlich Zittergrasseggen Stieleichen- Hainbuchenwald (lfU)
11
Markt Schierling-OT Unterdeggenbach
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
Begründung mit Umweltbericht
Auswirkungen
Im Bereich der geplanten Bebauung und Erschließung erfolgt durch die Versiegelung ein
Verlust von Lebensraum. Die Flora und Fauna wird durch den Eingriff teilweise zerstört. Die
landwirtschaftlich genutzten Flächen haben jedoch nur eine geringe Qualität als Lebensraum
für Pflanzen und Tiere.
Ein Teil der oben beschriebenen Hecke befindet sich in für private Grundstücke
ausgewiesenen Flächen und wird eventuell durch private Maßnahmen verändert werden. Ein
5m breiter Streifen (Wildsträucher) wird für den Bau eines öffentlichen Gehwegs gerodet. Zur
Erschließung der Parzelle 6 muss voraussichtlich eine Esche gerodet werden.
Durch Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich, wie die Ein- und
Durchgrünung des Baugebietes und Schaffung von Übergangsbereichen in die freie
Landschaft, können die Beeinträchtigungen reduziert werden.
Durch einenen öffentlichen Grünstreifen entlang des Baches mit bachbegleitenden Gehölzen
erhält das Gebiet eine Aufwertung.
Ergebnis
Für das Schutzgut Arten und Lebensräume ergeben sich Umweltauswirkungen von geringer
bis mittlerer Erheblichkeit.
Bewertung gemäß Leitfaden
Landwirtschaftliche Flächen: Kategorie I oben (geringe Bedeutung für Naturhaushalt und
Landschaftsbild)
Hecke, Gehölzbestand (Esche): Kategorie II unten (mittlere Bedeutung)
Anmerkungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
Wie bereits ausgeführt, sind die für die Bebauung und Erschließung überplanten Flächen
überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die vorhandene Hecke bleibt durch die
Gebietsausweisung erhalten, Eingriffe durch private Maßnahmen sind außerhalb der
Vogelbrutzeiten zwischen Oktober und Februar durchzuführen.
Es ist auszuschließen, dass Pflanzen- oder Tierarten der Anhänge der FFH- Richtlinien, der
Vogelschutzrichtlinie und nach nationalem Naturschutzrecht streng geschützte Arten von der
Baugebietsausweisung relevant betroffen sind.
Eine verbotsbestandsmäßige Betroffenheit der geschützten Arten nach §44 Abs.1 i.V.m
Abs.5 BNSchG durch die Realisierung des Bebauungsplanes kann ausgeschlossen werden.
12
Markt Schierling-OT Unterdeggenbach
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
2.3
Begründung mit Umweltbericht
Schutzgut Boden
Beschreibung
Es handelt es sich um nicht versiegelte oder befestigte Flächen.
Laut Geologischer Karte des GeoFachdatenAtlas gehört das Planungsgebiet zur
geologischen Einheit Oberkreide. Nahezu während der gesamten Oberkreide wurden im
Gebiet Sand- und Mergelsteine mit Ton-, Kalk-, und Konglomeratlagen abgesetzt.
Aus der Übersichtsbodenkarte 1:25000 geht hervor, dass im Planungsgebiet „fast
ausschließlich Braunerde aus Sandlehm bis Schluffton (Molasse, Lösslehm)“ sowie
in einem etwa 15m breiten Streifen entlang des Deggenbacher Baches Bodenkomplexe aus
„Gleye und andere grundwasserbeeinflusste Böden aus (skelettführendem) Schluff bis
Lehm, selten aus Ton (Talsediment)“ vorkommen (GeoFachdatenAtlas).
Die mittel- bis tiefgründigen Braunerden sind als ertragreiche Böden für die Landwirtschaft
von Bedeutung. Da der in Bachnähe gelegene Bereich (Gley) für den Ackerbau genutzt wird,
kann davon ausgegangen werden, dass der Boden anthropogen überprägt ist.
Durch die landwirtschaftliche Nutzung bestehen Vorbelastungen aufgrund regelmäßiger
Bodenbearbeitung und Stoffeinträgen. Es handelt sich um anthropogen überprägte Böden
ohne kulturhistorische Bedeutung.
Eine Baugrunduntersuchung liegt noch nicht vor. Es wird von Böden mit geringer
Versickerungsleistung ausgegangen.
Auswirkungen
Durch die Versiegelung von Flächen verliert der Boden sämtliche Schutzfunktionen, die
Wasserversickerung wird unterbunden, die Verdunstung reduziert. Es kommt zu einem
Abtrag der Oberbodenschicht.
Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen sind nur sehr begrenzt möglich. Die
Verwendung versickerungsfähiger Beläge und der schonungsvollen Umgang sowie die
Wiederverwendung des Oberbodens stellen Verringerungsmaßnahmen dar.
Ergebnis
Für das Schutzgut Boden ergeben sich Umweltauswirkungen mit mittlerer Erheblichkeit.
Bewertung gemäß Leitfaden
Kategorie II unten (mittlere Bedeutung für Naturhaushalt)
13
Markt Schierling-OT Unterdeggenbach
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
2.4
Begründung mit Umweltbericht
Schutzgut Wasser
Beschreibung
Außerhalb des Geltungsbereiches verläuft der Deggenbacher Bach, geradlinig als
eingetiefter Graben, dessen 2m breiter Uferstreifen durch Nährstoffeintrag gekennzeichnet
ist. Weitere Oberflächengewässer und hydrologisch relevante Strukturen sind nicht
vorhanden.
