Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an der

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an der
Programm-Aktion „Die Gong 96.3 München Rekorde“ der Radio Gong
2000 GmbH & Co. KG ("Radio Gong 96.3"), Franz-Joseph-Str. 14,
80801München.
Mit der Teilnahme an der Programm-Aktion erkennen die Teilnehmer
die folgenden Bedingungen als verbindlich an:
1. Gewinn/Aktionsdauer
Die Teilnehmer der Aktion haben die Möglichkeit, 10.000,00 € zu
gewinnen. Die Siegprämie wird ausschließlich an den Finder des/der
Rekordhalters/-in ausbezahlt.
Die Aktion findet statt von Montag, den 30.01.17, bis Donnerstag, den
02.02.17, um 12 Uhr.
Radio Gong 96.3 behält sich vor, das nachfolgend beschriebene
Gewinnspiel ganz oder in Teilen abzubrechen oder zu verlängern, ohne
dass sich daraus Ansprüche auf Haftung bzw. Schadensersatz ableiten
lassen. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen
Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, so etwa bei
höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus
sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die
Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die reguläre und
ordnungsgemäße Durchführung und das Gewinnspiel beeinflussen.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, mit Ausnahme der folgenden:
Von
der
Teilnahme
ausgeschlossen
sind
die
Mitarbeiter
der
Landesmedienanstalten und alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater
von Radio Gong 96.3 sowie der mit Radio Gong 96.3 verbundenen
Unternehmen (gem. § 15 Aktiengesetz). Dies gilt ebenso für die
Familienangehörigen und Lebenspartner der genannten Personen.
Minderjährige ab 14 Jahren dürfen sich am Gewinnspiel beteiligen. Der
Gewinn wird dabei an die Erziehungsberechtigten ausgezahlt, die diesen
bis zur Volljährigkeit des Minderjährigen verwalten.
3. Ablauf und Modus
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur online über www.radiogong.de
möglich.
Jeweils am Montag des Aktionszeitraums wird ein zu suchender
München-Rekord von Radio Gong 96.3 über die Kommunikationskanäle
–
mindestens
jedoch
im
On-Air
Programm
–
des
Senders
bekanntgegeben. Die Aktion ist begrenzt und beginnt am Montag, den
30.01.17, um 7 Uhr und endet am Donnerstag, den 02.02.17, um 12
Uhr. Der Gewinner wird voraussichtlich am Freitag, 03.02.17, in der
Morning Show zwischen 6 und 9 Uhr bekanntgegeben.
Gewonnen hat der/die Finder/-in des/der Rekordhalters/-in. Somit
gewinnt nicht der/die Rekordhalter/-in, sondern derjenige, der ihn/sie
gefunden hat. Radio Gong 96.3 weist ausdrücklich darauf hin, dass
Finder/-in und Rekordhalter/-in einen dauerhaften Wohnsitz im UKWSendegebiet von Gong 96.3 nachweisen müssen.
Das UKW-Sendegebiet grenzt sich wie folgt ein:
-
Stadtgebiet München
-
Landkreise München:
o
Unterschleißheim
o
Oberschleißheim
o
Garching
o
Ismaning
o
Unterföhring
o
Aschheim
o
Kirchheim
o
Feldkirchen
o
Haar
o
Putzbrunn
o
Grasbrunn
o
Hohenbrunn
o
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
o
Aying
o
Sauerlach
o
Brunnthal
o
Ottobrunn
o
Neubiberg
o
Unterhaching
o
Taufkirchen
o
Oberhaching
o
Straßlach-Dingharting
o
Grünwald
o
Pullach
o
Baierbrunn
o
Schäftlarn
o
Neuried
o
Planegg
o
Gräfelfing
-
Landkreis Dachau
-
Landkreis Freising
-
Landkreis Erding
-
Landkreis Ebersberg
-
Landkreis Rosenheim
-
Landkreis Miesbach
-
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
-
Landkreis Starnberg
-
Landkreis Fürstenfeldbruck
-
Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm
-
Landkreis Aichach-Friedberg
-
Landkreis Landsberg am Lech
-
Landkreis Weilheim-Schongau
-
Landkreis Mühldorf am Inn
-
Landkreis Landshut
Der in dem oben beschriebenen Zeitraum zu findende Rekord von Radio
Gong 96.3 ist:
„Der/die Lehrer/-in mit dem schlechtesten Schulzeugnis“
Aus
allen
berücksichtigungsfähigen
www.radiogong.de
Vorschlägen,
die
auf
eingereicht werden, wird der/die Lehrer/-in mit
dem schlechtesten Schulzeugnis (Durchschnitts-Notenwert) ermittelt.
