WissInfo- Intensivseminar

WissInfoIntensivseminar
Praxis der Arbeitnehmererfindung
und Erfindervergütung
Do 16.03.17
Hannover
ANDOR Hotel Plaza
Fernroder Straße 9
30161 Hannover
Telefon 0511 3388 0
Frühbucherpreis
bis zum 16.02.2017
Di 28.03.17
Ulm
Maritim Hotel Ulm
Basteistraße 40
89073 Ulm
Telefon 0731 923 0
Frühbucherrabatt
bis zum 28.02.2017
Weitere Information:
WissInfo GmbH
Engelbergerstr. 43f
79106 Freiburg
Die Arbeit der Patentabteilung
unter den Anforderungen des
Arbeitnehmererfindungsgesetzes
33Grundlagen zum Gesetz über
Arbeitnehmererfindungen (ArbEG)
33Anwendungsbereiche des ArbEG
33Das ArbEG und die erforderlichen Schritte von
der Diensterfindung zur Patentanmeldung
33Die Richtlinie zur Vergütung von
Arbeitnehmererfindungen
33Möglichkeiten zur Pauschalvergütung
33Die zentrale Schiedsstelle nach dem ArbEG
Telefon 0761 / 383254
Telefax 0761 / 383269
E-Mail [email protected]
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WissInfo-Intensivseminar
Zielsetzungen des Seminars
Standardbriefe und Formulare
In Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechts tritt die Patentabteilung als Vertretung des Arbeitgebers auf. Daraus ergibt
sich die Verpflichtung der Patentabteilung, die Interessen
des Arbeitgebers zu wahren, zugleich aber auch die gesetzlichen Rechte der Arbeitnehmererfinder zu berücksichtigen.
Dies bedeutet u. a. die Erfinder über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit ihrer Erfindung aufzuklären. Darüber hinaus ist es jedoch auch möglich, das gesetzliche
Instrumentarium kreativ zu nutzen und mit der Erfindervergütung ein Anreizsystem zu schaffen, um die Erfindungstätigkeit im Unternehmen zu fördern. Den rechtlichen Rahmen
bildet das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG),
dessen praxisnahe Umsetzung Inhalt dieses Seminars ist.
Obwohl häufig weder Patent- noch Rechtsanwalt wird von
Mitarbeitern der Patentabteilung eine rechtssichere Umsetzung der Bestimmungen des ArbEG erwartet. Ziel dieses
Seminars ist die Vermittlung von praxistauglichen Kenntnissen, die der Patentabteilung einen sicheren Umgang mit
den gesetzlichen Regelungen ermöglicht.
Für ihre tägliche Arbeit erhalten die Teilnehmer Standardbriefe und Formulare in elektronischer Form:
Werner Schwarz als Referent dieses Seminars beleuchtet die Thematik aus dem Blickwinkel des Praktikers. Aus
langjähriger Erfahrung kennt er die Sorgen und Nöte von
Mitarbeitern in Industriepatentabteilungen als Vertreter des
Arbeitgebers in Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechts.
Die Seminarteilnehmer profitieren insbesondere von seinen
zahlreichen Beispielen aus dem betrieblichen Alltag.
Sie bekommen in diesem Seminar Antworten u. a. auf folgende Fragen:
33Formular Erfindungsmeldung
33Standardbrief Eingangsbestätigung
der Erfindungsmeldung
33Standardbrief Bemängelung der Erfindungsmeldung
33Standardbrief Inanspruchnahmeerklärung
33EXCEL-Tabelle zur Berechnung der
Erfindervergütung mit Abstaffelung
33EXCEL-Tabellen zur Berechnung der Erfindervergütung
nach Lizenzanalogie und nach einem Pauschalmodell
Seminar-Vertiefung
Für die Vertiefung der Seminarinhalte im Anschluss an die
Veranstaltung erhalten Sie drei Aufgaben mit Lösungen zur
praktischen Berechnung der Erfindervergütung.
Die Zielgruppe
33Welche Risiken ergeben sich für den
Arbeitgeber bei Vernachlässigung seiner aus
dem ArbEG resultierenden Pflichten?
