WissInfoIntensivseminar Praxis der Arbeitnehmererfindung und Erfindervergütung Do 16.03.17 Hannover ANDOR Hotel Plaza Fernroder Straße 9 30161 Hannover Telefon 0511 3388 0 Frühbucherpreis bis zum 16.02.2017 Di 28.03.17 Ulm Maritim Hotel Ulm Basteistraße 40 89073 Ulm Telefon 0731 923 0 Frühbucherrabatt bis zum 28.02.2017 Weitere Information: WissInfo GmbH Engelbergerstr. 43f 79106 Freiburg Die Arbeit der Patentabteilung unter den Anforderungen des Arbeitnehmererfindungsgesetzes 33Grundlagen zum Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG) 33Anwendungsbereiche des ArbEG 33Das ArbEG und die erforderlichen Schritte von der Diensterfindung zur Patentanmeldung 33Die Richtlinie zur Vergütung von Arbeitnehmererfindungen 33Möglichkeiten zur Pauschalvergütung 33Die zentrale Schiedsstelle nach dem ArbEG Telefon 0761 / 383254 Telefax 0761 / 383269 E-Mail [email protected] w ww.arbeitnehmererfin d u n g - u n d - e r f i n d e r v e r g u e t u n g . d e WissInfo-Intensivseminar Zielsetzungen des Seminars Standardbriefe und Formulare In Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechts tritt die Patentabteilung als Vertretung des Arbeitgebers auf. Daraus ergibt sich die Verpflichtung der Patentabteilung, die Interessen des Arbeitgebers zu wahren, zugleich aber auch die gesetzlichen Rechte der Arbeitnehmererfinder zu berücksichtigen. Dies bedeutet u. a. die Erfinder über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit ihrer Erfindung aufzuklären. Darüber hinaus ist es jedoch auch möglich, das gesetzliche Instrumentarium kreativ zu nutzen und mit der Erfindervergütung ein Anreizsystem zu schaffen, um die Erfindungstätigkeit im Unternehmen zu fördern. Den rechtlichen Rahmen bildet das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG), dessen praxisnahe Umsetzung Inhalt dieses Seminars ist. Obwohl häufig weder Patent- noch Rechtsanwalt wird von Mitarbeitern der Patentabteilung eine rechtssichere Umsetzung der Bestimmungen des ArbEG erwartet. Ziel dieses Seminars ist die Vermittlung von praxistauglichen Kenntnissen, die der Patentabteilung einen sicheren Umgang mit den gesetzlichen Regelungen ermöglicht. Für ihre tägliche Arbeit erhalten die Teilnehmer Standardbriefe und Formulare in elektronischer Form: Werner Schwarz als Referent dieses Seminars beleuchtet die Thematik aus dem Blickwinkel des Praktikers. Aus langjähriger Erfahrung kennt er die Sorgen und Nöte von Mitarbeitern in Industriepatentabteilungen als Vertreter des Arbeitgebers in Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechts. Die Seminarteilnehmer profitieren insbesondere von seinen zahlreichen Beispielen aus dem betrieblichen Alltag. Sie bekommen in diesem Seminar Antworten u. a. auf folgende Fragen: 33Formular Erfindungsmeldung 33Standardbrief Eingangsbestätigung der Erfindungsmeldung 33Standardbrief Bemängelung der Erfindungsmeldung 33Standardbrief Inanspruchnahmeerklärung 33EXCEL-Tabelle zur Berechnung der Erfindervergütung mit Abstaffelung 33EXCEL-Tabellen zur Berechnung der Erfindervergütung nach Lizenzanalogie und nach einem Pauschalmodell Seminar-Vertiefung Für die Vertiefung der Seminarinhalte im Anschluss an die Veranstaltung erhalten Sie drei Aufgaben mit Lösungen zur praktischen Berechnung der Erfindervergütung. Die Zielgruppe 33Welche Risiken ergeben sich für den Arbeitgeber bei Vernachlässigung seiner aus dem ArbEG resultierenden Pflichten? Das Seminar richtet sich an Leiter und Mitarbeiter aus Patent-, Lizenz- und Rechtsabteilungen von Unternehmen. Weiterhin werden Mitarbeiter aus Personalabteilungen und Patentanwälte angesprochen, zu deren Tätigkeit die Betreuung von Arbeitnehmererfindern gehört. 