Der Grundwasserflurabstand beträgt ca. 2,50- 3,0m.
Aufgrund der Untergrundverhältnisse wird von einer geringen Versickerungsfähigkeit des
Bodens ausgegangen.
Auf den Flächen erfolgt durch die landwirtschaftliche Nutzung Dünger- und Pestizideinsatz.
Dadurch besteht die Gefahr der Gewässerbeeinträchtigung (z.B. durch Nitrat).
Auswirkungen
Aufgrund Versiegelung und Überbauung wird die Versickerung von Niederschlagswasser
unterbunden. Durch die Festsetzung zur Verwendung versickerungsfähiger Beläge
(Fußwege, Garagenzufahrten, Stellplätze) wird der Eingriff verringert.
Zur Vermeidung von Abflussspitzen, Vergleichmäßigung der Oberflächenabflüsse und zur
Regenwassernutzung wird das anfallende Niederschlagswasser auf den Privatgrundstücken
in Regenwasserspeichern gesammelt und verzögert abgegeben.
Im Hinblick auf das Schutzgut Grundwasser sind baubedingt (Aufwühlen des Bodens, Gefahr
der Verschmutzung des Grundwassers) Auswirkungen von mittlerer Erheblichkeit zu
erwarten. Betriebs- und anlagebedingt ist nach Umsetzung der Vermeidungsmaßnahmen
von geringen Umweltauswirkungen auszugehen.
Ergebnis
Für das Schutzgut Wasser ergeben sich Umweltauswirkungen mit geringer Erheblichkeit.
Bewertung gemäß Leitfaden
Kategorie II unten (mittlere Bedeutung für Naturhaushalt)
2.5
Schutzgut Luft und Klima
Beschreibung
Bei den Flächen handelt es sich aufgrund nächtlicher Ausstrahlung um ein
Kaltluftentstehungsgebiet. Das Gebiet hat keine wesentliche Bedeutung für den
Luftaustausch.
Auswirkungen
Aufgrund der Zunahme der versiegelten und überbauten Flächen wird die Funktion als
Kaltluftentstehungsgebiet vermindert. Kleinklimatisch bedeutsame Luftaustauschbahnen sind
nicht betroffen.
14
Markt Schierling-OT Unterdeggenbach
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
Begründung mit Umweltbericht
Ergebnis
Die Auswirkungen für das Lokalklima der Umgebung sind als relativ gering einzustufen.
Für das Schutzgut Luft und Klima ergeben sich Umweltauswirkungen mit geringer
Erheblichkeit.
Bewertung gemäß Leitfaden
Kategorie I oben (geringe Bedeutung)
2.6
Schutzgut Landschaftsbild
Beschreibung
Beim Planungsgebiet handelt es sich um landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen, die an
die bestehende Wohnbebauung angrenzen, wobei eingewachsene Eingrünungsstrukturen
fehlen.
Im Norden schließen Hecken mit älterem Baumbestand an.
Auswirkungen
Durch die Festsetzung von Pflanzgeboten in öffentlichen und privaten Grünflächen ist eine
Ein- und Durchgrünung des Planungsgebietes sichergestellt. Wie im Flächennutzungsplan
dargestellt, wird ein Grünstreifen entlang des Baches festgesetzt.
Ergebnis
Für das Schutzgut Landschaftsbild ergeben sich Umweltauswirkungen mit geringer
Erheblichkeit.
Bewertung gemäß Leitfaden
Kategorie I-II (geringe bis mittlere Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild
2.7
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Im Planungsgebiet befinden sich keine Kultur – und Sachgüter. Bodendenkmäler sind nicht
zu erwarten.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bodendenkmäler der Meldepflicht nach Art.8 DSchG
unterliegen und der Untereren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für
Denkmalpflege unverzüglich anzuzeigen sind.
2.9
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Soweit Wechselwirkungen bestehen, wurden diese bei der Bewertung der einzelnen
Schutzgüter bereits aufgeführt. Aufgrund von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
15
Markt Schierling-OT Unterdeggenbach
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
3.
Begründung mit Umweltbericht
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung
der Planung
Bei Nichtdurchführung der geplanten Baugebietsausweisung bleiben die landwirtschaftlichen
Flächen erhalten und werden voraussichtlich weiterhin genutzt. Durch die Art der
Bewirtschaftung wird weiterhin der Nährstoffeintrag gefördert. Strukturelle Verbesserungen
der naturräumlichen Ausstattung sind nicht zu erwarten.
Eine Veränderung bezüglich der Schutzgüter ist nicht zu erwarten.
4.
Bewertung der Umweltauswirkungen
Die Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfolgt auf Grundlage des
Leitfadens zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung des Bayerischen Staatsministeriums.
Erfassen und Bewerten von Natur und Landschaft
Um den Ausgleichsbedarf ermitteln zu können, ist eine Bewertung der Flächen nach ihren
Schutzgütern vorzunehmen.
Bestand
Landwirtschaftl.
Flächen
vgl. Liste 1a
Gehölzbestand
vgl. Liste 1b
Arten/
Lebensr.
gering
Boden
Wasser
mittel
Klima/
Luft
gering
Landschaftsbild
Geringmittel
Gesamtbewertung
gering
mittel
mittel
mittel
mittel
gering
Geringmittel
mittel
Aufgrund der einzelnen Zuordnungen ergeben sich folgende Einstufungen für das
Planungsgebiet


