Bewegte TUM-Ferien: Grundinformation München und Garching 2017

Ferienbetreuung München und Garching 2017
Bewegte TUM-Ferien – für 6-12 Jährige
Ein Angebot der Stabsstelle Chancengleichheit – Familienservice
Grundinformationen
Betreuungszeiträume 2017
Osterferien
18.04. – 21.04.2017
Pfingstferien
06.06. – 09.06.2017
Sommerferien
31.07. – 11.08.2017
Herbstferien
30.10. – 03.11.2017 (ausgenommen, 31.10. und 01.11.2017)
Buß- und Bettag
16.11.2016
Kontakt
Technische Universität München
Stabsstelle Chancengleichheit
Familienservice - Ferienbetreuung
Marion Friederich
[email protected]
Telefon: +49 89/289/14673
Di: Barer Str. 21, München, Mi/Do: Walther-Meißner-Str. 1, Garching
http://www.chancengleichheit.tum.de/familie/ferienbetreuung/
Betreuungsräume:
Bezugsraum der Ferienbetreuung München: Raum S 1533, 1. Stock, Barer Str. 21, 80333 München
Bezugsraum der Ferienbetreuung Garching: Bibliothek im ehemaligen GRS-Altbau, WaltherMeißner-Straße 1, 85748 Garching
Ablauf
1. Ca. 6 Wochen vor Beginn der Ferienbetreuung gibt es per E-Mail eine Ausschreibung zum
Programm. Bei Bedarf können interessierte Eltern in einen privaten Ferienbetreuungsverteiler
aufgenommen werden.
2. Nach Erhalt der Ausschreibung beträgt die Anmeldefrist ca. 4 Wochen.
3. Das Programm beinhaltet Spiele, Bastelangebote, Ausflüge und kulturelle Unternehmungen.
4. Die Tagesplanung der Ferienbetreuung kann wegen unvorhersehbaren Umständen (wie
Krankheit der Betreuer/-innen, Wetter, etc.) kurzfristig geändert werden.
5. Der Treffpunkt am Morgen wird in der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben. Je nach
Programmpunkt findet die Betreuung vor Ort statt oder es wird mit den öffentlichen
Verkehrsmitteln zu den jeweiligen Ausflugszielen gefahren.
6. Die Kinder können i.d.R. zwischen 8.30 und 9.00 Uhr gebracht werden. Die Abholung ist i.d.R.
mittags um 14.00 Uhr und/oder abends zwischen 16.00 und 17.00 Uhr möglich.
7. Das ausgeschriebene Programm wird meist bis 14.00 Uhr durchgeführt, nachmittags finden
Spiele/Bastelangebote oder ein Spielplatzbesuch statt.
8. Treffpunkt und Ort der Abholung werden in der Ausschreibung bekannt gegeben.
9. Der Betreuungszeitraum ist an der durchschnittlichen Arbeitszeit orientiert und kann daher
individuelle Lösungen nur im begrenzten Umfang berücksichtigen.
TUM Ferienbetreuung
Grundinformationen „Bewegte TUM Ferien“ 2017
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Teilnahmevoraussetzungen und Anmeldung
1. Mindestens ein Elternteil muss Mitarbeiter/-in oder Studierende/-r der TUM sein.
2. Die Ferienbetreuung richtet sich an Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren. (Grundschulkinder)
3. Im Rahmen der Ferienbetreuung können täglich i.d.R. 30 Plätze vergeben werden. Bei
Veranstaltern gebuchte Programme können aber eine niedrigere Teilnehmerbeschränkung
erforderlich machen. Der Betreuungsschlüssel liegt bei 5 Kindern pro Betreuer/-in.
4. Der Anmeldebogen muss für jedes Kind vollständig ausgefüllt werden. Bitte senden Sie das
Formular per email an die Stabsstelle Chancengleichheit-Ferienbetreuung (Marion Friederich),
[email protected]).
5. Die Teilnahme wird nach der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen zugelassen. Die
Teilnahme wird durch den Versand des Infoschreibens und spätestens nach Abschluss der
Anmeldefrist bestätigt. Die darin enthaltene Einverständniserklärung muss von mindestens
einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden und spätestens am ersten Tag der
Betreuung vorliegen.
6. Anmeldungen nach Anmeldeschluss können nicht berücksichtigt werden.
7. Eingegangene Anmeldungen sind verbindlich, da sie Grundlage für die Haftpflicht- und
Unfallversicherung der Kinder, den Personalschlüssel und die damit verbundenen Kosten sind.
8. Damit Kinder der Warteliste nachrücken können, bitten wir um eine rechtzeitige Mitteilung bei
Nichtteilnahme des Kindes (s. auch Kosten und Rücktritt).
9. Sollte das Kind eine spezielle Form der Betreuung benötigen, muss dies mit der Anmeldung
des Kindes der Leitung der Ferienbetreuung mitgeteilt werden.