33Was passiert bei der Überschreitung gesetzlicher Fristen? Der Referent 33Welchen formalen Anforderungen unterliegt eine Erfindungsmeldung? 33Unter welchen Bedingungen unterliegen Erfinder in internationalen Entwicklungsteams dem deutschen ArbEG? 33Wie funktioniert die Erfindervergütung nach Lizenzanalogie? 33Ist es heute bereits möglich, Erfindungen nach einem vereinfachten Verfahren pauschal zu vergüten? 33Welche Erfahrungen bestehen im Zusammenhang mit der Schlichtung von Streitfällen vor der Schiedsstelle? Werner Schwarz, BlackIP GmbH Werner Schwarz ist Diplom-Physiker und seit 2016 Geschäftsführer der BlackIP GmbH in Insheim. Er blickt auf mehr als 35 Jahre Industrietätigkeit in F & E und Patentwesen zurück, davon mehr als 20 Jahre als Patentabteilungsleiter in der Automobilindustrie und als selbstständiger Unternehmensberater. Sein Verantwortungsbereich in diesen Positionen umfasste alle nationalen und internationalen Schutzrechtsangelegenheiten, sowie die Belange des Arbeitnehmererfindergesetzes. Werner Schwarz ist seit 2007 als selbstständiger Unternehmensberater tätig. Außerdem ist er seit 2009 Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Karlsruhe. 33Gibt es noch das „Professorenprivileg“? w ww.arbeitnehmererfind u n g - u n d - e r f i n d e r v e r g u e t u n g . d e Programm Praxis der Arbeitnehmererfindung und Erfindervergütung 9.15 Begrüßung 33 Vorstellung des Referenten und der Teilnehmer 9.30 Grundlagen zum Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG) 33 Grundphilosophie des ArbEG 33 Sachliche, persönliche, zeitliche und örtliche Anwendungsbereiche des ArbEG Das ArbEG und die erforderlichen Schritte von der Diensterfindung zur Patentanmeldung I 33 Der Erfindungsbegriff - Diensterfindung und freie Erfindung 33 Die Erfindungsmeldung - Gesetzliche Anforderungen - Entgegennahme der Erfindungsmeldung - Bemängelung der Erfindungsmeldung - zeitliche Fristen - freie Erfinder - Mitarbeiter von Kooperationsfirmen 10.45 Kaffeepause 11.15 Das ArbEG und die erforderlichen Schritte von der Diensterfindung zur Patentanmeldung II 33 Übergang der Erfinderrechte auf den Arbeitgeber - Möglichkeiten des Rechteübergangs - Die Inanspruchnahme und ihre Wirkung nach aktuellem Recht - Behandlung von “Altfällen” aus der Zeit vor Inkrafttreten der Patentrechtsmoderni sierung vom Oktober 2009 - Frei gewordene Diensterfindungen 33 Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor der Patentanmeldung - Anmeldepflicht - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers - Behandlung des Erfindungsgegenstandes als Betriebsgeheimnis 33 Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach der Patentanmeldung - Informationspflicht - Nachanmeldungen im Ausland - Schutzrechtsaufgabe - Abkauf von Erfinderrechten 12.45 Mittagessen 13:45 Die Erfindervergütung 33 Grundgedanken zur Vergütungspflicht 33 Richtlinie für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen 33 Vergütungsverfahren nach Richtlinie 33 Vergütung nach Lizenzanalogie 33 Vergütung bei Lizenzeinnahmen 33 Vergütung nach betrieblichem Nutzen 33 Pauschalvergütung In praktischen Übungen erwerben die Seminarteilnehmer unmittelbar umsetzbare Kenntnisse zur Berechnung der Erfindervergütung. Anhand praktischer Beispiele werden die Auswirkungen der unterschiedlichen Vergütungsmodelle demonstriert. 