Lesefassung

Vergabestelle:
Vergabeart
Offenes Verfahren
Nicht Offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb
Wettbewerblicher Dialog
Innovationspartnerschaft
Angebotsfrist
Datum: 13.01.2017
Uhrzeit: 07:30
Anschrift:
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Gartenstraße 6
24103 Kiel
--------------------------------------------
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Gartenstraße 6
24103 Kiel
Bindefrist endet am: 28.02.2017
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gem. § 52 VgV)
Luftsicherheitskontrollen
fa
se
Bekanntmachung:
Le
Maßnahme:
Vergabenummer: ZB-L0-16-0627000-4121.4
A)
ss
Anlagen:
die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
un
g
Bewerbungsbedingungen
Bewertungsmatrix
Anlage vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen
Anlage 1 - 7 gemäß Vergabeunterlagen
B)
die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
Ergänzende Vertragsbedingungen
Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen
C)
die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
Preisblatt
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Angebotsaufforderung
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Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
Nachweise gemäß Anlage vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen
Gleichstellung im Beruf
Verpflichtungserklärung zur Zahlung von Mindestentgelten
1
Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen, im Namen und für Rechnung
des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
zu vergeben.
Auskünfte werden erteilt:
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Gartenstraße 6, 24103 Kiel,
Le
2
, Fax: 0431 599-1465 ,
se
Frau Ute Armgardt
0431 599-1452
Tel.:
[email protected]
E-Mail:
fa
Fragen sind ausschließlich in schriftlicher Form (e-Vergabesystem, E-Mail oder
Fax) bis spätestens zum 09.01.2017
einzureichen.
Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 25.000 € für den
Bieter, die den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 6) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt
für Justiz anfordern.
3.1
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlegen sind mit dem Angebot einzureichen:
g
un
ss
3
Siehe Anlage „Vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen“
Entfällt
3.2
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle vorzulegen:
Siehe Anlage „Vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen“
Entfällt
4
Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein oder mehrere Lose
nur für alle lose (alle Lose müssen angeboten werden)
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5
Nebenangebote
5.1
Nebenangebote sind nicht zugelassen, die Regelungen aus den Bewerbungsbedingungen gelten nicht.
5.2
Nebenangebote sind zugelassen, zusätzlich zu den Regelungen in den
Bewerbungsbedingungen zu den Nebenangeboten gilt Folgendes:
Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
7
Angebote können abgegeben werden:
schriftlich
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch mit qualifizierter Signatur
elektronisch in Textform.
8
Angebotsabgabe
8.1
Angebotsabgabe in Papierform
Für die Angebotsabgabe ist das beiliegende Angebotsschreiben zu unterzeichnen
und zusammen mit den Anlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zum Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden. Der Umschlag ist mit dem anliegenden Angebotskennzettel sowie mit Ihrem Namen (Firma) und Ihrer Anschrift
zu versehen.
8.2
Angebotsabgabe in elektronischer Form
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebotsschreiben wie vorgegeben
digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Einreichungstermin
über die Vergabeplattform (GMSH e-Vergabe System) bei der Vergabestelle einzureichen.
8.3
Angebotsabgabe in Textform
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen.
9
Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter
Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:
g
un
ss
fa
se
Le
6
Vergabekammer (§ 156 GWB):
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel,
Tel. 0431/988-4640, Fax 0431/988-4702
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Angebotsaufforderung
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Bewerbungsbedingungen
für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ bzw. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, Kap.1, Abschnitt 2).
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat
er unverzüglich die Vergabestelle in Textform darauf hinzuweisen.
2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich
mit Unternehmen verbunden ist.
3
3.1
Angebot
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben bzw. wie vorgegeben zu signieren.
Eine selbst gefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich.
3.3
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu
dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.4
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.5
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 13 Abs. 3
VOL/A bzw. § 53 Abs. 7 VgV. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen (§ 16 Abs. 6 VOL/A
bzw. 57 Abs. 5 VgV).
3.6
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
g
un
ss
fa
se
Le
1
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
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Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der
Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4
4.1
Nebenangebote
Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2
Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich,
beizubehalten.
Le
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien
Ausführung der Leistung erforderlich sind.
se
ss
fa
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er
im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser
Leistung zu machen.
Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei der Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4
Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
5
Bietergemeinschaften
5.1
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben,
g
un
4.3
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Bewerbungsbedingungen
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5.2
Sofern nicht öffentlich bzw. im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe
aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
6
Eignungsnachweis für andere Unternehmen
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrags der Fähigkeiten anderer
Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen,
hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten
Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
g
un
ss
fa
se
Le
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Bewerbungsbedingungen
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Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Leistungen
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1
Art und Umfang der Leistungen (§ 1)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu
beseitigen. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis
für die Leistung abgegolten.
Le
Änderung der Leistung (§ 2 Nr. 3)
Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung,
muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich – möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach – schriftlich mitteilen.
2.2
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen.
3
3.1
Ausführungsunterlagen (§ 3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
4
Ausführung der Leistung (§ 4)
Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
5
5.1
Holzprodukte (§ 4)
Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien
des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
5.2
Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung
auf der Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines
Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen.
5.3
Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem
für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der
Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder
PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thü-
g
un
ss
fa
se
2
2.1
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Zusätzliche
Vertragsbedingungen
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nen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen.
6
6.1
g
un
6.4
ss
6.3
fa
6.2
se
Le
Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 2), Antikorruptionsklausel
Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem.
§ 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten,
wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten
Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt,
anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten
strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB
(Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäftsund Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 6.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe
von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 6.1 b oder 6.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme
verpflichtet.
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
7
Güteprüfung (§ 12 Nr. 2)
Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden
dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
8
8.1
Abnahme (§ 13)
Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
8.2
Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über
- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
- bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
9
Mängelansprüche (§ 14)
Die Verjährungsfrist Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.
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Zusätzliche
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Rechnungen (§§ 15 und 17)
Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise)
aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat,
wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
10.2
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits
erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
11
Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-,
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen enthalten.
un
ss
fa
se
Le
10
10.1
g
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen
aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
12
12.1
Zahlungen (§ 17)
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
12.2
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der
Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
13
13.1
Überzahlungen (§ 17)
Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann
sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung (§§ 818 Abs. 3 BGB)
berufen.
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Zusätzliche
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13.2
Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
14
g
un
ss
fa
se
Le
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 19)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste
Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher
Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen
zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
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Zusätzliche
Vertragsbedingungen
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Vergabenummer
ZB-L0-16-0627000-4121.4
Maßnahme
Luftsicherheitskontrollen
Ergänzende Vertragsbedingungen
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B).
1
Überwachung der Leistung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber.
Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. von einem benannten Beauftragten getroffen
werden.
2
Leistungsort, Anlieferungs- oder Annahmestelle
fa
se
Le
Flughafen Westerland auf Sylt
3 Ausführungsfristen/Vertragsdauer
g
un
ss
Beginn 01.07.2017 - Ende 30.06.2018
Der Auftraggeber kann jeweils 3 Monate vor Vertragsablauf erklären, dass der Vertrag für 12
Monate verlängert wird. Spätestes Vertragsende ist der 30.06.2021.
4
Rechnungen (§15)
Alle Rechnungen sind zu richten an:
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
5
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Leistungsort, Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der
Sitz des Auftraggebers.
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Ergänzende Vertragsbedingungen
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6
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
g
un
ss
fa
se
Le
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Ergänzende Vertragsbedingungen
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Name und Anschrift des Bieters
Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
Vergabestelle:
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Gartenstraße 6
24103 Kiel
Angebotsschreiben
Maßnahme:
Le
Luftsicherheitskontrollen
fa
se
Vergabenummer: ZB-L0-16-0627000-4121.4
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns
eingesetzten Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist
gebunden.
2
Die Netto-Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung beträgt
g
un
ss
1
3
Anzahl der Nebenangebote
4
Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Hauptangebot und alle Nebenangebote
€
St.
%
5
Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben
und seinen Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
Identische,
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Angebotsschreiben
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6
Ich/Wir erklären, dass
se
Le
– ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind.
– keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 5 lit. a bis lit. e VOL/A bzw. §§ 123, 124
GWB vorliegen.
– ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des ArbeitnehmerEntsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden
bin/sind.
– ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
– ich/wir bei Verwendung eines selbstgefertigten Leistungsverzeichnisses (Abschrift
oder Kurzfassung) den Wortlaut des vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnisses (Langtext) als alleinverbindlich anerkenne(n).
– mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.
– das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes
ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
– falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot
auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen,
umfasst.
– ich/wir die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen
(AGB) ausschließe(n).
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
g
un
ss
fa
Ist
-
bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen
Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
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Angebotsschreiben
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Bieter
Vergabenummer
ZB-L0-16-0627000-4121.4
Maßnahme
Luftsicherheitskontrollen
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten
(Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird
Eine Übertragung von Teilleistungen an Unterauftragnehmer ist
nicht vorgesehen
oder
in folgendem Umfang vorgesehen:
Le
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen werde(n).
Teilleistung
Anteil am Gesamt-
fa
(Firmenname, Sitz)
se
Unterauftragnehmer
auftragswert in %
g
un
ss
Anmerkung: Sollten die Zeilen nicht ausreichen, kann das Formblatt kopiert werden.
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
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Bieter
Vergabenummer
ZB-L0-16-0627000-4121.4
Maßnahme
Luftsicherheitskontrollen
Name des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Le
g
un
ss
fa
Beschreibung der Teilleistungen
se
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter diesem mit den
Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift)
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält
sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
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Vergabestelle:
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Anlage „Vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen“
Maßnahme: Luftsicherheitskontrollen
Le
un
ss
fa
se
Wichtige Hinweise für die Vorlage der einzureichenden Unterlagen:
Die u.a. Nachweise/Angaben/Unterlagen sind dem Angebot in der u.a. Reihenfolge auf einem
jeweils gesonderten Blatt unter Verwendung der u.a. Nummerierung beizufügen. Wir bitten Sie,
für die vorzulegenden Nachweise/Angaben/Unterlagen keine Klarsichtfolien bzw. Spiral- oder
sonstige Heftungen, und Trennblätter usw. zu verwenden.
Die unten genannten Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den
dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen, sowie einen Konsortialführer benennen.
Fehlen beim Einreichen des Angebots vorzulegende Unterlagen (Nachweise/Angaben/Unterlagen u. ä.) können diese von der Vergabestelle fristbewehrt nachgefordert werden.
g
Soweit die Verpflichtungserklärung zur Zahlung von Mindestentgelten gemäß § 8 Abs. 1 TTG
gefordert wird, ist die Verpflichtungserklärung auch von Nachunternehmern und Verleihern von
Arbeitskräften vorzulegen, weit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
1. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden
Betriebshaftpflichtversicherung, und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die
Mindestdeckungssummen aufweist bzw. bereits eine entsprechende Haftpflichtversicherung
abgeschlossen wurde.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich
der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Luftsicherheitskontrollen,
jeweils bezogen auf die letzten drei Jahre (2013-2015).
3. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines
Leistungsportfolios (max. 4 DINA-4-Seiten).
4. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die
GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und
entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern.
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Anlage „Vorzulegende Nachweise“
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un
ss
fa
se
Le
Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
5. Erklärung (Formblatt) über mindestens 2 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3
Jahren (2013–2015) erbrachten vergleichbaren Leistungen bezüglich der Durchführung von
Luftsicherheitskontrollen unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages,
Benennung des öffentlichen oder privaten Auftraggebers sowie der Auftragssumme mit
Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
6. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen:
Erklärung, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden,
Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit
unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung,
dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und §124 GWB vorliegen bzw. Darstellung von
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
7. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach
dem Tariftreue und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.05.2013 – TTG
(GVOBl. Schl.-H.2013 S. 239) (gilt nur für Bieter mit Firmensitz und Fertigung in Deutschland)
8. Erklärung (Formblatt) „Gleichstellung im Beruf“ gemäß § 18 Abs. 3 S.1 Tariftreue- und
Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) (gilt nur für Bieter mit Firmensitz und Fertigung in
Deutschland)
9. Ausgefülltes Preisblatt
10. Ausgefülltes LV als Excel-Tabelle
11. Zur Überprüfung der Angaben aus III.2) (Teilnahmebedingungen) wird die Vergabestelle ab
einem Auftragswert von 25.000,00 Euro netto auf 4 Jahre bezogen, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesministerium der Justiz anfordern.
12. Konzept zur Sicherstellung von qualifizierten Personal und einer hohen
Dienstleistungsqualität
13. Fortbildungskonzept
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
g
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Anlage „Vorzulegende Nachweise“
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Kennzettel für Angebote in Papierlage
Wenn Sie Ihr Angebot in der Papierlage abgeben,
verwenden Sie bitte den unten aufgeführten
Kennzettel.
Schneiden Sie diesen aus und kleben ihn unten
links auf den Briefumschlag.
fa
se
Le
ANGEBOT
Öffnungsstelle Kiel
ss
Vergabe-Nr.: ZB-L0-16-0627000-4121.4
Datum :
13.01.2017
un
Angebotsfrist
Uhrzeit :
07:30
g
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Angebotskennzettel VOL
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Maßnahme: Luftsicherheitskontrollen
Vergabenummer: ZB-L0-16-0627000-4121.4
Eigenerklärungen Referenzen
Bewerber/Bieter
Nachweis über Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten einschlägigen
und vergleichbaren Leistungen:
Hauptauftragnehmer
ARGE-Partner
Nachunternehmer
Ort der Ausführung
Ausführungszeitraum
stichwortartige Benennung des im eigenen
Betrieb
erbrachten
maßgeblichen
Leistungsumfanges
g
un
ss
fa
se
Auftraggeber
Name
Anschrift
Telefonnummer
Ansprechpartner
vertragliche Bindung
Le
1. Referenz:
Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer
Auftragswert der beschriebenen Leistungen
2. Referenz:
Auftraggeber
Name
Anschrift
Telefonnummer
Ansprechpartner
vertragliche Bindung
€
Hauptauftragnehmer
ARGE-Partner
Nachunternehmer
Ort der Ausführung
Ausführungszeitraum
Referenzformblatt
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stichwortartige Benennung des im eigenen
Betrieb
erbrachten
maßgeblichen
Leistungsumfanges
Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer
Auftragswert der beschriebenen Leistungen
3. Referenz:
€
Auftraggeber
Name
Anschrift
Telefonnummer
Ansprechpartner
vertragliche Bindung
Le
Hauptauftragnehmer
ARGE-Partner
Nachunternehmer
fa
se
Ort der Ausführung
Ausführungszeitraum
stichwortartige Benennung des im eigenen
Betrieb
erbrachten
maßgeblichen
Leistungsumfanges
€
un
ss
Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer
Auftragswert der beschriebenen Leistungen
4. Referenz:
g
Auftraggeber
Name
Anschrift
Telefonnummer
Ansprechpartner
vertragliche Bindung
Hauptauftragnehmer
ARGE-Partner
Nachunternehmer
Ort der Ausführung
Ausführungszeitraum
stichwortartige Benennung des im eigenen
Betrieb
erbrachten
maßgeblichen
Leistungsumfanges
Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer
Auftragswert der beschriebenen Leistungen
Referenzformblatt
€
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5. Referenz:
Auftraggeber
Name
Anschrift
Telefonnummer
Ansprechpartner
vertragliche Bindung
Hauptauftragnehmer
ARGE-Partner
Nachunternehmer
Ort der Ausführung
Ausführungszeitraum
stichwortartige Benennung des im eigenen
Betrieb
erbrachten
maßgeblichen
Leistungsumfanges
Le
Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer
Auftragswert der beschriebenen Leistungen
ss
fa
Hauptauftragnehmer
ARGE-Partner
Nachunternehmer
Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer
Auftragswert der beschriebenen Leistungen
Referenzformblatt
g
Ort der Ausführung
Ausführungszeitraum
stichwortartige Benennung des im eigenen
Betrieb
erbrachten
maßgeblichen
Leistungsumfanges
un
Auftraggeber
Name
Anschrift
Telefonnummer
Ansprechpartner
vertragliche Bindung
se
6. Referenz:
€
€
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(Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten)
Maßnahme:
Luftsicherheitskontrollen
Vergabenummer:
ZB-L0-16-0627000-4121.4
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem
Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.05.2013 – TTG (GVOBl.
Schl.-H. S. 239) - bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15.000 Euro -
se
Le
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung gem. § 4 Abs. 3
Satz 1 des TTG hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns von
9,18 €/Std. nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer
im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
1. Bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter (Zutreffendes bitte ankreuzen)
fa
Ich erkläre/Wir erklären,
un
ss
bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß §§ 141 S. 1 und 143 Neuntes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – zu
sein. In diesem Fall findet § 4 Abs. 3 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein
(TTG) keine Anwendung (vgl. Ziff. 2 b). Weitere Angaben sind unter Ziff. 2 c und 2 d)
nicht erforderlich.
g
kein(e) bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß §§ 141 S. 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – zu sein. Soweit das der Fall ist, sind weitere Angaben unter Ziff. 2 c und 2 d)
erforderlich. (§ 4 Abs. 6 TTG)
2. Verpflichtung zur Zahlung von Mindestentgelten
a) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S.
799) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen bundesweit für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende
Leistung verbindlich vorgegeben worden ist. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte,
die aufgrund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten bereinigten Fassung
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für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden
sind (§ 4 Abs. 1 TTG).
b) Weitere Verpflichtungserklärungen zur Zahlung von Mindestentgelten (Zutreffendes bitte ankreuzen)
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für Leistungen, deren Erbringung nicht dem
Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGB. S.
799) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, meinen/unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende
an Bundesfreiwilligendiensten) bei der Ausführung der Leistung wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,18 Euro (brutto) zu zahlen (4 Abs. 3 S. 1 TTG).
Le
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, meinen/unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene
bei der Ausführung der Leistung mindestens das in Schleswig-Holstein für diese
Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Ge
werkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglichen Modalitäten zu zahlen, die tariflich vereinbarten weiteren Leistungen zu gewähren und tarifliche Änderungen während der Zeit der Auftragsdurchführung nachzuvollziehen.
se
c) Art der tariflichen Bindung (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen)
fa
Für mein/unser Unternehmen liegt eine tarifliche Bindung vor. Die tarifliche Bindung
ist von folgender Art: ___________________________________________________
ss
Für mein/unser Unternehmen besteht keine tarifliche Bindung.
(§ 4 Abs. 3 S. 2 TTG)
un
d) Höhe der im Rahmen der Auftragsdurchführung zu zahlenden Stundensätze (Bitte
ausfüllen)
g
Für die im Rahmen dieser Auftragsdurchführung eingesetzten Beschäftigten zahle
ich/zahlen wir folgende Mindeststundenentgelte (Bitte tatsächlich zu zahlende Stundensätze eintragen): ________________________________________________________
(§ 4 Abs. 3 S. 2 TTG)
e) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, soweit die Voraussetzungen von mehr als einer
der unter Buchst. a) und b) getroffenen Regelungen erfüllt sind, für meine/unsere Beschäftigten die jeweils günstigste Regelung anzuwenden (§ 4 Abs. 4 TTG).
f)
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns dafür zu sorgen, dass Leiharbeitnehmerinnen
und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung
der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden
wie meine/unsere regulär Beschäftigten (§ 4 Abs. 5 TTG).
3. Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften
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Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns,
a) für den Fall, dass die übernommenen Leistungen durch Nachunternehmer ausgeführt
oder entliehene Arbeitskräfte beschäftigt werden, auch von meinen/unseren Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung im Sinne
des § 4 TTG abgeben zu lassen. Ich erkläre/Wir erklären, dass sich diese Verpflichtung
entsprechend auf alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers erstreckt (§ 9
Abs. 1 TTG),
b) meine/unsere Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften sorgfältig auszuwählen
(§ 9 Abs. 2 S. 1 TTG),
c) die Angebote der Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis der nach § 4 TTG maßgeblichen tarifvertraglichen Mindestarbeitsentgelte und Mindestarbeitsbedingungen bzw. mindestens auf Basis des festgelegten vergabespezifischen Mindestlohns kalkuliert sein können (§ 9 Abs. 2 S. 2 TTG),
Le
d) die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TTG dem Auftraggeber vorzulegen (§ 9 Abs. 3 Nr. 1 TTG),
se
f)
ss
fa
e) bei Vertragslaufzeiten von länger als drei Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TTG nach wie vor eingehalten werden
(§ 9 Abs. 3 Nr. 2 TTG),
un
Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt (§ 9 Abs. 3 Nr. 3 TTG),
g
g) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung vom 31. Juli 2009 (BAnz. Nr. 155 a
vom 15. Oktober 2009), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 26. Juni 2012
(BAnz. AT 13. Juli 2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B) vom 5. August 2003 zum Vertragsbestandteil zu
machen (§ 9 Abs. 3 Nr. 4 TTG),
h) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem mir/uns und dem Auftraggeber
vereinbart werden (§ 9 Abs. 3 Nr. 5 TTG).
4. Prüfung des Auftraggebers bei unangemessen niedrigen Angeboten
Erscheint dem Auftraggeber der Endpreis oder die Kalkulation der Arbeitskosten in dem Sinne ungewöhnlich niedrig, dass Zweifel an der Einhaltung der Pflichten aus einer Tariftreueerklärung nach § 4 TTG bestehen und führt er deswegen eine Prüfung durch, verpflichte ich
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mich/verpflichten wir uns, dem Auftraggeber Unterlagen vorzulegen, aus denen ersichtlich
ist, dass im Rahmen der dem Angebot zugrunde liegenden Kalkulation zumindest die Mindeststundenentgelte und die Mindestarbeitsbedingungen bzw. der vergabespezifische Mindestlohn im Sinne des § 4 TTG berücksichtigt worden sind. Bei Bedarf werde ich/werden wir
die Unterlagen erläutern (§ 10 Abs. 2 TTG).
5. Kontrolle durch den Auftraggeber
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns,
Le
a) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle die Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die
Abführung von Steuern, Abgaben und Beiträgen gemäß § 7 TTG sowie die zwischen
mir/uns und Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge vorzulegen, damit der Auftraggeber die Einhaltung der mir/uns sowie den Nachunternehmern und den Verleihern
von Arbeitskräften auf Grund des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein
auferlegten Verpflichtungen prüfen kann. Auf Verlangen des Auftraggebers werde ich
weitere Auskünfte erteilen (§ 11 Abs. 1 S. 1 und S. 2 TTG),
fa
se
b) meine/unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen (§ 11 Abs. 1 S. 3 TTG),
ss
c) dem Auftraggeber ein entsprechendes Auskunfts- und Prüfrecht bei der Beauftragung
von Nachunternehmern und von Verleihern von Arbeitskräften einräumen zu lassen (§ 11
Abs. 1 S. 4 TTG),
g
un
d) bei der Vergabe von Dienstleistungen gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 3 TTG, deren Vertragslaufzeit länger als drei Jahre andauert, für mich/uns sowie die eingeschalteten
Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften entsprechend § 9 Abs. 1 TTG jeweils
mit Ablauf von drei Jahren für die gesamte Vertragslaufzeit eine Eigenerklärung darüber
abzugeben, dass zumindest die der abgegebenen Verpflichtungserklärung gemäß § 4
TTG zugrunde gelegten Mindestentgelte und Mindestarbeitsbedingungen oder der
vergabespezifische Mindestlohn noch gewährt werden (§ 11 Abs. 2 TTG),
e) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des § 4
TTG bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber binnen einer angemessenen
Frist vorzulegen und zu erläutern. Ich werde/Wir werden die Einhaltung dieser Pflicht
durch die beauftragten Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften entsprechend
§ 9 Abs. 1 TTG sicherzustellen (§ 11 Abs. 3 S. 1 TTG).
6. Sanktionen
a) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TTG eine Vertragsstrafe in Höhe
von ein Prozent des Netto-Auftragswerts, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur
Höhe von fünf Prozent des Netto-Auftragswerts, zu zahlen. Diese Verpflichtung gilt auch
für den Fall, dass der Verstoß durch einen von mir/uns eingesetzten Nachunternehmer
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oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder von einem Verleiher von Arbeitskräften begangen wird, es sei denn, dass ich/wir den Verstoß bei Beauftragung des
Nachunternehmers und des Verleihers von Arbeitskräften nicht kannte(n) und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste(n) § 12 Abs. 1 TTG.
b) Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung
nach § 4 TTG durch den Auftragnehmer, seine Nachunternehmer und die Verleiher von
Arbeitskräften sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen des Auftragnehmers aus § 9 Abs. 1 TTG berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des
Bau- oder Dienstleistungsvertrags oder zur Auflösung des Dienstleistungsverhältnisses
(§ 12 Abs. 2 TTG).
Le
c) Mir/uns ist bekannt, dass bei einem nachweislichen Verstoß gegen die Verpflichtung aus
einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TTG oder gegen eine Verpflichtung aus § 9
Abs. 1 S. 1 TTG der Auftraggeber mich/uns wegen mangelnder Eignung für die Dauer
von bis zu drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um Aufträge ausschließen soll
(Auftragssperre) - § 13 Abs. 1 S. 1 TTG.
se
7. Überprüfung durch die zuständige Behörde
fa
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns,
g
un
ss
a) der zuständigen Behörde (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR – GMSH) für
mich/uns und meine/unsere Nachunternehmer und den Verleihern von Arbeitskräften
vollständige, aktuelle und prüffähige Unterlagen für die Überprüfungen nach § 15 Abs. 2
bis Abs. 5 TTG bereitzuhalten und diese Unterlagen auf Verlangen der zuständigen Behörde unverzüglich zur Überprüfung vorzulegen; dies kann auch eine Überprüfung vor
Ort beinhalten (§ 15 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1 TTG),
b) auf Anforderung der zuständigen Behörde zusätzliche Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen (§ 15 Abs. 2 TTG).
___________________
_________________
_________________
Ort, Datum, Unterschrift
Ort, Datum, Unterschrift
Ort, Datum, Unterschrift
Bieter¹
Nachunternehmer
Verleiher von
Arbeitskräften
¹ Nur erforderlich, wenn die Verpflichtungserklärung nicht gleichzeitig mit dem Angebot vorgelegt wird
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(Gleichstellung im Beruf)
Maßnahme:
Luftsicherheitskontrollen
Vergabenummer:
ZB-L0-16-0627000-4121.4
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15.000 Euro)
fa
se
Le
1. Gemäß § 18 Abs. 3 S.1 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) erhält
bei wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten derjenige Bieter den Zuschlag, der die Pflicht
zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach § 71 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erfüllt sowie Ausbildungsplätze bereitstellt, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligt. Gleiches gilt für Bieter, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Gewährleistung der Gleichbehandlung von Beschäftigten im eigenen Unternehmen sicherstellen und das geltende
Gleichbehandlungsrecht beachten (§§ 18 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 6 S. 1 TTG).
g
un
ss
2. Als Nachweis dafür, dass die unter Ziff. 1 aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind, haben die Bieter Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen vorzulegen bzw. darzulegen, wie sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördern und das
geltende Gleichbehandlungsrecht beachten (§ 18 Abs. 5 i.V.m. Abs. 6 S. 2 TTG). Diese
Nachweise/Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
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Zuschlagskriterien:
Preis
Konzept zur Sicherstellung von
qualifizierten Personal und einer hohen
Dienstleistungsqualität
50%
=
50 Punkte
40%
=
40 Punkte
10%
=
10 Punkte
Qualität Fortbildungskonzept
Zuschlagskriterium
Punkte
proz. Anteil
Preis
Xx
Punkte
Xx
Preis
Yy
Punkte
Yy
Preis
Zz
Preis
Le
Berechnung des Kriteriums Preis
1. Das niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl.
2. Die nachfolgenden Angebote erhalten entsprechend der Dreisatzrechnung Punktabzug von der Höchstpunktzahl:
se
Punktabzug für nachfolgende Bieter = (Preisdifferenz zum Bestbieter x Höchstpunktzahl (hier 300)) : Preis Bestbieter
Gesamtkosten netto:
Gesamt:
max. Punkteanzahl
Konzept zur Sicherstellung von qualifizierten Personal und einer hohen Dienstleistungsqualität
Qualität der Dienstanweisung hinsichtlich Wie verständlich ist die
der in der Leistungsbeschreibung
Dienstanweisung? Bleiben Fragen
genannten Anforderungen
offen oder sind die Verfahrensabläufe
unklar?
100 Punkte = Die Dienstanweisung
und die Verfahrensabläufe sind aus
sich selbst verständlich, in sich
widerspruchsfrei und weisen keine
offenen Fragen auf.
50 Punkte = Die Dienstanweisung und
die Verfahrensabläufe sind noch
verständlich, wobei nicht alle Fragen
einwandfrei und widerspruchsfrei
geklärt sind.
10 Punkte = Die Dienstanweisung und
die Verfahrensabläufe sind nicht
hinreichend erklärt, vollständig und
widerspruchsfrei dargestellt.
max. erreichbar
fa
ss
50,00%
un
g
10,00%
5,00%
1,00%
10,00%
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Punkte
Zz
Zuschlagskriterium
Verfahren zur Auslegung und
Aktualisierung der Dienstanweisung und
der regelmäßigen Kenntnisnahme durch
die Mitarbeiter
Punkte
Darstellung des Verfahrens, wie wird der
Mitarbeiter über Änderungen informiert,
wer überprüft die Kenntnisnahme durch
die Mitarbeiter, wie häufig wird die
Dienstanweisung aktualisiert.
100 Punkte = Umfangreiche
Darstellung des Verfahrens zur
Auslegung und Aktualisierung der
Dienstanweisung, alle erforderlichen
Verfahrenswege wurden
nachvollziebar dargestellt, die
Dienstanweisung wird turnusmäßig
überprüft und aktualisiert bzw. bei
Bedarf mit sofortiger Wirkung
proz. Anteil
Le
max. erreichbar
Sicherstellung von qualifiziertem
Sicherheitspersonal
Darstellung des Verfahrens, wie
ausreichendes Personal bei
Arbeitsspitzen gesichert wird. Darstellung
der Aquirierung geeigneten Personals
unter Berücksichtigung der Lage des
Einsatzortes und Bennenung des
Zeitraumes
max. erreichbar
Preis
Yy
Punkte
Yy
Preis
Zz
5,00%
se
100 Punkte = Die Darstellung des
Verfahrens ist überzeugend. Es
werden mehrere Wege zur
Personalgewinnung (z.B.
Auswahlverfahren um geeignetes
Personal zu finden) aufgezeigt. Es
werden Maßnahmen genannt, die
angewandt werden um qualifiziertes
Personal dauerhaft an das
Unternehmen zu binden
Punkte
Xx
10,00%
50 Punkte = Die Darstellung des
Verfahrens zur Auslegung und
Aktualisierung der Dienstanweisung
und der erforderlichen
Verfahrenswege sind nicht einwandfrei
nachvollziebar.
10 Punkte = Das Verfahren zur
Auslegung und Aktualisierung der
Dienstanweisung kann nicht
überzeugen.
Preis
Xx
1,00%
fa
10,00%
ss
un
10,00%
g
50 Punkte = Die Darstellung des
Verfahrens ist nicht einwandfrei
nachvollziehbar und weist Lücken auf.
5,00%
10 Punkte = Die genannten Wege zur
Personalgewinnung sind wenig
erfolgsversprechend
1,00%
10,00%
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Punkte
Zz
Zuschlagskriterium
Krankheits-und Urlaubsvertretung und
andere unvorhergesehene Ereignisse
Punkte
Darstellung der Kranheits-und
Urlaubsvertretung und wie bei
unvorhersehbaren Vertretungsfällen die
erforderliche Personalstärke
bereitgehalten werden soll insbesondere
auch wie bei inselspezifischen
Besonderheiten (z.B. Zugausfall) reagiert
werden soll
max. erreichbar
Planung saisonbedingter Schwankungen Darstellung wie bei saisonalen
Schwanken im Sommer-bzw.
Winterbetrieb die angeforderte
Personalstärke bereitgehalten werden soll
proz. Anteil
100 Punkte = Die Darstellung der
Vertretungsregelung ist plausibel,
in sich widerspruchsfrei und weisen
keine offenen Fragen auf.
10,00%
50 Punkte = Die Darstellung der
Vertretungsregelung ist vorhanden,
beruht aber auf unsicheren Annahmen
oder berücksichtigt keine möglichen
Ausfälle
5,00%
10 Punkte = Die Darstellung der
Vertretungsregelung kann nicht
überzeugen
1,00%
Le
Preis
Xx
Punkte
Xx
Preis
Yy
Punkte
Yy
Preis
Zz
10,00%
100 Punkte = Die Darstellung zur
Bereithaltung der erforderlichen
Personalstärke ist in sich
widerspruchsfrei und weist keine
offenen Fragen auf.
se
10,00%
50 Punkte:
Die Darstellung zur Bereithaltung der
erforderlichen Personalstärke ist
vorhanden, beruht aber auf unsicheren
Annahmen oder berücksichtigt keine
möglichen Ausfälle
10 Punkte: Die Darstellung zur
Bereithaltung der erforderlichen
Personalstärke kann nicht überzeugen
max. erreichbar
fa
ss
5,00%
un
g
1,00%
10,00%
Qualität Fortbildungskonzept
Qualität des Fortbildungskonzeptes
hinsichtlich der in der
Leistungsbeschreibung genannten
Anforderungen insbesondere unter
Berücksichtigung der
Flughafenspezifikation
Darstellung, wie die gesetzlich
vorgeschriebenen Fortbildungen realisiert
werden sollen und wie die Gegebenheiten
vor Ort in die Fortbildung einfließen.
100 Punkte = Die Umsetzung des
Konzepts ist überzeugend, die
gesetzlichen Vorgaben wurden
eingehalten, die örtlichen
Gegebenheiten berücksichtigt
50 Punkte = Die Umsetzung des
Konzepts ist wenig überzeugend, die
örtlichen Gegebenheiten wurden nicht
berücksichtigt
10,00%
5,00%
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Punkte
Zz
Zuschlagskriterium
Punkte
proz. Anteil
Preis
Xx
Punkte
Xx
Preis
Yy
Punkte
Yy
Preis
Zz
10 Punkte = Die Umsetzung des
Konzepts kann nicht überzeugen
1,00%
max. erreichbar
10,00%
maximal erreichbare Punkteanzahl
Gesamt:
max. Punkteanzahl erreichbar
Le
1000
100%
Preis
(max. 500 Punkte)
500
Qualität des Konzeptes
Personal
(max. 400 Punkte)
400
Qualität des Konzeptes
Fortbildung
(max. 100 Punkte)
100
se
fa
#BEZUG!
Endergebnis
ss
#BEZUG!
#BEZUG!
0
0
0
#BEZUG!
#BEZUG!
#BEZUG!
Rang
Berechnung der Zuschlagskriterien "Luftsicherheitskontrollen"
Die ermittelten Punktwerte werden referenziert:
1. Der Abstand der erzielten Punkte zum Bestbieter des Kriteriums wird prozentual im Dreisatzverfahren ermittelt.
un
g
2. Das Angebot mit z. B. der besten Präsentation erhält die Höchstpunktzahl, auch wenn es niedriger bewertet wurde.
3. Die nachfolgenden Angebote erhalten entsprechend der Dreisatzrechnung Abschläge von der Höchstpunktzahl.
Rechenbeispiel:
Höchstpunktzahl Qualität des Angebotes: 40 Punkte
Bieter A erhält nach Auswertung der Unterkriterien 24 Punkte.
Bieter B erhält nach Auswertung der Unterkriterien 28 Punkte.
Bieter C erhält nach Auswertung der Unterkriterien 20 Punkte.
Im Verfahren der Referenzierung erhält nun für die Gesamtbewertung der Bieter B für seine erreichten Punkte als Bestbietender = 40 Punkte.
Bieter A erhält den prozentualen Anteil von (24/28 * 40) = 34,3 Punkte.
Bieter C erhält den prozentualen Anteil von (20/28 * 40) = 28,4 Punkte.
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Punkte
Zz
Zuschlagskriterium
Punkte
Le
se
fa
ss
proz. Anteil
Preis
Xx
Punkte
Xx
Preis
Yy
Punkte
Yy
Preis
Zz
un
g
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Punkte
Zz
Offenes Verfahren gemäß § 3 EG Abs. 1 VOL/A
Maßnahme: Durchführung von Luftsicherheitskontrollen gemäß § 5
Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) im Auftrag des Landesbetriebes
Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH)
Vergabenummer: ZB-L0-16-0627000-4121.4
Leistungsbeschreibung
Durchführung von Luftsicherheitskontrollen gemäß § 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
(Durchsuchung und Überprüfung von Passagieren, Hand- und Reisegepäck) auf dem
Flughafen Sylt in Westerland im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein (LBV-SH), als zuständige Luftsicherheitsbehörde gemäß § 5
LuftSiG.
Le
Der Bewerber muss in der Lage sein, sowohl auf Anforderung der Luftsicherheitsbehörde,
kurzfristig zusätzliches Personal zum Angebotspreis zur Verfügung zu stellen, als auch bei
Änderungen der Flugpläne (Streichungen von Flügen, Angebot von zusätzlichen Flügen/)
dementsprechend das benötigte Personal flexibel einzusetzen.
Bei der Einstellung von Linien- bzw. Charterflugbetrieb entfällt die Aufgabe.
1.1 Rechtsgrundlagen
ss
1.1.1 Allgemeines
fa
se
1 Rahmenbedingungen
g
un
Der Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor
Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen (§ 1
Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)), ist Aufgabe der Luftsicherheitsbehörden (§ 2
LuftSiG).
Die wesentlichen Regelungen der Luftsicherheit sind darüber hinaus:
die grundlegenden gemeinsame Sicherheitsnormen:
Verordnung (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008 zur Festlegung
gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt und
die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen:
-
Verordnung (EU) Nr. 2015/1998 vom 05.November 2015
Verordnung (EG) Nr. 272/2009 vom 02. April 2009
Verordnung (EU) Nr. 246/2013 vom 09.März 2013
Nationales Luftsicherheitsprogramm in der jeweils geltenden Fassung
Oberste Luftsicherheitsbehörde des Bundes ist gem. § 16 Abs. 4 LuftSiG das
Bundesministerium des Innern (BMI).
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Die zuständigen Luftsicherheitsbehörden ergeben sich aus § 16 Abs. 2 und 3
LuftSiG und dem für den Vollzug der Maßnahmen geschaffenen Verwaltungsaufbau
der Länder. Die zuständige Luftsicherheitsbehörde für das Land Schleswig-Holstein
ist gemäß § 1 Nr. 4 der Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen
Behörden nach dem Luftverkehrsgesetz, Luftsicherheitsgesetz und dem
Landesseilbahngesetz der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SchleswigHolstein (Auftraggeber).
1.1.2 Besondere Befugnisse nach § 5 LuftSiG:
Zu den besonderen Befugnissen der Luftsicherheitsbehörden gehören die Fluggastund Gepäckkontrollen.
Zu diesen Maßnahmen zählen nach § 5 LuftSiG insbesondere
se
Le
die Durchsuchung von Personen
die Durchsuchung / Durchleuchtung von Handgepäck sowie
Durchsuchung / Durchleuchtung / die sonstige geeignete Überprüfung von
Fracht, aufgegebenem Gepäck, Postsendungen und sonstigen
Gegenständen.
1.1.3 Hilfspersonen
g
un
ss
fa
Zweck dieser Maßnahmen ist es, Gegenständen, die nach § 11 Abs. 1 LuftSiG sowie
Verordnung (EG) Nr. 300/2008 der Kommission vom 11. März 2008 und den dazu
erlassenen Durchführungsverordnungen verboten sind, zu erkennen und zu
verhindern, dass diese Gegenstände an Bord eines Luftfahrzeuges verbracht
werden.
Fluggäste oder sonstige Personen, die sich den vorgeschriebenen Kontrollen nicht
unterziehen wollen, sind anzuhalten und ggf. aus den nicht allgemein zugänglichen
Bereichen zu verweisen, sofern sie nicht freigestellt sind. Für die Einhaltung der
Gefahrgutvorschriften sind die Luftfahrtunternehmen verantwortlich.
Die Luftsicherheitsbehörde kann geeigneten Personen als Beliehenen die
Durchführung der unter Nr. 1.1.2 beschriebenen Fluggast- und Gepäckkontrollen
übertragen (§ 5 Abs. 5 Satz 1 LuftSiG).
1.2 Anzuwendende Vorschriften und Voraussetzungen für den Einsatz
der Kontrollkräfte
1.2.1 anzuwendende Vorschriften
Für das einzusetzende Personal und die Durchführung der Kontrollen sind die Vorschriften des
BMI in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Dazu zählen derzeit:
Richtlinien über die Anforderung an Luftsicherheitsassistenten zum Vollzug
des § 5 LuftSiG auf deutschen Flughäfen (Anlage 1, Stand: 10. Juli 2006)
Musterlehrplan/Modulsystem für Luftsicherheitsassistenten (LuftAss) auf
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deutschen Flughäfen (Anlage 2, Stand: 14.06.2016)
Konzeption für die Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten (LuftAss)
(Anlage 3, Stand 10. Mai 2007)
Sollten sich die o.a. Vorschriften während des Vertragszeitraums ändern, werden
diese Änderungen Bestandteil des Vertrages. Soweit durch nationales bzw. EU-Recht
weitere Vorschriften für diesen Bereich Geltung erlangen, sind diese ebenfalls in ihrer
jeweils neuesten Fassung anzuwenden.
1.2.2 Voraussetzung für den Einsatz von Kontrollkräften
Die Kontrollkräfte müssen für die Aufgabenerfüllung geeignet und von dem Auftraggeber
beliehen worden sein.
1.2.2.1 Eignung
ss
fa
se
Le
Das eingesetzte Personal muss den Richtlinien über die Anforderungen an Luftsicherheitsassistenten zum Vollzug des § 5 LuftSiG auf deutschen Flughäfen genügen. Dazu zählen
der Nachweis der körperlichen Tauglichkeit, die Erfüllung des allgemeinen Anforderungsprofils sowie der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit. Das eingesetzte Personal
muss vor Aufnahme der Tätigkeit am jeweiligen Flughafen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung
gemäß § 7 LuftSiG unterzogen worden sein (Luftsicherheitsassistenten nach der
Luftverkehrszuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung).
Zuverlässigkeitsüberprüfungen anderer Bundesländer werden anerkannt. Die
Nachweise sind dem Auftraggeber bis spätestens 14 Tage vor Vertragsbeginn
vorzulegen. Für Personen, die bereits durch den Auftraggeber überprüft worden sind,
entfällt der Nachweis.
g
un
Das eingesetzte Personal muss ferner nach den Vorgaben des
Musterlehrplans/Modulsystems für Luftsicherheitsassistenten vom 14.06.2016 auf
deutschen Flughäfen mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung ausgebildet sein und sich
anschließenden Fortbildungsmaßnahmen nach der Konzeption für die Fortbildung von
Luftsicherheitsassistenten unterziehen. Die endgültige Eignungsfeststellung nach Ende
der Schulung ist in der „Prüfungsordnung für die Beleihung zum/zur
Luftsicherheitsassistenten/- in gemäß § 5 LuftSiG“ (BMI - P II 4- 643 520-1/6 VS-NfD,
Stand: 01.05.2005, Anlage 4) geregelt. Sie besteht aus einem theoretischen und
einem praktischen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile, die jeweils für sich erfolgreich
absolviert werden müssen, erfolgen vor einer Prüfungskommission unter Vorsitz
eines Vertreters des Auftraggebers, dem die Entscheidung in Zweifelsfällen obliegt.
Die Zusammensetzung der Prüfungskommission sowie Einzelheiten der
Leistungsüberprüfung richten sich nach den einschlägigen Anordnungen der für den
Flughafen zuständigen Luftsicherheitsbehörde. Diese legt auf Antrag des
Sicherheitsunternehmens entsprechende Prüfungstermine und -orte fest. Die dem
beauftragten Unternehmen für die Ausbildung und Prüfung der Mitarbeiter/-innen
(einschließlich Schulungsgerät) entstehenden Kosten werden seitens des
Auftraggebers nicht erstattet bzw. vergütet. Prüfungen nach der Prüfungsordnung durch
andere deutsche Luftsicherheitsbehörden werden anerkannt.
Soweit das einzusetzende Personal darüber hinaus über andere Ausbildungszertifikate
verfügt (z.B. geprüfte Sicherheitsfachkraft (IHK), Aggressionsbewältigung oder Zertifikate
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gleichwertiger Art oder geprüfte Luftsicherheitskraft für den Bereich § 8 LuftSiG), sind diese
ebenfalls mit vorzulegen.
