Krisenbewältigung und Neustart Krisenbewältigung und Neustart Überblick Allgemeine Informationen Mit unserer Unterstützung den unternehmerischen Neustart wagen Die Gründe dafür, dass ein Unternehmen kurz davorsteht, zu scheitern, oder schon gescheitert ist, können zahlreich sein: Zu wenig Kapital, unvorhergesehene Marktentwicklungen oder nicht wettbewerbsfähige Produkte sind nur ein paar Beispiele dafür. Wir unterstützen durch das Programm „Krisenbewältigung und Neustart (KUNST)“ sanierungsfähige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanziell bei der Erstellung eines Insolvenzplans und bei der Finanzierung eines Neustarts nach Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens. Dadurch können Sie Ihr Unternehmen schneller wieder auf gesunde Beine stellen. Bewältigen Sie Ihre Unternehmenskrise mit unserer Unterstützung und informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot. Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, bei denen die Insolvenz ansteht, die jedoch sanierungsfähig sind und damit gute Aussichten auf eine Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren und darüber hinaus im Rahmen eines Insolvenzplanes haben. Dabei stehen folgende Instrumente zur Verfügung: 1. anteilige Übernahme der Kosten zur Erstellung eines Insolvenzplanes, 2. nach Vorlage eines bestätigten Insolvenzplanes die anteilige Finanzierung von Neubzw. Ersatzinvestitionen sowie Auftragsfinanzierungen, die der Existenzfestigung und Stabilisierung der Wettbewerbsfähigkeit dienen. Die Kostenübernahme zu 1. wird in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung in Höhe von maximal 50 Prozent der Planerstellungkosten maximal EUR 10.000 gewährt. Die Darlehen zu 2. werden folgendermaßen gestaltet: Wer wird gefördert Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels und des Dienstleistungssektors und Angehörige der freien Berufe Was wird gefördert Die anteilige Übernahme der Kosten zur Erstellung eines Insolvenzplanes sowie nach Bestätigung des Insolvenzplans die anteilige Finanzierung von Neu- bzw. Ersatzinvestitionen, sowie Auftragsfinanzierungen. Voraussetzungen Die Sanierungsfähigkeit im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens hat der Antragsteller in geeigneter Weise zu belegen. Weiterführende Informationen geben die nachstehenden Ansprechpartner. Letzte Änderung: 02.01.2017 | SAB Sachsen | Seite 1 von 4 Krisenbewältigung und Neustart Antragsberechtigt sind: KMU der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels und des Dienstleistungssektors, die ihre Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben und Angehörige der freien Berufe Nicht antragsberechtigt sind bzw. nicht förderfähig sind: Existenzgründer und Unternehmen in der Gründungsphase Unternehmen in sensiblen Sektoren Konditionen Konditionen Details Darlehenshöhe in der Regel mindestens EUR 25.000 bis maximal EUR 1 Million, jedoch maximal 80 Prozent des Gesamtbedarfes Zinssatz maximal 48 Monate mit monatlicher Tilgung (ggf. bis ein tilgungsfreies Jahr) und marktüblicher Festzinssatz für die gesamte Laufzeit Sicherheiten persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung), ansonsten freies Anlagevermögen, sonstige Drittsicherheiten Auszahlung 100 Prozent Rechtsanspruch nein Hinweis: Soweit die Komplementärfinanzierung des Insolvenzplanes aus Vermögenswerten des insolventen Unternehmens finanziert werden soll, ist der Antrag auf Zuwendung zu den Planerstellungskosten im vorl. und eröffneten Insolvenzverfahren durch den Insolvenzverwalter zu stellen Ablauf / Verfahren Zuständige Stelle Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen. Verfahrensablauf Der Antrag ist bei der SAB einzureichen. Ein Gespräch vorab im Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) wird empfohlen. Letzte Änderung: 02.01.2017 | SAB Sachsen | Seite 2 von 4 Krisenbewältigung und Neustart Frist/Dauer Sie müssen den Antrag vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch bei der SAB. Rechtsgrundlagen / Infoblätter Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Gewährung von Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen nach erfolgter Überwindung einer Krisensituation vom 01.11.2006 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Gewährung von Zuwendungen zur Rettung und Umstrukturierung von KMU im Freistaat Sachsen Flyer Kosten Die vereinbarten Darlehenszinsen werden in der Regel monatlich belastet. Das Darlehen ist bis zu vier Wochen nach Darlehenszusage abrufbar. Formulare / Downloads Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten. Tipp: Wenn Sie das Programm auf den Merkzettel legen, können Sie beim nächsten Besuch schneller zu Ihren Antragsformularen zurückkehren. Antragsstellung Kunst RuB Antrag - 60470 Selbstauskunft - 60020x SEPA-Lastschriftmandat (Rahmenmandat) - 64021 SEPA-Lastschriftmandat (Einzelmandat) - 64022 Hinweis: Grundsätzlich empfehlen wir die Nutzung des Rahmenmandates (VD 64021 ). Dies bedeutet: Für alle Darlehen bei der SAB nutzen Sie das gleiche Einzugskonto. Sollen unterschiedliche Einzugskonten für die verschiedenen Darlehensverträge gelten, so ist für jeden Darlehensvertrag ein vertragsbezogenes Einzelmandat (VD 64022 ) zu erteilen. KMU-Informationsblatt - 60300 KMU-Bewertung - 60314 KMU-Bewertung Anlage 1 - 60314-1 Datenschutz Zuschuss Darlehen - 60450 Geldwäsche Ermittlung Wirtschaftlich Berechtigter nat.Person Anlage 1 - 65222-1 Geldwäschegesetz Umsetzung Informationsblatt Anlage 2 - 65222-2 Letzte Änderung: 02.01.2017 | SAB Sachsen | Seite 3 von 4 Krisenbewältigung und Neustart Anzeige von Verfügungsberechtigten (Unterschriftenprobe) - 61547 zusätzlich zum Antrag auf Förderung eines Zuschusses zur Erstellung eines Insolvenzplanes bzw. Sanierungskonzeptes De-minimis-Regel Informationsblatt - 60380 De-minimis Antrag Erklärung - 60381 Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) ausschließlich Zuschuss 61547-1 Abruf und Verwendungsnachweis Abruf von Förderdarlehen, Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfe sowie Darlehen aus dem Fonds "Krisenbewältigung und Neustart" - 60488 Kunst RuB Verwendungsnachweis - 60354 Kontakt Ronny Schmidt 0351 4910 - 3916 0351 4910 - 23916 E-Mail Hagedorn-Porstein, Beatrice 0351 4910 - 3914 0351 4910 - 23914 E-Mail Letzte Änderung: 02.01.2017 | SAB Sachsen | Seite 4 von 4
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