15:30 Kaffeepause 16:00 Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Grund des ArbEG 33 Die zentrale Schiedsstelle nach dem ArbEG beim Deutschen Patent- und Markenamt 33 Zuständigkeiten von Schiedsstelle und Gerichtsbarkeit 33 Verfahren vor der Schiedsstelle Erfindungen in Zusammenarbeit mit Hochschulen 33 Stellung der Hochschulerfinder nach der Neufassung des § 42 ArbEG 17.15 Abschlussdiskussion 17.30 Ende der Veranstaltung Sie haben noch Fragen? Für inhaltliche und organisatorische Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung: WissInfo GmbH, Dr. Jörg Ohms Telefon 0761 / 383254 Telefax 0761 / 383269 E-Mail: [email protected] Neue Seminartermine erfahren Sie am schnellsten über unseren Newsletter: www.patentseminar.de/newsletter.html w ww.arbeitnehmererfin d -ienraf ir. nderverguetung.de w w w. p adtuenngt-suenm Anmeldung zum WissInfo-Intensivseminar „Praxis der Arbeitnehmererfindung und Erfindervergütung“ Fax-Antwort an: 0761 / 383269 Hiermit melden wir uns mit _______ Person(en) an für das Intensivseminar “Praxis der Arbeitnehmererfindung und Erfindervergütung” am (Zutreffendes bitte ankreuzen) Donnerstag, 16.03.2017 in Hannover Dienstag, 28.03.2017 in Ulm ____________________________________________ Name, Vorname Organisation WissInfo GmbH Engelbergerstr. 43f 79106 Freiburg Telefon 0761 / 383254 Telefax 0761 / 383269 E-Mail [email protected] Internet www.wissinfo.de Veranstaltungsdauer Beginn: 9:15 Uhr, Ende: gegen 17:30 Uhr Veranstaltungsorte Die Hotels sind zentral gelegen. Für die Seminarteilnehmer stehen begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie Ihre Reservierung unter Berufung auf WissInfo vor. ____________________________________________ Abteilung 16.03.2017 in Hannover: ANDOR Hotel Plaza Fernroder Straße 9 30161 Hannover Telefon 0511 3388 0 28.03.2017 in Ulm: Maritim Hotel Ulm Basteistraße 40 89073 Ulm Telefon 0731 923 0 ____________________________________________ Name, Vorname Frühbucherpreis bis zum 16.02.2017 Frühbucherrabatt bis zum 28.02.2017 ____________________________________________ Abteilung ____________________________________________ Firma ____________________________________________ Straße / Postfach ____________________________________________ PLZ / Ort ____________________________________________ Telefon ____________________________________________ Telefax ____________________________________________ E-Mail ____________________________________________ Datum, Unterschrift Teilnehmergebühr Die Teilnehmergebühr für diese eintägigen Intensivseminare beträgt € 1.060,- zzgl. 19 % MwSt. Bei frühzeitiger Anmeldung (siehe oben) gewähren wir einen Frühbucherrabatt und berechnen € 960,- zzgl. 19 % MwSt. Der Preis schließt ein Mittagessen, Getränke während der Veranstaltung und die Dokumentation ein. Sollten sich zwei oder mehr Vertreter aus einem Unternehmen anmelden, gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer 10 % Preisnachlass. Anmeldebedingungen Die Teilnehmergebühr für diese Veranstaltungen ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Bei Stornierung der Anmeldung bis zu zwei Wochen vor dem Seminarbeginn erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von € 75,- zzgl. 19 % MwSt. Danach bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers berechnen wir die gesamte Seminargebühr. Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Ersatzteilnehmer werden gerne akzeptiert. Programmänderungen aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Begrenzung der Teilnehmerzahl Die Teilnehmerzahl für diese Intensivseminare ist jeweils auf maximal 25 begrenzt. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs. w ww.arbeitnehmererfin d u n g - u n d - e r f i n d e r v e r g u e t u n g . d e
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