Die Durchführung der Fortbildung ist mit den Fortbildungsthemen und den Teilnehmern zu
dokumentieren und der Luftsicherheitsbehörde jährlich vorzulegen.
1.2.2.2 Beleihung
Die Beleihung der zum Zwecke der Aufgabendurchführung von dem beauftragten
Unternehmen ausgewählten und eingesetzten geeigneten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter erfolgt durch den Auftraggeber in der Weise, dass die o. a. Mitarbeiter/innen auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten einzeln aktenkundig
verpflichtet und unter Aushändigung einer Beleihungs-Urkunde zu
„Luftsicherheitsassistenten/-innen“ bestellt werden. Mit der Beleihung sind die
Beliehenen berechtigt, Luftsicherheitskontrollen als hoheitliche Aufgaben nach § 5
LuftSiG wahrzunehmen. Die Beliehenen unterliegen der Aufsicht des Auftraggebers.
se
Le
Die Aufhebung und das Ruhen der Beleihung sind in Nr. 4 der Richtlinien über die
Anforderungen an Luftsicherheitsassistenten zum Vollzug des § 5 LuftSiG auf
deutschen Flughäfen geregelt.
fa
Das beauftragte Unternehmen verpflichtet sich, für die vertraglichen Aufgaben nur
wirksam beliehene Luftsicherheitsassistenten/-innen einzusetzen und die in den
Richtlinien über die Anforderungen an Luftsicherheitsassistenten zum Vollzug des §
5 LuftSiG auf deutschen Flughäfen festgelegten Bedingungen zu erfüllen.
1.3.1 Allgemeines
un
ss
1.3 Aufsicht über das einzusetzende Personal
g
Die Aufsicht über die Luftsicherheitskontrollen führt der Auftraggeber als
Luftsicherheitsbehörde des Landes Schleswig-Holstein (§ 5 LuftSiG) durch. Das
entbindet das zu beauftragende Unternehmen jedoch nicht von seiner Pflicht, die
ordnungsgemäße Arbeit der Mitarbeiter vor Ort zu beaufsichtigen, für einen
ordnungsgemäßen Arbeitsablauf zu sorgen und ein entsprechendes
Qualitätsmanagement sicherzustellen. Die verantwortliche Person im Rahmen der
internen Fachaufsichten ist der Luftsicherheitsbehörde namentlich zu benennen. Die
Protokolle über die geleisteten Qualitätskontrollmaßnahmen sind am Ende eines
Monats vorzulegen.
Der Auftraggeber ist dem Auftragnehmer gegenüber im Rahmen der ihnen nach § 5 LuftSiG
obliegenden Aufsicht berechtigt, jederzeit fachliche Weisungen zur Aufgabenerfüllung zu
erteilen. Das Weisungsrecht wird vorrangig gegenüber solchen Mitarbeitern des
Auftragnehmers ausgeübt, die Leitungsfunktionen wahrnehmen. Weisungen des
Auftraggebers in operative Organisationseinheiten hinein erfolgen nur, wenn dies zur Abwehr
einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr erforderlich ist. Weisungen vom Auftraggeber haben
Vorrang vor Weisungen des Führungspersonals des Auftragnehmers.
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1.3.2 Dienstanweisung
Mit den Angebotsunterlagen ist vom Auftragnehmer der Entwurf einer Dienstanweisung
vorzulegen. Diese wird nach Abstimmung und Genehmigung durch den Auftraggeber
Vertragsbestandteil. Die Dienstanweisung ist nach Zuschlagserteilung bei Bedarf in
Abstimmung mit dem Auftraggeber fortzuschreiben. Der Entwurf der Dienstanweisung ist nach
den aktuellen EU-Vorschriften sowie nach dem Luftsicherheitsgesetz bestehenden
Rechtsverordnungen und sonstigen Vorgaben des BMI aufzubauen.
Die einzelnen Kontrollmaßnahmen - regelmäßig sind dies Personen-, und
Gepäckkontrollen sowie ggf. die Kontrolle von Luftfracht - sind entsprechend der
abgestimmten Dienstanweisung sowie der örtlichen Weisungslage durch die
Luftsicherheitsassistenten/-innen auszuführen. Jeder Luftsicherheitsassistent / jede
Luftsicherheitsassistentin des beauftragten Unternehmens ist darauf zu verpflichten,
nach der abgestimmten Dienstanweisung zu arbeiten bzw. sich danach zu verhalten.
1.3.3 Sicherheitstests
ss
fa
se
Le
Die abgestimmte Dienstanweisung sowie sonstige Anweisungen und Anordnungen
des Bundesministeriums des Innern oder des Auftraggebers, die auch für die
Luftsicherheitsassistenten/-innen gelten, sind in einem Informationsordner
zusammenzustellen und in den Diensträumen des Fluggastkontrolldienstes
auszulegen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fluggastkontrolldienst haben
mindestens halbjährlich bzw. aus aktuellem Anlass den Inhalt der im Ordner
gesammelten Anweisungen / Anordnungen zur Kenntnis zu nehmen und dieses
durch Unterschriftsleistung zu bestätigen.
g
un
Der Auftraggeber oder eine von ihr beauftragte Stelle führt im Rahmen der Aufsicht
unangekündigte Sicherheitstests durch. In Abhängigkeit von deren Ergebnis kann der
Auftraggeber verlangen, dass einzelne Kontrollkräfte nachgeschult werden.
Bei negativen Ergebnissen von Sicherheitstests oder bei Feststellung von groben
Pflichtverletzungen haben die Mitarbeiter der Luftsicherheitsbehörde das Recht,
Luftsicherheitsassistenten sofort vom Arbeitsplatz zu verweisen.
Im Rahmen der Aufsicht festgestellte Mängel sind unverzüglich abzustellen.
1.3.4 Berichterstattung
Festgestellte gefährliche Gegenstände, Schadensfälle bei der Fluggast - und
Gepäckkontrolle, Beschwerden bzw. Hinweise zur Luftsicherheitskontrolle sowie
besondere Kontrollfeststellungen sind durch die Luftsicherheitsassistenten/
-innen entsprechend den Festlegungen in den örtlichen Dienstanweisungen
schriftlich nachzuweisen.
Die Auftragnehmerin ist darüber hinaus verpflichtet, die bei den Sicherheitskontrollen
festgestellten gefährlichen Gegenstände statistisch zu erfassen und die statistischen
Erhebungsbögen nach den Vorgaben des BMI dem Auftraggeber bis zum 5. eines
jeden Monats vorzulegen.
Seite 5 von 9
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1.4 Ausstattung und Besetzung der Kontrollstellen an den Flughäfen
1.4.1 Ausstattung
Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Geräte für die Ausstattung der Kontrollstellen zur
Verfügung und übernimmt die Wartungs- und Reparaturkosten.
1.4.1.1 Ausstattung Flughafen Westerland auf Sylt
Personen -und Handgepäckkontrollen:
Reisegepäckkontrollen:
fa
se
Le
• 1 Kontrollstelle mit 2 Handgepäckprüfanlagen, davon 2 LEDS a-Tix
Flüssigkeitsscanner
• 1 Sicherheitsscanner QPS-200
• 2 Flüssigkeitssprengstoffspürgerät CEIA (EMA)
• 1 Sprengstoffspürgerät (EGIS)
• 6 Handsonden
un
1.4.2 Besetzung
ss
• 1 Reisegepäckprüfanlage HS 6040i
• 1 Sperrgepäckprüfanlage HS 130100 T
• 1 Sprengstoffspürgerät (EGIS)
g
Die Personalstärke pro Kontrollstelle ist gemäß den Vorgaben des BMI (Anlage 5, NLSP
Anlage F, Stand 12.Dezember 2012) im Regelfall mit 8 Kontrollkräften incl.
Einleger/Supervisor und Reisegepäckkontrolle einzuhalten. Bei Inbetriebnahme einer
zweiten Kontrolllinie erweitert sich der Personalbedarf um zusätzlich 3
Luftsicherheitsassistenten.
Für den Flughafen Sylt ist die Kontrollstelle jeweils bei bis zu 100 Passagiersitzplätzen eine
Stunde vor dem geplanten Abflug mit einer Kontrolllinie in Betrieb zu nehmen. Bei mehr als
100 Passagiersitzplätzen ist die Kontrollstelle grundsätzlich zwei Stunden vor dem
geplanten Abflug mit einer Kontrollstraße in Betrieb zu nehmen. Bei gleichzeitiger
Abfertigung von mehreren Luftfahrzeugen sind je nach Bedarf weitere Kontrolllinie in
Betrieb zu nehmen. Einzelheiten sind entsprechend der gültigen Flugpläne mit der
Luftsicherheitsbehörde vorher abzustimmen.
Bei der Abwicklung der Personenkontrollen ist sicherzustellen, dass genügend weibliche und
männliche Luftsicherheitsassistenten zur Wahrnehmung der Aufgaben und Gewährleistung
einer gleichgeschlechtlichen Kontrolle zur Verfügung stehen.
Der/die Mitarbeiter sind nach Beendigung der Reisegepäckkontrolle bei der
Personen- und Handgepäckkontrolle als Verstärkung einzusetzen. Die
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Reisegepäckkontrolle beginnt entsprechend der Zeiten der Personen- und
Handgepäckkontrolle.
Bei einem eventuellen Vorabend-Check-in soll die Öffnungszeit der Kontrollstelle 1 Stunde
betragen und mit 1 Luftsicherheitsassistenten/in besetzt werden.
Die Personalstärke und die vorgegebenen Zeiten können jederzeit durch den Auftraggeber
den aktuellen Erfordernissen angepasst werden.
Sollte durch nicht vorhersehbare Umstände im Einzelfall der Einsatz von mehr Personal als
vorgesehen für die Personen- und Handgepäckkontrolle sowie die Reisegepäckkontrolle
erforderlich sein, kann der Stations-/Schichtleiter den Einsatz weiteren Personals ohne
Rücksprache mit dem Auftraggeber veranlassen. Die Begründung dafür ist der monatlichen
Abrechnung beizufügen.
1.5 Weiteres Personal
se
Le
Die Auftragnehmerin muss einen Strahlenschutzbeauftragten für die zu nutzende
Röntgentechnik benennen, der entsprechend der jeweiligen Rechtvorschriften
ausgebildet ist.
1.6 Anforderungen an das ausführende Unternehmen
fa
Die Durchführung der dem Auftragnehmer obliegenden Leistungen erfordert ein besonders
hohes Maß an Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
ss
Vom Unternehmen werden daher insbesondere gefordert:
g
un
seriöse Mitarbeiterauswahl,
qualifizierte Dienstaufsicht über die Mitarbeiter
geringe Personalfluktuation in den ausgeschriebenen Objekten
auftragnehmerinterne Fortbildungen nach den aktuellen Richtlinien des BMI
Ausstattung der Mitarbeiter mit Dienstbekleidung und geeigneten Diensthandschuhen
Qualifizierte Ausbilder, die von der Luftsicherheitsbehörde anerkannt werden
2 Leistungsumfang / flughafenspezifische Daten: Flugpläne,
Fluggastzahlen und Jahresstunden (Stand: Juli 2016)
2.1 Flughafen Sylt
(siehe Anlage 6 Flugplan Westerland auf Sylt)
Da die Durchführung der Flüge in Westerland sehr stark saisonabhängig ist, wird auf die
anliegende Aufstellung verwiesen. Die aktuelle Entwicklung mit lässt auch im Jahr 2016 ein
Verkehrsaufkommen wie im Jahr 2015 erwarten.
Seite 7 von 9
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2.1.1 Fluggastzahlen
2012: 72.439
2013: 73.156
2014: 71.933
2015: 67.336
2.1.2 Geleistete Jahresstunden
2012: 8182,25
2013: 15.891,50
2015: 17331,25
se
Le
2014: 15.141,25
ss
fa
Als Anlage 7 ist eine Aufstellung beigefügt, aus der sich die monatliche Verteilung der
Personalstunden ergibt.
2.2 Die Berechnung des Jahres-Personenstunden-Kontingentes
un
g
Die Berechnung des Jahres-Personenstunden-Kontingentes legt die Grundzeit der
Wahrnehmung der Aufgaben nach § 5 LuftSiG zugrunde. Dazu zählt die unmittelbar
für die Aufgabenwahrnehmung notwendige Arbeitszeit
aktiv geleistete Zeiten für die Durchsuchung von Fluggästen und mitgeführtem
Gepäck, einschließlich der gegenseitigen Kontrolle der Luftsicherheitsassistenten und der Absuche von Nahbereichen
sachliche Verteilzeit, d. h. Zeiten für Besprechungen und Rücksprachen in
allgemeinen dienstlichen Angelegenheiten, allgemeine Rüstzeiten (tägliches
Einrichten und Aufräumen des Arbeitsplatzes, Vorbereitung technischer
Arbeitsmittel)
Zeit für Maßnahmen der unternehmenseigenen Qualitätskontrolle am
Flughafen.
Nicht berücksichtigt ist die persönliche Verteilzeit, d. h. Zeiten für Aus- und
Fortbildung, Besprechungen und Rücksprachen in persönlichen Angelegenheiten
sowie für persönliche Verrichtungen und Erholungs- und Entspannungszeiten,
Wegezeiten bis zum Dienstantritt bzw. zur Arbeitsaufnahme an den Kontrollstellen.
Seite 8 von 9
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Die Anzahl des tatsächlich zu leistenden Jahres-Personenstunden-Kontingentes ist
variabel und abhängig von
dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen und
Abweichungen vom jeweiligen Flugplan.
Insbesondere der Wegfall oder die Neuaufnahme einer Destination oder Einstellung
bzw. Verminderung der Anzahl der Flüge bei einigen Verbindungen führt zu
Veränderungen in der Passagierzahl.
Auf solche Veränderungen muss der Auftragnehmer vorbereitet sein.
2.3 Verfahren zum Abruf der Personenstunden
se
Le
Um saisonbedingte Schwankungen des Fluggastaufkommens bei der
Bedarfsberechnung zu berücksichtigen, ermittelt der Auftragnehmer auf der
Grundlage einer retrograden Betrachtung von Verkehrsprognose und tatsächlichem
Verkehrsaufkommen der vorangegangenen Jahre das voraussichtliche JahresPersonenstunden-Kontingent für das Folgejahr.
Bei der Ermittlung der voraussichtlich anfallenden Kontrollstunden ist insbesondere
zu berücksichtigen:
fa
un
ss
Sommer-/Winterflugplan
Verkehrsprognose
Erfahrungswerte der zurückliegenden Jahre,
bekannte Neubau-/ Erweiterungsmaßnahmen
g
Die Luftsicherheitsbehörde teilt alle ihr bekannten Faktoren, die zu einer Änderung
der zu erwartenden Fluggastkontrollen führen können, unverzüglich dem
Auftragnehmer mit.
Der Auftragnehmer leistet die Kontrollstunden aufgrund der Anforderung des
Auftraggebers. Unvorhergesehene zusätzliche Leistungen sind unverzüglich
anzufordern. Verlängerter Aufwand für Kontrollen aufgrund Verspätungen von Flügen
sind keine unvorhergesehenen Leistungen in diesem Sinne.
Stand: 01.07.2016
Seite 9 von 9
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Leistungsverzeichnis/Preisblatt
Pos-Nr.
1
2
3
4
Beschreibung
Menge
Stundenverrechnungssätze netto pro Kontrollkraft
einschließlich aller Nebenkosten gemäß
Leistungsbeschreibung
Stundenverrechnungssatz Tagesdienst
Stundenverrechnungssatz Nachtdienst
Stundenverrechnungssatz Sonntagsdienst
Stundenverrechnungssatz Feiertagsdienst
Gesamtpreis
netto
St
St
St
St
1
1
1
1
Le
Einzelpreis
netto
ME
-
- €
Gesamtsumme ohne Nachlass netto
Preisnachlass auf die Abrechnungssumme in %
se
fa
€
€
€
€
Preisnachlass in €
- €
Gesamtsumme unter Berücksichtigung des Nachlasses
19%
Umsatzsteuer
- €
- €
Gesamtsumme brutto
ss
un
- €
g
*Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Schleswig-Holsteinische Landesregierung eine Erhöhung des vergaberechtlichen Mindestlohns
zum 01.02.2017 plant.
Die erforderlichen hinterlegten Felder sind auszufüllen!
Hinweis! Das Ausführen von Makros muss aktiviert sein, da die Inhalte sonst beim Speichern verloren gehen.
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g
un
ss
fa
se
Le
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
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g
un
ss
fa
se
Le
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g
un
ss
fa
se
Le
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
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g
un
ss
fa
se
Le
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
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g
un
ss
fa
se
Le
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Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt,
Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
von 11.2.7
nach 11.2.6
5
von 11.2.7
nach 11.2.3.10
2
von 11.2.7
nach 11.2.3.9
2
von 11.2.6
nach 11.2.3.10
4
von 11.2.6
nach 11.2.3.9
3
von 11.2.6
nach 11.2.3.8
3
von 11.2.6
nach 11.2.3.7
24 mT
20 oT
von 11.2.5
nach 11.2.4
3
von 11.2.5
nach 11.2.3.10
3
von 11.2.5
nach 11.2.3.9
4
von 11.2.4
nach 11.2.5
9
von 11.2.3.10
nach 11.2.3.9
69
von 11.2.3.9
nach 11.2.3.10
von 11.2.3.7 nach 11.2.3.7 m.
FlgHAusw
16
von 11.2.3.3
nach 11.2.3.2
von 11.2.3.6 nach 11.2.3.6 m.
FlgHAusw
2
2
2
3
3
4
4
2
x
x
x
x
4
x
x
x
x
5
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
d
x
x
Grundmodul
e
x
x
Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter Grundmodul
denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
Kenntnis der Meldeverfahren
Grundmodul
f
x
x
g
x
x
Grundmodul
j
x
x
Grundmodul
k
x
x
Verbundmodul 1
x
Le
Verbundmodul 1
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Verbundmodul 1
x
x
Verbundmodul 1
x
x
Verbundmodul 1
x
x
x
x
x
x
x
x
6
2
1
se
x
Verbundmodul 1
Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der
Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die die Sicherheit der
Lieferkette kontrollieren
Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener
Verbundmodul 1
Gegenstände
Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung Verbundmodul 1
oder Kontrollverfahren
Verbundmodul 1
Kenntnis der Techniken für Durchsuchungen von Hand
Verbundmodul 2
x
x
x
x
x
x
x
x
Verbundmodul 3
x
x
x
x
x
Verbundmodul 3
Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der
Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen
durchführen
Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter Verbundmodul 4
denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
Kenntnis der Meldeverfahren
Verbundmodul 5
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Verbundmodul 5
Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
Verbundmodul 7
h
x
x
Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
Verbundmodul 7
i
x
x
x
x
Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung Verbundmodul 7
oder Kontrollverfahren
Spezialmodul 1a
Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt,
Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
Spezialmodul 1a
a
x
b
x
Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der
Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen
durchführen
Kenntnis der Verfahren für Zugangskontrollen
Spezialmodul 1a
c
x
Spezialmodul 1a
d
x
Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise
Spezialmodul 1a
e
x
Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter Spezialmodul 1a
denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
Kenntnis der Meldeverfahren
Spezialmodul 1a
f
x
g
x
Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
Spezialmodul 1a
Kenntnis der Sofortmaßnahmen
Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und
menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
Spezialmodul 1a
i
x
4
13
un
g
x
x
x
Spezialmodul 1a
j
x
Spezialmodul 1a
h
x
Spezialmodul 1a
x
Spezialmodul 1a
x
3 mT
6 oT
15 mT
0 oT
3
1
1
1
Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener
Gegenstände/auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
Kenntnis der Sofortmaßnahmen
x
10
ss
Verbundmodul 3
Verbundmodul 6
2
3
fa
Fähigkeit zur Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung
Version 3.1 - 9. Mai 2016
5
a
Grundmodul
Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener
Gegenstände
20 mT
16 oT
b
Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise
Kenntnis der Sofortmaßnahmen
Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener
Gegenstände
Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt,
Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften
von 11.2.3.2
nach 11.2.3.3
11.2.7
2
von 11.2.3.1b
nach 11.2.3.4
4
von 11.2.3.1b
nach 11.2.3.1a
6 36 34
11.2.6
11.2.5
11.2.4
11.2.3.10
11.2.3.8
11.2.3.9
6
Grundmodul
c
Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender
Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände
hinreichend zu gewährleisten
4
UE
Grundmodul
Grundmodul
Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt,
Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften
11.2.3.7
100 mT 76 mT
4 oF 4 oF
40 27
64 oT 42 oT
7 mF 7 mF
Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der
Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen
durchführen
Kenntnis der Verfahren für Zugangskontrollen
Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und
menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
11.2.3.6
11.2.3.5
11.2.3.4
11.2.3.3
11.2.3.2
11.2.3.1b
266 197
von 11.2.3.1a
nach 11.2.3.1b
GesamtUnterrichtseinheiten
von 11.2.3.1
nach 11.2.3.5
Stand: 9. Mai 2016, Version 3.1
von 11.2.3.1
nach 11.2.3.3
Art
Umschulungen
von 11.2.3.1
nach 11.2.3.2
Thema
11.2.3.1a
11.2.2
11.2.3 Tätigkeitsspezifische
Schulung von Personen,
die Sicherheitskontrollen durchführen
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben?
1
1
8
266
Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
Spezialmodul 1a
zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit
kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen
Spezialmodul 1a
x
Spezialmodul 1a
Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren
Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung Spezialmodul 1a
oder Kontrollverfahren
Spezialmodul 1a
Kenntnis der Techniken für Durchsuchungen von Hand
x
Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender
Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände
hinreichend zu gewährleisten
Spezialmodul 1a
x
Spezialmodul 1a
x
Spezialmodul 1a
x
Spezialmodul 1a
Fähigkeit zur Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung
Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Spezialmodul 1a
Bilder
Spezialmodul 1a
praktische Einweisung
x
Kenntnis der Ausnahmen von Kontrollen und besonderer Sicherheitsverfahren
Kenntnis der Schutzanforderungen für aufgegebenes Gepäck
k
x
x
x
x
x
Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt,
Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
Spezialmodul 1b
a
x
Spezialmodul 1b
b
x
Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der
Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen
durchführen
Kenntnis der Verfahren für Zugangskontrollen
Spezialmodul 1b
c
x
Spezialmodul 1b
d
x
Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise
Spezialmodul 1b
e
x
Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter Spezialmodul 1b
denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
Kenntnis der Meldeverfahren
Spezialmodul 1b
f
x
g
x
Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
Spezialmodul 1b
h
x
Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
Spezialmodul 1b
Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und
menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
Spezialmodul 1b
i
j
Spezialmodul 1b
k
x
x
x
Spezialmodul 1b
x
Spezialmodul 1b
x
Spezialmodul 1b
x
Spezialmodul 1b
x
Spezialmodul 1b
x
Spezialmodul 1b
Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener
Spezialmodul 1b
Gegenstände
Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung Spezialmodul 1b
oder Kontrollverfahren
Spezialmodul 1b
Kenntnis der Techniken für Durchsuchungen von Hand
x
Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender
Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände
hinreichend zu gewährleisten
Spezialmodul 1b
x
Spezialmodul 1b
Fähigkeit zur Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung
Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Spezialmodul 1b
Bilder
Spezialmodul 1b
praktische Einweisung
x
Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren
Kenntnis der Sofortmaßnahmen
zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit
kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen
Kenntnis der Ausnahmen von Kontrollen und besonderer Sicherheitsverfahren
Kenntnis der Schutzanforderungen für aufgegebenes Gepäck
197
Le
se
x
x
x
x
x
Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
Spezialmodul 2
x
Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
Spezialmodul 2
x
Spezialmodul 2
Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
Kenntnis der Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Spezialmodul 2
Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
Spezialmodul 2
Kenntnis der jeweiligen Kontrollmethoden für die verschiedenen Arten von Fracht
und Post
Spezialmodul 2
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
x
Spezialmodul 2
x
Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten
Bilder
x
un
g
x
Spezialmodul 3
x
Spezialmodul 3
x
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Fähigkeit zur Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder
Spezialmodul 3
x
Spezialmodul 3
x
Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
Spezialmodul 4
Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
Spezialmodul 4
Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener
Gegenstände
Spezialmodul 4
x
Kenntnis der Sofortmaßnahmen
Spezialmodul 4
x
Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
Spezialmodul 4
h
i
20 mT
0 oT
4
6
x
x
x
h
Spezialmodul 5
3
5
3
4
12 mT
8 oT
2
20 mT
0 oT
5
Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
Kenntnis der Verfahren für Streifengänge, das Anhalten von Personen und der
Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
ss
x
Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
Spezialmodul 5
fa
1
2
1
x
x
Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
Spezialmodul 5
zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit
kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen
Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für Zugangskontrollen, einschließlich
Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten
Zugangskontrollsysteme
Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Flughafenausweise und
Fahrzeugausweise, die zum Zugang zu den Bereichen der Luftseite berechtigen,
sowie Fähigkeit, diese Zulassungen zu erkennen
Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
Spezialmodul 5
x
1
Spezialmodul 5
x
1
Spezialmodul 5
x
Spezialmodul 5
x
Spezialmodul 6
x
Kenntnis der Rechtsvorschriften für Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchungen
Spezialmodul 6
x
Kenntnis der Konfiguration des/der Luftfahrzeugtyp(en), an dem/denen die
Person die Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchungen durchzuführen hat
Spezialmodul 6
x
Version 3.1 - 9. Mai 2016
i
x
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben?
3
3
Fähigkeit zur Durchführung von Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchungen mit
ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener
Gegenstände hinreichend zu gewährleisten
Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
Spezialmodul 6
x
Spezialmodul 6
x
Kenntnis der Verfahren für die Sicherung der Luftfahrzeuge und die
Verhinderung des unbefugten Zugangs zu ihnen
Spezialmodul 7
x
Kenntnis der Verfahren zum Versiegeln von Luftfahrzeugen, wenn anwendbar
Spezialmodul 7
x
Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter Spezialmodul 7
denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Flughafenausweise
Spezialmodul 7
x
3
x
Kenntnis der Anforderungen und Techniken für die Zuordnung von Fluggästen
und Gepäck
Spezialmodul 8
x
Kenntnis der Schutzanforderungen für Material von Luftfahrtunternehmen, das
für die Abfertigung von Fluggästen und Gepäck verwendet wird
Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
Spezialmodul 8
x
Spezialmodul 9
x
Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
Spezialmodul 9
x
Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
Spezialmodul 9
x
Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
Spezialmodul 9
x
Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von
Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen
Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
Spezialmodul 10
x
Spezialmodul 10
x
Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
Spezialmodul 10
x
Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
Spezialmodul 10
x
Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener
Gegenstände
Kenntnis der Sofortmaßnahmen
Spezialmodul 11
x
Spezialmodul 11
x
Kenntnis der Aufsichtsaufgaben
1
3
3
8
Spezialmodul 11
x
Fähigkeit zur Betreuung und Schulung am Arbeitsplatz und zur Motivation anderer Spezialmodul 11
x
Kenntnisse in Techniken der Konfliktbewältigung
Spezialmodul 11
x
Kenntnis der internen Qualitätskontrolle
Spezialmodul 11
x
Fähigkeit zur Motivation anderer
Spezialmodul 12
x
Spezialmodul 12
Kenntnisse der internen, nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen
Qualitätskontrolle
Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für die Fahrzeugkontrolle, einschließlich Spezialmodul 13
Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
Kenntnis der Techniken für Fahrzeugkontrollen
Spezialmodul 13
x
Fähigkeit zur Durchführung von Fahrzeugkontrollen mit ausreichender
Spezialmodul 13
Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände
hinreichend zu gewährleisten
Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für die Fahrzeugkontrolle, einschließlich Spezialmodul 13
Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
(Kombianteil aus 11.2.3.4)
Le
x
x
1
2
se
x
x
Kenntnis der Techniken für Fahrzeugkontrollen
Spezialmodul 13
(Kombianteil aus 11.2.3.4)
x
Fähigkeit zur Durchführung von Fahrzeugkontrollen mit ausreichender
Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände
hinreichend zu gewährleisten
Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
Spezialmodul 13
(Kombianteil aus 11.2.3.4)
x
Spezialmodul 14
(Kombianteil aus 11.2.3.9)
x
Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
Spezialmodul 14
(Kombianteil aus 11.2.3.9)
x
Kennnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
Spezialmodul 14
(Kombianteil aus 11.2.3.9)
x
Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von
Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen
Spezialmodul 15
(Kombianteil aus
11.2.3.10)
Spezialmodul 16
(Kombianteil aus 11.2.3.3)
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
6
6
fa
1
x
2
ss
6
un
2
g
2
x
2
Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender
Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände
hinreichend zu gewährleisten
Kenntnis der Verfahren für Streifengänge, das Anhalten von Personen und der
Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
Spezialmodul 16
(Kombianteil aus 11.2.3.3)
x
3
Spezialmodul 17
(Kombianteil aus 11.2.3.5)
x
1
Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für Zugangskontrollen, einschließlich
Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
Spezialmodul 17
(Kombianteil aus 11.2.3.5)
x
1
Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten
Zugangskontrollsysteme
Spezialmodul 17
(Kombianteil aus 11.2.3.5)
x
Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Flughafenausweise und
Fahrzeugausweise, die zum Zugang zu den Bereichen der Luftseite berechtigen,
sowie Fähigkeit, diese Zulassungen zu erkennen
Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von
Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen
Spezialmodul 17
(Kombianteil aus 11.2.3.5)
x
x
Spezialmodul 18
(Kombianteil aus
11.2.3.10)
Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
Spezialmodul 18
(Kombianteil aus
11.2.3.10)
Kennnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
Spezialmodul 18
(Kombianteil aus
11.2.3.10)
Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren Spezialmodul 19
Kenntnisse über die Zugangskontrolle und die einschlägigen Kontrollverfahren
Spezialmodul 19
Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Flughafenausweise
Spezialmodul 19
Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt,
Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
Spezialmodul 20
(Kombianteil mit
Flughafenausweis)
Spezialmodul 20
(Kombianteil
Flughafenausweis)
Spezialmodul 20
(Kombianteil
Flughafenausweis)
Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften
Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der
Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen
durchführen
Version 3.1 - 9. Mai 2016
2
x
x
x
x
x
x
x
x
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben?
Kenntnis über die Zugangskontrollen und die einschlägigen Kontrollverfahren
Spezialmodul 20
(Kombianteil
Flughafenausweis)
Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren Spezialmodul 20
(Kombianteil
Flughafenausweis)
Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Flughafenausweise
Spezialmodul 20
(Kombianteil
Flughafenausweis)
Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt,
Spezialmodul 21
Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
(Kombianteil
Flughafenausweis)
Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften
Spezialmodul 21
(Kombianteil
Flughafenausweis)
Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der
Spezialmodul 21
Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen
(Kombianteil
durchführen
Flughafenausweis)
Kenntnis über die Zugangskontrollen und die einschlägigen Kontrollverfahren
Spezialmodul 21
(Kombianteil
Flughafenausweis)
Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren Spezialmodul 21
(Kombianteil
Flughafenausweis)
Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
Umschulungsmodul 1
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Kenntnis der Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Umschulungsmodul 1
Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
Kenntnis der jeweiligen Kontrollmethoden für die verschiedenen Arten von Fracht Umschulungsmodul 1
und Post
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Umschulungsmodul 1
x
Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
Umschulungsmodul 1
x
Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Umschulungsmodul 1
Bilder
x
2
4
x
x
2
12 mT
8 oT
2
3
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Umschulungsmodul 2
x
Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender
Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände
hinreichend zu gewährleisten
Umschulungsmodul 2
x
Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
Umschulungsmodul 3
x
Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
Umschulungsmodul 3
x
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Umschulungsmodul 3
Umschulungsmodul 3
Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten
Bilder
Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Umschulungsmodul 4
Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen
Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
Umschulungsmodul 4
Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
Umschulungsmodul 4
Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
Umschulungsmodul 4
Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
Umschulungsmodul 5
Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
Umschulungsmodul 5
Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
Umschulungsmodul 5
Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
Umschulungsmodul 5
Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter Umschulungsmodul 6
denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
Kenntnis der Sofortmaßnahmen
Umschulungsmodul 6
Le
1
1
1
1
x
x
se
x
3
x
x
fa
x
x
3
ss
x
x
x
x
un
Kenntnis der Verfahren für die Sicherung der Luftfahrzeuge und die
Verhinderung des unbefugten Zugangs zu ihnen
Kenntnis der Verfahren zum Versiegeln von Luftfahrzeugen, wenn anwendbar
Umschulungsmodul 6
Kenntnis der Sofortmaßnahmen
Umschulungsmodul 7
Kenntnis der Anforderungen und Techniken für die Zuordnung von Fluggästen
und Gepäck
Kenntnis der Schutzanforderungen für Material von Luftfahrtunternehmen, das
für die Abfertigung von Fluggästen und Gepäck verwendet wird
Kenntnis der Verfahren für Streifengänge, das Anhalten von Personen und der
Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
Umschulungsmodul 7
Umschulungsmodul 8
x
Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für Zugangskontrollen, einschließlich
Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten
Zugangskontrollsysteme
Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Flughafenausweise und
Fahrzeugausweise, die zum Zugang zu den Bereichen der Luftseite berechtigen,
sowie Fähigkeit, diese Zulassungen zu erkennen
Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
Umschulungsmodul 8
x
Umschulungsmodul 8
x
Umschulungsmodul 8
x
Umschulungsmodul 6
Umschulungsmodul 7
2
x
x
g
x
x
2
x
x
2
Umschulungsmodul 9
x
Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter Umschulungsmodul 9
denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
Umschulungsmodul 9
x
Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
Umschulungsmodul 9
x
Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
Umschulungsmodul 9
x
Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
Umschulungsmodul 10
x
Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
Umschulungsmodul 10
x
Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter Umschulungsmodul 10
denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
Umschulungsmodul 10
x
4
x
4
x
Umschulungsmodul 10
x
Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von
Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen
Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
Umschulungsmodul 11
x
Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
Umschulungsmodul 11
x
Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
Umschulungsmodul 11
x
Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Flughafenausweise
Umschulungsmodul 12
x
Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren Umschulungsmodul 12
x
Kenntnis über die Zugangskontrolle und die einschlägigen Kontrollverfahren
Umschulungsmodul 12
Fähigkeit zur Motivation anderer
Umschulungsmodul 13
x
Kenntnisse der internen, nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen
Qualitätskontrolle
Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener
Gegenstände
Kenntnis der Sofortmaßnahmen
Umschulungsmodul 13
x
Version 3.1 - 9. Mai 2016
2
x
4
Umschulungsmodul 14
x
Umschulungsmodul 14
x
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben?
2
5
5
Kenntnis der Aufsichtsaufgaben
Umschulungsmodul 14
x
Fähigkeit zur Betreuung und Schulung am Arbeitsplatz und zur Motivation anderer Umschulungsmodul 14
x
Kenntnisse in Techniken der Konfliktbewältigung
Umschulungsmodul 14
x
Kenntnis der internen Qualitätskontrolle
Umschulungsmodul 14
Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
Umschulungsmodul 15
x
Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
Umschulungsmodul 15
x
Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
Umschulungsmodul 15
x
Kenntnis der Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Umschulungsmodul 15
Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
Kenntnis der jeweiligen Kontrollmethoden für die verschiedenen Arten von Fracht Umschulungsmodul 15
und Post
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Umschulungsmodul 15
x
Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Umschulungsmodul 15
Bilder
Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
Umschulungsmodul 16
Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und
menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
Umschulungsmodul 16
Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener
Gegenstände
Umschulungsmodul 18
Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und
menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
Umschulungsmodul 18
zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit
kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen
Kenntnis der Ausnahmen von Kontrollen und besonderer Sicherheitsverfahren
Umschulungsmodul 18
Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
Umschulungsmodul 18
Umschulungsmodul 18
Umschulungsmodul 18
Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung Umschulungsmodul 18
oder Kontrollverfahren
Kenntnis der Techniken für Durchsuchungen von Hand
Umschulungsmodul 18
Umschulungsmodul 18
Umschulungsmodul 18
Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter Umschulungsmodul 19
denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
Umschulungsmodul 19
Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
Umschulungsmodul 19
Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
Umschulungsmodul 19
Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
Umschulungsmodul 19
Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter Umschulungsmodul 20
denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Umschulungsmodul 20
Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen
Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
Umschulungsmodul 20
Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
Umschulungsmodul 20
Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
Umschulungsmodul 20
Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für die Fahrzeugkontrolle, einschließlich Umschulungsmodul 21
Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
Kenntnis der Techniken für Fahrzeugkontrollen
Umschulungsmodul 21
Fähigkeit zur Durchführung von Fahrzeugkontrollen mit ausreichender
Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände
hinreichend zu gewährleisten
Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von
Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen
Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
x
x
x
h
7
x
j
x
x
1
x
2
x
6
x
f
69
x
h
x
x
j
x
k
x
Le
x
x
se
x
x
x
fa
x
x
ss
x
x
un
x
x
g
Umschulungsmodul 21
x
x
x
x
1
x
2
6
x
Umschulungsmodul 22
x
Umschulungsmodul 22
x
Umschulungsmodul 22
Umschulungsmodul 23
x
Umschulungsmodul 23
x
Umschulungsmodul 23
x
2
x
3
Umschulungsmodul 23
x
Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren Umschulungsmodul 23
x
Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Flughafenausweise
Umschulungsmodul 23
x
Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt,
Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften
Umschulungsmodul 24
x
Umschulungsmodul 24
x
Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der
Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen
durchführen
Kenntnis über die Zugangskontrollen und die einschlägigen Kontrollverfahren
Umschulungsmodul 24
x
Umschulungsmodul 24
x
Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren Umschulungsmodul 24
x
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben?
3
x
Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
Version 3.1 - 9. Mai 2016
3
x
Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt,
Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften
Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der
Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen
durchführen
Kenntnis über die Zugangskontrollen und die einschlägigen Kontrollverfahren
24 mT
20 oT
x
Umschulungsmodul 16
Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für die Fahrzeugkontrolle, einschließlich Umschulungsmodul 17
Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
(Kombianteil aus 11.2.3.4)
Kenntnis der Techniken für Fahrzeugkontrollen
Umschulungsmodul 17
(Kombianteil aus 11.2.3.4)
Umschulungsmodul 17
Fähigkeit zur Durchführung von Fahrzeugkontrollen mit ausreichender
Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände
(Kombianteil aus 11.2.3.4)
hinreichend zu gewährleisten
Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter Umschulungsmodul 18
denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
Umschulungsmodul 18
Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender
Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände
hinreichend zu gewährleisten
praktische Einweisung
x
3
Link
Thema
Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der
Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle
Bedrohungen
Kenntnis der Rechtsvorschriften für die
Luftsicherheit
Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit,
einschließlich der Verpflichtungen und
Zuständigkeiten von Personen, die
Sicherheitskontrollen durchführen
Kenntnis der Verfahren für Zugangskontrollen
Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen
verwendeten Ausweise
Art
11.2.2
Unterrichtseinheiten
Link
Grundmodul
11.2.3.4/11.2.3.5/11.2.4/11.2.5
a
Grundmodul
11.2.3.4/11.2.3.5/11.2.4/11.2.5
b
Grundmodul
Grundmodul
11.2.3.4/11.2.3.5/11.2.4/11.2.5
11.2.3.4/11.2.3.5/11.2.4/11.2.5
c
d
Grundmodul
11.2.3.4/11.2.3.5/11.2.4/11.2.5
e
11.2.3.4/11.2.3.5/11.2.4/11.2.5
11.2.3.4/11.2.3.5/11.2.4/11.2.5
f
g
Aufteilung
Themenkomplexe
20
4
5
Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von
Personen und der Umstände, unter denen Personen
angehalten oder gemeldet werden sollten
Grundmodul
Kenntnis der Meldeverfahren
Grundmodul
Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem
Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das
Grundmodul
Niveau der Sicherheit
Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
Fähigkeit zur Identifizierung verbotener
Gegenstände
Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf
sicherheitsrelevante Zwischenfälle
Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der
verwendeten Sicherheitsausrüstung oder
Kontrollverfahren
Fähigkeit zur Motivation anderer
Kenntnisse der internen, nationalen, unionsweiten
und internationalen Qualitätskontrolle
Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und
Post
Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken
verbotener Gegenstände
Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn
anwendbar
Personengruppe
Le
se
fa
Grundmodul
Verbundmodul 7
ss
11.2.3.4/11.2.3.5/11.2.4/11.2.5
6
2
1
j
2
un
11.2.3.4/11.2.3.5/11.2.4/11.2.5
11.2.4/11.2.5
Verbundmodul 7
11.2.4/11.2.5
Verbundmodul 7
Spezialmodul 12
11.2.4/11.2.5
11.2.5
Spezialmodul 12
11.2.5
Spezialmodul 14 (Kombianteil aus 11.2.3.9)
11.2.5
Spezialmodul 14 (Kombianteil aus 11.2.3.9)
11.2.5
Spezialmodul 14 (Kombianteil aus 11.2.3.9)
11.2.5
g
k
Link
8
8
Link
6
6
Link
2
2
h
i
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Version 3.1 - 9. Mai 2016
Link
Thema
Art
Personengruppe
11.2.2
Unterrichtseinheiten
Link
Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen
für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen,
Bordvorräte und Flughafenlieferungen
Spezialmodul 18 (Kombianteil aus 11.2.3.10)
Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken
verbotener Gegenstände
Spezialmodul 18 (Kombianteil aus 11.2.3.10)
Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn
Spezialmodul 18 (Kombianteil aus 11.2.3.10)
anwendbar
Le
se
11.2.5
11.2.5
fa
11.2.5
ss
un
g
Identische,
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Version 3.1 - 9. Mai 2016
Aufteilung
Themenkomplexe
2
2
"Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten und gemeldet werden sollten"
Thema
Ziel
Inhalt
Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von situationsbezogenes richtiges Verhalten beim Verhaltensregeln beim Antreffen verdächtiger Personen
Personen und der Umstände, unter denen
Antreffen
verdächtiger
Personen
Kenntnis der
sogenannten
„JedermannRechtliche Voraussetzungen unter denen Personen
Personen angehalten und gemeldet werden Rechte“
angehalten und gemeldet werden dürfen
sollten
• Festnahmerecht gem. § 127 Abs. 1 StPO
• Selbsthilferecht gem. §§ 229, 230 BGB (einschl.
Selbstschutz-Verhaltensgrundsätze)
• Notwehr gem. § 32 StGB, § 227 BGB
Le
se
fa
ss
un
g
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"Kenntnis über frühere, unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen"
Thema
Ziel
Inhalt
Historischer Überblick
Kenntnis der historischen Entwicklung der
Entwicklung der Bedrohung des zivilen Luftverkehrs durch
Angriffe auf den Luftverkehr mit maßgeblichen den Terrorismus
Beispielen und deren Auswirkungen
beispielhafte Aufzählung:
• Anschlag auf Luftfahrzeug der PanAm über Lockerbie
(1988)
• Anschläge des 11. September 2001 in den USA
• Schuhbomber Dezember 2001
• Unterhosenbomber Dezember 2009
• Jemenpakete
• aktuelle Vorkommnisse (weiteres: siehe Lagebild
Luftsicherheit)
Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs
Le
Kenntnis der Motive für Anschläge (Warum ist • Prestige und hoher Symbolwert des Luftfahrzeugs. bzw.
die Zivilluftfahrt ein attraktives Angriffsziel)
der Luftfahrtunternehmen in Bezug auf einen bestimmten
Staat
• Starker Druck auf Regierungen und Behörden –
Symbolwirkung
• Große Anzahl von Betroffenen und Opfern
• kleiner Aufwand, großer Schaden
• Fluggäste und Angehörige verschiedener Nationalitäten
sind betroffen – Potenzierung des politischen Drucks
• hohe Öffentlichkeitswirksamkeit
• durch die große Mobilität wird polizeiliches Handeln
erschwert
se
fa
ss
un
g
Kenntnis über potentielle Täter/Tätergruppen Tätergruppen, welche eine Bedrohung des zivilen
Luftverkehrs darstellen oder darstellen können
• Terroristen
• Kriminelle
• mental gestörte Passagiere
• politische oder religiöse Motivierte
• Menschen mit Rachegefühlen (z. B. auch
entlassene, ehemalige Luftsicherheitskontrollkräfte)
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Kenntnis der Gefahren für die Sicherheit des
Luftverkehrs im Zusammenhang mit den
Luftsicherheitsmaßnahmen
Maßnahmen der Sicherheitsbehörden nach
Gefährdungsbewertung
Kenntnis über aktuelle Bedrohungslagen
sowie deren Bewertung und die Anordnung
von Maßnahmen durch die
Sicherheitsbehörden
Le
"Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften"
Thema
Ziel
Internationale und nationale
Überblick über die die Gesamtheit und
Rechtsvorschriften
Systematik der Gesetze und Verordnungen in
der jeweils gültigen Fassung
se
fa
ss
• Sabotageakte
• Entführungen
• Terroristische Anschläge
• Bombendrohungen
• Waffen und Explosivstoffe
• aktuelle Bedrohungen
Aktuelles Lagebild Terrorismus und Luftsicherheit
Aktuelle Bedrohungen und Bewertungen
Anordnung von (zusätzlichen) Sicherheitsmaßnahmen
Verantwortlichkeiten – Umsetzung besonderer
Sicherheitsmaßnahmen
Inhalt
VO (EG) Nr. 300/2008
VO (EG) Nr. 272/2009
DVO (EU) 2015/1998
zuzüglich weitere VO/andere Vorschriften
Luftsicherheitsgesetz
Nationales Luftsicherheitsprogramm (NLSP)
un
g
Kenntnisse internationaler Verordnungen und neben einschlägigen EU-Verordnungen und nationalen
Vorgaben
Vorgaben ICAO-Standards und ECAC-Empfehlungen
kennen
Kenntnis relevanter Grundrechte
Gliederung der Rechtsordnung in öffentliches Recht und
Zivilrecht
Grundgesetz garantiert den Bürgern Grundrechte
z.B. Schutz der Menschenwürde, Art. 1 GG
Allgemeine Handlungsfreiheit und allgemeines
Persönlichkeitsrecht, Art. 2 I GG
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art 2 II
GG
"Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die die Sicherheit der
Lieferkette kontrollieren"
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Thema
Zuständigkeiten und Struktur der
Luftsicherheit
Luftsicherheitsmaßnahmen gemäß EUVorschriften und LuftSiG
Ziel
Kenntnis über die Zuständigkeiten der
nationalen an der Luftsicherheit beteiligten
Behörden
Inhalt
Überblick über die Zuständigkeiten und Befugnisse aller
Luftsicherheitsbehörden
Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden gem. § 5 LuftSiG
Luftsicherheitsgesetz verpflichtet
• Luftsicherheitsbehörden, § 2 LuftSiG
• Flughafenbetreiber, § 8 LuftSiG
• Luftfahrtunternehmen, § 9 LuftSiG
Beteiligte und Stellen der sicheren Lieferkette kennen (4Säulen-Modell) usw.
