Vergabestelle: Vergabeart Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft Angebotsfrist Datum: 13.01.2017 Uhrzeit: 07:30 Anschrift: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße 6 24103 Kiel -------------------------------------------- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße 6 24103 Kiel Bindefrist endet am: 28.02.2017 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem. § 52 VgV) Luftsicherheitskontrollen fa se Bekanntmachung: Le Maßnahme: Vergabenummer: ZB-L0-16-0627000-4121.4 A) ss Anlagen: die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: un g Bewerbungsbedingungen Bewertungsmatrix Anlage vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen Anlage 1 - 7 gemäß Vergabeunterlagen B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen Ergänzende Vertragsbedingungen Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm Preisblatt © GM.SH AöR – Stand März 2016 Angebotsaufforderung Seite 3 die Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie1 von über Schaltfläche ?Bewerben? Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen Nachweise gemäß Anlage vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen Gleichstellung im Beruf Verpflichtungserklärung zur Zahlung von Mindestentgelten 1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen, im Namen und für Rechnung des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Mercatorstraße 9 24106 Kiel zu vergeben. Auskünfte werden erteilt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Gartenstraße 6, 24103 Kiel, Le 2 , Fax: 0431 599-1465 , se Frau Ute Armgardt 0431 599-1452 Tel.: [email protected] E-Mail: fa Fragen sind ausschließlich in schriftlicher Form (e-Vergabesystem, E-Mail oder Fax) bis spätestens zum 09.01.2017 einzureichen. Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 25.000 € für den Bieter, die den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 6) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. 3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlegen sind mit dem Angebot einzureichen: g un ss 3 Siehe Anlage „Vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen“ Entfällt 3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Siehe Anlage „Vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen“ Entfällt 4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle lose (alle Lose müssen angeboten werden) © GM.SH AöR – Stand März 2016 Angebotsaufforderung Seite 3 die Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie2 von über Schaltfläche ?Bewerben? 5 Nebenangebote 5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, die Regelungen aus den Bewerbungsbedingungen gelten nicht. 5.2 Nebenangebote sind zugelassen, zusätzlich zu den Regelungen in den Bewerbungsbedingungen zu den Nebenangeboten gilt Folgendes: Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien 7 Angebote können abgegeben werden: schriftlich elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur elektronisch in Textform. 8 Angebotsabgabe 8.1 Angebotsabgabe in Papierform Für die Angebotsabgabe ist das beiliegende Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zum Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden. Der Umschlag ist mit dem anliegenden Angebotskennzettel sowie mit Ihrem Namen (Firma) und Ihrer Anschrift zu versehen. 8.2 Angebotsabgabe in elektronischer Form Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebotsschreiben wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Einreichungstermin über die Vergabeplattform (GMSH e-Vergabe System) bei der Vergabestelle einzureichen. 8.3 Angebotsabgabe in Textform Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. 9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: g un ss fa se Le 6 Vergabekammer (§ 156 GWB): Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel, Tel. 0431/988-4640, Fax 0431/988-4702 © GM.SH AöR – Stand März 2016 Angebotsaufforderung Seite 3 die Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie3 von über Schaltfläche ?Bewerben? Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ bzw. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, Kap.1, Abschnitt 2). Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich die Vergabestelle in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 3.1 Angebot Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben bzw. wie vorgegeben zu signieren. Eine selbst gefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. 3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.4 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.5 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 13 Abs. 3 VOL/A bzw. § 53 Abs. 7 VgV. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen (§ 16 Abs. 6 VOL/A bzw. 57 Abs. 5 VgV). 3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. g un ss fa se Le 1 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. © GM.SH AöR – Stand März 2016 Bewerbungsbedingungen Seite 1 von 3 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 4.1 Nebenangebote Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Le Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. se ss fa Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei der Vergütung durch Pauschalsumme). 4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, g un 4.3 - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. © GM.SH AöR – Stand März 2016 Bewerbungsbedingungen Seite 2 von 3 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? 5.2 Sofern nicht öffentlich bzw. im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 6 Eignungsnachweis für andere Unternehmen Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. g un ss fa se Le © GM.SH AöR – Stand März 2016 Bewerbungsbedingungen Seite 3 von 3 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1 Art und Umfang der Leistungen (§ 1) Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten. Le Änderung der Leistung (§ 2 Nr. 3) Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich – möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach – schriftlich mitteilen. 2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen. 3 3.1 Ausführungsunterlagen (§ 3) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 4 Ausführung der Leistung (§ 4) Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten. 5 5.1 Holzprodukte (§ 4) Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. 5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen. 5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thü- g un ss fa se 2 2.1 © GM.SH AöR – Stand März 2016 Zusätzliche Vertragsbedingungen Seite 4 die Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie1 von über Schaltfläche ?Bewerben? nen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen. 6 6.1 g un 6.4 ss 6.3 fa 6.2 se Le Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 2), Antikorruptionsklausel Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäftsund Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 6.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 6.1 b oder 6.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 7 Güteprüfung (§ 12 Nr. 2) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet. 8 8.1 Abnahme (§ 13) Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen. 8.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über - bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle, - bei Aufbauleistungen mit der Abnahme. 9 Mängelansprüche (§ 14) Die Verjährungsfrist Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung. © GM.SH AöR – Stand März 2016 Zusätzliche Vertragsbedingungen Seite 4 die Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie2 von über Schaltfläche ?Bewerben? Rechnungen (§§ 15 und 17) Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. 10.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. 11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16) Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen - das Datum, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes, - die Art der Leistung - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. un ss fa se Le 10 10.1 g Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 12 12.1 Zahlungen (§ 17) Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. 12.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 13 13.1 Überzahlungen (§ 17) Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung (§§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. © GM.SH AöR – Stand März 2016 Zusätzliche Vertragsbedingungen Seite 4 die Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie3 von über Schaltfläche ?Bewerben? 13.2 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 14 g un ss fa se Le Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 19) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. © GM.SH AöR – Stand März 2016 Zusätzliche Vertragsbedingungen Seite 4 die Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie4 von über Schaltfläche ?Bewerben? Vergabenummer ZB-L0-16-0627000-4121.4 Maßnahme Luftsicherheitskontrollen Ergänzende Vertragsbedingungen Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1 Überwachung der Leistung Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. von einem benannten Beauftragten getroffen werden. 2 Leistungsort, Anlieferungs- oder Annahmestelle fa se Le Flughafen Westerland auf Sylt 3 Ausführungsfristen/Vertragsdauer g un ss Beginn 01.07.2017 - Ende 30.06.2018 Der Auftraggeber kann jeweils 3 Monate vor Vertragsablauf erklären, dass der Vertrag für 12 Monate verlängert wird. Spätestes Vertragsende ist der 30.06.2021. 4 Rechnungen (§15) Alle Rechnungen sind zu richten an: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Mercatorstraße 9 24106 Kiel 5 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Leistungsort, Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftraggebers. Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Ergänzende Vertragsbedingungen Seite 1 von 2 Schaltfläche ?Bewerben? 6 Weitere Besondere Vertragsbedingungen g un ss fa se Le Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Ergänzende Vertragsbedingungen Seite 2 von 2 Schaltfläche ?Bewerben? Name und Anschrift des Bieters Ort: Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: Vergabestelle: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße 6 24103 Kiel Angebotsschreiben Maßnahme: Le Luftsicherheitskontrollen fa se Vergabenummer: ZB-L0-16-0627000-4121.4 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 Die Netto-Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung beträgt g un ss 1 3 Anzahl der Nebenangebote 4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Hauptangebot und alle Nebenangebote € St. % 5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen: - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003, - Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über © GM.SH AöR – Stand März 2016 Angebotsschreiben Seite 1 von 2 die Schaltfläche ?Bewerben? 6 Ich/Wir erklären, dass se Le – ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind. – keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 5 lit. a bis lit. e VOL/A bzw. §§ 123, 124 GWB vorliegen. – ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des ArbeitnehmerEntsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden bin/sind. – ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). – ich/wir bei Verwendung eines selbstgefertigten Leistungsverzeichnisses (Abschrift oder Kurzfassung) den Wortlaut des vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnisses (Langtext) als alleinverbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – ich/wir die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließe(n). Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) g un ss fa Ist - bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, - ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder - ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen. Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über © GM.SH AöR – Stand März 2016 Angebotsschreiben Seite 2 von 2 die Schaltfläche ?Bewerben? Bieter Vergabenummer ZB-L0-16-0627000-4121.4 Maßnahme Luftsicherheitskontrollen Ergänzung des Angebotsschreibens Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird Eine Übertragung von Teilleistungen an Unterauftragnehmer ist nicht vorgesehen oder in folgendem Umfang vorgesehen: Le Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen werde(n). Teilleistung Anteil am Gesamt- fa (Firmenname, Sitz) se Unterauftragnehmer auftragswert in % g un ss Anmerkung: Sollten die Zeilen nicht ausreichen, kann das Formblatt kopiert werden. Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen Seite 1 von 1 Schaltfläche ?Bewerben? Bieter Vergabenummer ZB-L0-16-0627000-4121.4 Maßnahme Luftsicherheitskontrollen Name des sich verpflichtenden Unternehmens Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Le g un ss fa Beschreibung der Teilleistungen se Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter diesem mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift) Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen. Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Seite 1 von 1 Schaltfläche ?Bewerben? Vergabenummer: ZB-L0-16-0627000-4121.4 Vergabestelle: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße 6 24103 Kiel Anlage „Vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen“ Maßnahme: Luftsicherheitskontrollen Le un ss fa se Wichtige Hinweise für die Vorlage der einzureichenden Unterlagen: Die u.a. Nachweise/Angaben/Unterlagen sind dem Angebot in der u.a. Reihenfolge auf einem jeweils gesonderten Blatt unter Verwendung der u.a. Nummerierung beizufügen. Wir bitten Sie, für die vorzulegenden Nachweise/Angaben/Unterlagen keine Klarsichtfolien bzw. Spiral- oder sonstige Heftungen, und Trennblätter usw. zu verwenden. Die unten genannten Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen, sowie einen Konsortialführer benennen. Fehlen beim Einreichen des Angebots vorzulegende Unterlagen (Nachweise/Angaben/Unterlagen u. ä.) können diese von der Vergabestelle fristbewehrt nachgefordert werden. g Soweit die Verpflichtungserklärung zur Zahlung von Mindestentgelten gemäß § 8 Abs. 1 TTG gefordert wird, ist die Verpflichtungserklärung auch von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften vorzulegen, weit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind. Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: 1. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung, und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen aufweist bzw. bereits eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. 2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Luftsicherheitskontrollen, jeweils bezogen auf die letzten drei Jahre (2013-2015). 3. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DINA-4-Seiten). 4. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. © GM.SH AöR – Stand März 2016 Anlage „Vorzulegende Nachweise“ Seite 1 von 2 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? un ss fa se Le Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden. 5. Erklärung (Formblatt) über mindestens 2 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2013–2015) erbrachten vergleichbaren Leistungen bezüglich der Durchführung von Luftsicherheitskontrollen unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Benennung des öffentlichen oder privaten Auftraggebers sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. 6. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen: Erklärung, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und §124 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. 7. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.05.2013 – TTG (GVOBl. Schl.-H.2013 S. 239) (gilt nur für Bieter mit Firmensitz und Fertigung in Deutschland) 8. Erklärung (Formblatt) „Gleichstellung im Beruf“ gemäß § 18 Abs. 3 S.1 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) (gilt nur für Bieter mit Firmensitz und Fertigung in Deutschland) 9. Ausgefülltes Preisblatt 10. Ausgefülltes LV als Excel-Tabelle 11. Zur Überprüfung der Angaben aus III.2) (Teilnahmebedingungen) wird die Vergabestelle ab einem Auftragswert von 25.000,00 Euro netto auf 4 Jahre bezogen, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesministerium der Justiz anfordern. 12. Konzept zur Sicherstellung von qualifizierten Personal und einer hohen Dienstleistungsqualität 13. Fortbildungskonzept Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: g © GM.SH AöR – Stand März 2016 Anlage „Vorzulegende Nachweise“ Seite 2 von 2 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Kennzettel für Angebote in Papierlage Wenn Sie Ihr Angebot in der Papierlage abgeben, verwenden Sie bitte den unten aufgeführten Kennzettel. Schneiden Sie diesen aus und kleben ihn unten links auf den Briefumschlag. fa se Le ANGEBOT Öffnungsstelle Kiel ss Vergabe-Nr.: ZB-L0-16-0627000-4121.4 Datum : 13.01.2017 un Angebotsfrist Uhrzeit : 07:30 g © GM.SH AöR – Stand März 2016 Angebotskennzettel VOL Seite 1 von 1 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Maßnahme: Luftsicherheitskontrollen Vergabenummer: ZB-L0-16-0627000-4121.4 Eigenerklärungen Referenzen Bewerber/Bieter Nachweis über Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen: Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Ort der Ausführung Ausführungszeitraum stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges g un ss fa se Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Le 1. Referenz: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen 2. Referenz: Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung € Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Ort der Ausführung Ausführungszeitraum Referenzformblatt Seite 1 von 3 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen 3. Referenz: € Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Le Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer fa se Ort der Ausführung Ausführungszeitraum stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges € un ss Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen 4. Referenz: g Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Ort der Ausführung Ausführungszeitraum stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen Referenzformblatt € Seite 2 von 3 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? 5. Referenz: Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Ort der Ausführung Ausführungszeitraum stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges Le Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen ss fa Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen Referenzformblatt g Ort der Ausführung Ausführungszeitraum stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges un Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung se 6. Referenz: € € Seite 3 von 3 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? (Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten) Maßnahme: Luftsicherheitskontrollen Vergabenummer: ZB-L0-16-0627000-4121.4 Ergänzung des Angebotsschreibens Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.05.2013 – TTG (GVOBl. Schl.-H. S. 239) - bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15.000 Euro - se Le Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 des TTG hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns von 9,18 €/Std. nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen. 1. Bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter (Zutreffendes bitte ankreuzen) fa Ich erkläre/Wir erklären, un ss bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß §§ 141 S. 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – zu sein. In diesem Fall findet § 4 Abs. 3 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) keine Anwendung (vgl. Ziff. 2 b). Weitere Angaben sind unter Ziff. 2 c und 2 d) nicht erforderlich. g kein(e) bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß §§ 141 S. 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – zu sein. Soweit das der Fall ist, sind weitere Angaben unter Ziff. 2 c und 2 d) erforderlich. (§ 4 Abs. 6 TTG) 2. Verpflichtung zur Zahlung von Mindestentgelten a) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen bundesweit für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben worden ist. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die aufgrund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten bereinigten Fassung © GM.SH AöR – Stand März 2016 Seite 1 von 5 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind (§ 4 Abs. 1 TTG). b) Weitere Verpflichtungserklärungen zur Zahlung von Mindestentgelten (Zutreffendes bitte ankreuzen) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für Leistungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGB. S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, meinen/unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) bei der Ausführung der Leistung wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,18 Euro (brutto) zu zahlen (4 Abs. 3 S. 1 TTG). Le Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, meinen/unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bei der Ausführung der Leistung mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Ge werkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglichen Modalitäten zu zahlen, die tariflich vereinbarten weiteren Leistungen zu gewähren und tarifliche Änderungen während der Zeit der Auftragsdurchführung nachzuvollziehen. se c) Art der tariflichen Bindung (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen) fa Für mein/unser Unternehmen liegt eine tarifliche Bindung vor. Die tarifliche Bindung ist von folgender Art: ___________________________________________________ ss Für mein/unser Unternehmen besteht keine tarifliche Bindung. (§ 4 Abs. 3 S. 2 TTG) un d) Höhe der im Rahmen der Auftragsdurchführung zu zahlenden Stundensätze (Bitte ausfüllen) g Für die im Rahmen dieser Auftragsdurchführung eingesetzten Beschäftigten zahle ich/zahlen wir folgende Mindeststundenentgelte (Bitte tatsächlich zu zahlende Stundensätze eintragen): ________________________________________________________ (§ 4 Abs. 3 S. 2 TTG) e) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, soweit die Voraussetzungen von mehr als einer der unter Buchst. a) und b) getroffenen Regelungen erfüllt sind, für meine/unsere Beschäftigten die jeweils günstigste Regelung anzuwenden (§ 4 Abs. 4 TTG). f) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns dafür zu sorgen, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie meine/unsere regulär Beschäftigten (§ 4 Abs. 5 TTG). 3. Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften © GM.SH AöR – Stand März 2016 Seite 2 von 5 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, a) für den Fall, dass die übernommenen Leistungen durch Nachunternehmer ausgeführt oder entliehene Arbeitskräfte beschäftigt werden, auch von meinen/unseren Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung im Sinne des § 4 TTG abgeben zu lassen. Ich erkläre/Wir erklären, dass sich diese Verpflichtung entsprechend auf alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers erstreckt (§ 9 Abs. 1 TTG), b) meine/unsere Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften sorgfältig auszuwählen (§ 9 Abs. 2 S. 1 TTG), c) die Angebote der Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis der nach § 4 TTG maßgeblichen tarifvertraglichen Mindestarbeitsentgelte und Mindestarbeitsbedingungen bzw. mindestens auf Basis des festgelegten vergabespezifischen Mindestlohns kalkuliert sein können (§ 9 Abs. 2 S. 2 TTG), Le d) die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TTG dem Auftraggeber vorzulegen (§ 9 Abs. 3 Nr. 1 TTG), se f) ss fa e) bei Vertragslaufzeiten von länger als drei Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TTG nach wie vor eingehalten werden (§ 9 Abs. 3 Nr. 2 TTG), un Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt (§ 9 Abs. 3 Nr. 3 TTG), g g) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung vom 31. Juli 2009 (BAnz. Nr. 155 a vom 15. Oktober 2009), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 26. Juni 2012 (BAnz. AT 13. Juli 2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) vom 5. August 2003 zum Vertragsbestandteil zu machen (§ 9 Abs. 3 Nr. 4 TTG), h) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem mir/uns und dem Auftraggeber vereinbart werden (§ 9 Abs. 3 Nr. 5 TTG). 4. Prüfung des Auftraggebers bei unangemessen niedrigen Angeboten Erscheint dem Auftraggeber der Endpreis oder die Kalkulation der Arbeitskosten in dem Sinne ungewöhnlich niedrig, dass Zweifel an der Einhaltung der Pflichten aus einer Tariftreueerklärung nach § 4 TTG bestehen und führt er deswegen eine Prüfung durch, verpflichte ich © GM.SH AöR – Stand März 2016 Seite 3 von 5 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? mich/verpflichten wir uns, dem Auftraggeber Unterlagen vorzulegen, aus denen ersichtlich ist, dass im Rahmen der dem Angebot zugrunde liegenden Kalkulation zumindest die Mindeststundenentgelte und die Mindestarbeitsbedingungen bzw. der vergabespezifische Mindestlohn im Sinne des § 4 TTG berücksichtigt worden sind. Bei Bedarf werde ich/werden wir die Unterlagen erläutern (§ 10 Abs. 2 TTG). 5. Kontrolle durch den Auftraggeber Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, Le a) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle die Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beiträgen gemäß § 7 TTG sowie die zwischen mir/uns und Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge vorzulegen, damit der Auftraggeber die Einhaltung der mir/uns sowie den Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften auf Grund des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein auferlegten Verpflichtungen prüfen kann. Auf Verlangen des Auftraggebers werde ich weitere Auskünfte erteilen (§ 11 Abs. 1 S. 1 und S. 2 TTG), fa se b) meine/unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen (§ 11 Abs. 1 S. 3 TTG), ss c) dem Auftraggeber ein entsprechendes Auskunfts- und Prüfrecht bei der Beauftragung von Nachunternehmern und von Verleihern von Arbeitskräften einräumen zu lassen (§ 11 Abs. 1 S. 4 TTG), g un d) bei der Vergabe von Dienstleistungen gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 3 TTG, deren Vertragslaufzeit länger als drei Jahre andauert, für mich/uns sowie die eingeschalteten Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften entsprechend § 9 Abs. 1 TTG jeweils mit Ablauf von drei Jahren für die gesamte Vertragslaufzeit eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass zumindest die der abgegebenen Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TTG zugrunde gelegten Mindestentgelte und Mindestarbeitsbedingungen oder der vergabespezifische Mindestlohn noch gewährt werden (§ 11 Abs. 2 TTG), e) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des § 4 TTG bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber binnen einer angemessenen Frist vorzulegen und zu erläutern. Ich werde/Wir werden die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften entsprechend § 9 Abs. 1 TTG sicherzustellen (§ 11 Abs. 3 S. 1 TTG). 6. Sanktionen a) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TTG eine Vertragsstrafe in Höhe von ein Prozent des Netto-Auftragswerts, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von fünf Prozent des Netto-Auftragswerts, zu zahlen. Diese Verpflichtung gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch einen von mir/uns eingesetzten Nachunternehmer © GM.SH AöR – Stand März 2016 Seite 4 von 5 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder von einem Verleiher von Arbeitskräften begangen wird, es sei denn, dass ich/wir den Verstoß bei Beauftragung des Nachunternehmers und des Verleihers von Arbeitskräften nicht kannte(n) und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste(n) § 12 Abs. 1 TTG. b) Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TTG durch den Auftragnehmer, seine Nachunternehmer und die Verleiher von Arbeitskräften sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen des Auftragnehmers aus § 9 Abs. 1 TTG berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Bau- oder Dienstleistungsvertrags oder zur Auflösung des Dienstleistungsverhältnisses (§ 12 Abs. 2 TTG). Le c) Mir/uns ist bekannt, dass bei einem nachweislichen Verstoß gegen die Verpflichtung aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TTG oder gegen eine Verpflichtung aus § 9 Abs. 1 S. 1 TTG der Auftraggeber mich/uns wegen mangelnder Eignung für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um Aufträge ausschließen soll (Auftragssperre) - § 13 Abs. 1 S. 1 TTG. se 7. Überprüfung durch die zuständige Behörde fa Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, g un ss a) der zuständigen Behörde (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR – GMSH) für mich/uns und meine/unsere Nachunternehmer und den Verleihern von Arbeitskräften vollständige, aktuelle und prüffähige Unterlagen für die Überprüfungen nach § 15 Abs. 2 bis Abs. 5 TTG bereitzuhalten und diese Unterlagen auf Verlangen der zuständigen Behörde unverzüglich zur Überprüfung vorzulegen; dies kann auch eine Überprüfung vor Ort beinhalten (§ 15 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1 TTG), b) auf Anforderung der zuständigen Behörde zusätzliche Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen (§ 15 Abs. 2 TTG). ___________________ _________________ _________________ Ort, Datum, Unterschrift Ort, Datum, Unterschrift Ort, Datum, Unterschrift Bieter¹ Nachunternehmer Verleiher von Arbeitskräften ¹ Nur erforderlich, wenn die Verpflichtungserklärung nicht gleichzeitig mit dem Angebot vorgelegt wird © GM.SH AöR – Stand März 2016 Seite 5 von 5 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? (Gleichstellung im Beruf) Maßnahme: Luftsicherheitskontrollen Vergabenummer: ZB-L0-16-0627000-4121.4 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15.000 Euro) fa se Le 1. Gemäß § 18 Abs. 3 S.1 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) erhält bei wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten derjenige Bieter den Zuschlag, der die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach § 71 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erfüllt sowie Ausbildungsplätze bereitstellt, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligt. Gleiches gilt für Bieter, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Gewährleistung der Gleichbehandlung von Beschäftigten im eigenen Unternehmen sicherstellen und das geltende Gleichbehandlungsrecht beachten (§§ 18 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 6 S. 1 TTG). g un ss 2. Als Nachweis dafür, dass die unter Ziff. 1 aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind, haben die Bieter Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen vorzulegen bzw. darzulegen, wie sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördern und das geltende Gleichbehandlungsrecht beachten (§ 18 Abs. 5 i.V.m. Abs. 6 S. 2 TTG). Diese Nachweise/Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. © GM.SH AöR – Stand März 2016 Seite 1 von 1 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Zuschlagskriterien: Preis Konzept zur Sicherstellung von qualifizierten Personal und einer hohen Dienstleistungsqualität 50% = 50 Punkte 40% = 40 Punkte 10% = 10 Punkte Qualität Fortbildungskonzept Zuschlagskriterium Punkte proz. Anteil Preis Xx Punkte Xx Preis Yy Punkte Yy Preis Zz Preis Le Berechnung des Kriteriums Preis 1. Das niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl. 2. Die nachfolgenden Angebote erhalten entsprechend der Dreisatzrechnung Punktabzug von der Höchstpunktzahl: se Punktabzug für nachfolgende Bieter = (Preisdifferenz zum Bestbieter x Höchstpunktzahl (hier 300)) : Preis Bestbieter Gesamtkosten netto: Gesamt: max. Punkteanzahl Konzept zur Sicherstellung von qualifizierten Personal und einer hohen Dienstleistungsqualität Qualität der Dienstanweisung hinsichtlich Wie verständlich ist die der in der Leistungsbeschreibung Dienstanweisung? Bleiben Fragen genannten Anforderungen offen oder sind die Verfahrensabläufe unklar? 100 Punkte = Die Dienstanweisung und die Verfahrensabläufe sind aus sich selbst verständlich, in sich widerspruchsfrei und weisen keine offenen Fragen auf. 50 Punkte = Die Dienstanweisung und die Verfahrensabläufe sind noch verständlich, wobei nicht alle Fragen einwandfrei und widerspruchsfrei geklärt sind. 10 Punkte = Die Dienstanweisung und die Verfahrensabläufe sind nicht hinreichend erklärt, vollständig und widerspruchsfrei dargestellt. max. erreichbar fa ss 50,00% un g 10,00% 5,00% 1,00% 10,00% Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Seite 1 von 5 Punkte Zz Zuschlagskriterium Verfahren zur Auslegung und Aktualisierung der Dienstanweisung und der regelmäßigen Kenntnisnahme durch die Mitarbeiter Punkte Darstellung des Verfahrens, wie wird der Mitarbeiter über Änderungen informiert, wer überprüft die Kenntnisnahme durch die Mitarbeiter, wie häufig wird die Dienstanweisung aktualisiert. 100 Punkte = Umfangreiche Darstellung des Verfahrens zur Auslegung und Aktualisierung der Dienstanweisung, alle erforderlichen Verfahrenswege wurden nachvollziebar dargestellt, die Dienstanweisung wird turnusmäßig überprüft und aktualisiert bzw. bei Bedarf mit sofortiger Wirkung proz. Anteil Le max. erreichbar Sicherstellung von qualifiziertem Sicherheitspersonal Darstellung des Verfahrens, wie ausreichendes Personal bei Arbeitsspitzen gesichert wird. Darstellung der Aquirierung geeigneten Personals unter Berücksichtigung der Lage des Einsatzortes und Bennenung des Zeitraumes max. erreichbar Preis Yy Punkte Yy Preis Zz 5,00% se 100 Punkte = Die Darstellung des Verfahrens ist überzeugend. Es werden mehrere Wege zur Personalgewinnung (z.B. Auswahlverfahren um geeignetes Personal zu finden) aufgezeigt. Es werden Maßnahmen genannt, die angewandt werden um qualifiziertes Personal dauerhaft an das Unternehmen zu binden Punkte Xx 10,00% 50 Punkte = Die Darstellung des Verfahrens zur Auslegung und Aktualisierung der Dienstanweisung und der erforderlichen Verfahrenswege sind nicht einwandfrei nachvollziebar. 10 Punkte = Das Verfahren zur Auslegung und Aktualisierung der Dienstanweisung kann nicht überzeugen. Preis Xx 1,00% fa 10,00% ss un 10,00% g 50 Punkte = Die Darstellung des Verfahrens ist nicht einwandfrei nachvollziehbar und weist Lücken auf. 5,00% 10 Punkte = Die genannten Wege zur Personalgewinnung sind wenig erfolgsversprechend 1,00% 10,00% Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Seite 2 von 5 Punkte Zz Zuschlagskriterium Krankheits-und Urlaubsvertretung und andere unvorhergesehene Ereignisse Punkte Darstellung der Kranheits-und Urlaubsvertretung und wie bei unvorhersehbaren Vertretungsfällen die erforderliche Personalstärke bereitgehalten werden soll insbesondere auch wie bei inselspezifischen Besonderheiten (z.B. Zugausfall) reagiert werden soll max. erreichbar Planung saisonbedingter Schwankungen Darstellung wie bei saisonalen Schwanken im Sommer-bzw. Winterbetrieb die angeforderte Personalstärke bereitgehalten werden soll proz. Anteil 100 Punkte = Die Darstellung der Vertretungsregelung ist plausibel, in sich widerspruchsfrei und weisen keine offenen Fragen auf. 10,00% 50 Punkte = Die Darstellung der Vertretungsregelung ist vorhanden, beruht aber auf unsicheren Annahmen oder berücksichtigt keine möglichen Ausfälle 5,00% 10 Punkte = Die Darstellung der Vertretungsregelung kann nicht überzeugen 1,00% Le Preis Xx Punkte Xx Preis Yy Punkte Yy Preis Zz 10,00% 100 Punkte = Die Darstellung zur Bereithaltung der erforderlichen Personalstärke ist in sich widerspruchsfrei und weist keine offenen Fragen auf. se 10,00% 50 Punkte: Die Darstellung zur Bereithaltung der erforderlichen Personalstärke ist vorhanden, beruht aber auf unsicheren Annahmen oder berücksichtigt keine möglichen Ausfälle 10 Punkte: Die Darstellung zur Bereithaltung der erforderlichen Personalstärke kann nicht überzeugen max. erreichbar fa ss 5,00% un g 1,00% 10,00% Qualität Fortbildungskonzept Qualität des Fortbildungskonzeptes hinsichtlich der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen insbesondere unter Berücksichtigung der Flughafenspezifikation Darstellung, wie die gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungen realisiert werden sollen und wie die Gegebenheiten vor Ort in die Fortbildung einfließen. 100 Punkte = Die Umsetzung des Konzepts ist überzeugend, die gesetzlichen Vorgaben wurden eingehalten, die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt 50 Punkte = Die Umsetzung des Konzepts ist wenig überzeugend, die örtlichen Gegebenheiten wurden nicht berücksichtigt 10,00% 5,00% Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Seite 3 von 5 Punkte Zz Zuschlagskriterium Punkte proz. Anteil Preis Xx Punkte Xx Preis Yy Punkte Yy Preis Zz 10 Punkte = Die Umsetzung des Konzepts kann nicht überzeugen 1,00% max. erreichbar 10,00% maximal erreichbare Punkteanzahl Gesamt: max. Punkteanzahl erreichbar Le 1000 100% Preis (max. 500 Punkte) 500 Qualität des Konzeptes Personal (max. 400 Punkte) 400 Qualität des Konzeptes Fortbildung (max. 100 Punkte) 100 se fa #BEZUG! Endergebnis ss #BEZUG! #BEZUG! 0 0 0 #BEZUG! #BEZUG! #BEZUG! Rang Berechnung der Zuschlagskriterien "Luftsicherheitskontrollen" Die ermittelten Punktwerte werden referenziert: 1. Der Abstand der erzielten Punkte zum Bestbieter des Kriteriums wird prozentual im Dreisatzverfahren ermittelt. un g 2. Das Angebot mit z. B. der besten Präsentation erhält die Höchstpunktzahl, auch wenn es niedriger bewertet wurde. 3. Die nachfolgenden Angebote erhalten entsprechend der Dreisatzrechnung Abschläge von der Höchstpunktzahl. Rechenbeispiel: Höchstpunktzahl Qualität des Angebotes: 40 Punkte Bieter A erhält nach Auswertung der Unterkriterien 24 Punkte. Bieter B erhält nach Auswertung der Unterkriterien 28 Punkte. Bieter C erhält nach Auswertung der Unterkriterien 20 Punkte. Im Verfahren der Referenzierung erhält nun für die Gesamtbewertung der Bieter B für seine erreichten Punkte als Bestbietender = 40 Punkte. Bieter A erhält den prozentualen Anteil von (24/28 * 40) = 34,3 Punkte. Bieter C erhält den prozentualen Anteil von (20/28 * 40) = 28,4 Punkte. Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Seite 4 von 5 Punkte Zz Zuschlagskriterium Punkte Le se fa ss proz. Anteil Preis Xx Punkte Xx Preis Yy Punkte Yy Preis Zz un g Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Seite 5 von 5 Punkte Zz Offenes Verfahren gemäß § 3 EG Abs. 1 VOL/A Maßnahme: Durchführung von Luftsicherheitskontrollen gemäß § 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) im Auftrag des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) Vergabenummer: ZB-L0-16-0627000-4121.4 Leistungsbeschreibung Durchführung von Luftsicherheitskontrollen gemäß § 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) (Durchsuchung und Überprüfung von Passagieren, Hand- und Reisegepäck) auf dem Flughafen Sylt in Westerland im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH), als zuständige Luftsicherheitsbehörde gemäß § 5 LuftSiG. Le Der Bewerber muss in der Lage sein, sowohl auf Anforderung der Luftsicherheitsbehörde, kurzfristig zusätzliches Personal zum Angebotspreis zur Verfügung zu stellen, als auch bei Änderungen der Flugpläne (Streichungen von Flügen, Angebot von zusätzlichen Flügen/) dementsprechend das benötigte Personal flexibel einzusetzen. Bei der Einstellung von Linien- bzw. Charterflugbetrieb entfällt die Aufgabe. 1.1 Rechtsgrundlagen ss 1.1.1 Allgemeines fa se 1 Rahmenbedingungen g un Der Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen (§ 1 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)), ist Aufgabe der Luftsicherheitsbehörden (§ 2 LuftSiG). Die wesentlichen Regelungen der Luftsicherheit sind darüber hinaus: die grundlegenden gemeinsame Sicherheitsnormen: Verordnung (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen: - Verordnung (EU) Nr. 2015/1998 vom 05.November 2015 Verordnung (EG) Nr. 272/2009 vom 02. April 2009 Verordnung (EU) Nr. 246/2013 vom 09.März 2013 Nationales Luftsicherheitsprogramm in der jeweils geltenden Fassung Oberste Luftsicherheitsbehörde des Bundes ist gem. § 16 Abs. 4 LuftSiG das Bundesministerium des Innern (BMI). Seite 1 von 9 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Die zuständigen Luftsicherheitsbehörden ergeben sich aus § 16 Abs. 2 und 3 LuftSiG und dem für den Vollzug der Maßnahmen geschaffenen Verwaltungsaufbau der Länder. Die zuständige Luftsicherheitsbehörde für das Land Schleswig-Holstein ist gemäß § 1 Nr. 4 der Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Luftverkehrsgesetz, Luftsicherheitsgesetz und dem Landesseilbahngesetz der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SchleswigHolstein (Auftraggeber). 