Das Seminar richtet sich an Leiter und Mitarbeiter aus Patent-, Lizenz- und Rechtsabteilungen von Unternehmen.
Wei­terhin werden Mitarbeiter aus Personalabteilungen und
Patentanwälte angesprochen, zu deren Tätigkeit die Betreuung von Arbeitnehmererfindern gehört.
33Was passiert bei der Überschreitung
gesetzlicher Fristen?
Der Referent
33Welchen formalen Anforderungen
unterliegt eine Erfindungsmeldung?
33Unter welchen Bedingungen unterliegen
Erfinder in internationalen Entwicklungsteams
dem deutschen ArbEG?
33Wie funktioniert die Erfindervergütung
nach Lizenzanalogie?
33Ist es heute bereits möglich, Erfindungen nach einem
vereinfachten Verfahren pauschal zu vergüten?
33Welche Erfahrungen bestehen im Zusammenhang mit
der Schlichtung von Streitfällen vor der Schiedsstelle?
Werner Schwarz, BlackIP GmbH
Werner Schwarz ist Diplom-Physiker und seit 2016 Geschäftsführer der BlackIP GmbH in Insheim. Er blickt auf
mehr als 35 Jahre Industrietätigkeit in F & E und Patentwesen zurück, davon mehr als 20 Jahre als Patentabteilungsleiter in der Automobilindustrie und als selbstständiger
Unternehmensberater. Sein Verantwortungsbereich in diesen Positionen umfasste alle nationalen und internationalen Schutzrechtsangelegenheiten, sowie die Belange des
Arbeitnehmererfindergesetzes.
Werner Schwarz ist seit 2007 als selbstständiger Unternehmensberater tätig. Außerdem ist er seit 2009 Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in
Karlsruhe.
33Gibt es noch das „Professorenprivileg“?
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Programm
Praxis der Arbeitnehmererfindung
und Erfindervergütung
9.15
Begrüßung
33 Vorstellung des Referenten
und der Teilnehmer
9.30
Grundlagen zum Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG)
33 Grundphilosophie des ArbEG
33 Sachliche, persönliche, zeitliche und örtliche
Anwendungsbereiche des ArbEG
Das ArbEG und die erforderlichen Schritte von der Diensterfindung zur Patentanmeldung I
33 Der Erfindungsbegriff
- Diensterfindung und freie Erfindung
33 Die Erfindungsmeldung
- Gesetzliche Anforderungen
- Entgegennahme der Erfindungsmeldung
- Bemängelung der Erfindungsmeldung
- zeitliche Fristen
- freie Erfinder
- Mitarbeiter von Kooperationsfirmen
10.45 Kaffeepause
11.15 Das ArbEG und die erforderlichen Schritte von der Diensterfindung zur Patentanmeldung II
33 Übergang der Erfinderrechte auf den
Arbeitgeber
- Möglichkeiten des Rechteübergangs
- Die Inanspruchnahme und ihre Wirkung
nach aktuellem Recht
- Behandlung von “Altfällen” aus der Zeit
vor Inkrafttreten der Patentrechtsmoderni sierung vom Oktober 2009
- Frei gewordene Diensterfindungen
33 Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und
Arbeitnehmer vor der Patentanmeldung
- Anmeldepflicht
- Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers
- Behandlung des Erfindungsgegenstandes
als Betriebsgeheimnis
33 Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und
Arbeitnehmer nach der Patentanmeldung
- Informationspflicht
- Nachanmeldungen im Ausland
- Schutzrechtsaufgabe
- Abkauf von Erfinderrechten
12.45 Mittagessen
13:45 Die Erfindervergütung
33 Grundgedanken zur Vergütungspflicht
33 Richtlinie für die Vergütung von
Arbeitnehmererfindungen
33 Vergütungsverfahren nach Richtlinie
33 Vergütung nach Lizenzanalogie
33 Vergütung bei Lizenzeinnahmen
33 Vergütung nach betrieblichem Nutzen
33 Pauschalvergütung
In praktischen Übungen erwerben
die Seminarteilnehmer unmittelbar
umsetzbare Kenntnisse zur Berechnung
der Erfindervergütung. Anhand praktischer
Beispiele werden die Auswirkungen der
unterschiedlichen Vergütungsmodelle
demonstriert.