Landwirtschaftliche Flächen: Kategorie I
(Gebiet mit geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild)
Gehölzflächen: Kategorie II
(Gebiet mit mittlerer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbilfd)
Erfassen der Auswirkungen des Eingriffs
Die Auswirkungen des Eingriffs auf Natur und Landschaft werden entsprechend dem o.g.
Leitfaden aus dem Grad der baulichen Nutzung abgeleitet.
Aufgrund des niedrigen bis mittleren Versiegelungs- und Nutzungsgrades (GRZ max 0,35)
handelt es sich hiermit um ein Gebiet mit der Eingriffsschwere des Typ B
Grundflächenzahl
Fläche
Beeinträchtigungsintensität
GRZ 0,35
7.841m²
Typ B Kategorie I
GRZ 0,35
200m²
Typ B Kategorie II
16
Markt Schierling-OT Unterdeggenbach
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
5.
Begründung mit Umweltbericht
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen
5.1
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung
Mit den geplanten Maßnahmen im Planungsgebiet wird zur Vermeidung von
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft beigetragen und der Eingriff minimiert.
Schutzgut Arten und Lebensräume
 Verringerung des Eingriffs in die Schutzgüter Arten und Lebensräume sowie
Landschaftsbild durch Pflanzung von Straßenbäumen, Pflanzgebote in privaten und
öffentlichen Grünflächen, Gehölzartenauswahl, Mindestbegrünung