Berücksichtigungsfähig ist ein Vorschlag, wenn
-
der/die
Finder/-in
eine
unterschriebene
Einwilligung
des/der
Rekordhalters/-in vorlegt, dass er/sie mit der Teilnahme an dem
Gewinnspiel und der Geltung dieser Teilnahmebedingungen auch für
sich selbst einverstanden ist
-
es sich um ein schulisches, nicht aber akademisches Zeugnis,
handelt – dabei spielt es aber keine Rolle, um welche Art der Schule
es sich handelt (Grundschule, weiterführende Schule, Berufsschule
etc.)
-
es sich bei dem thematisierten Zeugnis um ein SchuljahresEndzeugnis oder ein Zwischenzeugnis handelt; es kann dabei aus
einem beliebigen Schuljahr stammen
-
der Durschnitt der einzelnen Noten des Zeugnisses rechnerisch
ermittelbar ist, d. h. es muss sich um Zahlenwerte, nicht aber um
textliche Bewertungen handeln
-
jedes
aufgeführte
Fach
gleich
bewertet
wird,
sprich
keine
Doppelbewertungen bspw. von Kernfächern stattfindet
-
der/die Rekordhalter/-in auf Aufforderung von Radio Gong 96.3 das
angemeldete Zeugnis vorlegt
Der/die Finder/-in des/der Münchner Lehrers/-in mit dem
schlechtesten Zeugnis bekommt 10.000 Euro Finderlohn. Sollte der/die
Rekordhalter/-in von mehreren Personen angemeldet werden,
entscheidet das Los über den Gewinner der 10.000 Euro. Das Los
entschiedet auch, wenn mehrere Rekordhalter angemeldet werden,
die exakt den gleichen Notendurschnitt aufweisen.
Die abgegebenen Daten müssen vollständig und korrekt sein und der
Wahrheit entsprechen und bis zum jeweiligen Teilnahmeschluss online
übermittelt werden.
Radio Gong 96.3 kann den/die anmeldende/-n Finder/-in kontaktieren
und gegebenenfalls – im Gewinnfall und Ermessen des Senders –
zurückrufen.
4. Einwilligung/Rechteübertragung
Der/die Gewinner/-in sowie die gefundene Person verpflichten sich, im
üblichen und vertretbaren Umfang für
Audio-, Foto-/Bild- und
Textwerbung, auch im Internet und/oder über Radio Gong 96.3 zur
Verfügung zu stehen. Sie sind außerdem einverstanden, dass ihre
vollständigen Namen und Wohnorte im Zusammenhang mit diesem
Gewinn im Programm von Radio Gong 96.3 sowie im Internet genannt
werden. Dies wird bei einem Besuch im Sender von Radio Gong 96.3
von beiden schriftlich bestätigt.
Zudem erklären der/die Gewinner/-in sowie die gefundene Person die
grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen von Radio Gong 96.3
oder anderer Medien im Zusammenhang mit dem Gewinn einzugehen
und an der Herstellung von Bild- und Filmmaterial mitzuwirken (z. B.
öffentliche Preisübergabe, Fototermin etc.).
Jeder Teilnehmer räumt Radio Gong 96.3 die zeitlich, räumlich und
inhaltlich uneingeschränkten Rechte zur Nutzung aller eingesandten
Unterlagen und aller vom Teilnehmer mit Radio Gong 96.3 geführten
Telefonate, Gespräche und Aufzeichnungen im Programm von Radio
Gong 96.3 sowie im Internet ein - und zwar auch zu Werbezwecken.
5. Ausschluss von der Teilnahme
Radio Gong 96.3 ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese
Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der
Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen zum
Beispiel Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch
Störung des Ablaufs, durch Beleidigung, Belästigung oder Bedrohung
von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer. Liegen die Voraussetzungen
für einen Teilnahmeausschluss vor, ist Radio Gong 96.3 auch berechtigt,
bereits gewährte Gewinne zurückfordern.
6. Rechtsweg
Radio Gong 96.3 gewährt den Gewinn nur, wenn der/die Gewinner/-in
alle
Voraussetzungen
dieser
Teilnahmebedingungen
erfüllt.
Der
Rechtsweg ist für die Durchführung der Aktion, die Gewinnentscheidung
und auch die Gewährung des Gewinns ausgeschlossen.
7. Haftungsausschluss
Radio Gong 96.3 ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität
zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen.
Radio Gong 96.3 haftet jedoch nicht für Fehlaussagen oder technisch
bedingte Fehler im Programm.