Fragenkatalog 1_Stand 30.01.2017 zur Auftragsbekanntmachung

Fragenkatalog 1_Stand 30.01.2017
zur Auftragsbekanntmachung/ Unterlagen
des VgV-Verfahren 2017/S 007-010227 „Erweiterung der Werkstatt für behinderte Menschen in Konz“
1. Unter III.1.3 fragen Sie nach einer Referenz zu einem barrierefreien Gebäude.
Bezieht sich das „barrierefreie Gebäude“ auf eine ähnliche Aufgabenstellung wie
unter Punkt III.1.2 gefordert (Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber) oder
lediglich auf ein Gebäude, dass uneingeschränkt für Rollstuhlfahrer zugänglich ist
und auch eine Barrierefreiheit für anderweitig eingeschränkte Menschen aufweist
(Seh- oder Hörbehindert)?
Die Referenz soll sich auf ein barrierefreies Gebäude beziehen, dieses muss nicht
zwingend ein Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB
sein. Das Gebäude soll so gestaltet sein, dass Menschen mit Beeinträchtigung
dieses ohne zusätzliche Hilfe nutzen können.
2. Bei Maßnahmennummer und Vergabenummer sind keine Eintragungen vorhanden.
Soll durch den Bieter hier eine Nummer ergänzt werden und wenn ja, welche?
Nein, dieses beiden Felder werden von der Vergabestelle ausgefüllt, hier ist keine
Bieterangabe notwendig.
3. Wo erfolgt der Eintrag des eigentlichen Bewerbernamens? Auf Seite 1 ist hierzu für
uns kein Feld erkennbar.
Der Bewerbername soll auf der Seite 1 unter „rechtlicher Status“ nebst Namen des
Geschäftsführers angegeben werden.
4. Ist mit Jahresnettoumsatzerlös der erzielte Umsatzerlös ohne vereinnahmte MwSt.
gemeint?
-Ja.
5. Soll auf Seite 9 keine Unterschrift erfolgen, wenn das Blatt "Honorarangebot"
unterschrieben wird?
Die Seite 9 des Bewerbungsbogens ist zu unterzeichnen, denn das Honorarangebot
ist in diesem Verfahrensstadium noch nicht abzugeben.
6. Formblatt Honorarangebot:
unter Punkt 2 a) soll ein Handout mit vorgelegt werden. Möchten Sie bereits zum
Bewerbungsschluss am 09.02.2017 das Handout zur Präsentation erhalten, die
gemäß Ihrer Unterlagen erst im 2.Schritt stattfindet oder bleibt dieser Punkt
unberücksichtigt?
Das Handout ist erst mit dem Honorarangebot abzugeben, wenn die ausgewählten
(geeigneten) Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Folglich ist bis zum
Ablauf der Teilnahmeantragsfrist am 09.02.2017 von den Bewerbern kein Handout
abzugeben.
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7. Unter Punkt 3.1 sollen anrechenbare Kosten für die mitverarbeitete Bausubstanz
angegeben werden. Auf welcher Grundlage können die Bieter diese mitverarbeitete
Bausubstanz objektiv bewerten und einen entsprechenden Kostenansatz ermitteln?
Stellen Sie hierfür noch entsprechende Bestandspläne zur Verfügung oder entfällt
dieser Punkt ersatzlos?
Die anrechenbaren Kosten für die mitzuverarbeitende Bausubstanz sind erst mit dem
Honorarangebot anzugeben, wenn die ausgewählten (geeigneten) Bewerber zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden. Folglich sind bis zum Ablauf der
Teilnahmeantragsfrist am 09.02.2017 von den Bewerbern keine anrechenbaren
Kosten für die mitzuverarbeitende Bausubstanz anzugeben. Hierfür wird die
Vergabestelle zu gegebener Zeit die erforderlichen Bestandspläne auf der
Internetseite hochladen.
8. Wenn alle Nebenkosten nach § 14 Abs. 2 HOAI berücksichtigt werden sollen, wären
hier auch die Kosten für ein Baubüro inkl. Verbrauchskosten enthalten (§14 Abs. 2
Satz 3).
Ist dieses zwingend vom Bieter zu stellen und zu unterhalten oder könnte dieses
auch z.B. vom Bauunternehmer im Rahmen seiner Baustelleneinrichtung gestellt
werden? Mit Stellung eines Baubüros müssen aus wirtschaftlichen Gründen die
Nebenkosten wesentlich höher ausfallen, als ohne Baubüro. Wir bitten daher um
Klarstellung, ob die Bieter der Architekturleistung dieses Baubüro zwingend stellen
und unterhalten müssen.
Die ausgewählten (geeigneten) Bewerber haben nach Angebotsaufforderung ein
Honorarangebot entsprechend dem hochgeladenen Formblatt abzugeben. Hierbei
sind die Nebenkosten nach § 14 Abs. 2 HOAI von dem Bieter zu kalkulieren und
entsprechend anzugeben. Diese Nebenkosten sind entweder pauschal anzugeben
oder werden mit dem noch zu vereinbarenden Honorar abgegolten.
Hiermit möchten wir mitteilen, dass sich die Vergabestelle entschlossen hat, das
Baustellenbüro für die Baumaßnahme zur Verfügung zu stellen. Die Kosten eines
sogenannten Baustellenbüros nach § 14 Abs. 2 HOAI Ziffer 3 sind somit nicht in den
Nebenkosten zu kalkulieren.
9. Bei Bewerbung als Personengesellschaft:
Uns ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich, ob es richtig ist „Bewerber“ oder „Bieter“
anzukreuzen.
Es ist richtig „Bewerber“ anzukreuzen.
Bieter sind erst die erfolgreichen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert
werden.
10. Wir überlegen, als Bietergemeinschaft teilzunehmen. Demnach hat jedes Mitglied die
unter den Ziffern 1.-6. geforderten Nachweise vorzulegen.
Sind hiermit
o A.) die unter III.1.1 genannten Nachweise
(1.Vertretungsvollmacht, 2.gesamtschuldnerische Haftung,
3.Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen,….) oder
o B.) die unter II.2.9. genannten Nachweise
(1.Jahresumsatz, 2. Referenzprojekte, 3.Referenzschreiben,
4.Referenzliste,…) gemeint?
Hierbei sind die von Ihnen unter Buchstabe A genannten Nachweise gemeint.
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11. Für den Fall A: (bezogen auf die vorherige Frage 10)
Sollen Jahresumsätze, Referenzprojekte, Referenzliste, etc. addiert/ kombiniert
werden?
Die Jahresnettoumsatzerlöse sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft
vorzulegen. Diese werden zusammen addiert und in der Summe gewertet. Die
(einzelne und die in der Referenzliste) geforderten Referenzprojekte müssen von
mindestens einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht worden sein.
12. Referenzliste: Wie umfangreich soll die Referenzliste erstellt werden?
Da gemäß Ziffer II.2.9) 4. der EU-Bekanntmachung die Bewerber mit der Vorlage von
5 Referenzprojekten die hierfür erreichbare Höchstpunktzahl von 10 Punkten
erreichen, ist es hierbei ausreichend, eine Liste mit 5 Referenzprojekten vorzulegen.
Im Auftrag der Vergabestelle, 30.01.2017, S. Krein
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