Kenntnis der Bedeutung der Begriffe Safety
„Security“ beschäftigt sich mit der Abwehr von äußeren
und Security und deren Unterschiede
Gefahren (Beispiele anführen).
„Safety“ beschäftigt sich mit der Abwehr sog.
betriebsbedingter Gefahren (z.B. technische
Mängelbeseitigung). – im Unterschied zu Security
Kenntnis der Bedeutung der Begriffe Kontrolle Begriffsbestimmungen gemäß Artikel 3 der VO (EG) Nr.
und Sicherheitskontrolle und deren
300/2008
Abgrenzung voneinander
Flugplatzbetreiber
Überblick über die Zuständigkeiten der
Beteiligten der sicheren Lieferkette
Luftfahrtunternehmen
reglementierte Beauftragte, bekannte Versender,
geschäftliche Versender, Transporteure
reglementierte Lieferanten für Bordvorräte, bekannte
Lieferanten für Bordvorräte
bekannte Lieferanten für Flughafenlieferungen
Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten Aufgaben und Verantwortlichkeiten von
Sicherheitsbeauftragten bei behördlich zugelassen und
und Kompetenzen von
benannten Stellen
Sicherheitsbeauftragten
Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten Zuständigkeiten, Aufgaben und Verantwortlichkeiten von
Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
und Kompetenzen von Personen, die
Sicherheitskontrollen durchführen sowie
Befugnisse des Personals bei im Kontrollablauf
Kontrollpersonal
vorzunehmenden Handlungen
Kenntnis der Maßnahmen bei Verstoß gegen Ausweistragepflicht
Ausweisordnung
Ordnungswidrigkeiten nach LuftSiG
lokale Sicherungsmaßnahmen
Le
se
fa
ss
un
g
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"Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Verhalten bei der Entdeckung verbotener
Angemessenes situatives Agieren und
Gegenstände
Reagieren beim Auffinden verbotener
Gegenstände
Le
Inhalt
Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen
Verhaltensregeln bei der Entdeckung verbotener
Gegenstände
Erstmaßnahmen beim Auffinden verbotener Gegenstände
Folgemaßnahmen wie z.B.
• Zugriff Unbefugter ausschließen
• ggf. Kontrollstellenbetrieb einstellen
• Selbstschutz-Verhaltensgrundsätze beachten
"Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren"
Thema
Ziel
Inhalt
Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Kenntnis der Funktionsweise und
Einsatzmöglichkeiten von Sicherheitsausrüstung (z.B.
Kontrolltechnik
Einsatzmöglichkeit der Sicherheitsausrüstung Röntgengeräte, Sprengstoffspurendetektoren,
und Kontrollverfahren
Sprengstoffdetektoren, Sprengstoffspürhunden) in Bezug
auf die zu kontrollierenden Gegenstände
• Grundkenntnisse über Anwendungsbereiche
• Funktionsweise und Einsatz von Sicherheitsausrüstung
• verschiedenen Gerätetypen und -formen
• Benutzerhandbuch, Funktionsprobe (Funktionstest
mittels ECAC-Standard Test Piece) + monatl.
Dokumentation
• technischer Aufbau der Sicherheitsausrüstung
• Bedienelemente der Sicherheitsausrüstung, u.a. Aufbau
der Tastatur
se
fa
ss
un
Kenntnis der Grenzen der Kontrollverfahren
und Sicherheitsrüstung
g
Grenzen der Einsetzbarkeit der Sicherheitsausrüstung z.B.
• nicht-metallische Gegenstände
• Materialdichte "Dunkelalarm"
Grenzen der Kontrollverfahren (z.B. Sichtkontrolle,
Durchsuchung von Hand, Röntgengeräte etc.)
"Kenntnis der Techniken für Durchsuchungen von Hand"
Thema
Ziel
Inhalt
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Durchsuchung von Hand
Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der
Durchsuchung von Hand
zugelassene Kontrollmethoden gemäß
VO (EG) Nr. 272/2009 Anhang Teil A Nr. 2 und Nr. 3
Ertasten und Erkennen aller Gegenstände unabhängig
ihres Materials und ihrer Größe
Anwendung der Durchsuchung von Hand im Verhältnis zu
anderen Kontrollmethoden
Dauer des Kontrollvorganges
"Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände
hinreichend zu gewährleisten"
Thema
Ziel
Inhalt
Durchführung der Durchsuchung von Hand Anwendung der Durchsuchungstechniken bei Besonderheiten im Rahmen der Kontrolle von
der Kontrolle
Gegenständen/Verpackungen (schlecht einsehbare
Gegenstände, Gegenstände mit vielen
Versteckmöglichkeiten, Gegenstände mit
unübersichtlichem großem Volumen)
Kontrollablauf und Kontrollverfahren
systematische, gründliche, manuelle Überprüfung der
Sendung inkl. des Inhalts
Le
se
fa
ss
un
"Fähigkeit zur Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung"
Thema
Ziel
Vermittlung der Kenntnisse zur Bedienung
Inbetriebnahme der Geräte und Bedienung
der Sicherheitsausrüstungen - praktische
der verwendeten Sicherheitsausrüstung
Durchführung von Kontrollen
"Kenntnis der Sofortmaßnahmen"
Thema
Kenntnis der Sofortmaßnahmen
Ziel
Kennen situativer Sofortmaßnahmen und
richtiges Reagieren
g
Inhalt
z.B. Röntgenanlagen, Sprengstoff-Detektionsgeräte,
Sprengstoffspurendetektoren, Metalldetektorausrüstung,
Flüssigsprengstoff-Detektoren
praktische Bedienung der eingesetzten
Sicherheitsausrüstung unter Anleitung
Funktionsproben durchführen können
Inhalt
Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen
Reaktionen und Maßnahmen in Bedrohungssituationen
Erstmaßnahmen beim Auffinden einer KSBV/USBV
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Kenntnis der Sofortmaßnahmen
Kennen situativer Sofortmaßnahmen und
richtiges Reagieren
Kenntnis der sogenannten "Jedermann"Rechte und Verhaltensregeln beim Antreffen
verdächtiger Personen
Le
se
fa
ss
Meldepflichten/-verfahren (z.B.
Meldekette/Notfallplan/wichtige Telefonnummern/
unternehmensinterne Arbeitsanweisungen)
• Festnahmerecht gem. § 127 Abs. 1 StPO
• Selbsthilferecht gem. §§ 229, 230 BGB
• Notwehr gem. § 32 StGB, § 227 BGB
un
g
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"Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Verhalten bei der Entdeckung
Angemessenes situatives Agieren und Reagieren
verbotener Gegenstände
beim Auffinden verbotener Gegenstände
Le
se
fa
zurück zur Übersicht
Inhalt
Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen
Verhaltensregeln bei der Entdeckung verbotener
Gegenstände
Erstmaßnahmen beim Auffinden verbotener
Gegenstände
Folgemaßnahmen wie z.B.
• Zugriff Unbefugter ausschließen
• ggf. Kontrollstellenbetrieb einstellen
• Selbstschutz-Verhaltensgrundsätze beachten
ss
un
g
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"Kenntnis über frühere, unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen"
Thema
Ziel
Inhalt
Historischer Überblick
Kenntnis der historischen Entwicklung der Angriffe auf Entwicklung der Bedrohung des zivilen Luftverkehrs
den Luftverkehr mit maßgeblichen Beispielen und
durch den Terrorismus
deren Auswirkungen
beispielhafte Aufzählung:
• Anschlag auf Luftfahrzeug der PanAm über Lockerbie
(1988)
• Anschläge des 11. September 2001 in den USA
• Schuhbomber Dezember 2001
• Unterhosenbomber Dezember 2009
• Jemenpakete
• aktuelle Vorkommnisse (weiteres: siehe Lagebild
Luftsicherheit)
Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs
Le
Kenntnis der Motive für Anschläge (Warum ist die
Zivilluftfahrt ein attraktives Angriffsziel)
se
fa
ss
un
Kenntnis über potentielle Täter/Tätergruppen
Kenntnis der Gefahren für die Sicherheit des
Luftverkehrs im Zusammenhang mit den
Luftsicherheitsmaßnahmen
g
• Prestige und hoher Symbolwert des Luftfahrzeugs.
bzw. der Luftfahrtunternehmen in Bezug auf einen
bestimmten Staat
• Starker Druck auf Regierungen und Behörden –
Symbolwirkung
• Große Anzahl von Betroffenen und Opfern
• kleiner Aufwand, großer Schaden
• Fluggäste und Angehörige verschiedener
Nationalitäten sind betroffen – Potenzierung des
politischen Drucks
• hohe Öffentlichkeitswirksamkeit
• durch die große Mobilität wird polizeiliches Handeln
erschwert
Tätergruppen, welche eine Bedrohung des zivilen
Luftverkehrs darstellen oder darstellen können
• Terroristen
• Kriminelle
• mental gestörte Passagiere
• politische oder religiöse Motivierte
• Menschen mit Rachegefühlen (z. B. auch
entlassene, ehemalige
Luftsicherheitskontrollkräfte)
• Sabotageakte
• Entführungen
• Terroristische Anschläge
• Bombendrohungen
• Waffen und Explosivstoffe
• aktuelle Bedrohungen
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Maßnahmen der Sicherheitsbehörden nach
Gefährdungsbewertung
"Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften"
Thema
Internationale und nationale Rechtsvorschriften
Kenntnis über aktuelle Bedrohungslagen sowie deren Aktuelles Lagebild Terrorismus und Luftsicherheit
Bewertung und die Anordnung von Maßnahmen durch Aktuelle Bedrohungen und Bewertungen
die Sicherheitsbehörden
Anordnung von (zusätzlichen) Sicherheitsmaßnahmen
Verantwortlichkeiten – Umsetzung besonderer
Sicherheitsmaßnahmen
Ziel
Überblick über die die Gesamtheit und Systematik der
aktuellen Gesetze und Verordnungen in der jeweils
gültigen Fassung
Le
se
Überblick über die nationale Rechtsordnung
fa
Kenntnisse internationaler Verordnungen und
Vorgaben
ss
Inhalt
VO (EG) Nr. 300/2008
VO (EG) Nr. 272/2009
DVO (EU) 2015/1998
zuzüglich weitere VO/andere Vorschriften
Luftsicherheitsgesetz
Nationales Luftsicherheitsprogramm (NLSP)
Gliederung der nationalen Rechtsordnung in
öffentliches Recht und Zivilrecht
neben einschlägigen EU-Verordnungen und nationalen
Vorgaben ICAO-Standards und ECAC-Empfehlungen
kennen
"Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen"
Thema
Zuständigkeiten und Struktur der Luftsicherheit
un
Ziel
Kenntnis über die Zuständigkeiten der nationalen an
der Luftsicherheit beteiligten Behörden
Kenntnis der Bedeutung der Begriffe Safety und
Security und deren Unterschiede
g
Inhalt
Überblick über die Zuständigkeiten und Befugnisse
aller Luftsicherheitsbehörden
Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden gem. § 5
LuftSiG
Luftsicherheitsgesetz verpflichtet
• Luftsicherheitsbehörden, § 2 LuftSiG
• Flughafenbetreiber, § 8 LuftSiG
• Luftfahrtunternehmen, § 9 LuftSiG
Beteiligte und Stellen der sicheren Lieferkette kennen
(4-Säulen-Modell) usw.
„Security“ beschäftigt sich mit der Abwehr von äußeren
Gefahren (z.B. versuchte Entführung eines
Luftfahrzeugs).
„Safety“ beschäftigt sich mit der Abwehr sog.
betriebsbedingter Gefahren (z.B. technische
Mängelbeseitigung). – im Unterschied zu Security
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Luftsicherheitsmaßnahmen gemäß EU-Vorschriften
und LuftSiG
Kenntnis der Zuständigkeiten der Beteiligten der
sicheren Lieferkette
Flugplatzbetreiber
Luftfahrtunternehmen
reglementierte Beauftragte, bekannte Versender,
geschäftliche Versender, Transporteure
reglementierte Lieferanten für Bordvorräte, bekannte
Lieferanten für Bordvorräte
bekannte Lieferanten für Flughafenlieferungen
Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und
Aufgaben und Verantwortlichkeiten von
Kompetenzen von Sicherheitsbeauftragten
Sicherheitsbeauftragten bei behördlich zugelassen und
benannten Stellen
Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und
Abgrenzung der Begriffe "Kontrolle" und
Kompetenzen von Personen, die Sicherheitskontrollen "Sicherheitskontrolle"
durchführen sowie Kontrollpersonal
Zuständigkeiten, Aufgaben und Verantwortlichkeiten
von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
Befugnisse des Personals bei im Kontrollablauf
vorzunehmenden Handlungen
Kenntnis über die verschiedenen Sicherheitsbereiche Definition der verschiedenen Bereiche an Flughäfen
Sicherheitsbereiche auf dem Flughafengelände
auf dem Flughafengelände
• Landseite/Luftseite
• Sicherheitsbereiche
• abgegrenzte Bereiche
• sensible Teile der Sicherheitsbereiche
• öffentliche Bereiche
• überlassene Bereiche
gleichwertige zu schützenden Bereiche außerhalb des Kenntnis über die verschiedenen gleichwertig zu
Lagerbereiche, Betriebsgelände, Bereitstellungsfläche
Flughafens
schützenden Bereiche außerhalb des Flughafens bei etc und sonstige Räumlichkeiten der Beteiilgten der
den Beteiligten der sicheren Lieferkette
sicheren Lieferkette
die Arten der Zugangsberechtigungen zu
Zugangsberechtigungen einschl. Ausweisordnung
Zugangsberechtigungen
Sicherheitsbereiche der Flughäfen oder zu gleichwertig
zu schützende Bereiche außerhalb des Flughafens
kennen und erkennen
Le
se
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un
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"Kenntnis für Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten und gemeldet werden sollten"
Thema
Ziel
Inhalt
Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von situationsbezogenes richtiges Verhalten beim Verhaltensregeln beim Antreffen verdächtiger Personen
Personen und der Umstände, unter denen
Antreffen verdächtiger Personen
Personen angehalten und gemeldet werden
sollten
g
un
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fa
se
Le
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"Kenntnis der Meldeverfahren"
Thema
Kenntnis der Meldeverfahren
Ziel
Kenntnis der einschlägigen Meldeverfahren bei
Zwischenfällen oder Auffälligkeiten sowie
Meldeketten kennen und Prioritäten verstehen
Inhalt
Meldepflichten/-verfahren (z.B.
Meldekette/Notfallplan/wichtige Telefonnummern/
unternehmensinterne Arbeitsanweisungen)
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im
Unternehmen für Luftsicherheit
Zusammenarbeit mit sowie Unterstützung von
Luftsicherheitsbehörden und anderen Beteiligten
Le
"Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände/auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle"
Thema
Ziel
Inhalt
Verhalten bei sicherheitsrelevanten
Fähigkeit, sicherheitsrelevante Vorfälle zu
Beispielhafte Darstellungen
Zwischenfällen
erkennen
Fähigkeit, angemessen auf die Entdeckung
erste Maßnahmen, entdeckte verbotene Gegenstände
verbotener Gegenstände / auf
sichern, Selbstschutz
sicherheitsrelevante Vorfälle zu reagieren
Kenntnis der Verantwortlichkeiten
Abgrenzung der einzelnen Verantwortungsbereiche,
Anordnungsbefugnisse
Kenntnis der sog. "Jedermann-Rechte"
• Festnahmerecht gem. § 127 Abs. 1 StPO
• Selbsthilferecht gem. §§ 229, 230 BGB
• Notwehr gem. § 32 StGB, § 227 BGB
se
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un
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"Kenntnis der Sofortmaßnahmen"
Thema
Kenntnis der Sofortmaßnahmen
Ziel
Kennen situativer Sofortmaßnahmen und
richtiges Reagieren
Inhalt
Einschätzung und Bewertung von
Gefahrensituationen
Le
Reaktionen und Maßnahmen in
Bedrohungssituationen
Erstmaßnahmen beim Auffinden einer
USBV/KSBV
Meldepflichten/-verfahren (z.B.
Meldekette/Notfallplan/wichtige
Telefonnummern/ unternehmensinterne
Arbeitsanweisungen)
se
fa
ss
un
g
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"Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Identifizierung von luftsicherheitsrelevanten Maßgebliche luftsicherheitsrechtliche
verbotenen Gegenständen
Vorschriften anwenden können
Inhalt
Liste der verbotenen Gegenstände gem. Anlagen 1-A, 4C und 5-B der DVO (EU) 2015/1998 und deren
Abgrenzung zueinander
Ziffern 6.02, 8.04 und 9.04 der DVO (EU) 2015/1998
Abgrenzung von verbotenen Gegenständen nach § 11
LuftSiG zu Waffen nach § 40 WaffG
luftsicherheitsrelevante verbotene Gegenstände
identifizieren können
Aufbau, Erscheinungsformen und Bestandteile
- KSBV
- USBV (getarnte Sprengsätze)
Identifikation verbotener Gegenstände
sicherstellen
Identifikation und Abgrenzung von
USBV/KSBV
Le
"Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle"
Thema
Ziel
Sicherheitsrelevante Zwischenfälle erkennen
Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf
sicherheitsrelevante Zwischenfälle
situationsbedingtes richtiges Verhalten bei
sicherheitsrelevanten Zwischenfällen
se
Inhalt
Beispielhafte Darstellung von sicherheitsrelevanten
Zwischenfällen
Verhaltensregeln beim Erkennen sicherheitsrelevanter
Zwischenfälle
Weisungsbefugnisse
Erste Maßnahmen
fa
ss
un
"Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung und Kontrollverfahren"
Thema
Ziel
Inhalt
Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Kenntnis der Funktionsweise und
Einsatzmöglichkeiten von Sicherheitsausrüstung (z.B.
Kontrolltechnik
Einsatzmöglichkeit der Sicherheitsausrüstung Röntgengeräte, Sprengstoffspurendetektoren,
und Kontrollverfahren
Sprengstoffdetektoren, Körperscanner,
Sprengstoffspürhunden) in Bezug auf die zu
kontrollierenden Personen/Gepäck, Fracht, Post,
Bordvorräte, Flughafenlieferungen, Post und Material
von Luftfahrtunternehmen
• Grundkenntnisse über Anwendungsbereiche
• Funktionsweise und Einsatz von Sicherheitsausrüstung
• verschiedenen Gerätetypen und -formen
Kenntnis der Grenzen der Kontrollverfahren
und Sicherheitsrüstung
g
Grenzen der Einsetzbarkeit der Sicherheitsausrüstung
im relevanten Tätigkeitsbereich z.B.
• nicht-metallische Gegenstände
• Materialdichte "Dunkelalarm"
• Flüssigkeiten
Grenzen der Kontrollverfahren (z.B. Sichtkontrolle,
Durchsuchung von Hand, Röntgengeräte etc.)
Kombination von Methoden oder Alternativverfahren
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben?
"Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen"
Thema
Ziel
Inhalt
Historischer Überblick
Entwicklung der Bedrohung des zivilen Luftverkehrs durch
Kenntnis der historischen Entwicklung der
Angriffe auf den Luftverkehr mit maßgeblichen den Terrorismus
beispielhafte Aufzählung:
Beispielen und deren Auswirkungen
• Anschlag auf Luftfahrzeug der PanAm über Lockerbie
(1988)
• Anschläge des 11. September 2001 in den USA
• Schuhbomber Dezember 2001
• Unterhosenbomber Dezember 2009
• Jemenpakete
• aktuelle Vorkommnisse (weiteres: siehe Lagebild
Luftsicherheit)
Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs
Kenntnis der Motive für Anschläge (Warum ist • Prestige und hoher Symbolwert des Luftfahrzeugs. bzw.
die Zivilluftfahrt ein attraktives Angriffsziel)
der Luftfahrtunternehmen in Bezug auf einen bestimmten
Staat
• Starker Druck auf Regierungen und Behörden –
Symbolwirkung
• Große Anzahl von Betroffenen und Opfern
• kleiner Aufwand, großer Schaden
• Fluggäste und Angehörige verschiedener Nationalitäten
sind betroffen – Potenzierung des politischen Drucks
• hohe Öffentlichkeitswirksamkeit
• durch die große Mobilität wird polizeiliches Handeln
erschwert
Kenntnis über potentielle Täter/Tätergruppen
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Maßnahmen der Sicherheitsbehörden nach
Gefährdungsbewertung
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Tätergruppen, welche eine Bedrohung des zivilen
Luftverkehrs darstellen oder darstellen können
• Terroristen
• Kriminelle
• mental gestörte Passagiere
• politische oder religiöse Motivierte
• Menschen mit Rachegefühlen (z. B. auch entlassene,
ehemalige Luftsicherheitskontrollkräfte)
Kenntnis der Gefahren für die Sicherheit des
• Sabotageakte
Luftverkehrs im Zusammenhang mit den
• Entführungen
Luftsicherheitsmaßnahmen
• Terroristische Anschläge
• Bombendrohungen
• Waffen und Explosivstoffe
• aktuelle Bedrohungen
Aktuelles Lagebild Terrorismus und Luftsicherheit
Kenntnis über aktuelle Bedrohungslagen
sowie deren Bewertung und die Anordnung von Aktuelle Bedrohungen und Bewertungen
Maßnahmen durch die Sicherheitsbehörden
Anordnung von (zusätzlichen) Sicherheitsmaßnahmen
Verantwortlichkeiten – Umsetzung besonderer
Sicherheitsmaßnahmen
Inhalt
VO (EG) Nr. 300/2008
VO (EG) Nr. 272/2009
DVO (EU) 2015/1998
zuzüglich weitere VO/andere Vorschriften
Luftsicherheitsgesetz
Nationales Luftsicherheitsprogramm (NLSP)
Kenntnisse internationaler Verordnungen und
Vorgaben
Kenntnis relevanter Grundrechte
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"Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit "
Thema
Ziel
Internationale und nationale
Überblick über die die Gesamtheit und
Rechtsvorschriften
Systematik der Gesetze und Verordnungen in
der jeweils gültigen Fassung
neben einschlägigen EU-Verordnungen und nationalen
Vorgaben ICAO-Standards und ECAC-Empfehlungen
kennen
Gliederung der Rechtsordnung in öffentliches Recht und
Zivilrecht
Grundgesetz garantiert den Bürgern Grundrechte
z.B. Schutz der Menschenwürde, Art. 1 GG
Allgemeine Handlungsfreiheit und allgemeines
Persönlichkeitsrecht, Art. 2 I GG
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art 2 II GG
"Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen
durchführen"
Thema
Ziel
Inhalt
Zuständigkeiten und Struktur der
Kenntnis über die Zuständigkeiten der
Überblick über die Zuständigkeiten und Befugnisse aller
Luftsicherheit
nationalen an der Luftsicherheit beteiligten
Luftsicherheitsbehörden
Behörden
Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden gem. § 5 LuftSiG
Luftsicherheitsgesetz verpflichtet
• Luftsicherheitsbehörden, § 2 LuftSiG
• Flughafenbetreiber, § 8 LuftSiG
• Luftfahrtunternehmen, § 9 LuftSiG
Beteiligte und Stellen der sicheren Lieferkette kennen (4Säulen-Modell) usw.
Kenntnis der Bedeutung der Begriffe Safety
„Security“ beschäftigt sich mit der Abwehr von äußeren
und Security und deren Unterschiede
Gefahren (z.B. versuchte Entführung eines Luftfahrzeugs).
„Safety“ beschäftigt sich mit der Abwehr sog.
betriebsbedingter Gefahren (z.B. technische
Mängelbeseitigung). – im Unterschied zu Security
Flugplatzbetreiber
Luftsicherheitsmaßnahmen gemäß EUÜberblick über die Zuständigkeiten der
Vorschriften und LuftSiG
Beteiligten der sicheren Lieferkette
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
Schaltfläche ?Bewerben?
Luftsicherheitsmaßnahmen gemäß EUVorschriften und LuftSiG
Überblick über die Zuständigkeiten der
Beteiligten der sicheren Lieferkette
Luftfahrtunternehmen
reglementierte Beauftragte, bekannte Versender,
geschäftliche Versender, Transporteure
reglementierte Lieferanten für Bordvorräte, bekannte
Lieferanten für Bordvorräte
bekannte Lieferanten für Flughafenlieferungen
Aufgaben und Verantwortlichkeiten von
Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten
Sicherheitsbeauftragten bei behördlich zugelassen und
und Kompetenzen von Sicherheitsbeauftragten
benannten Stellen
Zuständigkeiten, Aufgaben und Verantwortlichkeiten von
Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten
Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
und Kompetenzen von Personen, die
Sicherheitskontrollen durchführen sowie
Befugnisse des Personals bei im Kontrollablauf
Kontrollpersonal
vorzunehmenden Handlungen
"Kenntnis der Verfahren für Zugangskontrollen"
Thema
Ziel
Inhalt
Sicherheitsbereiche auf dem
Kenntnis über die verschiedenen Bereiche auf Definition der verschiedenen Bereiche an Flughäfen:
Flughafengelände
dem Flughafengelände
• Landseite/Luftseite
• Sicherheitsbereiche
• sensible Teile der Sicherheitsbereiche
• abgegrenzte Bereiche
• überlassene Bereiche
Zugangsberechtigungen einschl.
Kenntnis der Genehmigungen, die zum Zugang Voraussetzungen für die Erteilung der
Ausweisordnung
zur Luftseite berechtigen
Zugangsberechtigungen nach DVO (EU) 2015/1998
Zutrittsdokumente gemäß Anhang 1.2.2. der DVO (EU)
2015/1998 kennen:
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Kenntnis der Maßnahmen bei Verstoß gegen
die Ausweisordnung
Ordnungswidrigkeiten nach LuftSiG
lokale Sicherungsmaßnahmen
Lagerbereiche, Betriebsgelände, Bereitstellungsfläche etc.
und sonstige Räumlichkeiten der Beteiilgten der sicheren
Lieferkette
Kenntnis über die verschiedenen gleichwertig
zu schützenden Bereiche außerhalb des
Flughafens bei den Beteiligten der sicheren
Lieferkette
Zugangsberechtigungen und Ausweisordnung
die Arten der Zugangsberechtigungen zu
gleichwertig zu schützende Bereiche außerhalb
des Flughafens kennen und erkennen
"Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise"
Thema
Ziel
Auf dem Flughafen verwendete Ausweise
Darstellung der auf dem Flughafen
verwendeten Ausweise
Kenntnis der auf den betreffenden Flughafen
verwendeten Zugangsberechtigungen/
Ausweise und deren Erkennen
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Zugangsberechtigungen einschl.
Ausweisordnung
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gleichwertige zu schützenden Bereiche
außerhalb des Flughafens
• Bordkarte oder Äquivalent
• Besucherausweis
• Flughafenausweis
• Ausweis der nationalen Behörde
• von der nationalen Behörde anerkannter Ausweis
• Fahrzeugausweise
• temporäre Ausweise
Gründe für die (Zutritts-)Beschränkung
Zugang/Zufahrt zum Sicherheitsbereich eines Flughafens
nur über Kontrollstelle
Arten der Zugangskontrolle (Zufahrtskontrolle,
Zungangskontrollpunkte für Personal, Zugänge für Fluggäste
und Abgrenzung)
Begleitungsregelungen etc.
Ablauf der Zutrittskontrolle (technisch, personell, was wird
überprüft)
Ausweistragepflicht
Unaufgefordertes Vorzeigen von Zutrittsdokumenten auch in
den betreffenden Bereichen
Inhalt
beispielhafte Nennung der örtlich verwendeten
Flughafenausweise lt. Ausweisordnung
"einschlägige" ortsbezogene Zugangsregelungen
Ausweisordnung
legitime "betriebliche" Gründe zur Ausstellung eines
Flughafenausweises
Ausweise von Besatzungsmitgliedern
Arten von Flughafenausweisen
Besucherausweise
Voraussetzung für die Erstellung eines Ausweises
Hinterlegte Informationen
Umgang mit den Flughafenausweisen (sichtbares Tragen,
Rückgabe)
Mitnahmeberechtigungen, Einschränkungen, Zonierung
Fahrzeugausweise (Inhalte wie bei Flughafenausweisen)
Besatzungsausweise
OWiG
"Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten und gemeldet werden sollten"
Thema
Ziel
Inhalt
Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von situationsbezogenes richtiges Verhalten beim Verhaltensregeln beim Antreffen verdächtiger Personen
Personen und der Umstände, unter denen
Antreffen verdächtiger Personen
Personen angehalten und gemeldet werden
sollten
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Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von
Personen und der Umstände, unter denen
Personen angehalten und gemeldet werden Kenntnis der sogenannten „Jedermann-Rechte“ Rechtliche Voraussetzungen unter denen Personen
sollten
angehalten und gemeldet werden dürfen z.B.
• Festnahmerecht gem. § 127 Abs. 1 StPO
• Selbsthilferecht gem. §§ 229, 230 BGB (einschl.
Selbstschutz-Verhaltensgrundsätze)
• Notwehr gem. § 32 StGB, § 227 BGB
Die Aufgabenübertragung erfolgt durch Beleihung.
Vertiefung von Besonderheiten der
Rechte und Pflichten aus der Beleihung/
Abgrenzung zu den Jedermann-Rechten
Beleihung
(Inhalt nur bei Schulung von Personen, die
Beliehene sind natürliche oder juristische Personen des
hoheitliche Kontrollen durchführen)
Privatrechts, denen die Kompetenz eingeräumt wird,
bestimmte hoheitliche Befugnisse im eigenen Namen
auszuführen. Sie haben nur die hoheitlichen Befugnisse, die
ihnen ausdrücklich verliehen wurden (hier: Durchführung der
Fluggast- und Gepäckkontrollen). Verfügungen von
Beliehenen sind Verwaltungsakte. Für das Handeln der
beliehenen Personen haftet die Luftfahrtbehörde (Art. 34
GG, § 839 BGB = Amtshaftung)
"Kenntnis der Meldeverfahren"
Thema
Kenntnis der Meldeverfahren
Ziel
Kenntnis der einschlägigen Meldeverfahren bei
Zwischenfällen oder Auffälligkeiten sowie
Meldeketten kennen und Prioritäten verstehen
Inhalt
Meldepflichten/-verfahren (z.B.
Meldekette/Notfallplan/wichtige Telefonnummern/
unternehmensinterne Arbeitsanweisungen)
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Unternehmen
für Luftsicherheit
Zusammenarbeit mit sowie Unterstützung von
Luftsicherheitsbehörden und anderen Beteiligten
"Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Identifizierung von Waffen und verbotenen
Maßgebliche luftsicherheitsrechtliche
Gegenständen
Vorschriften anwenden können
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Inhalt
Liste der verbotenen Gegenstände gem. Anlagen 1-A, 4-C
und 5-B der DVO (EU) 2015/1998 und deren Abgrenzung
zueinander;
Abgrenzung zu IATA-DGR-Vorschriften
Waffengesetz: § 40 (Anlage 2 auszugsweise)
Abgrenzung von verbotenen Gegenständen nach § 11
LuftSiG zu Waffen nach § 40 WaffG
Verbot des Mitführens der aufgezählten Gegenstände
Waffenkunde, z.B.
Identifikation von Waffen und verbotenen
Gegenständen
Pistolen
Revolver
Schreckschusswaffen
Reizstoffwaffen
Signalwaffen
getarnte Waffen
typische Terroristenwaffen
Dekowaffen
Munitionskunde
Munition
Geschosse
Hieb- und Stoßwaffen, z.B.
Messer
Stahlruten
Totschläger
Schlagringe
getarnte Waffen
Sprengstoffkunde
verschiedene Sprengstoffe
Wirkungsweisen
Erscheinungsformen
Zündmechanismen
Bombenkoffer
Identifikation und Abgrenzung von USBV/KSBV Aufbau, Erscheinungsformen und Bestandteile
- KSBV
- USBV (getarnte Sprengsätze)
"Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle"
Thema
Ziel
Sicherheitsrelevante Zwischenfälle erkennen
Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf
sicherheitsrelevante Zwischenfälle
situationsbedingtes richtiges Verhalten bei
sicherheitsrelevanten Zwischenfällen
Inhalt
Beispielhafte Darstellung von sicherheitsrelevanten
Zwischenfällen
Verhaltensregeln beim Erkennen sicherheitsrelevanter
Zwischenfälle
Weisungsbefugnisse
Erste Maßnahmen
"Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit "
Thema
Ziel
Inhalt
Menschliches Verhalten und Reaktionen
Risikofaktor Mensch
• Innentäter
• Handwerker, Besucher
• eigenes Verhalten (müde, Stress, persönliches Befinden)
• Manipulationen/Beeinflussung durch Dritte
"Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren"
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Thema
Ziel
Umgang und Kommunikation mit anderen
klar und selbstsicher mit anderen in
Menschen bezogen auf die jeweilige Tätigkeit Kommunikation treten
Inhalt
Grundlagen der Kommunikation
z.B. Verständigung mit anderem Personal und/oder
Fluggästen
klare Kommunikation mit Kunden
Kommunikation mit Personen ohne deutsche und/oder
englische Sprachkenntnisse
Kommunikation mit Kolleginnen/-Kollegen bzw.
Anweisungen an Mitarbeiter
Kommunikationsübungen, Rollenspiele etc.
kundenfreundliches Verhalten
kommunikative Fähigkeiten anlassbezogen
nutzen und weiter entwickeln
bewusste Gesprächsgestaltung
Elemente des freundlichen Ablehnens
klare und selbstsichere Kommunikation
Ausdrucksvermögen
Umgang mit Konfliktsituationen
richtige Reaktion und Antwortverhalten auf typische
typische Verhaltensweisen von eigenen
Mitarbeitern, Mitarbeitern anderer u.a. auf dem Situationen vermitteln
Flugplatz tätiger Unternehmen und anderer
Personen kennen
"Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren "
Thema
Ziel
Kontrollverfahren
Überblick über verschiedene Kontrolltechniken
sowie angewandte Kontrollverfahren auf dem
jeweiligen Flughafen
Kontrollstellenkonfiguration und angewendete Überblick über die an der Kontrollstelle
Verfahren
angewendeten Kontrollverfahren
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"Kenntnis der Sofortmaßnahmen"
Thema
Kenntnis der Sofortmaßnahmen
Ziel
Kennen situativer Sofortmaßnahmen und
richtiges Reagieren
Inhalt
z.B. Torsonden, Röntgentechnik, Handsonden, händische
Durchsuchung etc.
Aufbau der Kontrollstellen
Arten der Kontrolltechnik; z.B. Torsonden, Röntgentechnik,
Handsonden, Sprengstoffspürgeräte, SprengstoffSpürhunde, MRKA, Flüssigkeitsdetektionsgeräte etc.
Welche verschiedenen Techniken und Geräte werden
eingesetzt?
Einsatzorte der vorhandenen Technik
Angewendete Kontrollverfahren
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Inhalt
Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen
Reaktionen und Maßnahmen in Bedrohungssituationen
Erstmaßnahmen beim Auffinden einer USBV/KSBV
Eigensicherungsmaßnahmen
Situationsbedingt angemessener Umgang mit
Flugreisenden und Mitarbeitern, anderen
Personen sowie Flugbesatzungen
Erkennen von potenziellen Konflikten beim
täglichen Umgang mit inländischen und
ausländischen Flugreisenden sowie
Mitarbeitern, Personal und Flugbesatzungen
und Bewältigung von auftretenden Konflikte
anhand konkreter Sachverhalte und
Situationen
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"Zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen"
Thema
Ziel
Inhalt
Verhaltenstraining
Personen und ihr Verhalten
Verstehen und Erkennen der typischen
• „Vielflieger“
Verhaltensweisen von Passagieren und
• Geschäftsreisende
Mitarbeitern/Personal/Flugbesatzungen
• Politiker
• VIP
• Gelegenheitsflieger
• Touristen (Einzel-/Gruppenreisende)
• ältere Fluggäste
• Kranke / Behinderte
• Fluggäste gefährdeter Flüge
Besonderheiten beim Inhalt des Hand- und Reisegepäcks
Beachtung ethnischer und religiöser Besonderheiten
Umgang mit Konfliktsituationen aufgrund des
Spannungsfeldes zwischen Sicherheits-, Wirtschafts- und
persönlichen Interessen
Potenziell gefährliche Fluggäste (Unruly Passenger)
Kundenfreundliches Verhalten
bewusste Gesprächsgestaltung
Klare und selbstsichere Kommunikation
Elemente des freundlichen Ablehnens
Deeskalationstechniken
"Kenntnis der Ausnahmen von Kontrollen und besonderer Sicherheitsverfahren"
Thema
Ziel
Inhalt
Vermittlung der Ausnahmen von Kontrollen Kenntnis der Ausnahmen von der Kontrolle und Personen mit eingeschränkter Mobilität, Kranke, religiöse
und besonderer Kontrollverfahren
besonderer Sicherheitsverfahren
Besonderheiten etc.
● bei der Personenkontrolle
Potenziell gefährliche Fluggäste (Unruly
● bei der Gepäckkontrolle
Passenger/Abzuschiebende/Rückzuführende)
(Handgepäck/aufgegebenes Gepäck sowie
ethnische und religiöse Besonderheiten
mitgeführter Gegenstände)
Freigestellte Persönlichkeiten / Personenschutz
(Freistellungsgrundsätze)
Freigestellte Personen von Behörden oder Stellen
(Freistellungsgrundsätze)
Kontrolle von diplomatischen/konsularischen Kurieren
(WÜD/WÜK)
High risk Abfertigung
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"Kenntnis der Schutzanforderungen für aufgegebenes Gepäck"
Thema
Ziel
Sicherung von aufgegebenen Gepäck
Kenntnis der Maßnahmen zum Schutz des
Gepäcks
Inhalt
Kennzeichnung und Erkennung von aufgegebenem Gepäck
(begleitet/unbegleitet)
Schutz des aufgegebenen Gepäcks im Sicherheitsbereich /
im nicht sensiblen Teil des Sicherheitsbereich (Lagerung,
physischer Schutz, Zugang zu kontrolliertem aufgegebenem
Gepäck)
Maßnahmen bei nicht ausreichendem Schutz des
aufgegebenen Gepäcks
"Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Kenntnis der Versteckmöglichkeiten
Mögliche Verstecke an Personen, im
Handgepäck und aufgegebenen Gepäck
Inhalt
Versteckmöglichkeiten im Hand- und Reisegepäck
Versteckmöglichkeiten am/im Körper
Durchsuchungsarten für mögliche Verstecke kennen
"Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Verhalten bei der Entdeckung verbotener
Angemessenes situatives Agieren und
Gegenstände
Reagieren beim Auffinden verbotener
Gegenstände
Inhalt
Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen
Verhaltensregeln bei der Entdeckung verbotener
Gegenstände
Erstmaßnahmen beim Auffinden verbotener Gegenstände
Folgemaßnahmen wie z.B.
• Zugriff Unbefugter ausschließen
• ggf. Kontrollstellenbetrieb einstellen
• Selbstschutz-Verhaltensgrundsätze beachten
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"Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren"
Thema
Ziel
Inhalt
Einsatzmöglichkeiten von Sicherheitsausrüstung (z.B.
Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Kenntnis der Funktionsweise und
Kontrolltechnik
Einsatzmöglichkeit der Sicherheitsausrüstung Röntgengeräte, Sprengstoffspurendetektoren,
Sprengstoffdetektoren, Körperscanner, Sprengstoffund Kontrollverfahren im relevanten
Spürhunden) in Bezug auf die zu kontrollierenden
Tätigkeitsbereich
Personen/Gepäck oder sonstigen Gegenstände
• Grundkenntnisse über Anwendungsbereiche
• Funktionsweise und Einsatz von Sicherheitsausrüstung
• verschiedenen Gerätetypen und -formen
• Benutzerhandbuch, Funktionsprobe
• technischer Aufbau der Sicherheitsausrüstung (z.B.
Bauteile, Baugruppen Konfiguration von MRKAs etc.)
• Bedienelemente der Sicherheitsausrüstung, u.a. Aufbau
der Tastatur
Grenzen der Einsetzbarkeit der Sicherheitsausrüstung im
Kenntnis der Grenzen der Kontrollverfahren
relevanten Tätigkeitsbereich z.B.
und Sicherheitsrüstung im relevanten
• nicht-metallische Gegenstände
Tätigkeitsbereich
• Materialdichte "Dunkelalarm"
Grenzen der Kontrollverfahren (z.B. Sichtkontrolle,
Durchsuchung von Hand, Röntgengeräte etc.)
Kombination von Methoden oder Alternativverfahren
• Kapitel 4.1.3 der DVO (EU) 2015/1998 hinsichtlich der
Kontrolle von Flüssigkeiten, Aerosolen und
Kenntnis der richtigen Verhaltensweise und
Gelen (LAG)
des korrekten Umgangs bei der Mitnahme von Kontrolle von LAG
Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen durch
Fluggäste
"Kenntnis der Techniken für Durchsuchungen von Hand"
Thema
Ziel
Durchsuchung von Hand
Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der
Durchsuchung von Hand im relevanten
Tätigkeitsbereich
Inhalt
VO (EG) Nr. 272/2009 Anhang Teil A Nr. 1 a) - e)
Ertasten und Erkennen aller Gegenstände am Körper oder in
Gegenständen unabhängig ihres Materials und ihrer Größe
Anwendung der Durchsuchung von Hand im Verhältnis zu
anderen Kontrollmethoden
Dauer des Kontrollvorganges
Eingriff in die Privat-/Intimsphäre bei der Personenkontrolle
"Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände
hinreichend zu gewährleisten"
Thema
Durchführung der Durchsuchung von Hand
Ziel
Anwendung der Durchsuchungstechniken bei
der Kontrolle im relevanten Tätigkeitsbereich
Inhalt
Kommunikation mit der begleitenden oder zu
kontrollierenden Person über die Durchführung der Kontrolle
Systematische Überprüfung des Körpers oder des
Gegenstandes
Besonderheiten im Rahmen der Personenkontrolle
(Personen mit eingeschränkter Mobilität, Kranke, religiöse
Besonderheiten etc.)