1.1.2 Besondere Befugnisse nach § 5 LuftSiG: Zu den besonderen Befugnissen der Luftsicherheitsbehörden gehören die Fluggastund Gepäckkontrollen. Zu diesen Maßnahmen zählen nach § 5 LuftSiG insbesondere se Le die Durchsuchung von Personen die Durchsuchung / Durchleuchtung von Handgepäck sowie Durchsuchung / Durchleuchtung / die sonstige geeignete Überprüfung von Fracht, aufgegebenem Gepäck, Postsendungen und sonstigen Gegenständen. 1.1.3 Hilfspersonen g un ss fa Zweck dieser Maßnahmen ist es, Gegenständen, die nach § 11 Abs. 1 LuftSiG sowie Verordnung (EG) Nr. 300/2008 der Kommission vom 11. März 2008 und den dazu erlassenen Durchführungsverordnungen verboten sind, zu erkennen und zu verhindern, dass diese Gegenstände an Bord eines Luftfahrzeuges verbracht werden. Fluggäste oder sonstige Personen, die sich den vorgeschriebenen Kontrollen nicht unterziehen wollen, sind anzuhalten und ggf. aus den nicht allgemein zugänglichen Bereichen zu verweisen, sofern sie nicht freigestellt sind. Für die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften sind die Luftfahrtunternehmen verantwortlich. Die Luftsicherheitsbehörde kann geeigneten Personen als Beliehenen die Durchführung der unter Nr. 1.1.2 beschriebenen Fluggast- und Gepäckkontrollen übertragen (§ 5 Abs. 5 Satz 1 LuftSiG). 1.2 Anzuwendende Vorschriften und Voraussetzungen für den Einsatz der Kontrollkräfte 1.2.1 anzuwendende Vorschriften Für das einzusetzende Personal und die Durchführung der Kontrollen sind die Vorschriften des BMI in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Dazu zählen derzeit: Richtlinien über die Anforderung an Luftsicherheitsassistenten zum Vollzug des § 5 LuftSiG auf deutschen Flughäfen (Anlage 1, Stand: 10. Juli 2006) Musterlehrplan/Modulsystem für Luftsicherheitsassistenten (LuftAss) auf Seite 2 von 9 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? deutschen Flughäfen (Anlage 2, Stand: 14.06.2016) Konzeption für die Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten (LuftAss) (Anlage 3, Stand 10. Mai 2007) Sollten sich die o.a. Vorschriften während des Vertragszeitraums ändern, werden diese Änderungen Bestandteil des Vertrages. Soweit durch nationales bzw. EU-Recht weitere Vorschriften für diesen Bereich Geltung erlangen, sind diese ebenfalls in ihrer jeweils neuesten Fassung anzuwenden. 1.2.2 Voraussetzung für den Einsatz von Kontrollkräften Die Kontrollkräfte müssen für die Aufgabenerfüllung geeignet und von dem Auftraggeber beliehen worden sein. 1.2.2.1 Eignung ss fa se Le Das eingesetzte Personal muss den Richtlinien über die Anforderungen an Luftsicherheitsassistenten zum Vollzug des § 5 LuftSiG auf deutschen Flughäfen genügen. Dazu zählen der Nachweis der körperlichen Tauglichkeit, die Erfüllung des allgemeinen Anforderungsprofils sowie der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit. Das eingesetzte Personal muss vor Aufnahme der Tätigkeit am jeweiligen Flughafen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG unterzogen worden sein (Luftsicherheitsassistenten nach der Luftverkehrszuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung). Zuverlässigkeitsüberprüfungen anderer Bundesländer werden anerkannt. Die Nachweise sind dem Auftraggeber bis spätestens 14 Tage vor Vertragsbeginn vorzulegen. Für Personen, die bereits durch den Auftraggeber überprüft worden sind, entfällt der Nachweis. g un Das eingesetzte Personal muss ferner nach den Vorgaben des Musterlehrplans/Modulsystems für Luftsicherheitsassistenten vom 14.06.2016 auf deutschen Flughäfen mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung ausgebildet sein und sich anschließenden Fortbildungsmaßnahmen nach der Konzeption für die Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten unterziehen. Die endgültige Eignungsfeststellung nach Ende der Schulung ist in der „Prüfungsordnung für die Beleihung zum/zur Luftsicherheitsassistenten/- in gemäß § 5 LuftSiG“ (BMI - P II 4- 643 520-1/6 VS-NfD, Stand: 01.05.2005, Anlage 4) geregelt. Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile, die jeweils für sich erfolgreich absolviert werden müssen, erfolgen vor einer Prüfungskommission unter Vorsitz eines Vertreters des Auftraggebers, dem die Entscheidung in Zweifelsfällen obliegt. Die Zusammensetzung der Prüfungskommission sowie Einzelheiten der Leistungsüberprüfung richten sich nach den einschlägigen Anordnungen der für den Flughafen zuständigen Luftsicherheitsbehörde. Diese legt auf Antrag des Sicherheitsunternehmens entsprechende Prüfungstermine und -orte fest. Die dem beauftragten Unternehmen für die Ausbildung und Prüfung der Mitarbeiter/-innen (einschließlich Schulungsgerät) entstehenden Kosten werden seitens des Auftraggebers nicht erstattet bzw. vergütet. Prüfungen nach der Prüfungsordnung durch andere deutsche Luftsicherheitsbehörden werden anerkannt. Soweit das einzusetzende Personal darüber hinaus über andere Ausbildungszertifikate verfügt (z.B. geprüfte Sicherheitsfachkraft (IHK), Aggressionsbewältigung oder Zertifikate Seite 3 von 9 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? gleichwertiger Art oder geprüfte Luftsicherheitskraft für den Bereich § 8 LuftSiG), sind diese ebenfalls mit vorzulegen. Die Durchführung der Fortbildung ist mit den Fortbildungsthemen und den Teilnehmern zu dokumentieren und der Luftsicherheitsbehörde jährlich vorzulegen. 1.2.2.2 Beleihung Die Beleihung der zum Zwecke der Aufgabendurchführung von dem beauftragten Unternehmen ausgewählten und eingesetzten geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt durch den Auftraggeber in der Weise, dass die o. a. Mitarbeiter/innen auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten einzeln aktenkundig verpflichtet und unter Aushändigung einer Beleihungs-Urkunde zu „Luftsicherheitsassistenten/-innen“ bestellt werden. Mit der Beleihung sind die Beliehenen berechtigt, Luftsicherheitskontrollen als hoheitliche Aufgaben nach § 5 LuftSiG wahrzunehmen. Die Beliehenen unterliegen der Aufsicht des Auftraggebers. se Le Die Aufhebung und das Ruhen der Beleihung sind in Nr. 4 der Richtlinien über die Anforderungen an Luftsicherheitsassistenten zum Vollzug des § 5 LuftSiG auf deutschen Flughäfen geregelt. fa Das beauftragte Unternehmen verpflichtet sich, für die vertraglichen Aufgaben nur wirksam beliehene Luftsicherheitsassistenten/-innen einzusetzen und die in den Richtlinien über die Anforderungen an Luftsicherheitsassistenten zum Vollzug des § 5 LuftSiG auf deutschen Flughäfen festgelegten Bedingungen zu erfüllen. 1.3.1 Allgemeines un ss 1.3 Aufsicht über das einzusetzende Personal g Die Aufsicht über die Luftsicherheitskontrollen führt der Auftraggeber als Luftsicherheitsbehörde des Landes Schleswig-Holstein (§ 5 LuftSiG) durch. Das entbindet das zu beauftragende Unternehmen jedoch nicht von seiner Pflicht, die ordnungsgemäße Arbeit der Mitarbeiter vor Ort zu beaufsichtigen, für einen ordnungsgemäßen Arbeitsablauf zu sorgen und ein entsprechendes Qualitätsmanagement sicherzustellen. Die verantwortliche Person im Rahmen der internen Fachaufsichten ist der Luftsicherheitsbehörde namentlich zu benennen. Die Protokolle über die geleisteten Qualitätskontrollmaßnahmen sind am Ende eines Monats vorzulegen. Der Auftraggeber ist dem Auftragnehmer gegenüber im Rahmen der ihnen nach § 5 LuftSiG obliegenden Aufsicht berechtigt, jederzeit fachliche Weisungen zur Aufgabenerfüllung zu erteilen. Das Weisungsrecht wird vorrangig gegenüber solchen Mitarbeitern des Auftragnehmers ausgeübt, die Leitungsfunktionen wahrnehmen. Weisungen des Auftraggebers in operative Organisationseinheiten hinein erfolgen nur, wenn dies zur Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr erforderlich ist. Weisungen vom Auftraggeber haben Vorrang vor Weisungen des Führungspersonals des Auftragnehmers. Seite 4 von 9 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? 1.3.2 Dienstanweisung Mit den Angebotsunterlagen ist vom Auftragnehmer der Entwurf einer Dienstanweisung vorzulegen. Diese wird nach Abstimmung und Genehmigung durch den Auftraggeber Vertragsbestandteil. Die Dienstanweisung ist nach Zuschlagserteilung bei Bedarf in Abstimmung mit dem Auftraggeber fortzuschreiben. Der Entwurf der Dienstanweisung ist nach den aktuellen EU-Vorschriften sowie nach dem Luftsicherheitsgesetz bestehenden Rechtsverordnungen und sonstigen Vorgaben des BMI aufzubauen. Die einzelnen Kontrollmaßnahmen - regelmäßig sind dies Personen-, und Gepäckkontrollen sowie ggf. die Kontrolle von Luftfracht - sind entsprechend der abgestimmten Dienstanweisung sowie der örtlichen Weisungslage durch die Luftsicherheitsassistenten/-innen auszuführen. Jeder Luftsicherheitsassistent / jede Luftsicherheitsassistentin des beauftragten Unternehmens ist darauf zu verpflichten, nach der abgestimmten Dienstanweisung zu arbeiten bzw. sich danach zu verhalten. 1.3.3 Sicherheitstests ss fa se Le Die abgestimmte Dienstanweisung sowie sonstige Anweisungen und Anordnungen des Bundesministeriums des Innern oder des Auftraggebers, die auch für die Luftsicherheitsassistenten/-innen gelten, sind in einem Informationsordner zusammenzustellen und in den Diensträumen des Fluggastkontrolldienstes auszulegen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fluggastkontrolldienst haben mindestens halbjährlich bzw. aus aktuellem Anlass den Inhalt der im Ordner gesammelten Anweisungen / Anordnungen zur Kenntnis zu nehmen und dieses durch Unterschriftsleistung zu bestätigen. g un Der Auftraggeber oder eine von ihr beauftragte Stelle führt im Rahmen der Aufsicht unangekündigte Sicherheitstests durch. In Abhängigkeit von deren Ergebnis kann der Auftraggeber verlangen, dass einzelne Kontrollkräfte nachgeschult werden. Bei negativen Ergebnissen von Sicherheitstests oder bei Feststellung von groben Pflichtverletzungen haben die Mitarbeiter der Luftsicherheitsbehörde das Recht, Luftsicherheitsassistenten sofort vom Arbeitsplatz zu verweisen. Im Rahmen der Aufsicht festgestellte Mängel sind unverzüglich abzustellen. 1.3.4 Berichterstattung Festgestellte gefährliche Gegenstände, Schadensfälle bei der Fluggast - und Gepäckkontrolle, Beschwerden bzw. Hinweise zur Luftsicherheitskontrolle sowie besondere Kontrollfeststellungen sind durch die Luftsicherheitsassistenten/ -innen entsprechend den Festlegungen in den örtlichen Dienstanweisungen schriftlich nachzuweisen. Die Auftragnehmerin ist darüber hinaus verpflichtet, die bei den Sicherheitskontrollen festgestellten gefährlichen Gegenstände statistisch zu erfassen und die statistischen Erhebungsbögen nach den Vorgaben des BMI dem Auftraggeber bis zum 5. eines jeden Monats vorzulegen. Seite 5 von 9 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? 1.4 Ausstattung und Besetzung der Kontrollstellen an den Flughäfen 1.4.1 Ausstattung Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Geräte für die Ausstattung der Kontrollstellen zur Verfügung und übernimmt die Wartungs- und Reparaturkosten. 1.4.1.1 Ausstattung Flughafen Westerland auf Sylt Personen -und Handgepäckkontrollen: Reisegepäckkontrollen: fa se Le • 1 Kontrollstelle mit 2 Handgepäckprüfanlagen, davon 2 LEDS a-Tix Flüssigkeitsscanner • 1 Sicherheitsscanner QPS-200 • 2 Flüssigkeitssprengstoffspürgerät CEIA (EMA) • 1 Sprengstoffspürgerät (EGIS) • 6 Handsonden un 1.4.2 Besetzung ss • 1 Reisegepäckprüfanlage HS 6040i • 1 Sperrgepäckprüfanlage HS 130100 T • 1 Sprengstoffspürgerät (EGIS) g Die Personalstärke pro Kontrollstelle ist gemäß den Vorgaben des BMI (Anlage 5, NLSP Anlage F, Stand 12.Dezember 2012) im Regelfall mit 8 Kontrollkräften incl. Einleger/Supervisor und Reisegepäckkontrolle einzuhalten. Bei Inbetriebnahme einer zweiten Kontrolllinie erweitert sich der Personalbedarf um zusätzlich 3 Luftsicherheitsassistenten. Für den Flughafen Sylt ist die Kontrollstelle jeweils bei bis zu 100 Passagiersitzplätzen eine Stunde vor dem geplanten Abflug mit einer Kontrolllinie in Betrieb zu nehmen. Bei mehr als 100 Passagiersitzplätzen ist die Kontrollstelle grundsätzlich zwei Stunden vor dem geplanten Abflug mit einer Kontrollstraße in Betrieb zu nehmen. Bei gleichzeitiger Abfertigung von mehreren Luftfahrzeugen sind je nach Bedarf weitere Kontrolllinie in Betrieb zu nehmen. Einzelheiten sind entsprechend der gültigen Flugpläne mit der Luftsicherheitsbehörde vorher abzustimmen. Bei der Abwicklung der Personenkontrollen ist sicherzustellen, dass genügend weibliche und männliche Luftsicherheitsassistenten zur Wahrnehmung der Aufgaben und Gewährleistung einer gleichgeschlechtlichen Kontrolle zur Verfügung stehen. Der/die Mitarbeiter sind nach Beendigung der Reisegepäckkontrolle bei der Personen- und Handgepäckkontrolle als Verstärkung einzusetzen. Die Seite 6 von 9 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Reisegepäckkontrolle beginnt entsprechend der Zeiten der Personen- und Handgepäckkontrolle. Bei einem eventuellen Vorabend-Check-in soll die Öffnungszeit der Kontrollstelle 1 Stunde betragen und mit 1 Luftsicherheitsassistenten/in besetzt werden. Die Personalstärke und die vorgegebenen Zeiten können jederzeit durch den Auftraggeber den aktuellen Erfordernissen angepasst werden. Sollte durch nicht vorhersehbare Umstände im Einzelfall der Einsatz von mehr Personal als vorgesehen für die Personen- und Handgepäckkontrolle sowie die Reisegepäckkontrolle erforderlich sein, kann der Stations-/Schichtleiter den Einsatz weiteren Personals ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber veranlassen. Die Begründung dafür ist der monatlichen Abrechnung beizufügen. 1.5 Weiteres Personal se Le Die Auftragnehmerin muss einen Strahlenschutzbeauftragten für die zu nutzende Röntgentechnik benennen, der entsprechend der jeweiligen Rechtvorschriften ausgebildet ist. 1.6 Anforderungen an das ausführende Unternehmen fa Die Durchführung der dem Auftragnehmer obliegenden Leistungen erfordert ein besonders hohes Maß an Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. ss Vom Unternehmen werden daher insbesondere gefordert: g un seriöse Mitarbeiterauswahl, qualifizierte Dienstaufsicht über die Mitarbeiter geringe Personalfluktuation in den ausgeschriebenen Objekten auftragnehmerinterne Fortbildungen nach den aktuellen Richtlinien des BMI Ausstattung der Mitarbeiter mit Dienstbekleidung und geeigneten Diensthandschuhen Qualifizierte Ausbilder, die von der Luftsicherheitsbehörde anerkannt werden 2 Leistungsumfang / flughafenspezifische Daten: Flugpläne, Fluggastzahlen und Jahresstunden (Stand: Juli 2016) 2.1 Flughafen Sylt (siehe Anlage 6 Flugplan Westerland auf Sylt) Da die Durchführung der Flüge in Westerland sehr stark saisonabhängig ist, wird auf die anliegende Aufstellung verwiesen. Die aktuelle Entwicklung mit lässt auch im Jahr 2016 ein Verkehrsaufkommen wie im Jahr 2015 erwarten. Seite 7 von 9 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? 2.1.1 Fluggastzahlen 2012: 72.439 2013: 73.156 2014: 71.933 2015: 67.336 2.1.2 Geleistete Jahresstunden 2012: 8182,25 2013: 15.891,50 2015: 17331,25 se Le 2014: 15.141,25 ss fa Als Anlage 7 ist eine Aufstellung beigefügt, aus der sich die monatliche Verteilung der Personalstunden ergibt. 2.2 Die Berechnung des Jahres-Personenstunden-Kontingentes un g Die Berechnung des Jahres-Personenstunden-Kontingentes legt die Grundzeit der Wahrnehmung der Aufgaben nach § 5 LuftSiG zugrunde. Dazu zählt die unmittelbar für die Aufgabenwahrnehmung notwendige Arbeitszeit aktiv geleistete Zeiten für die Durchsuchung von Fluggästen und mitgeführtem Gepäck, einschließlich der gegenseitigen Kontrolle der Luftsicherheitsassistenten und der Absuche von Nahbereichen sachliche Verteilzeit, d. h. Zeiten für Besprechungen und Rücksprachen in allgemeinen dienstlichen Angelegenheiten, allgemeine Rüstzeiten (tägliches Einrichten und Aufräumen des Arbeitsplatzes, Vorbereitung technischer Arbeitsmittel) Zeit für Maßnahmen der unternehmenseigenen Qualitätskontrolle am Flughafen. Nicht berücksichtigt ist die persönliche Verteilzeit, d. h. Zeiten für Aus- und Fortbildung, Besprechungen und Rücksprachen in persönlichen Angelegenheiten sowie für persönliche Verrichtungen und Erholungs- und Entspannungszeiten, Wegezeiten bis zum Dienstantritt bzw. zur Arbeitsaufnahme an den Kontrollstellen. Seite 8 von 9 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Die Anzahl des tatsächlich zu leistenden Jahres-Personenstunden-Kontingentes ist variabel und abhängig von dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen und Abweichungen vom jeweiligen Flugplan. Insbesondere der Wegfall oder die Neuaufnahme einer Destination oder Einstellung bzw. Verminderung der Anzahl der Flüge bei einigen Verbindungen führt zu Veränderungen in der Passagierzahl. Auf solche Veränderungen muss der Auftragnehmer vorbereitet sein. 2.3 Verfahren zum Abruf der Personenstunden se Le Um saisonbedingte Schwankungen des Fluggastaufkommens bei der Bedarfsberechnung zu berücksichtigen, ermittelt der Auftragnehmer auf der Grundlage einer retrograden Betrachtung von Verkehrsprognose und tatsächlichem Verkehrsaufkommen der vorangegangenen Jahre das voraussichtliche JahresPersonenstunden-Kontingent für das Folgejahr. Bei der Ermittlung der voraussichtlich anfallenden Kontrollstunden ist insbesondere zu berücksichtigen: fa un ss Sommer-/Winterflugplan Verkehrsprognose Erfahrungswerte der zurückliegenden Jahre, bekannte Neubau-/ Erweiterungsmaßnahmen g Die Luftsicherheitsbehörde teilt alle ihr bekannten Faktoren, die zu einer Änderung der zu erwartenden Fluggastkontrollen führen können, unverzüglich dem Auftragnehmer mit. Der Auftragnehmer leistet die Kontrollstunden aufgrund der Anforderung des Auftraggebers. Unvorhergesehene zusätzliche Leistungen sind unverzüglich anzufordern. Verlängerter Aufwand für Kontrollen aufgrund Verspätungen von Flügen sind keine unvorhergesehenen Leistungen in diesem Sinne. Stand: 01.07.2016 Seite 9 von 9 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Leistungsverzeichnis/Preisblatt Pos-Nr. 1 2 3 4 Beschreibung Menge Stundenverrechnungssätze netto pro Kontrollkraft einschließlich aller Nebenkosten gemäß Leistungsbeschreibung Stundenverrechnungssatz Tagesdienst Stundenverrechnungssatz Nachtdienst Stundenverrechnungssatz Sonntagsdienst Stundenverrechnungssatz Feiertagsdienst Gesamtpreis netto St St St St 1 1 1 1 Le Einzelpreis netto ME - - € Gesamtsumme ohne Nachlass netto Preisnachlass auf die Abrechnungssumme in % se fa € € € € Preisnachlass in € - € Gesamtsumme unter Berücksichtigung des Nachlasses 19% Umsatzsteuer - € - € Gesamtsumme brutto ss un - € g *Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Schleswig-Holsteinische Landesregierung eine Erhöhung des vergaberechtlichen Mindestlohns zum 01.02.2017 plant. Die erforderlichen hinterlegten Felder sind auszufüllen! Hinweis! Das Ausführen von Makros muss aktiviert sein, da die Inhalte sonst beim Speichern verloren gehen. Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? g un ss fa se Le Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? g un ss fa se Le Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? g un ss fa se Le Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? g un ss fa se Le Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? g un ss fa se Le Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit von 11.2.7 nach 11.2.6 5 von 11.2.7 nach 11.2.3.10 2 von 11.2.7 nach 11.2.3.9 2 von 11.2.6 nach 11.2.3.10 4 von 11.2.6 nach 11.2.3.9 3 von 11.2.6 nach 11.2.3.8 3 von 11.2.6 nach 11.2.3.7 24 mT 20 oT von 11.2.5 nach 11.2.4 3 von 11.2.5 nach 11.2.3.10 3 von 11.2.5 nach 11.2.3.9 4 von 11.2.4 nach 11.2.5 9 von 11.2.3.10 nach 11.2.3.9 69 von 11.2.3.9 nach 11.2.3.10 von 11.2.3.7 nach 11.2.3.7 m. FlgHAusw 16 von 11.2.3.3 nach 11.2.3.2 von 11.2.3.6 nach 11.2.3.6 m. FlgHAusw 2 2 2 3 3 4 4 2 x x x x 4 x x x x 5 x x x x x x x x x x d x x Grundmodul e x x Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter Grundmodul denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten Kenntnis der Meldeverfahren Grundmodul f x x g x x Grundmodul j x x Grundmodul k x x Verbundmodul 1 x Le Verbundmodul 1 x x x x x x x x x x Verbundmodul 1 x x Verbundmodul 1 x x Verbundmodul 1 x x x x x x x x 6 2 1 se x Verbundmodul 1 Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Verbundmodul 1 Gegenstände Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung Verbundmodul 1 oder Kontrollverfahren Verbundmodul 1 Kenntnis der Techniken für Durchsuchungen von Hand Verbundmodul 2 x x x x x x x x Verbundmodul 3 x x x x x Verbundmodul 3 Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter Verbundmodul 4 denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten Kenntnis der Meldeverfahren Verbundmodul 5 x x x x x x x x x x x x x x x Verbundmodul 5 Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände Verbundmodul 7 h x x Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle Verbundmodul 7 i x x x x Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung Verbundmodul 7 oder Kontrollverfahren Spezialmodul 1a Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit Spezialmodul 1a a x b x Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen Kenntnis der Verfahren für Zugangskontrollen Spezialmodul 1a c x Spezialmodul 1a d x Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise Spezialmodul 1a e x Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter Spezialmodul 1a denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten Kenntnis der Meldeverfahren Spezialmodul 1a f x g x Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle Spezialmodul 1a Kenntnis der Sofortmaßnahmen Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände Spezialmodul 1a i x 4 13 un g x x x Spezialmodul 1a j x Spezialmodul 1a h x Spezialmodul 1a x Spezialmodul 1a x 3 mT 6 oT 15 mT 0 oT 3 1 1 1 Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände/auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle Kenntnis der Sofortmaßnahmen x 10 ss Verbundmodul 3 Verbundmodul 6 2 3 fa Fähigkeit zur Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung Version 3.1 - 9. Mai 2016 5 a Grundmodul Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände 20 mT 16 oT b Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise Kenntnis der Sofortmaßnahmen Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften von 11.2.3.2 nach 11.2.3.3 11.2.7 2 von 11.2.3.1b nach 11.2.3.4 4 von 11.2.3.1b nach 11.2.3.1a 6 36 34 11.2.6 11.2.5 11.2.4 11.2.3.10 11.2.3.8 11.2.3.9 6 Grundmodul c Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten 4 UE Grundmodul Grundmodul Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften 11.2.3.7 100 mT 76 mT 4 oF 4 oF 40 27 64 oT 42 oT 7 mF 7 mF Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen Kenntnis der Verfahren für Zugangskontrollen Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren 11.2.3.6 11.2.3.5 11.2.3.4 11.2.3.3 11.2.3.2 11.2.3.1b 266 197 von 11.2.3.1a nach 11.2.3.1b GesamtUnterrichtseinheiten von 11.2.3.1 nach 11.2.3.5 Stand: 9. Mai 2016, Version 3.1 von 11.2.3.1 nach 11.2.3.3 Art Umschulungen von 11.2.3.1 nach 11.2.3.2 Thema 11.2.3.1a 11.2.2 11.2.3 Tätigkeitsspezifische Schulung von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? 1 1 8 266 Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren Spezialmodul 1a zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen Spezialmodul 1a x Spezialmodul 1a Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung Spezialmodul 1a oder Kontrollverfahren Spezialmodul 1a Kenntnis der Techniken für Durchsuchungen von Hand x Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten Spezialmodul 1a x Spezialmodul 1a x Spezialmodul 1a x Spezialmodul 1a Fähigkeit zur Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Spezialmodul 1a Bilder Spezialmodul 1a praktische Einweisung x Kenntnis der Ausnahmen von Kontrollen und besonderer Sicherheitsverfahren Kenntnis der Schutzanforderungen für aufgegebenes Gepäck k x x x x x Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit Spezialmodul 1b a x Spezialmodul 1b b x Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen Kenntnis der Verfahren für Zugangskontrollen Spezialmodul 1b c x Spezialmodul 1b d x Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise Spezialmodul 1b e x Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter Spezialmodul 1b denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten Kenntnis der Meldeverfahren Spezialmodul 1b f x g x Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände Spezialmodul 1b h x Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle Spezialmodul 1b Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren Spezialmodul 1b i j Spezialmodul 1b k x x x Spezialmodul 1b x Spezialmodul 1b x Spezialmodul 1b x Spezialmodul 1b x Spezialmodul 1b x Spezialmodul 1b Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Spezialmodul 1b Gegenstände Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung Spezialmodul 1b oder Kontrollverfahren Spezialmodul 1b Kenntnis der Techniken für Durchsuchungen von Hand x Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten Spezialmodul 1b x Spezialmodul 1b Fähigkeit zur Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Spezialmodul 1b Bilder Spezialmodul 1b praktische Einweisung x Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren Kenntnis der Sofortmaßnahmen zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen Kenntnis der Ausnahmen von Kontrollen und besonderer Sicherheitsverfahren Kenntnis der Schutzanforderungen für aufgegebenes Gepäck 197 Le se x x x x x Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände Spezialmodul 2 x Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände Spezialmodul 2 x Spezialmodul 2 Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post Kenntnis der Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Spezialmodul 2 Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren Spezialmodul 2 Kenntnis der jeweiligen Kontrollmethoden für die verschiedenen Arten von Fracht und Post Spezialmodul 2 Kenntnis der Beförderungsanforderungen x Spezialmodul 2 x Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder x un g x Spezialmodul 3 x Spezialmodul 3 x Kenntnis der Beförderungsanforderungen Fähigkeit zur Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder Spezialmodul 3 x Spezialmodul 3 x Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände Spezialmodul 4 Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle Spezialmodul 4 Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände Spezialmodul 4 x Kenntnis der Sofortmaßnahmen Spezialmodul 4 x Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände Spezialmodul 4 h i 20 mT 0 oT 4 6 x x x h Spezialmodul 5 3 5 3 4 12 mT 8 oT 2 20 mT 0 oT 5 Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände Kenntnis der Verfahren für Streifengänge, das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten ss x Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände Spezialmodul 5 fa 1 2 1 x x Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle Spezialmodul 5 zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für Zugangskontrollen, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Zugangskontrollsysteme Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Flughafenausweise und Fahrzeugausweise, die zum Zugang zu den Bereichen der Luftseite berechtigen, sowie Fähigkeit, diese Zulassungen zu erkennen Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände Spezialmodul 5 x 1 Spezialmodul 5 x 1 Spezialmodul 5 x Spezialmodul 5 x Spezialmodul 6 x Kenntnis der Rechtsvorschriften für Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchungen Spezialmodul 6 x Kenntnis der Konfiguration des/der Luftfahrzeugtyp(en), an dem/denen die Person die Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchungen durchzuführen hat Spezialmodul 6 x Version 3.1 - 9. Mai 2016 i x Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? 3 3 Fähigkeit zur Durchführung von Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchungen mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände Spezialmodul 6 x Spezialmodul 6 x Kenntnis der Verfahren für die Sicherung der Luftfahrzeuge und die Verhinderung des unbefugten Zugangs zu ihnen Spezialmodul 7 x Kenntnis der Verfahren zum Versiegeln von Luftfahrzeugen, wenn anwendbar Spezialmodul 7 x Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter Spezialmodul 7 denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Flughafenausweise Spezialmodul 7 x 3 x Kenntnis der Anforderungen und Techniken für die Zuordnung von Fluggästen und Gepäck Spezialmodul 8 x Kenntnis der Schutzanforderungen für Material von Luftfahrtunternehmen, das für die Abfertigung von Fluggästen und Gepäck verwendet wird Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post Spezialmodul 8 x Spezialmodul 9 x Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände Spezialmodul 9 x Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände Spezialmodul 9 x Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar Spezialmodul 9 x Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände Spezialmodul 10 x Spezialmodul 10 x Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände Spezialmodul 10 x Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar Spezialmodul 10 x Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände Kenntnis der Sofortmaßnahmen Spezialmodul 11 x Spezialmodul 11 x Kenntnis der Aufsichtsaufgaben 1 3 3 8 Spezialmodul 11 x Fähigkeit zur Betreuung und Schulung am Arbeitsplatz und zur Motivation anderer Spezialmodul 11 x Kenntnisse in Techniken der Konfliktbewältigung Spezialmodul 11 x Kenntnis der internen Qualitätskontrolle Spezialmodul 11 x Fähigkeit zur Motivation anderer Spezialmodul 12 x Spezialmodul 12 Kenntnisse der internen, nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Qualitätskontrolle Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für die Fahrzeugkontrolle, einschließlich Spezialmodul 13 Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren Kenntnis der Techniken für Fahrzeugkontrollen Spezialmodul 13 x Fähigkeit zur Durchführung von Fahrzeugkontrollen mit ausreichender Spezialmodul 13 Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für die Fahrzeugkontrolle, einschließlich Spezialmodul 13 Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren (Kombianteil aus 11.2.3.4) Le x x 1 2 se x x Kenntnis der Techniken für Fahrzeugkontrollen Spezialmodul 13 (Kombianteil aus 11.2.3.4) x Fähigkeit zur Durchführung von Fahrzeugkontrollen mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post Spezialmodul 13 (Kombianteil aus 11.2.3.4) x Spezialmodul 14 (Kombianteil aus 11.2.3.9) x Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände Spezialmodul 14 (Kombianteil aus 11.2.3.9) x Kennnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar Spezialmodul 14 (Kombianteil aus 11.2.3.9) x Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen Spezialmodul 15 (Kombianteil aus 11.2.3.10) Spezialmodul 16 (Kombianteil aus 11.2.3.3) Kenntnis der Beförderungsanforderungen 6 6 fa 1 x 2 ss 6 un 2 g 2 x 2 Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten Kenntnis der Verfahren für Streifengänge, das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten Spezialmodul 16 (Kombianteil aus 11.2.3.3) x 3 Spezialmodul 17 (Kombianteil aus 11.2.3.5) x 1 Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für Zugangskontrollen, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren Spezialmodul 17 (Kombianteil aus 11.2.3.5) x 1 Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Zugangskontrollsysteme Spezialmodul 17 (Kombianteil aus 11.2.3.5) x Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Flughafenausweise und Fahrzeugausweise, die zum Zugang zu den Bereichen der Luftseite berechtigen, sowie Fähigkeit, diese Zulassungen zu erkennen Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen Spezialmodul 17 (Kombianteil aus 11.2.3.5) x x Spezialmodul 18 (Kombianteil aus 11.2.3.10) Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände Spezialmodul 18 (Kombianteil aus 11.2.3.10) Kennnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar Spezialmodul 18 (Kombianteil aus 11.2.3.10) Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren Spezialmodul 19 Kenntnisse über die Zugangskontrolle und die einschlägigen Kontrollverfahren Spezialmodul 19 Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Flughafenausweise Spezialmodul 19 Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen Spezialmodul 20 (Kombianteil mit Flughafenausweis) Spezialmodul 20 (Kombianteil Flughafenausweis) Spezialmodul 20 (Kombianteil Flughafenausweis) Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen Version 3.1 - 9. Mai 2016 2 x x x x x x x x Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Kenntnis über die Zugangskontrollen und die einschlägigen Kontrollverfahren Spezialmodul 20 (Kombianteil Flughafenausweis) Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren Spezialmodul 20 (Kombianteil Flughafenausweis) Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Flughafenausweise Spezialmodul 20 (Kombianteil Flughafenausweis) Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Spezialmodul 21 Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen (Kombianteil Flughafenausweis) Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften Spezialmodul 21 (Kombianteil Flughafenausweis) Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Spezialmodul 21 Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen (Kombianteil durchführen Flughafenausweis) Kenntnis über die Zugangskontrollen und die einschlägigen Kontrollverfahren Spezialmodul 21 (Kombianteil Flughafenausweis) Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren Spezialmodul 21 (Kombianteil Flughafenausweis) Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post Umschulungsmodul 1 x x x x x x x x x Kenntnis der Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Umschulungsmodul 1 Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren Kenntnis der jeweiligen Kontrollmethoden für die verschiedenen Arten von Fracht Umschulungsmodul 1 und Post Kenntnis der Beförderungsanforderungen Umschulungsmodul 1 x Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände Umschulungsmodul 1 x Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Umschulungsmodul 1 Bilder x 2 4 x x 2 12 mT 8 oT 2 3 Kenntnis der Beförderungsanforderungen Umschulungsmodul 2 x Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten Umschulungsmodul 2 x Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände Umschulungsmodul 3 x Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände Umschulungsmodul 3 x Kenntnis der Beförderungsanforderungen Umschulungsmodul 3 Umschulungsmodul 3 Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Umschulungsmodul 4 Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände Umschulungsmodul 4 Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände Umschulungsmodul 4 Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar Umschulungsmodul 4 Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post Umschulungsmodul 5 Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände Umschulungsmodul 5 Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände Umschulungsmodul 5 Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar Umschulungsmodul 5 Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter Umschulungsmodul 6 denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten Kenntnis der Sofortmaßnahmen Umschulungsmodul 6 Le 1 1 1 1 x x se x 3 x x fa x x 3 ss x x x x un Kenntnis der Verfahren für die Sicherung der Luftfahrzeuge und die Verhinderung des unbefugten Zugangs zu ihnen Kenntnis der Verfahren zum Versiegeln von Luftfahrzeugen, wenn anwendbar Umschulungsmodul 6 Kenntnis der Sofortmaßnahmen Umschulungsmodul 7 Kenntnis der Anforderungen und Techniken für die Zuordnung von Fluggästen und Gepäck Kenntnis der Schutzanforderungen für Material von Luftfahrtunternehmen, das für die Abfertigung von Fluggästen und Gepäck verwendet wird Kenntnis der Verfahren für Streifengänge, das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten Umschulungsmodul 7 Umschulungsmodul 8 x Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für Zugangskontrollen, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Zugangskontrollsysteme Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Flughafenausweise und Fahrzeugausweise, die zum Zugang zu den Bereichen der Luftseite berechtigen, sowie Fähigkeit, diese Zulassungen zu erkennen Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post Umschulungsmodul 8 x Umschulungsmodul 8 x Umschulungsmodul 8 x Umschulungsmodul 6 Umschulungsmodul 7 2 x x g x x 2 x x 2 Umschulungsmodul 9 x Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter Umschulungsmodul 9 denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände Umschulungsmodul 9 x Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände Umschulungsmodul 9 x Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar Umschulungsmodul 9 x Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände Umschulungsmodul 10 x Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände Umschulungsmodul 10 x Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter Umschulungsmodul 10 denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar Umschulungsmodul 10 x 4 x 4 x Umschulungsmodul 10 x Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post Umschulungsmodul 11 x Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände Umschulungsmodul 11 x Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar Umschulungsmodul 11 x Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Flughafenausweise Umschulungsmodul 12 x Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren Umschulungsmodul 12 x Kenntnis über die Zugangskontrolle und die einschlägigen Kontrollverfahren Umschulungsmodul 12 Fähigkeit zur Motivation anderer Umschulungsmodul 13 x Kenntnisse der internen, nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Qualitätskontrolle Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände Kenntnis der Sofortmaßnahmen Umschulungsmodul 13 x Version 3.1 - 9. Mai 2016 2 x 4 Umschulungsmodul 14 x Umschulungsmodul 14 x Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? 