Mischungen und Aussaatempfehlungen

Mischungen und Aussaatempfehlungen
Mischungen und Preise auf einen Blick
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„Basismischung 1“ für kalkhaltige Böden, z.B. Muschelkalk, Keuper, Jura o.ä.,
Saatgutbedarf 13-15 kg/ha, Preis 3,36 €/kg
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„Basismischung 2“ für kalkarme/kalkfreie Böden, z.B. Buntsandstein, Granit o.ä.,
Saatgutbedarf 13-15 kg/, Preis 4,21 €/kg
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„Dauerwildwiese Schwarzwald“ für kalkarme/kalkfreie Böden und für Höhenlagen
über 600m ü. NN, Saatgutbedarf 25-30 kg/ha, Preis 4,67 €/kg
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„Dauerwildwiese Odenwald“ für alle Böden mit pH-Werten von 5,5-7,5 und
Höhenlagen bis ca. 600 m ü. NN, Saatgutbedarf 25-30 kg/ha, Preis 4,77 €/kg
Agrarförderung, Verwendungszweck und Naturschutz
Alle Saatmischungen dürfen auf Ackerflächen in den Wasserschutzzonen II und III ausgebracht
werden.
Die bisher angebotenen Mischungen (insbesondere Basismischung 1 und 2) dienen in erster
Linie als Deckungs- und Nahrungsfläche für Wildtiere (hauptsächlich Schalenwild), eine
Vielzahl von Insekten (wegen dem Blütenangebot) und Vogelarten (insbesondere im Winter
als Nahrungs- und Ruheplatz).
In Bezug auf unser Niederwild, allen voran Rebhuhn, Feldhase und Fasan, sind diese wüchsigen
Blühmischungen aber oft zu dicht und hochwüchsig, sodass sie nicht so gerne angenommen
werden. Deshalb raten wir insbesondere im Offenland dazu die neue „Blühbrache Vielfalt“
Probemischung des Landesjagdverbandes zu verwenden.
Bestellung und Abrechnung
Bestellt wird gesammelt über die Jägervereinigungen, Hegeringe oder Hegegemeinschaften
bei der Bayerischen Futtersaatbau GmbH, Max-von-Eyth-Str. 2-4, 85737 Ismaning, Tel. (0 89)
962 43 50, Fax 96 24 35 11, E-Mail: [email protected].
Ansprechpartner ist Sebastian v. Gienanth. Lieferungen sind nur in Gebinden von 5 - oder 10
kg – Einheiten möglich, d.h. Bestellungen müssen immer auf volle 5 oder 10 kg auf- oder
abgerundet werden. Das erleichtert das Verteilen des Saatguts auf die Reviere.
Das Saatgut wird bis spätestens Mitte April an die angegebene Sammelbestelladresse
ausgeliefert. Jägervereinigungen, die ihr Saatgut bei der BSV-Niederlassung in Ulm abholen
wollen, sollten dies auf ihrer Bestellung vermerken.
Die Jägervereinigungen, Hegeringe und Hegegemeinschaften erhalten die Rechnung in
doppelter Ausfertigung und bezahlen den vollen Rechnungsbetrag direkt bei der BSV. Die
Originalrechnung wird formlos beim LJV eingereicht, der 50 % der Saatgutkosten – ohne
Versandkosten – an die Jägervereinigung zurück überweist.
Selbstverständlich kann auch anderes Saatgut aus dem Angebot der BSV mitbestellt werden,
die Kosten dafür kann der LJV aber leider nicht übernehmen.
Aussaatempfehlungen und Saattiefen
Die optimale Aussaatzeit für alle Mischungen ist Ende April bis Mitte Mai. Bei zu früher
Ausssaat ist die Gefahr des Erfrierens der auflaufenden Saat sehr hoch, bei zu später die des
Vertrocknens. Nur ein feingrümeliges und abgesetztes Saatbeet ist der Schlüssel für ein gutes
Auflaufen und raschen Aufwuchs.
Saattiefen:
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Basismischung 1 und 2 max. 10 mm. Wird wegen Sonnenblumen tiefer gesät, gehen
die meisten Feinsamen verloren! Saatstriegel hochstellen
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Dauerwildwiesenmischungen: Flachsaat/Obenauf-Saat bis max. 5mm Tiefe. Anwalzen
ist für den Erfolg unumgänglich. Bei kleinen Flächen, die nicht angewalzt werden
können, muss das Saatgut mit den Füßen „angetrippelt“ werden
Von einer „Obenauf-Saat“ in bestehendes Grünland wird dringend abgeraten. Der Erfolg
tendiert gegen Null und ist Geld- und Zeitverschwendung. Für Neueinsaaten z.B. von
Ausstockungen, Käferlöchern, Polderflächen oder anderen Flächen im Wald mit einer
Wildwiesenmischung kann regional angepasstes Saatgut besorgt werden. Weitere
Informationen hierzu bei der LJV-Geschäftsstelle.