Besonderheiten im Rahmen der Kontrolle von
Gegenstände/Verpackungen (schlecht einsehbare
Gegenstände, Gegenstände mit vielen
Versteckmöglichkeiten, Gegenstände mit unübersichtlichem
großen Volumen)
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"Fähigkeit zur Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung"
Thema
Ziel
Vermittlung der Kenntnisse zur Bedienung
Bedienung der im Bereich der
der Sicherheitsausrüstungen - praktische
Personenkontrolle verwendeten
Durchführung von Kontrollen
Sicherheitsausrüstung
Inhalt
Torsonde, Handsonde, Körperscanner,
Sprengstoffspurendetektoren, ggf. Schuhscanner
praktische Bedienung der eingesetzten
Sicherheitsausrüstung unter Anleitung
Funktionsproben durchführen können
Flüssigkeitsscanner, Gepäckprüfanlagen,
Sprengstoffspurendetektoren
praktische Bedienung der eingesetzten
Sicherheitsausrüstung unter Anleitung
Funktionsproben durchführen können
Röntgenanlagen, Sprengstoffspurendetektoren
praktische Bedienung der eingesetzten
Sicherheitsausrüstung unter Anleitung
Funktionsproben durchführen können
Bedienung der im Bereich der
Handgepäckkontrolle verwendeten
Sicherheitsausrüstung
Bedienung der im Bereich der
Handgepäck/Reisegepäckkontrolle
verwendeten Sicherheitsausrüstung
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"Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder"
Thema
Ziel
Inhalt
Erkennen von potentiell verbotenen
das computergestützte Trainingssystem nutzen Einführung in ein CBT-System
Gegenständen mittels
können
Röntgenbildauswertung
Erkennen von potenziell verbotenen
Durchführung von Trainingsläufen mit unterschiedlichen
Gegenständen
Schwerpunktthemen zur Erkennung von
· Waffen
· Verbotenen Gegenständen
· verschiedenen Arten Sprengvorrichtungen
· KSBV/USBV
· Gefährlichen Gütern (DGR)
· Flüssigkeiten
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"Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Mögliche Verstecke bei Fracht und Post
Kenntnis der Versteckmöglichkeiten
Inhalt
Versteckmöglichkeiten in der Luftfracht/Luftpost
Verstecke an schwer- oder unzugänglichen
Bereichen (Maschinen etc.)
Durchsuchungsarten für mögliche Verstecke
kennen
"Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände"
Thema
Identifizierung von luftsicherheitsrelevanten verbotenen
Gegenständen
Ziel
Luftsicherheitsrechtliche Vorschriften, die zur
Identifizierung verbotener Gegenstände in der
Luftfracht/Luftpost maßgeblich sind
Identifikation verbotener Gegenstände sicherstellen
Identifikation und Abgrenzung von USBV/KSBV
"Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post"
Thema
Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
Ziel
Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
aller Beteiligten der sicheren Lieferkette und die Folge
bei nicht ausreichendem Schutz
Inhalt
Liste der verbotenen Gegenstände gem. Ziffer
6.02 der DVO (EU) 2015/1998
Abgrenzung von verbotenen Gegenständen nach
§ 11 LuftSiG zu Waffen nach § 40 WaffG
luftsicherheitsrelevante verbotene Gegenstände
identifizieren können; Abgrenzung zu IATA-DGRVorschriften
Bei Fund eines verbotenen Gegenstandes:
Prüfen der ordnungsgemäßen Deklaration
Aufbau, Erscheinungsformen und Bestandteile
- KSBV
- USBV (getarnte Sprengsätze)
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Inhalt
Frachtstücke und Postsendungen, die mit einem
Luftfahrzeug befördert werden sollen, sind ab
dem Zeitpunkt, zu dem die Sicherheitskontrollen
stattfinden, bis zum Abflug des Luftfahrzeugs, mit
dem sie befördert werden, vor unbefugten
Eingriffen zu schützen.
Schutz der Frachtstücke und Postsendungen von
der Produktion bis zur Beförderung
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Anforderungen an den bekannten
Versender/geschäftlichen Versender
- gesicherter Produktions- und
Verpackungsbereich (Zutrittskontrolle)
- beaufsichtigter Produktions- und
Verpackungsprozess (geschultes
Personal)
- gesicherter Lagerbereich (Zutrittskontrolle)
Anforderungen an den regB:
- Herkunft der Sendung
- Identitätsfeststellung
- Annahme nicht kontrollierter Sendungen
- Sicherung kontrollierter Sendungen (gesicherter
Lagerbereich
- Zutrittskontrolle)
- Begleitdokumentation
Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die
den erforderlichen (Sicherheits)Kontrollen
unterzogen wurden, bei der Beförderung:
– Sendungen werden vom reglementierten
Beauftragten, bekannten oder geschäftlichen
Versender manipulationssicher verpackt oder
versiegelt.
– Der Frachtraum des Fahrzeugs, in dem die
Sendungen befördert werden, ist
manipulationssicher zu verschließen oder zu
versiegeln, Fahrzeuge mit Planenabdeckung sind
durch TIR - Seile zu sichern, Ladeflächen von
Pritschenfahrzeuge sind zu überwachen.
Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die
den erforderlichen Sicherheitskontrollen
unterzogen wurden, auf Flughäfen:
- Fracht und Postsendungen, die sich in einem
sensiblen Bereich befinden, gelten als vor
unbefugtem Eingriff geschützt.
- Fracht und Postsendungen, die sich in einem
anderen Teil als im sensiblen Bereich befinden,
gelten als vor unbefugtem Eingriff geschützt,
sofern
a) sie physisch derart geschützt sind,
dass keinerlei verbotene Gegenstände
eingebracht werden könnten, oder
b) sie nicht unbeaufsichtigt gelassen
werden und der Zugang auf Personen
beschränkt wird, die mit dem Schutz
und der Verladung von Fracht und
Postsendungen vertraut sind.
Erneute Kontrolle von nicht oder nicht
ausreichend geschützten/gesicherten Fracht- und
Postsendungen; Manipulationsverdacht und
fehlende Sicherung von kontrollierter Fracht und
Post (Manipulation/ transportbedingte
Beschädigung etc.)
"Kenntnis der Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren"
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Thema
Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post,
einschließlich Ausnahmen und besondere
Sicherheitsverfahren
Ziel
Kenntnis der Kontrollanforderungen bei Fracht und
Post
Kenntnis der Ausnahmeregelungen und
besondere Sicherheitsverfahren
für die Kontrolle von Fracht und Post
Kenntnis der Ausnahmen von der Kontrolle bzw.
besonderer Sicherheitsverfahren aufgrund einer
Risikobewertung
"Kenntnis der jeweiligen Kontrollmethoden für die verschiedenen Arten von Fracht und Post"
Thema
Ziel
Kontrollmethoden für Fracht/Post
Kenntnis der Anwendungsbereiche der jeweiligen
Kontrollmethoden - einzeln oder in Kombination -
"Kenntnis der Beförderungsanforderungen"
Thema
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
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Ziel
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen
Inhalt
Frachtstücke und Postsendungen, die nach den
(Sicherheits)Kontrollen nicht angemessen vor
unbefugten Eingriffen geschützt sind, müssen
kontrolliert werden.
Entscheidung des reglementierten
Beauftragten, ob nicht oder nicht vollständig
sicherheitskontrollierte Sendungen von ihm
selbst kontrolliert werden oder einem
anderen reglementierten Beauftragten
übergeben werden, der die Durchführung
dieser Kontrollen gewährleistet.
Ausnahmen der Kontrolle nach C(2015) 8005
darstellen (Kapitel 6.8; ACC3 in Verbindung mit
Anlage 6-Fii)
Ausnahmen der Kontrolle nach C(2015) 8005
darstellen (Kapitel 6.7; high-risk Fracht in
Verbindung mit Anlage 6-I)
Inhalt
• Durchsuchung von Hand unter
Berücksichtigung von Anlage 6-J
• Sichtkontrolle
• Röntgengeräte
• Sprengstoff-Detektionsgeräte
• Sprengstoff-Spürhunde
• Sprengstoff-Spurendetektoren
• ggf. neue Technologien
Inhalt
Beförderungsanforderungen für Fracht und Post
gem. Kapitel 6.6 der DVO (EU) 2015/1998
(Versiegelung/sichere Verwahrung während des
Transports u. danach)
Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inkl.
Dokumentation der (Sicherheits)Kontrolle gem.
Kapitel 6.3.2.6 der DVO (EU) 2015/1998
Abgrenzung zu IATA-DGR-Vorschriften
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"Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder"
Thema
Ziel
Inhalt
Erkennen von potentiell verbotenen Gegenständen mittels
das computergestützte Trainingssystem nutzen können Einführung in ein CBT- System
Röntgenbildauswertung
Durchführung von Trainingsläufen mit
Erkennen von potenziell verbotenen Gegenständen
unterschiedlichen Schwerpunktthemen zur
Erkennung von
· verschiedenen Arten Sprengvorrichtungen
· montierten Spreng- und Brandsätzen, die nicht
entsprechend den geltenden
Sicherheitsvorschriften befördert werden
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
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"Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Identifizierung von luftsicherheitsrelevanten Luftsicherheitsrechtliche Vorschriften, die zur
verbotenen Gegenständen
Identifizierung verbotener Gegenstände in
Bordvorräten, Flughafenlieferungen sowie Post und
Material von Luftfahrtunternehmen maßgeblich sind
Inhalt
Liste der verbotenen Gegenstände gem.
Anlagen 1-A und 4-C der DVO (EU) 2015/1998
und deren Abgrenzung zueinander
Ziffern 8.04 und 9.04 der DVO (EU) 2015/1998
Abgrenzung von verbotenen Gegenständen
nach § 11 LuftSiG zu Waffen nach § 40 WaffG
Identifikation verbotener Gegenstände sicherstellen luftsicherheitsrelevante verbotene Gegenstände
identifizieren können
Aufbau, Erscheinungsformen und Bestandteile
Identifikation und Abgrenzung von USBV/KSBV
- KSBV
- USBV (getarnte Sprengsätze)
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Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
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"Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Identifizierung von Waffen und verbotenen
Maßgebliche luftsicherheitsrechtliche
Gegenständen
Vorschriften anwenden können
zurück zur Übersicht
Identifikation von Waffen und verbotenen
Gegenständen
Inhalt
Liste der verbotenen Gegenstände gem. Anlagen 1-A,
4-C und 5-B der DVO (EU) 2015/1998 und deren
Abgrenzung zueinander;
Abgrenzung zu IATA-DGR-Vorschriften
Waffengesetz: § 40 (Anlage 2 auszugsweise)
Abgrenzung von verbotenen Gegenständen nach § 11
LuftSiG zu Waffen nach § 40 WaffG
Verbot des Mitführens der aufgezählten Gegenstände
Waffenkunde, z.B.
Le
Pistolen
Revolver
Schreckschusswaffen
Reizstoffwaffen
Signalwaffen
getarnte Waffen
typische Terroristenwaffen
Dekowaffen
Munitionskunde
Munition
Geschosse
Hieb- und Stoßwaffen, z.B.
Messer
Stahlruten
Totschläger
Schlagringe
getarnte Waffen
Sprengstoffkunde
verschiedene Sprengstoffe
Wirkungsweisen
Erscheinungsformen
Zündmechanismen
Bombenkoffer
Aufbau, Erscheinungsformen und Bestandteile
- KSBV
- USBV (getarnte Sprengsätze)
Identifikation und Abgrenzung von
USBV/KSBV
se
"Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle"
Thema
Ziel
Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf
Sicherheitsrelevante Zwischenfälle erkennen
sicherheitsrelevante Zwischenfälle
Inhalt
Beispielhafte Darstellung von sicherheitsrelevanten
Zwischenfällen
ss
fa
situationsbedingtes richtiges Verhalten bei
sicherheitsrelevanten Zwischenfällen
Verhaltensregeln beim Erkennen sicherheitsrelevanter
Zwischenfälle
g
un
Weisungsbefugnisse
Erste Maßnahmen
"Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Mögliche Verstecke bei Fahrzeugkontrollen Kenntnis der Versteckmöglichkeiten
"Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Verhalten bei der Entdeckung verbotener
Angemessenes situatives Agieren und
Gegenstände
Reagieren beim Auffinden verbotener
Gegenstände
Inhalt
Versteckmöglichkeiten in Fahrzeugen
Verstecke an schwer- oder unzugänglichen Bereichen
(Motorraum, Laderaum etc.)
Durchsuchungsarten für mögliche Verstecke kennen
Inhalt
Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen
Verhaltensregeln bei der Entdeckung verbotener
Gegenstände
Erstmaßnahmen beim Auffinden verbotener
Gegenstände
Folgemaßnahmen wie z.B.
• Zugriff Unbefugter ausschließen
• ggf. Kontrollstellenbetrieb einstellen
• Selbstschutz-Verhaltensgrundsätze beachten
"Kenntnis der Sofortmaßnahmen"
Thema
Ziel
Inhalt
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Kenntnis der Sofortmaßnahmen
Kennen situativer Sofortmaßnahmen und
richtiges Reagieren
Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen
Reaktionen und Maßnahmen in Bedrohungssituationen
Erstmaßnahmen beim Auffinden einer USBV/KSBV
g
un
ss
fa
se
Le
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
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"Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Identifizierung von luftsicherheitsrelevanten Maßgebliche luftsicherheitsrechtliche
verbotenen Gegenständen
Vorschriften anwenden können
Inhalt
Liste der verbotenen Gegenstände gem. Anlagen 1-A
und 4-C der DVO (EU) 2015/1998 und deren
Abgrenzung zueinander
Ziffern 6.02, 8.04 und 9.04 der DVO (EU) 2015/1998
Abgrenzung von verbotenen Gegenständen nach § 11
LuftSiG zu Waffen nach § 40 WaffG
luftsicherheitsrelevante verbotene Gegenstände
identifizieren können
Aufbau, Erscheinungsformen und Bestandteile
- KSBV
- USBV (getarnte Sprengsätze)
Identifikation verbotener Gegenstände
sicherstellen
Identifikation und Abgrenzung von
USBV/KSBV
g
un
ss
fa
se
Le
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
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"Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Identifizierung von luftsicherheitsrelevanten Maßgebliche luftsicherheitsrechtliche
verbotenen Gegenständen
Vorschriften anwenden können
Inhalt
Liste der verbotenen Gegenstände gem. Anlage 4-C
der DVO (EU) 2015/1998
Abgrenzung von verbotenen Gegenständen nach § 11
LuftSiG zu Waffen nach § 40 WaffG
luftsicherheitsrelevante verbotene Gegenstände
identifizieren können
Aufbau, Erscheinungsformen und Bestandteile
- KSBV
- USBV (getarnte Sprengsätze)
Identifikation verbotener Gegenstände
sicherstellen
Identifikation und Abgrenzung von
USBV/KSBV
"Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Mögliche Verstecke im Luftfahrzeug
Kenntnis der Versteckmöglichkeiten
Inhalt
Versteckmöglichkeiten im/am Luftfahrzeug
Durchsuchungsarten für mögliche Verstecke kennen
"Kenntnis der Rechtsvorschriften für Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchungen"
Thema
Ziel
Kenntnis der Rechtsvorschriften für die
Überblick über die die Gesamtheit und
Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchungen
Systematik der aktuellen Gesetze und
Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung
Kenntnis der Vorausssetzungen für die
Anwendung der LuftfahrzeugSicherheitsdurchsuchungen
Le
Inhalt
• VO (EG) Nr. 300/2008
• DVO (EU) 2015/1998, Kapitel 3.1
• NLSP
• LSP
Wann ist eine Durchsuchung durchzuführen
• Drittstaatenregelung/Anlage 3-B der VO (EU) Nr.
2015/1998
• Einstufung der Sicherheitsbereiche an den Flughäfen
(inkl. critical parts, Non-critical parts)
• Regelungen für Transitflüge
Dokumentation der Luftfahrzeug-Durchsuchung (Wann
ist was zu dokumentieren?)
im Rahmen des Outside-Checks relevante
Außenbereiche
an Bord gehörende Ausstattung (z.B. Medical Kit
Feuerlöscher)
Berücksichtigung von speziellen
Luftfahrzeugkonfigurationen (z.B. Frachtflugzeugen)
un
ss
fa
se
"Kenntnis der Konfiguration des/der Luftfahrzeugtyp(en), an dem/denen die Person die Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchungen durchzuführen hat"
Thema
Ziel
Inhalt
Kenntnis der Konfiguration des/der
Kenntnis der Besonderheiten der jeweiligen
Innenbereich/Außenbereich
Luftfahrzeugtyp(en), an dem/denen die
Luftfahrzeugtypen
Person die LuftfahrzeugKabinenausstattung:
Sicherheitsdurchsuchungen durchzuführen
• Bereiche für Besatzungen und Passagiere
hat
• Waschräume
• Bordküchen
"Fähigkeit zur Durchführung von Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchungen mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter
verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten"
Ziel
Unterschiedliche Verfahren zur LuftfahrzeugSicherheitsdurchsuchung (unter
Berücksichtigung der Grenzen) anwenden
können sowie deren praktische Umsetzung
beherrschen
die wesentlichen Vorgaben zur Versiegelung
kennen
Vertiefung und Anwendung des Erlernten
anhand praktischer Einweisungen auf den
jeweiligen Luftfahrzeugtypen
Inhalt
• manuelle Durchsuchung
• Sichtkontrollen
• zulässige Hilfsmittel
g
Thema
Fähigkeit zur Durchführung von LuftfahrzeugSicherheitsdurchsuchungen mit
ausreichender Zuverlässigkeit,
um die Entdeckung versteckter verbotener
Gegenstände hinreichend zu gewährleisten.
• Versiegelung
• beschädigte Siegel
Praktische Begehung/Einweisung auf dem jeweiligen
Luftfahrzeugtypen unter Zuhilfenahme der Anlage 3-A
des Beschlusses C(2015) 8005
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"Kenntnis der Verfahren für die Sicherung der Luftfahrzeuge und die Verhinderung des unbefugten Zugangs zu ihnen"
Thema
Ziel
Inhalt
Kenntnis der Verfahren für die Sicherung der Kenntnis der wesentlichen Rechtsvorschriften • VO (EG) Nr. 300/2008
Luftfahrzeuge und die Verhinderung des
• DVO (EU) 2015/1998, Kapitel 3.2
unbefugten Zugangs
• Beschluss C(2015) 8005
• LSP
Kenntnis der Voraussetzungen für die
Anwendung der unterschiedlichen
Sicherungsverfahren
• Einstufung der Sicherheitsbereiche an den Flughäfen
(inkl. critical parts, Non-critical parts)
Kenntnis der verschiedenen
Sicherungsverfahren für Luftfahrzeuge
bezogen auf deren Standort
• Schließen/Verschließen der Türen
• Personelle Bewachung des LFZ/Zugangskontrollen
• Versiegelung
"Kenntnis der Verfahren zum Versiegeln von Luftfahrzeugen, wenn anwendbar"
Thema
Versiegelung von Luftfahrzeugen
Ziel
Kenntnis der Versiegelungsverfahren
Inhalt
• Bedeutung "Manipulationssicher"
• Siegelarten
• Aufbewahrung von Siegeln
• Ordnungsgemäßes Anbringen von Siegeln
• Siegelkontrolle
• Siegeldokumentation
g
un
ss
fa
se
Le
"Kenntnis für Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten und gemeldet werden sollten"
Thema
Ziel
Inhalt
Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von situationsbezogenes richtiges Verhalten beim Verhaltensregeln beim Antreffen verdächtiger Personen
Personen und der Umstände, unter denen
Antreffen verdächtiger Personen
Personen angehalten und gemeldet werden
sollten
Kenntnis der sogenannten „JedermannRechtliche Voraussetzungen unter denen Personen
Rechte“
angehalten und gemeldet werden dürfen
• Festnahmerecht gem. § 127 Abs. 1 StPO
• Selbsthilferecht gem. §§ 229, 230 BGB (einschl.
Selbstschutz-Verhaltensgrundsätze)
• Notwehr gem. § 32 StGB, § 227 BGB
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"Kenntnis der Anforderungen und Techniken für die Zuordnung von Fluggästen und Gepäck"
Thema
Passagierabfertigungsverfahren
Ziel
Inhalt
Kenntnis des Sinn und Zwecks der
Zuordnung des aufgegebenen Gepäcks/Bordkarte
Gepäckidentifizierung sowie die verschiedenen Kennzeichnungspflicht von Gepäck
Techniken hinsichtlich der Gepäckzuordnung
Physische und administrative Gepäckidentifizierung
Verfahren und Sicherheitsmaßnahmen für
unbegleitetes aufgegebenes Gepäck
Handhabung von DAA Gepäck (delivery at aircraft)
Sonderabfertigungsverfahren
"No pax-no Bags"
Ausnahmen
"Kenntnis der Schutzanforderungen für Material von Luftfahrtunternehmen, das für die Abfertigung von Fluggästen
und Gepäck verwendet wird"
Thema
Schutzanforderungen für Material von
Luftfahrtunternehmen zur Abfertigung
Ziel
Kenntnis über den Umgang mit sowie die
Aufbewahrung von Abfertigungsmaterialien
Inhalt
Unterscheidung von Abfertigungsmaterial im Bezug auf
Sicherheitsrelevanz (z.B. Bordkarten, Gepäcklabel mit
Barcode, Rush-Gepäck-Label, Adressanhänger)
g
un
ss
fa
se
Le
Wann ist Abfertigungsmaterial sicherheitsrelevant?
Sicherung von Abfertigungssystemen
Ausnahmen
Kenntnis der erforderlichen
Aufbewahrung (Verschluss, unter "Aufsicht")
Sicherheitsvorkehrungen bei
Vernichtung bzw. Ungültigmachen von
Abfertigungsmaterial von Luftfahrtunternehmen sicherheitsrelevanten Materialien
Zugang zu Abfertigungsmaterialien während der
Abfertigung
Ausnahmen
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"Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post"
Thema
Ziel
Kenntnis der Schutzanforderungen für Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht
Fracht und Post
und Post aller Beteiligten der sicheren
Lieferkette und die Folge bei nicht
ausreichendem Schutz
Inhalt
Frachtstücke und Postsendungen, die mit einem Luftfahrzeug
befördert werden sollen, sind ab dem Zeitpunkt, zu dem die
Sicherheitskontrollen stattfinden, bis zum Abflug des Luftfahrzeugs,
mit dem sie befördert werden, vor unbefugten Eingriffen zu schützen.
Schutz der Frachtstücke und Postsendungen von der Produktion bis
zur Beförderung
Anforderungen an den bekannten Versender/geschäftlichen Versender
- gesicherter Produktions- und Verpackungsbereich (Zutrittskontrolle)
- beaufsichtigter Produktions- und Verpackungsprozess (geschultes
Personal)
- gesicherter Lagerbereich (Zutrittskontrolle)
Anforderungen an den regB:
- Herkunft der Sendung
- Identitätsfeststellung
- Annahme nicht kontrollierter Sendungen
- Sicherung kontrollierter Sendungen (gesicherter Lagerbereich
- Zutrittskontrolle)
- Begleitdokumentation
Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den erforderlichen
Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, gelten vor unbefugten
Zugriffen geschützt, sofern:
– sie sich in einem sensiblen Bereich (Flughafen) befinden
– sie sich in einem anderen Teil als im sensiblen Bereich
(gesichertes Betriebsgelände) befinden
wenn:
a) sie physisch derart geschützt sind, dass keinerlei
verbotene Gegenstände eingebracht werden können, oder
b) sie nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und der Zugang auf
Personen beschränkt wird, die mit dem Schutz und der Verladung
von Fracht und Postsendungen vertraut sind.
ss
fa
se
Le
Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den erforderlichen
Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, bei der Beförderung:
– Sendungen werden vom reglementierten Beauftragten, bekannten
oder geschäftlichen Versender manipulationssicher verpackt oder
versiegelt.
– Der Frachtraum des Fahrzeugs, in dem die Sendungen befördert
werden, ist manipulationssicher zu verschließen oder zu versiegeln,
Fahrzeuge mit Planenabdeckung sind durch TIR - Seile zu sichern,
Ladeflächen von Pritschenfahrzeuge sind zu überwachen.
"Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Identifizierung von verbotenen
Verbotene Gegenstände in Fracht- und
Gegenständen bei Fracht und Post
Postsendungen identifizieren können
"Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Mögliche Verstecke bei Fracht und Post Kenntnis der Versteckmöglichkeiten
g
un
Erneute Kontrolle von nicht oder nicht ausreichend geschützten/
gesicherten Fracht- und Postsendungen; Manipulationsverdacht und
fehlende Sicherung von kontrollierter Fracht; Beispiele unsicherer
Fracht und Post (Manipulation/transportbedingte Beschädigung etc.)
Inhalt
Verbotene Gegenstände gemäß Ziffer 6.02 der DVO (EU) 2015/1998
Abgrenzung von verbotenen Gegenständen nach § 11 LuftSiG zu
Waffen nach § 40 WaffG
getarnte Sprengsätze (USBV)
Selbstlaborate / Brandsätze
Abgrenzung KSBV/USBV
Inhalt
Versteckmöglichkeiten in der Luftfracht/Luftpost
"Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar"
Thema
Ziel
Inhalt
Kenntnis der
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Beförderungsanforderungen für Fracht und Post gem. Kapitel 6.6 der
Beförderungsanforderungen
nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen DVO (EU) 2015/1998 (Versiegelung/sichere Verwahrung während des
Transports u. danach)
Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inkl. Dokumentation
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"Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und
Flughafenlieferungen"
Thema
Anforderungen an den Schutz für Post oder
Material von Luftfahrtunternehmen,
Bordvorräte und Flughafenlieferungen
Ziel
Kenntnis der jeweils geltenden
Anforderungen sowie der Möglichkeiten zur
Gewährleistung des Schutzes
Kenntnis der zusätzlichen
Sicherheitsbestimmungen bei STEBs
"Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Identifizierung von verbotenen Gegenständen Verbotene Gegenstände in Post oder
Material von Luftfahrtunternehmen,
bei Post oder Material von
Bordvorräten und Flughafenlieferungen
Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und
identifizieren können
Flughafenlieferungen
fa
se
Le
ss
"Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Mögliche Verstecke bei Bordvorräten,
Kenntnis der Versteckmöglichkeiten
Flughafenlieferunten sowie Post- und Material
von Luftfahrtunternehmen
Pflichten im Umgang mit sicherer Post oder
Material von Luftfahrtunternehmen, sicheren
Bordvorräten und Flughafenlieferungen
Maßnahmen bei Verdacht auf Manipulation
Folgemaßnahmen bei nicht ausreichendem
Schutz von Post oder Material von
Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und
Flughafenlieferungen
Sicherheitsbestimmungen bei der Lieferung
und Verwahrung von manipulationssicheren
Beuteln (STEB) gem. Kapitel 8.3 und 9.3 der
DVO (EU) 2015/1998
Inhalt
Liste der verbotenen Gegenstände gem.
Anlagen 1-A und 4-C der DVO (EU)
2015/1998 und deren Abgrenzung
zueinander
Ziffern 8.04 und 9.04 der DVO (EU)
2015/1998
Abgrenzung von verbotenen Gegenständen
nach § 11 LuftSiG zu Waffen nach § 40
WaffG
getarnte Sprengsätze (USBV)
Selbstlaborate/Brandsätze
Abgrenzung KSBV/USBV
Inhalt
Versteckmöglichkeiten in Bordvorräten und
Flughafenlieferungen, Post- und Material der
Luftfahrtunternehmen
Inhalt
Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette,
inklusive der damit verbundenen
Dokumentation
Beförderungsanforderungen für Bordvorräte
gem. Kapitel 8.1.5 der DVO (EU) 2015/1998
Beförderungsanforderungen für
Flughafenlieferungen gem. Kapitel 9.1.4 der
DVO (EU) 2015/1998
g
un
"Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar"
Thema
Ziel
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
nach den jeweils geltenden EUVerordnungen
Inhalt
Schutz von Post oder Material von
Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und
Flughafenlieferungen (Lagerung, physischer
Schutz, Überwachung)
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"Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Verhalten bei der Entdeckung verbotener
Angemessenes situatives Agieren und
Gegenstände
Reagieren beim Auffinden verbotener
Gegenstände
"Kenntnis der Sofortmaßnahmen"
Thema
Kenntnis der Sofortmaßnahmen
"Kenntnis der Aufsichtsaufgaben"
Thema
Aufsichtsaufgaben
Inhalt
Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen
Verhaltensregeln bei der Entdeckung verbotener
Gegenstände
Erstmaßnahmen beim Auffinden verbotener
Gegenstände
Folgemaßnahmen wie z.B.
• Zugriff Unbefugter ausschließen
• ggf. Kontrollstellenbetrieb einstellen
• Selbstschutz-Verhaltensgrundsätze beachten
Ziel
Kennen situativer Sofortmaßnahmen und
richtiges Reagieren
Inhalt
Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen
Reaktionen und Maßnahmen in Bedrohungssituationen
Erstmaßnahmen beim Auffinden einer USBV/KSBV
Ziel
Inhalt
Kenntnis der Pflichten und Rechte im Rahmen Ziele der Aufsicht
der Aufsichtsführung
Einhaltung der festgelegten Sicherheitsstandards sowie
aktuelle Anordnungslage
Befugnisse und Aufgaben der Aufsichtsperson
Berichtswesen an die verantwortlichen Personen
Dokumentation der Aufsichtsführung
Verfahren bei Feststellung von Mängeln und
Verstössen durch Aufsichtsführende
Le
fa
se
"Fähigkeit zur Betreuung und Schulung am Arbeitsplatz und zur Motivation anderer"
Thema
Ziel
Betreuung und Schulung am Arbeitsplatz
Mitarbeiter am Arbeitsplatz in
luftsicherheitsrelevanten Situationen schulen
und eine situationsangemessene Betreuung
gewährleisten
Motivation von Mitarbeitern
Befähigung zur Motivation von Personen sowie
situationsangemessener Umgang mit
Mitarbeitern
Pädagogische Fertigkeiten in Bezug auf
• Motivations- und Führungsmodelle
• bewusste Gesprächsgestaltung
• Stressfaktoren
Inhalt
Konfliktlösende Kommunikation (z.B passives und
aktives Zuhören, Ich-Botschaften)
Beispielsweise:
• verschiedene Konfliktarten
• den eigenen Konflikt-Typ erkennen
• Konfliktstrategien
• das Konfliktgespräch
• Techniken zur Verbesserung des Gesprächsklimas
• Körpersprache erkennen
"Kenntnis der internen Qualitätskontrolle"
Thema
Kenntnis der internen Qualitätskontrolle
g
un
ss
"Kenntnisse in Techniken zur Konfliktbewältigung"
Thema
Ziel
Umgang mit Mitarbeitern/menschliche
Kenntnisse der Techniken zur
Einflussfaktoren
Konfliktbewältigung
Sensibilierierung bezüglich der frühzeitigen
Erkennung von Konflikten und
Konfliktsituationen im Spannungsfeld zwischen
Sicherheits-, Wirtschafts- und persönlichen
Interessen
Inhalt
• Mitarbeitern fallebezogene Lösungsmöglichkeiten
aufzeigen
• ortsbezogene Schulung von Mitarbeitern durchführen
Ziel
Kenntnis der Ziele und Struktur interner
Qualitätssicherung
Vertiefung der Kenntnis zur Durchführung
eigener Qualitätskontrollen
Inhalt
Aufgaben und Ziele gemäß VO (EG) Nr. 300/2008
Mindestanforderungen: Qualitätssicherungsverfahren
und Dokumentation
Grundaussagen der internen Qualitätssicherung im
Sicherheitsprogramm des Unternehmens
Interne Qualitätskontrollmaßnahmen
Durchführung von regelmäßigen QS-Audits und
"Sicherheitstests"
Anlassbezogene Qualifikationsmaßnahmen bei
behördlichen Feststellungen
Wirksamkeitsprüfung von Maßnahmen
Einhaltung der Mindestsicherheitsstandards sowie der
aktuellen Anordnungslage
Methodik der internen Qualitätssicherung
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"Fähigkeit zur Motivation anderer"
Thema
Motivation von Mitarbeitern
Ziel
Befähigung zur Motivation von Personen sowie
situationsangemessener Umgang mit
Mitarbeitern
"Kenntnisse der internen, nationalen, unionsweiten und internationalen Qualitätskontrolle"
Thema
Ziel
Kenntnis der verschiedenen
Kenntnis der aktuellen Rechtsgrundlagen der
Qualitätskontrollmaßnahmen
Qualitätskontrolle und Zuständigkeiten in der
jeweils geltenden Fassung
Kenntnis über internationale und unionsweite
Qualitätskontrollmaßnahmen
Kenntnisse der internen Qualitätskontrolle
Kenntnis der Ziele und Struktur interner
Qualitätssicherung
Le
Inhalt
VO (EU) Nr. 72/2010,
VO (EU) Nr. 18/2010,
VO (EG) Nr. 300/2008,
Nationales Qualitätskontrollprogramm
Zuständige Behörden und Organisationen
Internationale Qualitätskontrollmaßnahmen (z.B. ICAOAudits, ECAC-Audits)
Europäische Qualitätskontrollmaßnahmen (z.B. EUInspektionen, EU-Audits)
Nationale Qualitätskontrollmaßnahmen
• Audit
• Inspektionen
Aufgaben
und Ziele gemäß VO (EG) Nr. 300/2008 Art.
• Test
10ff.
• Erhebungen
Mindestanforderungen: Qualitätssicherungsverfahren
• Untersuchungen
und Dokumentation
Grundaussagen der internen Qualitätssicherung im
Sicherheitsprogramm des Unternehmens
Interne Qualitätskontrollmaßnahmen:
Durchführung von regelmäßigen QS-Audits und
"Sicherheitstests"
Anlassbezogene Qualitätsmaßnahmen bei
behördlichen Feststellungen
Wirksamkeitsprüfung von Maßnahmen
Einhaltung der MIndestsicherheitsstandards sowie der
aktuellen Anordnungslage
Methodik der internen Qualitätssicherung
g
un
ss
fa
se
Vertiefung der Kenntnis zur Durchführung
eigener Qualitätskontrollen
Inhalt
Pädagogische Fertigkeiten in Bezug auf
• Motivations- und Führungsmodelle
• bewusste Gesprächsgestaltung
• Stressfaktoren
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"Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für die Fahrzeugkontrolle, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren"
Thema
rechtliche Anforderungen für Fahrzeugkontrollen sowie
Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
Ziel
Kenntnis der Rechtsgrundlagen für die
Fahrzeugkontrollen
Kenntnis der Ausnahmen von der
Fahrzeugkontrolle
Kenntnis über zulässige besondere
Sicherheitsverfahren
"Kenntnis der Techniken für Fahrzeugkontrollen"
Thema
Kontrolltechniken bei Fahrzeugkontrollen
Inhalt
• VO (EG) Nr. 300/2008
• DVO (EU) 2015/1998
Grundsätze / Ausnahmen gemäß Kapitel 1.4
der DVO (EU) 2015/1998 sowie nationaler
Vorgaben im NLSP
allgemeine Freistellung von der
Fahrzeugkontrolle
Freistellung von der Fahrzeugkontrolle im
Einzel-/Sonderfall
national zulässige und angewandte
Sicherheitsverfahren bei der Fahrzeugkontrolle
Ziel
Kenntnis der verschiedenen Techniken bei
der Kontrolle von Fahrzeugen sowie darin
befindlicher Gegenstände
Inhalt
Überprüfungsmethoden (Durchsuchung von
Hand, Sichtkontrolle)
Festlegung der Kontrollbereiche
Zufallsprinzip
zulässige Hilfsmittel bei der Kontrolle
Kontrollablauf
Überblick über die am Flughafen im Bereich Einsatzorte und Einsatzmöglichkeiten der
der Fahrzeugkontrolle im Einsatz
vorhandenen Technik
befindlichen Hilfsmittel
Welche verschiedenen Techniken und Geräte
werden eingesetzt?
Thema
Fahrzeugkontrollen
Le
"Fähigkeit zur Durchführung von Fahrzeugkontrollen mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter, verbotener Gegenstände
hinreichend zu gewährleisten"
Kenntnis der möglichen
Versteckmöglichkeiten für verbotene
Gegenstände in Fahrzeugen und
unzugänglichen Stellen am Fahrzeug und
Berücksichtigung bei der praktischen
Durchsuchung
Inhalt
Durchführung der Kontrolle
Praktische Durchführung von
Fahrzeugkontrollen unter Anleitung
Verschiedene Arten der Fahrzeugkontrollen
sowie den Kontrollablauf in der praktischen
Anwendung kennen
Den Ablauf des Verfahrens an den
verschiedenen Kontrollstellen kennen
• Erläuterung der Kontrollschritte
• Besonderheiten (z.B. versiegelte Bereiche)
Versteckmöglichkeiten von verbotenen
Gegenständen
g
un
ss
Verstecke kennen
fa
se
Ziel
Anwendung der verschiedenen
Verfahren/Techniken bei der Kontrolle von
Fahrzeugen sowie darin befindlicher
Gegenstände
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"Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post"
Thema
Ziel
Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht
und Post
und Post aller Beteiligten der sicheren
Lieferkette und die Folge bei nicht
ausreichendem Schutz
Inhalt
Frachtstücke und Postsendungen, die mit einem
Luftfahrzeug befördert werden sollen, sind ab dem
Zeitpunkt, zu dem die Sicherheitskontrollen stattfinden,
bis zum Abflug des Luftfahrzeugs, mit dem sie
befördert werden, vor unbefugten Eingriffen zu
schützen.
Schutz der Frachtstücke und Postsendungen von der
Produktion bis zur Beförderung
Anforderungen an den bekannten
Versender/geschäftlichen Versender
- gesicherter Produktions- und Verpackungsbereich
(Zutrittskontrolle)
- beaufsichtigter Produktions- und Verpackungsprozess
(geschultes
Personal)
- gesicherter Lagerbereich (Zutrittskontrolle)
Anforderungen an den regB:
- Herkunft der Sendung
- Identitätsfeststellung
- Annahme nicht kontrollierter Sendungen
- Sicherung kontrollierter Sendungen (gesicherter
Lagerbereich
- Zutrittskontrolle)
- Begleitdokumentation
Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den
erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen
wurden, gelten vor unbefugten Zugriffen geschützt,
sofern:
– sie sich in einem sensiblen Bereich (Flughafen)
befinden
– sie sich in einem anderen Teil als im sensiblen
Bereich
(gesichertes Betriebsgelände) befinden
wenn:
a) sie physisch derart geschützt sind, dass keinerlei
verbotene Gegenstände eingebracht werden
können, oder
b) sie nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und der
Zugang auf
Personen beschränkt wird, die mit dem Schutz und
der Verladung
von Fracht und Postsendungen vertraut sind.
g
un
ss
fa
se
Le
Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den
erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen
wurden, bei der Beförderung:
– Sendungen werden vom reglementierten
Beauftragten, bekannten oder geschäftlichen
Versender manipulationssicher verpackt oder
versiegelt.
– Der Frachtraum des Fahrzeugs, in dem die
Sendungen befördert werden, ist manipulationssicher
zu verschließen oder zu versiegeln, Fahrzeuge mit
Planenabdeckung sind durch TIR - Seile zu sichern,
Ladeflächen von Pritschenfahrzeuge sind zu
überwachen.
Erneute Kontrolle von nicht oder nicht ausreichend
geschützten/ gesicherten Fracht- und Postsendungen;
Manipulationsverdacht und fehlende Sicherung von
kontrollierter Fracht; Beispiele unsicherer Fracht und
Post (Manipulation/transportbedingte Beschädigung
etc.)
"Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Mögliche Verstecke bei Fracht und Post
Kenntnis der Versteckmöglichkeiten
Inhalt
Versteckmöglichkeiten in der Luftfracht/Luftpost
"Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar"
Thema
Ziel
Inhalt
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Beförderungsanforderungen für Fracht und Post gem.
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen Kapitel 6.6 der DVO (EU) 2015/1998
(Versiegelung/sichere Verwahrung während des
Transports u. danach)
Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inkl.
Dokumentation
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
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"Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und
Flughafenlieferungen"
Thema
Anforderungen an den Schutz für Post oder
Material von Luftfahrtunternehmen,
Bordvorräte und Flughafenlieferungen
Ziel
Kenntnis der jeweils geltenden
Anforderungen sowie der Möglichkeiten zur
Gewährleistung des Schutzes
Kenntnis der zusätzlichen
Sicherheitsbestimmungen bei STEBs
Inhalt
Schutz von Post oder Material von
Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und
Flughafenlieferungen (Lagerung, physischer
Schutz, Überwachung)
Pflichten im Umgang mit sicherer Post oder
Material von Luftfahrtunternehmen, sicheren
Bordvorräten und Flughafenlieferungen
Maßnahmen bei Verdacht auf Manipulation
Folgemaßnahmen bei nicht ausreichendem
Schutz von Post oder Material von
Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und
Flughafenlieferungen
Sicherheitsbestimmungen bei der Lieferung
und Verwahrung von manipulationssicheren
Beuteln (STEB) gem. Kapitel 8.3 und 9.3 der
DVO (EU) 2015/1998
g
un
ss
fa
se
Le
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"Kenntnis der Beförderungsanforderungen"
Thema
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Ziel
Inhalt
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inklusive der
nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen damit verbundenen Dokumentation
Beförderungsanforderungen für Bordvorräte gem.
Kapitel 8.1.5 der DVO (EU) 2015/1998
Beförderungsanforderungen für Flughafenlieferungen
gem. Kapitel 9.1.4 der DVO (EU) 2015/1998
"Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener
Gegenstände hinreichend zu gewährleisten"
Thema
Ziel
Inhalt
Durchführung der Durchsuchung von Hand Anwendung der Durchsuchungstechniken bei Besonderheiten im Rahmen der Kontrolle von
der Kontrolle von Post und Material von
Gegenstände/Verpackungen (schlecht einsehbare
Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und
Gegenstände, Gegenstände mit vielen
Flughafenlieferungen
Versteckmöglichkeiten, Gegenstände mit
unübersichtlichem großem Volumen)
Kontrollablauf und Kontrollverfahren
systematische, gründliche, manuelle Überprüfung der
Bordvorräte bzw. Flughafenlieferungen
g
un
ss
fa
se
Le
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"Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für Zugangskontrollen, einschließlich Ausnahmen und besonderen Sicherheitsverfahren"
Thema
Ziel
Inhalt
rechtliche Anforderungen für
Kenntnis der einschlägigen Rechtsquellen für • VO (EG) Nr. 300/2008
Zugangskontrollen einschließlich Ausnahmen Zugangskontrollen
• DVO (EU) 2015/1998
und besondere Sicherheitsverfahren
in der jeweils gültigen Fassung
legitime Gründe für den Zugang
Identitätsüberprüfung
physische Zugangskontrolle
technische Zugangskontrolle
Kenntnis der Ausnahmen von der
Grundsätze/Ausnahmen gemäß Kapitel 1.2 der DVO
Zugangskontrolle
(EU) 2015/1998 sowie nationaler Vorgaben im NLSP
Gefahr für Leib und Leben
national zulässige und angewandte
Kenntnis besonderer Sicherheitsverfahren
Sicherheitsverfahren bei der Zugangskontrolle
"Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendetem Zugangskontrollsysteme"
Ziel
Thema
Zugangskontrollsysteme auf dem Flughafen Kenntnis der flughafenspezifischen
Zugangskontrollsysteme (welche
Zugangskontrollsysteme werden auf dem
Flughafen eingesetzt)
Inhalt
flughafenspezifische Zugangskontrollsysteme z.B.
Vereinzelungsanlagen, biometrische Systeme etc.
Le
"Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Flughafenausweise und Fahrzeugausweise, die zum Zugang zu den Bereichen der Luftseite
berechtigen, sowie Fähigkeit, diese Zulassungen zu erkennen"
Thema
Ziel
Inhalt
Zugangsberechtigungen einschl.
Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Ausweisordnung (Vertiefung)
Ausweisordnung
Flughafenausweisen und Fahrzeugausweisen, Maßnahmen bei Verstoß gegen die Ausweisordnung;
die zum Zugang zur Luftseite berechtigen,
Ordnungswidrigkeiten nach LuftSiG
sowie die Fähigkeit, diese Zulassungen zu
g
un
ss
fa
se
"Kenntnis der Verfahren für Streifengänge, das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden
sollten"
Thema
Ziel
Inhalt
Streifenbereiche
Kenntnis über Verfahren für Streifengänge, Verfahren für Streifengänge sowie das
das Anhalten von Personen und der
Anhalten von Personen kennen
Verfahren für Streifengänge
Umstände, unter denen Personen angehalten
rechtliche Voraussetzungen, unter denen Personen
oder gemeldet werden sollen
angehalten und gemeldet werden dürfen
Meldewege bezogen auf "eigenen" Flughafen
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"Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen"
Thema
Ziel
Inhalt
Anforderungen an den Schutz für Post oder Kenntnis der jeweils geltenden Anforderungen Schutz von Post oder Material von
Material von Luftfahrtunternehmen,
sowie der Möglichkeiten zur Gewährleistung
Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und
Bordvorräte und Flughafenlieferungen
des Schutzes
Flughafenlieferungen (Lagerung, physischer Schutz,
Überwachung)
Pflichten im Umgang mit sicherer Post oder Material
von Luftfahrtunternehmen, sicheren Bordvorräten und
Flughafenlieferungen
Maßnahmen bei Verdacht auf Manipulation
Folgemaßnahmen bei nicht ausreichendem Schutz von
Post oder Material von Luftfahrtunternehmen,
Bordvorräten und Flughafenlieferungen
Kenntnis der zusätzlichen
Sicherheitsbestimmungen bei der Lieferung und
Sicherheitsbestimmungen bei STEBs
Verwahrung von manipulationssicheren Beuteln
(STEB) gem. Kapitel 8.3 und 9.3 der DVO (EU)
2015/1998
"Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Mögliche Verstecke bei Bordvorräten,
Kenntnis der Versteckmöglichkeiten
Flughafenlieferunten sowie Post- und Material
von Luftfahrtunternehmen
Inhalt
Versteckmöglichkeiten in Bordvorräten und
Flughafenlieferungen, Post- und Material der
Luftfahrtunternehmen
g
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Le
"Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar"
Thema
Ziel
Inhalt
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inklusive der
nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen damit verbundenen Dokumentation
Beförderungsanforderungen für Bordvorräte gem.
