Ferienbetreuung München und Garching 2017 Bewegte TUM-Ferien – für 6-12 Jährige Ein Angebot der Stabsstelle Chancengleichheit – Familienservice Grundinformationen Betreuungszeiträume 2017 Osterferien 18.04. – 21.04.2017 Pfingstferien 06.06. – 09.06.2017 Sommerferien 31.07. – 11.08.2017 Herbstferien 30.10. – 03.11.2017 (ausgenommen, 31.10. und 01.11.2017) Buß- und Bettag 16.11.2016 Kontakt Technische Universität München Stabsstelle Chancengleichheit Familienservice - Ferienbetreuung Marion Friederich [email protected] Telefon: +49 89/289/14673 Di: Barer Str. 21, München, Mi/Do: Walther-Meißner-Str. 1, Garching http://www.chancengleichheit.tum.de/familie/ferienbetreuung/ Betreuungsräume: Bezugsraum der Ferienbetreuung München: Raum S 1533, 1. Stock, Barer Str. 21, 80333 München Bezugsraum der Ferienbetreuung Garching: Bibliothek im ehemaligen GRS-Altbau, WaltherMeißner-Straße 1, 85748 Garching Ablauf 1. Ca. 6 Wochen vor Beginn der Ferienbetreuung gibt es per E-Mail eine Ausschreibung zum Programm. Bei Bedarf können interessierte Eltern in einen privaten Ferienbetreuungsverteiler aufgenommen werden. 2. Nach Erhalt der Ausschreibung beträgt die Anmeldefrist ca. 4 Wochen. 3. Das Programm beinhaltet Spiele, Bastelangebote, Ausflüge und kulturelle Unternehmungen. 4. Die Tagesplanung der Ferienbetreuung kann wegen unvorhersehbaren Umständen (wie Krankheit der Betreuer/-innen, Wetter, etc.) kurzfristig geändert werden. 5. Der Treffpunkt am Morgen wird in der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben. Je nach Programmpunkt findet die Betreuung vor Ort statt oder es wird mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu den jeweiligen Ausflugszielen gefahren. 6. Die Kinder können i.d.R. zwischen 8.30 und 9.00 Uhr gebracht werden. Die Abholung ist i.d.R. mittags um 14.00 Uhr und/oder abends zwischen 16.00 und 17.00 Uhr möglich. 7. Das ausgeschriebene Programm wird meist bis 14.00 Uhr durchgeführt, nachmittags finden Spiele/Bastelangebote oder ein Spielplatzbesuch statt. 8. Treffpunkt und Ort der Abholung werden in der Ausschreibung bekannt gegeben. 9. Der Betreuungszeitraum ist an der durchschnittlichen Arbeitszeit orientiert und kann daher individuelle Lösungen nur im begrenzten Umfang berücksichtigen. TUM Ferienbetreuung Grundinformationen „Bewegte TUM Ferien“ 2017 1 Teilnahmevoraussetzungen und Anmeldung 1. Mindestens ein Elternteil muss Mitarbeiter/-in oder Studierende/-r der TUM sein. 2. Die Ferienbetreuung richtet sich an Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren. (Grundschulkinder) 3. Im Rahmen der Ferienbetreuung können täglich i.d.R. 30 Plätze vergeben werden. Bei Veranstaltern gebuchte Programme können aber eine niedrigere Teilnehmerbeschränkung erforderlich machen. Der Betreuungsschlüssel liegt bei 5 Kindern pro Betreuer/-in. 4. Der Anmeldebogen muss für jedes Kind vollständig ausgefüllt werden. Bitte senden Sie das Formular per email an die Stabsstelle Chancengleichheit-Ferienbetreuung (Marion Friederich), [email protected]). 5. Die Teilnahme wird nach der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen zugelassen. Die Teilnahme wird durch den Versand des Infoschreibens und spätestens nach Abschluss der Anmeldefrist bestätigt. Die darin enthaltene Einverständniserklärung muss von mindestens einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden und spätestens am ersten Tag der Betreuung vorliegen. 6. Anmeldungen nach Anmeldeschluss können nicht berücksichtigt werden. 7. Eingegangene Anmeldungen sind verbindlich, da sie Grundlage für die Haftpflicht- und Unfallversicherung der Kinder, den Personalschlüssel und die damit verbundenen Kosten sind. 8. Damit Kinder der Warteliste nachrücken können, bitten wir um eine rechtzeitige Mitteilung bei Nichtteilnahme des Kindes (s. auch Kosten und Rücktritt). 9. Sollte das Kind eine spezielle Form der Betreuung benötigen, muss dies mit der Anmeldung des Kindes der Leitung der Ferienbetreuung mitgeteilt werden. 