15:30 Kaffeepause
16:00 Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer auf Grund des ArbEG
33 Die zentrale Schiedsstelle nach dem ArbEG
beim Deutschen Patent- und Markenamt
33 Zuständigkeiten von Schiedsstelle und
Gerichtsbarkeit
33 Verfahren vor der Schiedsstelle
Erfindungen in Zusammenarbeit
mit Hochschulen
33 Stellung der Hochschulerfinder nach der
Neufassung des § 42 ArbEG
17.15 Abschlussdiskussion
17.30 Ende der Veranstaltung
Sie haben noch Fragen?
Für inhaltliche und organisatorische Fragen
stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:
WissInfo GmbH, Dr. Jörg Ohms
Telefon 0761 / 383254
Telefax 0761 / 383269
E-Mail: [email protected]
Neue Seminartermine erfahren Sie
am schnellsten über unseren Newsletter:
www.patentseminar.de/newsletter.html
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Anmeldung
zum WissInfo-Intensivseminar
„Praxis der Arbeitnehmererfindung
und Erfindervergütung“
Fax-Antwort an: 0761 / 383269
Hiermit melden wir uns mit _______ Person(en) an
für das Intensivseminar “Praxis der Arbeitnehmererfindung
und Erfindervergütung” am (Zutreffendes bitte ankreuzen)
Donnerstag, 16.03.2017 in Hannover
Dienstag, 28.03.2017 in Ulm
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Name, Vorname
Organisation
WissInfo GmbH
Engelbergerstr. 43f
79106 Freiburg
Telefon 0761 / 383254
Telefax 0761 / 383269
E-Mail [email protected]
Internet www.wissinfo.de
Veranstaltungsdauer
Beginn: 9:15 Uhr, Ende: gegen 17:30 Uhr
Veranstaltungsorte
Die Hotels sind zentral gelegen. Für die Seminarteilnehmer
stehen begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte
nehmen Sie Ihre Reservierung unter Berufung auf WissInfo
vor.
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Abteilung
16.03.2017 in Hannover:
ANDOR Hotel Plaza
Fernroder Straße 9
30161 Hannover
Telefon 0511 3388 0
28.03.2017 in Ulm:
Maritim Hotel Ulm
Basteistraße 40
89073 Ulm
Telefon 0731 923 0
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Name, Vorname
Frühbucherpreis
bis zum 16.02.2017
Frühbucherrabatt
bis zum 28.02.2017
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Abteilung
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Firma
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Straße / Postfach
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PLZ / Ort
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Telefon
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Telefax
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E-Mail
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Datum, Unterschrift
Teilnehmergebühr
Die Teilnehmergebühr für diese eintägigen Intensivseminare beträgt € 1.060,- zzgl. 19 % MwSt. Bei frühzeitiger Anmeldung (siehe oben) gewähren wir einen Frühbucherrabatt
und berechnen € 960,- zzgl. 19 % MwSt. Der Preis schließt
ein Mittagessen, Getränke während der Veranstaltung und
die Dokumentation ein. Sollten sich zwei oder mehr Vertreter aus einem Unternehmen anmelden, gewähren wir ab
dem zweiten Teilnehmer 10 % Preisnachlass.
Anmeldebedingungen
Die Teilnehmergebühr für diese Veranstaltungen ist nach
Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmeldung
erhalten Sie eine Bestätigung. Bei Stornierung der Anmeldung bis zu zwei Wochen vor dem Seminarbeginn erheben
wir eine Bearbeitungsgebühr von € 75,- zzgl. 19 % MwSt.
Danach bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers berechnen wir die gesamte Seminargebühr. Abmeldungen müssen
schriftlich erfolgen. Ersatzteilnehmer werden gerne akzeptiert. Programmänderungen aus dringendem Anlass behält
sich der Veranstalter vor.
Begrenzung der Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl für diese Intensivseminare ist jeweils
auf maximal 25 begrenzt. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs.
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