Kapitel 8.1.5 der DVO (EU) 2015/1998
Beförderungsanforderungen für Flughafenlieferungen
gem. Kapitel 9.1.4 der DVO (EU) 2015/1998
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"Kenntnis über die Zugangskontrollen und die einschlägigen Kontrollverfahren"
Thema
Ziel
Kenntnis über die Zugangskontrollen und die Arten der Zugangskontrolle sowie Kontrollverfahren
einschlägigen Kontrollverfahren
kennen
Inhalt
Voraussetzungen für die Erteilung der
Zugangsberechtigungen nach DVO (EU) 2015/1998
Zutrittsdokumente gemäß Anhang 1.2.2. der DVO (EU)
2015/1998 kennen:
• Bordkarte oder Äquivalent
• Besucherausweis
• Flughafenausweis
• Ausweis der nationalen Behörde
• von der nationalen Behörde anerkannter Ausweis
• Fahrzeugausweise
• temporäre Ausweise
Gründe für die (Zutritts-)Beschränkung, Verweis auf
Flughafenbereiche
Zugang/Zufahrt zum Sicherheitsbereich eines Flughafens
nur über Kontrollstelle
Arten der Zugangskontrolle (Zufahrtskontrolle,
Zungangskontrollpunkte für Personal, Zugänge für Fluggäste
und Abgrenzung)
Begleitungsregelungen etc.
Ablauf der Zutrittskontrolle (technisch, personell, was wird
überprüft)
Kenntnis der Maßnahmen bei Verstoß gegen die
Ausweisordnung
Ausweistragepflicht
Unaufgefordertes Vorzeigen von Zutrittsdokumenten auch in
den betreffenden Bereichen
Ordnungswidrigkeiten nach LuftSiG
Le
lokale Sicherungsmaßnahmen
se
"Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren "
Thema
Ziel
Kontrollverfahren
Überblick über verschiedene Kontrolltechniken sowie
angewandte Kontrollverfahren auf dem jeweiligen
Flughafen
Inhalt
Nutzung geeigneter Kontrolltechnik zur Verhinderung des
Einbringens verbotener Gegenstände in
Sicherheitsbereiche, z.B. Torsonden, Röntgentechnik,
Handsonden, Händische Durchsuchung etc.
fa
Kontrollstellenkonfiguration und angewendete Überblick über die an der Kontrollstelle angewendeten Welche verschiedenen Techniken und Geräte werden
Verfahren
Kontrollverfahren
eingesetzt?
Einsatzorte der vorhandenen Technik
Aufbau der Kontrollstellen (vor Ort)
ss
Kenntnis von verbotenen Gegenständen
"Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Flughafenausweise"
Thema
Ziel
Auf dem Flughafen verwendete Ausweise
Darstellung der auf dem Flughafen verwendeten
Ausweise
g
un
Kontrollverfahren
Verbot des Mitführens von verbotenen Gegenständen nach
Anlage 1-A
Ausnahme des Mitnahmeverbotes zur Ausübung der
berüflichten Tätigkeit (Mitnahmeberechtigungen)
Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf verbotene
Gegenstände nach Anlage 4-C durch Fluggäste
Kenntnis der auf den betreffenden Flughafen
verwendeten Zugangsberechtigungen/ Ausweise und
deren Erkennen
Inhalt
beispielhafte Nennung der örtlich verwendeten
Flughafenausweise lt. Ausweisordnung
"einschlägige" ortsbezogene Zugangsregelungen
Ausweisordnung
legitime "betriebliche" Gründe zur Ausstellung eines
Flughafenausweises
Ausweise von Besatzungsmitgliedern
Arten von Flughafenausweisen
Besucherausweise
Voraussetzung für die Erstellung eines Ausweises
Hinterlegte Informationen
Umgang mit den Flughafenausweisen (sichtbares Tragen,
Rückgabe)
Mitnahmeberechtigungen, Einschränkungen, Zonierung
Fahrzeugausweise (Inhalte wie bei Flughafenausweisen)
Besatzungsausweise
OWiG
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"Kenntnis über frühere, unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen"
Thema
Ziel
Inhalt
Historischer Überblick
Kenntnis der historischen Entwicklung der Angriffe Entwicklung der Bedrohung des zivilen Luftverkehrs
auf den Luftverkehr mit maßgeblichen Beispielen
durch den Terrorismus
und deren Auswirkungen
beispielhafte Aufzählung:
• Anschlag auf Luftfahrzeug der PanAm über Lockerbie
(1988)
• Anschläge des 11. September 2001 in den USA
• Schuhbomber Dezember 2001
• Unterhosenbomber Dezember 2009
• Jemenpakete
• aktuelle Vorkommnisse (weiteres: siehe Lagebild
Luftsicherheit)
Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs
• Prestige und hoher Symbolwert des Luftfahrzeugs.
bzw. der Luftfahrtunternehmen in Bezug auf einen
bestimmten Staat
• Starker Druck auf Regierungen und Behörden –
Symbolwirkung
• Große Anzahl von Betroffenen und Opfern
• kleiner Aufwand, großer Schaden
• Fluggäste und Angehörige verschiedener
Nationalitäten sind betroffen – Potenzierung des
politischen Drucks
• hohe Öffentlichkeitswirksamkeit
• durch die große Mobilität wird polizeiliches Handeln
erschwert
Kenntnis über potentielle Täter/Tätergruppen
Tätergruppen, welche eine Bedrohung des zivilen
Luftverkehrs darstellen oder darstellen können
• Terroristen
• Kriminelle
• mental gestörte Passagiere
• politische oder religiöse Motivierte
• Menschen mit Rachegefühlen (z. B. auch
entlassene, ehemalige
Luftsicherheitskontrollkräfte)
• Sabotageakte
• Entführungen
• Terroristische Anschläge
• Bombendrohungen
• Waffen und Explosivstoffe
• aktuelle Bedrohungen
Aktuelles Lagebild Terrorismus und Luftsicherheit
Aktuelle Bedrohungen und Bewertungen
Anordnung von (zusätzlichen) Sicherheitsmaßnahmen
Le
Kenntnis der Motive für Anschläge (Warum ist die
Zivilluftfahrt ein attraktives Angriffsziel)
Kenntnis der Gefahren für die Sicherheit des
Luftverkehrs im Zusammenhang mit den
Luftsicherheitsmaßnahmen
se
Maßnahmen der Sicherheitsbehörden nach
Gefährdungsbewertung
Kenntnis über aktuelle Bedrohungslagen sowie
deren Bewertung und die Anordnung von
Maßnahmen durch die Sicherheitsbehörden
fa
ss
"Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften"
Thema
Ziel
Internationale und nationale
Überblick über die die Gesamtheit und Systematik
Rechtsvorschriften
der aktuellen Gesetze und Verordnungen in der
jeweils gültigen Fassung
Verantwortlichkeiten – Umsetzung besonderer
Sicherheitsmaßnahmen
Überblick über die nationale Rechtsordnung
Kenntnisse internationaler Verordnungen und
Vorgaben
g
un
Inhalt
VO (EG) Nr. 300/2008
VO (EG) Nr. 272/2009
DVO (EU) 2015/1998
zuzüglich weitere VO/andere Vorschriften
Luftsicherheitsgesetz
Nationales Luftsicherheitsprogramm (NLSP)
Gliederung der nationalen Rechtsordnung in
öffentliches Recht und Zivilrecht
neben einschlägigen EU-Verordnungen und nationalen
Vorgaben ICAO-Standards und ECAC-Empfehlungen
kennen
"Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen"
Thema
Ziel
Inhalt
Zuständigkeiten und Struktur der
Kenntnis über die Zuständigkeiten der nationalen an Überblick über die Zuständigkeiten und Befugnisse aller
Luftsicherheit
der Luftsicherheit beteiligten Behörden
Luftsicherheitsbehörden
Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden gem. § 5
LuftSiG
Luftsicherheitsgesetz verpflichtet
• Luftsicherheitsbehörden, § 2 LuftSiG
• Flughafenbetreiber, § 8 LuftSiG
• Luftfahrtunternehmen, § 9 LuftSiG
Beteiligte und Stellen der sicheren Lieferkette kennen
(4-Säulen-Modell) usw.
Kenntnis der Bedeutung der Begriffe Safety und
„Security“ beschäftigt sich mit der Abwehr von äußeren
Security und deren Unterschiede
Gefahren (z.B. versuchte Entführung eines
Luftfahrzeugs).
„Safety“ beschäftigt sich mit der Abwehr sog.
betriebsbedingter Gefahren (z.B. technische
Mängelbeseitigung). – im Unterschied zu Security
Luftsicherheitsmaßnahmen gemäß EUKenntnis der Zuständigkeiten der Beteiligten der
Flugplatzbetreiber
Vorschriften und LuftSiG
sicheren Lieferkette
Luftfahrtunternehmen
reglementierte Beauftragte, bekannte Versender,
geschäftliche Versender, Transporteure
reglementierte Lieferanten für Bordvorräte, bekannte
Lieferanten für Bordvorräte
bekannte Lieferanten für Flughafenlieferungen
Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und
Aufgaben und Verantwortlichkeiten von
Kompetenzen von Sicherheitsbeauftragten
Sicherheitsbeauftragten bei behördlich zugelassen und
benannten Stellen
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Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und
Kompetenzen von Personen, die
Sicherheitskontrollen durchführen sowie
Kontrollpersonal
Abgrenzung der Begriffe "Kontrolle" und
"Sicherheitskontrolle"
Zuständigkeiten, Aufgaben und Verantwortlichkeiten
von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
Befugnisse des Personals bei im Kontrollablauf
vorzunehmenden Handlungen
Definition der verschiedenen Bereiche an Flughäfen
• Landseite/Luftseite
• Sicherheitsbereiche
• abgegrenzte Bereiche
• sensible Teile der Sicherheitsbereiche
• öffentliche Bereiche
• überlassene Bereiche
Lagerbereiche, Betriebsgelände, Bereitstellungsfläche
etc und sonstige Räumlichkeiten der Beteiilgten der
sicheren Lieferkette
Sicherheitsbereiche auf dem
Flughafengelände
Kenntnis über die verschiedenen
Sicherheitsbereiche auf dem Flughafengelände
gleichwertige zu schützenden Bereiche
außerhalb des Flughafens
Kenntnis über die verschiedenen gleichwertig zu
schützenden Bereiche außerhalb des Flughafens
bei den Beteiligten der sicheren Lieferkette
Zugangsberechtigungen einschl.
Ausweisordnung
die Arten der Zugangsberechtigungen zu
Zugangsberechtigungen
Sicherheitsbereiche der Flughäfen oder zu
gleichwertig zu schützende Bereiche außerhalb des
Flughafens kennen und erkennen
ss
fa
se
Le
"Kenntnis über die Zugangskontrollen und die einschlägigen Kontrollverfahren"
Thema
Ziel
Inhalt
Kenntnis über die Zugangskontrollen und die Arten der Zugangskontrolle sowie Kontrollverfahren Voraussetzungen für die Erteilung der
einschlägigen Kontrollverfahren
kennen
Zugangsberechtigungen nach DVO (EU) 2015/1998
Zutrittsdokumente gemäß Anhang 1.2.2. der DVO (EU)
2015/1998 kennen:
• Bordkarte oder Äquivalent
• Besucherausweis
• Flughafenausweis
• Ausweis der nationalen Behörde
• von der nationalen Behörde anerkannter Ausweis
• Fahrzeugausweise
• temporäre Ausweise
Gründe für die (Zutritts-)Beschränkung, Verweis auf
Flughafenbereiche
Zugang/Zufahrt zum Sicherheitsbereich eines
Flughafens nur über Kontrollstelle
Arten der Zugangskontrolle (Zufahrtskontrolle,
Zungangskontrollpunkte für Personal, Zugänge für
Fluggäste und Abgrenzung)
Begleitungsregelungen etc.
Ablauf der Zutrittskontrolle (technisch, personell, was
wird überprüft)
Kenntnis der Maßnahmen bei Verstoß gegen die
Ausweistragepflicht
Ausweisordnung
Unaufgefordertes Vorzeigen von Zutrittsdokumenten
auch in den betreffenden Bereichen
Ordnungswidrigkeiten nach LuftSiG
lokale Sicherungsmaßnahmen
Inhalt
Nutzung geeigneter Kontrolltechnik zur Verhinderung
des Einbringens verbotener Gegenstände in
Sicherheitsbereiche, z.B. Torsonden, Röntgentechnik,
Handsonden, Händische Durchsuchung etc.
Kontrollstellenkonfiguration und angewendete Überblick über die an der Kontrollstelle
Verfahren
angewendeten Kontrollverfahren
Kenntnis von verbotenen Gegenständen
"Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Flughafenausweise"
Thema
Ziel
Darstellung der auf dem Flughafen verwendeten
Auf dem Flughafen verwendete Ausweise
Ausweise
Kenntnis der auf den betreffenden Flughafen
verwendeten Zugangsberechtigungen/ Ausweise
und deren Erkennen
g
un
"Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren "
Thema
Ziel
Überblick über verschiedene Kontrolltechniken
Kontrollverfahren
sowie angewandte Kontrollverfahren auf dem
jeweiligen Flughafen
Welche verschiedenen Techniken und Geräte werden
eingesetzt?
Einsatzorte der vorhandenen Technik
Aufbau der Kontrollstellen (vor Ort)
Kontrollverfahren
Verbot des Mitführens von verbotenen Gegenständen
nach Anlage 1-A
Ausnahme des Mitnahmeverbotes zur Ausübung der
berüflichten Tätigkeit (Mitnahmeberechtigungen)
Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf verbotene
Gegenstände nach Anlage 4-C durch Fluggäste
Inhalt
beispielhafte Nennung der örtlich verwendeten
Flughafenausweise lt. Ausweisordnung
"einschlägige" ortsbezogene Zugangsregelungen
Ausweisordnung
legitime "betriebliche" Gründe zur Ausstellung eines
Flughafenausweises
Ausweise von Besatzungsmitgliedern
Arten von Flughafenausweisen
Besucherausweise
Voraussetzung für die Erstellung eines Ausweises
Hinterlegte Informationen
Umgang mit den Flughafenausweisen (sichtbares
Tragen, Rückgabe)
Mitnahmeberechtigungen, Einschränkungen, Zonierung
Fahrzeugausweise (Inhalte wie bei
Flughafenausweisen)
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Besatzungsausweise
OWiG
g
un
ss
fa
se
Le
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
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"Kenntnis über frühere, unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen"
Thema
Ziel
Inhalt
Historischer Überblick
Kenntnis der historischen Entwicklung der Angriffe auf Entwicklung der Bedrohung des zivilen Luftverkehrs
den Luftverkehr mit maßgeblichen Beispielen und
durch den Terrorismus
deren Auswirkungen
beispielhafte Aufzählung:
• Anschlag auf Luftfahrzeug der PanAm über Lockerbie
(1988)
• Anschläge des 11. September 2001 in den USA
• Schuhbomber Dezember 2001
• Unterhosenbomber Dezember 2009
• Jemenpakete
• aktuelle Vorkommnisse (weiteres: siehe Lagebild
Luftsicherheit)
Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs
Kenntnis der Motive für Anschläge (Warum ist die
Zivilluftfahrt ein attraktives Angriffsziel)
• Prestige und hoher Symbolwert des Luftfahrzeugs.
bzw. der Luftfahrtunternehmen in Bezug auf einen
bestimmten Staat
• Starker Druck auf Regierungen und Behörden –
Symbolwirkung
• Große Anzahl von Betroffenen und Opfern
• kleiner Aufwand, großer Schaden
• Fluggäste und Angehörige verschiedener
Nationalitäten sind betroffen – Potenzierung des
politischen Drucks
• hohe Öffentlichkeitswirksamkeit
• durch die große Mobilität wird polizeiliches Handeln
erschwert
Kenntnis über potentielle Täter/Tätergruppen
Maßnahmen der Sicherheitsbehörden nach
Gefährdungsbewertung
Tätergruppen, welche eine Bedrohung des zivilen
Luftverkehrs darstellen oder darstellen können
• Terroristen
• Kriminelle
• mental gestörte Passagiere
• politische oder religiöse Motivierte
• Menschen mit Rachegefühlen (z. B. auch
entlassene, ehemalige
Luftsicherheitskontrollkräfte)
Kenntnis der Gefahren für die Sicherheit des
• Sabotageakte
Luftverkehrs im Zusammenhang mit den
• Entführungen
Luftsicherheitsmaßnahmen
• Terroristische Anschläge
• Bombendrohungen
• Waffen und Explosivstoffe
• aktuelle Bedrohungen
Kenntnis über aktuelle Bedrohungslagen sowie deren Aktuelles Lagebild Terrorismus und Luftsicherheit
Bewertung und die Anordnung von Maßnahmen durch Aktuelle Bedrohungen und Bewertungen
die Sicherheitsbehörden
Anordnung von (zusätzlichen) Sicherheitsmaßnahmen
Verantwortlichkeiten – Umsetzung besonderer
Sicherheitsmaßnahmen
"Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften"
Thema
Ziel
Internationale und nationale Rechtsvorschriften Überblick über die die Gesamtheit und Systematik der
aktuellen Gesetze und Verordnungen in der jeweils
gültigen Fassung
Inhalt
VO (EG) Nr. 300/2008
VO (EG) Nr. 272/2009
DVO (EU) 2015/1998
zuzüglich weitere VO/andere Vorschriften
Luftsicherheitsgesetz
Nationales Luftsicherheitsprogramm (NLSP)
Überblick über die nationale Rechtsordnung
Gliederung der nationalen Rechtsordnung in
öffentliches Recht und Zivilrecht
Kenntnisse internationaler Verordnungen und Vorgaben neben einschlägigen EU-Verordnungen und nationalen
Vorgaben ICAO-Standards und ECAC-Empfehlungen
kennen
Le
"Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen"
Thema
Ziel
Inhalt
Zuständigkeiten und Struktur der Luftsicherheit Kenntnis über die Zuständigkeiten der nationalen an Überblick über die Zuständigkeiten und Befugnisse aller
der Luftsicherheit beteiligten Behörden
Luftsicherheitsbehörden
Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden gem. § 5 LuftSiG
Luftsicherheitsmaßnahmen gemäß EUVorschriften und LuftSiG
"Kenntnis über die Zugangskontrollen und die einschlägigen Kontrollverfahren"
Thema
Ziel
Kenntnis über die Zugangskontrollen und die Arten der Zugangskontrolle sowie Kontrollverfahren
einschlägigen Kontrollverfahren
kennen
Kenntnis der Maßnahmen bei Verstoß gegen die
Ausweisordnung
g
Zugangsberechtigungen einschl.
Ausweisordnung
un
gleichwertige zu schützenden Bereiche
außerhalb des Flughafens
ss
Sicherheitsbereiche auf dem
Flughafengelände
fa
se
Luftsicherheitsgesetz verpflichtet
• Luftsicherheitsbehörden, § 2 LuftSiG
• Flughafenbetreiber, § 8 LuftSiG
• Luftfahrtunternehmen, § 9 LuftSiG
Beteiligte und Stellen der sicheren Lieferkette kennen
(4-Säulen-Modell) usw.
Kenntnis der Bedeutung der Begriffe Safety und
„Security“ beschäftigt sich mit der Abwehr von äußeren
Gefahren (z.B. versuchte Entführung eines
Security und deren Unterschiede
Luftfahrzeugs).
„Safety“ beschäftigt sich mit der Abwehr sog.
betriebsbedingter Gefahren (z.B. technische
Mängelbeseitigung). – im Unterschied zu Security
Kenntnis der Zuständigkeiten der Beteiligten der
Flugplatzbetreiber
sicheren Lieferkette
Luftfahrtunternehmen
reglementierte Beauftragte, bekannte Versender,
geschäftliche Versender, Transporteure
reglementierte Lieferanten für Bordvorräte, bekannte
Lieferanten für Bordvorräte
bekannte Lieferanten für Flughafenlieferungen
Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und
Aufgaben und Verantwortlichkeiten von
Kompetenzen von Sicherheitsbeauftragten
Sicherheitsbeauftragten bei behördlich zugelassen und
benannten Stellen
Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und
Abgrenzung der Begriffe "Kontrolle" und
Kompetenzen von Personen, die Sicherheitskontrollen "Sicherheitskontrolle"
durchführen sowie Kontrollpersonal
Zuständigkeiten, Aufgaben und Verantwortlichkeiten
von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
Befugnisse des Personals bei im Kontrollablauf
vorzunehmenden Handlungen
Kenntnis über die verschiedenen Sicherheitsbereiche Definition der verschiedenen Bereiche an Flughäfen
auf dem Flughafengelände
• Landseite/Luftseite
• Sicherheitsbereiche
• abgegrenzte Bereiche
• sensible Teile der Sicherheitsbereiche
• öffentliche Bereiche
• überlassene Bereiche
Kenntnis über die verschiedenen gleichwertig zu
Lagerbereiche, Betriebsgelände, Bereitstellungsfläche
schützenden Bereiche außerhalb des Flughafens bei etc und sonstige Räumlichkeiten der Beteiilgten der
den Beteiligten der sicheren Lieferkette
sicheren Lieferkette
Zugangsberechtigungen
die Arten der Zugangsberechtigungen zu
Sicherheitsbereiche der Flughäfen oder zu
gleichwertig zu schützende Bereiche außerhalb des
Flughafens kennen und erkennen
Inhalt
Voraussetzungen für die Erteilung der
Zugangsberechtigungen nach DVO (EU) 2015/1998
Zutrittsdokumente gemäß Anhang 1.2.2. der DVO (EU)
2015/1998 kennen:
• Bordkarte oder Äquivalent
• Besucherausweis
• Flughafenausweis
• Ausweis der nationalen Behörde
• von der nationalen Behörde anerkannter Ausweis
• Fahrzeugausweise
• temporäre Ausweise
Gründe für die (Zutritts-)Beschränkung, Verweis auf
Flughafenbereiche
Zugang/Zufahrt zum Sicherheitsbereich eines
Flughafens nur über Kontrollstelle
Arten der Zugangskontrolle (Zufahrtskontrolle,
Zungangskontrollpunkte für Personal, Zugänge für
Fluggäste und Abgrenzung)
Begleitungsregelungen etc.
Ablauf der Zutrittskontrolle (technisch, personell, was
wird überprüft)
Ausweistragepflicht
Unaufgefordertes Vorzeigen von Zutrittsdokumenten
auch in den betreffenden Bereichen
Ordnungswidrigkeiten nach LuftSiG
lokale Sicherungsmaßnahmen
"Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren"
Thema
Ziel
Kontrollverfahren
Überblick über verschiedene Kontrolltechniken sowie
angewandte Kontrollverfahren auf dem jeweiligen
Flughafen
Inhalt
Nutzung geeigneter Kontrolltechnik zur Verhinderung
des Einbringens verbotener Gegenstände in
Sicherheitsbereiche, z.B. Torsonden, Röntgentechnik,
Handsonden, Händische Durchsuchung etc.
Kontrollstellenkonfiguration und angewendete Überblick über die an der Kontrollstelle angewendeten Welche verschiedenen Techniken und Geräte werden
Verfahren
Kontrollverfahren
eingesetzt?
Einsatzorte der vorhandenen Technik
Aufbau der Kontrollstellen (vor Ort)
Kontrollverfahren
Kenntnis von verbotenen Gegenständen
Verbot des Mitführens von verbotenen Gegenständen
nach Anlage 1-A
Ausnahme des Mitnahmeverbotes zur Ausübung der
berüflichten Tätigkeit (Mitnahmeberechtigungen)
Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf verbotene
Gegenstände nach Anlage 4-C durch Fluggäste
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
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"Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post"
Thema
Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
Ziel
Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
aller Beteiligten der sicheren Lieferkette und die Folge
bei nicht ausreichendem Schutz
Inhalt
Frachtstücke und Postsendungen, die mit einem Luftfahrzeug
befördert werden sollen, sind ab dem Zeitpunkt, zu dem die
Sicherheitskontrollen stattfinden, bis zum Abflug des
Luftfahrzeugs, mit dem sie befördert werden, vor unbefugten
Eingriffen zu schützen.
Schutz der Frachtstücke und Postsendungen von der
Annahme der Sendungen bis zur Beförderung
- Herkunft der Sendung
- Identitätsfeststellung
- Annahme nicht kontrollierter Sendungen (gesicherter
Lagerbereich - Zutrittskontrolle)
- Begleitdokumentation
- konsolidierte Sendungen
Schutz der Frachtstücke und Postsendungen von der
Produktion bis zur Beförderung
Anforderungen an den bekannten Versender/geschäftlichen
Versender
- gesicherter Produktions- und Verpackungsbereich
(Zutrittskontrolle)
- beaufsichtigter Produktions- und Verpackungsprozess
(geschultes
Personal)
- gesicherter Lagerbereich (Zutrittskontrolle)
Anforderungen an den regB:
- Herkunft der Sendung
- Identitätsfeststellung
- Annahme nicht kontrollierter Sendungen
- Sicherung kontrollierter Sendungen (gesicherter
Lagerbereich
- Zutrittskontrolle)
- Begleitdokumentation
Le
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Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den
erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, auf
Flughäfen:
– Fracht und Postsendungen, die sich in einem sensiblen
Bereich befinden, gelten als vor unbefugtem Eingriff
geschützt.
– Fracht und Postsendungen, die sich in einem anderen Teil
als im sensiblen Bereich befinden, gelten als vor unbefugtem
Eingriff geschützt, sofern
a) sie physisch derart geschützt sind, dass keinerlei
verbotene Gegenstände eingebracht werden könnten,
oder
b) sie nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und der
Zugang auf Personen beschränkt wird, die mit dem
Schutz und der Verladung von Fracht und
Postsendungen vertraut sind.
Erneute Kontrolle von nicht oder nicht ausreichend
geschützten/gesicherten Fracht- und Postsendungen;
Manipulationsverdacht und fehlende Sicherung von
kontrollierter Fracht und Post (Manipulation/transportbedingte
Beschädigung etc.)
g
"Kenntnis der Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren"
Thema
Ziel
Inhalt
Kenntnis der Kontrollanforderungen bei Fracht und Post Frachtstücke und Postsendungen, die nach den
Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post,
einschließlich Ausnahmen und besondere
(Sicherheits)Kontrollen nicht angemessen vor unbefugten
Sicherheitsverfahren
Eingriffen geschützt sind, müssen kontrolliert werden.
Kenntnis der Ausnahmeregelungen und
besondere Sicherheitsverfahren
für die Kontrolle von Fracht und Post
Kenntnis der Ausnahmen von der Kontrolle bzw.
besonderer Sicherheitsverfahren aufgrund einer
Risikobewertung
"Kenntnis der jeweiligen Kontrollmethoden für die verschiedenen Arten von Fracht und Post"
Thema
Ziel
Kontrollmethoden für Fracht/Post
Kenntnis der Anwendungsbereiche der jeweiligen
Kontrollmethoden - einzeln oder in Kombination -
"Kenntnis der Beförderungsanforderungen"
Thema
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Ziel
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen im
jeweils relevanten Tätigkeitsbereich
Entscheidung des reglementierten
Beauftragten, ob nicht oder nicht vollständig
sicherheitskontrollierte Sendungen von ihm
selbst kontrolliert werden oder einem
anderen reglementierten Beauftragten
übergeben werden, der die Durchführung
dieser Kontrollen gewährleistet.
Ausnahmen der Kontrolle nach C(2015) 8005 darstellen
Ausnahmen der Kontrolle nach C(2015) 8005 darstellen
Inhalt
• Durchsuchung von Hand
• Sichtkontrolle
• Röntgengeräte
• Sprengstoff-Detektionsgeräte
• Sprengstoff-Spürhunde
• Sprengstoff-Spurendetektoren
• ggf. neue Technologien
Inhalt
Beförderungsanforderungen für Fracht und Post gem. Kapitel
6.6 der DVO (EU) 2015/1998 (Versiegelung/sichere
Verwahrung während des Transports u.danach)
Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inkl. Dokumentation
der (Sicherheits)Kontrolle gem. Kapitel 6.3.2.6 der DVO (EU)
2015/1998
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
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"Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände"
Thema
Identifizierung von Waffen und verbotenen Gegenständen
Ziel
Überblick über luftsicherheits- sowie waffen- und
sprengstoffrechtliche Vorschriften, die zur
Identifizierung verbotener Gegenstände maßgeblich
sind
Identifikation verbotener Gegenstände sicherstellen
Inhalt
Liste der verbotenen Gegenstände gem. Ziffer 6.02 der DVO
(EU) 2015/1998
luftsicherheitsrelevante verbotene Gegenstände identifizieren
können; Abgrenzung zu IATA-DGR-Vorschriften
Bei Fund eines verbotenen Gegenstandes: Prüfen der
ordnungsgemäßen Deklaration
g
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Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
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"Kenntnis der Beförderungsanforderungen"
Thema
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Ziel
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen
Inhalt
Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inklusive
der damit verbundenen Dokumentation
Beförderungsanforderungen für Bordvorräte gem.
Kapitel 8.1.5 der DVO (EU) 2015/1998
Beförderungsanforderungen für
Flughafenlieferungen gem. Kapitel 9.1.4 der DVO
(EU) 2015/1998
"Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu
gewährleisten"
Thema
Ziel
Inhalt
Durchführung der Durchsuchung von Hand
Anwendung der Durchsuchungstechniken bei der
Besonderheiten im Rahmen der Kontrolle von
Kontrolle von Post und Material von
Gegenstände/Verpackungen (schlecht
Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und
einsehbare Gegenstände, Gegenstände mit
Flughafenlieferungen
vielen Versteckmöglichkeiten, Gegenstände mit
unübersichtlichem großem Volumen)
Kontrollablauf und Kontrollverfahren
systematische, gründliche, manuelle Überprüfung
der Bordvorräte bzw. Flughafenlieferungen
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Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
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"Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Mögliche Verstecke bei Bordvorräten, Post und Material von
Kenntnis der Versteckmöglichkeiten
Luftfahrtunternehmen und Flughafenlieferungen
"Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände"
Thema
Identifizierung von luftsicherheitsrelevanten verbotenen
Gegenständen
"Kenntnis der Beförderungsanforderungen"
Thema
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Inhalt
Versteckmöglichkeiten in Bordvorräten und
Flughafenlieferungen, Post und Material der
Luftfahrtunternehmen
Verstecke an schwer- oder unzugänglichen
Bereichen (Maschinen, Lieferung von
Lebensmitteln etc.)
Ziel
Luftsicherheitsrechtliche Vorschriften, die zur
Identifizierung verbotener Gegenstände in
Bordvorräten, Flughafenlieferungen sowie Post und
Material von Luftfahrtunternehmen maßgeblich sind
Inhalt
Liste der verbotenen Gegenstände gem. Anlagen
1-A und 4-C der DVO (EU) 2015/1998 und deren
Abgrenzung zueinander
Ziffern 8.04 und 9.04 der DVO (EU) 2015/1998
Identifikation verbotener Gegenstände sicherstellen
luftsicherheitsrelevante verbotene Gegenstände
identifizieren können
Ziel
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen
Inhalt
Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inklusive
der damit verbundenen Dokumentation
Beförderungsanforderungen für Bordvorräte gem.
Kapitel 8.1.5 der DVO (EU) 2015/1998
Beförderungsanforderungen für
Flughafenlieferungen gem. Kapitel 9.1.4 der DVO
(EU) 2015/1998
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"Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder"
Thema
Ziel
Inhalt
Erkennen von potentiell verbotenen Gegenständen mittels
das computergestützte Trainingssystem nutzen können Einführung in ein CBT- System
Röntgenbildauswertung
Durchführung von Trainingsläufen mit
Erkennen von potenziell verbotenen Gegenständen
unterschiedlichen Schwerpunktthemen zur
Erkennung von
· Waffen
· verschiedenen Arten Sprengvorrichtungen
· montierten Spreng- und Brandsätzen, die nicht
entsprechend den geltenden
Sicherheitsvorschriften befördert werden
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"Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen"
Thema
Ziel
Inhalt
Anforderungen an den Schutz für Post oder
Kenntnis der jeweils geltenden
Schutz von Post oder Material von
Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte Anforderungen sowie der Möglichkeiten zur Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und
und Flughafenlieferungen
Gewährleistung des Schutzes
Flughafenlieferungen (Lagerung, physischer Schutz,
Überwachung)
Pflichten im Umgang mit sicherer Post oder Material
von Luftfahrtunternehmen, sicheren Bordvorräten und
Flughafenlieferungen
Maßnahmen bei Verdacht auf Manipulation
Folgemaßnahmen bei nicht ausreichendem Schutz
von Post oder Material von Luftfahrtunternehmen,
Bordvorräten und Flughafenlieferungen
Kenntnis der zusätzlichen
Sicherheitsbestimmungen bei der Lieferung und
Sicherheitsbestimmungen bei STEBs
Verwahrung von manipulationssicheren Beuteln
(STEB) gem. Kapitel 8.3 und 9.3 der DVO (EU)
2015/1998
"Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Identifizierung von verbotenen Gegenständen bei Verbotene Gegenstände in Post oder
Post oder Material von Luftfahrtunternehmen,
Material von Luftfahrtunternehmen,
Bordvorräten und Flughafenlieferungen
Bordvorräten und Flughafenlieferungen
identifizieren können
"Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Mögliche Verstecke bei Bordvorräten,
Kenntnis der Versteckmöglichkeiten
Flughafenlieferunten sowie Post- und Material
von Luftfahrtunternehmen
Inhalt
Liste der verbotenen Gegenstände gem. Anlage 1-A
der DVO (EU) 2015/1998
Ziffern 8.04 und 9.04 der DVO (EU) 2015/1998
getarnte Sprengsätze (USBV)
Selbstlaborate/Brandsätze
Abgrenzung KSBV/USBV
Le
Inhalt
Versteckmöglichkeiten in Bordvorräten und
Flughafenlieferungen, Post- und Material der
Luftfahrtunternehmen
Inhalt
Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inklusive der
damit verbundenen Dokumentation
Beförderungsanforderungen für Bordvorräte gem.
Kapitel 8.1.5 der DVO (EU) 2015/1998
Beförderungsanforderungen für Flughafenlieferungen
gem. Kapitel 9.1.4 der DVO (EU) 2015/1998
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"Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar"
Thema
Ziel
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
nach den jeweils geltenden EUVerordnungen
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"Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post"
Thema
Ziel
Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post Kenntnis der Schutzanforderungen für
Fracht und Post aller Beteiligten der
sicheren Lieferkette und die Folge bei nicht
ausreichendem Schutz
Inhalt
Frachtstücke und Postsendungen, die mit einem Luftfahrzeug
befördert werden sollen, sind ab dem Zeitpunkt, zu dem die
Sicherheitskontrollen stattfinden, bis zum Abflug des
Luftfahrzeugs, mit dem sie befördert werden, vor unbefugten
Eingriffen zu schützen.
Schutz der Frachtstücke und Postsendungen von der Produktion
bis zur Beförderung
Anforderungen an den bekannten Versender/geschäftlichen
Versender
- gesicherter Produktions- und Verpackungsbereich
(Zutrittskontrolle)
- beaufsichtigter Produktions- und Verpackungsprozess
(geschultes Personal)
- gesicherter Lagerbereich (Zutrittskontrolle)
Anforderungen an den regB:
- Herkunft der Sendung
- Identitätsfeststellung
- Annahme nicht kontrollierter Sendungen
- Sicherung kontrollierter Sendungen (gesicherter Lagerbereich
- Zutrittskontrolle)
- Begleitdokumentation
Le
Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den
erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, bei der
Beförderung:
– Sendungen werden vom reglementierten Beauftragten,
bekannten oder geschäftlichen Versender manipulationssicher
verpackt oder versiegelt.
– Der Frachtraum des Fahrzeugs, in dem die Sendungen
befördert werden, ist manipulationssicher zu verschließen oder zu
versiegeln, Fahrzeuge mit Planenabdeckung sind durch TIR Seile zu sichern, Ladeflächen von Pritschenfahrzeuge sind zu
überwachen
Erneute Kontrolle von nicht oder nicht ausreichend
geschützten/gesicherten Fracht- und Postsendungen;
Manipulationsverdacht und fehlende Sicherung von kontrollierter
Fracht; Beispiele unsicherer Fracht und Post
(Manipulation/transportbedingte Beschädigung etc.)
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Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den
erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, auf
Flughäfen:
– Fracht und Postsendungen, die sich in einem sensiblen
Bereich befinden, gelten als vor unbefugtem Eingriff geschützt.
– Fracht und Postsendungen, die sich in einem anderen Teil als
im sensiblen Bereich befinden, gelten als vor unbefugtem Eingriff
geschützt, sofern
a) sie physisch derart geschützt sind, dass keinerlei verbotene
Gegenstände eingebracht werden könnten, oder
b) sie nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und der Zugang
auf Personen beschränkt wird, die mit dem Schutz und der
Verladung von Fracht und Postsendungen vertraut sind
"Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Identifizierung von verbotenen Gegenständen bei Fracht Verbotene Gegenstände in Fracht- und
und Post
Postsendungen identifizieren können
g
Inhalt
Ziffer 6.02 der DVO (EU) 2015/1998
getarnte Sprengsätze (USBV)
Selbstlaborate / Brandsätze
Abgrenzung KSBV/USBV
"Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Mögliche Verstecke bei Fracht und Post
Kenntnis der Versteckmöglichkeiten
"Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar"
Thema
Ziel
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
nach den jeweils geltenden EUVerordnungen
Inhalt
Versteckmöglichkeiten in der Luftfracht/Luftpost
Inhalt
Beförderungsanforderungen für Fracht und Post gem. Kapitel 6.6
der DVO (EU) 2015/1998 (Versiegelung/sichere Verwahrung
während des Transports u. danach)
Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inkl. Dokumentation
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"Kenntnis für Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten und gemeldet werden sollten"
Thema
Ziel
Inhalt
Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von situationsbezogenes richtiges Verhalten beim Verhaltensregeln beim Antreffen verdächtiger Personen
Personen und der Umstände, unter denen
Antreffen verdächtiger Personen
Personen angehalten und gemeldet werden
sollten
Rechtliche Voraussetzungen unter denen Personen
Kenntnis der sogenannten „Jedermannangehalten und gemeldet werden dürfen
Rechte“
• Festnahmerecht gem. § 127 Abs. 1 StPO
• Selbsthilferecht gem. §§ 229, 230 BGB (einschl.
"Kenntnis der Sofortmaßnahmen"
Selbstschutz-Verhaltensgrundsätze)
• Notwehr gem. § 32 StGB, § 227 BGB
Thema
Ziel
Inhalt
Kenntnis der Sofortmaßnahmen
Kennen situativer Sofortmaßnahmen und
Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen
richtiges Reagieren
Reaktionen und Maßnahmen in Bedrohungssituationen
Erstmaßnahmen beim Auffinden einer USBV/KSBV
"Kenntnis der Verfahren für die Sicherung der Luftfahrzeuge und die Verhinderung des unbefugten Zugangs zu ihnen"
Thema
Ziel
Inhalt
Kenntnis der Verfahren für die Sicherung der Kenntnis der wesentlichen Rechtsvorschriften • VO (EG) Nr. 300/2008
Luftfahrzeuge und die Verhinderung des
• DVO (EU) 2015/1998, Kapitel 3.2
unbefugten Zugangs
• Beschluss C(2015) 8005
• LSP
Kenntnis der Voraussetzungen für die
• Einstufung der Sicherheitsbereiche an den Flughäfen
Anwendung der unterschiedlichen
(inkl. critical parts, Non-critical parts)
Sicherungsverfahren
Kenntnis der verschiedenen
• Schließen/Verschließen der Türen
Sicherungsverfahren für Luftfahrzeuge
• Personelle Bewachung des LFZ/Zugangskontrollen
bezogen auf deren Standort
• Versiegelung
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"Kenntnis der Verfahren zum Versiegeln von Luftfahrzeugen, wenn anwendbar"
Thema
Ziel
Versiegelung von Luftfahrzeugen
Kenntnis der Versiegelungsverfahren
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Inhalt
• Bedeutung "Manipulationssicher"
• Siegelarten
• Aufbewahrung von Siegeln
• Ordnungsgemäßes Anbringen von Siegeln
• Siegelkontrolle
• Siegeldokumentation
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"Kenntnis der Sofortmaßnahmen"
Thema
Kenntnis der Sofortmaßnahmen
Ziel
Kennen situativer Sofortmaßnahmen und
richtiges Reagieren
Inhalt
Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen
Reaktionen und Maßnahmen in Bedrohungssituationen
Erstmaßnahmen beim Auffinden einer USBV/KSBV
"Kenntnis der Anforderungen und Techniken für die Zuordnung von Fluggästen und Gepäck"
Thema
Ziel
Inhalt
Passagierabfertigungsverfahren
Kenntnis des Sinn und Zwecks der
Zuordnung des aufgegebenen Gepäcks/Bordkarte
Gepäckidentifizierung sowie die verschiedenen Kennzeichnungspflicht von Gepäck
Techniken hinsichtlich der Gepäckzuordnung Physische und administrative Gepäckidentifizierung
Verfahren und Sicherheitsmaßnahmen für
unbegleitetes aufgegebenes Gepäck
Handhabung von DAA Gepäck (delivery at aircraft)
Sonderabfertigungsverfahren
"No pax-no Bags"
Maßnahmen bei Systemausfall
Ausnahmen
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"Kenntnis der Schutzanforderungen für Material von Luftfahrtunternehmen, das für die Abfertigung von Fluggästen
und Gepäck verwendet wird"
Thema
Ziel
Inhalt
Schutzanforderungen für Material von
Kenntnis über den Umgang mit sowie die
Unterscheidung von Abfertigungsmaterial im Bezug auf
Luftfahrtunternehmen zur Abfertigung
Aufbewahrung von Abfertigungsmaterialien
Sicherheitsrelevanz (z.B. Bordkarten, Gepäcklabel mit
Barcode, Rush-Gepäck-Label, Adressanhänger)
Wann ist Abfertigungsmaterial sicherheitsrelevant?
Sicherung von Abfertigungssystemen
Ausnahmen
Aufbewahrung (Verschluss, unter "Aufsicht")
Kenntnis der erforderlichen
Sicherheitsvorkehrungen bei
Vernichtung bzw. Ungültigmachen von
Abfertigungsmaterial von Luftfahrtunternehmen sicherheitsrelevanten Materialien
Zugang zu Abfertigungsmaterialien während der
Abfertigung
Ausnahmen
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"Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für Zugangskontrollen, einschließlich Ausnahmen und besonderen Sicherheitsverfahren"
Thema
Ziel
Inhalt
rechtliche Anforderungen für
Kenntnis der einschlägigen Rechtsquellen für • VO (EG) Nr. 300/2008
Zugangskontrollen einschließlich Ausnahmen Zugangskontrollen in der jeweils geltenden
• DVO (EU) 2015/1998
und besondere Sicherheitsverfahren
Fassung
legitime Gründe für den Zugang
Identitätsüberprüfung
physische Zugangskontrolle
technische Zugangskontrolle
Kenntnis der Ausnahmen von der
Grundsätze/Ausnahmen gemäß Kapitel 1.2 der DVO
Zugangskontrolle
(EU) 2015/1998 sowie nationaler Vorgaben im NLSP
Gefahr für Leib und Leben
national zulässige und angewandte
Kenntnis besonderer Sicherheitsverfahren
Sicherheitsverfahren bei der Zugangskontrolle
"Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendetem Zugangskontrollsysteme"
Ziel
Thema
Zugangskontrollsysteme auf dem Flughafen Kenntnis der flughafenspezifischen
Zugangskontrollsysteme (welche
Zugangskontrollsysteme werden auf dem
Flughafen eingesetzt)
Inhalt
flughafenspezifische Zugangskontrollsysteme z.B.