10. Sollte das Kind während der Ferienbetreuung erkranken, werden wir die Eltern umgehend darüber informieren. Bitte hinterlassen Sie für diese Notfälle eine Nummer, unter der Sie immer erreichbar sind. 11. Wenn Ihr Kind alleine nach Hause gehen/fahren darf oder von einer anderen Person als den Eltern abgeholt wird, benötigen wir dieses Einverständnis schriftlich. 12. Bei den Anmeldeunterlagen wird das bayerische Datenschutzgesetz eingehalten. Nach Abschluss der Betreuung werden die Unterlagen noch zwei Jahre aufbewahrt. 13. Wir weisen auf den „Münchner Ferienpass 2016/17“ für Kinder hin: Damit haben Kinder bei zahlreichen Veranstaltungen oder Einrichtungen vergünstigten/freien Eintritt. In den Sommerferien berechtigt der Ferienpass zu kostenfreien Fahrten im gesamten MVV. Der Münchner Ferienpass ist 2 Wochen vor Beginn der Herbstferien erhältlich und gilt von den Herbstferien 2016 bis zum Ende der Sommerferien 2017 in allen Schulferien. Weitere Informationen auch zu den Vorverkaufsstellen finden sich unter: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Jugendamt/Ferienangebote/F erienpass.html TUM Ferienbetreuung Grundinformationen „Bewegte TUM Ferien“ 2017 2 Kosten und Rücktritt 1. Der Tagesbeitrag pro Kind beträgt 10 €. Dieser ist nicht kostendeckend und wird aus Mitteln der Exzellenzinitiative bezuschusst. Aus diesem Grund gilt für Externe, d.h. Kinder von nicht TUM-Angehörigen (z.B. von der Hochschule für Musik und Theater, dem Klinikum rechts der Isar außerhalb der Sommerferien, dem Forschungszentrum Jülich), ein Tagesbeitrag von 25 € pro Kind. Eine 50%ige Ermäßigung für Alleinerziehende ist gegen Vorlage eines Nachweises möglich. 2. Je nach Tagesplanung kommen Essensgeld für die Mensa, Getränkegeld, Eintrittsgelder und Fahrtkosten als Zusatzkosten hinzu. 3. Die Teilnahmebeiträge müssen am ersten Tag der Teilnahme für den gesamten angemeldeten Betreuungszeitraum bar bezahlt werden und sollten passend bereitgehalten werden. 4. Eine Quittung über die Teilnahmebeiträge wird ausgestellt. 5. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist kostenfrei bis maximal eine Woche vor Beginn der Ferienbetreuung möglich. Andernfalls muss der volle Teilnahmebeitrag bezahlt werden. Nur in akuten Krankheitsfällen des Kindes ist ein kostenfreier Rücktritt möglich. Die Leitung der Ferienbetreuung ist darüber unverzüglich zu benachrichtigen. Versicherungsrechtliche Fragen 1. Das Ferienangebot wird von einer pädagogischen Fachkraft geleitet und wird dabei von ErzieherInnen, Studierenden und Schüler/-innen unterstützt. 2. Für die Kinder besteht während der Ferienbetreuung eine Haftpflicht- und Unfallversicherung. Wege zum Veranstaltungsort der Ferienbetreuung und Rückwege vom Veranstaltungsort nach Hause sind nicht versichert. Bitte beachten Sie, dass der Unfallversicherungsschutz nur bei nachhaltigen Langzeitschäden (bzw. bei dauernden Beeinträchtigungen und/oder Validität) in Kraft tritt. Leichtere Unfallschäden deckt die jeweilige Krankenkasse der verunfallten Person ab. 3. Während der Maßnahme wird keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände der Kinder übernommen. 4. Bei einem möglichen Zeckenbiss oder sonstigen wichtigen Ereignissen werden die Eltern des Kindes bei Abholung informiert. 5. Während der Ferienbetreuung werden Fotos erstellt, die ggf. in der Presse oder auf der TUMHomepage veröffentlicht werden. Sollten Sie dies nicht wünschen, geben Sie dies bitte auf der Einverständniserklärung des Infobriefes an. Besondere Anliegen Bei besonderen Anliegen, Sorgen oder Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit der pädagogischen Leitung der Ferienbetreuung auf. Hinweis zum Abschluss 1. Diese Grundinformationen werden aufgrund sorgfältiger Prüfung der Rahmenbedingungen erstellt. Sollten sich unvorhersehbare Änderungen der Rahmenbedingungen ergeben, werden die Grundinformationen zeitnah aktualisiert und auf unserer Homepage eingestellt. 2. Die Bewegten TUM-Ferien haben im Rahmen der Prävention von sexuellem Missbrauch einen eigenen Leitfaden für das Team der Betreuer/-innen erstellt. Alle Betreuer/-innen der Bewegten TUM-Ferien haben diesen Leitfaden zur Kenntnis genommen und unterschrieben. TUM Ferienbetreuung Grundinformationen „Bewegte TUM Ferien“ 2017 3
© Copyright 2024 ExpyDoc