10. Sollte das Kind während der Ferienbetreuung erkranken, werden wir die Eltern umgehend
darüber informieren. Bitte hinterlassen Sie für diese Notfälle eine Nummer, unter der Sie immer
erreichbar sind.
11. Wenn Ihr Kind alleine nach Hause gehen/fahren darf oder von einer anderen Person als den
Eltern abgeholt wird, benötigen wir dieses Einverständnis schriftlich.
12. Bei den Anmeldeunterlagen wird das bayerische Datenschutzgesetz eingehalten. Nach
Abschluss der Betreuung werden die Unterlagen noch zwei Jahre aufbewahrt.
13. Wir weisen auf den „Münchner Ferienpass 2016/17“ für Kinder hin: Damit haben Kinder bei
zahlreichen Veranstaltungen oder Einrichtungen vergünstigten/freien Eintritt. In den
Sommerferien berechtigt der Ferienpass zu kostenfreien Fahrten im gesamten MVV. Der
Münchner Ferienpass ist 2 Wochen vor Beginn der Herbstferien erhältlich und gilt von den
Herbstferien 2016 bis zum Ende der Sommerferien 2017 in allen Schulferien. Weitere
Informationen auch zu den Vorverkaufsstellen finden sich unter:
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Jugendamt/Ferienangebote/F
erienpass.html
TUM Ferienbetreuung
Grundinformationen „Bewegte TUM Ferien“ 2017
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Kosten und Rücktritt
1. Der Tagesbeitrag pro Kind beträgt 10 €. Dieser ist nicht kostendeckend und wird aus Mitteln
der Exzellenzinitiative bezuschusst. Aus diesem Grund gilt für Externe, d.h. Kinder von nicht
TUM-Angehörigen (z.B. von der Hochschule für Musik und Theater, dem Klinikum rechts der
Isar außerhalb der Sommerferien, dem Forschungszentrum Jülich), ein Tagesbeitrag von 25 €
pro Kind. Eine 50%ige Ermäßigung für Alleinerziehende ist gegen Vorlage eines Nachweises
möglich.
2. Je nach Tagesplanung kommen Essensgeld für die Mensa, Getränkegeld, Eintrittsgelder und
Fahrtkosten als Zusatzkosten hinzu.
3. Die Teilnahmebeiträge müssen am ersten Tag der Teilnahme für den gesamten angemeldeten
Betreuungszeitraum bar bezahlt werden und sollten passend bereitgehalten werden.
4. Eine Quittung über die Teilnahmebeiträge wird ausgestellt.
5. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist kostenfrei bis maximal eine Woche vor Beginn der
Ferienbetreuung möglich. Andernfalls muss der volle Teilnahmebeitrag bezahlt werden. Nur in
akuten Krankheitsfällen des Kindes ist ein kostenfreier Rücktritt möglich. Die Leitung der
Ferienbetreuung ist darüber unverzüglich zu benachrichtigen.
Versicherungsrechtliche Fragen
1. Das Ferienangebot wird von einer pädagogischen Fachkraft geleitet und wird dabei von
ErzieherInnen, Studierenden und Schüler/-innen unterstützt.
2. Für die Kinder besteht während der Ferienbetreuung eine Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Wege zum Veranstaltungsort der Ferienbetreuung und Rückwege vom Veranstaltungsort nach
Hause sind nicht versichert. Bitte beachten Sie, dass der Unfallversicherungsschutz nur bei
nachhaltigen Langzeitschäden (bzw. bei dauernden Beeinträchtigungen und/oder Validität) in
Kraft tritt. Leichtere Unfallschäden deckt die jeweilige Krankenkasse der verunfallten Person ab.
3. Während der Maßnahme wird keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände der Kinder
übernommen.
4. Bei einem möglichen Zeckenbiss oder sonstigen wichtigen Ereignissen werden die Eltern des
Kindes bei Abholung informiert.
5. Während der Ferienbetreuung werden Fotos erstellt, die ggf. in der Presse oder auf der TUMHomepage veröffentlicht werden. Sollten Sie dies nicht wünschen, geben Sie dies bitte auf der
Einverständniserklärung des Infobriefes an.
Besondere Anliegen
Bei besonderen Anliegen, Sorgen oder Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit der pädagogischen
Leitung der Ferienbetreuung auf.
Hinweis zum Abschluss
1. Diese Grundinformationen werden aufgrund sorgfältiger Prüfung der Rahmenbedingungen
erstellt. Sollten sich unvorhersehbare Änderungen der Rahmenbedingungen ergeben, werden
die Grundinformationen zeitnah aktualisiert und auf unserer Homepage eingestellt.
2. Die Bewegten TUM-Ferien haben im Rahmen der Prävention von sexuellem Missbrauch einen
eigenen Leitfaden für das Team der Betreuer/-innen erstellt. Alle Betreuer/-innen der Bewegten
TUM-Ferien haben diesen Leitfaden zur Kenntnis genommen und unterschrieben.
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