Vereinzelungsanlagen, biometrische Systeme etc.
"Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Flughafenausweise und Fahrzeugausweise, die zum Zugang zu den Bereichen der Luftseite
berechtigen, sowie Fähigkeit, diese Zulassungen zu erkennen"
Thema
Ziel
Inhalt
Zugangsberechtigungen einschl.
Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Ausweisordnung (Vertiefung)
Ausweisordnung
Flughafenausweisen und Fahrzeugausweisen, Maßnahmen bei Verstoß gegen die Ausweisordnung;
die zum Zugang zur Luftseite berechtigen,
Ordnungswidrigkeiten nach LuftSiG
sowie die Fähigkeit, diese Zulassungen zu
Le
"Kenntnis der Verfahren für Streifengänge, das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden
sollten"
Inhalt
Streifenbereiche
Verfahren für Streifengänge
rechtliche Voraussetzungen, unter denen Personen
angehalten und gemeldet werden dürfen
Meldewege bezogen auf "eigenen" Flughafen
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Thema
Ziel
Kenntnis über Verfahren für Streifengänge, Verfahren für Streifengänge sowie das
das Anhalten von Personen und der
Anhalten von Personen kennen
Umstände, unter denen Personen angehalten
oder gemeldet werden sollen
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"Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post"
Thema
Ziel
Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht
und Post
und Post aller Beteiligten der sicheren
Lieferkette und die Folge bei nicht
ausreichendem Schutz
Inhalt
Frachtstücke und Postsendungen, die mit einem
Luftfahrzeug befördert werden sollen, sind ab dem
Zeitpunkt, zu dem die Sicherheitskontrollen stattfinden,
bis zum Abflug des Luftfahrzeugs, mit dem sie
befördert werden, vor unbefugten Eingriffen zu
schützen.
Schutz der Frachtstücke und Postsendungen von der
Produktion bis zur Beförderung
Anforderungen an den bekannten
Versender/geschäftlichen Versender
- gesicherter Produktions- und Verpackungsbereich
(Zutrittskontrolle)
- beaufsichtigter Produktions- und Verpackungsprozess
(geschultes
Personal)
- gesicherter Lagerbereich (Zutrittskontrolle)
Anforderungen an den regB:
- Herkunft der Sendung
- Identitätsfeststellung
- Annahme nicht kontrollierter Sendungen
- Sicherung kontrollierter Sendungen (gesicherter
Lagerbereich
- Zutrittskontrolle)
- Begleitdokumentation
Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den
erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen
wurden, gelten vor unbefugten Zugriffen geschützt,
sofern:
– sie sich in einem sensiblen Bereich (Flughafen)
befinden
– sie sich in einem anderen Teil als im sensiblen
Bereich
(gesichertes Betriebsgelände) befinden
wenn:
a) sie physisch derart geschützt sind, dass keinerlei
verbotene Gegenstände eingebracht werden
können, oder
b) sie nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und der
Zugang auf
Personen beschränkt wird, die mit dem Schutz und
der Verladung
von Fracht und Postsendungen vertraut sind.
g
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Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den
erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen
wurden, bei der Beförderung:
– Sendungen werden vom reglementierten
Beauftragten, bekannten oder geschäftlichen
Versender manipulationssicher verpackt oder
versiegelt.
– Der Frachtraum des Fahrzeugs, in dem die
Sendungen befördert werden, ist manipulationssicher
zu verschließen oder zu versiegeln, Fahrzeuge mit
Planenabdeckung sind durch TIR - Seile zu sichern,
Ladeflächen von Pritschenfahrzeuge sind zu
überwachen.
Erneute Kontrolle von nicht oder nicht ausreichend
geschützten/ gesicherten Fracht- und Postsendungen;
Manipulationsverdacht und fehlende Sicherung von
kontrollierter Fracht; Beispiele unsicherer Fracht und
Post (Manipulation/transportbedingte Beschädigung
etc.)
"Kenntnis für Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten und gemeldet werden sollten"
Thema
Ziel
Inhalt
Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von situationsbezogenes richtiges Verhalten beim Verhaltensregeln beim Antreffen verdächtiger Personen
Personen und der Umstände, unter denen
Antreffen verdächtiger Personen
Personen angehalten und gemeldet werden
sollten
Kenntnis der sogenannten „JedermannRechtliche Voraussetzungen unter denen Personen
Rechte“
angehalten und gemeldet werden dürfen
• Festnahmerecht gem. § 127 Abs. 1 StPO
• Selbsthilferecht gem. §§ 229, 230 BGB (einschl.
"Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände"
Selbstschutz-Verhaltensgrundsätze)
Thema
Ziel
Inhalt
• Notwehr gem. § 32 StGB, § 227 BGB
Identifizierung von verbotenen Gegenständen Verbotene Gegenstände in Fracht- und
Ziffer 6.02 der DVO (EU) 2015/1998
bei Fracht und Post
Postsendungen identifizieren können
getarnte Sprengsätze (USBV)
Selbstlaborate / Brandsätze
Abgrenzung KSBV/USBV
"Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände"
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
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Thema
Mögliche Verstecke bei Fracht und Post
Ziel
Kenntnis der Versteckmöglichkeiten
Inhalt
Versteckmöglichkeiten in der Luftfracht/Luftpost
"Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar"
Thema
Ziel
Inhalt
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Beförderungsanforderungen für Fracht und Post gem.
nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen Kapitel 6.6 der DVO (EU) 2015/1998
(Versiegelung/sichere Verwahrung während des
Transports u. danach)
Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inkl.
Dokumentation
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Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
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"Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen"
Thema
Ziel
Inhalt
Anforderungen an den Schutz für Post oder Kenntnis der jeweils geltenden Anforderungen Schutz von Post oder Material von
Material von Luftfahrtunternehmen,
sowie der Möglichkeiten zur Gewährleistung
Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und
Bordvorräte und Flughafenlieferungen
des Schutzes
Flughafenlieferungen (Lagerung, physischer Schutz,
Überwachung)
Pflichten im Umgang mit sicherer Post oder Material
von Luftfahrtunternehmen, sicheren Bordvorräten und
Flughafenlieferungen
Maßnahmen bei Verdacht auf Manipulation
Folgemaßnahmen bei nicht ausreichendem Schutz von
Post oder Material von Luftfahrtunternehmen,
Bordvorräten und Flughafenlieferungen
Kenntnis der zusätzlichen
Sicherheitsbestimmungen bei der Lieferung und
Sicherheitsbestimmungen bei STEBs
Verwahrung von manipulationssicheren Beuteln
(STEB) gem. Kapitel 8.3 und 9.3 der DVO (EU)
2015/1998
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"Kenntnis für Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten und gemeldet werden sollten"
Thema
Ziel
Inhalt
Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von situationsbezogenes richtiges Verhalten beim Verhaltensregeln beim Antreffen verdächtiger Personen
Personen und der Umstände, unter denen
Antreffen verdächtiger Personen
Personen angehalten und gemeldet werden
sollten
Kenntnis der sogenannten „JedermannRechtliche Voraussetzungen unter denen Personen
Rechte“
angehalten und gemeldet werden dürfen
• Festnahmerecht gem. § 127 Abs. 1 StPO
• Selbsthilferecht gem. §§ 229, 230 BGB (einschl.
"Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände"
Selbstschutz-Verhaltensgrundsätze)
Thema
Ziel
Inhalt
• Notwehr gem. § 32 StGB, § 227 BGB
Identifizierung von verbotenen Gegenständen Verbotene Gegenstände in Post oder Material Liste der verbotenen Gegenstände gem. Anlage 1-A
bei Post oder Material von
von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und der DVO (EU) 2015/1998
Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und
Flughafenlieferungen identifizieren können
Ziffern 8.04 und 9.04 der DVO (EU) 2015/1998
Flughafenlieferungen
getarnte Sprengsätze (USBV)
Selbstlaborate/Brandsätze
Abgrenzung KSBV/USBV
"Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Mögliche Verstecke bei Bordvorräten,
Kenntnis der Versteckmöglichkeiten
Flughafenlieferunten sowie Post- und Material
von Luftfahrtunternehmen
fa
Inhalt
Versteckmöglichkeiten in Bordvorräten und
Flughafenlieferungen, Post- und Material der
Luftfahrtunternehmen
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"Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar"
Thema
Ziel
Inhalt
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inklusive der
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen damit verbundenen Dokumentation
Beförderungsanforderungen für Bordvorräte gem.
Kapitel 8.1.5 der DVO (EU) 2015/1998
Beförderungsanforderungen für Flughafenlieferungen
gem. Kapitel 9.1.4 der DVO (EU) 2015/1998
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
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"Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post"
Thema
Ziel
Kenntnis der Schutzanforderungen für Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht
Fracht und Post
und Post aller Beteiligten der sicheren
Lieferkette und die Folge bei nicht
ausreichendem Schutz
zurück zur Übersicht
Inhalt
Frachtstücke und Postsendungen, die mit einem Luftfahrzeug
befördert werden sollen, sind ab dem Zeitpunkt, zu dem die
Sicherheitskontrollen stattfinden, bis zum Abflug des Luftfahrzeugs,
mit dem sie befördert werden, vor unbefugten Eingriffen zu schützen.
Schutz der Frachtstücke und Postsendungen von der Produktion bis
zur Beförderung
Anforderungen an den bekannten Versender/geschäftlichen Versender
- gesicherter Produktions- und Verpackungsbereich (Zutrittskontrolle)
- beaufsichtigter Produktions- und Verpackungsprozess (geschultes
Personal)
- gesicherter Lagerbereich (Zutrittskontrolle)
Anforderungen an den regB:
- Herkunft der Sendung
- Identitätsfeststellung
- Annahme nicht kontrollierter Sendungen
- Sicherung kontrollierter Sendungen (gesicherter Lagerbereich
- Zutrittskontrolle)
- Begleitdokumentation
Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den erforderlichen
Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, bei der Beförderung:
– Sendungen werden vom reglementierten Beauftragten, bekannten
oder geschäftlichen Versender manipulationssicher verpackt oder
versiegelt.
– Der Frachtraum des Fahrzeugs, in dem die Sendungen befördert
werden, ist manipulationssicher zu verschließen oder zu versiegeln,
Fahrzeuge mit Planenabdeckung sind durch TIR - Seile zu sichern,
Ladeflächen von Pritschenfahrzeuge sind zu überwachen.
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Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den erforderlichen
Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, gelten vor unbefugten
Zugriffen geschützt, sofern:
– sie sich in einem sensiblen Bereich (Flughafen) befinden
– sie sich in einem anderen Teil als im sensiblen Bereich
(gesichertes Betriebsgelände) befinden
wenn:
a) sie physisch derart geschützt sind, dass keinerlei
verbotene Gegenstände eingebracht werden können, oder
b) sie nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und der Zugang auf
Personen beschränkt wird, die mit dem Schutz und der Verladung
von Fracht und Postsendungen vertraut sind.
Erneute Kontrolle von nicht oder nicht ausreichend geschützten/
gesicherten Fracht- und Postsendungen; Manipulationsverdacht und
fehlende Sicherung von kontrollierter Fracht; Beispiele unsicherer
Fracht und Post (Manipulation/transportbedingte Beschädigung etc.)
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"Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Mögliche Verstecke bei Fracht und Post Kenntnis der Versteckmöglichkeiten
Inhalt
Versteckmöglichkeiten in der Luftfracht/Luftpost
ss
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"Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar"
Thema
Ziel
Inhalt
Kenntnis der
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Beförderungsanforderungen für Fracht und Post gem. Kapitel 6.6 der
Beförderungsanforderungen
nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen DVO (EU) 2015/1998 (Versiegelung/sichere Verwahrung während des
Transports u. danach)
Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inkl. Dokumentation
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
Schaltfläche ?Bewerben?
"Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Flughafenausweise"
Thema
Ziel
Auf dem Flughafen verwendete Ausweise
Darstellung der auf dem Flughafen verwendeten
Ausweise
Kenntnis der auf den betreffenden Flughafen
verwendeten Zugangsberechtigungen/ Ausweise
und deren Erkennen
Inhalt
beispielhafte Nennung der örtlich verwendeten
Flughafenausweise lt. Ausweisordnung
"einschlägige" ortsbezogene Zugangsregelungen
Ausweisordnung
legitime "betriebliche" Gründe zur Ausstellung
eines Flughafenausweises
Ausweise von Besatzungsmitgliedern
Arten von Flughafenausweisen
Besucherausweise
Voraussetzung für die Erstellung eines Ausweises
Hinterlegte Informationen
Umgang mit den Flughafenausweisen (sichtbares
Tragen, Rückgabe)
Mitnahmeberechtigungen, Einschränkungen,
Zonierung
Fahrzeugausweise (Inhalte wie bei
Flughafenausweisen)
Besatzungsausweise
OWiG
"Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren "
Thema
Ziel
Kontrollverfahren
Überblick über verschiedene Kontrolltechniken
sowie angewandte Kontrollverfahren auf dem
jeweiligen Flughafen
Le
Kontrollstellenkonfiguration und angewendete
Verfahren
Überblick über die an der Kontrollstelle
angewendeten Kontrollverfahren
se
Kenntnis von verbotenen Gegenständen
ss
fa
Inhalt
Nutzung geeigneter Kontrolltechnik zur
Verhinderung des Einbringens verbotener
Gegenstände in Sicherheitsbereiche, z.B.
Torsonden, Röntgentechnik, Handsonden,
Händische Durchsuchung etc.
Welche verschiedenen Techniken und Geräte
werden eingesetzt?
Einsatzorte der vorhandenen Technik
Aufbau der Kontrollstellen (vor Ort)
Kontrollverfahren
Verbot des Mitführens von verbotenen
Gegenständen nach Anlage 1-A der DVO (EU)
2015/1998
Ausnahme des Mitnahmeverbotes zur Ausübung
der berüflichten Tätigkeit
(Mitnahmeberechtigungen)
Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf
verbotene Gegenstände nach Anlage 4-C der
DVO (EU) 2015/1998 durch Fluggäste
"Kenntnis über die Zugangskontrollen und die einschlägigen Kontrollverfahren"
g
un
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
Schaltfläche ?Bewerben?
"Fähigkeit zur Motivation anderer"
Thema
Führung (Umgang und Betreuung)
Ziel
Befähigung zur Motivation von Personen
Inhalt
Pädagogische Fertigkeiten
Motivations- und Führungsmodelle
bewusste Gesprächsgestaltung
Stressfaktoren
situationsangemessener Umgang mit
Mitarbeitern
"Kenntnisse der internen, nationalen, unionsweiten und internationalen Qualitätskontrolle"
Thema
Ziel
Kenntnis der verschiedenen
Kenntnis der Rechtsgrundlagen der
Qualitätskontrollmaßnahmen
Qualitätskontrolle und Zuständigkeiten
Kenntnis über internationale und unionsweite
Qualitätskontrollmaßnahmen
Kenntnis über nationale
Qualitätskontrollmaßnahmen
Kenntnisse der internen Qualitätskontrolle
Kenntnis der Ziele und Struktur interner
Qualitätssicherung
se
Le
g
un
ss
fa
Vertiefung der Kenntnis zur Durchführung
eigener Qualitätskontrollen
Inhalt
VO (EU) Nr. 72/2010,
VO (EU) Nr. 18/2010,
VO (EG) Nr. 300/2008,
Nationales Qualitätskontrollprogramm
Zuständige Behörden und Organisationen
Internationale Qualitätskontrollmaßnahmen (z.B. ICAOAudits, ECAC-Audits)
Europäische Qualitätskontrollmaßnahmen (z.B. EUInspektionen, EU-Audits)
Nationale Qualitätskontrollmaßnahmen
• Audit
• Inspektionen
• Test
• Erhebungen
• Untersuchungen
Aufgaben und Ziele gemäß VO (EG) Nr. 300/2008 Art.
10ff.
Mindestanforderungen: Qualitätssicherungsverfahren
und Dokumentation
Grundaussagen der internen Qualitätssicherung im
Sicherheitsprogramm des Unternehmens
Interne Qualitätskontrollmaßnahmen:
Durchführung von regelmäßigen QS-Audits und
"Sicherheitstests"
Anlassbezogene Qualitätsmaßnahmen bei
behördlichen Feststellungen
Wirksamkeitsprüfung von Maßnahmen
Einhaltung der MIndestsicherheitsstandards sowie der
aktuellen Anordnungslage
Methodik der internen Qualitätssicherung
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
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"Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Verhalten bei der Entdeckung verbotener
Angemessenes situatives Agieren und
Gegenstände
Reagieren beim Auffinden verbotener
Gegenstände
"Kenntnis der Sofortmaßnahmen"
Thema
Kenntnis der Sofortmaßnahmen
"Kenntnis der Aufsichtsaufgaben"
Thema
Aufsichtsaufgaben
Ziel
Kennen situativer Sofortmaßnahmen und
richtiges Reagieren
Inhalt
Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen
Reaktionen und Maßnahmen in Bedrohungssituationen
Erstmaßnahmen beim Auffinden einer USBV/KSBV
Ziel
Inhalt
Kenntnis der Pflichten und Rechte im Rahmen Ziele der Aufsicht
der Aufsichtsführung
Einhaltung der festgelegten Sicherheitsstandards sowie
aktuelle Anordnungslage
Befugnisse und Aufgaben der Aufsichtsperson
Berichtswesen an die verantwortlichen Personen
Dokumentation der Aufsichtsführung
Verfahren bei Feststellung von Mängeln und
Verstössen durch Aufsichtsführende
Le
"Fähigkeit zur Motivation anderer"
Thema
Führung (Umgang und Betreuung)
Inhalt
Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen
Verhaltensregeln bei der Entdeckung verbotener
Gegenstände
Erstmaßnahmen beim Auffinden verbotener
Gegenstände
Folgemaßnahmen wie z.B.
• Zugriff Unbefugter ausschließen
• ggf. Kontrollstellenbetrieb einstellen
• Selbstschutz-Verhaltensgrundsätze beachten
se
Ziel
Befähigung zur Motivation von Personen sowie
situationsangemessener Umgang mit
Mitarbeitern
Ziel
Kenntnis der Ziele und Struktur interner
Qualitätssicherung
Vertiefung der Kenntnis zur Durchführung
eigener Qualitätskontrollen
Inhalt
Aufgaben und Ziele gemäß VO (EG) Nr. 300/2008
Mindestanforderungen: Qualitätssicherungsverfahren
und Dokumentation
Grundaussagen der internen Qualitätssicherung im
Sicherheitsprogramm des Unternehmens
Interne Qualitätskontrollmaßnahmen
Durchführung von regelmäßigen QS-Audits und
"Sicherheitstests"
Anlassbezogene Qualifikationsmaßnahmen bei
behördlichen Feststellungen
Wirksamkeitsprüfung von Maßnahmen
Einhaltung der Mindestsicherheitsstandards sowie der
aktuellen Anordnungslage
Methodik der internen Qualitätssicherung
g
"Kenntnis der internen Qualitätskontrolle"
Thema
Kenntnisse der internen Qualitätskontrolle
Inhalt
Konfliktlösende Kommunikation (z.B passives und
aktives Zuhören, Ich-Botschaften)
Beispielsweise:
• verschiedene Konfliktarten
• den eigenen Konflikt-Typ erkennen
• Konfliktstrategien
• das Konfliktgespräch
• Techniken zur Verbesserung des Gesprächsklimas
• Körpersprache erkennen
un
ss
fa
"Kenntnisse in Techniken zur Konfliktbewältigung"
Thema
Ziel
Umgang mit Mitarbeitern/menschliche
Kenntnis der Techniken zur
Einflussfaktoren
Konfliktbewältigung
Sensibilierierung bezüglich der frühzeitigen
Erkennung von Konflikten und
Konfliktsituationen im Spannungsfeld zwischen
Sicherheits-, Wirtschafts- und persönlichen
Interessen
Inhalt
Pädagogische Fertigkeiten in Bezug auf
• Motivations- und Führungsmodelle
• bewusste Gesprächsgestaltung
• Stressfaktoren
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"Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Mögliche Verstecke bei Fracht und Post
Kenntnis der Versteckmöglichkeiten
"Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände"
Thema
Identifizierung von Waffen und verbotenen Gegenständen
"Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post"
Thema
Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
Inhalt
Versteckmöglichkeiten in der Luftfracht/Luftpost,
Verstecke an schwer- oder unzugänglichen
Bereichen (Maschinen etc.)
Ziel
Überblick über luftsicherheits- sowie waffen- und
sprengstoffrechtliche Vorschriften, die zur
Identifizierung verbotener Gegenstände maßgeblich
sind
Identifikation verbotener Gegenstände sicherstellen
Inhalt
Liste der verbotenen Gegenstände gem. Ziffer
6.0.2 der DVO (EU) 2015/1998
Ziel
Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
aller Beteiligten der sicheren Lieferkette und die Folge
bei nicht ausreichendem Schutz
Inhalt
Frachtstücke und Postsendungen, die mit einem
Luftfahrzeug befördert werden sollen, sind ab
dem
Zeitpunkt,
zu dem die
Sicherheitskontrollen
Schutz
der Frachtstücke
und
Postsendungen von
stattfinden,
bis zum
Abflug
des Luftfahrzeugs, mit
der Produktion
bis zur
Beförderung
dem sie befördert werden, vor unbefugten
Eingriffen
zu schützen.
Anforderungen
an den bekannten
luftsicherheitsrelevante verbotene Gegenstände
identifizieren können; Abgrenzung zu IATA-DGRVorschriften
Bei Fund eines verbotenen Gegenstandes:
Prüfen der ordnungsgemäßen Deklaration
Versender/geschäftlichen Versender
- gesicherter Produktions- und
Verpackungsbereich (Zutrittskontrolle)
- beaufsichtigter Produktions- und
Verpackungsprozess (geschultes
Personal)
- gesicherter Lagerbereich (Zutrittskontrolle)
Le
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se
Anforderungen an den regB:
- Herkunft der Sendung
- Identitätsfeststellung
- Annahme nicht kontrollierter Sendungen
- Sicherung kontrollierter Sendungen (gesicherter
Lagerbereich
- Zutrittskontrolle)
- Begleitdokumentation
Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die
den erforderlichen (Sicherheits)Kontrollen
unterzogen wurden, bei der Beförderung:
– Sendungen werden vom reglementierten
Beauftragten, bekannten oder geschäftlichen
Versender manipulationssicher verpackt oder
versiegelt.
– Der Frachtraum des Fahrzeugs, in dem die
Sendungen befördert werden, ist
manipulationssicher zu verschließen oder zu
versiegeln, Fahrzeuge mit Planenabdeckung sind
durch TIR - Seile zu sichern, Ladeflächen von
Pritschenfahrzeuge sind zu überwachen.
Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die
den erforderlichen Sicherheitskontrollen
unterzogen wurden, auf Flughäfen:
- Fracht und Postsendungen, die sich in einem
sensiblen Bereich befinden, gelten als vor
unbefugtem Eingriff geschützt.
- Fracht und Postsendungen, die sich in einem
anderen Teil als im sensiblen Bereich befinden,
gelten als vor unbefugtem Eingriff geschützt,
sofern
a) sie physisch derart geschützt sind,
dass keinerlei verbotene Gegenstände
eingebracht werden könnten, oder
b) sie nicht unbeaufsichtigt gelassen
werden und der Zugang auf Personen
beschränkt wird, die mit dem Schutz
und der Verladung von Fracht und
Postsendungen vertraut sind.
Erneute Kontrolle von nicht oder nicht
ausreichend geschützten/gesicherten Fracht- und
Postsendungen; Manipulationsverdacht und
fehlende Sicherung von kontrollierter Fracht und
"Kenntnis der Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren"
Post (Manipulation/transportbedingte
Thema
Ziel
Inhalt
Beschädigung
etc.)
Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post,
Kenntnis der Kontrollanforderungen bei Fracht und
Frachtstücke und Postsendungen, die nach den
einschließlich Ausnahmen und besondere
Post
(Sicherheits)Kontrollen nicht angemessen vor
Sicherheitsverfahren
unbefugten Eingriffen geschützt sind, müssen
kontrolliert werden.
Entscheidung des reglementierten
Beauftragten, ob nicht oder nicht vollständig
sicherheitskontrollierte Sendungen von ihm
selbst kontrolliert werden oder einem
anderen reglementierten Beauftragten
übergeben werden, der die Durchführung
dieser Kontrollen gewährleistet.
Kenntnis der Ausnahmeregelungen und
Ausnahmen der Kontrolle nach C(2015) 8005
besondere Sicherheitsverfahren
darstellen
für die Kontrolle von Fracht und Post
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Kenntnis der Ausnahmen von der Kontrolle bzw.
besonderer Sicherheitsverfahren aufgrund einer
Risikobewertung
"Kenntnis der jeweiligen Kontrollmethoden für die verschiedenen Arten von Fracht und Post"
Thema
Ziel
Kontrollmethoden für Fracht/Post
Kenntnis der Anwendungsbereiche der jeweiligen
Kontrollmethoden - einzeln oder in Kombination -
"Kenntnis der Beförderungsanforderungen"
Thema
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Ziel
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen
Ausnahmen der Kontrolle nach C(2015) 8005
darstellen
Inhalt
• Durchsuchung von Hand
• Sichtkontrolle
• Röntgengeräte
• Sprengstoff-Detektionsgeräte
• Sprengstoff-Spürhunde
• Sprengstoff-Spurendetektoren
• ggf. neue Technologien
Inhalt
Beförderungsanforderungen für Fracht und Post
gem. Kapitel 6.6 der DVO (EU) 2015/1998
(Versiegelung/sichere Verwahrung während des
Transports u. danach)
Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inkl.
Dokumentation der (Sicherheits)Kontrolle gem.
Kapitel 6.3.2.6 der DVO (EU) 2015/1998
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"Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände"
Thema
Identifizierung von Waffen und verbotenen Gegenständen
Ziel
Überblick über luftsicherheits- sowie waffen- und
sprengstoffrechtliche Vorschriften, die zur
Identifizierung verbotener Gegenstände maßgeblich
sind
Inhalt
Liste der verbotenen Gegenstände gem. Anlage
1-A und deren Abgrenzung zu den Anlagen 4-C
und 5-B der DVO (EU) 2015/1998
Abgrenzung zu IATA-DGR-Vorschriften
"Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit"
Thema
Ziel
Inhalt
• Innentäter
Menschliches Verhalten und Reaktionen
Risikofaktor Mensch
• Handwerker, Besucher
• eigenes Verhalten (müde, Stress, persönliches
Befinden)
• Manipulationen/Beeinflussung durch Dritte
"Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Mögliche Verstecke bei an Personen sowie in mitgeführten
Kenntnis der Versteckmöglichkeiten
Gegenständen
Inhalt
Versteckmöglichkeiten bezogen auf zu
kontrollierende Personengruppen (z.B.
Arbeitsschutzkleidung, Uniformen)
Verstecke an schwer- oder unzugänglichen
Bereichen (z.B. Maschinen, Werkzeuge etc.)
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"Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für die Fahrzeugkontrolle, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren"
Thema
rechtliche Anforderungen für Fahrzeugkontrollen sowie
Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
Ziel
Kenntnis der Rechtsgrundlagen für die
Fahrzeugkontrollen
Kenntnis der Ausnahmen von der
Fahrzeugkontrolle
Kenntnis über zulässige besondere
Sicherheitsverfahren
"Kenntnis der Techniken für Fahrzeugkontrollen"
Thema
Kontrolltechniken bei Fahrzeugkontrollen
Inhalt
• VO (EG) Nr. 300/2008
• DVO (EU) 2015/1998
Grundsätze / Ausnahmen gemäß Kapitel 1.4
der DVO (EU) 2015/1998 sowie nationaler
Vorgaben im NLSP
allgemeine Freistellung von der
Fahrzeugkontrolle
Freistellung von der Fahrzeugkontrolle im
Einzel-/Sonderfall
national zulässige und angewandte
Sicherheitsverfahren bei der Fahrzeugkontrolle
Ziel
Kenntnis der verschiedenen Techniken bei
der Kontrolle von Fahrzeugen sowie darin
befindlicher Gegenstände
Inhalt
Überprüfungsmethoden (Durchsuchung von
Hand, Sichtkontrolle)
Festlegung der Kontrollbereiche
Zufallsprinzip
zulässige Hilfsmittel bei der Kontrolle
Kontrollablauf
Überblick über die am Flughafen im Bereich Einsatzorte und Einsatzmöglichkeiten der
der Fahrzeugkontrolle im Einsatz
vorhandenen Technik
befindlichen Hilfsmittel
Welche verschiedenen Techniken und Geräte
werden eingesetzt?
Thema
Fahrzeugkontrollen
Le
"Fähigkeit zur Durchführung von Fahrzeugkontrollen mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter, verbotener Gegenstände
hinreichend zu gewährleisten"
Kenntnis der möglichen
Versteckmöglichkeiten für verbotene
Gegenstände in Fahrzeugen und
unzugänglichen Stellen am Fahrzeug und
Berücksichtigung bei der praktischen
Durchsuchung
Inhalt
Durchführung der Kontrolle
Praktische Durchführung von
Fahrzeugkontrollen unter Anleitung
Verschiedene Arten der Fahrzeugkontrollen
sowie den Kontrollablauf in der praktischen
Anwendung kennen
Den Ablauf des Verfahrens an den
verschiedenen Kontrollstellen kennen
• Erläuterung der Kontrollschritte
• Besonderheiten (z.B. versiegelte Bereiche)
Versteckmöglichkeiten von verbotenen
Gegenständen
g
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ss
Verstecke kennen
fa
se
Ziel
Anwendung der verschiedenen
Verfahren/Techniken bei der Kontrolle von
Fahrzeugen sowie darin befindlicher
Gegenstände
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"Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten und gemeldet werden sollten"
Thema
Ziel
Inhalt
Rechte und Pflichten aus der Beleihung/ Abgrenzung Die Aufgabenübertragung erfolgt durch Beleihung.
Besonderheiten der Beleihung
zu den Jedermann-Rechten
Beliehene sind natürliche oder juristische Personen des
Privatrechts, denen die Kompetenz eingeräumt wird,
bestimmte hoheitliche Befugnisse im eigenen Namen
auszuführen. Sie haben nur die hoheitlichen Befugnisse,
die ihnen ausdrücklich verliehen wurden (hier:
Durchführung der Fluggast- und Gepäckkontrollen).
Verfügungen von Beliehenen sind Verwaltungsakte. Für
das Handeln der beliehenen Personen haftet die
Luftfahrtbehörde (Art. 34 GG, § 839 BGB =
Amtshaftung)
"Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände"
Thema
Identifizierung von Waffen und verbotenen Gegenständen
Ziel
maßgebliche luftsicherheitsrechtliche Vorschriften
anwenden können
"Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Angemessenes Agieren beim Auffinden verbotener
Verhalten bei der Entdeckung verbotener Gegenstände
Gegenstände
Unterstützung der Sicherheitskräfte
Inhalt
Liste der verbotenen Gegenstände gem. Anlagen 4-C
und 5-B und deren Abgrenzung zur Anlage 1-A der DVO
(EU) 2015/1998;
Abgrenzung zu IATA-DGR-Vorschriften
Inhalt
Abgrenzung der einzelnen Verantwortungsbereiche und
Weisungsbefugnisse
• Information der Luftsicherheitsbehörde
• Alarmierung des Führungspersonals
• unverzügliche Alarmierung der Bundes-/Landespolizei
• Zugriff Unbefugter ausschließen
• ggf. Kontrollstellenbetrieb einstellen
• Selbstschutz-Verhaltensgrundsätze beachten
"Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren"
Thema
Umgang und Kommunikation mit anderen Menschen
se
Le
"Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit"
Thema
Ziel
Inhalt
Menschliches Verhalten und Reaktionen
Risikofaktor Mensch
• Fluggäste
• eigenes Verhalten (müde, Stress, persönliches
Befinden)
• Manipulationen/Beeinflussung durch Dritte
Ziel
klar und selbstsicher mit anderen in Kommunikation
treten
g
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fa
Inhalt
Grundlagen der Kommunikation
z.B. Verständigung mit anderem Personal und/oder
Fluggästen
klare Kommunikation mit Kunden
Kommunikation mit Personen ohne deutsche und/oder
englische Sprachkenntnisse
Kommunikation mit Kolleginnen/-Kollegen bzw.
Anweisungen an Mitarbeiter
Kommunikationsübungen, Rollenspiele etc.
kommunikative Fähigkeiten anlassbezogen nutzen und kundenfreundliches Verhalten
weiter entwickeln
bewusste Gesprächsgestaltung
Elemente des freundlichen Ablehnens
klare und selbstsichere Kommunikation
Ausdrucksvermögen
Umgang mit Konfliktsituationen
typische Verhaltensweisen von eigenen Mitarbeitern, richtige Reaktion und Antwortverhalten auf typische
Mitarbeitern anderer u.a. auf dem Flugplatz tätiger
Situationen vermitteln
Unternehmen und anderer Personen kennen
"Zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen"
Thema
Ziel
Inhalt
Verstehen und Erkennen der typischen
Personen und ihr Verhalten
Verhaltenstraining
Verhaltensweisen von Passagieren und
• „Vielflieger“
Mitarbeitern/Personal/Flugbesatzungen
• Geschäftsreisende
• Politiker
• VIP
• Gelegenheitsflieger
• Touristen (Einzel-/Gruppenreisende)
• ältere Fluggäste
• Kranke / Behinderte
• Fluggäste gefährdeter Flüge
Situationsbedingt angemessener Umgang mit
Flugreisenden und Mitarbeitern, anderen Personen
sowie Flugbesatzungen
Erkennen von potenziellen Konflikten beim täglichen
Umgang mit inländischen und ausländischen
Flugreisenden sowie Mitarbeitern, Personal und
Flugbesatzungen und Bewältigung von auftretenden
Konflikte anhand konkreter Sachverhalte und
Situationen
"Kenntnis der Ausnahmen von Kontrollen und besonderer Sicherheitsverfahren"
Thema
Ziel
Vermittlung der Ausnahmen von Kontrollen und besonderer
Kenntnis der Ausnahmen von der Kontrolle und
Kontrollverfahren
besonderer Sicherheitsverfahren
● bei der Personenkontrolle
● bei der Gepäckkontrolle (Handgepäck/aufgegebenes
Gepäck sowie mitgeführter Gegenstände)
Besonderheiten beim Inhalt des Hand- und
Reisegepäcks
Beachtung ethnischer und religiöser Besonderheiten
Umgang mit Konfliktsituationen aufgrund des
Spannungsfeldes zwischen Sicherheits-, Wirtschaftsund persönlichen Interessen
Potenziell gefährliche Fluggäste (Unruly Passenger)
Kundenfreundliches Verhalten
bewusste Gesprächsgestaltung
Klare und selbstsichere Kommunikation
Elemente des freundlichen Ablehnens
Deeskalationstechniken
Inhalt
Personen mit eingeschränkter Mobilität, Kranke,
religiöse Besonderheiten etc.
Potenziell gefährliche Fluggäste (Unruly
Passenger/Abzuschiebende/Rückzuführende)
ethnische und religiöse Besonderheiten
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Vermittlung der Ausnahmen von Kontrollen und besonderer
Kontrollverfahren
Kenntnis der Ausnahmen von der Kontrolle und
besonderer Sicherheitsverfahren
● bei der Personenkontrolle
● bei der Gepäckkontrolle (Handgepäck/aufgegebenes
Gepäck sowie mitgeführter Gegenstände)
Freigestellte Persönlichkeiten / Personenschutz
(Freistellungsgrundsätze)
Freigestellte Personen von Behörden oder Stellen
(Freistellungsgrundsätze)
Kontrolle von diplomatischen/konsularischen Kurieren
(WÜD/WÜK)
High risk Abfertigung
"Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Kenntnis der Versteckmöglichkeiten
Mögliche Verstecke an Personen, im Handgepäck und
aufgegebenem Gepäck
Inhalt
Versteckmöglichkeiten im Hand- und Reisegepäck
Versteckmöglichkeiten am/im Körper
Durchsuchungsarten für mögliche Verstecke kennen
"Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren"
Thema
Ziel
Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Kontrolltechnik Kenntnis der Funktionsweise und Einsatzmöglichkeit
der Sicherheitsausrüstung und Kontrollverfahren
Kenntnis der Grenzen der Kontrollverfahren und
Sicherheitsrüstung
Le
Kontrolle von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen (LAG)
Grenzen der Einsetzbarkeit der Sicherheitsausrüstung
z.B.
• nicht-metallische Gegenstände
• Materialdichte "Dunkelalarm"
Grenzen der Kontrollverfahren (z.B. Sichtkontrolle,
Durchsuchung von Hand, Röntgengeräte etc.)
Kombination von Methoden oder Alternativverfahren
• Kapitel 4.1.3 der DVO (EU) 2015/1998 hinsichtlich der
Kontrolle von LAG
g
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Kenntnis der richtigen Verhaltensweise und des
korrekten Umgangs bei der Mitnahme von
Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen durch Fluggäste
Inhalt
Einsatzmöglichkeiten von Sicherheitsausrüstung (z.B.
Röntgengeräte, Sprengstoffspurendetektoren,
Sprengstoffdetektoren, Körperscanner, SprengstoffSpürhunden) in Bezug auf die zu kontrollierenden
Personen/Gepäck oder sonstigen Gegenstände
• Grundkenntnisse über Anwendungsbereiche
• Funktionsweise und Einsatz von
Sicherheitsausrüstung
• verschiedenen Gerätetypen und -formen
• Benutzerhandbuch, Funktionsprobe
• technischer Aufbau der Sicherheitsausrüstung (z.B.
Bauteile, Baugruppen Konfiguration von MRKAs etc.)
• Bedienelemente der Sicherheitsausrüstung, u.a.
Aufbau der Tastatur
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"Kenntnis für Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten und gemeldet werden sollten"
Thema
Ziel
Inhalt
Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von situationsbezogenes richtiges Verhalten beim Verhaltensregeln beim Antreffen verdächtiger Personen
Personen und der Umstände, unter denen
Antreffen verdächtiger Personen
Personen angehalten und gemeldet werden
sollten
"Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post"
Thema
Ziel
Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht
und Post
und Post aller Beteiligten der sicheren
Lieferkette und die Folge bei nicht
ausreichendem Schutz
Inhalt
Frachtstücke und Postsendungen, die mit einem
Luftfahrzeug befördert werden sollen, sind ab dem
Zeitpunkt, zu dem die Sicherheitskontrollen stattfinden,
bis zum Abflug des Luftfahrzeugs, mit dem sie
befördert werden, vor unbefugten Eingriffen zu
schützen.
Schutz der Frachtstücke und Postsendungen von der
Produktion bis zur Beförderung
Anforderungen an den bekannten
Versender/geschäftlichen Versender
- gesicherter Produktions- und Verpackungsbereich
(Zutrittskontrolle)
- beaufsichtigter Produktions- und Verpackungsprozess
(geschultes
Personal)
- gesicherter Lagerbereich (Zutrittskontrolle)
Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den
erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen
wurden, bei der Beförderung:
– Sendungen werden vom reglementierten
Beauftragten, bekannten oder geschäftlichen
Versender manipulationssicher verpackt oder
versiegelt.
– Der Frachtraum des Fahrzeugs, in dem die
Sendungen befördert werden, ist manipulationssicher
zu verschließen oder zu versiegeln, Fahrzeuge mit
Planenabdeckung sind durch TIR - Seile zu sichern,
Ladeflächen von Pritschenfahrzeuge sind zu
überwachen.
Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den
erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen
wurden, gelten vor unbefugten Zugriffen geschützt,
sofern:
– sie sich in einem sensiblen Bereich (Flughafen)
befinden
– sie sich in einem anderen Teil als im sensiblen
Bereich
(gesichertes Betriebsgelände) befinden
wenn:
a) sie physisch derart geschützt sind, dass keinerlei
verbotene Gegenstände eingebracht werden
können, oder
b) sie nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und der
Zugang auf
Personen beschränkt wird, die mit dem Schutz und
der Verladung
von Fracht und Postsendungen vertraut sind.
g
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Le
Anforderungen an den regB:
- Herkunft der Sendung
- Identitätsfeststellung
- Annahme nicht kontrollierter Sendungen
- Sicherung kontrollierter Sendungen (gesicherter
Lagerbereich
- Zutrittskontrolle)
- Begleitdokumentation
Erneute Kontrolle von nicht oder nicht ausreichend
geschützten/ gesicherten Fracht- und Postsendungen;
Manipulationsverdacht und fehlende Sicherung von
kontrollierter Fracht; Beispiele unsicherer Fracht und
Post (Manipulation/transportbedingte Beschädigung
etc.)
"Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Identifizierung von verbotenen Gegenständen Verbotene Gegenstände in Fracht- und
bei Fracht und Post
Postsendungen identifizieren können
"Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Mögliche Verstecke bei Fracht und Post
Kenntnis der Versteckmöglichkeiten
Inhalt
Ziffer 6.02 der DVO (EU) 2015/1998
getarnte Sprengsätze (USBV)
Selbstlaborate / Brandsätze
Abgrenzung KSBV/USBV
Inhalt
Versteckmöglichkeiten in der Luftfracht/Luftpost
"Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar"
Thema
Ziel
Inhalt
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Beförderungsanforderungen für Fracht und Post gem.
nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen Kapitel 6.6 der DVO (EU) 2015/1998
(Versiegelung/sichere Verwahrung während des
Transports u. danach)
Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inkl.
Dokumentation
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
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"Kenntnis für Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten und gemeldet werden sollten"
Thema
Ziel
Inhalt
Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von situationsbezogenes richtiges Verhalten beim Verhaltensregeln beim Antreffen verdächtiger Personen
Personen und der Umstände, unter denen
Antreffen verdächtiger Personen
Personen angehalten und gemeldet werden
sollten
"Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen"
Thema
Ziel
Inhalt
Anforderungen an den Schutz für Post oder Kenntnis der jeweils geltenden Anforderungen Schutz von Post oder Material von
Material von Luftfahrtunternehmen,
sowie der Möglichkeiten zur Gewährleistung
Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und
Bordvorräte und Flughafenlieferungen
des Schutzes
Flughafenlieferungen (Lagerung, physischer Schutz,
Überwachung)
Pflichten im Umgang mit sicherer Post oder Material
von Luftfahrtunternehmen, sicheren Bordvorräten und
Flughafenlieferungen
Maßnahmen bei Verdacht auf Manipulation
Folgemaßnahmen bei nicht ausreichendem Schutz von
Post oder Material von Luftfahrtunternehmen,
Bordvorräten und Flughafenlieferungen
Kenntnis der zusätzlichen
Sicherheitsbestimmungen bei der Lieferung und
Sicherheitsbestimmungen bei STEBs
Verwahrung von manipulationssicheren Beuteln
(STEB) gem. Kapitel 8.3 und 9.3 der DVO (EU)
2015/1998
se
Le
"Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Identifizierung von verbotenen Gegenständen Verbotene Gegenstände in Post oder Material
bei Post oder Material von
von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und
Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und
Flughafenlieferungen identifizieren können
Flughafenlieferungen
"Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Kenntnis der Versteckmöglichkeiten
Mögliche Verstecke bei Bordvorräten,
Flughafenlieferunten sowie Post- und Material
von Luftfahrtunternehmen
Inhalt
Liste der verbotenen Gegenstände gem. Anlage 1-A
der DVO (EU) 2015/1998
Ziffern 8.04 und 9.04 der DVO (EU) 2015/1998
getarnte Sprengsätze (USBV)
Selbstlaborate/Brandsätze
Abgrenzung KSBV/USBV
fa
Inhalt
Versteckmöglichkeiten in Bordvorräten und
Flughafenlieferungen, Post- und Material der
Luftfahrtunternehmen
g
un
ss
"Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar"
Thema
Ziel
Inhalt
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inklusive der
nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen damit verbundenen Dokumentation
Beförderungsanforderungen für Bordvorräte gem.
