Mischungen und Aussaatempfehlungen Mischungen und Preise auf einen Blick - „Basismischung 1“ für kalkhaltige Böden, z.B. Muschelkalk, Keuper, Jura o.ä., Saatgutbedarf 13-15 kg/ha, Preis 3,36 €/kg - „Basismischung 2“ für kalkarme/kalkfreie Böden, z.B. Buntsandstein, Granit o.ä., Saatgutbedarf 13-15 kg/, Preis 4,21 €/kg - „Dauerwildwiese Schwarzwald“ für kalkarme/kalkfreie Böden und für Höhenlagen über 600m ü. NN, Saatgutbedarf 25-30 kg/ha, Preis 4,67 €/kg - „Dauerwildwiese Odenwald“ für alle Böden mit pH-Werten von 5,5-7,5 und Höhenlagen bis ca. 600 m ü. NN, Saatgutbedarf 25-30 kg/ha, Preis 4,77 €/kg Agrarförderung, Verwendungszweck und Naturschutz Alle Saatmischungen dürfen auf Ackerflächen in den Wasserschutzzonen II und III ausgebracht werden. Die bisher angebotenen Mischungen (insbesondere Basismischung 1 und 2) dienen in erster Linie als Deckungs- und Nahrungsfläche für Wildtiere (hauptsächlich Schalenwild), eine Vielzahl von Insekten (wegen dem Blütenangebot) und Vogelarten (insbesondere im Winter als Nahrungs- und Ruheplatz). In Bezug auf unser Niederwild, allen voran Rebhuhn, Feldhase und Fasan, sind diese wüchsigen Blühmischungen aber oft zu dicht und hochwüchsig, sodass sie nicht so gerne angenommen werden. Deshalb raten wir insbesondere im Offenland dazu die neue „Blühbrache Vielfalt“ Probemischung des Landesjagdverbandes zu verwenden. Bestellung und Abrechnung Bestellt wird gesammelt über die Jägervereinigungen, Hegeringe oder Hegegemeinschaften bei der Bayerischen Futtersaatbau GmbH, Max-von-Eyth-Str. 2-4, 85737 Ismaning, Tel. (0 89) 962 43 50, Fax 96 24 35 11, E-Mail: [email protected]. Ansprechpartner ist Sebastian v. Gienanth. Lieferungen sind nur in Gebinden von 5 - oder 10 kg – Einheiten möglich, d.h. Bestellungen müssen immer auf volle 5 oder 10 kg auf- oder abgerundet werden. Das erleichtert das Verteilen des Saatguts auf die Reviere. Das Saatgut wird bis spätestens Mitte April an die angegebene Sammelbestelladresse ausgeliefert. Jägervereinigungen, die ihr Saatgut bei der BSV-Niederlassung in Ulm abholen wollen, sollten dies auf ihrer Bestellung vermerken. Die Jägervereinigungen, Hegeringe und Hegegemeinschaften erhalten die Rechnung in doppelter Ausfertigung und bezahlen den vollen Rechnungsbetrag direkt bei der BSV. Die Originalrechnung wird formlos beim LJV eingereicht, der 50 % der Saatgutkosten – ohne Versandkosten – an die Jägervereinigung zurück überweist. Selbstverständlich kann auch anderes Saatgut aus dem Angebot der BSV mitbestellt werden, die Kosten dafür kann der LJV aber leider nicht übernehmen. Aussaatempfehlungen und Saattiefen Die optimale Aussaatzeit für alle Mischungen ist Ende April bis Mitte Mai. Bei zu früher Ausssaat ist die Gefahr des Erfrierens der auflaufenden Saat sehr hoch, bei zu später die des Vertrocknens. Nur ein feingrümeliges und abgesetztes Saatbeet ist der Schlüssel für ein gutes Auflaufen und raschen Aufwuchs. Saattiefen: - Basismischung 1 und 2 max. 10 mm. Wird wegen Sonnenblumen tiefer gesät, gehen die meisten Feinsamen verloren! Saatstriegel hochstellen - Dauerwildwiesenmischungen: Flachsaat/Obenauf-Saat bis max. 5mm Tiefe. Anwalzen ist für den Erfolg unumgänglich. Bei kleinen Flächen, die nicht angewalzt werden können, muss das Saatgut mit den Füßen „angetrippelt“ werden Von einer „Obenauf-Saat“ in bestehendes Grünland wird dringend abgeraten. Der Erfolg tendiert gegen Null und ist Geld- und Zeitverschwendung. Für Neueinsaaten z.B. von Ausstockungen, Käferlöchern, Polderflächen oder anderen Flächen im Wald mit einer Wildwiesenmischung kann regional angepasstes Saatgut besorgt werden. Weitere Informationen hierzu bei der LJV-Geschäftsstelle.
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