Sicherstellung einer Ortsrandeingrünung durch Pflanzgebote (Schutzgüter Arten und
Lebensraum, Landschaftsbild)

Verbot Tiergruppen schädigender Anlagen und Bauteile, wie z.B. Stützmauern,
Sockelmauern bei Einfriedungen

Durchlässigkeit der Siedlungsränder zur freien Landschaft zur Förderung von
Wechselbeziehungen
Schutzgut Wasser
 Begrenzung der Flächenversiegelung, Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des
Bodens durch die Verwendung versickerungsfähiger Beläge (Schutzgüter Wasser,
Boden)

Errichtung von Niederschlagswasserspeichern auf den privaten Grundstücken zur
Vergleichmäßigung des Oberflächenwasserabflusses, der Regenwassernutzung bzw.
als Zwischenspeicher im Starkregenfall
Schutzgut Boden
 Ausführung aller Erdarbeiten nach DIN 19731

Anpassung des Baugebietes an den Geländeverlauf zur Vermeidung größerer
Erdmassenbewegungen sowie von Veränderungen der Oberflächenformen,
Beschränkung der maximal zulässigen Aufschüttungen und Abgrabungen
(bauordnungsrechtliche Hinweise)

Beschränkung der Veränderung der natürlich gewachsenen Bodenprofile auf die
unbedingt erforderlichen Bereiche

schichtgerechte Lagerung und ggf. Wiedereinbau des Bodens
Schutzgut Landschaftsbild
 Ein- und Durchgrünung des Baugebietes
17
Markt Schierling-OT Unterdeggenbach
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
5.2
Begründung mit Umweltbericht
Ermittlung des Kompensationsbedarfs
Aufgrund des niedrigen bis mittleren Versiegelungs- und Nutzungsgrades (GRZ 0,35) und
den festgesetzten Vermeidungs-und Verringerungsmaßnahmen werden folgende
Kompensationsfaktoren gewählt:
Für Flächen der Kategorie I Typ B: Kompensationsfaktor 0,3
Für Flächen der Kategorie IITyp B: Kompensationsfaktor 0,6
Umfang der erforderlichen Ausgleichsflächen
Teilgebiete
Kategorie
Fläche
Kompensationsfaktor
erforderliche
Ausgleichsfläche
Allg. Wohngebiet
BI
7.841m²
0,3
2.352m²
Allg. Wohngebiet
BII
200m²
0,6
120,0m²
Öffentliche Grünfläche
Inkl. Bach
601m²
-
-
Summe
8.041m²
2.372m²
Die erforderliche Ausgleichsfläche beträgt 2.372m².
5.3
Maßnahmen zum Ausgleich
Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich mit einer Fläche von 2.372m² erfolgt auf
einer bachbegleitenden externen Fläche ( Teilfläche Fl.Nr. 1779 )
Die Durchführung und Gestaltung der Ausgleichsmaßnahmen werden mit der Unteren
Naturschutzbehörde abgestimmt.
6.
Alternative Planungsmöglichkeiten
Der Bebauungsplan ergibt sich aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Schierling und
stellt eine sinnvolle Erweiterung der vorhandenen Wohngebiete am Ortsrand dar.
7.
Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und
Kenntnislücken
Für die Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wurde der Leitfaden des
Bayerischen Staatsministeriums benutzt. Als Grundlage für die Bewertungen wurden eigene
Bestandserhebungen sowie vorhandene Quellen herangezogen.
Eine Baugrunduntersuchung liegt noch nicht vor.
18
Markt Schierling-OT Unterdeggenbach
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
8.
Begründung mit Umweltbericht
Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Da erhebliche Auswirkungen nicht zu erwarten sind, sind Monitoringmaßnahmen nicht
vorgesehen. Empfohlen werden:
9.

der Fertigstellung und des dauerhaften Erhalts bzw. Pflege der Überwachung
Ausgleichsmaßnahmen sowie der Pflanzmaßnahmen im privaten und öffentlichen
Bereich entsprechend der Festsetzungen

Überprüfung der Einhaltung der Festsetzungen zur Grünplanung

Vermeidung von Ausnahmeregelungen
Allgemein verständliche Zusammenfassung
Bedingt durch die steigende Nachfrage ist am Ortsrand von Unterdeggen ein neues
Baugebiet geplant. Das mit 11 Parzellen als allgemeines Wohngebiet überplante Gelände ist
0,86 ha groß. Das Gelände wird momentan landwirtschaftlich genutzt und grenzt unmittelbar
an die bestehende Bebauung des Baugebietes Am Hochweg II an.
Die überplante Fläche hat insgesamt eine geringe Bedeutung für den Naturhaushalt und das
Landschaftbild. Schwerpunktmäßig bestehen die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung
und Verringerung aus einer zusammenhängenden Durch- und Eingrünung des
Planungsgebietes, Rückhaltung von Niederschlagswasser, Vermeidung größerer
Erdmassenbewegungen, der Beibehaltung der Oberflächenform und die Verwendung
sickerfähiger Beläge zur Vermeidung übermäßiger Versiegelung.
Durch den vorgesehenen Grünstreifen entlang des Deggenbacher Baches mit
standortgerechten Gehölzstrukturen wird das neue Baugebiet in das Landschaftsbild
integriert.
Der erforderliche Ausgleichsbedarf beträgt 2.372m² und erfolgt auf einer bachbegleitenden
externen Fläche ( Teilfläche Fl.Nr. 1779 )
19
Markt Schierling-OT Unterdeggenbach
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
Begründung mit Umweltbericht
10. Datengrundlagen, planerische und gesetzliche Vorgaben
Folgende Datengrundlagen, Fachgesetze, Fachpläne und technische Verfahren wurden bei
der Erarbeitung des Umweltberichtes berücksichtigt:
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern „Der Umweltbericht in
der Praxis“ 2007
Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen; Leitfaden Bauen
im Einklang mit Natur und Landschaft; 2003
BNatSchG und BayNatSchG
Regionalplan 11
Flächennutzungsplan mit integrierten Landschaftsplan
Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz
Schutzgebiete nach BayNatSchG
Natura 2000 Gebiete
Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern
Biotopkartierung
GeoFachdatenAtlas (LfU Stand 14.10.15)
BayernAtlas
Riedhirsch, den 23.01.17
Maria Lindl
Dipl. Ing. (FH) Landschaftsarchitektur
Riedhirsch 190
88178 Heimenkirch
20