2 5 5 Kenntnis der Aufsichtsaufgaben Umschulungsmodul 14 x Fähigkeit zur Betreuung und Schulung am Arbeitsplatz und zur Motivation anderer Umschulungsmodul 14 x Kenntnisse in Techniken der Konfliktbewältigung Umschulungsmodul 14 x Kenntnis der internen Qualitätskontrolle Umschulungsmodul 14 Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände Umschulungsmodul 15 x Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände Umschulungsmodul 15 x Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post Umschulungsmodul 15 x Kenntnis der Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Umschulungsmodul 15 Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren Kenntnis der jeweiligen Kontrollmethoden für die verschiedenen Arten von Fracht Umschulungsmodul 15 und Post Kenntnis der Beförderungsanforderungen Umschulungsmodul 15 x Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Umschulungsmodul 15 Bilder Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände Umschulungsmodul 16 Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände Umschulungsmodul 16 Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände Umschulungsmodul 18 Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren Umschulungsmodul 18 zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen Kenntnis der Ausnahmen von Kontrollen und besonderer Sicherheitsverfahren Umschulungsmodul 18 Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände Umschulungsmodul 18 Umschulungsmodul 18 Umschulungsmodul 18 Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung Umschulungsmodul 18 oder Kontrollverfahren Kenntnis der Techniken für Durchsuchungen von Hand Umschulungsmodul 18 Umschulungsmodul 18 Umschulungsmodul 18 Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter Umschulungsmodul 19 denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post Umschulungsmodul 19 Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände Umschulungsmodul 19 Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände Umschulungsmodul 19 Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar Umschulungsmodul 19 Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter Umschulungsmodul 20 denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Umschulungsmodul 20 Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände Umschulungsmodul 20 Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände Umschulungsmodul 20 Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar Umschulungsmodul 20 Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für die Fahrzeugkontrolle, einschließlich Umschulungsmodul 21 Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren Kenntnis der Techniken für Fahrzeugkontrollen Umschulungsmodul 21 Fähigkeit zur Durchführung von Fahrzeugkontrollen mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände x x x h 7 x j x x 1 x 2 x 6 x f 69 x h x x j x k x Le x x se x x x fa x x ss x x un x x g Umschulungsmodul 21 x x x x 1 x 2 6 x Umschulungsmodul 22 x Umschulungsmodul 22 x Umschulungsmodul 22 Umschulungsmodul 23 x Umschulungsmodul 23 x Umschulungsmodul 23 x 2 x 3 Umschulungsmodul 23 x Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren Umschulungsmodul 23 x Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Flughafenausweise Umschulungsmodul 23 x Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften Umschulungsmodul 24 x Umschulungsmodul 24 x Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen Kenntnis über die Zugangskontrollen und die einschlägigen Kontrollverfahren Umschulungsmodul 24 x Umschulungsmodul 24 x Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren Umschulungsmodul 24 x Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? 3 x Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar Version 3.1 - 9. Mai 2016 3 x Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen Kenntnis über die Zugangskontrollen und die einschlägigen Kontrollverfahren 24 mT 20 oT x Umschulungsmodul 16 Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für die Fahrzeugkontrolle, einschließlich Umschulungsmodul 17 Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren (Kombianteil aus 11.2.3.4) Kenntnis der Techniken für Fahrzeugkontrollen Umschulungsmodul 17 (Kombianteil aus 11.2.3.4) Umschulungsmodul 17 Fähigkeit zur Durchführung von Fahrzeugkontrollen mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände (Kombianteil aus 11.2.3.4) hinreichend zu gewährleisten Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter Umschulungsmodul 18 denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände Umschulungsmodul 18 Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten praktische Einweisung x 3 Link Thema Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen Kenntnis der Verfahren für Zugangskontrollen Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise Art 11.2.2 Unterrichtseinheiten Link Grundmodul 11.2.3.4/11.2.3.5/11.2.4/11.2.5 a Grundmodul 11.2.3.4/11.2.3.5/11.2.4/11.2.5 b Grundmodul Grundmodul 11.2.3.4/11.2.3.5/11.2.4/11.2.5 11.2.3.4/11.2.3.5/11.2.4/11.2.5 c d Grundmodul 11.2.3.4/11.2.3.5/11.2.4/11.2.5 e 11.2.3.4/11.2.3.5/11.2.4/11.2.5 11.2.3.4/11.2.3.5/11.2.4/11.2.5 f g Aufteilung Themenkomplexe 20 4 5 Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten Grundmodul Kenntnis der Meldeverfahren Grundmodul Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Grundmodul Niveau der Sicherheit Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren Fähigkeit zur Motivation anderer Kenntnisse der internen, nationalen, unionsweiten und internationalen Qualitätskontrolle Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar Personengruppe Le se fa Grundmodul Verbundmodul 7 ss 11.2.3.4/11.2.3.5/11.2.4/11.2.5 6 2 1 j 2 un 11.2.3.4/11.2.3.5/11.2.4/11.2.5 11.2.4/11.2.5 Verbundmodul 7 11.2.4/11.2.5 Verbundmodul 7 Spezialmodul 12 11.2.4/11.2.5 11.2.5 Spezialmodul 12 11.2.5 Spezialmodul 14 (Kombianteil aus 11.2.3.9) 11.2.5 Spezialmodul 14 (Kombianteil aus 11.2.3.9) 11.2.5 Spezialmodul 14 (Kombianteil aus 11.2.3.9) 11.2.5 g k Link 8 8 Link 6 6 Link 2 2 h i Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Version 3.1 - 9. Mai 2016 Link Thema Art Personengruppe 11.2.2 Unterrichtseinheiten Link Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen Spezialmodul 18 (Kombianteil aus 11.2.3.10) Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände Spezialmodul 18 (Kombianteil aus 11.2.3.10) Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn Spezialmodul 18 (Kombianteil aus 11.2.3.10) anwendbar Le se 11.2.5 11.2.5 fa 11.2.5 ss un g Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Version 3.1 - 9. Mai 2016 Aufteilung Themenkomplexe 2 2 "Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten und gemeldet werden sollten" Thema Ziel Inhalt Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von situationsbezogenes richtiges Verhalten beim Verhaltensregeln beim Antreffen verdächtiger Personen Personen und der Umstände, unter denen Antreffen verdächtiger Personen Kenntnis der sogenannten „JedermannRechtliche Voraussetzungen unter denen Personen Personen angehalten und gemeldet werden Rechte“ angehalten und gemeldet werden dürfen sollten • Festnahmerecht gem. § 127 Abs. 1 StPO • Selbsthilferecht gem. §§ 229, 230 BGB (einschl. Selbstschutz-Verhaltensgrundsätze) • Notwehr gem. § 32 StGB, § 227 BGB Le se fa ss un g Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis über frühere, unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen" Thema Ziel Inhalt Historischer Überblick Kenntnis der historischen Entwicklung der Entwicklung der Bedrohung des zivilen Luftverkehrs durch Angriffe auf den Luftverkehr mit maßgeblichen den Terrorismus Beispielen und deren Auswirkungen beispielhafte Aufzählung: • Anschlag auf Luftfahrzeug der PanAm über Lockerbie (1988) • Anschläge des 11. September 2001 in den USA • Schuhbomber Dezember 2001 • Unterhosenbomber Dezember 2009 • Jemenpakete • aktuelle Vorkommnisse (weiteres: siehe Lagebild Luftsicherheit) Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs Le Kenntnis der Motive für Anschläge (Warum ist • Prestige und hoher Symbolwert des Luftfahrzeugs. bzw. die Zivilluftfahrt ein attraktives Angriffsziel) der Luftfahrtunternehmen in Bezug auf einen bestimmten Staat • Starker Druck auf Regierungen und Behörden – Symbolwirkung • Große Anzahl von Betroffenen und Opfern • kleiner Aufwand, großer Schaden • Fluggäste und Angehörige verschiedener Nationalitäten sind betroffen – Potenzierung des politischen Drucks • hohe Öffentlichkeitswirksamkeit • durch die große Mobilität wird polizeiliches Handeln erschwert se fa ss un g Kenntnis über potentielle Täter/Tätergruppen Tätergruppen, welche eine Bedrohung des zivilen Luftverkehrs darstellen oder darstellen können • Terroristen • Kriminelle • mental gestörte Passagiere • politische oder religiöse Motivierte • Menschen mit Rachegefühlen (z. B. auch entlassene, ehemalige Luftsicherheitskontrollkräfte) Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Kenntnis der Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs im Zusammenhang mit den Luftsicherheitsmaßnahmen Maßnahmen der Sicherheitsbehörden nach Gefährdungsbewertung Kenntnis über aktuelle Bedrohungslagen sowie deren Bewertung und die Anordnung von Maßnahmen durch die Sicherheitsbehörden Le "Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften" Thema Ziel Internationale und nationale Überblick über die die Gesamtheit und Rechtsvorschriften Systematik der Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung se fa ss • Sabotageakte • Entführungen • Terroristische Anschläge • Bombendrohungen • Waffen und Explosivstoffe • aktuelle Bedrohungen Aktuelles Lagebild Terrorismus und Luftsicherheit Aktuelle Bedrohungen und Bewertungen Anordnung von (zusätzlichen) Sicherheitsmaßnahmen Verantwortlichkeiten – Umsetzung besonderer Sicherheitsmaßnahmen Inhalt VO (EG) Nr. 300/2008 VO (EG) Nr. 272/2009 DVO (EU) 2015/1998 zuzüglich weitere VO/andere Vorschriften Luftsicherheitsgesetz Nationales Luftsicherheitsprogramm (NLSP) un g Kenntnisse internationaler Verordnungen und neben einschlägigen EU-Verordnungen und nationalen Vorgaben Vorgaben ICAO-Standards und ECAC-Empfehlungen kennen Kenntnis relevanter Grundrechte Gliederung der Rechtsordnung in öffentliches Recht und Zivilrecht Grundgesetz garantiert den Bürgern Grundrechte z.B. Schutz der Menschenwürde, Art. 1 GG Allgemeine Handlungsfreiheit und allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 I GG Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art 2 II GG "Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren" Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Thema Zuständigkeiten und Struktur der Luftsicherheit Luftsicherheitsmaßnahmen gemäß EUVorschriften und LuftSiG Ziel Kenntnis über die Zuständigkeiten der nationalen an der Luftsicherheit beteiligten Behörden Inhalt Überblick über die Zuständigkeiten und Befugnisse aller Luftsicherheitsbehörden Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden gem. § 5 LuftSiG Luftsicherheitsgesetz verpflichtet • Luftsicherheitsbehörden, § 2 LuftSiG • Flughafenbetreiber, § 8 LuftSiG • Luftfahrtunternehmen, § 9 LuftSiG Beteiligte und Stellen der sicheren Lieferkette kennen (4Säulen-Modell) usw. Kenntnis der Bedeutung der Begriffe Safety „Security“ beschäftigt sich mit der Abwehr von äußeren und Security und deren Unterschiede Gefahren (Beispiele anführen). „Safety“ beschäftigt sich mit der Abwehr sog. betriebsbedingter Gefahren (z.B. technische Mängelbeseitigung). – im Unterschied zu Security Kenntnis der Bedeutung der Begriffe Kontrolle Begriffsbestimmungen gemäß Artikel 3 der VO (EG) Nr. und Sicherheitskontrolle und deren 300/2008 Abgrenzung voneinander Flugplatzbetreiber Überblick über die Zuständigkeiten der Beteiligten der sicheren Lieferkette Luftfahrtunternehmen reglementierte Beauftragte, bekannte Versender, geschäftliche Versender, Transporteure reglementierte Lieferanten für Bordvorräte, bekannte Lieferanten für Bordvorräte bekannte Lieferanten für Flughafenlieferungen Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Sicherheitsbeauftragten bei behördlich zugelassen und und Kompetenzen von benannten Stellen Sicherheitsbeauftragten Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten Zuständigkeiten, Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen und Kompetenzen von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen sowie Befugnisse des Personals bei im Kontrollablauf Kontrollpersonal vorzunehmenden Handlungen Kenntnis der Maßnahmen bei Verstoß gegen Ausweistragepflicht Ausweisordnung Ordnungswidrigkeiten nach LuftSiG lokale Sicherungsmaßnahmen Le se fa ss un g Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände" Thema Ziel Verhalten bei der Entdeckung verbotener Angemessenes situatives Agieren und Gegenstände Reagieren beim Auffinden verbotener Gegenstände Le Inhalt Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen Verhaltensregeln bei der Entdeckung verbotener Gegenstände Erstmaßnahmen beim Auffinden verbotener Gegenstände Folgemaßnahmen wie z.B. • Zugriff Unbefugter ausschließen • ggf. Kontrollstellenbetrieb einstellen • Selbstschutz-Verhaltensgrundsätze beachten "Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren" Thema Ziel Inhalt Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Kenntnis der Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten von Sicherheitsausrüstung (z.B. Kontrolltechnik Einsatzmöglichkeit der Sicherheitsausrüstung Röntgengeräte, Sprengstoffspurendetektoren, und Kontrollverfahren Sprengstoffdetektoren, Sprengstoffspürhunden) in Bezug auf die zu kontrollierenden Gegenstände • Grundkenntnisse über Anwendungsbereiche • Funktionsweise und Einsatz von Sicherheitsausrüstung • verschiedenen Gerätetypen und -formen • Benutzerhandbuch, Funktionsprobe (Funktionstest mittels ECAC-Standard Test Piece) + monatl. Dokumentation • technischer Aufbau der Sicherheitsausrüstung • Bedienelemente der Sicherheitsausrüstung, u.a. Aufbau der Tastatur se fa ss un Kenntnis der Grenzen der Kontrollverfahren und Sicherheitsrüstung g Grenzen der Einsetzbarkeit der Sicherheitsausrüstung z.B. • nicht-metallische Gegenstände • Materialdichte "Dunkelalarm" Grenzen der Kontrollverfahren (z.B. Sichtkontrolle, Durchsuchung von Hand, Röntgengeräte etc.) "Kenntnis der Techniken für Durchsuchungen von Hand" Thema Ziel Inhalt Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Durchsuchung von Hand Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der Durchsuchung von Hand zugelassene Kontrollmethoden gemäß VO (EG) Nr. 272/2009 Anhang Teil A Nr. 2 und Nr. 3 Ertasten und Erkennen aller Gegenstände unabhängig ihres Materials und ihrer Größe Anwendung der Durchsuchung von Hand im Verhältnis zu anderen Kontrollmethoden Dauer des Kontrollvorganges "Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten" Thema Ziel Inhalt Durchführung der Durchsuchung von Hand Anwendung der Durchsuchungstechniken bei Besonderheiten im Rahmen der Kontrolle von der Kontrolle Gegenständen/Verpackungen (schlecht einsehbare Gegenstände, Gegenstände mit vielen Versteckmöglichkeiten, Gegenstände mit unübersichtlichem großem Volumen) Kontrollablauf und Kontrollverfahren systematische, gründliche, manuelle Überprüfung der Sendung inkl. des Inhalts Le se fa ss un "Fähigkeit zur Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung" Thema Ziel Vermittlung der Kenntnisse zur Bedienung Inbetriebnahme der Geräte und Bedienung der Sicherheitsausrüstungen - praktische der verwendeten Sicherheitsausrüstung Durchführung von Kontrollen "Kenntnis der Sofortmaßnahmen" Thema Kenntnis der Sofortmaßnahmen Ziel Kennen situativer Sofortmaßnahmen und richtiges Reagieren g Inhalt z.B. Röntgenanlagen, Sprengstoff-Detektionsgeräte, Sprengstoffspurendetektoren, Metalldetektorausrüstung, Flüssigsprengstoff-Detektoren praktische Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung unter Anleitung Funktionsproben durchführen können Inhalt Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen Reaktionen und Maßnahmen in Bedrohungssituationen Erstmaßnahmen beim Auffinden einer KSBV/USBV Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Kenntnis der Sofortmaßnahmen Kennen situativer Sofortmaßnahmen und richtiges Reagieren Kenntnis der sogenannten "Jedermann"Rechte und Verhaltensregeln beim Antreffen verdächtiger Personen Le se fa ss Meldepflichten/-verfahren (z.B. Meldekette/Notfallplan/wichtige Telefonnummern/ unternehmensinterne Arbeitsanweisungen) • Festnahmerecht gem. § 127 Abs. 1 StPO • Selbsthilferecht gem. §§ 229, 230 BGB • Notwehr gem. § 32 StGB, § 227 BGB un g Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände" Thema Ziel Verhalten bei der Entdeckung Angemessenes situatives Agieren und Reagieren verbotener Gegenstände beim Auffinden verbotener Gegenstände Le se fa zurück zur Übersicht Inhalt Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen Verhaltensregeln bei der Entdeckung verbotener Gegenstände Erstmaßnahmen beim Auffinden verbotener Gegenstände Folgemaßnahmen wie z.B. • Zugriff Unbefugter ausschließen • ggf. Kontrollstellenbetrieb einstellen • Selbstschutz-Verhaltensgrundsätze beachten ss un g Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis über frühere, unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen" Thema Ziel Inhalt Historischer Überblick Kenntnis der historischen Entwicklung der Angriffe auf Entwicklung der Bedrohung des zivilen Luftverkehrs den Luftverkehr mit maßgeblichen Beispielen und durch den Terrorismus deren Auswirkungen beispielhafte Aufzählung: • Anschlag auf Luftfahrzeug der PanAm über Lockerbie (1988) • Anschläge des 11. September 2001 in den USA • Schuhbomber Dezember 2001 • Unterhosenbomber Dezember 2009 • Jemenpakete • aktuelle Vorkommnisse (weiteres: siehe Lagebild Luftsicherheit) Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs Le Kenntnis der Motive für Anschläge (Warum ist die Zivilluftfahrt ein attraktives Angriffsziel) se fa ss un Kenntnis über potentielle Täter/Tätergruppen Kenntnis der Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs im Zusammenhang mit den Luftsicherheitsmaßnahmen g • Prestige und hoher Symbolwert des Luftfahrzeugs. bzw. der Luftfahrtunternehmen in Bezug auf einen bestimmten Staat • Starker Druck auf Regierungen und Behörden – Symbolwirkung • Große Anzahl von Betroffenen und Opfern • kleiner Aufwand, großer Schaden • Fluggäste und Angehörige verschiedener Nationalitäten sind betroffen – Potenzierung des politischen Drucks • hohe Öffentlichkeitswirksamkeit • durch die große Mobilität wird polizeiliches Handeln erschwert Tätergruppen, welche eine Bedrohung des zivilen Luftverkehrs darstellen oder darstellen können • Terroristen • Kriminelle • mental gestörte Passagiere • politische oder religiöse Motivierte • Menschen mit Rachegefühlen (z. B. auch entlassene, ehemalige Luftsicherheitskontrollkräfte) • Sabotageakte • Entführungen • Terroristische Anschläge • Bombendrohungen • Waffen und Explosivstoffe • aktuelle Bedrohungen Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Maßnahmen der Sicherheitsbehörden nach Gefährdungsbewertung "Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften" Thema Internationale und nationale Rechtsvorschriften Kenntnis über aktuelle Bedrohungslagen sowie deren Aktuelles Lagebild Terrorismus und Luftsicherheit Bewertung und die Anordnung von Maßnahmen durch Aktuelle Bedrohungen und Bewertungen die Sicherheitsbehörden Anordnung von (zusätzlichen) Sicherheitsmaßnahmen Verantwortlichkeiten – Umsetzung besonderer Sicherheitsmaßnahmen Ziel Überblick über die die Gesamtheit und Systematik der aktuellen Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung Le se Überblick über die nationale Rechtsordnung fa Kenntnisse internationaler Verordnungen und Vorgaben ss Inhalt VO (EG) Nr. 300/2008 VO (EG) Nr. 272/2009 DVO (EU) 2015/1998 zuzüglich weitere VO/andere Vorschriften Luftsicherheitsgesetz Nationales Luftsicherheitsprogramm (NLSP) Gliederung der nationalen Rechtsordnung in öffentliches Recht und Zivilrecht neben einschlägigen EU-Verordnungen und nationalen Vorgaben ICAO-Standards und ECAC-Empfehlungen kennen "Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen" Thema Zuständigkeiten und Struktur der Luftsicherheit un Ziel Kenntnis über die Zuständigkeiten der nationalen an der Luftsicherheit beteiligten Behörden Kenntnis der Bedeutung der Begriffe Safety und Security und deren Unterschiede g Inhalt Überblick über die Zuständigkeiten und Befugnisse aller Luftsicherheitsbehörden Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden gem. § 5 LuftSiG Luftsicherheitsgesetz verpflichtet • Luftsicherheitsbehörden, § 2 LuftSiG • Flughafenbetreiber, § 8 LuftSiG • Luftfahrtunternehmen, § 9 LuftSiG Beteiligte und Stellen der sicheren Lieferkette kennen (4-Säulen-Modell) usw. „Security“ beschäftigt sich mit der Abwehr von äußeren Gefahren (z.B. versuchte Entführung eines Luftfahrzeugs). „Safety“ beschäftigt sich mit der Abwehr sog. betriebsbedingter Gefahren (z.B. technische Mängelbeseitigung). – im Unterschied zu Security Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Luftsicherheitsmaßnahmen gemäß EU-Vorschriften und LuftSiG Kenntnis der Zuständigkeiten der Beteiligten der sicheren Lieferkette Flugplatzbetreiber Luftfahrtunternehmen reglementierte Beauftragte, bekannte Versender, geschäftliche Versender, Transporteure reglementierte Lieferanten für Bordvorräte, bekannte Lieferanten für Bordvorräte bekannte Lieferanten für Flughafenlieferungen Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Kompetenzen von Sicherheitsbeauftragten Sicherheitsbeauftragten bei behördlich zugelassen und benannten Stellen Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Abgrenzung der Begriffe "Kontrolle" und Kompetenzen von Personen, die Sicherheitskontrollen "Sicherheitskontrolle" durchführen sowie Kontrollpersonal Zuständigkeiten, Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen Befugnisse des Personals bei im Kontrollablauf vorzunehmenden Handlungen Kenntnis über die verschiedenen Sicherheitsbereiche Definition der verschiedenen Bereiche an Flughäfen Sicherheitsbereiche auf dem Flughafengelände auf dem Flughafengelände • Landseite/Luftseite • Sicherheitsbereiche • abgegrenzte Bereiche • sensible Teile der Sicherheitsbereiche • öffentliche Bereiche • überlassene Bereiche gleichwertige zu schützenden Bereiche außerhalb des Kenntnis über die verschiedenen gleichwertig zu Lagerbereiche, Betriebsgelände, Bereitstellungsfläche Flughafens schützenden Bereiche außerhalb des Flughafens bei etc und sonstige Räumlichkeiten der Beteiilgten der den Beteiligten der sicheren Lieferkette sicheren Lieferkette die Arten der Zugangsberechtigungen zu Zugangsberechtigungen einschl. Ausweisordnung Zugangsberechtigungen Sicherheitsbereiche der Flughäfen oder zu gleichwertig zu schützende Bereiche außerhalb des Flughafens kennen und erkennen Le se fa ss un g Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis für Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten und gemeldet werden sollten" Thema Ziel Inhalt Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von situationsbezogenes richtiges Verhalten beim Verhaltensregeln beim Antreffen verdächtiger Personen Personen und der Umstände, unter denen Antreffen verdächtiger Personen Personen angehalten und gemeldet werden sollten g un ss fa se Le Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der Meldeverfahren" Thema Kenntnis der Meldeverfahren Ziel Kenntnis der einschlägigen Meldeverfahren bei Zwischenfällen oder Auffälligkeiten sowie Meldeketten kennen und Prioritäten verstehen Inhalt Meldepflichten/-verfahren (z.B. Meldekette/Notfallplan/wichtige Telefonnummern/ unternehmensinterne Arbeitsanweisungen) Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Unternehmen für Luftsicherheit Zusammenarbeit mit sowie Unterstützung von Luftsicherheitsbehörden und anderen Beteiligten Le "Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände/auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle" Thema Ziel Inhalt Verhalten bei sicherheitsrelevanten Fähigkeit, sicherheitsrelevante Vorfälle zu Beispielhafte Darstellungen Zwischenfällen erkennen Fähigkeit, angemessen auf die Entdeckung erste Maßnahmen, entdeckte verbotene Gegenstände verbotener Gegenstände / auf sichern, Selbstschutz sicherheitsrelevante Vorfälle zu reagieren Kenntnis der Verantwortlichkeiten Abgrenzung der einzelnen Verantwortungsbereiche, Anordnungsbefugnisse Kenntnis der sog. "Jedermann-Rechte" • Festnahmerecht gem. § 127 Abs. 1 StPO • Selbsthilferecht gem. §§ 229, 230 BGB • Notwehr gem. § 32 StGB, § 227 BGB se fa ss un g Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der Sofortmaßnahmen" Thema Kenntnis der Sofortmaßnahmen Ziel Kennen situativer Sofortmaßnahmen und richtiges Reagieren Inhalt Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen Le Reaktionen und Maßnahmen in Bedrohungssituationen Erstmaßnahmen beim Auffinden einer USBV/KSBV Meldepflichten/-verfahren (z.B. Meldekette/Notfallplan/wichtige Telefonnummern/ unternehmensinterne Arbeitsanweisungen) se fa ss un g Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände" Thema Ziel Identifizierung von luftsicherheitsrelevanten Maßgebliche luftsicherheitsrechtliche verbotenen Gegenständen Vorschriften anwenden können Inhalt Liste der verbotenen Gegenstände gem. Anlagen 1-A, 4C und 5-B der DVO (EU) 2015/1998 und deren Abgrenzung zueinander Ziffern 6.02, 8.04 und 9.04 der DVO (EU) 2015/1998 Abgrenzung von verbotenen Gegenständen nach § 11 LuftSiG zu Waffen nach § 40 WaffG luftsicherheitsrelevante verbotene Gegenstände identifizieren können Aufbau, Erscheinungsformen und Bestandteile - KSBV - USBV (getarnte Sprengsätze) Identifikation verbotener Gegenstände sicherstellen Identifikation und Abgrenzung von USBV/KSBV Le "Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle" Thema Ziel Sicherheitsrelevante Zwischenfälle erkennen Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle situationsbedingtes richtiges Verhalten bei sicherheitsrelevanten Zwischenfällen se Inhalt Beispielhafte Darstellung von sicherheitsrelevanten Zwischenfällen Verhaltensregeln beim Erkennen sicherheitsrelevanter Zwischenfälle Weisungsbefugnisse Erste Maßnahmen fa ss un "Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung und Kontrollverfahren" Thema Ziel Inhalt Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Kenntnis der Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten von Sicherheitsausrüstung (z.B. Kontrolltechnik Einsatzmöglichkeit der Sicherheitsausrüstung Röntgengeräte, Sprengstoffspurendetektoren, und Kontrollverfahren Sprengstoffdetektoren, Körperscanner, Sprengstoffspürhunden) in Bezug auf die zu kontrollierenden Personen/Gepäck, Fracht, Post, Bordvorräte, Flughafenlieferungen, Post und Material von Luftfahrtunternehmen • Grundkenntnisse über Anwendungsbereiche • Funktionsweise und Einsatz von Sicherheitsausrüstung • verschiedenen Gerätetypen und -formen Kenntnis der Grenzen der Kontrollverfahren und Sicherheitsrüstung g Grenzen der Einsetzbarkeit der Sicherheitsausrüstung im relevanten Tätigkeitsbereich z.B. • nicht-metallische Gegenstände • Materialdichte "Dunkelalarm" • Flüssigkeiten Grenzen der Kontrollverfahren (z.B. Sichtkontrolle, Durchsuchung von Hand, Röntgengeräte etc.) Kombination von Methoden oder Alternativverfahren Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen" Thema Ziel Inhalt Historischer Überblick Entwicklung der Bedrohung des zivilen Luftverkehrs durch Kenntnis der historischen Entwicklung der Angriffe auf den Luftverkehr mit maßgeblichen den Terrorismus beispielhafte Aufzählung: Beispielen und deren Auswirkungen • Anschlag auf Luftfahrzeug der PanAm über Lockerbie (1988) • Anschläge des 11. September 2001 in den USA • Schuhbomber Dezember 2001 • Unterhosenbomber Dezember 2009 • Jemenpakete • aktuelle Vorkommnisse (weiteres: siehe Lagebild Luftsicherheit) Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs Kenntnis der Motive für Anschläge (Warum ist • Prestige und hoher Symbolwert des Luftfahrzeugs. bzw. die Zivilluftfahrt ein attraktives Angriffsziel) der Luftfahrtunternehmen in Bezug auf einen bestimmten Staat • Starker Druck auf Regierungen und Behörden – Symbolwirkung • Große Anzahl von Betroffenen und Opfern • kleiner Aufwand, großer Schaden • Fluggäste und Angehörige verschiedener Nationalitäten sind betroffen – Potenzierung des politischen Drucks • hohe Öffentlichkeitswirksamkeit • durch die große Mobilität wird polizeiliches Handeln erschwert Kenntnis über potentielle Täter/Tätergruppen ss fa Maßnahmen der Sicherheitsbehörden nach Gefährdungsbewertung se Le Tätergruppen, welche eine Bedrohung des zivilen Luftverkehrs darstellen oder darstellen können • Terroristen • Kriminelle • mental gestörte Passagiere • politische oder religiöse Motivierte • Menschen mit Rachegefühlen (z. B. auch entlassene, ehemalige Luftsicherheitskontrollkräfte) Kenntnis der Gefahren für die Sicherheit des • Sabotageakte Luftverkehrs im Zusammenhang mit den • Entführungen Luftsicherheitsmaßnahmen • Terroristische Anschläge • Bombendrohungen • Waffen und Explosivstoffe • aktuelle Bedrohungen Aktuelles Lagebild Terrorismus und Luftsicherheit Kenntnis über aktuelle Bedrohungslagen sowie deren Bewertung und die Anordnung von Aktuelle Bedrohungen und Bewertungen Maßnahmen durch die Sicherheitsbehörden Anordnung von (zusätzlichen) Sicherheitsmaßnahmen Verantwortlichkeiten – Umsetzung besonderer Sicherheitsmaßnahmen Inhalt VO (EG) Nr. 300/2008 VO (EG) Nr. 272/2009 DVO (EU) 2015/1998 zuzüglich weitere VO/andere Vorschriften Luftsicherheitsgesetz Nationales Luftsicherheitsprogramm (NLSP) Kenntnisse internationaler Verordnungen und Vorgaben Kenntnis relevanter Grundrechte g un "Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit " Thema Ziel Internationale und nationale Überblick über die die Gesamtheit und Rechtsvorschriften Systematik der Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung neben einschlägigen EU-Verordnungen und nationalen Vorgaben ICAO-Standards und ECAC-Empfehlungen kennen Gliederung der Rechtsordnung in öffentliches Recht und Zivilrecht Grundgesetz garantiert den Bürgern Grundrechte z.B. Schutz der Menschenwürde, Art. 1 GG Allgemeine Handlungsfreiheit und allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 I GG Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art 2 II GG "Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen" Thema Ziel Inhalt Zuständigkeiten und Struktur der Kenntnis über die Zuständigkeiten der Überblick über die Zuständigkeiten und Befugnisse aller Luftsicherheit nationalen an der Luftsicherheit beteiligten Luftsicherheitsbehörden Behörden Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden gem. § 5 LuftSiG Luftsicherheitsgesetz verpflichtet • Luftsicherheitsbehörden, § 2 LuftSiG • Flughafenbetreiber, § 8 LuftSiG • Luftfahrtunternehmen, § 9 LuftSiG Beteiligte und Stellen der sicheren Lieferkette kennen (4Säulen-Modell) usw. Kenntnis der Bedeutung der Begriffe Safety „Security“ beschäftigt sich mit der Abwehr von äußeren und Security und deren Unterschiede Gefahren (z.B. versuchte Entführung eines Luftfahrzeugs). „Safety“ beschäftigt sich mit der Abwehr sog. betriebsbedingter Gefahren (z.B. technische Mängelbeseitigung). – im Unterschied zu Security Flugplatzbetreiber Luftsicherheitsmaßnahmen gemäß EUÜberblick über die Zuständigkeiten der Vorschriften und LuftSiG Beteiligten der sicheren Lieferkette Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Luftsicherheitsmaßnahmen gemäß EUVorschriften und LuftSiG Überblick über die Zuständigkeiten der Beteiligten der sicheren Lieferkette Luftfahrtunternehmen reglementierte Beauftragte, bekannte Versender, geschäftliche Versender, Transporteure reglementierte Lieferanten für Bordvorräte, bekannte Lieferanten für Bordvorräte bekannte Lieferanten für Flughafenlieferungen Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten Sicherheitsbeauftragten bei behördlich zugelassen und und Kompetenzen von Sicherheitsbeauftragten benannten Stellen Zuständigkeiten, Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen und Kompetenzen von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen sowie Befugnisse des Personals bei im Kontrollablauf Kontrollpersonal vorzunehmenden Handlungen "Kenntnis der Verfahren für Zugangskontrollen" Thema Ziel Inhalt Sicherheitsbereiche auf dem Kenntnis über die verschiedenen Bereiche auf Definition der verschiedenen Bereiche an Flughäfen: Flughafengelände dem Flughafengelände • Landseite/Luftseite • Sicherheitsbereiche • sensible Teile der Sicherheitsbereiche • abgegrenzte Bereiche • überlassene Bereiche Zugangsberechtigungen einschl. Kenntnis der Genehmigungen, die zum Zugang Voraussetzungen für die Erteilung der Ausweisordnung zur Luftseite berechtigen Zugangsberechtigungen nach DVO (EU) 2015/1998 Zutrittsdokumente gemäß Anhang 1.2.2. der DVO (EU) 2015/1998 kennen: fa se Le Kenntnis der Maßnahmen bei Verstoß gegen die Ausweisordnung Ordnungswidrigkeiten nach LuftSiG lokale Sicherungsmaßnahmen Lagerbereiche, Betriebsgelände, Bereitstellungsfläche etc. und sonstige Räumlichkeiten der Beteiilgten der sicheren Lieferkette Kenntnis über die verschiedenen gleichwertig zu schützenden Bereiche außerhalb des Flughafens bei den Beteiligten der sicheren Lieferkette Zugangsberechtigungen und Ausweisordnung die Arten der Zugangsberechtigungen zu gleichwertig zu schützende Bereiche außerhalb des Flughafens kennen und erkennen "Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise" Thema Ziel Auf dem Flughafen verwendete Ausweise Darstellung der auf dem Flughafen verwendeten Ausweise Kenntnis der auf den betreffenden Flughafen verwendeten Zugangsberechtigungen/ Ausweise und deren Erkennen g un Zugangsberechtigungen einschl. Ausweisordnung ss gleichwertige zu schützenden Bereiche außerhalb des Flughafens • Bordkarte oder Äquivalent • Besucherausweis • Flughafenausweis • Ausweis der nationalen Behörde • von der nationalen Behörde anerkannter Ausweis • Fahrzeugausweise • temporäre Ausweise Gründe für die (Zutritts-)Beschränkung Zugang/Zufahrt zum Sicherheitsbereich eines Flughafens nur über Kontrollstelle Arten der Zugangskontrolle (Zufahrtskontrolle, Zungangskontrollpunkte für Personal, Zugänge für Fluggäste und Abgrenzung) Begleitungsregelungen etc. Ablauf der Zutrittskontrolle (technisch, personell, was wird überprüft) Ausweistragepflicht Unaufgefordertes Vorzeigen von Zutrittsdokumenten auch in den betreffenden Bereichen Inhalt beispielhafte Nennung der örtlich verwendeten Flughafenausweise lt. Ausweisordnung "einschlägige" ortsbezogene Zugangsregelungen Ausweisordnung legitime "betriebliche" Gründe zur Ausstellung eines Flughafenausweises Ausweise von Besatzungsmitgliedern Arten von Flughafenausweisen Besucherausweise Voraussetzung für die Erstellung eines Ausweises Hinterlegte Informationen Umgang mit den Flughafenausweisen (sichtbares Tragen, Rückgabe) Mitnahmeberechtigungen, Einschränkungen, Zonierung Fahrzeugausweise (Inhalte wie bei Flughafenausweisen) Besatzungsausweise OWiG "Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten und gemeldet werden sollten" Thema Ziel Inhalt Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von situationsbezogenes richtiges Verhalten beim Verhaltensregeln beim Antreffen verdächtiger Personen Personen und der Umstände, unter denen Antreffen verdächtiger Personen Personen angehalten und gemeldet werden sollten Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten und gemeldet werden Kenntnis der sogenannten „Jedermann-Rechte“ Rechtliche Voraussetzungen unter denen Personen sollten angehalten und gemeldet werden dürfen z.B. • Festnahmerecht gem. § 127 Abs. 1 StPO • Selbsthilferecht gem. §§ 229, 230 BGB (einschl. Selbstschutz-Verhaltensgrundsätze) • Notwehr gem. § 32 StGB, § 227 BGB Die Aufgabenübertragung erfolgt durch Beleihung. Vertiefung von Besonderheiten der Rechte und Pflichten aus der Beleihung/ Abgrenzung zu den Jedermann-Rechten Beleihung (Inhalt nur bei Schulung von Personen, die Beliehene sind natürliche oder juristische Personen des hoheitliche Kontrollen durchführen) Privatrechts, denen die Kompetenz eingeräumt wird, bestimmte hoheitliche Befugnisse im eigenen Namen auszuführen. Sie haben nur die hoheitlichen Befugnisse, die ihnen ausdrücklich verliehen wurden (hier: Durchführung der Fluggast- und Gepäckkontrollen). Verfügungen von Beliehenen sind Verwaltungsakte. Für das Handeln der beliehenen Personen haftet die Luftfahrtbehörde (Art. 34 GG, § 839 BGB = Amtshaftung) "Kenntnis der Meldeverfahren" Thema Kenntnis der Meldeverfahren Ziel Kenntnis der einschlägigen Meldeverfahren bei Zwischenfällen oder Auffälligkeiten sowie Meldeketten kennen und Prioritäten verstehen Inhalt Meldepflichten/-verfahren (z.B. Meldekette/Notfallplan/wichtige Telefonnummern/ unternehmensinterne Arbeitsanweisungen) Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Unternehmen für Luftsicherheit Zusammenarbeit mit sowie Unterstützung von Luftsicherheitsbehörden und anderen Beteiligten "Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände" Thema Ziel Identifizierung von Waffen und verbotenen Maßgebliche luftsicherheitsrechtliche Gegenständen Vorschriften anwenden können g un ss fa se Le Inhalt Liste der verbotenen Gegenstände gem. Anlagen 1-A, 4-C und 5-B der DVO (EU) 2015/1998 und deren Abgrenzung zueinander; Abgrenzung zu IATA-DGR-Vorschriften Waffengesetz: § 40 (Anlage 2 auszugsweise) Abgrenzung von verbotenen Gegenständen nach § 11 LuftSiG zu Waffen nach § 40 WaffG Verbot des Mitführens der aufgezählten Gegenstände Waffenkunde, z.B. Identifikation von Waffen und verbotenen Gegenständen Pistolen Revolver Schreckschusswaffen Reizstoffwaffen Signalwaffen getarnte Waffen typische Terroristenwaffen Dekowaffen Munitionskunde Munition Geschosse Hieb- und Stoßwaffen, z.B. Messer Stahlruten Totschläger Schlagringe getarnte Waffen Sprengstoffkunde verschiedene Sprengstoffe Wirkungsweisen Erscheinungsformen Zündmechanismen Bombenkoffer Identifikation und Abgrenzung von USBV/KSBV Aufbau, Erscheinungsformen und Bestandteile - KSBV - USBV (getarnte Sprengsätze) "Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle" Thema Ziel Sicherheitsrelevante Zwischenfälle erkennen Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle situationsbedingtes richtiges Verhalten bei sicherheitsrelevanten Zwischenfällen Inhalt Beispielhafte Darstellung von sicherheitsrelevanten Zwischenfällen Verhaltensregeln beim Erkennen sicherheitsrelevanter Zwischenfälle Weisungsbefugnisse Erste Maßnahmen "Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit " Thema Ziel Inhalt Menschliches Verhalten und Reaktionen Risikofaktor Mensch • Innentäter • Handwerker, Besucher • eigenes Verhalten (müde, Stress, persönliches Befinden) • Manipulationen/Beeinflussung durch Dritte "Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren" Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Thema Ziel Umgang und Kommunikation mit anderen klar und selbstsicher mit anderen in Menschen bezogen auf die jeweilige Tätigkeit Kommunikation treten Inhalt Grundlagen der Kommunikation z.B. Verständigung mit anderem Personal und/oder Fluggästen klare Kommunikation mit Kunden Kommunikation mit Personen ohne deutsche und/oder englische Sprachkenntnisse Kommunikation mit Kolleginnen/-Kollegen bzw. Anweisungen an Mitarbeiter Kommunikationsübungen, Rollenspiele etc. kundenfreundliches Verhalten kommunikative Fähigkeiten anlassbezogen nutzen und weiter entwickeln bewusste Gesprächsgestaltung Elemente des freundlichen Ablehnens klare und selbstsichere Kommunikation Ausdrucksvermögen Umgang mit Konfliktsituationen richtige Reaktion und Antwortverhalten auf typische typische Verhaltensweisen von eigenen Mitarbeitern, Mitarbeitern anderer u.a. auf dem Situationen vermitteln Flugplatz tätiger Unternehmen und anderer Personen kennen "Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren " Thema Ziel Kontrollverfahren Überblick über verschiedene Kontrolltechniken sowie angewandte Kontrollverfahren auf dem jeweiligen Flughafen Kontrollstellenkonfiguration und angewendete Überblick über die an der Kontrollstelle Verfahren angewendeten Kontrollverfahren se Le "Kenntnis der Sofortmaßnahmen" Thema Kenntnis der Sofortmaßnahmen Ziel Kennen situativer Sofortmaßnahmen und richtiges Reagieren Inhalt z.B. Torsonden, Röntgentechnik, Handsonden, händische Durchsuchung etc. Aufbau der Kontrollstellen Arten der Kontrolltechnik; z.B. Torsonden, Röntgentechnik, Handsonden, Sprengstoffspürgeräte, SprengstoffSpürhunde, MRKA, Flüssigkeitsdetektionsgeräte etc. Welche verschiedenen Techniken und Geräte werden eingesetzt? Einsatzorte der vorhandenen Technik Angewendete Kontrollverfahren fa Inhalt Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen Reaktionen und Maßnahmen in Bedrohungssituationen Erstmaßnahmen beim Auffinden einer USBV/KSBV Eigensicherungsmaßnahmen Situationsbedingt angemessener Umgang mit Flugreisenden und Mitarbeitern, anderen Personen sowie Flugbesatzungen Erkennen von potenziellen Konflikten beim täglichen Umgang mit inländischen und ausländischen Flugreisenden sowie Mitarbeitern, Personal und Flugbesatzungen und Bewältigung von auftretenden Konflikte anhand konkreter Sachverhalte und Situationen g un ss "Zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen" Thema Ziel Inhalt Verhaltenstraining Personen und ihr Verhalten Verstehen und Erkennen der typischen • „Vielflieger“ Verhaltensweisen von Passagieren und • Geschäftsreisende Mitarbeitern/Personal/Flugbesatzungen • Politiker • VIP • Gelegenheitsflieger • Touristen (Einzel-/Gruppenreisende) • ältere Fluggäste • Kranke / Behinderte • Fluggäste gefährdeter Flüge Besonderheiten beim Inhalt des Hand- und Reisegepäcks Beachtung ethnischer und religiöser Besonderheiten Umgang mit Konfliktsituationen aufgrund des Spannungsfeldes zwischen Sicherheits-, Wirtschafts- und persönlichen Interessen Potenziell gefährliche Fluggäste (Unruly Passenger) Kundenfreundliches Verhalten bewusste Gesprächsgestaltung Klare und selbstsichere Kommunikation Elemente des freundlichen Ablehnens Deeskalationstechniken "Kenntnis der Ausnahmen von Kontrollen und besonderer Sicherheitsverfahren" Thema Ziel Inhalt Vermittlung der Ausnahmen von Kontrollen Kenntnis der Ausnahmen von der Kontrolle und Personen mit eingeschränkter Mobilität, Kranke, religiöse und besonderer Kontrollverfahren besonderer Sicherheitsverfahren Besonderheiten etc. ● bei der Personenkontrolle Potenziell gefährliche Fluggäste (Unruly ● bei der Gepäckkontrolle Passenger/Abzuschiebende/Rückzuführende) (Handgepäck/aufgegebenes Gepäck sowie ethnische und religiöse Besonderheiten mitgeführter Gegenstände) Freigestellte Persönlichkeiten / Personenschutz (Freistellungsgrundsätze) Freigestellte Personen von Behörden oder Stellen (Freistellungsgrundsätze) Kontrolle von diplomatischen/konsularischen Kurieren (WÜD/WÜK) High risk Abfertigung Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der Schutzanforderungen für aufgegebenes Gepäck" Thema Ziel Sicherung von aufgegebenen Gepäck Kenntnis der Maßnahmen zum Schutz des Gepäcks Inhalt Kennzeichnung und Erkennung von aufgegebenem Gepäck (begleitet/unbegleitet) Schutz des aufgegebenen Gepäcks im Sicherheitsbereich / im nicht sensiblen Teil des Sicherheitsbereich (Lagerung, physischer Schutz, Zugang zu kontrolliertem aufgegebenem Gepäck) Maßnahmen bei nicht ausreichendem Schutz des aufgegebenen Gepäcks "Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände" Thema Ziel Kenntnis der Versteckmöglichkeiten Mögliche Verstecke an Personen, im Handgepäck und aufgegebenen Gepäck Inhalt Versteckmöglichkeiten im Hand- und Reisegepäck Versteckmöglichkeiten am/im Körper Durchsuchungsarten für mögliche Verstecke kennen "Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände" Thema Ziel Verhalten bei der Entdeckung verbotener Angemessenes situatives Agieren und Gegenstände Reagieren beim Auffinden verbotener Gegenstände Inhalt Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen Verhaltensregeln bei der Entdeckung verbotener Gegenstände Erstmaßnahmen beim Auffinden verbotener Gegenstände Folgemaßnahmen wie z.B. • Zugriff Unbefugter ausschließen • ggf. Kontrollstellenbetrieb einstellen • Selbstschutz-Verhaltensgrundsätze beachten g un ss fa se Le "Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren" Thema Ziel Inhalt Einsatzmöglichkeiten von Sicherheitsausrüstung (z.B. Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Kenntnis der Funktionsweise und Kontrolltechnik Einsatzmöglichkeit der Sicherheitsausrüstung Röntgengeräte, Sprengstoffspurendetektoren, Sprengstoffdetektoren, Körperscanner, Sprengstoffund Kontrollverfahren im relevanten Spürhunden) in Bezug auf die zu kontrollierenden Tätigkeitsbereich Personen/Gepäck oder sonstigen Gegenstände • Grundkenntnisse über Anwendungsbereiche • Funktionsweise und Einsatz von Sicherheitsausrüstung • verschiedenen Gerätetypen und -formen • Benutzerhandbuch, Funktionsprobe • technischer Aufbau der Sicherheitsausrüstung (z.B. Bauteile, Baugruppen Konfiguration von MRKAs etc.) • Bedienelemente der Sicherheitsausrüstung, u.a. Aufbau der Tastatur Grenzen der Einsetzbarkeit der Sicherheitsausrüstung im Kenntnis der Grenzen der Kontrollverfahren relevanten Tätigkeitsbereich z.B. und Sicherheitsrüstung im relevanten • nicht-metallische Gegenstände Tätigkeitsbereich • Materialdichte "Dunkelalarm" Grenzen der Kontrollverfahren (z.B. Sichtkontrolle, Durchsuchung von Hand, Röntgengeräte etc.) Kombination von Methoden oder Alternativverfahren • Kapitel 4.1.3 der DVO (EU) 2015/1998 hinsichtlich der Kontrolle von Flüssigkeiten, Aerosolen und Kenntnis der richtigen Verhaltensweise und Gelen (LAG) des korrekten Umgangs bei der Mitnahme von Kontrolle von LAG Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen durch Fluggäste "Kenntnis der Techniken für Durchsuchungen von Hand" Thema Ziel Durchsuchung von Hand Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der Durchsuchung von Hand im relevanten Tätigkeitsbereich Inhalt VO (EG) Nr. 272/2009 Anhang Teil A Nr. 1 a) - e) Ertasten und Erkennen aller Gegenstände am Körper oder in Gegenständen unabhängig ihres Materials und ihrer Größe Anwendung der Durchsuchung von Hand im Verhältnis zu anderen Kontrollmethoden Dauer des Kontrollvorganges Eingriff in die Privat-/Intimsphäre bei der Personenkontrolle "Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten" Thema Durchführung der Durchsuchung von Hand Ziel Anwendung der Durchsuchungstechniken bei der Kontrolle im relevanten Tätigkeitsbereich Inhalt Kommunikation mit der begleitenden oder zu kontrollierenden Person über die Durchführung der Kontrolle Systematische Überprüfung des Körpers oder des Gegenstandes Besonderheiten im Rahmen der Personenkontrolle (Personen mit eingeschränkter Mobilität, Kranke, religiöse Besonderheiten etc.) Besonderheiten im Rahmen der Kontrolle von Gegenstände/Verpackungen (schlecht einsehbare Gegenstände, Gegenstände mit vielen Versteckmöglichkeiten, Gegenstände mit unübersichtlichem großen Volumen) Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Fähigkeit zur Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung" Thema Ziel Vermittlung der Kenntnisse zur Bedienung Bedienung der im Bereich der der Sicherheitsausrüstungen - praktische Personenkontrolle verwendeten Durchführung von Kontrollen Sicherheitsausrüstung Inhalt Torsonde, Handsonde, Körperscanner, Sprengstoffspurendetektoren, ggf. Schuhscanner praktische Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung unter Anleitung Funktionsproben durchführen können Flüssigkeitsscanner, Gepäckprüfanlagen, Sprengstoffspurendetektoren praktische Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung unter Anleitung Funktionsproben durchführen können Röntgenanlagen, Sprengstoffspurendetektoren praktische Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung unter Anleitung Funktionsproben durchführen können Bedienung der im Bereich der Handgepäckkontrolle verwendeten Sicherheitsausrüstung Bedienung der im Bereich der Handgepäck/Reisegepäckkontrolle verwendeten Sicherheitsausrüstung g un ss fa se Le "Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder" Thema Ziel Inhalt Erkennen von potentiell verbotenen das computergestützte Trainingssystem nutzen Einführung in ein CBT-System Gegenständen mittels können Röntgenbildauswertung Erkennen von potenziell verbotenen Durchführung von Trainingsläufen mit unterschiedlichen Gegenständen Schwerpunktthemen zur Erkennung von · Waffen · Verbotenen Gegenständen · verschiedenen Arten Sprengvorrichtungen · KSBV/USBV · Gefährlichen Gütern (DGR) · Flüssigkeiten Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände" Thema Ziel Mögliche Verstecke bei Fracht und Post Kenntnis der Versteckmöglichkeiten Inhalt Versteckmöglichkeiten in der Luftfracht/Luftpost Verstecke an schwer- oder unzugänglichen Bereichen (Maschinen etc.) Durchsuchungsarten für mögliche Verstecke kennen "Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände" Thema Identifizierung von luftsicherheitsrelevanten verbotenen Gegenständen Ziel Luftsicherheitsrechtliche Vorschriften, die zur Identifizierung verbotener Gegenstände in der Luftfracht/Luftpost maßgeblich sind Identifikation verbotener Gegenstände sicherstellen Identifikation und Abgrenzung von USBV/KSBV "Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post" Thema Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post Ziel Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post aller Beteiligten der sicheren Lieferkette und die Folge bei nicht ausreichendem Schutz Inhalt Liste der verbotenen Gegenstände gem. Ziffer 6.02 der DVO (EU) 2015/1998 Abgrenzung von verbotenen Gegenständen nach § 11 LuftSiG zu Waffen nach § 40 WaffG luftsicherheitsrelevante verbotene Gegenstände identifizieren können; Abgrenzung zu IATA-DGRVorschriften Bei Fund eines verbotenen Gegenstandes: Prüfen der ordnungsgemäßen Deklaration Aufbau, Erscheinungsformen und Bestandteile - KSBV - USBV (getarnte Sprengsätze) Le Inhalt Frachtstücke und Postsendungen, die mit einem Luftfahrzeug befördert werden sollen, sind ab dem Zeitpunkt, zu dem die Sicherheitskontrollen stattfinden, bis zum Abflug des Luftfahrzeugs, mit dem sie befördert werden, vor unbefugten Eingriffen zu schützen. Schutz der Frachtstücke und Postsendungen von der Produktion bis zur Beförderung g un ss fa se Anforderungen an den bekannten Versender/geschäftlichen Versender - gesicherter Produktions- und Verpackungsbereich (Zutrittskontrolle) - beaufsichtigter Produktions- und Verpackungsprozess (geschultes Personal) - gesicherter Lagerbereich (Zutrittskontrolle) Anforderungen an den regB: - Herkunft der Sendung - Identitätsfeststellung - Annahme nicht kontrollierter Sendungen - Sicherung kontrollierter Sendungen (gesicherter Lagerbereich - Zutrittskontrolle) - Begleitdokumentation Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den erforderlichen (Sicherheits)Kontrollen unterzogen wurden, bei der Beförderung: – Sendungen werden vom reglementierten Beauftragten, bekannten oder geschäftlichen Versender manipulationssicher verpackt oder versiegelt. – Der Frachtraum des Fahrzeugs, in dem die Sendungen befördert werden, ist manipulationssicher zu verschließen oder zu versiegeln, Fahrzeuge mit Planenabdeckung sind durch TIR - Seile zu sichern, Ladeflächen von Pritschenfahrzeuge sind zu überwachen. Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, auf Flughäfen: - Fracht und Postsendungen, die sich in einem sensiblen Bereich befinden, gelten als vor unbefugtem Eingriff geschützt. - Fracht und Postsendungen, die sich in einem anderen Teil als im sensiblen Bereich befinden, gelten als vor unbefugtem Eingriff geschützt, sofern a) sie physisch derart geschützt sind, dass keinerlei verbotene Gegenstände eingebracht werden könnten, oder b) sie nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und der Zugang auf Personen beschränkt wird, die mit dem Schutz und der Verladung von Fracht und Postsendungen vertraut sind. Erneute Kontrolle von nicht oder nicht ausreichend geschützten/gesicherten Fracht- und Postsendungen; Manipulationsverdacht und fehlende Sicherung von kontrollierter Fracht und Post (Manipulation/ transportbedingte Beschädigung etc.) "Kenntnis der Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren" Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Thema Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren Ziel Kenntnis der Kontrollanforderungen bei Fracht und Post Kenntnis der Ausnahmeregelungen und besondere Sicherheitsverfahren für die Kontrolle von Fracht und Post Kenntnis der Ausnahmen von der Kontrolle bzw. besonderer Sicherheitsverfahren aufgrund einer Risikobewertung "Kenntnis der jeweiligen Kontrollmethoden für die verschiedenen Arten von Fracht und Post" Thema Ziel Kontrollmethoden für Fracht/Post Kenntnis der Anwendungsbereiche der jeweiligen Kontrollmethoden - einzeln oder in Kombination - "Kenntnis der Beförderungsanforderungen" Thema Kenntnis der Beförderungsanforderungen se Le Ziel Kenntnis der Beförderungsanforderungen nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen Inhalt Frachtstücke und Postsendungen, die nach den (Sicherheits)Kontrollen nicht angemessen vor unbefugten Eingriffen geschützt sind, müssen kontrolliert werden. Entscheidung des reglementierten Beauftragten, ob nicht oder nicht vollständig sicherheitskontrollierte Sendungen von ihm selbst kontrolliert werden oder einem anderen reglementierten Beauftragten übergeben werden, der die Durchführung dieser Kontrollen gewährleistet. Ausnahmen der Kontrolle nach C(2015) 8005 darstellen (Kapitel 6.8; ACC3 in Verbindung mit Anlage 6-Fii) Ausnahmen der Kontrolle nach C(2015) 8005 darstellen (Kapitel 6.7; high-risk Fracht in Verbindung mit Anlage 6-I) Inhalt • Durchsuchung von Hand unter Berücksichtigung von Anlage 6-J • Sichtkontrolle • Röntgengeräte • Sprengstoff-Detektionsgeräte • Sprengstoff-Spürhunde • Sprengstoff-Spurendetektoren • ggf. neue Technologien Inhalt Beförderungsanforderungen für Fracht und Post gem. Kapitel 6.6 der DVO (EU) 2015/1998 (Versiegelung/sichere Verwahrung während des Transports u. danach) Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inkl. Dokumentation der (Sicherheits)Kontrolle gem. Kapitel 6.3.2.6 der DVO (EU) 2015/1998 Abgrenzung zu IATA-DGR-Vorschriften g un ss fa "Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder" Thema Ziel Inhalt Erkennen von potentiell verbotenen Gegenständen mittels das computergestützte Trainingssystem nutzen können Einführung in ein CBT- System Röntgenbildauswertung Durchführung von Trainingsläufen mit Erkennen von potenziell verbotenen Gegenständen unterschiedlichen Schwerpunktthemen zur Erkennung von · verschiedenen Arten Sprengvorrichtungen · montierten Spreng- und Brandsätzen, die nicht entsprechend den geltenden Sicherheitsvorschriften befördert werden Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände" Thema Ziel Identifizierung von luftsicherheitsrelevanten Luftsicherheitsrechtliche Vorschriften, die zur verbotenen Gegenständen Identifizierung verbotener Gegenstände in Bordvorräten, Flughafenlieferungen sowie Post und Material von Luftfahrtunternehmen maßgeblich sind Inhalt Liste der verbotenen Gegenstände gem. Anlagen 1-A und 4-C der DVO (EU) 2015/1998 und deren Abgrenzung zueinander Ziffern 8.04 und 9.04 der DVO (EU) 2015/1998 Abgrenzung von verbotenen Gegenständen nach § 11 LuftSiG zu Waffen nach § 40 WaffG Identifikation verbotener Gegenstände sicherstellen luftsicherheitsrelevante verbotene Gegenstände identifizieren können Aufbau, Erscheinungsformen und Bestandteile Identifikation und Abgrenzung von USBV/KSBV - KSBV - USBV (getarnte Sprengsätze) g un ss fa se Le Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände" Thema Ziel Identifizierung von Waffen und verbotenen Maßgebliche luftsicherheitsrechtliche Gegenständen Vorschriften anwenden können zurück zur Übersicht Identifikation von Waffen und verbotenen Gegenständen Inhalt Liste der verbotenen Gegenstände gem. Anlagen 1-A, 4-C und 5-B der DVO (EU) 2015/1998 und deren Abgrenzung zueinander; Abgrenzung zu IATA-DGR-Vorschriften Waffengesetz: § 40 (Anlage 2 auszugsweise) Abgrenzung von verbotenen Gegenständen nach § 11 LuftSiG zu Waffen nach § 40 WaffG Verbot des Mitführens der aufgezählten Gegenstände Waffenkunde, z.B. Le Pistolen Revolver Schreckschusswaffen Reizstoffwaffen Signalwaffen getarnte Waffen typische Terroristenwaffen Dekowaffen Munitionskunde Munition Geschosse Hieb- und Stoßwaffen, z.B. Messer Stahlruten Totschläger Schlagringe getarnte Waffen Sprengstoffkunde verschiedene Sprengstoffe Wirkungsweisen Erscheinungsformen Zündmechanismen Bombenkoffer Aufbau, Erscheinungsformen und Bestandteile - KSBV - USBV (getarnte Sprengsätze) Identifikation und Abgrenzung von USBV/KSBV se "Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle" Thema Ziel Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf Sicherheitsrelevante Zwischenfälle erkennen sicherheitsrelevante Zwischenfälle Inhalt Beispielhafte Darstellung von sicherheitsrelevanten Zwischenfällen ss fa situationsbedingtes richtiges Verhalten bei sicherheitsrelevanten Zwischenfällen Verhaltensregeln beim Erkennen sicherheitsrelevanter Zwischenfälle g un Weisungsbefugnisse Erste Maßnahmen "Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände" Thema Ziel Mögliche Verstecke bei Fahrzeugkontrollen Kenntnis der Versteckmöglichkeiten "Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände" Thema Ziel Verhalten bei der Entdeckung verbotener Angemessenes situatives Agieren und Gegenstände Reagieren beim Auffinden verbotener Gegenstände Inhalt Versteckmöglichkeiten in Fahrzeugen Verstecke an schwer- oder unzugänglichen Bereichen (Motorraum, Laderaum etc.) Durchsuchungsarten für mögliche Verstecke kennen Inhalt Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen Verhaltensregeln bei der Entdeckung verbotener Gegenstände Erstmaßnahmen beim Auffinden verbotener Gegenstände Folgemaßnahmen wie z.B. • Zugriff Unbefugter ausschließen • ggf. Kontrollstellenbetrieb einstellen • Selbstschutz-Verhaltensgrundsätze beachten "Kenntnis der Sofortmaßnahmen" Thema Ziel Inhalt Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Kenntnis der Sofortmaßnahmen Kennen situativer Sofortmaßnahmen und richtiges Reagieren Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen Reaktionen und Maßnahmen in Bedrohungssituationen Erstmaßnahmen beim Auffinden einer USBV/KSBV g un ss fa se Le Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände" Thema Ziel Identifizierung von luftsicherheitsrelevanten Maßgebliche luftsicherheitsrechtliche verbotenen Gegenständen Vorschriften anwenden können Inhalt Liste der verbotenen Gegenstände gem. Anlagen 1-A und 4-C der DVO (EU) 2015/1998 und deren Abgrenzung zueinander Ziffern 6.02, 8.04 und 9.04 der DVO (EU) 2015/1998 Abgrenzung von verbotenen Gegenständen nach § 11 LuftSiG zu Waffen nach § 40 WaffG luftsicherheitsrelevante verbotene Gegenstände identifizieren können Aufbau, Erscheinungsformen und Bestandteile - KSBV - USBV (getarnte Sprengsätze) Identifikation verbotener Gegenstände sicherstellen Identifikation und Abgrenzung von USBV/KSBV g un ss fa se Le Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände" Thema Ziel Identifizierung von luftsicherheitsrelevanten Maßgebliche luftsicherheitsrechtliche verbotenen Gegenständen Vorschriften anwenden können Inhalt Liste der verbotenen Gegenstände gem. Anlage 4-C der DVO (EU) 2015/1998 Abgrenzung von verbotenen Gegenständen nach § 11 LuftSiG zu Waffen nach § 40 WaffG luftsicherheitsrelevante verbotene Gegenstände identifizieren können Aufbau, Erscheinungsformen und Bestandteile - KSBV - USBV (getarnte Sprengsätze) Identifikation verbotener Gegenstände sicherstellen Identifikation und Abgrenzung von USBV/KSBV "Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände" Thema Ziel Mögliche Verstecke im Luftfahrzeug Kenntnis der Versteckmöglichkeiten Inhalt Versteckmöglichkeiten im/am Luftfahrzeug Durchsuchungsarten für mögliche Verstecke kennen "Kenntnis der Rechtsvorschriften für Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchungen" Thema Ziel Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Überblick über die die Gesamtheit und Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchungen Systematik der aktuellen Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung Kenntnis der Vorausssetzungen für die Anwendung der LuftfahrzeugSicherheitsdurchsuchungen Le Inhalt • VO (EG) Nr. 300/2008 • DVO (EU) 2015/1998, Kapitel 3.1 • NLSP • LSP Wann ist eine Durchsuchung durchzuführen • Drittstaatenregelung/Anlage 3-B der VO (EU) Nr. 2015/1998 • Einstufung der Sicherheitsbereiche an den Flughäfen (inkl. critical parts, Non-critical parts) • Regelungen für Transitflüge Dokumentation der Luftfahrzeug-Durchsuchung (Wann ist was zu dokumentieren?) im Rahmen des Outside-Checks relevante Außenbereiche an Bord gehörende Ausstattung (z.B. Medical Kit Feuerlöscher) Berücksichtigung von speziellen Luftfahrzeugkonfigurationen (z.B. Frachtflugzeugen) un ss fa se "Kenntnis der Konfiguration des/der Luftfahrzeugtyp(en), an dem/denen die Person die Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchungen durchzuführen hat" Thema Ziel Inhalt Kenntnis der Konfiguration des/der Kenntnis der Besonderheiten der jeweiligen Innenbereich/Außenbereich Luftfahrzeugtyp(en), an dem/denen die Luftfahrzeugtypen Person die LuftfahrzeugKabinenausstattung: Sicherheitsdurchsuchungen durchzuführen • Bereiche für Besatzungen und Passagiere hat • Waschräume • Bordküchen "Fähigkeit zur Durchführung von Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchungen mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten" Ziel Unterschiedliche Verfahren zur LuftfahrzeugSicherheitsdurchsuchung (unter Berücksichtigung der Grenzen) anwenden können sowie deren praktische Umsetzung beherrschen die wesentlichen Vorgaben zur Versiegelung kennen Vertiefung und Anwendung des Erlernten anhand praktischer Einweisungen auf den jeweiligen Luftfahrzeugtypen Inhalt • manuelle Durchsuchung • Sichtkontrollen • zulässige Hilfsmittel g Thema Fähigkeit zur Durchführung von LuftfahrzeugSicherheitsdurchsuchungen mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten. • Versiegelung • beschädigte Siegel Praktische Begehung/Einweisung auf dem jeweiligen Luftfahrzeugtypen unter Zuhilfenahme der Anlage 3-A des Beschlusses C(2015) 8005 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der Verfahren für die Sicherung der Luftfahrzeuge und die Verhinderung des unbefugten Zugangs zu ihnen" Thema Ziel Inhalt Kenntnis der Verfahren für die Sicherung der Kenntnis der wesentlichen Rechtsvorschriften • VO (EG) Nr. 300/2008 Luftfahrzeuge und die Verhinderung des • DVO (EU) 2015/1998, Kapitel 3.2 unbefugten Zugangs • Beschluss C(2015) 8005 • LSP Kenntnis der Voraussetzungen für die Anwendung der unterschiedlichen Sicherungsverfahren • Einstufung der Sicherheitsbereiche an den Flughäfen (inkl. critical parts, Non-critical parts) Kenntnis der verschiedenen Sicherungsverfahren für Luftfahrzeuge bezogen auf deren Standort • Schließen/Verschließen der Türen • Personelle Bewachung des LFZ/Zugangskontrollen • Versiegelung "Kenntnis der Verfahren zum Versiegeln von Luftfahrzeugen, wenn anwendbar" Thema Versiegelung von Luftfahrzeugen Ziel Kenntnis der Versiegelungsverfahren Inhalt • Bedeutung "Manipulationssicher" • Siegelarten • Aufbewahrung von Siegeln • Ordnungsgemäßes Anbringen von Siegeln • Siegelkontrolle • Siegeldokumentation g un ss fa se Le "Kenntnis für Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten und gemeldet werden sollten" Thema Ziel Inhalt Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von situationsbezogenes richtiges Verhalten beim Verhaltensregeln beim Antreffen verdächtiger Personen Personen und der Umstände, unter denen Antreffen verdächtiger Personen Personen angehalten und gemeldet werden sollten Kenntnis der sogenannten „JedermannRechtliche Voraussetzungen unter denen Personen Rechte“ angehalten und gemeldet werden dürfen • Festnahmerecht gem. § 127 Abs. 1 StPO • Selbsthilferecht gem. §§ 229, 230 BGB (einschl. Selbstschutz-Verhaltensgrundsätze) • Notwehr gem. § 32 StGB, § 227 BGB Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der Anforderungen und Techniken für die Zuordnung von Fluggästen und Gepäck" Thema Passagierabfertigungsverfahren Ziel Inhalt Kenntnis des Sinn und Zwecks der Zuordnung des aufgegebenen Gepäcks/Bordkarte Gepäckidentifizierung sowie die verschiedenen Kennzeichnungspflicht von Gepäck Techniken hinsichtlich der Gepäckzuordnung Physische und administrative Gepäckidentifizierung Verfahren und Sicherheitsmaßnahmen für unbegleitetes aufgegebenes Gepäck Handhabung von DAA Gepäck (delivery at aircraft) Sonderabfertigungsverfahren "No pax-no Bags" Ausnahmen "Kenntnis der Schutzanforderungen für Material von Luftfahrtunternehmen, das für die Abfertigung von Fluggästen und Gepäck verwendet wird" Thema Schutzanforderungen für Material von Luftfahrtunternehmen zur Abfertigung Ziel Kenntnis über den Umgang mit sowie die Aufbewahrung von Abfertigungsmaterialien Inhalt Unterscheidung von Abfertigungsmaterial im Bezug auf Sicherheitsrelevanz (z.B. Bordkarten, Gepäcklabel mit Barcode, Rush-Gepäck-Label, Adressanhänger) g un ss fa se Le Wann ist Abfertigungsmaterial sicherheitsrelevant? Sicherung von Abfertigungssystemen Ausnahmen Kenntnis der erforderlichen Aufbewahrung (Verschluss, unter "Aufsicht") Sicherheitsvorkehrungen bei Vernichtung bzw. Ungültigmachen von Abfertigungsmaterial von Luftfahrtunternehmen sicherheitsrelevanten Materialien Zugang zu Abfertigungsmaterialien während der Abfertigung Ausnahmen Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post" Thema Ziel Kenntnis der Schutzanforderungen für Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht Fracht und Post und Post aller Beteiligten der sicheren Lieferkette und die Folge bei nicht ausreichendem Schutz Inhalt Frachtstücke und Postsendungen, die mit einem Luftfahrzeug befördert werden sollen, sind ab dem Zeitpunkt, zu dem die Sicherheitskontrollen stattfinden, bis zum Abflug des Luftfahrzeugs, mit dem sie befördert werden, vor unbefugten Eingriffen zu schützen. Schutz der Frachtstücke und Postsendungen von der Produktion bis zur Beförderung Anforderungen an den bekannten Versender/geschäftlichen Versender - gesicherter Produktions- und Verpackungsbereich (Zutrittskontrolle) - beaufsichtigter Produktions- und Verpackungsprozess (geschultes Personal) - gesicherter Lagerbereich (Zutrittskontrolle) Anforderungen an den regB: - Herkunft der Sendung - Identitätsfeststellung - Annahme nicht kontrollierter Sendungen - Sicherung kontrollierter Sendungen (gesicherter Lagerbereich - Zutrittskontrolle) - Begleitdokumentation Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, gelten vor unbefugten Zugriffen geschützt, sofern: – sie sich in einem sensiblen Bereich (Flughafen) befinden – sie sich in einem anderen Teil als im sensiblen Bereich (gesichertes Betriebsgelände) befinden wenn: a) sie physisch derart geschützt sind, dass keinerlei verbotene Gegenstände eingebracht werden können, oder b) sie nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und der Zugang auf Personen beschränkt wird, die mit dem Schutz und der Verladung von Fracht und Postsendungen vertraut sind. ss fa se Le Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, bei der Beförderung: – Sendungen werden vom reglementierten Beauftragten, bekannten oder geschäftlichen Versender manipulationssicher verpackt oder versiegelt. – Der Frachtraum des Fahrzeugs, in dem die Sendungen befördert werden, ist manipulationssicher zu verschließen oder zu versiegeln, Fahrzeuge mit Planenabdeckung sind durch TIR - Seile zu sichern, Ladeflächen von Pritschenfahrzeuge sind zu überwachen. "Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände" Thema Ziel Identifizierung von verbotenen Verbotene Gegenstände in Fracht- und Gegenständen bei Fracht und Post Postsendungen identifizieren können "Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände" Thema Ziel Mögliche Verstecke bei Fracht und Post Kenntnis der Versteckmöglichkeiten g un Erneute Kontrolle von nicht oder nicht ausreichend geschützten/ gesicherten Fracht- und Postsendungen; Manipulationsverdacht und fehlende Sicherung von kontrollierter Fracht; Beispiele unsicherer Fracht und Post (Manipulation/transportbedingte Beschädigung etc.) Inhalt Verbotene Gegenstände gemäß Ziffer 6.02 der DVO (EU) 2015/1998 Abgrenzung von verbotenen Gegenständen nach § 11 LuftSiG zu Waffen nach § 40 WaffG getarnte Sprengsätze (USBV) Selbstlaborate / Brandsätze Abgrenzung KSBV/USBV Inhalt Versteckmöglichkeiten in der Luftfracht/Luftpost "Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar" Thema Ziel Inhalt Kenntnis der Kenntnis der Beförderungsanforderungen Beförderungsanforderungen für Fracht und Post gem. Kapitel 6.6 der Beförderungsanforderungen nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen DVO (EU) 2015/1998 (Versiegelung/sichere Verwahrung während des Transports u. danach) Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inkl. Dokumentation Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen" Thema Anforderungen an den Schutz für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen Ziel Kenntnis der jeweils geltenden Anforderungen sowie der Möglichkeiten zur Gewährleistung des Schutzes Kenntnis der zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen bei STEBs "Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände" Thema Ziel Identifizierung von verbotenen Gegenständen Verbotene Gegenstände in Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, bei Post oder Material von Bordvorräten und Flughafenlieferungen Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und identifizieren können Flughafenlieferungen fa se Le ss "Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände" Thema Ziel Mögliche Verstecke bei Bordvorräten, Kenntnis der Versteckmöglichkeiten Flughafenlieferunten sowie Post- und Material von Luftfahrtunternehmen Pflichten im Umgang mit sicherer Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, sicheren Bordvorräten und Flughafenlieferungen Maßnahmen bei Verdacht auf Manipulation Folgemaßnahmen bei nicht ausreichendem Schutz von Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen Sicherheitsbestimmungen bei der Lieferung und Verwahrung von manipulationssicheren Beuteln (STEB) gem. Kapitel 8.3 und 9.3 der DVO (EU) 2015/1998 Inhalt Liste der verbotenen Gegenstände gem. Anlagen 1-A und 4-C der DVO (EU) 2015/1998 und deren Abgrenzung zueinander Ziffern 8.04 und 9.04 der DVO (EU) 2015/1998 Abgrenzung von verbotenen Gegenständen nach § 11 LuftSiG zu Waffen nach § 40 WaffG getarnte Sprengsätze (USBV) Selbstlaborate/Brandsätze Abgrenzung KSBV/USBV Inhalt Versteckmöglichkeiten in Bordvorräten und Flughafenlieferungen, Post- und Material der Luftfahrtunternehmen Inhalt Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inklusive der damit verbundenen Dokumentation Beförderungsanforderungen für Bordvorräte gem. Kapitel 8.1.5 der DVO (EU) 2015/1998 Beförderungsanforderungen für Flughafenlieferungen gem. Kapitel 9.1.4 der DVO (EU) 2015/1998 g un "Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar" Thema Ziel Kenntnis der Beförderungsanforderungen Kenntnis der Beförderungsanforderungen nach den jeweils geltenden EUVerordnungen Inhalt Schutz von Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen (Lagerung, physischer Schutz, Überwachung) Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände" Thema Ziel Verhalten bei der Entdeckung verbotener Angemessenes situatives Agieren und Gegenstände Reagieren beim Auffinden verbotener Gegenstände "Kenntnis der Sofortmaßnahmen" Thema Kenntnis der Sofortmaßnahmen "Kenntnis der Aufsichtsaufgaben" Thema Aufsichtsaufgaben Inhalt Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen Verhaltensregeln bei der Entdeckung verbotener Gegenstände Erstmaßnahmen beim Auffinden verbotener Gegenstände Folgemaßnahmen wie z.B. • Zugriff Unbefugter ausschließen • ggf. Kontrollstellenbetrieb einstellen • Selbstschutz-Verhaltensgrundsätze beachten Ziel Kennen situativer Sofortmaßnahmen und richtiges Reagieren Inhalt Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen Reaktionen und Maßnahmen in Bedrohungssituationen Erstmaßnahmen beim Auffinden einer USBV/KSBV Ziel Inhalt Kenntnis der Pflichten und Rechte im Rahmen Ziele der Aufsicht der Aufsichtsführung Einhaltung der festgelegten Sicherheitsstandards sowie aktuelle Anordnungslage Befugnisse und Aufgaben der Aufsichtsperson Berichtswesen an die verantwortlichen Personen Dokumentation der Aufsichtsführung Verfahren bei Feststellung von Mängeln und Verstössen durch Aufsichtsführende Le fa se "Fähigkeit zur Betreuung und Schulung am Arbeitsplatz und zur Motivation anderer" Thema Ziel Betreuung und Schulung am Arbeitsplatz Mitarbeiter am Arbeitsplatz in luftsicherheitsrelevanten Situationen schulen und eine situationsangemessene Betreuung gewährleisten Motivation von Mitarbeitern Befähigung zur Motivation von Personen sowie situationsangemessener Umgang mit Mitarbeitern Pädagogische Fertigkeiten in Bezug auf • Motivations- und Führungsmodelle • bewusste Gesprächsgestaltung • Stressfaktoren Inhalt Konfliktlösende Kommunikation (z.B passives und aktives Zuhören, Ich-Botschaften) Beispielsweise: • verschiedene Konfliktarten • den eigenen Konflikt-Typ erkennen • Konfliktstrategien • das Konfliktgespräch • Techniken zur Verbesserung des Gesprächsklimas • Körpersprache erkennen "Kenntnis der internen Qualitätskontrolle" Thema Kenntnis der internen Qualitätskontrolle g un ss "Kenntnisse in Techniken zur Konfliktbewältigung" Thema Ziel Umgang mit Mitarbeitern/menschliche Kenntnisse der Techniken zur Einflussfaktoren Konfliktbewältigung Sensibilierierung bezüglich der frühzeitigen Erkennung von Konflikten und Konfliktsituationen im Spannungsfeld zwischen Sicherheits-, Wirtschafts- und persönlichen Interessen Inhalt • Mitarbeitern fallebezogene Lösungsmöglichkeiten aufzeigen • ortsbezogene Schulung von Mitarbeitern durchführen Ziel Kenntnis der Ziele und Struktur interner Qualitätssicherung Vertiefung der Kenntnis zur Durchführung eigener Qualitätskontrollen Inhalt Aufgaben und Ziele gemäß VO (EG) Nr. 300/2008 Mindestanforderungen: Qualitätssicherungsverfahren und Dokumentation Grundaussagen der internen Qualitätssicherung im Sicherheitsprogramm des Unternehmens Interne Qualitätskontrollmaßnahmen Durchführung von regelmäßigen QS-Audits und "Sicherheitstests" Anlassbezogene Qualifikationsmaßnahmen bei behördlichen Feststellungen Wirksamkeitsprüfung von Maßnahmen Einhaltung der Mindestsicherheitsstandards sowie der aktuellen Anordnungslage Methodik der internen Qualitätssicherung Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Fähigkeit zur Motivation anderer" Thema Motivation von Mitarbeitern Ziel Befähigung zur Motivation von Personen sowie situationsangemessener Umgang mit Mitarbeitern "Kenntnisse der internen, nationalen, unionsweiten und internationalen Qualitätskontrolle" Thema Ziel Kenntnis der verschiedenen Kenntnis der aktuellen Rechtsgrundlagen der Qualitätskontrollmaßnahmen Qualitätskontrolle und Zuständigkeiten in der jeweils geltenden Fassung Kenntnis über internationale und unionsweite Qualitätskontrollmaßnahmen Kenntnisse der internen Qualitätskontrolle Kenntnis der Ziele und Struktur interner Qualitätssicherung Le Inhalt VO (EU) Nr. 72/2010, VO (EU) Nr. 18/2010, VO (EG) Nr. 300/2008, Nationales Qualitätskontrollprogramm Zuständige Behörden und Organisationen Internationale Qualitätskontrollmaßnahmen (z.B. ICAOAudits, ECAC-Audits) Europäische Qualitätskontrollmaßnahmen (z.B. EUInspektionen, EU-Audits) Nationale Qualitätskontrollmaßnahmen • Audit • Inspektionen Aufgaben und Ziele gemäß VO (EG) Nr. 300/2008 Art. • Test 10ff. • Erhebungen Mindestanforderungen: Qualitätssicherungsverfahren • Untersuchungen und Dokumentation Grundaussagen der internen Qualitätssicherung im Sicherheitsprogramm des Unternehmens Interne Qualitätskontrollmaßnahmen: Durchführung von regelmäßigen QS-Audits und "Sicherheitstests" Anlassbezogene Qualitätsmaßnahmen bei behördlichen Feststellungen Wirksamkeitsprüfung von Maßnahmen Einhaltung der MIndestsicherheitsstandards sowie der aktuellen Anordnungslage Methodik der internen Qualitätssicherung g un ss fa se Vertiefung der Kenntnis zur Durchführung eigener Qualitätskontrollen Inhalt Pädagogische Fertigkeiten in Bezug auf • Motivations- und Führungsmodelle • bewusste Gesprächsgestaltung • Stressfaktoren Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für die Fahrzeugkontrolle, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren" Thema rechtliche Anforderungen für Fahrzeugkontrollen sowie Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren Ziel Kenntnis der Rechtsgrundlagen für die Fahrzeugkontrollen Kenntnis der Ausnahmen von der Fahrzeugkontrolle Kenntnis über zulässige besondere Sicherheitsverfahren "Kenntnis der Techniken für Fahrzeugkontrollen" Thema Kontrolltechniken bei Fahrzeugkontrollen Inhalt • VO (EG) Nr. 300/2008 • DVO (EU) 2015/1998 Grundsätze / Ausnahmen gemäß Kapitel 1.4 der DVO (EU) 2015/1998 sowie nationaler Vorgaben im NLSP allgemeine Freistellung von der Fahrzeugkontrolle Freistellung von der Fahrzeugkontrolle im Einzel-/Sonderfall national zulässige und angewandte Sicherheitsverfahren bei der Fahrzeugkontrolle Ziel Kenntnis der verschiedenen Techniken bei der Kontrolle von Fahrzeugen sowie darin befindlicher Gegenstände Inhalt Überprüfungsmethoden (Durchsuchung von Hand, Sichtkontrolle) Festlegung der Kontrollbereiche Zufallsprinzip zulässige Hilfsmittel bei der Kontrolle Kontrollablauf Überblick über die am Flughafen im Bereich Einsatzorte und Einsatzmöglichkeiten der der Fahrzeugkontrolle im Einsatz vorhandenen Technik befindlichen Hilfsmittel Welche verschiedenen Techniken und Geräte werden eingesetzt? Thema Fahrzeugkontrollen Le "Fähigkeit zur Durchführung von Fahrzeugkontrollen mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter, verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten" Kenntnis der möglichen Versteckmöglichkeiten für verbotene Gegenstände in Fahrzeugen und unzugänglichen Stellen am Fahrzeug und Berücksichtigung bei der praktischen Durchsuchung Inhalt Durchführung der Kontrolle Praktische Durchführung von Fahrzeugkontrollen unter Anleitung Verschiedene Arten der Fahrzeugkontrollen sowie den Kontrollablauf in der praktischen Anwendung kennen Den Ablauf des Verfahrens an den verschiedenen Kontrollstellen kennen • Erläuterung der Kontrollschritte • Besonderheiten (z.B. versiegelte Bereiche) Versteckmöglichkeiten von verbotenen Gegenständen g un ss Verstecke kennen fa se Ziel Anwendung der verschiedenen Verfahren/Techniken bei der Kontrolle von Fahrzeugen sowie darin befindlicher Gegenstände Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post" Thema Ziel Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post und Post aller Beteiligten der sicheren Lieferkette und die Folge bei nicht ausreichendem Schutz Inhalt Frachtstücke und Postsendungen, die mit einem Luftfahrzeug befördert werden sollen, sind ab dem Zeitpunkt, zu dem die Sicherheitskontrollen stattfinden, bis zum Abflug des Luftfahrzeugs, mit dem sie befördert werden, vor unbefugten Eingriffen zu schützen. Schutz der Frachtstücke und Postsendungen von der Produktion bis zur Beförderung Anforderungen an den bekannten Versender/geschäftlichen Versender - gesicherter Produktions- und Verpackungsbereich (Zutrittskontrolle) - beaufsichtigter Produktions- und Verpackungsprozess (geschultes Personal) - gesicherter Lagerbereich (Zutrittskontrolle) Anforderungen an den regB: - Herkunft der Sendung - Identitätsfeststellung - Annahme nicht kontrollierter Sendungen - Sicherung kontrollierter Sendungen (gesicherter Lagerbereich - Zutrittskontrolle) - Begleitdokumentation Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, gelten vor unbefugten Zugriffen geschützt, sofern: – sie sich in einem sensiblen Bereich (Flughafen) befinden – sie sich in einem anderen Teil als im sensiblen Bereich (gesichertes Betriebsgelände) befinden wenn: a) sie physisch derart geschützt sind, dass keinerlei verbotene Gegenstände eingebracht werden können, oder b) sie nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und der Zugang auf Personen beschränkt wird, die mit dem Schutz und der Verladung von Fracht und Postsendungen vertraut sind. g un ss fa se Le Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, bei der Beförderung: – Sendungen werden vom reglementierten Beauftragten, bekannten oder geschäftlichen Versender manipulationssicher verpackt oder versiegelt. – Der Frachtraum des Fahrzeugs, in dem die Sendungen befördert werden, ist manipulationssicher zu verschließen oder zu versiegeln, Fahrzeuge mit Planenabdeckung sind durch TIR - Seile zu sichern, Ladeflächen von Pritschenfahrzeuge sind zu überwachen. Erneute Kontrolle von nicht oder nicht ausreichend geschützten/ gesicherten Fracht- und Postsendungen; Manipulationsverdacht und fehlende Sicherung von kontrollierter Fracht; Beispiele unsicherer Fracht und Post (Manipulation/transportbedingte Beschädigung etc.) "Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände" Thema Ziel Mögliche Verstecke bei Fracht und Post Kenntnis der Versteckmöglichkeiten Inhalt Versteckmöglichkeiten in der Luftfracht/Luftpost "Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar" Thema Ziel Inhalt Kenntnis der Beförderungsanforderungen Beförderungsanforderungen für Fracht und Post gem. Kenntnis der Beförderungsanforderungen nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen Kapitel 6.6 der DVO (EU) 2015/1998 (Versiegelung/sichere Verwahrung während des Transports u. danach) Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inkl. Dokumentation Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen" Thema Anforderungen an den Schutz für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen Ziel Kenntnis der jeweils geltenden Anforderungen sowie der Möglichkeiten zur Gewährleistung des Schutzes Kenntnis der zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen bei STEBs Inhalt Schutz von Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen (Lagerung, physischer Schutz, Überwachung) Pflichten im Umgang mit sicherer Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, sicheren Bordvorräten und Flughafenlieferungen Maßnahmen bei Verdacht auf Manipulation Folgemaßnahmen bei nicht ausreichendem Schutz von Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen Sicherheitsbestimmungen bei der Lieferung und Verwahrung von manipulationssicheren Beuteln (STEB) gem. Kapitel 8.3 und 9.3 der DVO (EU) 2015/1998 g un ss fa se Le Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der Beförderungsanforderungen" Thema Kenntnis der Beförderungsanforderungen Ziel Inhalt Kenntnis der Beförderungsanforderungen Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inklusive der nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen damit verbundenen Dokumentation Beförderungsanforderungen für Bordvorräte gem. Kapitel 8.1.5 der DVO (EU) 2015/1998 Beförderungsanforderungen für Flughafenlieferungen gem. Kapitel 9.1.4 der DVO (EU) 2015/1998 "Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten" Thema Ziel Inhalt Durchführung der Durchsuchung von Hand Anwendung der Durchsuchungstechniken bei Besonderheiten im Rahmen der Kontrolle von der Kontrolle von Post und Material von Gegenstände/Verpackungen (schlecht einsehbare Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Gegenstände, Gegenstände mit vielen Flughafenlieferungen Versteckmöglichkeiten, Gegenstände mit unübersichtlichem großem Volumen) Kontrollablauf und Kontrollverfahren systematische, gründliche, manuelle Überprüfung der Bordvorräte bzw. Flughafenlieferungen g un ss fa se Le Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für Zugangskontrollen, einschließlich Ausnahmen und besonderen Sicherheitsverfahren" Thema Ziel Inhalt rechtliche Anforderungen für Kenntnis der einschlägigen Rechtsquellen für • VO (EG) Nr. 300/2008 Zugangskontrollen einschließlich Ausnahmen Zugangskontrollen • DVO (EU) 2015/1998 und besondere Sicherheitsverfahren in der jeweils gültigen Fassung legitime Gründe für den Zugang Identitätsüberprüfung physische Zugangskontrolle technische Zugangskontrolle Kenntnis der Ausnahmen von der Grundsätze/Ausnahmen gemäß Kapitel 1.2 der DVO Zugangskontrolle (EU) 2015/1998 sowie nationaler Vorgaben im NLSP Gefahr für Leib und Leben national zulässige und angewandte Kenntnis besonderer Sicherheitsverfahren Sicherheitsverfahren bei der Zugangskontrolle "Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendetem Zugangskontrollsysteme" Ziel Thema Zugangskontrollsysteme auf dem Flughafen Kenntnis der flughafenspezifischen Zugangskontrollsysteme (welche Zugangskontrollsysteme werden auf dem Flughafen eingesetzt) Inhalt flughafenspezifische Zugangskontrollsysteme z.B. Vereinzelungsanlagen, biometrische Systeme etc. Le "Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Flughafenausweise und Fahrzeugausweise, die zum Zugang zu den Bereichen der Luftseite berechtigen, sowie Fähigkeit, diese Zulassungen zu erkennen" Thema Ziel Inhalt Zugangsberechtigungen einschl. Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Ausweisordnung (Vertiefung) Ausweisordnung Flughafenausweisen und Fahrzeugausweisen, Maßnahmen bei Verstoß gegen die Ausweisordnung; die zum Zugang zur Luftseite berechtigen, Ordnungswidrigkeiten nach LuftSiG sowie die Fähigkeit, diese Zulassungen zu g un ss fa se "Kenntnis der Verfahren für Streifengänge, das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten" Thema Ziel Inhalt Streifenbereiche Kenntnis über Verfahren für Streifengänge, Verfahren für Streifengänge sowie das das Anhalten von Personen und der Anhalten von Personen kennen Verfahren für Streifengänge Umstände, unter denen Personen angehalten rechtliche Voraussetzungen, unter denen Personen oder gemeldet werden sollen angehalten und gemeldet werden dürfen Meldewege bezogen auf "eigenen" Flughafen Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen" Thema Ziel Inhalt Anforderungen an den Schutz für Post oder Kenntnis der jeweils geltenden Anforderungen Schutz von Post oder Material von Material von Luftfahrtunternehmen, sowie der Möglichkeiten zur Gewährleistung Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Bordvorräte und Flughafenlieferungen des Schutzes Flughafenlieferungen (Lagerung, physischer Schutz, Überwachung) Pflichten im Umgang mit sicherer Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, sicheren Bordvorräten und Flughafenlieferungen Maßnahmen bei Verdacht auf Manipulation Folgemaßnahmen bei nicht ausreichendem Schutz von Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen Kenntnis der zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen bei der Lieferung und Sicherheitsbestimmungen bei STEBs Verwahrung von manipulationssicheren Beuteln (STEB) gem. Kapitel 8.3 und 9.3 der DVO (EU) 2015/1998 "Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände" Thema Ziel Mögliche Verstecke bei Bordvorräten, Kenntnis der Versteckmöglichkeiten Flughafenlieferunten sowie Post- und Material von Luftfahrtunternehmen Inhalt Versteckmöglichkeiten in Bordvorräten und Flughafenlieferungen, Post- und Material der Luftfahrtunternehmen g un ss fa se Le "Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar" Thema Ziel Inhalt Kenntnis der Beförderungsanforderungen Kenntnis der Beförderungsanforderungen Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inklusive der nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen damit verbundenen Dokumentation Beförderungsanforderungen für Bordvorräte gem. Kapitel 8.1.5 der DVO (EU) 2015/1998 Beförderungsanforderungen für Flughafenlieferungen gem. Kapitel 9.1.4 der DVO (EU) 2015/1998 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis über die Zugangskontrollen und die einschlägigen Kontrollverfahren" Thema Ziel Kenntnis über die Zugangskontrollen und die Arten der Zugangskontrolle sowie Kontrollverfahren einschlägigen Kontrollverfahren kennen Inhalt Voraussetzungen für die Erteilung der Zugangsberechtigungen nach DVO (EU) 2015/1998 Zutrittsdokumente gemäß Anhang 1.2.2. der DVO (EU) 2015/1998 kennen: • Bordkarte oder Äquivalent • Besucherausweis • Flughafenausweis • Ausweis der nationalen Behörde • von der nationalen Behörde anerkannter Ausweis • Fahrzeugausweise • temporäre Ausweise Gründe für die (Zutritts-)Beschränkung, Verweis auf Flughafenbereiche Zugang/Zufahrt zum Sicherheitsbereich eines Flughafens nur über Kontrollstelle Arten der Zugangskontrolle (Zufahrtskontrolle, Zungangskontrollpunkte für Personal, Zugänge für Fluggäste und Abgrenzung) Begleitungsregelungen etc. Ablauf der Zutrittskontrolle (technisch, personell, was wird überprüft) Kenntnis der Maßnahmen bei Verstoß gegen die Ausweisordnung Ausweistragepflicht Unaufgefordertes Vorzeigen von Zutrittsdokumenten auch in den betreffenden Bereichen Ordnungswidrigkeiten nach LuftSiG Le lokale Sicherungsmaßnahmen se "Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren " Thema Ziel Kontrollverfahren Überblick über verschiedene Kontrolltechniken sowie angewandte Kontrollverfahren auf dem jeweiligen Flughafen Inhalt Nutzung geeigneter Kontrolltechnik zur Verhinderung des Einbringens verbotener Gegenstände in Sicherheitsbereiche, z.B. Torsonden, Röntgentechnik, Handsonden, Händische Durchsuchung etc. fa Kontrollstellenkonfiguration und angewendete Überblick über die an der Kontrollstelle angewendeten Welche verschiedenen Techniken und Geräte werden Verfahren Kontrollverfahren eingesetzt? Einsatzorte der vorhandenen Technik Aufbau der Kontrollstellen (vor Ort) ss Kenntnis von verbotenen Gegenständen "Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Flughafenausweise" Thema Ziel Auf dem Flughafen verwendete Ausweise Darstellung der auf dem Flughafen verwendeten Ausweise g un Kontrollverfahren Verbot des Mitführens von verbotenen Gegenständen nach Anlage 1-A Ausnahme des Mitnahmeverbotes zur Ausübung der berüflichten Tätigkeit (Mitnahmeberechtigungen) Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf verbotene Gegenstände nach Anlage 4-C durch Fluggäste Kenntnis der auf den betreffenden Flughafen verwendeten Zugangsberechtigungen/ Ausweise und deren Erkennen Inhalt beispielhafte Nennung der örtlich verwendeten Flughafenausweise lt. Ausweisordnung "einschlägige" ortsbezogene Zugangsregelungen Ausweisordnung legitime "betriebliche" Gründe zur Ausstellung eines Flughafenausweises Ausweise von Besatzungsmitgliedern Arten von Flughafenausweisen Besucherausweise Voraussetzung für die Erstellung eines Ausweises Hinterlegte Informationen Umgang mit den Flughafenausweisen (sichtbares Tragen, Rückgabe) Mitnahmeberechtigungen, Einschränkungen, Zonierung Fahrzeugausweise (Inhalte wie bei Flughafenausweisen) Besatzungsausweise OWiG Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis über frühere, unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen" Thema Ziel Inhalt Historischer Überblick Kenntnis der historischen Entwicklung der Angriffe Entwicklung der Bedrohung des zivilen Luftverkehrs auf den Luftverkehr mit maßgeblichen Beispielen durch den Terrorismus und deren Auswirkungen beispielhafte Aufzählung: • Anschlag auf Luftfahrzeug der PanAm über Lockerbie (1988) • Anschläge des 11. September 2001 in den USA • Schuhbomber Dezember 2001 • Unterhosenbomber Dezember 2009 • Jemenpakete • aktuelle Vorkommnisse (weiteres: siehe Lagebild Luftsicherheit) Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs • Prestige und hoher Symbolwert des Luftfahrzeugs. bzw. der Luftfahrtunternehmen in Bezug auf einen bestimmten Staat • Starker Druck auf Regierungen und Behörden – Symbolwirkung • Große Anzahl von Betroffenen und Opfern • kleiner Aufwand, großer Schaden • Fluggäste und Angehörige verschiedener Nationalitäten sind betroffen – Potenzierung des politischen Drucks • hohe Öffentlichkeitswirksamkeit • durch die große Mobilität wird polizeiliches Handeln erschwert Kenntnis über potentielle Täter/Tätergruppen Tätergruppen, welche eine Bedrohung des zivilen Luftverkehrs darstellen oder darstellen können • Terroristen • Kriminelle • mental gestörte Passagiere • politische oder religiöse Motivierte • Menschen mit Rachegefühlen (z. B. auch entlassene, ehemalige Luftsicherheitskontrollkräfte) • Sabotageakte • Entführungen • Terroristische Anschläge • Bombendrohungen • Waffen und Explosivstoffe • aktuelle Bedrohungen Aktuelles Lagebild Terrorismus und Luftsicherheit Aktuelle Bedrohungen und Bewertungen Anordnung von (zusätzlichen) Sicherheitsmaßnahmen Le Kenntnis der Motive für Anschläge (Warum ist die Zivilluftfahrt ein attraktives Angriffsziel) Kenntnis der Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs im Zusammenhang mit den Luftsicherheitsmaßnahmen se Maßnahmen der Sicherheitsbehörden nach Gefährdungsbewertung Kenntnis über aktuelle Bedrohungslagen sowie deren Bewertung und die Anordnung von Maßnahmen durch die Sicherheitsbehörden fa ss "Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften" Thema Ziel Internationale und nationale Überblick über die die Gesamtheit und Systematik Rechtsvorschriften der aktuellen Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung Verantwortlichkeiten – Umsetzung besonderer Sicherheitsmaßnahmen Überblick über die nationale Rechtsordnung Kenntnisse internationaler Verordnungen und Vorgaben g un Inhalt VO (EG) Nr. 300/2008 VO (EG) Nr. 272/2009 DVO (EU) 2015/1998 zuzüglich weitere VO/andere Vorschriften Luftsicherheitsgesetz Nationales Luftsicherheitsprogramm (NLSP) Gliederung der nationalen Rechtsordnung in öffentliches Recht und Zivilrecht neben einschlägigen EU-Verordnungen und nationalen Vorgaben ICAO-Standards und ECAC-Empfehlungen kennen "Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen" Thema Ziel Inhalt Zuständigkeiten und Struktur der Kenntnis über die Zuständigkeiten der nationalen an Überblick über die Zuständigkeiten und Befugnisse aller Luftsicherheit der Luftsicherheit beteiligten Behörden Luftsicherheitsbehörden Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden gem. § 5 LuftSiG Luftsicherheitsgesetz verpflichtet • Luftsicherheitsbehörden, § 2 LuftSiG • Flughafenbetreiber, § 8 LuftSiG • Luftfahrtunternehmen, § 9 LuftSiG Beteiligte und Stellen der sicheren Lieferkette kennen (4-Säulen-Modell) usw. Kenntnis der Bedeutung der Begriffe Safety und „Security“ beschäftigt sich mit der Abwehr von äußeren Security und deren Unterschiede Gefahren (z.B. versuchte Entführung eines Luftfahrzeugs). „Safety“ beschäftigt sich mit der Abwehr sog. betriebsbedingter Gefahren (z.B. technische Mängelbeseitigung). – im Unterschied zu Security Luftsicherheitsmaßnahmen gemäß EUKenntnis der Zuständigkeiten der Beteiligten der Flugplatzbetreiber Vorschriften und LuftSiG sicheren Lieferkette Luftfahrtunternehmen reglementierte Beauftragte, bekannte Versender, geschäftliche Versender, Transporteure reglementierte Lieferanten für Bordvorräte, bekannte Lieferanten für Bordvorräte bekannte Lieferanten für Flughafenlieferungen Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Kompetenzen von Sicherheitsbeauftragten Sicherheitsbeauftragten bei behördlich zugelassen und benannten Stellen Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen sowie Kontrollpersonal Abgrenzung der Begriffe "Kontrolle" und "Sicherheitskontrolle" Zuständigkeiten, Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen Befugnisse des Personals bei im Kontrollablauf vorzunehmenden Handlungen Definition der verschiedenen Bereiche an Flughäfen • Landseite/Luftseite • Sicherheitsbereiche • abgegrenzte Bereiche • sensible Teile der Sicherheitsbereiche • öffentliche Bereiche • überlassene Bereiche Lagerbereiche, Betriebsgelände, Bereitstellungsfläche etc und sonstige Räumlichkeiten der Beteiilgten der sicheren Lieferkette Sicherheitsbereiche auf dem Flughafengelände Kenntnis über die verschiedenen Sicherheitsbereiche auf dem Flughafengelände gleichwertige zu schützenden Bereiche außerhalb des Flughafens Kenntnis über die verschiedenen gleichwertig zu schützenden Bereiche außerhalb des Flughafens bei den Beteiligten der sicheren Lieferkette Zugangsberechtigungen einschl. Ausweisordnung die Arten der Zugangsberechtigungen zu Zugangsberechtigungen Sicherheitsbereiche der Flughäfen oder zu gleichwertig zu schützende Bereiche außerhalb des Flughafens kennen und erkennen ss fa se Le "Kenntnis über die Zugangskontrollen und die einschlägigen Kontrollverfahren" Thema Ziel Inhalt Kenntnis über die Zugangskontrollen und die Arten der Zugangskontrolle sowie Kontrollverfahren Voraussetzungen für die Erteilung der einschlägigen Kontrollverfahren kennen Zugangsberechtigungen nach DVO (EU) 2015/1998 Zutrittsdokumente gemäß Anhang 1.2.2. der DVO (EU) 2015/1998 kennen: • Bordkarte oder Äquivalent • Besucherausweis • Flughafenausweis • Ausweis der nationalen Behörde • von der nationalen Behörde anerkannter Ausweis • Fahrzeugausweise • temporäre Ausweise Gründe für die (Zutritts-)Beschränkung, Verweis auf Flughafenbereiche Zugang/Zufahrt zum Sicherheitsbereich eines Flughafens nur über Kontrollstelle Arten der Zugangskontrolle (Zufahrtskontrolle, Zungangskontrollpunkte für Personal, Zugänge für Fluggäste und Abgrenzung) Begleitungsregelungen etc. Ablauf der Zutrittskontrolle (technisch, personell, was wird überprüft) Kenntnis der Maßnahmen bei Verstoß gegen die Ausweistragepflicht Ausweisordnung Unaufgefordertes Vorzeigen von Zutrittsdokumenten auch in den betreffenden Bereichen Ordnungswidrigkeiten nach LuftSiG lokale Sicherungsmaßnahmen Inhalt Nutzung geeigneter Kontrolltechnik zur Verhinderung des Einbringens verbotener Gegenstände in Sicherheitsbereiche, z.B. Torsonden, Röntgentechnik, Handsonden, Händische Durchsuchung etc. Kontrollstellenkonfiguration und angewendete Überblick über die an der Kontrollstelle Verfahren angewendeten Kontrollverfahren Kenntnis von verbotenen Gegenständen "Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Flughafenausweise" Thema Ziel Darstellung der auf dem Flughafen verwendeten Auf dem Flughafen verwendete Ausweise Ausweise Kenntnis der auf den betreffenden Flughafen verwendeten Zugangsberechtigungen/ Ausweise und deren Erkennen g un "Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren " Thema Ziel Überblick über verschiedene Kontrolltechniken Kontrollverfahren sowie angewandte Kontrollverfahren auf dem jeweiligen Flughafen Welche verschiedenen Techniken und Geräte werden eingesetzt? Einsatzorte der vorhandenen Technik Aufbau der Kontrollstellen (vor Ort) Kontrollverfahren Verbot des Mitführens von verbotenen Gegenständen nach Anlage 1-A Ausnahme des Mitnahmeverbotes zur Ausübung der berüflichten Tätigkeit (Mitnahmeberechtigungen) Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf verbotene Gegenstände nach Anlage 4-C durch Fluggäste Inhalt beispielhafte Nennung der örtlich verwendeten Flughafenausweise lt. Ausweisordnung "einschlägige" ortsbezogene Zugangsregelungen Ausweisordnung legitime "betriebliche" Gründe zur Ausstellung eines Flughafenausweises Ausweise von Besatzungsmitgliedern Arten von Flughafenausweisen Besucherausweise Voraussetzung für die Erstellung eines Ausweises Hinterlegte Informationen Umgang mit den Flughafenausweisen (sichtbares Tragen, Rückgabe) Mitnahmeberechtigungen, Einschränkungen, Zonierung Fahrzeugausweise (Inhalte wie bei Flughafenausweisen) Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Besatzungsausweise OWiG g un ss fa se Le Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis über frühere, unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen" Thema Ziel Inhalt Historischer Überblick Kenntnis der historischen Entwicklung der Angriffe auf Entwicklung der Bedrohung des zivilen Luftverkehrs den Luftverkehr mit maßgeblichen Beispielen und durch den Terrorismus deren Auswirkungen beispielhafte Aufzählung: • Anschlag auf Luftfahrzeug der PanAm über Lockerbie (1988) • Anschläge des 11. September 2001 in den USA • Schuhbomber Dezember 2001 • Unterhosenbomber Dezember 2009 • Jemenpakete • aktuelle Vorkommnisse (weiteres: siehe Lagebild Luftsicherheit) Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs Kenntnis der Motive für Anschläge (Warum ist die Zivilluftfahrt ein attraktives Angriffsziel) • Prestige und hoher Symbolwert des Luftfahrzeugs. bzw. der Luftfahrtunternehmen in Bezug auf einen bestimmten Staat • Starker Druck auf Regierungen und Behörden – Symbolwirkung • Große Anzahl von Betroffenen und Opfern • kleiner Aufwand, großer Schaden • Fluggäste und Angehörige verschiedener Nationalitäten sind betroffen – Potenzierung des politischen Drucks • hohe Öffentlichkeitswirksamkeit • durch die große Mobilität wird polizeiliches Handeln erschwert Kenntnis über potentielle Täter/Tätergruppen Maßnahmen der Sicherheitsbehörden nach Gefährdungsbewertung Tätergruppen, welche eine Bedrohung des zivilen Luftverkehrs darstellen oder darstellen können • Terroristen • Kriminelle • mental gestörte Passagiere • politische oder religiöse Motivierte • Menschen mit Rachegefühlen (z. B. auch entlassene, ehemalige Luftsicherheitskontrollkräfte) Kenntnis der Gefahren für die Sicherheit des • Sabotageakte Luftverkehrs im Zusammenhang mit den • Entführungen Luftsicherheitsmaßnahmen • Terroristische Anschläge • Bombendrohungen • Waffen und Explosivstoffe • aktuelle Bedrohungen Kenntnis über aktuelle Bedrohungslagen sowie deren Aktuelles Lagebild Terrorismus und Luftsicherheit Bewertung und die Anordnung von Maßnahmen durch Aktuelle Bedrohungen und Bewertungen die Sicherheitsbehörden Anordnung von (zusätzlichen) Sicherheitsmaßnahmen Verantwortlichkeiten – Umsetzung besonderer Sicherheitsmaßnahmen "Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften" Thema Ziel Internationale und nationale Rechtsvorschriften Überblick über die die Gesamtheit und Systematik der aktuellen Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung Inhalt VO (EG) Nr. 300/2008 VO (EG) Nr. 272/2009 DVO (EU) 2015/1998 zuzüglich weitere VO/andere Vorschriften Luftsicherheitsgesetz Nationales Luftsicherheitsprogramm (NLSP) Überblick über die nationale Rechtsordnung Gliederung der nationalen Rechtsordnung in öffentliches Recht und Zivilrecht Kenntnisse internationaler Verordnungen und Vorgaben neben einschlägigen EU-Verordnungen und nationalen Vorgaben ICAO-Standards und ECAC-Empfehlungen kennen Le "Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen" Thema Ziel Inhalt Zuständigkeiten und Struktur der Luftsicherheit Kenntnis über die Zuständigkeiten der nationalen an Überblick über die Zuständigkeiten und Befugnisse aller der Luftsicherheit beteiligten Behörden Luftsicherheitsbehörden Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden gem. § 5 LuftSiG Luftsicherheitsmaßnahmen gemäß EUVorschriften und LuftSiG "Kenntnis über die Zugangskontrollen und die einschlägigen Kontrollverfahren" Thema Ziel Kenntnis über die Zugangskontrollen und die Arten der Zugangskontrolle sowie Kontrollverfahren einschlägigen Kontrollverfahren kennen Kenntnis der Maßnahmen bei Verstoß gegen die Ausweisordnung g Zugangsberechtigungen einschl. Ausweisordnung un gleichwertige zu schützenden Bereiche außerhalb des Flughafens ss Sicherheitsbereiche auf dem Flughafengelände fa se Luftsicherheitsgesetz verpflichtet • Luftsicherheitsbehörden, § 2 LuftSiG • Flughafenbetreiber, § 8 LuftSiG • Luftfahrtunternehmen, § 9 LuftSiG Beteiligte und Stellen der sicheren Lieferkette kennen (4-Säulen-Modell) usw. Kenntnis der Bedeutung der Begriffe Safety und „Security“ beschäftigt sich mit der Abwehr von äußeren Gefahren (z.B. versuchte Entführung eines Security und deren Unterschiede Luftfahrzeugs). „Safety“ beschäftigt sich mit der Abwehr sog. betriebsbedingter Gefahren (z.B. technische Mängelbeseitigung). – im Unterschied zu Security Kenntnis der Zuständigkeiten der Beteiligten der Flugplatzbetreiber sicheren Lieferkette Luftfahrtunternehmen reglementierte Beauftragte, bekannte Versender, geschäftliche Versender, Transporteure reglementierte Lieferanten für Bordvorräte, bekannte Lieferanten für Bordvorräte bekannte Lieferanten für Flughafenlieferungen Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Kompetenzen von Sicherheitsbeauftragten Sicherheitsbeauftragten bei behördlich zugelassen und benannten Stellen Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Abgrenzung der Begriffe "Kontrolle" und Kompetenzen von Personen, die Sicherheitskontrollen "Sicherheitskontrolle" durchführen sowie Kontrollpersonal Zuständigkeiten, Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen Befugnisse des Personals bei im Kontrollablauf vorzunehmenden Handlungen Kenntnis über die verschiedenen Sicherheitsbereiche Definition der verschiedenen Bereiche an Flughäfen auf dem Flughafengelände • Landseite/Luftseite • Sicherheitsbereiche • abgegrenzte Bereiche • sensible Teile der Sicherheitsbereiche • öffentliche Bereiche • überlassene Bereiche Kenntnis über die verschiedenen gleichwertig zu Lagerbereiche, Betriebsgelände, Bereitstellungsfläche schützenden Bereiche außerhalb des Flughafens bei etc und sonstige Räumlichkeiten der Beteiilgten der den Beteiligten der sicheren Lieferkette sicheren Lieferkette Zugangsberechtigungen die Arten der Zugangsberechtigungen zu Sicherheitsbereiche der Flughäfen oder zu gleichwertig zu schützende Bereiche außerhalb des Flughafens kennen und erkennen Inhalt Voraussetzungen für die Erteilung der Zugangsberechtigungen nach DVO (EU) 2015/1998 Zutrittsdokumente gemäß Anhang 1.2.2. der DVO (EU) 2015/1998 kennen: • Bordkarte oder Äquivalent • Besucherausweis • Flughafenausweis • Ausweis der nationalen Behörde • von der nationalen Behörde anerkannter Ausweis • Fahrzeugausweise • temporäre Ausweise Gründe für die (Zutritts-)Beschränkung, Verweis auf Flughafenbereiche Zugang/Zufahrt zum Sicherheitsbereich eines Flughafens nur über Kontrollstelle Arten der Zugangskontrolle (Zufahrtskontrolle, Zungangskontrollpunkte für Personal, Zugänge für Fluggäste und Abgrenzung) Begleitungsregelungen etc. Ablauf der Zutrittskontrolle (technisch, personell, was wird überprüft) Ausweistragepflicht Unaufgefordertes Vorzeigen von Zutrittsdokumenten auch in den betreffenden Bereichen Ordnungswidrigkeiten nach LuftSiG lokale Sicherungsmaßnahmen "Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren" Thema Ziel Kontrollverfahren Überblick über verschiedene Kontrolltechniken sowie angewandte Kontrollverfahren auf dem jeweiligen Flughafen Inhalt Nutzung geeigneter Kontrolltechnik zur Verhinderung des Einbringens verbotener Gegenstände in Sicherheitsbereiche, z.B. Torsonden, Röntgentechnik, Handsonden, Händische Durchsuchung etc. Kontrollstellenkonfiguration und angewendete Überblick über die an der Kontrollstelle angewendeten Welche verschiedenen Techniken und Geräte werden Verfahren Kontrollverfahren eingesetzt? Einsatzorte der vorhandenen Technik Aufbau der Kontrollstellen (vor Ort) Kontrollverfahren Kenntnis von verbotenen Gegenständen Verbot des Mitführens von verbotenen Gegenständen nach Anlage 1-A Ausnahme des Mitnahmeverbotes zur Ausübung der berüflichten Tätigkeit (Mitnahmeberechtigungen) Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf verbotene Gegenstände nach Anlage 4-C durch Fluggäste Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post" Thema Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post Ziel Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post aller Beteiligten der sicheren Lieferkette und die Folge bei nicht ausreichendem Schutz Inhalt Frachtstücke und Postsendungen, die mit einem Luftfahrzeug befördert werden sollen, sind ab dem Zeitpunkt, zu dem die Sicherheitskontrollen stattfinden, bis zum Abflug des Luftfahrzeugs, mit dem sie befördert werden, vor unbefugten Eingriffen zu schützen. Schutz der Frachtstücke und Postsendungen von der Annahme der Sendungen bis zur Beförderung - Herkunft der Sendung - Identitätsfeststellung - Annahme nicht kontrollierter Sendungen (gesicherter Lagerbereich - Zutrittskontrolle) - Begleitdokumentation - konsolidierte Sendungen Schutz der Frachtstücke und Postsendungen von der Produktion bis zur Beförderung Anforderungen an den bekannten Versender/geschäftlichen Versender - gesicherter Produktions- und Verpackungsbereich (Zutrittskontrolle) - beaufsichtigter Produktions- und Verpackungsprozess (geschultes Personal) - gesicherter Lagerbereich (Zutrittskontrolle) Anforderungen an den regB: - Herkunft der Sendung - Identitätsfeststellung - Annahme nicht kontrollierter Sendungen - Sicherung kontrollierter Sendungen (gesicherter Lagerbereich - Zutrittskontrolle) - Begleitdokumentation Le un ss fa se Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, auf Flughäfen: – Fracht und Postsendungen, die sich in einem sensiblen Bereich befinden, gelten als vor unbefugtem Eingriff geschützt. – Fracht und Postsendungen, die sich in einem anderen Teil als im sensiblen Bereich befinden, gelten als vor unbefugtem Eingriff geschützt, sofern a) sie physisch derart geschützt sind, dass keinerlei verbotene Gegenstände eingebracht werden könnten, oder b) sie nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und der Zugang auf Personen beschränkt wird, die mit dem Schutz und der Verladung von Fracht und Postsendungen vertraut sind. Erneute Kontrolle von nicht oder nicht ausreichend geschützten/gesicherten Fracht- und Postsendungen; Manipulationsverdacht und fehlende Sicherung von kontrollierter Fracht und Post (Manipulation/transportbedingte Beschädigung etc.) g "Kenntnis der Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren" Thema Ziel Inhalt Kenntnis der Kontrollanforderungen bei Fracht und Post Frachtstücke und Postsendungen, die nach den Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Ausnahmen und besondere (Sicherheits)Kontrollen nicht angemessen vor unbefugten Sicherheitsverfahren Eingriffen geschützt sind, müssen kontrolliert werden. Kenntnis der Ausnahmeregelungen und besondere Sicherheitsverfahren für die Kontrolle von Fracht und Post Kenntnis der Ausnahmen von der Kontrolle bzw. besonderer Sicherheitsverfahren aufgrund einer Risikobewertung "Kenntnis der jeweiligen Kontrollmethoden für die verschiedenen Arten von Fracht und Post" Thema Ziel Kontrollmethoden für Fracht/Post Kenntnis der Anwendungsbereiche der jeweiligen Kontrollmethoden - einzeln oder in Kombination - "Kenntnis der Beförderungsanforderungen" Thema Kenntnis der Beförderungsanforderungen Ziel Kenntnis der Beförderungsanforderungen nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen im jeweils relevanten Tätigkeitsbereich Entscheidung des reglementierten Beauftragten, ob nicht oder nicht vollständig sicherheitskontrollierte Sendungen von ihm selbst kontrolliert werden oder einem anderen reglementierten Beauftragten übergeben werden, der die Durchführung dieser Kontrollen gewährleistet. Ausnahmen der Kontrolle nach C(2015) 8005 darstellen Ausnahmen der Kontrolle nach C(2015) 8005 darstellen Inhalt • Durchsuchung von Hand • Sichtkontrolle • Röntgengeräte • Sprengstoff-Detektionsgeräte • Sprengstoff-Spürhunde • Sprengstoff-Spurendetektoren • ggf. neue Technologien Inhalt Beförderungsanforderungen für Fracht und Post gem. Kapitel 6.6 der DVO (EU) 2015/1998 (Versiegelung/sichere Verwahrung während des Transports u.danach) Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inkl. Dokumentation der (Sicherheits)Kontrolle gem. Kapitel 6.3.2.6 der DVO (EU) 2015/1998 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände" Thema Identifizierung von Waffen und verbotenen Gegenständen Ziel Überblick über luftsicherheits- sowie waffen- und sprengstoffrechtliche Vorschriften, die zur Identifizierung verbotener Gegenstände maßgeblich sind Identifikation verbotener Gegenstände sicherstellen Inhalt Liste der verbotenen Gegenstände gem. Ziffer 6.02 der DVO (EU) 2015/1998 luftsicherheitsrelevante verbotene Gegenstände identifizieren können; Abgrenzung zu IATA-DGR-Vorschriften Bei Fund eines verbotenen Gegenstandes: Prüfen der ordnungsgemäßen Deklaration g un ss fa se Le Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der Beförderungsanforderungen" Thema Kenntnis der Beförderungsanforderungen Ziel Kenntnis der Beförderungsanforderungen nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen Inhalt Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inklusive der damit verbundenen Dokumentation Beförderungsanforderungen für Bordvorräte gem. Kapitel 8.1.5 der DVO (EU) 2015/1998 Beförderungsanforderungen für Flughafenlieferungen gem. Kapitel 9.1.4 der DVO (EU) 2015/1998 "Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten" Thema Ziel Inhalt Durchführung der Durchsuchung von Hand Anwendung der Durchsuchungstechniken bei der Besonderheiten im Rahmen der Kontrolle von Kontrolle von Post und Material von Gegenstände/Verpackungen (schlecht Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und einsehbare Gegenstände, Gegenstände mit Flughafenlieferungen vielen Versteckmöglichkeiten, Gegenstände mit unübersichtlichem großem Volumen) Kontrollablauf und Kontrollverfahren systematische, gründliche, manuelle Überprüfung der Bordvorräte bzw. Flughafenlieferungen g un ss fa se Le Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände" Thema Ziel Mögliche Verstecke bei Bordvorräten, Post und Material von Kenntnis der Versteckmöglichkeiten Luftfahrtunternehmen und Flughafenlieferungen "Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände" Thema Identifizierung von luftsicherheitsrelevanten verbotenen Gegenständen "Kenntnis der Beförderungsanforderungen" Thema Kenntnis der Beförderungsanforderungen Inhalt Versteckmöglichkeiten in Bordvorräten und Flughafenlieferungen, Post und Material der Luftfahrtunternehmen Verstecke an schwer- oder unzugänglichen Bereichen (Maschinen, Lieferung von Lebensmitteln etc.) Ziel Luftsicherheitsrechtliche Vorschriften, die zur Identifizierung verbotener Gegenstände in Bordvorräten, Flughafenlieferungen sowie Post und Material von Luftfahrtunternehmen maßgeblich sind Inhalt Liste der verbotenen Gegenstände gem. Anlagen 1-A und 4-C der DVO (EU) 2015/1998 und deren Abgrenzung zueinander Ziffern 8.04 und 9.04 der DVO (EU) 2015/1998 Identifikation verbotener Gegenstände sicherstellen luftsicherheitsrelevante verbotene Gegenstände identifizieren können Ziel Kenntnis der Beförderungsanforderungen nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen Inhalt Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inklusive der damit verbundenen Dokumentation Beförderungsanforderungen für Bordvorräte gem. Kapitel 8.1.5 der DVO (EU) 2015/1998 Beförderungsanforderungen für Flughafenlieferungen gem. Kapitel 9.1.4 der DVO (EU) 2015/1998 g un ss fa se Le "Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder" Thema Ziel Inhalt Erkennen von potentiell verbotenen Gegenständen mittels das computergestützte Trainingssystem nutzen können Einführung in ein CBT- System Röntgenbildauswertung Durchführung von Trainingsläufen mit Erkennen von potenziell verbotenen Gegenständen unterschiedlichen Schwerpunktthemen zur Erkennung von · Waffen · verschiedenen Arten Sprengvorrichtungen · montierten Spreng- und Brandsätzen, die nicht entsprechend den geltenden Sicherheitsvorschriften befördert werden Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen" Thema Ziel Inhalt Anforderungen an den Schutz für Post oder Kenntnis der jeweils geltenden Schutz von Post oder Material von Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte Anforderungen sowie der Möglichkeiten zur Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und und Flughafenlieferungen Gewährleistung des Schutzes Flughafenlieferungen (Lagerung, physischer Schutz, Überwachung) Pflichten im Umgang mit sicherer Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, sicheren Bordvorräten und Flughafenlieferungen Maßnahmen bei Verdacht auf Manipulation Folgemaßnahmen bei nicht ausreichendem Schutz von Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen Kenntnis der zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen bei der Lieferung und Sicherheitsbestimmungen bei STEBs Verwahrung von manipulationssicheren Beuteln (STEB) gem. Kapitel 8.3 und 9.3 der DVO (EU) 2015/1998 "Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände" Thema Ziel Identifizierung von verbotenen Gegenständen bei Verbotene Gegenstände in Post oder Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen Bordvorräten und Flughafenlieferungen identifizieren können "Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände" Thema Ziel Mögliche Verstecke bei Bordvorräten, Kenntnis der Versteckmöglichkeiten Flughafenlieferunten sowie Post- und Material von Luftfahrtunternehmen Inhalt Liste der verbotenen Gegenstände gem. Anlage 1-A der DVO (EU) 2015/1998 Ziffern 8.04 und 9.04 der DVO (EU) 2015/1998 getarnte Sprengsätze (USBV) Selbstlaborate/Brandsätze Abgrenzung KSBV/USBV Le Inhalt Versteckmöglichkeiten in Bordvorräten und Flughafenlieferungen, Post- und Material der Luftfahrtunternehmen Inhalt Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inklusive der damit verbundenen Dokumentation Beförderungsanforderungen für Bordvorräte gem. Kapitel 8.1.5 der DVO (EU) 2015/1998 Beförderungsanforderungen für Flughafenlieferungen gem. Kapitel 9.1.4 der DVO (EU) 2015/1998 g un ss fa se "Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar" Thema Ziel Kenntnis der Beförderungsanforderungen Kenntnis der Beförderungsanforderungen nach den jeweils geltenden EUVerordnungen Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post" Thema Ziel Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post aller Beteiligten der sicheren Lieferkette und die Folge bei nicht ausreichendem Schutz Inhalt Frachtstücke und Postsendungen, die mit einem Luftfahrzeug befördert werden sollen, sind ab dem Zeitpunkt, zu dem die Sicherheitskontrollen stattfinden, bis zum Abflug des Luftfahrzeugs, mit dem sie befördert werden, vor unbefugten Eingriffen zu schützen. Schutz der Frachtstücke und Postsendungen von der Produktion bis zur Beförderung Anforderungen an den bekannten Versender/geschäftlichen Versender - gesicherter Produktions- und Verpackungsbereich (Zutrittskontrolle) - beaufsichtigter Produktions- und Verpackungsprozess (geschultes Personal) - gesicherter Lagerbereich (Zutrittskontrolle) Anforderungen an den regB: - Herkunft der Sendung - Identitätsfeststellung - Annahme nicht kontrollierter Sendungen - Sicherung kontrollierter Sendungen (gesicherter Lagerbereich - Zutrittskontrolle) - Begleitdokumentation Le Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, bei der Beförderung: – Sendungen werden vom reglementierten Beauftragten, bekannten oder geschäftlichen Versender manipulationssicher verpackt oder versiegelt. – Der Frachtraum des Fahrzeugs, in dem die Sendungen befördert werden, ist manipulationssicher zu verschließen oder zu versiegeln, Fahrzeuge mit Planenabdeckung sind durch TIR Seile zu sichern, Ladeflächen von Pritschenfahrzeuge sind zu überwachen Erneute Kontrolle von nicht oder nicht ausreichend geschützten/gesicherten Fracht- und Postsendungen; Manipulationsverdacht und fehlende Sicherung von kontrollierter Fracht; Beispiele unsicherer Fracht und Post (Manipulation/transportbedingte Beschädigung etc.) un ss fa se Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, auf Flughäfen: – Fracht und Postsendungen, die sich in einem sensiblen Bereich befinden, gelten als vor unbefugtem Eingriff geschützt. – Fracht und Postsendungen, die sich in einem anderen Teil als im sensiblen Bereich befinden, gelten als vor unbefugtem Eingriff geschützt, sofern a) sie physisch derart geschützt sind, dass keinerlei verbotene Gegenstände eingebracht werden könnten, oder b) sie nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und der Zugang auf Personen beschränkt wird, die mit dem Schutz und der Verladung von Fracht und Postsendungen vertraut sind "Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände" Thema Ziel Identifizierung von verbotenen Gegenständen bei Fracht Verbotene Gegenstände in Fracht- und und Post Postsendungen identifizieren können g Inhalt Ziffer 6.02 der DVO (EU) 2015/1998 getarnte Sprengsätze (USBV) Selbstlaborate / Brandsätze Abgrenzung KSBV/USBV "Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände" Thema Ziel Mögliche Verstecke bei Fracht und Post Kenntnis der Versteckmöglichkeiten "Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar" Thema Ziel Kenntnis der Beförderungsanforderungen Kenntnis der Beförderungsanforderungen nach den jeweils geltenden EUVerordnungen Inhalt Versteckmöglichkeiten in der Luftfracht/Luftpost Inhalt Beförderungsanforderungen für Fracht und Post gem. Kapitel 6.6 der DVO (EU) 2015/1998 (Versiegelung/sichere Verwahrung während des Transports u. danach) Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inkl. Dokumentation Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis für Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten und gemeldet werden sollten" Thema Ziel Inhalt Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von situationsbezogenes richtiges Verhalten beim Verhaltensregeln beim Antreffen verdächtiger Personen Personen und der Umstände, unter denen Antreffen verdächtiger Personen Personen angehalten und gemeldet werden sollten Rechtliche Voraussetzungen unter denen Personen Kenntnis der sogenannten „Jedermannangehalten und gemeldet werden dürfen Rechte“ • Festnahmerecht gem. § 127 Abs. 1 StPO • Selbsthilferecht gem. §§ 229, 230 BGB (einschl. "Kenntnis der Sofortmaßnahmen" Selbstschutz-Verhaltensgrundsätze) • Notwehr gem. § 32 StGB, § 227 BGB Thema Ziel Inhalt Kenntnis der Sofortmaßnahmen Kennen situativer Sofortmaßnahmen und Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen richtiges Reagieren Reaktionen und Maßnahmen in Bedrohungssituationen Erstmaßnahmen beim Auffinden einer USBV/KSBV "Kenntnis der Verfahren für die Sicherung der Luftfahrzeuge und die Verhinderung des unbefugten Zugangs zu ihnen" Thema Ziel Inhalt Kenntnis der Verfahren für die Sicherung der Kenntnis der wesentlichen Rechtsvorschriften • VO (EG) Nr. 300/2008 Luftfahrzeuge und die Verhinderung des • DVO (EU) 2015/1998, Kapitel 3.2 unbefugten Zugangs • Beschluss C(2015) 8005 • LSP Kenntnis der Voraussetzungen für die • Einstufung der Sicherheitsbereiche an den Flughäfen Anwendung der unterschiedlichen (inkl. critical parts, Non-critical parts) Sicherungsverfahren Kenntnis der verschiedenen • Schließen/Verschließen der Türen Sicherungsverfahren für Luftfahrzeuge • Personelle Bewachung des LFZ/Zugangskontrollen bezogen auf deren Standort • Versiegelung Le "Kenntnis der Verfahren zum Versiegeln von Luftfahrzeugen, wenn anwendbar" Thema Ziel Versiegelung von Luftfahrzeugen Kenntnis der Versiegelungsverfahren g un ss fa se Inhalt • Bedeutung "Manipulationssicher" • Siegelarten • Aufbewahrung von Siegeln • Ordnungsgemäßes Anbringen von Siegeln • Siegelkontrolle • Siegeldokumentation Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der Sofortmaßnahmen" Thema Kenntnis der Sofortmaßnahmen Ziel Kennen situativer Sofortmaßnahmen und richtiges Reagieren Inhalt Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen Reaktionen und Maßnahmen in Bedrohungssituationen Erstmaßnahmen beim Auffinden einer USBV/KSBV "Kenntnis der Anforderungen und Techniken für die Zuordnung von Fluggästen und Gepäck" Thema Ziel Inhalt Passagierabfertigungsverfahren Kenntnis des Sinn und Zwecks der Zuordnung des aufgegebenen Gepäcks/Bordkarte Gepäckidentifizierung sowie die verschiedenen Kennzeichnungspflicht von Gepäck Techniken hinsichtlich der Gepäckzuordnung Physische und administrative Gepäckidentifizierung Verfahren und Sicherheitsmaßnahmen für unbegleitetes aufgegebenes Gepäck Handhabung von DAA Gepäck (delivery at aircraft) Sonderabfertigungsverfahren "No pax-no Bags" Maßnahmen bei Systemausfall Ausnahmen g un ss fa se Le "Kenntnis der Schutzanforderungen für Material von Luftfahrtunternehmen, das für die Abfertigung von Fluggästen und Gepäck verwendet wird" Thema Ziel Inhalt Schutzanforderungen für Material von Kenntnis über den Umgang mit sowie die Unterscheidung von Abfertigungsmaterial im Bezug auf Luftfahrtunternehmen zur Abfertigung Aufbewahrung von Abfertigungsmaterialien Sicherheitsrelevanz (z.B. Bordkarten, Gepäcklabel mit Barcode, Rush-Gepäck-Label, Adressanhänger) Wann ist Abfertigungsmaterial sicherheitsrelevant? Sicherung von Abfertigungssystemen Ausnahmen Aufbewahrung (Verschluss, unter "Aufsicht") Kenntnis der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen bei Vernichtung bzw. Ungültigmachen von Abfertigungsmaterial von Luftfahrtunternehmen sicherheitsrelevanten Materialien Zugang zu Abfertigungsmaterialien während der Abfertigung Ausnahmen Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für Zugangskontrollen, einschließlich Ausnahmen und besonderen Sicherheitsverfahren" Thema Ziel Inhalt rechtliche Anforderungen für Kenntnis der einschlägigen Rechtsquellen für • VO (EG) Nr. 300/2008 Zugangskontrollen einschließlich Ausnahmen Zugangskontrollen in der jeweils geltenden • DVO (EU) 2015/1998 und besondere Sicherheitsverfahren Fassung legitime Gründe für den Zugang Identitätsüberprüfung physische Zugangskontrolle technische Zugangskontrolle Kenntnis der Ausnahmen von der Grundsätze/Ausnahmen gemäß Kapitel 1.2 der DVO Zugangskontrolle (EU) 2015/1998 sowie nationaler Vorgaben im NLSP Gefahr für Leib und Leben national zulässige und angewandte Kenntnis besonderer Sicherheitsverfahren Sicherheitsverfahren bei der Zugangskontrolle "Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendetem Zugangskontrollsysteme" Ziel Thema Zugangskontrollsysteme auf dem Flughafen Kenntnis der flughafenspezifischen Zugangskontrollsysteme (welche Zugangskontrollsysteme werden auf dem Flughafen eingesetzt) Inhalt flughafenspezifische Zugangskontrollsysteme z.B. Vereinzelungsanlagen, biometrische Systeme etc. "Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Flughafenausweise und Fahrzeugausweise, die zum Zugang zu den Bereichen der Luftseite berechtigen, sowie Fähigkeit, diese Zulassungen zu erkennen" Thema Ziel Inhalt Zugangsberechtigungen einschl. Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Ausweisordnung (Vertiefung) Ausweisordnung Flughafenausweisen und Fahrzeugausweisen, Maßnahmen bei Verstoß gegen die Ausweisordnung; die zum Zugang zur Luftseite berechtigen, Ordnungswidrigkeiten nach LuftSiG sowie die Fähigkeit, diese Zulassungen zu Le "Kenntnis der Verfahren für Streifengänge, das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten" Inhalt Streifenbereiche Verfahren für Streifengänge rechtliche Voraussetzungen, unter denen Personen angehalten und gemeldet werden dürfen Meldewege bezogen auf "eigenen" Flughafen g un ss fa se Thema Ziel Kenntnis über Verfahren für Streifengänge, Verfahren für Streifengänge sowie das das Anhalten von Personen und der Anhalten von Personen kennen Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollen Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post" Thema Ziel Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post und Post aller Beteiligten der sicheren Lieferkette und die Folge bei nicht ausreichendem Schutz Inhalt Frachtstücke und Postsendungen, die mit einem Luftfahrzeug befördert werden sollen, sind ab dem Zeitpunkt, zu dem die Sicherheitskontrollen stattfinden, bis zum Abflug des Luftfahrzeugs, mit dem sie befördert werden, vor unbefugten Eingriffen zu schützen. Schutz der Frachtstücke und Postsendungen von der Produktion bis zur Beförderung Anforderungen an den bekannten Versender/geschäftlichen Versender - gesicherter Produktions- und Verpackungsbereich (Zutrittskontrolle) - beaufsichtigter Produktions- und Verpackungsprozess (geschultes Personal) - gesicherter Lagerbereich (Zutrittskontrolle) Anforderungen an den regB: - Herkunft der Sendung - Identitätsfeststellung - Annahme nicht kontrollierter Sendungen - Sicherung kontrollierter Sendungen (gesicherter Lagerbereich - Zutrittskontrolle) - Begleitdokumentation Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, gelten vor unbefugten Zugriffen geschützt, sofern: – sie sich in einem sensiblen Bereich (Flughafen) befinden – sie sich in einem anderen Teil als im sensiblen Bereich (gesichertes Betriebsgelände) befinden wenn: a) sie physisch derart geschützt sind, dass keinerlei verbotene Gegenstände eingebracht werden können, oder b) sie nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und der Zugang auf Personen beschränkt wird, die mit dem Schutz und der Verladung von Fracht und Postsendungen vertraut sind. g un ss fa se Le Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, bei der Beförderung: – Sendungen werden vom reglementierten Beauftragten, bekannten oder geschäftlichen Versender manipulationssicher verpackt oder versiegelt. – Der Frachtraum des Fahrzeugs, in dem die Sendungen befördert werden, ist manipulationssicher zu verschließen oder zu versiegeln, Fahrzeuge mit Planenabdeckung sind durch TIR - Seile zu sichern, Ladeflächen von Pritschenfahrzeuge sind zu überwachen. Erneute Kontrolle von nicht oder nicht ausreichend geschützten/ gesicherten Fracht- und Postsendungen; Manipulationsverdacht und fehlende Sicherung von kontrollierter Fracht; Beispiele unsicherer Fracht und Post (Manipulation/transportbedingte Beschädigung etc.) "Kenntnis für Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten und gemeldet werden sollten" Thema Ziel Inhalt Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von situationsbezogenes richtiges Verhalten beim Verhaltensregeln beim Antreffen verdächtiger Personen Personen und der Umstände, unter denen Antreffen verdächtiger Personen Personen angehalten und gemeldet werden sollten Kenntnis der sogenannten „JedermannRechtliche Voraussetzungen unter denen Personen Rechte“ angehalten und gemeldet werden dürfen • Festnahmerecht gem. § 127 Abs. 1 StPO • Selbsthilferecht gem. §§ 229, 230 BGB (einschl. "Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände" Selbstschutz-Verhaltensgrundsätze) Thema Ziel Inhalt • Notwehr gem. § 32 StGB, § 227 BGB Identifizierung von verbotenen Gegenständen Verbotene Gegenstände in Fracht- und Ziffer 6.02 der DVO (EU) 2015/1998 bei Fracht und Post Postsendungen identifizieren können getarnte Sprengsätze (USBV) Selbstlaborate / Brandsätze Abgrenzung KSBV/USBV "Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände" Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Thema Mögliche Verstecke bei Fracht und Post Ziel Kenntnis der Versteckmöglichkeiten Inhalt Versteckmöglichkeiten in der Luftfracht/Luftpost "Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar" Thema Ziel Inhalt Kenntnis der Beförderungsanforderungen Kenntnis der Beförderungsanforderungen Beförderungsanforderungen für Fracht und Post gem. nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen Kapitel 6.6 der DVO (EU) 2015/1998 (Versiegelung/sichere Verwahrung während des Transports u. danach) Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inkl. Dokumentation g un ss fa se Le Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen" Thema Ziel Inhalt Anforderungen an den Schutz für Post oder Kenntnis der jeweils geltenden Anforderungen Schutz von Post oder Material von Material von Luftfahrtunternehmen, sowie der Möglichkeiten zur Gewährleistung Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Bordvorräte und Flughafenlieferungen des Schutzes Flughafenlieferungen (Lagerung, physischer Schutz, Überwachung) Pflichten im Umgang mit sicherer Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, sicheren Bordvorräten und Flughafenlieferungen Maßnahmen bei Verdacht auf Manipulation Folgemaßnahmen bei nicht ausreichendem Schutz von Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen Kenntnis der zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen bei der Lieferung und Sicherheitsbestimmungen bei STEBs Verwahrung von manipulationssicheren Beuteln (STEB) gem. Kapitel 8.3 und 9.3 der DVO (EU) 2015/1998 se Le "Kenntnis für Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten und gemeldet werden sollten" Thema Ziel Inhalt Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von situationsbezogenes richtiges Verhalten beim Verhaltensregeln beim Antreffen verdächtiger Personen Personen und der Umstände, unter denen Antreffen verdächtiger Personen Personen angehalten und gemeldet werden sollten Kenntnis der sogenannten „JedermannRechtliche Voraussetzungen unter denen Personen Rechte“ angehalten und gemeldet werden dürfen • Festnahmerecht gem. § 127 Abs. 1 StPO • Selbsthilferecht gem. §§ 229, 230 BGB (einschl. "Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände" Selbstschutz-Verhaltensgrundsätze) Thema Ziel Inhalt • Notwehr gem. § 32 StGB, § 227 BGB Identifizierung von verbotenen Gegenständen Verbotene Gegenstände in Post oder Material Liste der verbotenen Gegenstände gem. Anlage 1-A bei Post oder Material von von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und der DVO (EU) 2015/1998 Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen identifizieren können Ziffern 8.04 und 9.04 der DVO (EU) 2015/1998 Flughafenlieferungen getarnte Sprengsätze (USBV) Selbstlaborate/Brandsätze Abgrenzung KSBV/USBV "Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände" Thema Ziel Mögliche Verstecke bei Bordvorräten, Kenntnis der Versteckmöglichkeiten Flughafenlieferunten sowie Post- und Material von Luftfahrtunternehmen fa Inhalt Versteckmöglichkeiten in Bordvorräten und Flughafenlieferungen, Post- und Material der Luftfahrtunternehmen g un ss "Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar" Thema Ziel Inhalt Kenntnis der Beförderungsanforderungen Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inklusive der Kenntnis der Beförderungsanforderungen nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen damit verbundenen Dokumentation Beförderungsanforderungen für Bordvorräte gem. Kapitel 8.1.5 der DVO (EU) 2015/1998 Beförderungsanforderungen für Flughafenlieferungen gem. Kapitel 9.1.4 der DVO (EU) 2015/1998 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post" Thema Ziel Kenntnis der Schutzanforderungen für Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht Fracht und Post und Post aller Beteiligten der sicheren Lieferkette und die Folge bei nicht ausreichendem Schutz zurück zur Übersicht Inhalt Frachtstücke und Postsendungen, die mit einem Luftfahrzeug befördert werden sollen, sind ab dem Zeitpunkt, zu dem die Sicherheitskontrollen stattfinden, bis zum Abflug des Luftfahrzeugs, mit dem sie befördert werden, vor unbefugten Eingriffen zu schützen. Schutz der Frachtstücke und Postsendungen von der Produktion bis zur Beförderung Anforderungen an den bekannten Versender/geschäftlichen Versender - gesicherter Produktions- und Verpackungsbereich (Zutrittskontrolle) - beaufsichtigter Produktions- und Verpackungsprozess (geschultes Personal) - gesicherter Lagerbereich (Zutrittskontrolle) Anforderungen an den regB: - Herkunft der Sendung - Identitätsfeststellung - Annahme nicht kontrollierter Sendungen - Sicherung kontrollierter Sendungen (gesicherter Lagerbereich - Zutrittskontrolle) - Begleitdokumentation Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, bei der Beförderung: – Sendungen werden vom reglementierten Beauftragten, bekannten oder geschäftlichen Versender manipulationssicher verpackt oder versiegelt. – Der Frachtraum des Fahrzeugs, in dem die Sendungen befördert werden, ist manipulationssicher zu verschließen oder zu versiegeln, Fahrzeuge mit Planenabdeckung sind durch TIR - Seile zu sichern, Ladeflächen von Pritschenfahrzeuge sind zu überwachen. se Le Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, gelten vor unbefugten Zugriffen geschützt, sofern: – sie sich in einem sensiblen Bereich (Flughafen) befinden – sie sich in einem anderen Teil als im sensiblen Bereich (gesichertes Betriebsgelände) befinden wenn: a) sie physisch derart geschützt sind, dass keinerlei verbotene Gegenstände eingebracht werden können, oder b) sie nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und der Zugang auf Personen beschränkt wird, die mit dem Schutz und der Verladung von Fracht und Postsendungen vertraut sind. Erneute Kontrolle von nicht oder nicht ausreichend geschützten/ gesicherten Fracht- und Postsendungen; Manipulationsverdacht und fehlende Sicherung von kontrollierter Fracht; Beispiele unsicherer Fracht und Post (Manipulation/transportbedingte Beschädigung etc.) fa "Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände" Thema Ziel Mögliche Verstecke bei Fracht und Post Kenntnis der Versteckmöglichkeiten Inhalt Versteckmöglichkeiten in der Luftfracht/Luftpost ss g un "Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar" Thema Ziel Inhalt Kenntnis der Kenntnis der Beförderungsanforderungen Beförderungsanforderungen für Fracht und Post gem. Kapitel 6.6 der Beförderungsanforderungen nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen DVO (EU) 2015/1998 (Versiegelung/sichere Verwahrung während des Transports u. danach) Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inkl. Dokumentation Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Flughafenausweise" Thema Ziel Auf dem Flughafen verwendete Ausweise Darstellung der auf dem Flughafen verwendeten Ausweise Kenntnis der auf den betreffenden Flughafen verwendeten Zugangsberechtigungen/ Ausweise und deren Erkennen Inhalt beispielhafte Nennung der örtlich verwendeten Flughafenausweise lt. Ausweisordnung "einschlägige" ortsbezogene Zugangsregelungen Ausweisordnung legitime "betriebliche" Gründe zur Ausstellung eines Flughafenausweises Ausweise von Besatzungsmitgliedern Arten von Flughafenausweisen Besucherausweise Voraussetzung für die Erstellung eines Ausweises Hinterlegte Informationen Umgang mit den Flughafenausweisen (sichtbares Tragen, Rückgabe) Mitnahmeberechtigungen, Einschränkungen, Zonierung Fahrzeugausweise (Inhalte wie bei Flughafenausweisen) Besatzungsausweise OWiG "Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren " Thema Ziel Kontrollverfahren Überblick über verschiedene Kontrolltechniken sowie angewandte Kontrollverfahren auf dem jeweiligen Flughafen Le Kontrollstellenkonfiguration und angewendete Verfahren Überblick über die an der Kontrollstelle angewendeten Kontrollverfahren se Kenntnis von verbotenen Gegenständen ss fa Inhalt Nutzung geeigneter Kontrolltechnik zur Verhinderung des Einbringens verbotener Gegenstände in Sicherheitsbereiche, z.B. Torsonden, Röntgentechnik, Handsonden, Händische Durchsuchung etc. Welche verschiedenen Techniken und Geräte werden eingesetzt? Einsatzorte der vorhandenen Technik Aufbau der Kontrollstellen (vor Ort) Kontrollverfahren Verbot des Mitführens von verbotenen Gegenständen nach Anlage 1-A der DVO (EU) 2015/1998 Ausnahme des Mitnahmeverbotes zur Ausübung der berüflichten Tätigkeit (Mitnahmeberechtigungen) Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf verbotene Gegenstände nach Anlage 4-C der DVO (EU) 2015/1998 durch Fluggäste "Kenntnis über die Zugangskontrollen und die einschlägigen Kontrollverfahren" g un Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Fähigkeit zur Motivation anderer" Thema Führung (Umgang und Betreuung) Ziel Befähigung zur Motivation von Personen Inhalt Pädagogische Fertigkeiten Motivations- und Führungsmodelle bewusste Gesprächsgestaltung Stressfaktoren situationsangemessener Umgang mit Mitarbeitern "Kenntnisse der internen, nationalen, unionsweiten und internationalen Qualitätskontrolle" Thema Ziel Kenntnis der verschiedenen Kenntnis der Rechtsgrundlagen der Qualitätskontrollmaßnahmen Qualitätskontrolle und Zuständigkeiten Kenntnis über internationale und unionsweite Qualitätskontrollmaßnahmen Kenntnis über nationale Qualitätskontrollmaßnahmen Kenntnisse der internen Qualitätskontrolle Kenntnis der Ziele und Struktur interner Qualitätssicherung se Le g un ss fa Vertiefung der Kenntnis zur Durchführung eigener Qualitätskontrollen Inhalt VO (EU) Nr. 72/2010, VO (EU) Nr. 18/2010, VO (EG) Nr. 300/2008, Nationales Qualitätskontrollprogramm Zuständige Behörden und Organisationen Internationale Qualitätskontrollmaßnahmen (z.B. ICAOAudits, ECAC-Audits) Europäische Qualitätskontrollmaßnahmen (z.B. EUInspektionen, EU-Audits) Nationale Qualitätskontrollmaßnahmen • Audit • Inspektionen • Test • Erhebungen • Untersuchungen Aufgaben und Ziele gemäß VO (EG) Nr. 300/2008 Art. 10ff. Mindestanforderungen: Qualitätssicherungsverfahren und Dokumentation Grundaussagen der internen Qualitätssicherung im Sicherheitsprogramm des Unternehmens Interne Qualitätskontrollmaßnahmen: Durchführung von regelmäßigen QS-Audits und "Sicherheitstests" Anlassbezogene Qualitätsmaßnahmen bei behördlichen Feststellungen Wirksamkeitsprüfung von Maßnahmen Einhaltung der MIndestsicherheitsstandards sowie der aktuellen Anordnungslage Methodik der internen Qualitätssicherung Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände" Thema Ziel Verhalten bei der Entdeckung verbotener Angemessenes situatives Agieren und Gegenstände Reagieren beim Auffinden verbotener Gegenstände "Kenntnis der Sofortmaßnahmen" Thema Kenntnis der Sofortmaßnahmen "Kenntnis der Aufsichtsaufgaben" Thema Aufsichtsaufgaben Ziel Kennen situativer Sofortmaßnahmen und richtiges Reagieren Inhalt Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen Reaktionen und Maßnahmen in Bedrohungssituationen Erstmaßnahmen beim Auffinden einer USBV/KSBV Ziel Inhalt Kenntnis der Pflichten und Rechte im Rahmen Ziele der Aufsicht der Aufsichtsführung Einhaltung der festgelegten Sicherheitsstandards sowie aktuelle Anordnungslage Befugnisse und Aufgaben der Aufsichtsperson Berichtswesen an die verantwortlichen Personen Dokumentation der Aufsichtsführung Verfahren bei Feststellung von Mängeln und Verstössen durch Aufsichtsführende Le "Fähigkeit zur Motivation anderer" Thema Führung (Umgang und Betreuung) Inhalt Einschätzung und Bewertung von Gefahrensituationen Verhaltensregeln bei der Entdeckung verbotener Gegenstände Erstmaßnahmen beim Auffinden verbotener Gegenstände Folgemaßnahmen wie z.B. • Zugriff Unbefugter ausschließen • ggf. Kontrollstellenbetrieb einstellen • Selbstschutz-Verhaltensgrundsätze beachten se Ziel Befähigung zur Motivation von Personen sowie situationsangemessener Umgang mit Mitarbeitern Ziel Kenntnis der Ziele und Struktur interner Qualitätssicherung Vertiefung der Kenntnis zur Durchführung eigener Qualitätskontrollen Inhalt Aufgaben und Ziele gemäß VO (EG) Nr. 300/2008 Mindestanforderungen: Qualitätssicherungsverfahren und Dokumentation Grundaussagen der internen Qualitätssicherung im Sicherheitsprogramm des Unternehmens Interne Qualitätskontrollmaßnahmen Durchführung von regelmäßigen QS-Audits und "Sicherheitstests" Anlassbezogene Qualifikationsmaßnahmen bei behördlichen Feststellungen Wirksamkeitsprüfung von Maßnahmen Einhaltung der Mindestsicherheitsstandards sowie der aktuellen Anordnungslage Methodik der internen Qualitätssicherung g "Kenntnis der internen Qualitätskontrolle" Thema Kenntnisse der internen Qualitätskontrolle Inhalt Konfliktlösende Kommunikation (z.B passives und aktives Zuhören, Ich-Botschaften) Beispielsweise: • verschiedene Konfliktarten • den eigenen Konflikt-Typ erkennen • Konfliktstrategien • das Konfliktgespräch • Techniken zur Verbesserung des Gesprächsklimas • Körpersprache erkennen un ss fa "Kenntnisse in Techniken zur Konfliktbewältigung" Thema Ziel Umgang mit Mitarbeitern/menschliche Kenntnis der Techniken zur Einflussfaktoren Konfliktbewältigung Sensibilierierung bezüglich der frühzeitigen Erkennung von Konflikten und Konfliktsituationen im Spannungsfeld zwischen Sicherheits-, Wirtschafts- und persönlichen Interessen Inhalt Pädagogische Fertigkeiten in Bezug auf • Motivations- und Führungsmodelle • bewusste Gesprächsgestaltung • Stressfaktoren Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände" Thema Ziel Mögliche Verstecke bei Fracht und Post Kenntnis der Versteckmöglichkeiten "Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände" Thema Identifizierung von Waffen und verbotenen Gegenständen "Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post" Thema Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post Inhalt Versteckmöglichkeiten in der Luftfracht/Luftpost, Verstecke an schwer- oder unzugänglichen Bereichen (Maschinen etc.) Ziel Überblick über luftsicherheits- sowie waffen- und sprengstoffrechtliche Vorschriften, die zur Identifizierung verbotener Gegenstände maßgeblich sind Identifikation verbotener Gegenstände sicherstellen Inhalt Liste der verbotenen Gegenstände gem. Ziffer 6.0.2 der DVO (EU) 2015/1998 Ziel Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post aller Beteiligten der sicheren Lieferkette und die Folge bei nicht ausreichendem Schutz Inhalt Frachtstücke und Postsendungen, die mit einem Luftfahrzeug befördert werden sollen, sind ab dem Zeitpunkt, zu dem die Sicherheitskontrollen Schutz der Frachtstücke und Postsendungen von stattfinden, bis zum Abflug des Luftfahrzeugs, mit der Produktion bis zur Beförderung dem sie befördert werden, vor unbefugten Eingriffen zu schützen. Anforderungen an den bekannten luftsicherheitsrelevante verbotene Gegenstände identifizieren können; Abgrenzung zu IATA-DGRVorschriften Bei Fund eines verbotenen Gegenstandes: Prüfen der ordnungsgemäßen Deklaration Versender/geschäftlichen Versender - gesicherter Produktions- und Verpackungsbereich (Zutrittskontrolle) - beaufsichtigter Produktions- und Verpackungsprozess (geschultes Personal) - gesicherter Lagerbereich (Zutrittskontrolle) Le g un ss fa se Anforderungen an den regB: - Herkunft der Sendung - Identitätsfeststellung - Annahme nicht kontrollierter Sendungen - Sicherung kontrollierter Sendungen (gesicherter Lagerbereich - Zutrittskontrolle) - Begleitdokumentation Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den erforderlichen (Sicherheits)Kontrollen unterzogen wurden, bei der Beförderung: – Sendungen werden vom reglementierten Beauftragten, bekannten oder geschäftlichen Versender manipulationssicher verpackt oder versiegelt. – Der Frachtraum des Fahrzeugs, in dem die Sendungen befördert werden, ist manipulationssicher zu verschließen oder zu versiegeln, Fahrzeuge mit Planenabdeckung sind durch TIR - Seile zu sichern, Ladeflächen von Pritschenfahrzeuge sind zu überwachen. Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, auf Flughäfen: - Fracht und Postsendungen, die sich in einem sensiblen Bereich befinden, gelten als vor unbefugtem Eingriff geschützt. - Fracht und Postsendungen, die sich in einem anderen Teil als im sensiblen Bereich befinden, gelten als vor unbefugtem Eingriff geschützt, sofern a) sie physisch derart geschützt sind, dass keinerlei verbotene Gegenstände eingebracht werden könnten, oder b) sie nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und der Zugang auf Personen beschränkt wird, die mit dem Schutz und der Verladung von Fracht und Postsendungen vertraut sind. Erneute Kontrolle von nicht oder nicht ausreichend geschützten/gesicherten Fracht- und Postsendungen; Manipulationsverdacht und fehlende Sicherung von kontrollierter Fracht und "Kenntnis der Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren" Post (Manipulation/transportbedingte Thema Ziel Inhalt Beschädigung etc.) Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, Kenntnis der Kontrollanforderungen bei Fracht und Frachtstücke und Postsendungen, die nach den einschließlich Ausnahmen und besondere Post (Sicherheits)Kontrollen nicht angemessen vor Sicherheitsverfahren unbefugten Eingriffen geschützt sind, müssen kontrolliert werden. Entscheidung des reglementierten Beauftragten, ob nicht oder nicht vollständig sicherheitskontrollierte Sendungen von ihm selbst kontrolliert werden oder einem anderen reglementierten Beauftragten übergeben werden, der die Durchführung dieser Kontrollen gewährleistet. Kenntnis der Ausnahmeregelungen und Ausnahmen der Kontrolle nach C(2015) 8005 besondere Sicherheitsverfahren darstellen für die Kontrolle von Fracht und Post Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Kenntnis der Ausnahmen von der Kontrolle bzw. besonderer Sicherheitsverfahren aufgrund einer Risikobewertung "Kenntnis der jeweiligen Kontrollmethoden für die verschiedenen Arten von Fracht und Post" Thema Ziel Kontrollmethoden für Fracht/Post Kenntnis der Anwendungsbereiche der jeweiligen Kontrollmethoden - einzeln oder in Kombination - "Kenntnis der Beförderungsanforderungen" Thema Kenntnis der Beförderungsanforderungen Ziel Kenntnis der Beförderungsanforderungen nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen Ausnahmen der Kontrolle nach C(2015) 8005 darstellen Inhalt • Durchsuchung von Hand • Sichtkontrolle • Röntgengeräte • Sprengstoff-Detektionsgeräte • Sprengstoff-Spürhunde • Sprengstoff-Spurendetektoren • ggf. neue Technologien Inhalt Beförderungsanforderungen für Fracht und Post gem. Kapitel 6.6 der DVO (EU) 2015/1998 (Versiegelung/sichere Verwahrung während des Transports u. danach) Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inkl. Dokumentation der (Sicherheits)Kontrolle gem. Kapitel 6.3.2.6 der DVO (EU) 2015/1998 g un ss fa se Le Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände" Thema Identifizierung von Waffen und verbotenen Gegenständen Ziel Überblick über luftsicherheits- sowie waffen- und sprengstoffrechtliche Vorschriften, die zur Identifizierung verbotener Gegenstände maßgeblich sind Inhalt Liste der verbotenen Gegenstände gem. Anlage 1-A und deren Abgrenzung zu den Anlagen 4-C und 5-B der DVO (EU) 2015/1998 Abgrenzung zu IATA-DGR-Vorschriften "Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit" Thema Ziel Inhalt • Innentäter Menschliches Verhalten und Reaktionen Risikofaktor Mensch • Handwerker, Besucher • eigenes Verhalten (müde, Stress, persönliches Befinden) • Manipulationen/Beeinflussung durch Dritte "Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände" Thema Ziel Mögliche Verstecke bei an Personen sowie in mitgeführten Kenntnis der Versteckmöglichkeiten Gegenständen Inhalt Versteckmöglichkeiten bezogen auf zu kontrollierende Personengruppen (z.B. Arbeitsschutzkleidung, Uniformen) Verstecke an schwer- oder unzugänglichen Bereichen (z.B. Maschinen, Werkzeuge etc.) g un ss fa se Le Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für die Fahrzeugkontrolle, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren" Thema rechtliche Anforderungen für Fahrzeugkontrollen sowie Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren Ziel Kenntnis der Rechtsgrundlagen für die Fahrzeugkontrollen Kenntnis der Ausnahmen von der Fahrzeugkontrolle Kenntnis über zulässige besondere Sicherheitsverfahren "Kenntnis der Techniken für Fahrzeugkontrollen" Thema Kontrolltechniken bei Fahrzeugkontrollen Inhalt • VO (EG) Nr. 300/2008 • DVO (EU) 2015/1998 Grundsätze / Ausnahmen gemäß Kapitel 1.4 der DVO (EU) 2015/1998 sowie nationaler Vorgaben im NLSP allgemeine Freistellung von der Fahrzeugkontrolle Freistellung von der Fahrzeugkontrolle im Einzel-/Sonderfall national zulässige und angewandte Sicherheitsverfahren bei der Fahrzeugkontrolle Ziel Kenntnis der verschiedenen Techniken bei der Kontrolle von Fahrzeugen sowie darin befindlicher Gegenstände Inhalt Überprüfungsmethoden (Durchsuchung von Hand, Sichtkontrolle) Festlegung der Kontrollbereiche Zufallsprinzip zulässige Hilfsmittel bei der Kontrolle Kontrollablauf Überblick über die am Flughafen im Bereich Einsatzorte und Einsatzmöglichkeiten der der Fahrzeugkontrolle im Einsatz vorhandenen Technik befindlichen Hilfsmittel Welche verschiedenen Techniken und Geräte werden eingesetzt? Thema Fahrzeugkontrollen Le "Fähigkeit zur Durchführung von Fahrzeugkontrollen mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter, verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten" Kenntnis der möglichen Versteckmöglichkeiten für verbotene Gegenstände in Fahrzeugen und unzugänglichen Stellen am Fahrzeug und Berücksichtigung bei der praktischen Durchsuchung Inhalt Durchführung der Kontrolle Praktische Durchführung von Fahrzeugkontrollen unter Anleitung Verschiedene Arten der Fahrzeugkontrollen sowie den Kontrollablauf in der praktischen Anwendung kennen Den Ablauf des Verfahrens an den verschiedenen Kontrollstellen kennen • Erläuterung der Kontrollschritte • Besonderheiten (z.B. versiegelte Bereiche) Versteckmöglichkeiten von verbotenen Gegenständen g un ss Verstecke kennen fa se Ziel Anwendung der verschiedenen Verfahren/Techniken bei der Kontrolle von Fahrzeugen sowie darin befindlicher Gegenstände Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten und gemeldet werden sollten" Thema Ziel Inhalt Rechte und Pflichten aus der Beleihung/ Abgrenzung Die Aufgabenübertragung erfolgt durch Beleihung. Besonderheiten der Beleihung zu den Jedermann-Rechten Beliehene sind natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, denen die Kompetenz eingeräumt wird, bestimmte hoheitliche Befugnisse im eigenen Namen auszuführen. Sie haben nur die hoheitlichen Befugnisse, die ihnen ausdrücklich verliehen wurden (hier: Durchführung der Fluggast- und Gepäckkontrollen). Verfügungen von Beliehenen sind Verwaltungsakte. Für das Handeln der beliehenen Personen haftet die Luftfahrtbehörde (Art. 34 GG, § 839 BGB = Amtshaftung) "Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände" Thema Identifizierung von Waffen und verbotenen Gegenständen Ziel maßgebliche luftsicherheitsrechtliche Vorschriften anwenden können "Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände" Thema Ziel Angemessenes Agieren beim Auffinden verbotener Verhalten bei der Entdeckung verbotener Gegenstände Gegenstände Unterstützung der Sicherheitskräfte Inhalt Liste der verbotenen Gegenstände gem. Anlagen 4-C und 5-B und deren Abgrenzung zur Anlage 1-A der DVO (EU) 2015/1998; Abgrenzung zu IATA-DGR-Vorschriften Inhalt Abgrenzung der einzelnen Verantwortungsbereiche und Weisungsbefugnisse • Information der Luftsicherheitsbehörde • Alarmierung des Führungspersonals • unverzügliche Alarmierung der Bundes-/Landespolizei • Zugriff Unbefugter ausschließen • ggf. Kontrollstellenbetrieb einstellen • Selbstschutz-Verhaltensgrundsätze beachten "Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren" Thema Umgang und Kommunikation mit anderen Menschen se Le "Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit" Thema Ziel Inhalt Menschliches Verhalten und Reaktionen Risikofaktor Mensch • Fluggäste • eigenes Verhalten (müde, Stress, persönliches Befinden) • Manipulationen/Beeinflussung durch Dritte Ziel klar und selbstsicher mit anderen in Kommunikation treten g un ss fa Inhalt Grundlagen der Kommunikation z.B. Verständigung mit anderem Personal und/oder Fluggästen klare Kommunikation mit Kunden Kommunikation mit Personen ohne deutsche und/oder englische Sprachkenntnisse Kommunikation mit Kolleginnen/-Kollegen bzw. Anweisungen an Mitarbeiter Kommunikationsübungen, Rollenspiele etc. kommunikative Fähigkeiten anlassbezogen nutzen und kundenfreundliches Verhalten weiter entwickeln bewusste Gesprächsgestaltung Elemente des freundlichen Ablehnens klare und selbstsichere Kommunikation Ausdrucksvermögen Umgang mit Konfliktsituationen typische Verhaltensweisen von eigenen Mitarbeitern, richtige Reaktion und Antwortverhalten auf typische Mitarbeitern anderer u.a. auf dem Flugplatz tätiger Situationen vermitteln Unternehmen und anderer Personen kennen "Zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen" Thema Ziel Inhalt Verstehen und Erkennen der typischen Personen und ihr Verhalten Verhaltenstraining Verhaltensweisen von Passagieren und • „Vielflieger“ Mitarbeitern/Personal/Flugbesatzungen • Geschäftsreisende • Politiker • VIP • Gelegenheitsflieger • Touristen (Einzel-/Gruppenreisende) • ältere Fluggäste • Kranke / Behinderte • Fluggäste gefährdeter Flüge Situationsbedingt angemessener Umgang mit Flugreisenden und Mitarbeitern, anderen Personen sowie Flugbesatzungen Erkennen von potenziellen Konflikten beim täglichen Umgang mit inländischen und ausländischen Flugreisenden sowie Mitarbeitern, Personal und Flugbesatzungen und Bewältigung von auftretenden Konflikte anhand konkreter Sachverhalte und Situationen "Kenntnis der Ausnahmen von Kontrollen und besonderer Sicherheitsverfahren" Thema Ziel Vermittlung der Ausnahmen von Kontrollen und besonderer Kenntnis der Ausnahmen von der Kontrolle und Kontrollverfahren besonderer Sicherheitsverfahren ● bei der Personenkontrolle ● bei der Gepäckkontrolle (Handgepäck/aufgegebenes Gepäck sowie mitgeführter Gegenstände) Besonderheiten beim Inhalt des Hand- und Reisegepäcks Beachtung ethnischer und religiöser Besonderheiten Umgang mit Konfliktsituationen aufgrund des Spannungsfeldes zwischen Sicherheits-, Wirtschaftsund persönlichen Interessen Potenziell gefährliche Fluggäste (Unruly Passenger) Kundenfreundliches Verhalten bewusste Gesprächsgestaltung Klare und selbstsichere Kommunikation Elemente des freundlichen Ablehnens Deeskalationstechniken Inhalt Personen mit eingeschränkter Mobilität, Kranke, religiöse Besonderheiten etc. Potenziell gefährliche Fluggäste (Unruly Passenger/Abzuschiebende/Rückzuführende) ethnische und religiöse Besonderheiten Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Vermittlung der Ausnahmen von Kontrollen und besonderer Kontrollverfahren Kenntnis der Ausnahmen von der Kontrolle und besonderer Sicherheitsverfahren ● bei der Personenkontrolle ● bei der Gepäckkontrolle (Handgepäck/aufgegebenes Gepäck sowie mitgeführter Gegenstände) Freigestellte Persönlichkeiten / Personenschutz (Freistellungsgrundsätze) Freigestellte Personen von Behörden oder Stellen (Freistellungsgrundsätze) Kontrolle von diplomatischen/konsularischen Kurieren (WÜD/WÜK) High risk Abfertigung "Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände" Thema Ziel Kenntnis der Versteckmöglichkeiten Mögliche Verstecke an Personen, im Handgepäck und aufgegebenem Gepäck Inhalt Versteckmöglichkeiten im Hand- und Reisegepäck Versteckmöglichkeiten am/im Körper Durchsuchungsarten für mögliche Verstecke kennen "Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren" Thema Ziel Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Kontrolltechnik Kenntnis der Funktionsweise und Einsatzmöglichkeit der Sicherheitsausrüstung und Kontrollverfahren Kenntnis der Grenzen der Kontrollverfahren und Sicherheitsrüstung Le Kontrolle von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen (LAG) Grenzen der Einsetzbarkeit der Sicherheitsausrüstung z.B. • nicht-metallische Gegenstände • Materialdichte "Dunkelalarm" Grenzen der Kontrollverfahren (z.B. Sichtkontrolle, Durchsuchung von Hand, Röntgengeräte etc.) Kombination von Methoden oder Alternativverfahren • Kapitel 4.1.3 der DVO (EU) 2015/1998 hinsichtlich der Kontrolle von LAG g un ss fa se Kenntnis der richtigen Verhaltensweise und des korrekten Umgangs bei der Mitnahme von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen durch Fluggäste Inhalt Einsatzmöglichkeiten von Sicherheitsausrüstung (z.B. Röntgengeräte, Sprengstoffspurendetektoren, Sprengstoffdetektoren, Körperscanner, SprengstoffSpürhunden) in Bezug auf die zu kontrollierenden Personen/Gepäck oder sonstigen Gegenstände • Grundkenntnisse über Anwendungsbereiche • Funktionsweise und Einsatz von Sicherheitsausrüstung • verschiedenen Gerätetypen und -formen • Benutzerhandbuch, Funktionsprobe • technischer Aufbau der Sicherheitsausrüstung (z.B. Bauteile, Baugruppen Konfiguration von MRKAs etc.) • Bedienelemente der Sicherheitsausrüstung, u.a. Aufbau der Tastatur Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis für Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten und gemeldet werden sollten" Thema Ziel Inhalt Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von situationsbezogenes richtiges Verhalten beim Verhaltensregeln beim Antreffen verdächtiger Personen Personen und der Umstände, unter denen Antreffen verdächtiger Personen Personen angehalten und gemeldet werden sollten "Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post" Thema Ziel Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post und Post aller Beteiligten der sicheren Lieferkette und die Folge bei nicht ausreichendem Schutz Inhalt Frachtstücke und Postsendungen, die mit einem Luftfahrzeug befördert werden sollen, sind ab dem Zeitpunkt, zu dem die Sicherheitskontrollen stattfinden, bis zum Abflug des Luftfahrzeugs, mit dem sie befördert werden, vor unbefugten Eingriffen zu schützen. Schutz der Frachtstücke und Postsendungen von der Produktion bis zur Beförderung Anforderungen an den bekannten Versender/geschäftlichen Versender - gesicherter Produktions- und Verpackungsbereich (Zutrittskontrolle) - beaufsichtigter Produktions- und Verpackungsprozess (geschultes Personal) - gesicherter Lagerbereich (Zutrittskontrolle) Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, bei der Beförderung: – Sendungen werden vom reglementierten Beauftragten, bekannten oder geschäftlichen Versender manipulationssicher verpackt oder versiegelt. – Der Frachtraum des Fahrzeugs, in dem die Sendungen befördert werden, ist manipulationssicher zu verschließen oder zu versiegeln, Fahrzeuge mit Planenabdeckung sind durch TIR - Seile zu sichern, Ladeflächen von Pritschenfahrzeuge sind zu überwachen. Schutz der Frachtstücke und Postsendungen, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, gelten vor unbefugten Zugriffen geschützt, sofern: – sie sich in einem sensiblen Bereich (Flughafen) befinden – sie sich in einem anderen Teil als im sensiblen Bereich (gesichertes Betriebsgelände) befinden wenn: a) sie physisch derart geschützt sind, dass keinerlei verbotene Gegenstände eingebracht werden können, oder b) sie nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und der Zugang auf Personen beschränkt wird, die mit dem Schutz und der Verladung von Fracht und Postsendungen vertraut sind. g un ss fa se Le Anforderungen an den regB: - Herkunft der Sendung - Identitätsfeststellung - Annahme nicht kontrollierter Sendungen - Sicherung kontrollierter Sendungen (gesicherter Lagerbereich - Zutrittskontrolle) - Begleitdokumentation Erneute Kontrolle von nicht oder nicht ausreichend geschützten/ gesicherten Fracht- und Postsendungen; Manipulationsverdacht und fehlende Sicherung von kontrollierter Fracht; Beispiele unsicherer Fracht und Post (Manipulation/transportbedingte Beschädigung etc.) "Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände" Thema Ziel Identifizierung von verbotenen Gegenständen Verbotene Gegenstände in