Kapitel 8.1.5 der DVO (EU) 2015/1998
Beförderungsanforderungen für Flughafenlieferungen
gem. Kapitel 9.1.4 der DVO (EU) 2015/1998
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"Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für die Fahrzeugkontrolle, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren"
Thema
rechtliche Anforderungen für Fahrzeugkontrollen sowie
Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
Ziel
Kenntnis der Rechtsgrundlagen für die
Fahrzeugkontrollen
Kenntnis der Ausnahmen von der
Fahrzeugkontrolle
Kenntnis über zulässige besondere
Sicherheitsverfahren
"Kenntnis der Techniken für Fahrzeugkontrollen"
Thema
Kontrolltechniken bei Fahrzeugkontrollen
Inhalt
• VO (EG) Nr. 300/2008
• DVO (EU) 2015/1998
Grundsätze / Ausnahmen gemäß Kapitel 1.4
der DVO (EU) 2015/1998 sowie nationaler
Vorgaben im NLSP
allgemeine Freistellung von der
Fahrzeugkontrolle
Freistellung von der Fahrzeugkontrolle im
Einzel-/Sonderfall
national zulässige und angewandte
Sicherheitsverfahren bei der Fahrzeugkontrolle
Ziel
Kenntnis der verschiedenen Techniken bei
der Kontrolle von Fahrzeugen sowie darin
befindlicher Gegenstände
Inhalt
Überprüfungsmethoden (Durchsuchung von
Hand, Sichtkontrolle)
Festlegung der Kontrollbereiche
Zufallsprinzip
zulässige Hilfsmittel bei der Kontrolle
Kontrollablauf
Überblick über die am Flughafen im Bereich Einsatzorte und Einsatzmöglichkeiten der
der Fahrzeugkontrolle im Einsatz
vorhandenen Technik
befindlichen Hilfsmittel
Welche verschiedenen Techniken und Geräte
werden eingesetzt?
Thema
Fahrzeugkontrollen
Le
"Fähigkeit zur Durchführung von Fahrzeugkontrollen mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter, verbotener Gegenstände
hinreichend zu gewährleisten"
Kenntnis der möglichen
Versteckmöglichkeiten für verbotene
Gegenstände in Fahrzeugen und
unzugänglichen Stellen am Fahrzeug und
Berücksichtigung bei der praktischen
Durchsuchung
Inhalt
Durchführung der Kontrolle
Praktische Durchführung von
Fahrzeugkontrollen unter Anleitung
Verschiedene Arten der Fahrzeugkontrollen
sowie den Kontrollablauf in der praktischen
Anwendung kennen
Den Ablauf des Verfahrens an den
verschiedenen Kontrollstellen kennen
• Erläuterung der Kontrollschritte
• Besonderheiten (z.B. versiegelte Bereiche)
Versteckmöglichkeiten von verbotenen
Gegenständen
g
un
ss
Verstecke kennen
fa
se
Ziel
Anwendung der verschiedenen
Verfahren/Techniken bei der Kontrolle von
Fahrzeugen sowie darin befindlicher
Gegenstände
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"Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen"
zurück zur Übersicht
Thema
Ziel
Inhalt
Anforderungen an den Schutz für Post Kenntnis der jeweils geltenden Anforderungen Schutz von Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten
oder Material von
sowie der Möglichkeiten zur Gewährleistung
und Flughafenlieferungen (Lagerung, physischer Schutz,
Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und des Schutzes
Überwachung)
Flughafenlieferungen
Pflichten im Umgang mit sicherer Post oder Material von
Luftfahrtunternehmen, sicheren Bordvorräten und
Flughafenlieferungen
Maßnahmen bei Verdacht auf Manipulation
Folgemaßnahmen bei nicht ausreichendem Schutz von Post oder
Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und
Flughafenlieferungen
Kenntnis der zusätzlichen
Sicherheitsbestimmungen bei der Lieferung und Verwahrung von
Sicherheitsbestimmungen bei STEBs
manipulationssicheren Beuteln (STEB) gem. Kapitel 8.3 und 9.3 der
DVO (EU) 2015/1998
"Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände"
Thema
Ziel
Mögliche Verstecke bei Bordvorräten, Kenntnis der Versteckmöglichkeiten
Flughafenlieferunten sowie Post- und
Material von Luftfahrtunternehmen
Inhalt
Versteckmöglichkeiten in Bordvorräten und Flughafenlieferungen,
Post- und Material der Luftfahrtunternehmen
"Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar"
Thema
Ziel
Inhalt
Kenntnis der
Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inklusive der damit
Beförderungsanforderungen
nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen verbundenen Dokumentation
Beförderungsanforderungen für Bordvorräte gem. Kapitel 8.1.5 der
DVO (EU) 2015/1998
Beförderungsanforderungen für Flughafenlieferungen gem. Kapitel
9.1.4 der DVO (EU) 2015/1998
g
un
ss
fa
se
Le
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
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"Kenntnis über frühere, unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen"
Thema
Ziel
Inhalt
Historischer Überblick
Kenntnis der historischen Entwicklung der
Entwicklung der Bedrohung des zivilen
Angriffe auf den Luftverkehr mit
Luftverkehrs durch den Terrorismus
maßgeblichen Beispielen und deren
beispielhafte Aufzählung:
Auswirkungen
• Anschlag auf Luftfahrzeug der PanAm über
Lockerbie (1988)
• Anschläge des 11. September 2001 in den
USA
• Schuhbomber Dezember 2001
• Unterhosenbomber Dezember 2009
• Jemenpakete
• aktuelle Vorkommnisse (weiteres: siehe
Lagebild Luftsicherheit)
Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs
Kenntnis der Motive für Anschläge (Warum • Prestige und hoher Symbolwert des
ist die Zivilluftfahrt ein attraktives Angriffsziel) Luftfahrzeugs. bzw. der Luftfahrtunternehmen
in Bezug auf einen bestimmten Staat
• Starker Druck auf Regierungen und
Behörden – Symbolwirkung
• Große Anzahl von Betroffenen und Opfern
• kleiner Aufwand, großer Schaden
• Fluggäste und Angehörige verschiedener
Nationalitäten sind betroffen – Potenzierung
des politischen Drucks
• hohe Öffentlichkeitswirksamkeit
• durch die große Mobilität wird polizeiliches
Handeln erschwert
Maßnahmen der Sicherheitsbehörden nach
Gefährdungsbewertung
g
un
ss
fa
se
Le
Kenntnis über potentielle Täter/Tätergruppen Tätergruppen, welche eine Bedrohung des
zivilen Luftverkehrs darstellen oder darstellen
können
• Terroristen
• Kriminelle
• mental gestörte Passagiere
• politische oder religiöse Motivierte
• Menschen mit Rachegefühlen (z. B.
auch entlassene, ehemalige
Luftsicherheitskontrollkräfte)
Kenntnis der Gefahren für die Sicherheit des
• Sabotageakte
Luftverkehrs im Zusammenhang mit den
• Entführungen
Luftsicherheitsmaßnahmen
• Terroristische Anschläge
• Bombendrohungen
• Waffen und Explosivstoffe
• aktuelle Bedrohungen
Kenntnis über aktuelle Bedrohungslagen
Aktuelles Lagebild Terrorismus und
sowie deren Bewertung und die Anordnung Luftsicherheit
von Maßnahmen durch die
Aktuelle Bedrohungen und Bewertungen
Sicherheitsbehörden
Anordnung von (zusätzlichen)
Sicherheitsmaßnahmen
Verantwortlichkeiten – Umsetzung
besonderer Sicherheitsmaßnahmen
"Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften"
Thema
Ziel
Inhalt
VO (EG) Nr. 300/2008
Internationale und nationale
Überblick über die die Gesamtheit und
Rechtsvorschriften
Systematik der aktuellen Gesetze und
VO (EG) Nr. 272/2009
Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung DVO (EU) 2015/1998
zuzüglich weitere VO/andere Vorschriften
Luftsicherheitsgesetz
Nationales Luftsicherheitsprogramm (NLSP)
Überblick über die nationale Rechtsordnung Gliederung der nationalen Rechtsordnung in
öffentliches Recht und Zivilrecht
Kenntnisse internationaler Verordnungen und neben einschlägigen EU-Verordnungen und
Vorgaben
nationalen Vorgaben ICAO-Standards und
ECAC-Empfehlungen kennen
"Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
Thema
Ziel
Inhalt
Zuständigkeiten und Struktur der
Kenntnis über die Zuständigkeiten der
Überblick über die Zuständigkeiten und
Luftsicherheit
nationalen an der Luftsicherheit beteiligten
Befugnisse aller Luftsicherheitsbehörden
Behörden
Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden gem.
§ 5 LuftSiG
Luftsicherheitsgesetz verpflichtet
• Luftsicherheitsbehörden, § 2 LuftSiG
• Flughafenbetreiber, § 8 LuftSiG
• Luftfahrtunternehmen, § 9 LuftSiG
Beteiligte und Stellen der sicheren Lieferkette
kennen (4-Säulen-Modell) usw.
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Kenntnis der Bedeutung der Begriffe Safety
und Security und deren Unterschiede
Luftsicherheitsmaßnahmen gemäß EUVorschriften und LuftSiG
Kenntnis der Zuständigkeiten der Beteiligten
der sicheren Lieferkette
Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten
und Kompetenzen von
Sicherheitsbeauftragten
Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten
und Kompetenzen von Personen, die
Sicherheitskontrollen durchführen sowie
Kontrollpersonal
Sicherheitsbereiche auf dem
Flughafengelände
gleichwertige zu schützenden Bereiche
außerhalb des Flughafens
Kenntnis über die verschiedenen gleichwertig
zu schützenden Bereiche außerhalb des
Flughafens bei den Beteiligten der sicheren
Lieferkette
die Arten der Zugangsberechtigungen zu
Sicherheitsbereiche der Flughäfen oder zu
gleichwertig zu schützende Bereiche
außerhalb des Flughafens kennen und
erkennen
ss
fa
Zugangsberechtigungen einschl.
Ausweisordnung
se
Le
Kenntnis über die verschiedenen
Sicherheitsbereiche auf dem
Flughafengelände
Inhalt
Voraussetzungen für die Erteilung der
Zugangsberechtigungen nach DVO (EU)
2015/1998
Zutrittsdokumente gemäß Anhang 1.2.2. der
DVO (EU) 2015/1998 kennen:
g
un
"Kenntnis über die Zugangskontrollen und die einschlägigen Kontrollverfahren"
Thema
Ziel
Kenntnis über die Zugangskontrollen und die Arten der Zugangskontrolle sowie
einschlägigen Kontrollverfahren
Kontrollverfahren kennen
„Security“ beschäftigt sich mit der Abwehr von
äußeren Gefahren (z.B. versuchte Entführung
eines Luftfahrzeugs).
„Safety“ beschäftigt sich mit der Abwehr sog.
betriebsbedingter Gefahren (z.B. technische
Mängelbeseitigung). – im Unterschied zu
Security
Flugplatzbetreiber
Luftfahrtunternehmen
reglementierte Beauftragte, bekannte
Versender, geschäftliche Versender,
Transporteure
reglementierte Lieferanten für Bordvorräte,
bekannte Lieferanten für Bordvorräte
bekannte Lieferanten für
Flughafenlieferungen
Aufgaben und Verantwortlichkeiten von
Sicherheitsbeauftragten bei behördlich
zugelassen und benannten Stellen
Abgrenzung der Begriffe "Kontrolle" und
"Sicherheitskontrolle"
Zuständigkeiten, Aufgaben und
Verantwortlichkeiten von Personen, die
Sicherheitskontrollen durchführen
Befugnisse des Personals bei im
Kontrollablauf vorzunehmenden Handlungen
Definition der verschiedenen Bereiche an
Flughäfen
• Landseite/Luftseite
• Sicherheitsbereiche
• abgegrenzte Bereiche
• sensible Teile der Sicherheitsbereiche
• öffentliche Bereiche
• überlassene Bereiche
Lagerbereiche, Betriebsgelände,
Bereitstellungsfläche etc und sonstige
Räumlichkeiten der Beteiilgten der sicheren
Lieferkette
Zugangsberechtigungen
• Bordkarte oder Äquivalent
• Besucherausweis
• Flughafenausweis
• Ausweis der nationalen Behörde
• von der nationalen Behörde anerkannter
Ausweis
• Fahrzeugausweise
• temporäre Ausweise
Gründe für die (Zutritts-)Beschränkung,
Verweis auf Flughafenbereiche
Zugang/Zufahrt zum Sicherheitsbereich eines
Flughafens nur über Kontrollstelle
Arten der Zugangskontrolle
(Zufahrtskontrolle, Zungangskontrollpunkte
für Personal, Zugänge für Fluggäste und
Abgrenzung)
Begleitungsregelungen etc.
Ablauf der Zutrittskontrolle (technisch,
personell, was wird überprüft)
Kenntnis der Maßnahmen bei Verstoß gegen Ausweistragepflicht
die Ausweisordnung
Unaufgefordertes Vorzeigen von
Zutrittsdokumenten auch in den betreffenden
Bereichen
Ordnungswidrigkeiten nach LuftSiG
lokale Sicherungsmaßnahmen
"Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren "
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Thema
Kontrollverfahren
Ziel
Überblick über verschiedene
Kontrolltechniken sowie angewandte
Kontrollverfahren auf dem jeweiligen
Flughafen
Kontrollstellenkonfiguration und angewendete Überblick über die an der Kontrollstelle
Verfahren
angewendeten Kontrollverfahren
Kenntnis von verbotenen Gegenständen
Inhalt
Nutzung geeigneter Kontrolltechnik zur
Verhinderung des Einbringens verbotener
Gegenstände in Sicherheitsbereiche, z.B.
Torsonden, Röntgentechnik, Handsonden,
Händische Durchsuchung etc.
Welche verschiedenen Techniken und Geräte
werden eingesetzt?
Einsatzorte der vorhandenen Technik
Aufbau der Kontrollstellen (vor Ort)
Kontrollverfahren
Verbot des Mitführens von verbotenen
Gegenständen nach Anlage 1-A
Ausnahme des Mitnahmeverbotes zur
Ausübung der berüflichten Tätigkeit
(Mitnahmeberechtigungen)
Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf
verbotene Gegenstände nach Anlage 4-C
durch Fluggäste
"Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Flughafenausweise"
Thema
Ziel
Auf dem Flughafen verwendete Ausweise
Darstellung der auf dem Flughafen
verwendeten Ausweise
g
un
ss
fa
se
Le
Inhalt
beispielhafte Nennung der örtlich
verwendeten Flughafenausweise lt.
Ausweisordnung
Kenntnis der auf den betreffenden Flughafen "einschlägige" ortsbezogene
verwendeten Zugangsberechtigungen/
Zugangsregelungen
Ausweise und deren Erkennen
Ausweisordnung
legitime "betriebliche" Gründe zur Ausstellung
eines Flughafenausweises
Ausweise von Besatzungsmitgliedern
Arten von Flughafenausweisen
Besucherausweise
Voraussetzung für die Erstellung eines
Ausweises
Hinterlegte Informationen
Umgang mit den Flughafenausweisen
(sichtbares Tragen, Rückgabe)
Mitnahmeberechtigungen, Einschränkungen,
Zonierung
Fahrzeugausweise (Inhalte wie bei
Flughafenausweisen)
Besatzungsausweise
OWiG
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"Kenntnis über frühere, unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen"
Thema
Ziel
Inhalt
Historischer Überblick
Kenntnis der historischen Entwicklung der
Entwicklung der Bedrohung des zivilen
Angriffe auf den Luftverkehr mit
Luftverkehrs durch den Terrorismus
maßgeblichen Beispielen und deren
beispielhafte Aufzählung:
Auswirkungen
• Anschlag auf Luftfahrzeug der PanAm über
Lockerbie (1988)
• Anschläge des 11. September 2001 in den
USA
• Schuhbomber Dezember 2001
• Unterhosenbomber Dezember 2009
• Jemenpakete
• aktuelle Vorkommnisse (weiteres: siehe
Lagebild Luftsicherheit)
Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs
Kenntnis der Motive für Anschläge (Warum • Prestige und hoher Symbolwert des
ist die Zivilluftfahrt ein attraktives Angriffsziel) Luftfahrzeugs. bzw. der Luftfahrtunternehmen
in Bezug auf einen bestimmten Staat
• Starker Druck auf Regierungen und
Behörden – Symbolwirkung
• Große Anzahl von Betroffenen und Opfern
• kleiner Aufwand, großer Schaden
• Fluggäste und Angehörige verschiedener
Nationalitäten sind betroffen – Potenzierung
des politischen Drucks
• hohe Öffentlichkeitswirksamkeit
• durch die große Mobilität wird polizeiliches
Handeln erschwert
Kenntnis über potentielle Täter/Tätergruppen
Maßnahmen der Sicherheitsbehörden nach
Gefährdungsbewertung
Tätergruppen, welche eine Bedrohung des
zivilen Luftverkehrs darstellen oder darstellen
können
• Terroristen
• Kriminelle
• mental gestörte Passagiere
• politische oder religiöse Motivierte
• Menschen mit Rachegefühlen (z. B.
auch entlassene, ehemalige
Luftsicherheitskontrollkräfte)
Kenntnis der Gefahren für die Sicherheit des
• Sabotageakte
Luftverkehrs im Zusammenhang mit den
• Entführungen
Luftsicherheitsmaßnahmen
• Terroristische Anschläge
• Bombendrohungen
• Waffen und Explosivstoffe
• aktuelle Bedrohungen
Kenntnis über aktuelle Bedrohungslagen
Aktuelles Lagebild Terrorismus und
sowie deren Bewertung und die Anordnung Luftsicherheit
von Maßnahmen durch die
Aktuelle Bedrohungen und Bewertungen
Sicherheitsbehörden
Anordnung von (zusätzlichen)
Sicherheitsmaßnahmen
Verantwortlichkeiten – Umsetzung
besonderer Sicherheitsmaßnahmen
"Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften"
Thema
Ziel
Inhalt
Internationale und nationale Rechtsvorschriften Überblick über die die Gesamtheit und
VO (EG) Nr. 300/2008
Systematik der aktuellen Gesetze und
VO (EG) Nr. 272/2009
Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung DVO (EU) 2015/1998
zuzüglich weitere VO/andere Vorschriften
Luftsicherheitsgesetz
Nationales Luftsicherheitsprogramm (NLSP)
Überblick über die nationale Rechtsordnung
Gliederung der nationalen Rechtsordnung in
öffentliches Recht und Zivilrecht
Kenntnisse internationaler Verordnungen und neben einschlägigen EU-Verordnungen und
Vorgaben
nationalen Vorgaben ICAO-Standards und
ECAC-Empfehlungen kennen
Sicherheitsbereiche auf dem
Flughafengelände
"Kenntnis über die Zugangskontrollen und die einschlägigen Kontrollverfahren"
Thema
Ziel
Kenntnis über die Zugangskontrollen und die Arten der Zugangskontrolle sowie
einschlägigen Kontrollverfahren
Kontrollverfahren kennen
g
Zugangsberechtigungen einschl.
Ausweisordnung
un
gleichwertige zu schützenden Bereiche
außerhalb des Flughafens
Aufgaben und Verantwortlichkeiten von
Sicherheitsbeauftragten bei behördlich
zugelassen und benannten Stellen
Abgrenzung der Begriffe "Kontrolle" und
"Sicherheitskontrolle"
Zuständigkeiten, Aufgaben und
Verantwortlichkeiten von Personen, die
Sicherheitskontrollen durchführen
Befugnisse des Personals bei im
Kontrollablauf vorzunehmenden Handlungen
Kenntnis über die verschiedenen
Definition der verschiedenen Bereiche an
Sicherheitsbereiche auf dem
Flughäfen
Flughafengelände
• Landseite/Luftseite
• Sicherheitsbereiche
• abgegrenzte Bereiche
• sensible Teile der Sicherheitsbereiche
• öffentliche Bereiche
• überlassene Bereiche
Kenntnis über die verschiedenen gleichwertig Lagerbereiche, Betriebsgelände,
Bereitstellungsfläche etc und sonstige
zu schützenden Bereiche außerhalb des
Flughafens bei den Beteiligten der sicheren Räumlichkeiten der Beteiilgten der sicheren
Lieferkette
Lieferkette
die Arten der Zugangsberechtigungen zu
Zugangsberechtigungen
Sicherheitsbereiche der Flughäfen oder zu
gleichwertig zu schützende Bereiche
außerhalb des Flughafens kennen und
erkennen
ss
Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten
und Kompetenzen von
Sicherheitsbeauftragten
Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten
und Kompetenzen von Personen, die
Sicherheitskontrollen durchführen sowie
Kontrollpersonal
fa
se
Le
"Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen"
Thema
Ziel
Inhalt
Zuständigkeiten und Struktur der Luftsicherheit Kenntnis über die Zuständigkeiten der
Überblick über die Zuständigkeiten und
nationalen an der Luftsicherheit beteiligten
Befugnisse aller Luftsicherheitsbehörden
Behörden
Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden gem.
§ 5 LuftSiG
Luftsicherheitsgesetz verpflichtet
• Luftsicherheitsbehörden, § 2 LuftSiG
• Flughafenbetreiber, § 8 LuftSiG
• Luftfahrtunternehmen, § 9 LuftSiG
Beteiligte und Stellen der sicheren Lieferkette
kennen (4-Säulen-Modell) usw.
Kenntnis der Bedeutung der Begriffe Safety „Security“ beschäftigt sich mit der Abwehr von
äußeren Gefahren (z.B. versuchte Entführung
und Security und deren Unterschiede
eines Luftfahrzeugs).
„Safety“ beschäftigt sich mit der Abwehr sog.
betriebsbedingter Gefahren (z.B. technische
Mängelbeseitigung). – im Unterschied zu
Security
Luftsicherheitsmaßnahmen gemäß EUKenntnis der Zuständigkeiten der Beteiligten Flugplatzbetreiber
Vorschriften und LuftSiG
der sicheren Lieferkette
Luftfahrtunternehmen
reglementierte Beauftragte, bekannte
Versender, geschäftliche Versender,
Transporteure
reglementierte Lieferanten für Bordvorräte,
bekannte Lieferanten für Bordvorräte
bekannte Lieferanten für Flughafenlieferungen
Inhalt
Voraussetzungen für die Erteilung der
Zugangsberechtigungen nach DVO (EU)
2015/1998
Zutrittsdokumente gemäß Anhang 1.2.2. der
DVO (EU) 2015/1998 kennen:
• Bordkarte oder Äquivalent
• Besucherausweis
• Flughafenausweis
• Ausweis der nationalen Behörde
• von der nationalen Behörde anerkannter
Ausweis
• Fahrzeugausweise
• temporäre Ausweise
Gründe für die (Zutritts-)Beschränkung,
Verweis auf Flughafenbereiche
Zugang/Zufahrt zum Sicherheitsbereich eines
Flughafens nur über Kontrollstelle
Arten der Zugangskontrolle
(Zufahrtskontrolle, Zungangskontrollpunkte
für Personal, Zugänge für Fluggäste und
Abgrenzung)
Begleitungsregelungen etc.
Ablauf der Zutrittskontrolle (technisch,
personell, was wird überprüft)
Kenntnis der Maßnahmen bei Verstoß gegen Ausweistragepflicht
die Ausweisordnung
Unaufgefordertes Vorzeigen von
Zutrittsdokumenten auch in den betreffenden
Bereichen
Ordnungswidrigkeiten nach LuftSiG
lokale Sicherungsmaßnahmen
"Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren"
Thema
Ziel
Überblick über verschiedene
Kontrollverfahren
Kontrolltechniken sowie angewandte
Kontrollverfahren auf dem jeweiligen
Flughafen
Kontrollstellenkonfiguration und angewendete Überblick über die an der Kontrollstelle
Verfahren
angewendeten Kontrollverfahren
Kenntnis von verbotenen Gegenständen
Inhalt
Nutzung geeigneter Kontrolltechnik zur
Verhinderung des Einbringens verbotener
Gegenstände in Sicherheitsbereiche, z.B.
Torsonden, Röntgentechnik, Handsonden,
Händische Durchsuchung etc.
Welche verschiedenen Techniken und Geräte
werden eingesetzt?
Einsatzorte der vorhandenen Technik
Aufbau der Kontrollstellen (vor Ort)
Kontrollverfahren
Verbot des Mitführens von verbotenen
Gegenständen nach Anlage 1-A
Ausnahme des Mitnahmeverbotes zur
Ausübung der berüflichten Tätigkeit
(Mitnahmeberechtigungen)
Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf
verbotene Gegenstände nach Anlage 4-C
durch Fluggäste
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
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Stand: 10. Mai 2007
P II 4 – 643 520 – 1/7
Konzeption für die Fortbildung
von
Luftsicherheitsassistenten (LuftAss)
1.
Vorwort
Der Luftverkehr ist weltweit unterschiedlichsten Bedrohungen ausgesetzt. In der
Gesamtschau der Sicherheitsvorkehrungen auf bundesdeutschen Flughäfen
kommt der Fluggast- und Gepäckkontrolle eine zentrale Bedeutung zu.
fa
se
Le
Die Rahmenbedingungen für die Fluggast- und Gepäckkontrolle unterliegen
ständigen Veränderungen. Dies gilt insbesondere für
- die Entwicklung der Gefährdungslage im Luftverkehr,
- den Einsatz neuer Sicherheitstechnik und
- die Ausgestaltung der Kontrollverfahren im Spannungsfeld zwischen
möglichst hoher Sicherheit und dem Erfordernis zügiger
Passagierabfertigung.
g
un
ss
Um einer möglicherweise auftretenden Routine bei der Durchführung der
Personen- und Gepäckkontrolle vorzubeugen, gilt es, die Sensibilität und damit
das nötige Verantwortungsbewusstsein von Luftsicherheitsassistenten (LuftAss)
für diesen höchst sicherheitsrelevanten Arbeitsbereich auch durch stetige
Fortbildung zu erhalten.
Zur Gewährleistung des erforderlichen Sicherheitsstandards ist es unerlässlich,
Mitarbeiter hinsichtlich ihres Tätigkeitsfeldes permanent zu qualifizieren und zu
motivieren.
Das Fortbildungskonzept stellt eine Ergänzung des Ausbildungsprogramms dar.
Insoweit orientiert sich diese Vorlage für die Weiterbildung an den
Ausbildungsthemen, wobei spezifische Gegebenheiten eines jeden Flughafens
mit zu berücksichtigen sind.
2.
Zielsetzung/Umfang der Fortbildung
Ziel dieses Fortbildungskonzeptes ist es, den aufgabenbezogenen
Kenntnisstand der LuftAss nachhaltig zu verbessern, um den zu fordernden
Qualitätsstandard an fachlicher und sozialer Kompetenz auf hohem Niveau
dauerhaft zu gewährleisten. Hieraus ergeben sich für die Fortbildung von
LuftAss folgende Schwerpunkte:
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
Schaltfläche ?Bewerben?
2
•
•
•
•
•
Rechtliche Grundlagen
Verfahren und Abläufe in den Arbeitsbereichen/an den Arbeitsplätzen
arbeitsplatzbezogene Technik zur Kontrolle von Fluggästen und deren
Gepäck
kontinuierliche Auswertung von Röntgenbildern
soziale Kompetenz im Umgang mit Fluggästen
Für die Vertiefung der aufgabenbezogenen Kenntnisse ist die Teilnahme an
Fortbildungsmaßnahmen unabdingbar, die mit mindestens vierzig Stunden
jährlich pro LuftAss angesetzt werden und schriftlich nachzuweisen sind.
Das Konzept erlaubt somit:
un
einen flughafenspezifischen Fortbildungszuschnitt
die Berücksichtigung individueller Wissensunterschiede
die gezielte Wiederholung von Fortbildungsinhalten
eine an Arbeitsprozessen orientierte und persönliche Verhältnisse
berücksichtigende Festlegung von Fortbildungsintervallen.
g
•
•
•
•
ss
fa
se
Le
3.
Fortbildungsstruktur
3.1 Die Schulungsmaßnahmen gliedern sich in drei Module, die grundsätzlich am
Arbeitsort erfolgen und die jeweiligen örtlichen sowie einsatzspezifischen Verhältnisse berücksichtigen. Hierdurch wird eine bedarfsorientierte, umfassende
und kontinuierliche Fortbildung gewährleistet. Dabei sind individuelle Qualifizierungserfordernisse mit dem praktischen Aufgabenerfüllungsstand ständig abzugleichen. Die einzelnen Module können nach den flughafenspezifischen Verhältnissen zusammengesetzt bzw. separat verwendet werden.
3.2 Der Erfolg des vorliegenden Fortbildungskonzepts wird maßgeblich und nachhaltig durch einen ständigen Abgleich von Fortbildung und praktischer Aufgabenerfüllung beeinflusst. Der Zeitansatz für die Fortbildungsmodule I und III darf
jeweils sechs Stunden im Jahr nicht unterschreiten. Modul II als kontinuierliches
Fortbildungsmodul erfordert einen Zeitansatz von mindestens 20 Stunden im
Jahr. Die verbleibenden mindestens acht Stunden für die Fortbildung sind im
Einvernehmen mit der Luftsicherheitsbehörde für die Module I und III orientiert
am individuellen bzw. flughafenspezifischen Fortbildungsbedarf zu verwenden.
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
Schaltfläche ?Bewerben?
3
4.
Verfahren/Fortbildungsinhalte
4.1 Fortbildungsmodule
Modul I (Grundlagen):
Teil 1:
Die LuftAss sollen
•
se
Le
•
•
•
•
•
die erforderlichen rechtlichen Vorschriften zur Ausübung ihrer Tätigkeiten
kennen
Befugnisse rechtssicher anwenden
das erforderliche Verständnis für die Aufgabenwahrnehmung gewinnen
die Bedeutung ihrer Tätigkeit erkennen
das System der Qualitätskontrollmaßnahmen kennen
ihre Stellung im Sicherheitssystem auf dem Flughafen kennen.
Grundrechte, soweit für das Vollzugshandeln von Bedeutung
Nationales Luftverkehrsrecht (Grundlagen und Zuständigkeiten)
Aktuelle Liste der verbotenen Gegenstände
Spezialgesetzliche Regelungen u. a. aus dem/den
- Luftsicherheitsgesetz
- Waffengesetz
- Sprengstoffgesetz
- Kriegswaffenkontrollgesetz
- Gefahrgutrecht/Gefährliche Stoffe im Hinblick auf im Luftverkehr
verbotene Stoffe
Strafrecht, soweit fremdes oder eigenes strafbares Verhalten im
Zusammenhang mit dem Luftverkehr steht
Jedermannrechte (Notwehr-, Nothilfe-, Selbsthilferechte)
g
un
ss
•
•
•
•
fa
Folgende einschlägige Rechtsvorschriften kommen insbesondere zur
Vertiefung der Kenntnisse in Betracht:
•
•
Teil 2:
Die LuftAss sollen den Verfahrensablauf der Fluggast- und Gepäckkontrolle –
auch unter Berücksichtigung ortspezifischer Bedingungen – kennen und die
zum Einsatz kommenden Kontrollgeräte beherrschen.
Schwerpunkte:
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
Schaltfläche ?Bewerben?
4
•
•
•
•
•
•
Personenkontrolle
Handgepäckkontrolle
Reisegepäckkontrolle
Verhaltensgrundsätze beim Auffinden von gefährlichen Gegenständen
besondere Abfertigungsverfahren (z.B. Sonderkontrollen oder besonders
gefährdete Flüge)
Freistellungen von Luftsicherheitskontrollen
Die Besonderheiten in der Aufbau- und Ablauforganisation der einzelnen
Flughäfen sind – soweit es die Aufgaben der LuftAss betrifft – vor Ort zu
vermitteln.
Teil 3:
ss
fa
se
Le
Die LuftAss sollen
• die Funktionen der folgenden Kontrollgeräte, das jeweilige
Leistungsvermögen und die Grenzen, beherrschen:
o Handsonde
o Torsonde
o Gepäckprüfanlage (GPA)
• die Funktionsweise der mehrstufigen Reisegepäckkontrollanlage (MRKA)
und des Sprengstoffspürgerätes (EGIS) kennen
g
un
Die Fortbildung von LuftAss mit besonderen Aufgaben (z.B. Bedienung des
EGIS-Geräts) bleibt hiervon unberührt.
Modul I soll insgesamt einmal für alle LuftAss zur Aktualisierung der in der
Ausbildung vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten durchgeführt werden,
danach (in Teilen) nur für den Fall von Veränderungen der technischen
Ausstattung, der Kontrollverfahren bzw. Verfahrensabläufen und im Bereich der
Rechtsvorschriften wiederholt werden. Darüber hinaus immer dann, wenn
individuell Bedarf erkennbar ist.
4.2. Modul II (Röntgenbildauswertung)
Zur Gewährleistung einer regelmäßigen Fortbildung bei geringstmöglicher Einschränkung der Arbeitsabläufe und zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen
des betroffenen Personenkreises sind an den jeweiligen Arbeitsorten bzw. in
vertretbarer Nähe für eine (sowohl zentrale als auch arbeitsbegleitende)
Fortbildung die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Einsatz der von der
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die
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5
Luftsicherheitsbehörde zur Verfügung gestellten Fortbildungssoftware
vorzusehen.
Die LuftAss sollen durch realitätsnahes und selbständiges Üben und Lernen mit
der von der Luftsicherheitsbehörde zur Verfügung gestellten
Fortbildungssoftware ihre Fähigkeiten im Umgang mit der eingesetzten
Kontrolltechnik auf hohem Niveau aktuellen Erkenntnissen anpassen. Der
Lernerfolg durch die von der Luftsicherheitsbehörde zur Verfügung gestellte
Fortbildungssoftware hängt maßgeblich von einer regelmäßigen Nutzung ab.
Die Fortbildung findet deshalb mindestens einmal wöchentlich statt und darf
einen Zeitansatz von einer Stunde im Monat sowie 20 Stunden im Jahr nicht
unterschreiten.
Le
4.3 Modul III (Soziale Kompetenz):
fa
se
Die LuftAss sollen zur Verbesserung einer stressreduzierten
Situationsbewältigung und des individuellen Kommunikationsverhaltens mit
dem Fluggast und im Umgang miteinander ihre soziale Kompetenz steigern.
g
un
ss
Mit Hilfe von Verhaltenstrainings können
• die Identifikation mit den eigenen Aufgaben und die Akzeptanz von
Qualitätskontrollmaßnahmen erhöht
• kommunikative Fähigkeiten (auch in Fremdsprachen) gesteigert
• Konflikte professionell gehandhabt
• die Teamfähigkeit erhöht
• mit Stresssituationen konstruktiver umgegangen
• das Verständnis von ethnischen und religiösen Besonderheiten vertieft
• die Stellung im Sicherheitssystem auf dem Flughafen engagiert vertreten
werden.
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Stand: 01.05.2005
P II 4- 643 520-1/6 VS-NfD
Prüfungsordnung
für die Prüfung zum/zur Luftsicherheitsassistenten/-in (LuftAss) gem. § 5 LuftSiG
Vorbemerkungen
Der Prüfung vorangestellt ist eine mindestens vierwöchige Ausbildung zum/zur
Le
Luftsicherheitsassistenten/-in auf der Grundlage des jeweils gültigen Schulungsprogramms
des Bundesministeriums des Innern.
se
§ 1 Zweck der Prüfung
fa
Die Prüfung dient der Feststellung, ob der/die Prüfungsteilnehmer/-in das Ziel der
ss
Ausbildung erreicht hat und in der Lage ist, selbstständig und eigenverantwortlich
Personen-, Gepäck- Fracht- und Postkontrollen gem. § 5 LuftSiG durchzuführen.
Luftsicherheitsassistenten/-in.
g
un
Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung ist Voraussetzung für die Beleihung zum/zur
§ 2 Zuständige Prüfungsbehörde, Prüfungsausschuss
( 1 ) Prüfungsbehörde ist in der Regel die örtlich zuständige Luftsicherheitsbehörde gemäß
§ 5 LuftSiG.
( 2 ) Diese beruft den Prüfungsausschuss, dem mindestens zwei Prüfer unter Benennung
eines Vorsitzenden angehören müssen. Der Prüfungsvorsitzende entscheidet im Einzelfall auch, ob Beobachter zur Prüfung zugelassen werden.
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen, Fristen
( 1 ) Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung sind das Erfüllen der vom Bundesministerium des Innern vorgegebenen „Richtlinien über die Anforderungen an das Kontrollper-
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sonal zum Vollzug des § 5 LuftSiG auf deutschen Flughäfen“ und die Absolvierung des
„Ausbildungsprogramms für die Grundausbildung von LuftsicherheitsassistentInnen auf
deutschen Flughäfen“.
( 2 ) Anträge auf Abnahme einer Prüfung sind der zuständigen örtlichen Luftsicherheitsbehörde durch den Arbeitgeber spätestens mit Beginn der Ausbildung vorzulegen. Eine
namentliche Aufstellung der Prüfungsteilnehmer ist der örtlich zuständigen Luftsicherheitsbehörde spätestens 7 Werktage vor dem Prüfungstermin zu übergeben.
§ 4 Inhalt und Umfang der Prüfung
( 1 ) Die Prüfung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.
( 2 ) Die theoretische Prüfung umfasst 30 schriftlich zu beantwortende Fragen, ausgewählt
Le
aus dem der Luftsicherheitsbehörde bzw. der Prüfungskommission vorliegenden nationalen Fragenkatalog. Auch auf ortspezifische Gegebenheiten ausgerichtete Fragen
können berücksichtigt werden.
se
Die theoretische Prüfung umfasst eine Dauer von 2 Zeitstunden.
Gesamtpunktzahl, Mindestpunktzahl, maximal erreichbare Punktzahl je Frage und die
fa
zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung stehende Zeit sind dem Prüfungsteilnehmer vor Beginn schriftlich bekannt zu geben.
sich wie folgt:
un
• Auswertung von Röntgenbildern
ss
( 3 ) Die praktische Prüfung umfasst eine Zeitdauer von höchstens 1,5 Stunden und gliedert
• Kontrollabläufe, einschließlich des Verhaltens im Umgang mit Fluggästen und der
g
Konfliktbewältigung anhand konkreter Situationen
1. Auswertung von Röntgenbildern
• 30 Bilder mit verschiedenen Gegenständen sind auszuwerten, wobei pro Bild eine
Minute Auswertungszeit anzusetzen ist;
• auf 50% der Röntgenbilder sollen auch gefährliche Gegenstände oder USBV (Verhältnis 70% zu 30% ) zu sehen sein, die alle erkannt werden müssen;
• ein Röntgenbild darf nicht mehr als drei gefährliche Gegenstände enthalten;
• mindestens 60% aller abgebildeten Gegenstände müssen beschrieben werden können.
2. Kontrollabläufe Personenkontrolle
• 3 Testläufe;
• Einbeziehung der Torsonde, dabei immer Alarmauslösung;
• max. zwei gefährliche Gegenstände bzw. USBV am Körper der Testperson;
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• die Testperson soll bis zu vier metallische Gegenstände des täglichen Bedarfs, die
normalerweise abgelegt werden müssen (Schmuck, Münzen etc.), am Körper mit
sich führen;
• in den Kontrollablauf können der Umgang mit Fluggästen, anderer kontrollpflichtiger
Personen sowie die Konfliktbewältigung anhand konkreter Situationen einbezogen
werden.
3. Kontrollabläufe Gepäckkontrolle
• 5 Gepäckstücke sind zu kontrollieren;
• mindestens zwei Gepäckstücke sind so zu präparieren, dass kein Öffnen erforderlich
ist bzw. darin befindliche Gegenstände (z.B. Nagelfeilen, Nagelknipser) nicht zu
beanstanden sind. Lässt der Prüfungsteilnehmer das Gepäckstück dennoch öffnen
bzw. beanstandet er zu Unrecht darin befindliche Gegenstände, so kann dies ne-
Le
gativ gewertet werden;
• in zwei Gepäckstücken sollen maximal drei gefährliche Gegenstände enthalten sein,
hiervon ein Gepäckstück mit einer USBV;
se
• Jedes Gepäckstück soll maximal vier sog. Ablenkungsgegenstände enthalten (z.B.
Batterien, Rasierapparat etc.);
fa
• eine notwendige Nachkontrolle ist Bestandteil des Kontrollverfahrens;
• in den Kontrollablauf können der Umgang mit Fluggästen, anderer kontrollpflichtiger
werden.
un
ss
Personen sowie die Konfliktbewältigung anhand konkreter Situationen einbezogen
g
§ 5 Bewertung von Prüfungsleistungen
(1)
Beide Prüfungsteile müssen jeweils für sich erfolgreich absolviert werden. Zur praktischen Prüfung wird nur zugelassen, wer die theoretische Prüfung bestanden hat.
(2)
Der theoretische Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn ein sog. Schwellenwert von 70
vom Hundert der zu erreichenden Punktzahl überschritten ist.
(3)
Der praktische Prüfungsteil gilt als nicht bestanden, wenn insbesondere
• bei der Auswertung von Röntgenbildern bzw. bei der Nachkontrolle Waffen, Sprengsätze und gefährliche Gegenstände nicht festgestellt werden;
• nicht mindestens 60% aller abgebildeten Gegenstände richtig beschrieben werden;
• erhebliche Fehler im Ablauf des jeweiligen Kontrollverfahrens ( Personen- und Handgepäckkontrolle ) festgestellt werden.
( 4 ) Bei der Leistungsbewertung sind die Mitglieder der Prüfungskommission unabhängig, bei
unterschiedlichen Auffassungen entscheidet der Prüfungsvorsitzende.
§ 6 Prüfungsbescheinigung
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Der Prüfungsteilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung ein entsprechendes Zertifikat, das als Grundlage für die Beleihung durch die örtlich
zuständige Luftsicherheitsbehörde dient.
Die bestandene Prüfung begründet keinen Rechtsanspruch auf eine Beleihung durch
die Luftsicherheitsbehörde.
§ 7 Täuschung, sonstige Verstöße
Unternimmt es der Prüfungsteilnehmer, sich durch Täuschung oder in anderer Weise Vorteile zu verschaffen, kann er von der Prüfung ausgeschlossen werden. In diesem Fall gilt die
gesamte Prüfung als nicht bestanden.
Le
§ 8 Wiederholung der Prüfung, Nachprüfung
se
( 1 ) Wird ein Prüfungsteil erstmalig nicht bestanden, so kann dieser einmal innerhalb eines
fa
halben Jahres wiederholt werden. Die örtlich zuständige Luftsicherheitsbehörde kann
in begründeten Ausnahmefällen eine weitere Wiederholung der Prüfung zulassen.
ss
( 2 ) Soweit die Tätigkeit als Luftsicherheitsassistent/ -in über einen Zeitraum von mehr als
sechs Monaten nicht mehr ausgeübt wurde, kann die örtlich zuständige Luftsicher-
§ 9 Inkrafttreten
g
un
heitsbehörde eine Nachprüfung fordern.
Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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VS – Nur für den Dienstgebrauch
Rahmenkonzept
für die Errichtung und den Betrieb von
Fluggastkontrollstellen
(FGK)
se
Le
Anlage F zum Nationalen Luftsicherheitsprogramm
g
un
ss
fa
Stand: 12. Dezember 2012
1
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VS – Nur für den Dienstgebrauch
Inhaltsverzeichnis
1.
Allgemeines
2
2.
Rechtliche Grundlagen
3
3.
Grundsätze für den Betrieb von Fluggastkontrollstellen
3
4.
Grundsätze für die bauliche und Infrastrukturelle Gestaltung
5
5.
Errichtung und technische Abnahme der Fluggastkontrollstelle
7
6.
Leistungsfähigkeit von Fluggastkontrollstellen
8
7.
Konfiguration von Fluggastkontrollstellen
8
8.
Ausstattung der Kontrollstellen
9
9.
Personelle Besetzung der Fluggastkontrollstellen
9
10.
Organisatorischer Ablauf des Kontrollvorgangs
10
11.
Qualitätssicherung und Überprüfung der Fluggastkontrollstelle
10
12.
Technische Überwachung der Fluggastkontrollstellen
11
g
un
Allgemeines
ss
1.
Rechtsgrundlagen
Bauliche und infrastrukturelle Gestaltung von Fluggastkontrollstellen
Ausstattung von Kontrollstellen
Ablauf des Kontrollvorgangs
Begriffsbestimmungen zur Ergänzung des Anhangs zum NLSP
Manuelles Kontrollverfahren
Videokonzeption (wird nach Inkrafttreten eingearbeitet; derzeit Entwurf)
Beschilderung „Feuerwehr Gefahrengruppe I“
Beschilderung „Radioaktiv“
fa
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Anlage 5:
Anlage 6:
Anlage 7:
Anlage 8:
Anlage 9:
se
Le
Anlagen:
Diese Rahmenkonzeption beschreibt die baulichen Voraussetzungen sowie die Grundsätze für
die Errichtung, technische Ausstattung und die personelle Besetzung der Fluggastkontrollstellen
für Fluggäste und Handgepäck auf deutschen Verkehrsflughäfen. Sie ersetzt den Erlass BMI P
II -643 520/1 (Kontrollstellenkonzeption) und die Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) für die bauliche Gestaltung von Fluggastkontrollstellen vom August 2000.
