Krisenbewältigung und Neustart

Krisenbewältigung und Neustart
Krisenbewältigung und Neustart
Überblick
Allgemeine Informationen
Mit unserer Unterstützung den unternehmerischen Neustart wagen
Die Gründe dafür, dass ein Unternehmen kurz davorsteht, zu scheitern, oder schon gescheitert
ist, können zahlreich sein: Zu wenig Kapital, unvorhergesehene Marktentwicklungen oder nicht
wettbewerbsfähige Produkte sind nur ein paar Beispiele dafür.
Wir unterstützen durch das Programm „Krisenbewältigung und Neustart (KUNST)“ sanierungsfähige
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanziell bei der Erstellung eines Insolvenzplans und bei der
Finanzierung eines Neustarts nach Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens. Dadurch können Sie
Ihr Unternehmen schneller wieder auf gesunde Beine stellen.
Bewältigen Sie Ihre Unternehmenskrise mit unserer Unterstützung und informieren Sie sich hier zu
unserem Förderangebot.
Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, bei denen die Insolvenz
ansteht, die jedoch sanierungsfähig sind und damit gute Aussichten auf eine Betriebsfortführung
im Insolvenzverfahren und darüber hinaus im Rahmen eines Insolvenzplanes haben. Dabei stehen
folgende Instrumente zur Verfügung:
1. anteilige Übernahme der Kosten zur Erstellung eines Insolvenzplanes,
2. nach Vorlage eines bestätigten Insolvenzplanes die anteilige Finanzierung von Neubzw. Ersatzinvestitionen sowie Auftragsfinanzierungen, die der Existenzfestigung und
Stabilisierung der Wettbewerbsfähigkeit dienen.
Die Kostenübernahme zu 1. wird in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung in Höhe von maximal
50 Prozent der Planerstellungkosten maximal EUR 10.000 gewährt.
Die Darlehen zu 2. werden folgendermaßen gestaltet:
Wer wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels und des
Dienstleistungssektors und Angehörige der freien Berufe
Was wird gefördert
Die anteilige Übernahme der Kosten zur Erstellung eines Insolvenzplanes sowie nach Bestätigung
des Insolvenzplans die anteilige Finanzierung von Neu- bzw. Ersatzinvestitionen, sowie
Auftragsfinanzierungen.
Voraussetzungen
Die Sanierungsfähigkeit im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens hat der Antragsteller
in geeigneter Weise zu belegen. Weiterführende Informationen geben die nachstehenden
Ansprechpartner.
Letzte Änderung: 02.01.2017 | SAB Sachsen | Seite 1 von 4
Krisenbewältigung und Neustart
Antragsberechtigt sind:
KMU der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels und des
Dienstleistungssektors, die ihre Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben und
Angehörige der freien Berufe
Nicht antragsberechtigt sind bzw. nicht förderfähig sind:
Existenzgründer und Unternehmen in der Gründungsphase
Unternehmen in sensiblen Sektoren
Konditionen
Konditionen
Details
Darlehenshöhe
in der Regel mindestens EUR 25.000 bis maximal EUR 1
Million, jedoch maximal 80 Prozent des Gesamtbedarfes
Zinssatz
maximal 48 Monate mit monatlicher Tilgung (ggf. bis ein
tilgungsfreies Jahr) und marktüblicher Festzinssatz für die
gesamte Laufzeit
Sicherheiten
persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter
(Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit
Zwangsvollstreckungsunterwerfung), ansonsten freies
Anlagevermögen, sonstige Drittsicherheiten
Auszahlung
100 Prozent
Rechtsanspruch
nein
Hinweis:
Soweit die Komplementärfinanzierung des Insolvenzplanes aus Vermögenswerten
des insolventen Unternehmens finanziert werden soll, ist der Antrag auf Zuwendung
zu den Planerstellungskosten im vorl. und eröffneten Insolvenzverfahren durch den
Insolvenzverwalter zu stellen
Ablauf / Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist
unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist bei der SAB einzureichen. Ein Gespräch vorab im Beratungszentrum Konsolidierung
(BZK) wird empfohlen.
Letzte Änderung: 02.01.2017 | SAB Sachsen | Seite 2 von 4
Krisenbewältigung und Neustart
Frist/Dauer
Sie müssen den Antrag vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt
ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch bei der SAB.
Rechtsgrundlagen / Infoblätter
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die
Gewährung von Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen nach erfolgter
Überwindung einer Krisensituation vom 01.11.2006
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die
Gewährung von Zuwendungen zur Rettung und Umstrukturierung von KMU im Freistaat
Sachsen
Flyer
Kosten
Die vereinbarten Darlehenszinsen werden in der Regel monatlich belastet. Das Darlehen ist bis zu
vier Wochen nach Darlehenszusage abrufbar.
Formulare / Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ
können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag
jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Tipp: Wenn Sie das Programm auf den Merkzettel legen, können Sie beim nächsten Besuch
schneller zu Ihren Antragsformularen zurückkehren.
Antragsstellung
Kunst RuB Antrag - 60470
Selbstauskunft - 60020x
SEPA-Lastschriftmandat (Rahmenmandat) - 64021
SEPA-Lastschriftmandat (Einzelmandat) - 64022
Hinweis:
Grundsätzlich empfehlen wir die Nutzung des Rahmenmandates (VD 64021 ). Dies
bedeutet: Für alle Darlehen bei der SAB nutzen Sie das gleiche Einzugskonto.
Sollen unterschiedliche Einzugskonten für die verschiedenen Darlehensverträge gelten,
so ist für jeden Darlehensvertrag ein vertragsbezogenes Einzelmandat (VD 64022 ) zu
erteilen.
KMU-Informationsblatt - 60300
KMU-Bewertung - 60314
KMU-Bewertung Anlage 1 - 60314-1
Datenschutz Zuschuss Darlehen - 60450
Geldwäsche Ermittlung Wirtschaftlich Berechtigter nat.Person Anlage 1 - 65222-1
Geldwäschegesetz Umsetzung Informationsblatt Anlage 2 - 65222-2
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Krisenbewältigung und Neustart
Anzeige von Verfügungsberechtigten (Unterschriftenprobe) - 61547
zusätzlich zum Antrag auf Förderung eines Zuschusses zur Erstellung eines Insolvenzplanes bzw.
Sanierungskonzeptes
De-minimis-Regel Informationsblatt - 60380
De-minimis Antrag Erklärung - 60381
Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) ausschließlich Zuschuss 61547-1
Abruf und Verwendungsnachweis
Abruf von Förderdarlehen, Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfe sowie Darlehen aus
dem Fonds "Krisenbewältigung und Neustart" - 60488
Kunst RuB Verwendungsnachweis - 60354
Kontakt
Ronny Schmidt
0351 4910 - 3916
0351 4910 - 23916
E-Mail
Hagedorn-Porstein, Beatrice
0351 4910 - 3914
0351 4910 - 23914
E-Mail
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