Fracht- und bei Fracht und Post Postsendungen identifizieren können "Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände" Thema Ziel Mögliche Verstecke bei Fracht und Post Kenntnis der Versteckmöglichkeiten Inhalt Ziffer 6.02 der DVO (EU) 2015/1998 getarnte Sprengsätze (USBV) Selbstlaborate / Brandsätze Abgrenzung KSBV/USBV Inhalt Versteckmöglichkeiten in der Luftfracht/Luftpost "Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar" Thema Ziel Inhalt Kenntnis der Beförderungsanforderungen Kenntnis der Beförderungsanforderungen Beförderungsanforderungen für Fracht und Post gem. nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen Kapitel 6.6 der DVO (EU) 2015/1998 (Versiegelung/sichere Verwahrung während des Transports u. danach) Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inkl. Dokumentation Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis für Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten und gemeldet werden sollten" Thema Ziel Inhalt Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von situationsbezogenes richtiges Verhalten beim Verhaltensregeln beim Antreffen verdächtiger Personen Personen und der Umstände, unter denen Antreffen verdächtiger Personen Personen angehalten und gemeldet werden sollten "Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen" Thema Ziel Inhalt Anforderungen an den Schutz für Post oder Kenntnis der jeweils geltenden Anforderungen Schutz von Post oder Material von Material von Luftfahrtunternehmen, sowie der Möglichkeiten zur Gewährleistung Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Bordvorräte und Flughafenlieferungen des Schutzes Flughafenlieferungen (Lagerung, physischer Schutz, Überwachung) Pflichten im Umgang mit sicherer Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, sicheren Bordvorräten und Flughafenlieferungen Maßnahmen bei Verdacht auf Manipulation Folgemaßnahmen bei nicht ausreichendem Schutz von Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen Kenntnis der zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen bei der Lieferung und Sicherheitsbestimmungen bei STEBs Verwahrung von manipulationssicheren Beuteln (STEB) gem. Kapitel 8.3 und 9.3 der DVO (EU) 2015/1998 se Le "Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände" Thema Ziel Identifizierung von verbotenen Gegenständen Verbotene Gegenstände in Post oder Material bei Post oder Material von von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen identifizieren können Flughafenlieferungen "Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände" Thema Ziel Kenntnis der Versteckmöglichkeiten Mögliche Verstecke bei Bordvorräten, Flughafenlieferunten sowie Post- und Material von Luftfahrtunternehmen Inhalt Liste der verbotenen Gegenstände gem. Anlage 1-A der DVO (EU) 2015/1998 Ziffern 8.04 und 9.04 der DVO (EU) 2015/1998 getarnte Sprengsätze (USBV) Selbstlaborate/Brandsätze Abgrenzung KSBV/USBV fa Inhalt Versteckmöglichkeiten in Bordvorräten und Flughafenlieferungen, Post- und Material der Luftfahrtunternehmen g un ss "Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar" Thema Ziel Inhalt Kenntnis der Beförderungsanforderungen Kenntnis der Beförderungsanforderungen Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inklusive der nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen damit verbundenen Dokumentation Beförderungsanforderungen für Bordvorräte gem. Kapitel 8.1.5 der DVO (EU) 2015/1998 Beförderungsanforderungen für Flughafenlieferungen gem. Kapitel 9.1.4 der DVO (EU) 2015/1998 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für die Fahrzeugkontrolle, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren" Thema rechtliche Anforderungen für Fahrzeugkontrollen sowie Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren Ziel Kenntnis der Rechtsgrundlagen für die Fahrzeugkontrollen Kenntnis der Ausnahmen von der Fahrzeugkontrolle Kenntnis über zulässige besondere Sicherheitsverfahren "Kenntnis der Techniken für Fahrzeugkontrollen" Thema Kontrolltechniken bei Fahrzeugkontrollen Inhalt • VO (EG) Nr. 300/2008 • DVO (EU) 2015/1998 Grundsätze / Ausnahmen gemäß Kapitel 1.4 der DVO (EU) 2015/1998 sowie nationaler Vorgaben im NLSP allgemeine Freistellung von der Fahrzeugkontrolle Freistellung von der Fahrzeugkontrolle im Einzel-/Sonderfall national zulässige und angewandte Sicherheitsverfahren bei der Fahrzeugkontrolle Ziel Kenntnis der verschiedenen Techniken bei der Kontrolle von Fahrzeugen sowie darin befindlicher Gegenstände Inhalt Überprüfungsmethoden (Durchsuchung von Hand, Sichtkontrolle) Festlegung der Kontrollbereiche Zufallsprinzip zulässige Hilfsmittel bei der Kontrolle Kontrollablauf Überblick über die am Flughafen im Bereich Einsatzorte und Einsatzmöglichkeiten der der Fahrzeugkontrolle im Einsatz vorhandenen Technik befindlichen Hilfsmittel Welche verschiedenen Techniken und Geräte werden eingesetzt? Thema Fahrzeugkontrollen Le "Fähigkeit zur Durchführung von Fahrzeugkontrollen mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter, verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten" Kenntnis der möglichen Versteckmöglichkeiten für verbotene Gegenstände in Fahrzeugen und unzugänglichen Stellen am Fahrzeug und Berücksichtigung bei der praktischen Durchsuchung Inhalt Durchführung der Kontrolle Praktische Durchführung von Fahrzeugkontrollen unter Anleitung Verschiedene Arten der Fahrzeugkontrollen sowie den Kontrollablauf in der praktischen Anwendung kennen Den Ablauf des Verfahrens an den verschiedenen Kontrollstellen kennen • Erläuterung der Kontrollschritte • Besonderheiten (z.B. versiegelte Bereiche) Versteckmöglichkeiten von verbotenen Gegenständen g un ss Verstecke kennen fa se Ziel Anwendung der verschiedenen Verfahren/Techniken bei der Kontrolle von Fahrzeugen sowie darin befindlicher Gegenstände Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis der jeweils geltenden Schutzanforderungen für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen" zurück zur Übersicht Thema Ziel Inhalt Anforderungen an den Schutz für Post Kenntnis der jeweils geltenden Anforderungen Schutz von Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten oder Material von sowie der Möglichkeiten zur Gewährleistung und Flughafenlieferungen (Lagerung, physischer Schutz, Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und des Schutzes Überwachung) Flughafenlieferungen Pflichten im Umgang mit sicherer Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, sicheren Bordvorräten und Flughafenlieferungen Maßnahmen bei Verdacht auf Manipulation Folgemaßnahmen bei nicht ausreichendem Schutz von Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen Kenntnis der zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen bei der Lieferung und Verwahrung von Sicherheitsbestimmungen bei STEBs manipulationssicheren Beuteln (STEB) gem. Kapitel 8.3 und 9.3 der DVO (EU) 2015/1998 "Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände" Thema Ziel Mögliche Verstecke bei Bordvorräten, Kenntnis der Versteckmöglichkeiten Flughafenlieferunten sowie Post- und Material von Luftfahrtunternehmen Inhalt Versteckmöglichkeiten in Bordvorräten und Flughafenlieferungen, Post- und Material der Luftfahrtunternehmen "Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar" Thema Ziel Inhalt Kenntnis der Kenntnis der Beförderungsanforderungen Überprüfbarkeit der sicheren Lieferkette, inklusive der damit Beförderungsanforderungen nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen verbundenen Dokumentation Beförderungsanforderungen für Bordvorräte gem. Kapitel 8.1.5 der DVO (EU) 2015/1998 Beförderungsanforderungen für Flughafenlieferungen gem. Kapitel 9.1.4 der DVO (EU) 2015/1998 g un ss fa se Le Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis über frühere, unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen" Thema Ziel Inhalt Historischer Überblick Kenntnis der historischen Entwicklung der Entwicklung der Bedrohung des zivilen Angriffe auf den Luftverkehr mit Luftverkehrs durch den Terrorismus maßgeblichen Beispielen und deren beispielhafte Aufzählung: Auswirkungen • Anschlag auf Luftfahrzeug der PanAm über Lockerbie (1988) • Anschläge des 11. September 2001 in den USA • Schuhbomber Dezember 2001 • Unterhosenbomber Dezember 2009 • Jemenpakete • aktuelle Vorkommnisse (weiteres: siehe Lagebild Luftsicherheit) Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs Kenntnis der Motive für Anschläge (Warum • Prestige und hoher Symbolwert des ist die Zivilluftfahrt ein attraktives Angriffsziel) Luftfahrzeugs. bzw. der Luftfahrtunternehmen in Bezug auf einen bestimmten Staat • Starker Druck auf Regierungen und Behörden – Symbolwirkung • Große Anzahl von Betroffenen und Opfern • kleiner Aufwand, großer Schaden • Fluggäste und Angehörige verschiedener Nationalitäten sind betroffen – Potenzierung des politischen Drucks • hohe Öffentlichkeitswirksamkeit • durch die große Mobilität wird polizeiliches Handeln erschwert Maßnahmen der Sicherheitsbehörden nach Gefährdungsbewertung g un ss fa se Le Kenntnis über potentielle Täter/Tätergruppen Tätergruppen, welche eine Bedrohung des zivilen Luftverkehrs darstellen oder darstellen können • Terroristen • Kriminelle • mental gestörte Passagiere • politische oder religiöse Motivierte • Menschen mit Rachegefühlen (z. B. auch entlassene, ehemalige Luftsicherheitskontrollkräfte) Kenntnis der Gefahren für die Sicherheit des • Sabotageakte Luftverkehrs im Zusammenhang mit den • Entführungen Luftsicherheitsmaßnahmen • Terroristische Anschläge • Bombendrohungen • Waffen und Explosivstoffe • aktuelle Bedrohungen Kenntnis über aktuelle Bedrohungslagen Aktuelles Lagebild Terrorismus und sowie deren Bewertung und die Anordnung Luftsicherheit von Maßnahmen durch die Aktuelle Bedrohungen und Bewertungen Sicherheitsbehörden Anordnung von (zusätzlichen) Sicherheitsmaßnahmen Verantwortlichkeiten – Umsetzung besonderer Sicherheitsmaßnahmen "Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften" Thema Ziel Inhalt VO (EG) Nr. 300/2008 Internationale und nationale Überblick über die die Gesamtheit und Rechtsvorschriften Systematik der aktuellen Gesetze und VO (EG) Nr. 272/2009 Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung DVO (EU) 2015/1998 zuzüglich weitere VO/andere Vorschriften Luftsicherheitsgesetz Nationales Luftsicherheitsprogramm (NLSP) Überblick über die nationale Rechtsordnung Gliederung der nationalen Rechtsordnung in öffentliches Recht und Zivilrecht Kenntnisse internationaler Verordnungen und neben einschlägigen EU-Verordnungen und Vorgaben nationalen Vorgaben ICAO-Standards und ECAC-Empfehlungen kennen "Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen Thema Ziel Inhalt Zuständigkeiten und Struktur der Kenntnis über die Zuständigkeiten der Überblick über die Zuständigkeiten und Luftsicherheit nationalen an der Luftsicherheit beteiligten Befugnisse aller Luftsicherheitsbehörden Behörden Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden gem. § 5 LuftSiG Luftsicherheitsgesetz verpflichtet • Luftsicherheitsbehörden, § 2 LuftSiG • Flughafenbetreiber, § 8 LuftSiG • Luftfahrtunternehmen, § 9 LuftSiG Beteiligte und Stellen der sicheren Lieferkette kennen (4-Säulen-Modell) usw. Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Kenntnis der Bedeutung der Begriffe Safety und Security und deren Unterschiede Luftsicherheitsmaßnahmen gemäß EUVorschriften und LuftSiG Kenntnis der Zuständigkeiten der Beteiligten der sicheren Lieferkette Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen von Sicherheitsbeauftragten Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen sowie Kontrollpersonal Sicherheitsbereiche auf dem Flughafengelände gleichwertige zu schützenden Bereiche außerhalb des Flughafens Kenntnis über die verschiedenen gleichwertig zu schützenden Bereiche außerhalb des Flughafens bei den Beteiligten der sicheren Lieferkette die Arten der Zugangsberechtigungen zu Sicherheitsbereiche der Flughäfen oder zu gleichwertig zu schützende Bereiche außerhalb des Flughafens kennen und erkennen ss fa Zugangsberechtigungen einschl. Ausweisordnung se Le Kenntnis über die verschiedenen Sicherheitsbereiche auf dem Flughafengelände Inhalt Voraussetzungen für die Erteilung der Zugangsberechtigungen nach DVO (EU) 2015/1998 Zutrittsdokumente gemäß Anhang 1.2.2. der DVO (EU) 2015/1998 kennen: g un "Kenntnis über die Zugangskontrollen und die einschlägigen Kontrollverfahren" Thema Ziel Kenntnis über die Zugangskontrollen und die Arten der Zugangskontrolle sowie einschlägigen Kontrollverfahren Kontrollverfahren kennen „Security“ beschäftigt sich mit der Abwehr von äußeren Gefahren (z.B. versuchte Entführung eines Luftfahrzeugs). „Safety“ beschäftigt sich mit der Abwehr sog. betriebsbedingter Gefahren (z.B. technische Mängelbeseitigung). – im Unterschied zu Security Flugplatzbetreiber Luftfahrtunternehmen reglementierte Beauftragte, bekannte Versender, geschäftliche Versender, Transporteure reglementierte Lieferanten für Bordvorräte, bekannte Lieferanten für Bordvorräte bekannte Lieferanten für Flughafenlieferungen Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Sicherheitsbeauftragten bei behördlich zugelassen und benannten Stellen Abgrenzung der Begriffe "Kontrolle" und "Sicherheitskontrolle" Zuständigkeiten, Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen Befugnisse des Personals bei im Kontrollablauf vorzunehmenden Handlungen Definition der verschiedenen Bereiche an Flughäfen • Landseite/Luftseite • Sicherheitsbereiche • abgegrenzte Bereiche • sensible Teile der Sicherheitsbereiche • öffentliche Bereiche • überlassene Bereiche Lagerbereiche, Betriebsgelände, Bereitstellungsfläche etc und sonstige Räumlichkeiten der Beteiilgten der sicheren Lieferkette Zugangsberechtigungen • Bordkarte oder Äquivalent • Besucherausweis • Flughafenausweis • Ausweis der nationalen Behörde • von der nationalen Behörde anerkannter Ausweis • Fahrzeugausweise • temporäre Ausweise Gründe für die (Zutritts-)Beschränkung, Verweis auf Flughafenbereiche Zugang/Zufahrt zum Sicherheitsbereich eines Flughafens nur über Kontrollstelle Arten der Zugangskontrolle (Zufahrtskontrolle, Zungangskontrollpunkte für Personal, Zugänge für Fluggäste und Abgrenzung) Begleitungsregelungen etc. Ablauf der Zutrittskontrolle (technisch, personell, was wird überprüft) Kenntnis der Maßnahmen bei Verstoß gegen Ausweistragepflicht die Ausweisordnung Unaufgefordertes Vorzeigen von Zutrittsdokumenten auch in den betreffenden Bereichen Ordnungswidrigkeiten nach LuftSiG lokale Sicherungsmaßnahmen "Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren " Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Thema Kontrollverfahren Ziel Überblick über verschiedene Kontrolltechniken sowie angewandte Kontrollverfahren auf dem jeweiligen Flughafen Kontrollstellenkonfiguration und angewendete Überblick über die an der Kontrollstelle Verfahren angewendeten Kontrollverfahren Kenntnis von verbotenen Gegenständen Inhalt Nutzung geeigneter Kontrolltechnik zur Verhinderung des Einbringens verbotener Gegenstände in Sicherheitsbereiche, z.B. Torsonden, Röntgentechnik, Handsonden, Händische Durchsuchung etc. Welche verschiedenen Techniken und Geräte werden eingesetzt? Einsatzorte der vorhandenen Technik Aufbau der Kontrollstellen (vor Ort) Kontrollverfahren Verbot des Mitführens von verbotenen Gegenständen nach Anlage 1-A Ausnahme des Mitnahmeverbotes zur Ausübung der berüflichten Tätigkeit (Mitnahmeberechtigungen) Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf verbotene Gegenstände nach Anlage 4-C durch Fluggäste "Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Flughafenausweise" Thema Ziel Auf dem Flughafen verwendete Ausweise Darstellung der auf dem Flughafen verwendeten Ausweise g un ss fa se Le Inhalt beispielhafte Nennung der örtlich verwendeten Flughafenausweise lt. Ausweisordnung Kenntnis der auf den betreffenden Flughafen "einschlägige" ortsbezogene verwendeten Zugangsberechtigungen/ Zugangsregelungen Ausweise und deren Erkennen Ausweisordnung legitime "betriebliche" Gründe zur Ausstellung eines Flughafenausweises Ausweise von Besatzungsmitgliedern Arten von Flughafenausweisen Besucherausweise Voraussetzung für die Erstellung eines Ausweises Hinterlegte Informationen Umgang mit den Flughafenausweisen (sichtbares Tragen, Rückgabe) Mitnahmeberechtigungen, Einschränkungen, Zonierung Fahrzeugausweise (Inhalte wie bei Flughafenausweisen) Besatzungsausweise OWiG Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? "Kenntnis über frühere, unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen" Thema Ziel Inhalt Historischer Überblick Kenntnis der historischen Entwicklung der Entwicklung der Bedrohung des zivilen Angriffe auf den Luftverkehr mit Luftverkehrs durch den Terrorismus maßgeblichen Beispielen und deren beispielhafte Aufzählung: Auswirkungen • Anschlag auf Luftfahrzeug der PanAm über Lockerbie (1988) • Anschläge des 11. September 2001 in den USA • Schuhbomber Dezember 2001 • Unterhosenbomber Dezember 2009 • Jemenpakete • aktuelle Vorkommnisse (weiteres: siehe Lagebild Luftsicherheit) Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs Kenntnis der Motive für Anschläge (Warum • Prestige und hoher Symbolwert des ist die Zivilluftfahrt ein attraktives Angriffsziel) Luftfahrzeugs. bzw. der Luftfahrtunternehmen in Bezug auf einen bestimmten Staat • Starker Druck auf Regierungen und Behörden – Symbolwirkung • Große Anzahl von Betroffenen und Opfern • kleiner Aufwand, großer Schaden • Fluggäste und Angehörige verschiedener Nationalitäten sind betroffen – Potenzierung des politischen Drucks • hohe Öffentlichkeitswirksamkeit • durch die große Mobilität wird polizeiliches Handeln erschwert Kenntnis über potentielle Täter/Tätergruppen Maßnahmen der Sicherheitsbehörden nach Gefährdungsbewertung Tätergruppen, welche eine Bedrohung des zivilen Luftverkehrs darstellen oder darstellen können • Terroristen • Kriminelle • mental gestörte Passagiere • politische oder religiöse Motivierte • Menschen mit Rachegefühlen (z. B. auch entlassene, ehemalige Luftsicherheitskontrollkräfte) Kenntnis der Gefahren für die Sicherheit des • Sabotageakte Luftverkehrs im Zusammenhang mit den • Entführungen Luftsicherheitsmaßnahmen • Terroristische Anschläge • Bombendrohungen • Waffen und Explosivstoffe • aktuelle Bedrohungen Kenntnis über aktuelle Bedrohungslagen Aktuelles Lagebild Terrorismus und sowie deren Bewertung und die Anordnung Luftsicherheit von Maßnahmen durch die Aktuelle Bedrohungen und Bewertungen Sicherheitsbehörden Anordnung von (zusätzlichen) Sicherheitsmaßnahmen Verantwortlichkeiten – Umsetzung besonderer Sicherheitsmaßnahmen "Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften" Thema Ziel Inhalt Internationale und nationale Rechtsvorschriften Überblick über die die Gesamtheit und VO (EG) Nr. 300/2008 Systematik der aktuellen Gesetze und VO (EG) Nr. 272/2009 Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung DVO (EU) 2015/1998 zuzüglich weitere VO/andere Vorschriften Luftsicherheitsgesetz Nationales Luftsicherheitsprogramm (NLSP) Überblick über die nationale Rechtsordnung Gliederung der nationalen Rechtsordnung in öffentliches Recht und Zivilrecht Kenntnisse internationaler Verordnungen und neben einschlägigen EU-Verordnungen und Vorgaben nationalen Vorgaben ICAO-Standards und ECAC-Empfehlungen kennen Sicherheitsbereiche auf dem Flughafengelände "Kenntnis über die Zugangskontrollen und die einschlägigen Kontrollverfahren" Thema Ziel Kenntnis über die Zugangskontrollen und die Arten der Zugangskontrolle sowie einschlägigen Kontrollverfahren Kontrollverfahren kennen g Zugangsberechtigungen einschl. Ausweisordnung un gleichwertige zu schützenden Bereiche außerhalb des Flughafens Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Sicherheitsbeauftragten bei behördlich zugelassen und benannten Stellen Abgrenzung der Begriffe "Kontrolle" und "Sicherheitskontrolle" Zuständigkeiten, Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen Befugnisse des Personals bei im Kontrollablauf vorzunehmenden Handlungen Kenntnis über die verschiedenen Definition der verschiedenen Bereiche an Sicherheitsbereiche auf dem Flughäfen Flughafengelände • Landseite/Luftseite • Sicherheitsbereiche • abgegrenzte Bereiche • sensible Teile der Sicherheitsbereiche • öffentliche Bereiche • überlassene Bereiche Kenntnis über die verschiedenen gleichwertig Lagerbereiche, Betriebsgelände, Bereitstellungsfläche etc und sonstige zu schützenden Bereiche außerhalb des Flughafens bei den Beteiligten der sicheren Räumlichkeiten der Beteiilgten der sicheren Lieferkette Lieferkette die Arten der Zugangsberechtigungen zu Zugangsberechtigungen Sicherheitsbereiche der Flughäfen oder zu gleichwertig zu schützende Bereiche außerhalb des Flughafens kennen und erkennen ss Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen von Sicherheitsbeauftragten Kenntnis der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen sowie Kontrollpersonal fa se Le "Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen" Thema Ziel Inhalt Zuständigkeiten und Struktur der Luftsicherheit Kenntnis über die Zuständigkeiten der Überblick über die Zuständigkeiten und nationalen an der Luftsicherheit beteiligten Befugnisse aller Luftsicherheitsbehörden Behörden Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden gem. § 5 LuftSiG Luftsicherheitsgesetz verpflichtet • Luftsicherheitsbehörden, § 2 LuftSiG • Flughafenbetreiber, § 8 LuftSiG • Luftfahrtunternehmen, § 9 LuftSiG Beteiligte und Stellen der sicheren Lieferkette kennen (4-Säulen-Modell) usw. Kenntnis der Bedeutung der Begriffe Safety „Security“ beschäftigt sich mit der Abwehr von äußeren Gefahren (z.B. versuchte Entführung und Security und deren Unterschiede eines Luftfahrzeugs). „Safety“ beschäftigt sich mit der Abwehr sog. betriebsbedingter Gefahren (z.B. technische Mängelbeseitigung). – im Unterschied zu Security Luftsicherheitsmaßnahmen gemäß EUKenntnis der Zuständigkeiten der Beteiligten Flugplatzbetreiber Vorschriften und LuftSiG der sicheren Lieferkette Luftfahrtunternehmen reglementierte Beauftragte, bekannte Versender, geschäftliche Versender, Transporteure reglementierte Lieferanten für Bordvorräte, bekannte Lieferanten für Bordvorräte bekannte Lieferanten für Flughafenlieferungen Inhalt Voraussetzungen für die Erteilung der Zugangsberechtigungen nach DVO (EU) 2015/1998 Zutrittsdokumente gemäß Anhang 1.2.2. der DVO (EU) 2015/1998 kennen: • Bordkarte oder Äquivalent • Besucherausweis • Flughafenausweis • Ausweis der nationalen Behörde • von der nationalen Behörde anerkannter Ausweis • Fahrzeugausweise • temporäre Ausweise Gründe für die (Zutritts-)Beschränkung, Verweis auf Flughafenbereiche Zugang/Zufahrt zum Sicherheitsbereich eines Flughafens nur über Kontrollstelle Arten der Zugangskontrolle (Zufahrtskontrolle, Zungangskontrollpunkte für Personal, Zugänge für Fluggäste und Abgrenzung) Begleitungsregelungen etc. Ablauf der Zutrittskontrolle (technisch, personell, was wird überprüft) Kenntnis der Maßnahmen bei Verstoß gegen Ausweistragepflicht die Ausweisordnung Unaufgefordertes Vorzeigen von Zutrittsdokumenten auch in den betreffenden Bereichen Ordnungswidrigkeiten nach LuftSiG lokale Sicherungsmaßnahmen "Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren" Thema Ziel Überblick über verschiedene Kontrollverfahren Kontrolltechniken sowie angewandte Kontrollverfahren auf dem jeweiligen Flughafen Kontrollstellenkonfiguration und angewendete Überblick über die an der Kontrollstelle Verfahren angewendeten Kontrollverfahren Kenntnis von verbotenen Gegenständen Inhalt Nutzung geeigneter Kontrolltechnik zur Verhinderung des Einbringens verbotener Gegenstände in Sicherheitsbereiche, z.B. Torsonden, Röntgentechnik, Handsonden, Händische Durchsuchung etc. Welche verschiedenen Techniken und Geräte werden eingesetzt? Einsatzorte der vorhandenen Technik Aufbau der Kontrollstellen (vor Ort) Kontrollverfahren Verbot des Mitführens von verbotenen Gegenständen nach Anlage 1-A Ausnahme des Mitnahmeverbotes zur Ausübung der berüflichten Tätigkeit (Mitnahmeberechtigungen) Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf verbotene Gegenstände nach Anlage 4-C durch Fluggäste Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Stand: 10. Mai 2007 P II 4 – 643 520 – 1/7 Konzeption für die Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten (LuftAss) 1. Vorwort Der Luftverkehr ist weltweit unterschiedlichsten Bedrohungen ausgesetzt. In der Gesamtschau der Sicherheitsvorkehrungen auf bundesdeutschen Flughäfen kommt der Fluggast- und Gepäckkontrolle eine zentrale Bedeutung zu. fa se Le Die Rahmenbedingungen für die Fluggast- und Gepäckkontrolle unterliegen ständigen Veränderungen. Dies gilt insbesondere für - die Entwicklung der Gefährdungslage im Luftverkehr, - den Einsatz neuer Sicherheitstechnik und - die Ausgestaltung der Kontrollverfahren im Spannungsfeld zwischen möglichst hoher Sicherheit und dem Erfordernis zügiger Passagierabfertigung. g un ss Um einer möglicherweise auftretenden Routine bei der Durchführung der Personen- und Gepäckkontrolle vorzubeugen, gilt es, die Sensibilität und damit das nötige Verantwortungsbewusstsein von Luftsicherheitsassistenten (LuftAss) für diesen höchst sicherheitsrelevanten Arbeitsbereich auch durch stetige Fortbildung zu erhalten. Zur Gewährleistung des erforderlichen Sicherheitsstandards ist es unerlässlich, Mitarbeiter hinsichtlich ihres Tätigkeitsfeldes permanent zu qualifizieren und zu motivieren. Das Fortbildungskonzept stellt eine Ergänzung des Ausbildungsprogramms dar. Insoweit orientiert sich diese Vorlage für die Weiterbildung an den Ausbildungsthemen, wobei spezifische Gegebenheiten eines jeden Flughafens mit zu berücksichtigen sind. 2. Zielsetzung/Umfang der Fortbildung Ziel dieses Fortbildungskonzeptes ist es, den aufgabenbezogenen Kenntnisstand der LuftAss nachhaltig zu verbessern, um den zu fordernden Qualitätsstandard an fachlicher und sozialer Kompetenz auf hohem Niveau dauerhaft zu gewährleisten. Hieraus ergeben sich für die Fortbildung von LuftAss folgende Schwerpunkte: Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? 2 • • • • • Rechtliche Grundlagen Verfahren und Abläufe in den Arbeitsbereichen/an den Arbeitsplätzen arbeitsplatzbezogene Technik zur Kontrolle von Fluggästen und deren Gepäck kontinuierliche Auswertung von Röntgenbildern soziale Kompetenz im Umgang mit Fluggästen Für die Vertiefung der aufgabenbezogenen Kenntnisse ist die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen unabdingbar, die mit mindestens vierzig Stunden jährlich pro LuftAss angesetzt werden und schriftlich nachzuweisen sind. Das Konzept erlaubt somit: un einen flughafenspezifischen Fortbildungszuschnitt die Berücksichtigung individueller Wissensunterschiede die gezielte Wiederholung von Fortbildungsinhalten eine an Arbeitsprozessen orientierte und persönliche Verhältnisse berücksichtigende Festlegung von Fortbildungsintervallen. g • • • • ss fa se Le 3. Fortbildungsstruktur 3.1 Die Schulungsmaßnahmen gliedern sich in drei Module, die grundsätzlich am Arbeitsort erfolgen und die jeweiligen örtlichen sowie einsatzspezifischen Verhältnisse berücksichtigen. Hierdurch wird eine bedarfsorientierte, umfassende und kontinuierliche Fortbildung gewährleistet. Dabei sind individuelle Qualifizierungserfordernisse mit dem praktischen Aufgabenerfüllungsstand ständig abzugleichen. Die einzelnen Module können nach den flughafenspezifischen Verhältnissen zusammengesetzt bzw. separat verwendet werden. 3.2 Der Erfolg des vorliegenden Fortbildungskonzepts wird maßgeblich und nachhaltig durch einen ständigen Abgleich von Fortbildung und praktischer Aufgabenerfüllung beeinflusst. Der Zeitansatz für die Fortbildungsmodule I und III darf jeweils sechs Stunden im Jahr nicht unterschreiten. Modul II als kontinuierliches Fortbildungsmodul erfordert einen Zeitansatz von mindestens 20 Stunden im Jahr. Die verbleibenden mindestens acht Stunden für die Fortbildung sind im Einvernehmen mit der Luftsicherheitsbehörde für die Module I und III orientiert am individuellen bzw. flughafenspezifischen Fortbildungsbedarf zu verwenden. Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? 3 4. Verfahren/Fortbildungsinhalte 4.1 Fortbildungsmodule Modul I (Grundlagen): Teil 1: Die LuftAss sollen • se Le • • • • • die erforderlichen rechtlichen Vorschriften zur Ausübung ihrer Tätigkeiten kennen Befugnisse rechtssicher anwenden das erforderliche Verständnis für die Aufgabenwahrnehmung gewinnen die Bedeutung ihrer Tätigkeit erkennen das System der Qualitätskontrollmaßnahmen kennen ihre Stellung im Sicherheitssystem auf dem Flughafen kennen. Grundrechte, soweit für das Vollzugshandeln von Bedeutung Nationales Luftverkehrsrecht (Grundlagen und Zuständigkeiten) Aktuelle Liste der verbotenen Gegenstände Spezialgesetzliche Regelungen u. a. aus dem/den - Luftsicherheitsgesetz - Waffengesetz - Sprengstoffgesetz - Kriegswaffenkontrollgesetz - Gefahrgutrecht/Gefährliche Stoffe im Hinblick auf im Luftverkehr verbotene Stoffe Strafrecht, soweit fremdes oder eigenes strafbares Verhalten im Zusammenhang mit dem Luftverkehr steht Jedermannrechte (Notwehr-, Nothilfe-, Selbsthilferechte) g un ss • • • • fa Folgende einschlägige Rechtsvorschriften kommen insbesondere zur Vertiefung der Kenntnisse in Betracht: • • Teil 2: Die LuftAss sollen den Verfahrensablauf der Fluggast- und Gepäckkontrolle – auch unter Berücksichtigung ortspezifischer Bedingungen – kennen und die zum Einsatz kommenden Kontrollgeräte beherrschen. Schwerpunkte: Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? 4 • • • • • • Personenkontrolle Handgepäckkontrolle Reisegepäckkontrolle Verhaltensgrundsätze beim Auffinden von gefährlichen Gegenständen besondere Abfertigungsverfahren (z.B. Sonderkontrollen oder besonders gefährdete Flüge) Freistellungen von Luftsicherheitskontrollen Die Besonderheiten in der Aufbau- und Ablauforganisation der einzelnen Flughäfen sind – soweit es die Aufgaben der LuftAss betrifft – vor Ort zu vermitteln. Teil 3: ss fa se Le Die LuftAss sollen • die Funktionen der folgenden Kontrollgeräte, das jeweilige Leistungsvermögen und die Grenzen, beherrschen: o Handsonde o Torsonde o Gepäckprüfanlage (GPA) • die Funktionsweise der mehrstufigen Reisegepäckkontrollanlage (MRKA) und des Sprengstoffspürgerätes (EGIS) kennen g un Die Fortbildung von LuftAss mit besonderen Aufgaben (z.B. Bedienung des EGIS-Geräts) bleibt hiervon unberührt. Modul I soll insgesamt einmal für alle LuftAss zur Aktualisierung der in der Ausbildung vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten durchgeführt werden, danach (in Teilen) nur für den Fall von Veränderungen der technischen Ausstattung, der Kontrollverfahren bzw. Verfahrensabläufen und im Bereich der Rechtsvorschriften wiederholt werden. Darüber hinaus immer dann, wenn individuell Bedarf erkennbar ist. 4.2. Modul II (Röntgenbildauswertung) Zur Gewährleistung einer regelmäßigen Fortbildung bei geringstmöglicher Einschränkung der Arbeitsabläufe und zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen des betroffenen Personenkreises sind an den jeweiligen Arbeitsorten bzw. in vertretbarer Nähe für eine (sowohl zentrale als auch arbeitsbegleitende) Fortbildung die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Einsatz der von der Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? 5 Luftsicherheitsbehörde zur Verfügung gestellten Fortbildungssoftware vorzusehen. Die LuftAss sollen durch realitätsnahes und selbständiges Üben und Lernen mit der von der Luftsicherheitsbehörde zur Verfügung gestellten Fortbildungssoftware ihre Fähigkeiten im Umgang mit der eingesetzten Kontrolltechnik auf hohem Niveau aktuellen Erkenntnissen anpassen. Der Lernerfolg durch die von der Luftsicherheitsbehörde zur Verfügung gestellte Fortbildungssoftware hängt maßgeblich von einer regelmäßigen Nutzung ab. Die Fortbildung findet deshalb mindestens einmal wöchentlich statt und darf einen Zeitansatz von einer Stunde im Monat sowie 20 Stunden im Jahr nicht unterschreiten. Le 4.3 Modul III (Soziale Kompetenz): fa se Die LuftAss sollen zur Verbesserung einer stressreduzierten Situationsbewältigung und des individuellen Kommunikationsverhaltens mit dem Fluggast und im Umgang miteinander ihre soziale Kompetenz steigern. g un ss Mit Hilfe von Verhaltenstrainings können • die Identifikation mit den eigenen Aufgaben und die Akzeptanz von Qualitätskontrollmaßnahmen erhöht • kommunikative Fähigkeiten (auch in Fremdsprachen) gesteigert • Konflikte professionell gehandhabt • die Teamfähigkeit erhöht • mit Stresssituationen konstruktiver umgegangen • das Verständnis von ethnischen und religiösen Besonderheiten vertieft • die Stellung im Sicherheitssystem auf dem Flughafen engagiert vertreten werden. Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Stand: 01.05.2005 P II 4- 643 520-1/6 VS-NfD Prüfungsordnung für die Prüfung zum/zur Luftsicherheitsassistenten/-in (LuftAss) gem. § 5 LuftSiG Vorbemerkungen Der Prüfung vorangestellt ist eine mindestens vierwöchige Ausbildung zum/zur Le Luftsicherheitsassistenten/-in auf der Grundlage des jeweils gültigen Schulungsprogramms des Bundesministeriums des Innern. se § 1 Zweck der Prüfung fa Die Prüfung dient der Feststellung, ob der/die Prüfungsteilnehmer/-in das Ziel der ss Ausbildung erreicht hat und in der Lage ist, selbstständig und eigenverantwortlich Personen-, Gepäck- Fracht- und Postkontrollen gem. § 5 LuftSiG durchzuführen. Luftsicherheitsassistenten/-in. g un Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung ist Voraussetzung für die Beleihung zum/zur § 2 Zuständige Prüfungsbehörde, Prüfungsausschuss ( 1 ) Prüfungsbehörde ist in der Regel die örtlich zuständige Luftsicherheitsbehörde gemäß § 5 LuftSiG. ( 2 ) Diese beruft den Prüfungsausschuss, dem mindestens zwei Prüfer unter Benennung eines Vorsitzenden angehören müssen. Der Prüfungsvorsitzende entscheidet im Einzelfall auch, ob Beobachter zur Prüfung zugelassen werden. § 3 Zulassungsvoraussetzungen, Fristen ( 1 ) Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung sind das Erfüllen der vom Bundesministerium des Innern vorgegebenen „Richtlinien über die Anforderungen an das Kontrollper- Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? sonal zum Vollzug des § 5 LuftSiG auf deutschen Flughäfen“ und die Absolvierung des „Ausbildungsprogramms für die Grundausbildung von LuftsicherheitsassistentInnen auf deutschen Flughäfen“. ( 2 ) Anträge auf Abnahme einer Prüfung sind der zuständigen örtlichen Luftsicherheitsbehörde durch den Arbeitgeber spätestens mit Beginn der Ausbildung vorzulegen. Eine namentliche Aufstellung der Prüfungsteilnehmer ist der örtlich zuständigen Luftsicherheitsbehörde spätestens 7 Werktage vor dem Prüfungstermin zu übergeben. § 4 Inhalt und Umfang der Prüfung ( 1 ) Die Prüfung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. ( 2 ) Die theoretische Prüfung umfasst 30 schriftlich zu beantwortende Fragen, ausgewählt Le aus dem der Luftsicherheitsbehörde bzw. der Prüfungskommission vorliegenden nationalen Fragenkatalog. Auch auf ortspezifische Gegebenheiten ausgerichtete Fragen können berücksichtigt werden. se Die theoretische Prüfung umfasst eine Dauer von 2 Zeitstunden. Gesamtpunktzahl, Mindestpunktzahl, maximal erreichbare Punktzahl je Frage und die fa zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung stehende Zeit sind dem Prüfungsteilnehmer vor Beginn schriftlich bekannt zu geben. sich wie folgt: un • Auswertung von Röntgenbildern ss ( 3 ) Die praktische Prüfung umfasst eine Zeitdauer von höchstens 1,5 Stunden und gliedert • Kontrollabläufe, einschließlich des Verhaltens im Umgang mit Fluggästen und der g Konfliktbewältigung anhand konkreter Situationen 1. Auswertung von Röntgenbildern • 30 Bilder mit verschiedenen Gegenständen sind auszuwerten, wobei pro Bild eine Minute Auswertungszeit anzusetzen ist; • auf 50% der Röntgenbilder sollen auch gefährliche Gegenstände oder USBV (Verhältnis 70% zu 30% ) zu sehen sein, die alle erkannt werden müssen; • ein Röntgenbild darf nicht mehr als drei gefährliche Gegenstände enthalten; • mindestens 60% aller abgebildeten Gegenstände müssen beschrieben werden können. 2. Kontrollabläufe Personenkontrolle • 3 Testläufe; • Einbeziehung der Torsonde, dabei immer Alarmauslösung; • max. zwei gefährliche Gegenstände bzw. USBV am Körper der Testperson; Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? • die Testperson soll bis zu vier metallische Gegenstände des täglichen Bedarfs, die normalerweise abgelegt werden müssen (Schmuck, Münzen etc.), am Körper mit sich führen; • in den Kontrollablauf können der Umgang mit Fluggästen, anderer kontrollpflichtiger Personen sowie die Konfliktbewältigung anhand konkreter Situationen einbezogen werden. 3. Kontrollabläufe Gepäckkontrolle • 5 Gepäckstücke sind zu kontrollieren; • mindestens zwei Gepäckstücke sind so zu präparieren, dass kein Öffnen erforderlich ist bzw. darin befindliche Gegenstände (z.B. Nagelfeilen, Nagelknipser) nicht zu beanstanden sind. Lässt der Prüfungsteilnehmer das Gepäckstück dennoch öffnen bzw. beanstandet er zu Unrecht darin befindliche Gegenstände, so kann dies ne- Le gativ gewertet werden; • in zwei Gepäckstücken sollen maximal drei gefährliche Gegenstände enthalten sein, hiervon ein Gepäckstück mit einer USBV; se • Jedes Gepäckstück soll maximal vier sog. Ablenkungsgegenstände enthalten (z.B. Batterien, Rasierapparat etc.); fa • eine notwendige Nachkontrolle ist Bestandteil des Kontrollverfahrens; • in den Kontrollablauf können der Umgang mit Fluggästen, anderer kontrollpflichtiger werden. un ss Personen sowie die Konfliktbewältigung anhand konkreter Situationen einbezogen g § 5 Bewertung von Prüfungsleistungen (1) Beide Prüfungsteile müssen jeweils für sich erfolgreich absolviert werden. Zur praktischen Prüfung wird nur zugelassen, wer die theoretische Prüfung bestanden hat. (2) Der theoretische Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn ein sog. Schwellenwert von 70 vom Hundert der zu erreichenden Punktzahl überschritten ist. (3) Der praktische Prüfungsteil gilt als nicht bestanden, wenn insbesondere • bei der Auswertung von Röntgenbildern bzw. bei der Nachkontrolle Waffen, Sprengsätze und gefährliche Gegenstände nicht festgestellt werden; • nicht mindestens 60% aller abgebildeten Gegenstände richtig beschrieben werden; • erhebliche Fehler im Ablauf des jeweiligen Kontrollverfahrens ( Personen- und Handgepäckkontrolle ) festgestellt werden. ( 4 ) Bei der Leistungsbewertung sind die Mitglieder der Prüfungskommission unabhängig, bei unterschiedlichen Auffassungen entscheidet der Prüfungsvorsitzende. § 6 Prüfungsbescheinigung Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Der Prüfungsteilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung ein entsprechendes Zertifikat, das als Grundlage für die Beleihung durch die örtlich zuständige Luftsicherheitsbehörde dient. Die bestandene Prüfung begründet keinen Rechtsanspruch auf eine Beleihung durch die Luftsicherheitsbehörde. § 7 Täuschung, sonstige Verstöße Unternimmt es der Prüfungsteilnehmer, sich durch Täuschung oder in anderer Weise Vorteile zu verschaffen, kann er von der Prüfung ausgeschlossen werden. In diesem Fall gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden. Le § 8 Wiederholung der Prüfung, Nachprüfung se ( 1 ) Wird ein Prüfungsteil erstmalig nicht bestanden, so kann dieser einmal innerhalb eines fa halben Jahres wiederholt werden. Die örtlich zuständige Luftsicherheitsbehörde kann in begründeten Ausnahmefällen eine weitere Wiederholung der Prüfung zulassen. ss ( 2 ) Soweit die Tätigkeit als Luftsicherheitsassistent/ -in über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nicht mehr ausgeübt wurde, kann die örtlich zuständige Luftsicher- § 9 Inkrafttreten g un heitsbehörde eine Nachprüfung fordern. Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? VS – Nur für den Dienstgebrauch Rahmenkonzept für die Errichtung und den Betrieb von Fluggastkontrollstellen (FGK) se Le Anlage F zum Nationalen Luftsicherheitsprogramm g un ss fa Stand: 12. Dezember 2012 1 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? VS – Nur für den Dienstgebrauch Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2 2. Rechtliche Grundlagen 3 3. Grundsätze für den Betrieb von Fluggastkontrollstellen 3 4. Grundsätze für die bauliche und Infrastrukturelle Gestaltung 5 5. Errichtung und technische Abnahme der Fluggastkontrollstelle 7 6. Leistungsfähigkeit von Fluggastkontrollstellen 8 7. Konfiguration von Fluggastkontrollstellen 8 8. Ausstattung der Kontrollstellen 9 9. Personelle Besetzung der Fluggastkontrollstellen 9 10. Organisatorischer Ablauf des Kontrollvorgangs 10 11. Qualitätssicherung und Überprüfung der Fluggastkontrollstelle 10 12. Technische Überwachung der Fluggastkontrollstellen 11 g un Allgemeines ss 1. Rechtsgrundlagen Bauliche und infrastrukturelle Gestaltung von Fluggastkontrollstellen Ausstattung von Kontrollstellen Ablauf des Kontrollvorgangs Begriffsbestimmungen zur Ergänzung des Anhangs zum NLSP Manuelles Kontrollverfahren Videokonzeption (wird nach Inkrafttreten eingearbeitet; derzeit Entwurf) Beschilderung „Feuerwehr Gefahrengruppe I“ Beschilderung „Radioaktiv“ fa Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Anlage 6: Anlage 7: Anlage 8: Anlage 9: se Le Anlagen: Diese Rahmenkonzeption beschreibt die baulichen Voraussetzungen sowie die Grundsätze für die Errichtung, technische Ausstattung und die personelle Besetzung der Fluggastkontrollstellen für Fluggäste und Handgepäck auf deutschen Verkehrsflughäfen. Sie ersetzt den Erlass BMI P II -643 520/1 (Kontrollstellenkonzeption) und die Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) für die bauliche Gestaltung von Fluggastkontrollstellen vom August 2000. Die im Konzept aufgezeigten Konfigurationen bilden den Rahmen, der in Abhängigkeit der örtlichen und betrieblichen Bedingungen bestmöglich auszuschöpfen ist. Verändernde Gefährdungen des Luftverkehrs erfordern eine Anpassung der Kontrollverfahren und die Einführung von neuen Technologien. Diese Konstellation verlangt von allen Beteiligten mehr Flexibilität bei der infrastrukturellen Ausgestaltung und bei der Integration von Sicherheitsmaßnahmen in die allgemeinen Flughafenprozesse. Gleichwohl bedarf es insbesondere vor Um- und Neubauvorhaben geeigneter und verlässlicher Planungen. 2 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? VS – Nur für den Dienstgebrauch Auch für die nächsten Jahre sind steigende Passagierzahlen zu erwarten. Für eine serviceorientierte und effiziente Sicherheitskontrolle werden Daten über Anzahl und zeitliche Verteilung der zu kontrollierenden Fluggäste benötigt und das zu einem möglichst frühen Zeitpunkt. Nachfolgend sind die Grundsätze der Fluggast- und Handgepäckkontrolle dargestellt. Die angeordneten Luftsicherheitsmaßnahmen sind im Anhang des Nationalen Luftsicherheitsprogramms (NLSP) beschrieben. Auch die technischen Anforderungen an die Sicherheitsausrüstung unterliegen einer ständigen Fortentwicklung. Mindeststandards sowie Anforderungen an die Wartung der Sicherheitsausrüstung und deren Nachweisung entsprechen den derzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen. Die Rahmenkonzeption wird fortgeschrieben, um auch Erkenntnisse über bewährte Kontrollverfahren und innovative technische Lösungen sämtlichen Bedarfsträgern zugänglich zu machen. In den Anlagen sind die Grundanforderungen beschrieben. Die Anlagen werden fortlaufend aktualisiert. Im Einzelfall kann mit Zustimmung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde (BPOLD) von den Grundstandards abgewichen werden, wenn das Sicherheitsniveau hierdurch nicht beeinträchtigt wird. 2. se Le Die zuständigen Luftsicherheitsbehörden erstellen auf Grundlage dieses Rahmenkonzepts vor dem Neu- oder Umbau von Kontrollstellen ein Umsetzungskonzept, das neben den luftsicherheitsfachlichen auch technische, haushalterische Aspekte sowie die Aus- und Fortbildung zum bedienen der Sicherheitsausrüstung berücksichtigt. Rechtliche Grundlagen fa ss Die Grundsätze der Kontrollstellenkonzeption basieren auf europäischem und nationalem Recht sowie den aktuell geltenden nationalen Verwaltungsvorschriften. Sie sind Bestandteil des NLSP und für den Aufgabenbereich der § 5 und § 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) - Kontrollen verbindlich. Grundsätze für den Betrieb von Fluggastkontrollstellen g 3. un Die Grundsätze gelten für bestehende und für neu zu errichtende Kontrollstellen gleichermaßen. Die aktuellen rechtlichen Grundlagen sind in Anlage 1 dargelegt. Die nachfolgenden Grundsätze sind unter Beachtung der aktuellen Rechts- und Weisungslage zu betrachten. Sie stellen lediglich einen Rahmen dar und dienen als Anhalt für die Bedarfsträger (BPOLD als Luftsicherheitsbehörde). Im Einzelfall ist die spezifische (örtliche) Regelung vorrangig zu berücksichtigen. Planung, Bau und Kosten a) Fluggastkontrollstellen sind wesentlicher Bestandteil der Luftsicherheitsarchitektur. Sie sollen gewährleisten, dass keine verbotenen Gegenstände in einen Sicherheitsbereich oder an Bord eines Luftfahrzeugs gelangen. b) Der Flughafenbetreiber ist verpflichtet, die zur Durchführung von Fluggastkontrollen erforderlichen Flächen und Räume zur Verfügung zu stellen. 3 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? VS – Nur für den Dienstgebrauch c) Zur Verfahrenssicherheit sollten Fragen zu den Kosten des Aufbaus bzw. Betriebs zwischen Flughafenbetreiber und Luftsicherheitsbehörde frühzeitig vertraglich geklärt werden. Dabei sind die gesetzlichen Regelungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO), insbesondere der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. d) Die örtliche Luftsicherheitsbehörde und der Flughafenbetreiber stimmen planerische bauliche Maßnahmen bezüglich Platzbedarf und infrastruktureller Erfordernisse ab. Platzbedarf bestimmt sich im Wesentlichen durch die einzusetzende Kontrolltechnik deren Bedienungsumfeld bzw. die Abfertigungskapazität. Bei der Bestimmung des chenbedarfs muss die Arbeitsstättenverordung berücksichtigt werden. und Der und Flä- e) Die örtlichen Luftsicherheitsbehörden, der Flughafenbetreiber und die Luftfahrtunternehmen unterstützen sich gegenseitig bei der Kapazitätsplanung u. a. auf Grundlage der Passagierprognose, die maßgeblich den Umfang der einzusetzenden Kontrolltechnik bestimmt. f) Fluggastkontrollstellen müssen an den Zugängen zu Sicherheitsbereichen eingerichtet werden. Diese können zentral zur Kontrolle mehrerer Flüge oder dezentral für einzelne Flüge bzw. Flugsteige eingerichtet und betrieben werden. Le Betrieb von Fluggastkontrollstellen fa se g) Der Kontrollablauf ist auf das Zusammenwirken von Mensch und Kontrolltechnik abgestimmt. Die Kontrollstellenkonfiguration und die Kontrollprozesse gewährleisten einen angemessenen Durchlauf an Fluggästen. ss h) Die Leistungsfähigkeit einer Fluggastkontrollstelle hängt von unterschiedlichen Faktoren ab (siehe Ziffer 6). Diese sind vor Ort regelmäßig zu evaluieren. Dabei sind auch die zuständigkeitsrelevanten Schnittstellen der Passagierführung zu beachten. Fluggastkontrollstellen müssen eine Vermischung von kontrollierten und unkontrollierten Fluggästen ausschließen. Dies kann durch bauliche und / oder organisatorische Maßnahmen geschehen, wobei für ankommende Fluggäste der am jeweils letzten Abflughafen zur Anwendung gekommene Sicherheitsstandard zu berücksichtigen ist. j) Bei besonders gefährdeten Luftfahrtunternehmen und in besonderen Sicherheitslagen sind für abfliegende Fluggäste gesonderte Fluggastkontrollenstellen einzurichten. In Einzelfällen können Luftsicherheitskontrollen auch für ankommende Fluggäste angeordnet werden. Hierfür sind ggf. geeignete Flächen vorzusehen. Diese müssen über einen separaten Zugang zum Flugsteig verfügen und die baulichen Anforderungen an eine Luftsicherheitskontrollstelle erfüllen. g un i) k) Für besondere Kontrollverfahren oder weitere Kontrollmaßnahmen in einer zweiten Kontrolllinie (wie z.B. Detektion von Sprengstoffspuren oder der Detektion von Flüssigkeiten) sind separate Kontrollplätze einzuplanen. Für den Fall einer intensiven Nachkontrolle sind hier entsprechende Ausstattungsgegenstände wie Sitzgelegenheiten und Kleiderhaken vorzusehen. 4 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? VS – Nur für den Dienstgebrauch l) Fluggastkontrollstellen dürfen nur aus einer Richtung durchschritten werden. Nach der Kontrolle sind gegenläufige Passagierbewegungen nur getrennt von der Fluggastkontrollstelle statthaft. m) Andere Einrichtungen des Flughafens, wie z.B. Restaurants, Geschäfte und Warteräume (auch deren Anlieferzonen/-bereiche) sind so von den Fluggastkontrollstellen zu trennen, dass Beeinträchtigungen der Kontrollmaßnahmen ausgeschlossen sind. Fluggästen, ist die Einsichtnahme auf das Monitorbild möglichst zu verwehren. Bei der Personennachkontrolle sind die Persönlichkeitsrechte des Fluggastes zu wahren. Sollten intensivere Kontrollmaßnahmen, die das Schamgefühl des Fluggastes verletzen könnten, erforderlich sein, sind diese separat, ohne die Einsichtnahme Dritter, in einer Durchsuchungskabine durchzuführen. n) Die Nutzung der Fluggastkontrollstellen durch andere Personen als Fluggäste ist grundsätzlich nicht zulässig. Über Ausnahmen von diesem Grundsatz (Einrichtung von sog. Mischkontrollstellen) entscheiden die örtlich zuständigen Luftsicherheitsbehörden auf Grundlage der nationalen Regelungen. Le o) Die Fluggast- und Handgepäckkontrollen erfolgen für den Fluggast auf freiwilliger Basis. Können die erforderlichen Maßnahmen aufgrund fehlender Zustimmung nicht durchgeführt werden, darf der Fluggast die Fluggastkontrollstelle nicht passieren. ss fa se p) Die Luftsicherheitskontrollen dienen der Sicherheit im Luftverkehr, deshalb wird bei der Kontrolle grundsätzlich kein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis begründet. Jedoch haben die örtlich zuständige Luftsicherheitsbehörde und die privaten Sicherheitsdienstleister geeignete Maßnahmen zum Schutz der zu kontrollierenden Gegenstände in der Fluggastkontrollstelle vor Verlust oder Beschädigung bis zum Abschluss der Kontrolle zu treffen. Hierfür ist bereits bei der Planung dafür Sorge zu tragen, dass ein Abhandenkommen von Gegenständen und Beschädigungen möglichst ausgeschlossen werden. 4. g un q) Es ist nicht Aufgabe der für § 5 LuftSiG zuständigen Luftsicherheitsbehörde, bei Fluggästen die Anzahl der in der Flugzeugkabine zugelassenen Gepäckstücke zu überwachen. Führen Fluggäste mehr als die zugelassenen Handgepäckstücke mit sich, reduziert das die Kapazität der Kontrollstellen. Grundsätze für die bauliche und Infrastrukturelle Gestaltung a) Die Fluggastkontrollstellen sollten in freitragenden Terminalbereichen eingerichtet werden. Die Konfiguration der Kontrollstellen sollte keinen baulichen Einschränkungen unterliegen. b) Maße und Gewicht verfügbarer Kontrollstellenkonfigurationen sind einer gesonderten Anlage zum NLSP zu entnehmen. Grundsätzlich ist von einem Flächenbedarf von 75 m2 (15 x 5 m) je Kontrollspur auszugehen, wobei der Flächenbedarf bedingt an flughafenspezifische Gegebenheiten angepasst werden kann. Ferner sind vor und hinter der Fluggastkontrollstelle Dispositionsstreifen von jeweils einem Meter ohne Wartebereiche einzuplanen. Grundsätzlich sind Doppelspuren vorzusehen. Eine Doppelspur besteht aus zwei Handgepäckkontrollspuren und mindestens einer mittigen Personenkontrollspur. Die aktuellen Platzanforderungen sind bereits während der ersten Planungsschritte mit der Luftsicherheitsbehörde abzustimmen. 5 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? VS – Nur für den Dienstgebrauch c) Die Fluggastkontrollstelle muss bei Nichtnutzung (durch bauliche Maßnahmen) durch den Flughafenbetreiber verschlossen werden, so dass ein Betreten des Sicherheitsbereiches außerhalb der Betriebszeiten ausgeschlossen ist. d) Die Kontroll- und Nachkontrollplätze einer Fluggastkontrollstelle sind so zu vernetzen, dass eine effiziente Zuweisung des jeweiligen Nachkontrollplatzes und eine klare Fluggast- und Gepäckzuordnung gewährleistet werden kann. Für die zentrale Steuerungstechnik ist ein entsprechend ausgestatteter Serverraum einzuplanen. e) Die Vernetzung mit der elektronischen Bordkartenkontrolle ist planerisch vorzusehen und ggf. in den Kontrollprozess einzubeziehen, damit eine Zählung der für den Flug tatsächlich kontrollierten Fluggäste gewährleistet ist. f) Für polizeiliche Maßnahmen sind geeignete Bearbeitungsräume im Nahbereich der Fluggastkontrollstelle einzuplanen. g) Bei der Einrichtung von zentralen Kontrollstellen sollte für den Notfall eine adäquate Ausweichmöglichkeit in Form entsprechender Fluggastumleitung zu anderen Kontrollstellen bzw. einer Bedarfskontrollstelle berücksichtigt werden. Le se h) Für jede Kontrollspur ist die Anbindung an das Informations- und Alarmierungssystem vorzusehen, welches auch mit der Einsatzleitstelle der Luftsicherheitsbehörde und / oder der Sicherungsposten in Verbindung steht Zur Klärung luftsicherheitsrelevanter Ereignisse in der Fluggastkontrollstelle ist Aufzeichnungstechnik einzuplanen. j) Für mobilitätseingeschränkte Fluggäste ist ein barrierefreier Zugang zu den Kontrollstellen zu berücksichtigen. ss fa i) l) un k) Die Fluggastkontrollstellen sind so zu gestalten, dass zwischen den einzelnen Luftsicherheitsassistenten/innen (LuftAss) einer Kontrollspur Sichtkontakt besteht. g Eine Sicherung durch bewaffnete Sicherheitskräfte muss möglich sein. Dazu sollen in zentralen Kontrollstellen die eingesetzten Sicherheitskräfte Sichtkontakt untereinander haben und die Kontrollspuren trotz baulicher Barrieren überblicken können. m) Ein Übergeben, Durchschieben oder Überwerfen von Gegenständen aus nicht kontrollierten öffentlichen Bereichen (auch Ankunftsbereichen) an nach § 5 LuftSiG kontrollierte Fluggäste innerhalb der Fluggastkontrollstellen und dem nachfolgenden Sicherheitsbereich darf nicht möglich sein. n) Auch innerhalb der Fluggastkontrollstelle muss die Trennung zwischen unkontrollierten und kontrollierten Fluggästen gewährleistet sein. o) Die Gestaltung und der Betrieb der Fluggastkontrollstellen (Arbeitsplätze) sind entsprechend den Forderungen der Arbeitsstättenverordnung einschließlich deren Anhangs durchzuführen. Auf den maximalen Durchsatz der Fluggastkontrollstelle sind insbesondere nicht nur die Klimatisierung / Belüftung und die besonderen Lärmschutzmaßnahmen abzustimmen, sondern auch der Flächenbedarf für die erforderliche Kontrolltechnik und die Bewegungsflächen für das Kontrollpersonal und die Fluggäste. Bei der erforderlichen 6 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? VS – Nur für den Dienstgebrauch Konfiguration der Fluggastkontrollstelle sind die notwendigen Flucht- und Rettungswegbreiten in Abhängigkeit von der Anzahl der Kontrollkräfte und der Fluggäste, sowie die Flucht- und Rettungswegführung im Flughafenterminal zu berücksichtigen. p) Im Kontrollbereich sind elektroakustische Anlagen nur für Notfalldurchsagen vorzusehen. q) Die Beleuchtung einer Fluggastkontrollstelle muss zwischen 500 und 1000 Lux liegen. Dabei ist die Ausnutzung von Tageslicht von Vorteil. Störende Lichteinflüsse, die zum Beispiel die Bildauswertung am Kontrollmonitor beeinträchtigen, sind durch gezielte Beschattungen zu verhindern. r) Für Monitorarbeitsplätze sind optional Stehhilfen bzw. Sitzgelegenheiten vorzuhalten, sofern Bedarf angezeigt wird. s) Für Luftsicherheitsassistenten (LuftAss) sollten geeignete Sozialräume in der Nähe der Kontrollstelle eingeplant werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass für LuftAss der Dienstleister und des Bundes getrennte Sozialräume vorhanden sind. Zudem sind grds. Ablagemöglichkeiten für persönliche Utensilien im Bereich der Fluggastkontrollstellen vorzusehen. Der Arbeitsbereich selbst ist hiervon freizuhalten. Le t) fa se Die regelmäßige Entsorgung von Gegenständen deren Eigentum durch den Fluggast aufgegeben wurde, liegt in der Verantwortung des Flughafenbetreibers. Hierfür sind entsprechende Behältnisse durch den Flughafenbetreiber aufzustellen. Ein Zugriff auf die entsorgten Gegenstände darf nur berechtigten Personen im Auftrag des Flughafenbetreibers ermöglicht werden. Die Entsorgungsbehälter sind so zu platzieren, dass es zu keinen Behinderungen/Einschränkungen in den Verkehrsflächen kommt. Eine Vergütung der hierfür notwendigen Flächen durch die Bundespolizei erfolgt nicht. 5. ss u) Aktuelle bauliche und infrastrukturelle Vorgaben sind in der Anlage 2 beschrieben. Errichtung und technische Abnahme der Fluggastkontrollstelle un g Die örtlich zuständige § 5 LuftSiG - Behörde eines Flughafens erstellt die Konzeption zum Errichten und Betreiben der Fluggast- und Handgepäckkontrollstelle. Die Kontrolltechnik für Fluggastkontrollstellen nach § 5 LuftSiG ist ausschließlich von der zuständigen Luftsicherheitsbehörde unter Einbindung des Beschaffungsamtes (BeschA) des BMI zu beschaffen. Kontrollgeräte sind hochsensible technische Messinstrumente, deren störungsfreie Funktion von grundlegenden Rahmenbedingungen abhängig ist. Deshalb ist vor Einbau der Kontrollgeräte seitens des Flughafenbetreibers sicherzustellen, dass im Bereich des Aufstellortes: a) alle Baumaßnahmen einschließlich der Stromversorgung abgeschlossen sind, b) die Lüftungs- und Beleuchtungstechnik sich in betriebsbereitem Zustand befindet, c) keine anderen Gewerke tätig sind und in eine baustaubfreien Umgebung vorherrscht1, d) bei Nichteinhaltung der Vorgaben (z.B. Baustaub) durch die örtlich zuständige Luftsicherheitsbehörde Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden müssen, deren Kosten der Flugha1 Grenzwert nach TRGS 900; Technische Regeln für Gefahrstoffe, Arbeitsplatzgrenzwerte 7 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? VS – Nur für den Dienstgebrauch fenbetreiber trägt. Im Bedarfsfall sind Auflagen zum Luftsicherheitsplan des jeweiligen Flughafens zu initiieren. 6. Leistungsfähigkeit von Fluggastkontrollstellen Die Leistungsfähigkeit von Fluggastkontrollstellen wird durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst. Voraussetzung für einen reibungslosen Kontrollablauf ist das Zusammenwirken aller hier zuständigen Verantwortungsorgane am Flughafen. Die Abläufe und Prozesse bedürfen einer regelmäßigen Evaluation. (NLSP, Anlage R) Folgende Faktoren sind grds. zu berücksichtigen, wobei die Aufzählung beispielhaft ist: • • • • • g un ss 7. fa • • • se • Le • • • • • • • • • • Anzahl der Fluggäste, Anzahl und Größe der mitgeführten Gegenstände und Handgepäckstücke, saisonale Ausstattung der Fluggäste, das befördernde Luftfahrtunternehmen informiert den Fluggast frühzeitig mit notwendigen Sicherheits- und Verfahrenshinweisen zu Luftsicherheitsbestimmungen, rechtzeitige Informationen über den Ablauf der Handgepäck- und Fluggastkontrolle mit dem Ziel der eigenständigen Vorbereitung des Fluggastes, Steuerung der Fluggäste zu den Kontrollstellen, allgemeine baulichen Gestaltung des Kontrollstellenbereichs, zügige Freigabe der Fluggastkontrollstelle für nachfolgende Fuggäste, effiziente Nutzung aller Nachkontrollplätze, die personelle Besetzung ist insb. in Hochbelastungszeiten variabel zu gestalten, Gestaltung des Prozessablaufs innerhalb der Fluggastkontrollstelle, Handlungssicherheit der Luftsicherheitsassistenten/innen, Teamarbeit, Fortbildungsstand der Luftsicherheitsassistenten/innen, kommunikatives, freundliches und zuvorkommendes Verhalten des Kontrollpersonals gegenüber den Fluggästen, Hemm- und Störfaktoren (Lärm, Klimatisierung, ungleichmäßige Auslastung mehrerer Kontrollstellen, etc.) Sozial- und Bearbeitungsräume in unmittelbarer Nähe zur Fluggastkontrollstelle, Motivation des Kontrollpersonals und Arbeitsbedingungen, keine Differenzierung von Buchungsklassen. Konfiguration von Fluggastkontrollstellen Die Fluggastkontrollstelle ist modular aufgebaut (Anlage 3). Sie besteht aus Elementen zur Handgepäckkontrolle und Elementen zur Fluggastkontrolle. Grundsätzlich sollen mehrere Elemente zusammen betrieben werden. Dabei sind unterschiedliche Ausführungen möglich, die an den flughafenspezifischen Bedarf angepasst werden können. Die Ausführungsmöglichkeiten sind in einer gesonderten Anlage zum NLSP katalogisiert und dienen als Planungsgrundlage. Über die endgültige Beschaffung der Sicherheitsausrüstung und Konfiguration der Fluggastkontrollstelle entscheidet die zuständige Luftsicherheitsbehörde. Den Zeitansatz für die Beschaffung der entsprechenden Fluggastkontrollstellentechnik kann das Beschaffungsamt des BMI bzw. die abrufberechtigte Behörde erst nach Vorlage einer Bedarfsbeschreibung durch die zuständige Luftsicherheitsbehörde benennen. In Abhängigkeit von rechtsgültigen Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Ausstattungen für die Fluggastkontrolle kann die Beschaffung bis zu 24 Monate in Anspruch nehmen. Damit die zuständige 8 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? VS – Nur für den Dienstgebrauch Luftsicherheitsbehörde außerdem die notwendige haushalterische Vorsorge zur Beschaffung der Fluggastkontrollstellenausstattung treffen kann, ist eine rechtzeitige Unterrichtung (Sommer des Vor- Vorjahres) durch den Flughafenbetreiber zwingend. 8. Ausstattung der Kontrollstellen Die Kontrollstellen sind nach flughafenspezifischem Bedarf auszustatten. Grundlegende aktuelle Ausstattungsmerkmale sind der Anlage 3 zu entnehmen. 9. Personelle Besetzung der Fluggastkontrollstellen Die personelle Besetzung der Fluggastkontrollstellen hat dem durch das NLSP vorgegebenen Kontrollstandard zu entsprechen. Es sind mindestens zwei LuftAss einzusetzen. Der Grundsatz der gleichgeschlechtlichen Durchsuchung erfordert, dass auch bei einer Mindestbesetzung von zwei LuftAss in der Fluggastkontrollstelle eine weibliche und ein männlicher Mitarbeiter / in vorzusehen sind. Bei steigendem Fluggastaufkommen sind entsprechende personelle Verstärkungen vorzunehmen. Aufgaben in der Kontrollspur: g un Einweisung von Fluggästen Monitorauswertung Handgepäcknachkontrolle Personenkontrolle m / w Personennachkontrolle m / w Sprengstoffdetektion ss • • • • • • fa se Le Die Aufgaben in der Fluggastkontrollstelle sind mit größtmöglicher Flexibilität und Kontinuität zu leisten. Dazu ist es notwendig, dass alle in der Fluggast- und Handgepäckkontrolle eingesetzten LuftAss von der Luftsicherheitsbehörde beliehen sind, im Umgang mit der bereitgestellten Sicherheitsausrüstung und den technischen Hilfsmitteln im Kontrollverfahren, aber auch in den Notfallverfahren geschult und fortgebildet sind. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs und unter Berücksichtigung höchster Sicherheitsanforderungen dürfen in der Fluggastkontrollstelle keine sonstigen Hilfskräfte eingesetzt werden. Bei integrativer Nutzung von Sprengstoffdetektionsgeräten (flüssig und/oder fest) ist zudem eine Kontrollkraft für die Sprengstoffdetektionskontrolle / Flüssigkeitskontrolle pro Kontrollspur einzuplanen. Bei Nutzung von Sprengstoffdetektionsgeräten für mehrere Kontrollspuren sind entsprechend der Auslastung bzw. Weisungslage mehrere Kontrollkräfte für die Sprengstoffdetektionskontrolle / Flüssigkeitskontrolle einzusetzen. Die Anzahl der LuftAss in der Fluggastkontrollstelle kann aufgrund der Konfiguration und des Fluggastaufkommens variieren. Bei Fluggastkontrollstellen mit einem geringen Fluggastaufkommen können mehrere Aufgaben nacheinander durch eine Kontrollkraft wahrgenommen werden. 9 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? VS – Nur für den Dienstgebrauch 10. Organisatorischer Ablauf des Kontrollvorgangs Die Kontrollverfahren für die Passagier- und Handgepäckkontrolle als auch für die Kontrolle von sonstigen Personen sind in den Anlagen des NLSP geregelt.2 Zudem ist das Verhalten bei Gefahr, beim Auffinden gefährlicher bzw. sprengstoffverdächtiger Gegenstände geregelt. Jeder Fluggast ist vor dem Betreten des Sicherheitsbereiches einer Fluggastkontrolle zu unterziehen. Weiterhin sind jedes Handgepäckstück sowie sämtliche sonstig mitgeführten Gegenstände gem. den vorgegebenen Kontrollmethoden vor dem Abflug zu überprüfen, soweit der Fluggast nicht von den Kontrollen freigestellt ist.3 Der Flughafenbetreiber stellt sicher, dass die Zugänge zu den Fluggastkontrollstellen barrierefrei und ausgewiesen sind. Ferner obliegt es dem Flughafenbetreiber, einen Wartebereich, sog. Queuing oder Lining, einzurichten und die Fluggastlenkung zu den geöffneten Kontrollspuren personell oder automatisiert zu steuern. Eine Vergütung der hierfür notwendigen Flächen durch die Bundespolizei erfolgt nicht. se Le Bei der Einrichtung bevorzugter Passagierlinien durch den Flughafenbetreiber im Zuführbereich zu den Fluggastkontrollstellen (sogenannte Fast Lane -Verfahren) ist darauf zu achten, dass die behördlichen Luftsicherheitskontrollen für alle Fluggäste in der gleichen Qualität und Quantität durchzuführen sind. Fluggäste dürfen aufgrund der Buchungsklassen nicht von einzelnen Kontrollspuren verwiesen werden. fa Die Implementierung der Kontrolle von Flüssigkeiten in den Kontrollablauf richtet sich nach der „Rahmenkonzeption zur Aufhebung der Beschränkungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck“ in der jeweils gültigen Fassung. 11. ss Der Ablauf des Kontrollvorgangs ist entsprechend der unterstützenden Kontrolltechnik modular aufgebaut und wird in der Anlage 4 exemplarisch dargestellt. Qualitätssicherung und Überprüfung der Fluggastkontrollstelle un Vor Aufnahme der Kontrolltätigkeit ist die Kontrolltechnik auf ihre Einsatz- und Funktionsfähigkeit sowie die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zu überprüfen und die Betriebsfähigkeit festzustellen. g Ebenso erfolgt eine genaue Absuche der Fluggastkontrollstelle und des angrenzenden Warteraumes auf eventuell eingebrachte verbotene Gegenstände. Auch die sonstige Ausrüstung (z. B. Fußhocker, Transportbehälter, Stühle, Telefon) ist in die Überprüfung einzubeziehen. Die technische Überprüfung sowie die Absuche erfolgt durch die Luftsicherheitsbehörde oder deren Beauftragte. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu melden. Bei Bedarf hat die Luftsicherheitsbehörde geeignete Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Die Überprüfung der Sicherheitsausrüstung sowie deren Dokumentation hat gem. Anlage R des NLSP zu erfolgen. 2 Anlage G1 und G2 zum Nationalen Luftsicherheitsprogramm 3 Anlage M zum Nationalen Luftsicherheitsprogramm 10 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? VS – Nur für den Dienstgebrauch Die Luftsicherheitsbehörden sind verpflichtet, Qualitätskontrollmaßnahmen unter Berücksichtigung der aktuellen Bedrohungslage und/oder Anordnungslage zu planen, kontinuierlich durchzuführen und nachzuweisen4. Qualitätskriterien sind dabei auch: 12. Raum/Fläche, Einsatz des Personals, Einsatz der Sicherheitsausrüstung, Konzeption für die Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten, adäquate Arbeitsbedingungen. Technische Überwachung der Fluggastkontrollstellen Bei der Errichtung von Fluggastkontrollstellen sind Kamera- und Videoüberwachungseinrichtungen gem. dem „Einsatztaktischen Fachkonzept zur Nutzung von Videotechnik sowie zur Videoüberwachung und –aufzeichnung bei der Bundespolizei auf Verkehrsflughäfen“ vorzusehen. (Anlage 7; -wird nach Inkrafttreten eingefügt!) Insbesondere sollen hierbei nachfolgende Bereiche erfasst werden: Le fa se der Zugangsbereich zur Fluggastkontrollstelle, das Kontrollmodul 1 (Vorbereitung), das Kontrollmodul 2 (Fluggast- und Handgepäckkontrolle), das Kontrollmodul 3 (Fluggastnachbereitungsbereich), alle separate Kontrollräume (z.B. Nachkontrollraum für die Sprengstoffspurendetektion), mit Ausnahme der Durchsuchungskabienen der Dispositionsstreifen der Fluggastkontrollstelle. ss Grundsätzlich obliegt die Einrichtung und das Betreiben von Videoüberwachungssystemen in der Fluggastkontrolle gem. § 5 LuftSiG der örtlich zuständigen Luftsicherheitsbehörde. g un Wird die Videoüberwachungsanlage durch den Flughafenbetreiber errichtet und betrieben, muss die vorrangige Nutzung durch die Sicherheitsbehörden zur Erfüllung von Aufgaben gem. § 5 LuftSiG gewährleistet sein (Exklusivschaltung oder Vorrangschaltung). Dieses gilt auch bei einer Mitnutzung durch andere Bedarfsträger. Die Vorgaben sind in einer Mitnutzungsvereinbarung bindend festzulegen. Die Betrachtung eines Live-Bildes durch die Einsatzzentrale (wie z.B. Lage- und Einsatzzentrale, Leitstelle der §§ 5, 8 LuftSiG - Behörden oder der Polizei) muss durch eine optische Anzeige an den entsprechenden Kameras kenntlich gemacht werden. Die Kameras sind fest zu installieren. Zoomeinrichtungen oder schwenkbare Systeme sollen je nach örtlichen Gegebenheiten zum Einsatz kommen. In der Einsatzzentrale muss gewährleistet sein, dass bei Alarmgebung zusätzlich zum übertragbaren Bild ein akustisches Signal ertönt. Der Alarmmonitor ist auf der Monitorwand optisch herauszuheben. Sonstige Anforderungen sind in einem Fachkonzept geregelt. 4 Nationales Qualitätskontrollprogramm für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt 11 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? g un ss fa se Le Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? 1 Ankunft auf Sylt von Flug ab an Wochentag gültig von-bis BERLIN/TEGEL AB6886 09:35 10:45 ______7 27.06.16 - 23.10.16 DÜSSELDORF AB6886 10:05 11:15 ______7 24.10.16 - 30.10.16 AB6886 12:55 14:05 _____6_ 27.06.16 - 09.10.16 AB6880 06:25 07:25 _____6_ 27.06.16 - 16.10.16 AB6882 06:20 07:25 _____6_ 17.10.16 - 30.10.16 AB6880 06:15 07:25 _____6_ 10.04.17 - 27.08.17 AB6880 10:20 11:30 ______7 27.06.16 - 16.10.16 AB6880 10:20 11:30 ______7 17.04.17 - 27.08.17 AB6880 12:20 13:30 ______7 24.10.16 - 30.10.16 AB6880 12:20 13:30 1234567 31.10.16 - 19.03.17 AB6880 12:20 13:30 123456_ 20.03.17 - 26.03.17 Le ____5__ 27.06.16 - 03.07.16 AB6882 14:10 13:10 14:10 12345__ 04.07.16 - 30.10.16 13:10 14:10 12345__ 27.03.17 - 27.08.17 AB6882 13:10 AB6882 13:10 se AB6882 13:10 AB6882 14:10 123____ 28.08.17 - 03.09.17 14:20 ______7 27.06.16 - 23.10.16 13:10 13:10 14:20 14:20 _____67 ______7 27.03.17 - 27.08.17 20.03.17 - 26.03.17 AB6882 13:45 15:00 _____6_ 27.06.16 - 16.10.16 fa AB6882 AB6882 20:00 21:00 20:00 21:00 AB6884 20:00 21:00 ____5_7 27.06.16 - 16.10.16 ss AB6884 AB6884 Bemerkungen ____5__ 10.04.17 - 16.04.17 ____5_7 17.04.17 - 27.08.17 g un Stand: 01.07.2016 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? 2 Ankunft auf Sylt von Flug ab an Wochentag gültig von-bis FRANKFURT/MAIN LH 222 06:15 07:30 ___4___ 22.05.17 - 28.05.17 LH 222 06:15 07:30 ___4___ 12.06.17 - 18.06.17 LH 222 06:55 08:10 _____6_ 27.06.16 - 30.10.16 LH 222 06:55 08:10 _____6_ 27.03.17 - 21.05.17 LH 222 06:55 08:10 _____6_ 29.05.17 - 11.06.17 LH 222 06:55 08:10 _____6_ 19.06.17 - 22.10.17 LH 222 12:05 13:20 ____5__ 19.12.16 - 25.12.16 LH 222 12:05 13:20 12_____ 26.12.16 - 31.12.17 LH 222 14:00 15:15 ______7 26.12.16 - 01.01.17 LH 222 14:00 15:15 _____67 02.01.17 - 08.01.17 14:00 15:15 ______7 09.01.17 - 31.12.17 19:00 20:15 ______7 27.06.16 - 18.09.16 ______7 22.05.17 - 28.05.17 LH 222 LH 222 LH 222 20:15 19:00 20:15 ______7 12.06.17 - 18.06.17 19:00 20:15 ______7 26.06.17 - 10.09.17 LH 222 19:05 20:20 1______ 17.04.17 - 23.04.17 LH 222 19:05 20:20 1______ 01.05.17 - 07.05.17 LH 222 19:05 LH 222 19:05 10:10 10:10 20:20 1______ 05.06.17 - 11.06.17 11:00 _2_____ 02.10.17 - 08.10.17 ____5__ 27.06.16 - 03.07.16 ss 7E021 7E021 20:20 fa 04.07.16 - 02.10.16 11:00 12345__ 7E021 10:10 11:00 1______ 03.10.16 - 09.10.16 7E025 18:30 19:20 ____5_7 27.06.16 - 03.07.16 7E025 18:30 19:20 12345_7 04.07.16 - 02.10.16 7E025 18:30 19:20 1______ 03.10.16 - 09.10.16 un RN240 08:45 10:15 _____6_ RNV240 10:40 12:10 __3____ RN240 11:15 12:45 ____5__ 18.07.16 - 23.10.16 g MANNHEIM 19:00 se HAMBURG Le LH 222 LH 222 Bemerkungen 18.07.16 - 23.10.16 18.07.16 - 23.10.16 Stand: 01.07.2016 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? 3 Ankunft auf Sylt von Flug ab an Wochentag gültig von-bis MÜNCHEN LH2184 09:05 10:35 _____6_ 27.06.16 - 02.10.16 LH2184 09:05 10:35 _____6_ 03.04.17 - 09.04.17 LH2184 09:05 10:35 _____6_ 17.04.17 - 21.05.17 LH2184 09:05 10:35 _____6_ 29.05.17 - 01.10.17 LH2184 12:00 13:35 _____6_ 19.12.16 - 25.12.16 AB6890 12:20 13:50 ____5__ 11.07.16 - 17.07.16 AB6890 13:25 15:00 ______7 27.06.16 - 28.08.16 AB6890 13:25 15:00 ______7 12.09.16 - 23.10.16 AB6890 13:55 15:25 ____5__ 01.08.16 - 07.08.16 AB6890 13:55 15:30 ______7 24.10.16 - 30.10.16 14:30 15:55 ____5__ 08.08.16 - 14.08.16 15:00 16:35 ______7 26.12.16 - 31.12.17 _____6_ 27.06.16 - 09.10.16 AB6890 16:45 18:20 18:00 19:35 1______ 26.12.16 - 31.12.17 18:10 19:40 ____5__ 18.07.16 - 31.07.16 se LH2184 AB6890 Le AB6890 LH2184 AB6892 18:30 20:00 ______7 29.08.16 - 11.09.16 LH2184 18:40 20:10 ______7 27.06.16 - 25.09.16 18:40 18:40 LH2688 18:40 18:40 18:40 1______ 03.10.16 - 09.10.16 20:10 ______7 03.04.17 - 09.04.17 20:10 ___4___ 10.04.17 - 16.04.17 20:10 20:10 LH2688 18:40 20:10 LH2184 18:40 20:10 ______7 17.04.17 - 23.04.17 ss LH2184 LH2688 20:10 fa LH2688 LH2184 1______ Bemerkungen 17.04.17 - 23.04.17 1______ 01.05.17 - 07.05.17 ______7 01.05.17 - 24.09.17 un 18:40 20:10 ___4___ 22.05.17 - 28.05.17 18:40 20:10 __3____ 12.06.17 - 18.06.17 LH2688 18:40 20:10 _2_____ 02.10.17 - 08.10.17 AB6890 18:45 20:15 ____5__ MÜNSTER/OSN. RN243 12:15 13:15 _____6_ 11.07.16 - 23.10.16 NÜRNBERG AB6898 10:25 11:55 _____6_ 27.06.16 - 09.10.16 g LH2688 LH2688 15.08.16 - 28.08.16 Stand: 01.07.2016 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? 4 Ankunft auf Sylt von Flug ab an Wochentag gültig von-bis STUTTGART AB6894 07:25 09:00 ______7 27.06.16 - 16.10.16 ZÜRICH AB6894 07:25 09:00 ______7 01.05.17 - 27.08.17 AB6894 10:25 12:00 ____5__ 27.06.16 - 03.07.16 AB6894 10:25 12:00 1_3_5__ 04.07.16 - 16.10.16 AB6894 10:25 12:00 1_3_5__ 01.05.17 - 27.08.17 AB6894 10:25 12:00 1_3____ 28.08.17 - 03.09.17 AB6894 17:00 18:35 _____6_ 27.06.16 - 16.10.16 AB6894 17:00 18:35 _____6_ 03.04.17 - 27.08.17 AB8631 14:25 16:20 ______7 27.06.16 - 16.10.16 14:25 16:20 ______7 01.05.17 - 27.08.17 17:15 19:10 _____6_ 10.04.17 - 27.08.17 AB8631 18:00 _____6_ 27.06.16 - 16.10.16 Le AB8631 AB8631 19:55 Bemerkungen Stand: 01.07.2016 g un ss fa se Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? 5 Abflug von Sylt nach Flug ab an Wochentag gültig von-bis BERLIN/TEGEL AB6887 15:30 16:35 ______7 27.06.16 - 23.10.16 DÜSSELDORF AB6887 16:00 17:05 ______7 24.10.16 - 30.10.16 AB6887 18:50 19:55 _____6_ 27.06.16 - 09.10.16 AB6881 07:55 09:05 _____6_ 27.06.16 - 30.10.16 AB6881 07:55 09:05 _____6_ 10.04.17 - 27.08.17 AB6881 14:00 15:10 ______7 24.10.16 - 30.10.16 AB6881 14:00 15:10 1234567 31.10.16 - 19.03.17 AB6881 14:00 15:10 123456_ 20.03.17 - 26.03.17 AB6881 14:50 16:00 ______7 27.06.16 - 23.10.16 AB6881 14:50 16:00 ______7 20.03.17 - 27.08.17 AB6881 14:55 15:55 ____5__ 27.06.16 - 03.07.16 Le 12345__ 04.07.16 - 30.10.16 AB6881 15:55 14:55 15:55 12345__ 27.03.17 - 27.08.17 14:55 15:55 123____ 28.08.17 - 03.09.17 AB6883 16:50 AB6883 16:50 se AB6881 14:55 AB6881 18:00 ______7 27.06.16 - 16.10.16 18:00 ______7 17.04.17 - 27.08.17 19:40 20:25 21:35 20:50 _____6_ _____6_ 27.06.16 - 16.10.16 27.03.17 - 27.08.17 AB6885 21:45 22:55 ____5_7 27.06.16 - 16.10.16 fa AB6883 AB6883 21:45 22:45 21:45 22:45 ____5__ 10.04.17 - 16.04.17 ss AB6885 AB6885 ____5_7 Bemerkungen 17.04.17 - 27.08.17 Stand: 01.07.2016 g un Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? 6 Abflug von Sylt nach Flug ab an Wochentag gültig von-bis FRANKFURT/MAIN LH 223 08:05 09:25 ___4___ 22.05.17 - 28.05.17 LH 223 08:05 09:25 ___4___ 12.06.17 - 18.06.17 LH 223 08:50 10:10 _____6_ 27.06.16 - 30.10.16 LH 223 08:50 10:10 _____6_ 27.03.17 - 21.05.17 LH 223 08:50 10:10 _____6_ 29.05.17 - 11.06.17 LH 223 08:50 10:10 _____6_ 19.06.17 - 22.10.17 LH 223 13:55 15:10 ____5__ 19.12.16 - 25.12.16 LH 223 13:55 15:10 12_____ 26.12.16 - 31.12.17 LH 223 15:55 17:10 ______7 26.12.16 - 01.01.17 LH 223 15:55 17:10 _____67 02.01.17 - 08.01.17 LH 223 15:55 17:10 ______7 09.01.17 - 31.12.17 LH 223 20:55 22:15 ______7 27.06.16 - 18.09.16 LH 223 LH 223 22:15 1______ 17.04.17 - 23.04.17 20:55 22:15 1______ 01.05.17 - 07.05.17 20:55 22:15 ______7 22.05.17 - 28.05.17 LH 223 20:55 22:15 1______ 05.06.17 - 11.06.17 LH 223 20:55 22:15 ______7 12.06.17 - 18.06.17 LH 223 20:55 22:15 ______7 26.06.17 - 10.09.17 LH 223 20:55 7E020 07:45 7E020 07:45 7E020 07:45 08:35 7E024 16:00 16:50 7E024 16:00 16:50 7E024 16:00 16:50 RN241 13:00 RN241 13:30 RN241 13:45 _2_____ 02.10.17 - 08.10.17 08:35 ____5__ 27.06.16 - 03.07.16 08:35 12345__ 04.07.16 - 02.10.16 1______ 03.10.16 - 09.10.16 ____5_7 27.06.16 - 03.07.16 12345_7 04.07.16 - 02.10.16 1______ 03.10.16 - 09.10.16 14:30 __3____ 18.07.16 - 23.10.16 15:00 ____5__ 15:15 _____6_ g un 22:15 ss fa MANNHEIM 20:55 se HAMBURG Le LH 223 Bemerkungen 18.07.16 - 23.10.16 11.07.16 - 23.10.16 Stand: 01.07.2016 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? 7 Abflug von Sylt nach Flug ab an Wochentag gültig von-bis MÜNCHEN AB6891 11:15 12:55 ______7 27.06.16 - 28.08.16 AB6891 11:15 12:55 ______7 12.09.16 - 23.10.16 LH2185 11:20 12:50 _____6_ 27.06.16 - 02.10.16 LH2185 11:20 12:50 _____6_ 03.04.17 - 09.04.17 LH2185 11:20 12:50 _____6_ 17.04.17 - 21.05.17 LH2185 11:20 12:50 _____6_ 29.05.17 - 01.10.17 AB6891 11:45 13:25 ______7 24.10.16 - 30.10.16 LH2185 14:10 15:45 _____6_ 19.12.16 - 25.12.16 AB6891 14:35 16:15 _____6_ 27.06.16 - 09.10.16 AB6891 14:35 16:00 ____5__ 11.07.16 - 17.07.16 16:10 17:35 ____5__ 01.08.16 - 07.08.16 16:40 18:05 ____5__ 08.08.16 - 14.08.16 ______7 26.12.16 - 31.12.17 LH2185 17:10 18:45 20:10 21:45 1______ 26.12.16 - 31.12.17 20:25 21:50 ____5__ 18.07.16 - 31.07.16 se LH2185 AB6891 Le AB6891 AB6891 AB6893 20:40 22:10 ______7 29.08.16 - 11.09.16 LH2185 20:45 22:15 ______7 27.06.16 - 25.09.16 20:45 20:45 LH2689 20:45 20:45 20:45 1______ 03.10.16 - 09.10.16 22:15 ______7 03.04.17 - 09.04.17 22:15 ___4___ 10.04.17 - 16.04.17 22:15 22:15 LH2689 20:45 22:15 LH2185 20:45 22:15 1______ 17.04.17 - 23.04.17 ss LH2689 LH2185 22:15 fa LH2689 LH2185 ______7 Bemerkungen 17.04.17 - 23.04.17 1______ 01.05.17 - 07.05.17 ______7 01.05.17 - 24.09.17 un 20:45 22:15 ___4___ 22.05.17 - 28.05.17 20:45 22:15 __3____ 12.06.17 - 18.06.17 LH2689 20:45 22:15 _2_____ 02.10.17 - 08.10.17 AB6891 21:00 22:25 ____5__ MÜNSTER/OSN. RN242 10:45 11:45 _____6_ 11.07.16 - 23.10.16 NÜRNBERG AB6899 12:25 13:55 _____6_ 27.06.16 - 09.10.16 g LH2689 LH2689 15.08.16 - 28.08.16 Stand: 01.07.2016 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? 8 Abflug von Sylt nach Flug ab an Wochentag gültig von-bis STUTTGART AB6895 09:30 11:05 ______7 27.06.16 - 16.10.16 ZÜRICH AB6895 09:30 11:05 ______7 01.05.17 - 27.08.17 AB6895 12:35 14:10 ____5__ 27.06.16 - 03.07.16 AB6895 12:35 14:10 1_3_5__ 04.07.16 - 16.10.16 AB6895 12:35 14:10 1_3_5__ 01.05.17 - 27.08.17 AB6895 12:35 14:10 1_3____ 28.08.17 - 03.09.17 AB6895 19:05 20:40 _____6_ 27.06.16 - 16.10.16 AB6895 19:05 20:40 _____6_ 03.04.17 - 27.08.17 AB8630 12:00 13:55 ______7 27.06.16 - 16.10.16 12:00 13:55 ______7 01.05.17 - 27.08.17 14:50 16:45 _____6_ 10.04.17 - 27.08.17 AB8630 15:35 17:30 _____6_ 27.06.16 - 16.10.16 AB6887 16:00 19:35 ______7 24.10.16 - 30.10.16 VIA TXL Stand: 01.07.2016 g un ss fa se Le AB8630 AB8630 Bemerkungen Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? 9 Anl. 7 Stunden-Ist FH Sylt.xlsx Monat Stunden Summe Jan 2012 307,25 Feb 2012 281,75 Mrz 2012 439,00 Apr 2012 420,75 Mai 2012 1141,25 Jun 2012 1396,25 3986,25 Jul 2012 2116,50 Aug 2012 1892,75 Sep 2012 1727,50 Okt 2012 1394,75 Nov 2012 582,25 Dez 2012 468,50 8182,25 2012 12168,50 12168,50 Monat Stunden Jan 2013 459,25 Feb 2013 350,75 Mrz 2013 436,25 Apr 2013 918,50 Mai 2013 2450,50 Jun 2013 2302,50 Jul 2013 2135,50 Aug 2013 2169,75 Sep 2013 2022,25 Okt 2013 1776,25 Nov 2013 438,00 Dez 2013 432,00 2013 15891,50 Le Monat Stunden Jan 2014 457,50 Feb 2014 380,50 Mrz 2014 509,75 Apr 2014 1365,75 Mai 2014 1819,50 Jun 2014 1926,25 Jul 2014 1880,50 Aug 2014 2262,50 Sep 2014 1695,00 Okt 2014 1533,00 Nov 2014 712,25 Dez 2014 598,75 2014 15141,25 se fa ss Monat Stunden Jan 2015 592,25 Feb 2015 574,50 Mrz 2015 627,75 Apr 2015 906,50 Mai 2015 2775,75 Jun 2015 2543,75 Jul 2015 2301,25 Aug 2015 1561,25 Sep 2015 2271,75 Okt 2015 1664,75 Nov 2015 749,75 Dez 2015 762,00 2015 17331,25 Monat Stunden Jan 2016 791,25 Feb 2016 617,00 Mrz 2016 789,50 Apr 2016 1072,75 Mai 2016 2210,25 Jun 2016 2016 5480,75 un g Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben?
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