Die im Konzept aufgezeigten Konfigurationen bilden den Rahmen, der in Abhängigkeit der örtlichen und betrieblichen Bedingungen bestmöglich auszuschöpfen ist.
Verändernde Gefährdungen des Luftverkehrs erfordern eine Anpassung der Kontrollverfahren
und die Einführung von neuen Technologien. Diese Konstellation verlangt von allen Beteiligten
mehr Flexibilität bei der infrastrukturellen Ausgestaltung und bei der Integration von Sicherheitsmaßnahmen in die allgemeinen Flughafenprozesse. Gleichwohl bedarf es insbesondere
vor Um- und Neubauvorhaben geeigneter und verlässlicher Planungen.
2
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VS – Nur für den Dienstgebrauch
Auch für die nächsten Jahre sind steigende Passagierzahlen zu erwarten. Für eine serviceorientierte und effiziente Sicherheitskontrolle werden Daten über Anzahl und zeitliche Verteilung
der zu kontrollierenden Fluggäste benötigt und das zu einem möglichst frühen Zeitpunkt.
Nachfolgend sind die Grundsätze der Fluggast- und Handgepäckkontrolle dargestellt. Die angeordneten Luftsicherheitsmaßnahmen sind im Anhang des Nationalen Luftsicherheitsprogramms (NLSP) beschrieben. Auch die technischen Anforderungen an die Sicherheitsausrüstung unterliegen einer ständigen Fortentwicklung. Mindeststandards sowie Anforderungen an
die Wartung der Sicherheitsausrüstung und deren Nachweisung entsprechen den derzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen.
Die Rahmenkonzeption wird fortgeschrieben, um auch Erkenntnisse über bewährte Kontrollverfahren und innovative technische Lösungen sämtlichen Bedarfsträgern zugänglich zu machen.
In den Anlagen sind die Grundanforderungen beschrieben. Die Anlagen werden fortlaufend aktualisiert.
Im Einzelfall kann mit Zustimmung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde (BPOLD) von den
Grundstandards abgewichen werden, wenn das Sicherheitsniveau hierdurch nicht beeinträchtigt
wird.
2.
se
Le
Die zuständigen Luftsicherheitsbehörden erstellen auf Grundlage dieses Rahmenkonzepts vor
dem Neu- oder Umbau von Kontrollstellen ein Umsetzungskonzept, das neben den luftsicherheitsfachlichen auch technische, haushalterische Aspekte sowie die Aus- und Fortbildung zum
bedienen der Sicherheitsausrüstung berücksichtigt.
Rechtliche Grundlagen
fa
ss
Die Grundsätze der Kontrollstellenkonzeption basieren auf europäischem und nationalem Recht
sowie den aktuell geltenden nationalen Verwaltungsvorschriften. Sie sind Bestandteil des NLSP
und für den Aufgabenbereich der § 5 und § 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) - Kontrollen verbindlich.
Grundsätze für den Betrieb von Fluggastkontrollstellen
g
3.
un
Die Grundsätze gelten für bestehende und für neu zu errichtende Kontrollstellen gleichermaßen. Die aktuellen rechtlichen Grundlagen sind in Anlage 1 dargelegt.
Die nachfolgenden Grundsätze sind unter Beachtung der aktuellen Rechts- und Weisungslage
zu betrachten. Sie stellen lediglich einen Rahmen dar und dienen als Anhalt für die Bedarfsträger (BPOLD als Luftsicherheitsbehörde). Im Einzelfall ist die spezifische (örtliche) Regelung
vorrangig zu berücksichtigen.
Planung, Bau und Kosten
a) Fluggastkontrollstellen sind wesentlicher Bestandteil der Luftsicherheitsarchitektur. Sie
sollen gewährleisten, dass keine verbotenen Gegenstände in einen Sicherheitsbereich
oder an Bord eines Luftfahrzeugs gelangen.
b) Der Flughafenbetreiber ist verpflichtet, die zur Durchführung von Fluggastkontrollen erforderlichen Flächen und Räume zur Verfügung zu stellen.
3
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VS – Nur für den Dienstgebrauch
c) Zur Verfahrenssicherheit sollten Fragen zu den Kosten des Aufbaus bzw. Betriebs zwischen Flughafenbetreiber und Luftsicherheitsbehörde frühzeitig vertraglich geklärt werden. Dabei sind die gesetzlichen Regelungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO), insbesondere der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
d) Die örtliche Luftsicherheitsbehörde und der Flughafenbetreiber stimmen planerische
bauliche Maßnahmen bezüglich Platzbedarf und infrastruktureller Erfordernisse ab.
Platzbedarf bestimmt sich im Wesentlichen durch die einzusetzende Kontrolltechnik
deren Bedienungsumfeld bzw. die Abfertigungskapazität. Bei der Bestimmung des
chenbedarfs muss die Arbeitsstättenverordung berücksichtigt werden.
und
Der
und
Flä-
e) Die örtlichen Luftsicherheitsbehörden, der Flughafenbetreiber und die Luftfahrtunternehmen unterstützen sich gegenseitig bei der Kapazitätsplanung u. a. auf Grundlage der Passagierprognose, die maßgeblich den Umfang der einzusetzenden Kontrolltechnik bestimmt.
f)
Fluggastkontrollstellen müssen an den Zugängen zu Sicherheitsbereichen eingerichtet
werden. Diese können zentral zur Kontrolle mehrerer Flüge oder dezentral für einzelne
Flüge bzw. Flugsteige eingerichtet und betrieben werden.
Le
Betrieb von Fluggastkontrollstellen
fa
se
g) Der Kontrollablauf ist auf das Zusammenwirken von Mensch und Kontrolltechnik abgestimmt. Die Kontrollstellenkonfiguration und die Kontrollprozesse gewährleisten einen angemessenen Durchlauf an Fluggästen.
ss
h) Die Leistungsfähigkeit einer Fluggastkontrollstelle hängt von unterschiedlichen Faktoren
ab (siehe Ziffer 6). Diese sind vor Ort regelmäßig zu evaluieren. Dabei sind auch die zuständigkeitsrelevanten Schnittstellen der Passagierführung zu beachten.
Fluggastkontrollstellen müssen eine Vermischung von kontrollierten und unkontrollierten
Fluggästen ausschließen. Dies kann durch bauliche und / oder organisatorische Maßnahmen geschehen, wobei für ankommende Fluggäste der am jeweils letzten Abflughafen
zur Anwendung gekommene Sicherheitsstandard zu berücksichtigen ist.
j)
Bei besonders gefährdeten Luftfahrtunternehmen und in besonderen Sicherheitslagen
sind für abfliegende Fluggäste gesonderte Fluggastkontrollenstellen einzurichten. In Einzelfällen können Luftsicherheitskontrollen auch für ankommende Fluggäste angeordnet
werden. Hierfür sind ggf. geeignete Flächen vorzusehen. Diese müssen über einen separaten Zugang zum Flugsteig verfügen und die baulichen Anforderungen an eine Luftsicherheitskontrollstelle erfüllen.
g
un
i)
k) Für besondere Kontrollverfahren oder weitere Kontrollmaßnahmen in einer zweiten Kontrolllinie (wie z.B. Detektion von Sprengstoffspuren oder der Detektion von Flüssigkeiten)
sind separate Kontrollplätze einzuplanen. Für den Fall einer intensiven Nachkontrolle sind
hier entsprechende Ausstattungsgegenstände wie Sitzgelegenheiten und Kleiderhaken
vorzusehen.
4
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VS – Nur für den Dienstgebrauch
l)
Fluggastkontrollstellen dürfen nur aus einer Richtung durchschritten werden. Nach der
Kontrolle sind gegenläufige Passagierbewegungen nur getrennt von der Fluggastkontrollstelle statthaft.
m) Andere Einrichtungen des Flughafens, wie z.B. Restaurants, Geschäfte und Warteräume
(auch deren Anlieferzonen/-bereiche) sind so von den Fluggastkontrollstellen zu trennen,
dass Beeinträchtigungen der Kontrollmaßnahmen ausgeschlossen sind. Fluggästen, ist
die Einsichtnahme auf das Monitorbild möglichst zu verwehren. Bei der Personennachkontrolle sind die Persönlichkeitsrechte des Fluggastes zu wahren. Sollten intensivere
Kontrollmaßnahmen, die das Schamgefühl des Fluggastes verletzen könnten, erforderlich
sein, sind diese separat, ohne die Einsichtnahme Dritter, in einer Durchsuchungskabine
durchzuführen.
n) Die Nutzung der Fluggastkontrollstellen durch andere Personen als Fluggäste ist grundsätzlich nicht zulässig. Über Ausnahmen von diesem Grundsatz (Einrichtung von sog.
Mischkontrollstellen) entscheiden die örtlich zuständigen Luftsicherheitsbehörden auf
Grundlage der nationalen Regelungen.
Le
o) Die Fluggast- und Handgepäckkontrollen erfolgen für den Fluggast auf freiwilliger Basis.
Können die erforderlichen Maßnahmen aufgrund fehlender Zustimmung nicht durchgeführt werden, darf der Fluggast die Fluggastkontrollstelle nicht passieren.
ss
fa
se
p) Die Luftsicherheitskontrollen dienen der Sicherheit im Luftverkehr, deshalb wird bei der
Kontrolle grundsätzlich kein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis begründet. Jedoch haben die örtlich zuständige Luftsicherheitsbehörde und die privaten Sicherheitsdienstleister geeignete Maßnahmen zum Schutz der zu kontrollierenden Gegenstände in
der Fluggastkontrollstelle vor Verlust oder Beschädigung bis zum Abschluss der Kontrolle
zu treffen. Hierfür ist bereits bei der Planung dafür Sorge zu tragen, dass ein Abhandenkommen von Gegenständen und Beschädigungen möglichst ausgeschlossen werden.
4.
g
un
q) Es ist nicht Aufgabe der für § 5 LuftSiG zuständigen Luftsicherheitsbehörde, bei Fluggästen die Anzahl der in der Flugzeugkabine zugelassenen Gepäckstücke zu überwachen.
Führen Fluggäste mehr als die zugelassenen Handgepäckstücke mit sich, reduziert das
die Kapazität der Kontrollstellen.
Grundsätze für die bauliche und Infrastrukturelle Gestaltung
a) Die Fluggastkontrollstellen sollten in freitragenden Terminalbereichen eingerichtet werden.
Die Konfiguration der Kontrollstellen sollte keinen baulichen Einschränkungen unterliegen.
b) Maße und Gewicht verfügbarer Kontrollstellenkonfigurationen sind einer gesonderten Anlage zum NLSP zu entnehmen. Grundsätzlich ist von einem Flächenbedarf von 75 m2 (15
x 5 m) je Kontrollspur auszugehen, wobei der Flächenbedarf bedingt an flughafenspezifische Gegebenheiten angepasst werden kann. Ferner sind vor und hinter der Fluggastkontrollstelle Dispositionsstreifen von jeweils einem Meter ohne Wartebereiche einzuplanen.
Grundsätzlich sind Doppelspuren vorzusehen. Eine Doppelspur besteht aus zwei Handgepäckkontrollspuren und mindestens einer mittigen Personenkontrollspur. Die aktuellen
Platzanforderungen sind bereits während der ersten Planungsschritte mit der Luftsicherheitsbehörde abzustimmen.
5
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c) Die Fluggastkontrollstelle muss bei Nichtnutzung (durch bauliche Maßnahmen) durch den
Flughafenbetreiber verschlossen werden, so dass ein Betreten des Sicherheitsbereiches
außerhalb der Betriebszeiten ausgeschlossen ist.
d) Die Kontroll- und Nachkontrollplätze einer Fluggastkontrollstelle sind so zu vernetzen,
dass eine effiziente Zuweisung des jeweiligen Nachkontrollplatzes und eine klare Fluggast- und Gepäckzuordnung gewährleistet werden kann. Für die zentrale Steuerungstechnik ist ein entsprechend ausgestatteter Serverraum einzuplanen.
e) Die Vernetzung mit der elektronischen Bordkartenkontrolle ist planerisch vorzusehen und
ggf. in den Kontrollprozess einzubeziehen, damit eine Zählung der für den Flug tatsächlich
kontrollierten Fluggäste gewährleistet ist.
f)
Für polizeiliche Maßnahmen sind geeignete Bearbeitungsräume im Nahbereich der Fluggastkontrollstelle einzuplanen.
g) Bei der Einrichtung von zentralen Kontrollstellen sollte für den Notfall eine adäquate Ausweichmöglichkeit in Form entsprechender Fluggastumleitung zu anderen Kontrollstellen
bzw. einer Bedarfskontrollstelle berücksichtigt werden.
Le
se
h) Für jede Kontrollspur ist die Anbindung an das Informations- und Alarmierungssystem
vorzusehen, welches auch mit der Einsatzleitstelle der Luftsicherheitsbehörde und / oder
der Sicherungsposten in Verbindung steht
Zur Klärung luftsicherheitsrelevanter Ereignisse in der Fluggastkontrollstelle ist Aufzeichnungstechnik einzuplanen.
j)
Für mobilitätseingeschränkte Fluggäste ist ein barrierefreier Zugang zu den Kontrollstellen
zu berücksichtigen.
ss
fa
i)
l)
un
k) Die Fluggastkontrollstellen sind so zu gestalten, dass zwischen den einzelnen Luftsicherheitsassistenten/innen (LuftAss) einer Kontrollspur Sichtkontakt besteht.
g
Eine Sicherung durch bewaffnete Sicherheitskräfte muss möglich sein. Dazu sollen in
zentralen Kontrollstellen die eingesetzten Sicherheitskräfte Sichtkontakt untereinander
haben und die Kontrollspuren trotz baulicher Barrieren überblicken können.
m) Ein Übergeben, Durchschieben oder Überwerfen von Gegenständen aus nicht kontrollierten öffentlichen Bereichen (auch Ankunftsbereichen) an nach § 5 LuftSiG kontrollierte
Fluggäste innerhalb der Fluggastkontrollstellen und dem nachfolgenden Sicherheitsbereich darf nicht möglich sein.
n) Auch innerhalb der Fluggastkontrollstelle muss die Trennung zwischen unkontrollierten
und kontrollierten Fluggästen gewährleistet sein.
o) Die Gestaltung und der Betrieb der Fluggastkontrollstellen (Arbeitsplätze) sind entsprechend den Forderungen der Arbeitsstättenverordnung einschließlich deren Anhangs
durchzuführen. Auf den maximalen Durchsatz der Fluggastkontrollstelle sind insbesondere nicht nur die Klimatisierung / Belüftung und die besonderen Lärmschutzmaßnahmen
abzustimmen, sondern auch der Flächenbedarf für die erforderliche Kontrolltechnik und
die Bewegungsflächen für das Kontrollpersonal und die Fluggäste. Bei der erforderlichen
6
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VS – Nur für den Dienstgebrauch
Konfiguration der Fluggastkontrollstelle sind die notwendigen Flucht- und Rettungswegbreiten in Abhängigkeit von der Anzahl der Kontrollkräfte und der Fluggäste, sowie die
Flucht- und Rettungswegführung im Flughafenterminal zu berücksichtigen.
p) Im Kontrollbereich sind elektroakustische Anlagen nur für Notfalldurchsagen vorzusehen.
q) Die Beleuchtung einer Fluggastkontrollstelle muss zwischen 500 und 1000 Lux liegen.
Dabei ist die Ausnutzung von Tageslicht von Vorteil. Störende Lichteinflüsse, die zum Beispiel die Bildauswertung am Kontrollmonitor beeinträchtigen, sind durch gezielte Beschattungen zu verhindern.
r) Für Monitorarbeitsplätze sind optional Stehhilfen bzw. Sitzgelegenheiten vorzuhalten, sofern Bedarf angezeigt wird.
s) Für Luftsicherheitsassistenten (LuftAss) sollten geeignete Sozialräume in der Nähe der
Kontrollstelle eingeplant werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass für LuftAss der
Dienstleister und des Bundes getrennte Sozialräume vorhanden sind. Zudem sind grds.
Ablagemöglichkeiten für persönliche Utensilien im Bereich der Fluggastkontrollstellen vorzusehen. Der Arbeitsbereich selbst ist hiervon freizuhalten.
Le
t)
fa
se
Die regelmäßige Entsorgung von Gegenständen deren Eigentum durch den Fluggast aufgegeben wurde, liegt in der Verantwortung des Flughafenbetreibers. Hierfür sind entsprechende Behältnisse durch den Flughafenbetreiber aufzustellen. Ein Zugriff auf die entsorgten Gegenstände darf nur berechtigten Personen im Auftrag des Flughafenbetreibers
ermöglicht werden. Die Entsorgungsbehälter sind so zu platzieren, dass es zu keinen Behinderungen/Einschränkungen in den Verkehrsflächen kommt. Eine Vergütung der hierfür
notwendigen Flächen durch die Bundespolizei erfolgt nicht.
5.
ss
u) Aktuelle bauliche und infrastrukturelle Vorgaben sind in der Anlage 2 beschrieben.
Errichtung und technische Abnahme der Fluggastkontrollstelle
un
g
Die örtlich zuständige § 5 LuftSiG - Behörde eines Flughafens erstellt die Konzeption zum Errichten und Betreiben der Fluggast- und Handgepäckkontrollstelle. Die Kontrolltechnik für Fluggastkontrollstellen nach § 5 LuftSiG ist ausschließlich von der zuständigen Luftsicherheitsbehörde unter Einbindung des Beschaffungsamtes (BeschA) des BMI zu beschaffen.
Kontrollgeräte sind hochsensible technische Messinstrumente, deren störungsfreie Funktion
von grundlegenden Rahmenbedingungen abhängig ist. Deshalb ist vor Einbau der Kontrollgeräte seitens des Flughafenbetreibers sicherzustellen, dass im Bereich des Aufstellortes:
a) alle Baumaßnahmen einschließlich der Stromversorgung abgeschlossen sind,
b) die Lüftungs- und Beleuchtungstechnik sich in betriebsbereitem Zustand befindet,
c) keine anderen Gewerke tätig sind und in eine baustaubfreien Umgebung vorherrscht1,
d) bei Nichteinhaltung der Vorgaben (z.B. Baustaub) durch die örtlich zuständige Luftsicherheitsbehörde Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden müssen, deren Kosten der Flugha1 Grenzwert nach TRGS 900; Technische Regeln für Gefahrstoffe, Arbeitsplatzgrenzwerte
7
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VS – Nur für den Dienstgebrauch
fenbetreiber trägt. Im Bedarfsfall sind Auflagen zum Luftsicherheitsplan des jeweiligen
Flughafens zu initiieren.
6.
Leistungsfähigkeit von Fluggastkontrollstellen
Die Leistungsfähigkeit von Fluggastkontrollstellen wird durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst. Voraussetzung für einen reibungslosen Kontrollablauf ist das Zusammenwirken aller hier
zuständigen Verantwortungsorgane am Flughafen. Die Abläufe und Prozesse bedürfen einer
regelmäßigen Evaluation. (NLSP, Anlage R)
Folgende Faktoren sind grds. zu berücksichtigen, wobei die Aufzählung beispielhaft ist:
•
•
•
•
•
g
un
ss
7.
fa
•
•
•
se
•
Le
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Anzahl der Fluggäste,
Anzahl und Größe der mitgeführten Gegenstände und Handgepäckstücke,
saisonale Ausstattung der Fluggäste,
das befördernde Luftfahrtunternehmen informiert den Fluggast frühzeitig mit notwendigen
Sicherheits- und Verfahrenshinweisen zu Luftsicherheitsbestimmungen,
rechtzeitige Informationen über den Ablauf der Handgepäck- und Fluggastkontrolle mit
dem Ziel der eigenständigen Vorbereitung des Fluggastes,
Steuerung der Fluggäste zu den Kontrollstellen,
allgemeine baulichen Gestaltung des Kontrollstellenbereichs,
zügige Freigabe der Fluggastkontrollstelle für nachfolgende Fuggäste,
effiziente Nutzung aller Nachkontrollplätze,
die personelle Besetzung ist insb. in Hochbelastungszeiten variabel zu gestalten,
Gestaltung des Prozessablaufs innerhalb der Fluggastkontrollstelle,
Handlungssicherheit der Luftsicherheitsassistenten/innen,
Teamarbeit,
Fortbildungsstand der Luftsicherheitsassistenten/innen,
kommunikatives, freundliches und zuvorkommendes Verhalten des Kontrollpersonals gegenüber den Fluggästen,
Hemm- und Störfaktoren (Lärm, Klimatisierung, ungleichmäßige Auslastung mehrerer
Kontrollstellen, etc.)
Sozial- und Bearbeitungsräume in unmittelbarer Nähe zur Fluggastkontrollstelle,
Motivation des Kontrollpersonals und Arbeitsbedingungen,
keine Differenzierung von Buchungsklassen.
Konfiguration von Fluggastkontrollstellen
Die Fluggastkontrollstelle ist modular aufgebaut (Anlage 3). Sie besteht aus Elementen zur
Handgepäckkontrolle und Elementen zur Fluggastkontrolle. Grundsätzlich sollen mehrere Elemente zusammen betrieben werden.
Dabei sind unterschiedliche Ausführungen möglich, die an den flughafenspezifischen Bedarf
angepasst werden können. Die Ausführungsmöglichkeiten sind in einer gesonderten Anlage
zum NLSP katalogisiert und dienen als Planungsgrundlage.
Über die endgültige Beschaffung der Sicherheitsausrüstung und Konfiguration der Fluggastkontrollstelle entscheidet die zuständige Luftsicherheitsbehörde.
Den Zeitansatz für die Beschaffung der entsprechenden Fluggastkontrollstellentechnik kann
das Beschaffungsamt des BMI bzw. die abrufberechtigte Behörde erst nach Vorlage einer Bedarfsbeschreibung durch die zuständige Luftsicherheitsbehörde benennen. In Abhängigkeit von
rechtsgültigen Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Ausstattungen für die Fluggastkontrolle kann die Beschaffung bis zu 24 Monate in Anspruch nehmen. Damit die zuständige
8
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VS – Nur für den Dienstgebrauch
Luftsicherheitsbehörde außerdem die notwendige haushalterische Vorsorge zur Beschaffung
der Fluggastkontrollstellenausstattung treffen kann, ist eine rechtzeitige Unterrichtung (Sommer
des Vor- Vorjahres) durch den Flughafenbetreiber zwingend.
8.
Ausstattung der Kontrollstellen
Die Kontrollstellen sind nach flughafenspezifischem Bedarf auszustatten. Grundlegende aktuelle Ausstattungsmerkmale sind der Anlage 3 zu entnehmen.
9.
Personelle Besetzung der Fluggastkontrollstellen
Die personelle Besetzung der Fluggastkontrollstellen hat dem durch das NLSP vorgegebenen
Kontrollstandard zu entsprechen. Es sind mindestens zwei LuftAss einzusetzen. Der Grundsatz
der gleichgeschlechtlichen Durchsuchung erfordert, dass auch bei einer Mindestbesetzung von
zwei LuftAss in der Fluggastkontrollstelle eine weibliche und ein männlicher Mitarbeiter / in vorzusehen sind. Bei steigendem Fluggastaufkommen sind entsprechende personelle Verstärkungen vorzunehmen.
Aufgaben in der Kontrollspur:
g
un
Einweisung von Fluggästen
Monitorauswertung
Handgepäcknachkontrolle
Personenkontrolle m / w
Personennachkontrolle m / w
Sprengstoffdetektion
ss
•
•
•
•
•
•
fa
se
Le
Die Aufgaben in der Fluggastkontrollstelle sind mit größtmöglicher Flexibilität und Kontinuität zu
leisten. Dazu ist es notwendig, dass alle in der Fluggast- und Handgepäckkontrolle eingesetzten LuftAss von der Luftsicherheitsbehörde beliehen sind, im Umgang mit der bereitgestellten
Sicherheitsausrüstung und den technischen Hilfsmitteln im Kontrollverfahren, aber auch in den
Notfallverfahren geschult und fortgebildet sind. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs
und unter Berücksichtigung höchster Sicherheitsanforderungen dürfen in der Fluggastkontrollstelle keine sonstigen Hilfskräfte eingesetzt werden.
Bei integrativer Nutzung von Sprengstoffdetektionsgeräten (flüssig und/oder fest) ist zudem
eine Kontrollkraft für die Sprengstoffdetektionskontrolle / Flüssigkeitskontrolle pro Kontrollspur
einzuplanen.
Bei Nutzung von Sprengstoffdetektionsgeräten für mehrere Kontrollspuren sind entsprechend
der Auslastung bzw. Weisungslage mehrere Kontrollkräfte für die Sprengstoffdetektionskontrolle / Flüssigkeitskontrolle einzusetzen.
Die Anzahl der LuftAss in der Fluggastkontrollstelle kann aufgrund der Konfiguration und des
Fluggastaufkommens variieren. Bei Fluggastkontrollstellen mit einem geringen Fluggastaufkommen können mehrere Aufgaben nacheinander durch eine Kontrollkraft wahrgenommen
werden.
9
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VS – Nur für den Dienstgebrauch
10.
Organisatorischer Ablauf des Kontrollvorgangs
Die Kontrollverfahren für die Passagier- und Handgepäckkontrolle als auch für die Kontrolle von
sonstigen Personen sind in den Anlagen des NLSP geregelt.2 Zudem ist das Verhalten bei Gefahr, beim Auffinden gefährlicher bzw. sprengstoffverdächtiger Gegenstände geregelt.
Jeder Fluggast ist vor dem Betreten des Sicherheitsbereiches einer Fluggastkontrolle zu unterziehen. Weiterhin sind jedes Handgepäckstück sowie sämtliche sonstig mitgeführten Gegenstände gem. den vorgegebenen Kontrollmethoden vor dem Abflug zu überprüfen, soweit der
Fluggast nicht von den Kontrollen freigestellt ist.3
Der Flughafenbetreiber stellt sicher, dass die Zugänge zu den Fluggastkontrollstellen barrierefrei und ausgewiesen sind. Ferner obliegt es dem Flughafenbetreiber, einen Wartebereich, sog.
Queuing oder Lining, einzurichten und die Fluggastlenkung zu den geöffneten Kontrollspuren
personell oder automatisiert zu steuern. Eine Vergütung der hierfür notwendigen Flächen durch
die Bundespolizei erfolgt nicht.
se
Le
Bei der Einrichtung bevorzugter Passagierlinien durch den Flughafenbetreiber im Zuführbereich
zu den Fluggastkontrollstellen (sogenannte Fast Lane -Verfahren) ist darauf zu achten, dass die
behördlichen Luftsicherheitskontrollen für alle Fluggäste in der gleichen Qualität und Quantität
durchzuführen sind. Fluggäste dürfen aufgrund der Buchungsklassen nicht von einzelnen Kontrollspuren verwiesen werden.
fa
Die Implementierung der Kontrolle von Flüssigkeiten in den Kontrollablauf richtet sich nach der
„Rahmenkonzeption zur Aufhebung der Beschränkungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten im
Handgepäck“ in der jeweils gültigen Fassung.
11.
ss
Der Ablauf des Kontrollvorgangs ist entsprechend der unterstützenden Kontrolltechnik modular
aufgebaut und wird in der Anlage 4 exemplarisch dargestellt.
Qualitätssicherung und Überprüfung der Fluggastkontrollstelle
un
Vor Aufnahme der Kontrolltätigkeit ist die Kontrolltechnik auf ihre Einsatz- und Funktionsfähigkeit sowie die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zu überprüfen und die Betriebsfähigkeit
festzustellen.
g
Ebenso erfolgt eine genaue Absuche der Fluggastkontrollstelle und des angrenzenden Warteraumes auf eventuell eingebrachte verbotene Gegenstände. Auch die sonstige Ausrüstung (z.
B. Fußhocker, Transportbehälter, Stühle, Telefon) ist in die Überprüfung einzubeziehen.
Die technische Überprüfung sowie die Absuche erfolgt durch die Luftsicherheitsbehörde oder
deren Beauftragte. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu melden. Bei Bedarf hat die Luftsicherheitsbehörde geeignete Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Die Überprüfung der Sicherheitsausrüstung sowie deren Dokumentation hat gem. Anlage R des NLSP zu erfolgen.
2 Anlage G1 und G2 zum Nationalen Luftsicherheitsprogramm
3 Anlage M zum Nationalen Luftsicherheitsprogramm
10
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VS – Nur für den Dienstgebrauch
Die Luftsicherheitsbehörden sind verpflichtet, Qualitätskontrollmaßnahmen unter Berücksichtigung der aktuellen Bedrohungslage und/oder Anordnungslage zu planen, kontinuierlich durchzuführen und nachzuweisen4.
Qualitätskriterien sind dabei auch:
12.
Raum/Fläche,
Einsatz des Personals,
Einsatz der Sicherheitsausrüstung,
Konzeption für die Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten,
adäquate Arbeitsbedingungen.
Technische Überwachung der Fluggastkontrollstellen
Bei der Errichtung von Fluggastkontrollstellen sind Kamera- und Videoüberwachungseinrichtungen gem. dem „Einsatztaktischen Fachkonzept zur Nutzung von Videotechnik sowie zur Videoüberwachung und –aufzeichnung bei der Bundespolizei auf Verkehrsflughäfen“ vorzusehen.
(Anlage 7; -wird nach Inkrafttreten eingefügt!)
Insbesondere sollen hierbei nachfolgende Bereiche erfasst werden:
Le
fa
se
der Zugangsbereich zur Fluggastkontrollstelle,
das Kontrollmodul 1 (Vorbereitung),
das Kontrollmodul 2 (Fluggast- und Handgepäckkontrolle),
das Kontrollmodul 3 (Fluggastnachbereitungsbereich),
alle separate Kontrollräume (z.B. Nachkontrollraum für die Sprengstoffspurendetektion), mit
Ausnahme der Durchsuchungskabienen
der Dispositionsstreifen der Fluggastkontrollstelle.
ss
Grundsätzlich obliegt die Einrichtung und das Betreiben von Videoüberwachungssystemen in
der Fluggastkontrolle gem. § 5 LuftSiG der örtlich zuständigen Luftsicherheitsbehörde.
g
un
Wird die Videoüberwachungsanlage durch den Flughafenbetreiber errichtet und betrieben,
muss die vorrangige Nutzung durch die Sicherheitsbehörden zur Erfüllung von Aufgaben gem.
§ 5 LuftSiG gewährleistet sein (Exklusivschaltung oder Vorrangschaltung). Dieses gilt auch bei
einer Mitnutzung durch andere Bedarfsträger. Die Vorgaben sind in einer Mitnutzungsvereinbarung bindend festzulegen.
Die Betrachtung eines Live-Bildes durch die Einsatzzentrale (wie z.B. Lage- und Einsatzzentrale, Leitstelle der §§ 5, 8 LuftSiG - Behörden oder der Polizei) muss durch eine optische Anzeige
an den entsprechenden Kameras kenntlich gemacht werden. Die Kameras sind fest zu installieren. Zoomeinrichtungen oder schwenkbare Systeme sollen je nach örtlichen Gegebenheiten
zum Einsatz kommen.
In der Einsatzzentrale muss gewährleistet sein, dass bei Alarmgebung zusätzlich zum übertragbaren Bild ein akustisches Signal ertönt. Der Alarmmonitor ist auf der Monitorwand optisch
herauszuheben.
Sonstige Anforderungen sind in einem Fachkonzept geregelt.
4 Nationales Qualitätskontrollprogramm für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt
11
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Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare
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1
Ankunft auf Sylt
von
Flug
ab
an
Wochentag
gültig von-bis
BERLIN/TEGEL
AB6886
09:35
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______7
27.06.16 - 23.10.16
DÜSSELDORF
AB6886
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24.10.16 - 30.10.16
AB6886
12:55
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27.06.16 - 09.10.16
AB6880
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27.06.16 - 16.10.16
AB6882
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17.10.16 - 30.10.16
AB6880
06:15
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10.04.17 - 27.08.17
AB6880
10:20
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27.06.16 - 16.10.16
AB6880
10:20
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17.04.17 - 27.08.17
AB6880
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24.10.16 - 30.10.16
AB6880
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31.10.16 - 19.03.17
AB6880
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20.03.17 - 26.03.17
Le
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27.06.16 - 03.07.16
AB6882
14:10
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04.07.16 - 30.10.16
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12345__
27.03.17 - 27.08.17
AB6882
13:10
AB6882
13:10
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AB6882
13:10
AB6882
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123____
28.08.17 - 03.09.17
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27.06.16 - 23.10.16
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13:10
14:20
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27.03.17 - 27.08.17
20.03.17 - 26.03.17
AB6882
13:45
15:00
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27.06.16 - 16.10.16
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AB6882
AB6882
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21:00
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21:00
AB6884
20:00
21:00
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27.06.16 - 16.10.16
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AB6884
AB6884
Bemerkungen
____5__
10.04.17 - 16.04.17
____5_7
17.04.17 - 27.08.17
g
un
Stand: 01.07.2016
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare
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2
Ankunft auf Sylt
von
Flug
ab
an
Wochentag
gültig von-bis
FRANKFURT/MAIN
LH 222
06:15
07:30
___4___
22.05.17 - 28.05.17
LH 222
06:15
07:30
___4___
12.06.17 - 18.06.17
LH 222
06:55
08:10
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27.06.16 - 30.10.16
LH 222
06:55
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27.03.17 - 21.05.17
LH 222
06:55
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29.05.17 - 11.06.17
LH 222
06:55
08:10
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19.06.17 - 22.10.17
LH 222
12:05
13:20
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19.12.16 - 25.12.16
LH 222
12:05
13:20
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26.12.16 - 31.12.17
LH 222
14:00
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26.12.16 - 01.01.17
LH 222
14:00
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02.01.17 - 08.01.17
14:00
15:15
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09.01.17 - 31.12.17
19:00
20:15
______7
27.06.16 - 18.09.16
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22.05.17 - 28.05.17
LH 222
LH 222
LH 222
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19:00
20:15
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12.06.17 - 18.06.17
19:00
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______7
26.06.17 - 10.09.17
LH 222
19:05
20:20
1______
17.04.17 - 23.04.17
LH 222
19:05
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1______
01.05.17 - 07.05.17
LH 222
19:05
LH 222
19:05
10:10
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20:20
1______
05.06.17 - 11.06.17
11:00
_2_____
02.10.17 - 08.10.17
____5__
27.06.16 - 03.07.16
ss
7E021
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04.07.16 - 02.10.16
11:00
12345__
7E021
10:10
11:00
1______
03.10.16 - 09.10.16
7E025
18:30
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27.06.16 - 03.07.16
7E025
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12345_7
04.07.16 - 02.10.16
7E025
18:30
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1______
03.10.16 - 09.10.16
un
RN240
08:45
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RNV240
10:40
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RN240
11:15
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18.07.16 - 23.10.16
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MANNHEIM
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HAMBURG
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LH 222
LH 222
Bemerkungen
18.07.16 - 23.10.16
18.07.16 - 23.10.16
Stand: 01.07.2016
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3
Ankunft auf Sylt
von
Flug
ab
an
Wochentag
gültig von-bis
MÜNCHEN
LH2184
09:05
10:35
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27.06.16 - 02.10.16
LH2184
09:05
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03.04.17 - 09.04.17
LH2184
09:05
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17.04.17 - 21.05.17
LH2184
09:05
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29.05.17 - 01.10.17
LH2184
12:00
13:35
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19.12.16 - 25.12.16
AB6890
12:20
13:50
____5__
11.07.16 - 17.07.16
AB6890
13:25
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27.06.16 - 28.08.16
AB6890
13:25
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12.09.16 - 23.10.16
AB6890
13:55
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01.08.16 - 07.08.16
AB6890
13:55
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24.10.16 - 30.10.16
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15:55
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08.08.16 - 14.08.16
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16:35
______7
26.12.16 - 31.12.17
_____6_
27.06.16 - 09.10.16
AB6890
16:45
18:20
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19:35
1______
26.12.16 - 31.12.17
18:10
19:40
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18.07.16 - 31.07.16
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LH2184
AB6890
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AB6890
LH2184
AB6892
18:30
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29.08.16 - 11.09.16
LH2184
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27.06.16 - 25.09.16
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LH2688
18:40
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1______
03.10.16 - 09.10.16
20:10
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03.04.17 - 09.04.17
20:10
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10.04.17 - 16.04.17
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LH2688
18:40
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LH2184
18:40
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17.04.17 - 23.04.17
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LH2184
LH2688
20:10
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LH2688
LH2184
1______
Bemerkungen
17.04.17 - 23.04.17
1______
01.05.17 - 07.05.17
______7
01.05.17 - 24.09.17
un
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20:10
___4___
22.05.17 - 28.05.17
18:40
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__3____
12.06.17 - 18.06.17
LH2688
18:40
20:10
_2_____
02.10.17 - 08.10.17
AB6890
18:45
20:15
____5__
MÜNSTER/OSN.
RN243
12:15
13:15
_____6_
11.07.16 - 23.10.16
NÜRNBERG
AB6898
10:25
11:55
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27.06.16 - 09.10.16
g
LH2688
LH2688
15.08.16 - 28.08.16
Stand: 01.07.2016
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4
Ankunft auf Sylt
von
Flug
ab
an
Wochentag
gültig von-bis
STUTTGART
AB6894
07:25
09:00
______7
27.06.16 - 16.10.16
ZÜRICH
AB6894
07:25
09:00
______7
01.05.17 - 27.08.17
AB6894
10:25
12:00
____5__
27.06.16 - 03.07.16
AB6894
10:25
12:00
1_3_5__
04.07.16 - 16.10.16
AB6894
10:25
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01.05.17 - 27.08.17
AB6894
10:25
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1_3____
28.08.17 - 03.09.17
AB6894
17:00
18:35
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27.06.16 - 16.10.16
AB6894
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03.04.17 - 27.08.17
AB8631
14:25
16:20
______7
27.06.16 - 16.10.16
14:25
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01.05.17 - 27.08.17
17:15
19:10
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10.04.17 - 27.08.17
AB8631
18:00
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27.06.16 - 16.10.16
Le
AB8631
AB8631
19:55
Bemerkungen
Stand: 01.07.2016
g
un
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se
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare
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5
Abflug von Sylt
nach
Flug
ab
an
Wochentag
gültig von-bis
BERLIN/TEGEL
AB6887
15:30
16:35
______7
27.06.16 - 23.10.16
DÜSSELDORF
AB6887
16:00
17:05
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24.10.16 - 30.10.16
AB6887
18:50
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27.06.16 - 09.10.16
AB6881
07:55
09:05
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27.06.16 - 30.10.16
AB6881
07:55
09:05
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10.04.17 - 27.08.17
AB6881
14:00
15:10
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24.10.16 - 30.10.16
AB6881
14:00
15:10
1234567
31.10.16 - 19.03.17
AB6881
14:00
15:10
123456_
20.03.17 - 26.03.17
AB6881
14:50
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27.06.16 - 23.10.16
AB6881
14:50
16:00
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20.03.17 - 27.08.17
AB6881
14:55
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27.06.16 - 03.07.16
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04.07.16 - 30.10.16
AB6881
15:55
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12345__
27.03.17 - 27.08.17
14:55
15:55
123____
28.08.17 - 03.09.17
AB6883
16:50
AB6883
16:50
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AB6881
14:55
AB6881
18:00
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27.06.16 - 16.10.16
18:00
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17.04.17 - 27.08.17
19:40
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21:35
20:50
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_____6_
27.06.16 - 16.10.16
27.03.17 - 27.08.17
AB6885
21:45
22:55
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27.06.16 - 16.10.16
fa
AB6883
AB6883
21:45
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21:45
22:45
____5__
10.04.17 - 16.04.17
ss
AB6885
AB6885
____5_7
Bemerkungen
17.04.17 - 27.08.17
Stand: 01.07.2016
g
un
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare
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6
Abflug von Sylt
nach
Flug
ab
an
Wochentag
gültig von-bis
FRANKFURT/MAIN
LH 223
08:05
09:25
___4___
22.05.17 - 28.05.17
LH 223
08:05
09:25
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12.06.17 - 18.06.17
LH 223
08:50
10:10
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27.06.16 - 30.10.16
LH 223
08:50
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27.03.17 - 21.05.17
LH 223
08:50
10:10
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29.05.17 - 11.06.17
LH 223
08:50
10:10
_____6_
19.06.17 - 22.10.17
LH 223
13:55
15:10
____5__
19.12.16 - 25.12.16
LH 223
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15:55
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______7
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LH 223
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1______
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1______
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LH 223
20:55
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22:15
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______7
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7E020
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16:50
7E024
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13:00
RN241
13:30
RN241
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_2_____
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____5__
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1______
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____5_7
27.06.16 - 03.07.16
12345_7
04.07.16 - 02.10.16
1______
03.10.16 - 09.10.16
14:30
__3____
18.07.16 - 23.10.16
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____5__
15:15
_____6_
g
un
22:15
ss
fa
MANNHEIM
20:55
se
HAMBURG
Le
LH 223
Bemerkungen
18.07.16 - 23.10.16
11.07.16 - 23.10.16
Stand: 01.07.2016
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare
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7
Abflug von Sylt
nach
Flug
ab
an
Wochentag
gültig von-bis
MÜNCHEN
AB6891
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______7
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AB6891
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AB6891
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AB6891
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LH2185
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1______
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se
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AB6891
Le
AB6891
AB6891
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LH2689
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20:45
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1______
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22:15
______7
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22:15
___4___
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22:15
LH2689
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LH2185
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1______
17.04.17 - 23.04.17
ss
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LH2185
22:15
fa
LH2689
LH2185
______7
Bemerkungen
17.04.17 - 23.04.17
1______
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______7
01.05.17 - 24.09.17
un
20:45
22:15
___4___
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__3____
12.06.17 - 18.06.17
LH2689
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_2_____
02.10.17 - 08.10.17
AB6891
21:00
22:25
____5__
MÜNSTER/OSN.
RN242
10:45
11:45
_____6_
11.07.16 - 23.10.16
NÜRNBERG
AB6899
12:25
13:55
_____6_
27.06.16 - 09.10.16
g
LH2689
LH2689
15.08.16 - 28.08.16
Stand: 01.07.2016
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare
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8
Abflug von Sylt
nach
Flug
ab
an
Wochentag
gültig von-bis
STUTTGART
AB6895
09:30
11:05
______7
27.06.16 - 16.10.16
ZÜRICH
AB6895
09:30
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AB6895
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AB6895
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AB8630
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_____6_
27.06.16 - 16.10.16
AB6887
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______7
24.10.16 - 30.10.16
VIA TXL
Stand: 01.07.2016
g
un
ss
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se
Le
AB8630
AB8630
Bemerkungen
Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare
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9
Anl. 7 Stunden-Ist FH Sylt.xlsx
Monat
Stunden Summe
Jan 2012
307,25
Feb 2012
281,75
Mrz 2012
439,00
Apr 2012
420,75
Mai 2012 1141,25
Jun 2012 1396,25 3986,25
Jul 2012 2116,50
Aug 2012 1892,75
Sep 2012 1727,50
Okt 2012 1394,75
Nov 2012
582,25
Dez 2012
468,50 8182,25
2012
12168,50 12168,50
Monat
Stunden
Jan 2013
459,25
Feb 2013
350,75
Mrz 2013
436,25
Apr 2013
918,50
Mai 2013 2450,50
Jun 2013 2302,50
Jul 2013 2135,50
Aug 2013 2169,75
Sep 2013 2022,25
Okt 2013 1776,25
Nov 2013
438,00
Dez 2013
432,00
2013
15891,50
Le
Monat
Stunden
Jan 2014
457,50
Feb 2014
380,50
Mrz 2014
509,75
Apr 2014 1365,75
Mai 2014 1819,50
Jun 2014 1926,25
Jul 2014 1880,50
Aug 2014 2262,50
Sep 2014 1695,00
Okt 2014 1533,00
Nov 2014
712,25
Dez 2014
598,75
2014
15141,25
se
fa
ss
Monat
Stunden
Jan 2015
592,25
Feb 2015
574,50
Mrz 2015
627,75
Apr 2015
906,50
Mai 2015 2775,75
Jun 2015 2543,75
Jul 2015 2301,25
Aug 2015 1561,25
Sep 2015 2271,75
Okt 2015 1664,75
Nov 2015
749,75
Dez 2015
762,00
2015
17331,25
Monat
Stunden
Jan 2016 791,25
Feb 2016 617,00
Mrz 2016 789,50
Apr 2016 1072,75
Mai 2016 2210,25
Jun 2016
2016
5480,75
un
g
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