Landwirtschaftliche Gebäudeversicherung

Landwirtschaftliche
Gebäudeversicherung
Keine Angst
um Haus und Hof.
www.oeffentlicheoldenburg.de
Landwirtschaftliche
Gebäudeversicherung
Ob Viehzucht oder Ackerbau – Ihr landwirtschaftlicher Betrieb ist der Mittelpunkt
Ihres Berufslebens. Ohne ausreichende
Absicherung ist im Schadenfall deshalb
schnell Ihre gesamte Existenz bedroht.
Gegen dieses Risiko können Sie sich absichern: mit einer Gebäude- und Inventarversicherung der Öffentlichen Versicherungen Oldenburg, die speziell auf die
Bedürfnisse der Landwirtschaft im
Oldenburger Land zugeschnitten ist.
Gebäude
Wir versichern mit der Gebäudeversicherung nicht nur Ihr Wohnhaus, sondern
auch die anderen Betriebsgebäude.
Für Ihren Betrieb sind diese Gebäude
so wichtig, dass wir deren Wert nicht
pauschal, sondern exakt ermitteln.
Damit ist eine eventuelle Unterversicherung ausgeschlossen und der richtige
Schutz im Schadenfall garantiert.
Je nach Nutzung und Zustand des jeweiligen Gebäudes haben Sie die Wahl
zwischen folgenden Versicherungsformen:
2Z14-2
06.2012/5.000/DT
Zwei besondere Formen der gleitenden
Neuwertversicherung stellen die GN
60 und die GN 40 dar. Diese Versicherungsform sollte bei Wirtschaftsgebäuden gewählt werden, die nach heutiger
Betrachtungsweise überdimensioniert
sind, also nur noch in Teilbereichen
nachhaltig genutzt werden (z. B. große
Wirtschaftsgebäude mit einem nicht mehr
benötigten übergroßen Bodenraum). Im
Schadenfall stehen 40 % oder 60 % des
Gebäudeneuwertes zur Verfügung, sodass
auch Teilschäden in vollem Umfang abgedeckt sind. Ihr Vorteil: eine Beitragseinsparung von 30 % bzw. 20 %.
Beispiel einer gleitenden Neuwertversicherung mit Höchstentschädigungsgrenze von 60 %: Neuwert eines Gebäudes
– Versicherungssumme 150.000 Euro.
www.oeffentlicheoldenburg.de
Für jeden Schaden steht eine Entschädigungssumme bis zu 90.000 Euro (60 %
von 150.000 Euro) zur Verfügung. Auch
im Totalschadenfall ist dieser Betrag ausreichend, um moderne, funktionsgleiche
Gebäude zu errichten. Denken Sie z. B.
an den Ersatz einer großen Hofscheune
durch eine moderne Maschinenhalle.
Zum Zeitwert sollten Wirtschaftsgebäude
und Wirtschaftsteile versichert werden,
sofern es sich um ältere Gebäude handelt,
für die kein Wiederaufbaubedarf besteht.
Die Höhe der Entschädigung bemisst sich
nach dem Zeitwert des Gebäudes. Grundsätzlich werden Gebäude mit einem Zeitwert von weniger als 40 % des Neuwertes
nur noch zum Zeitwert entschädigt. Für
zum Zeitwert versicherte Gebäude besteht
keine Wiederaufbauverpflichtung
Sturm
Auch eine Sturmversicherung bewahrt
Sie vor erheblichen Kosten, die oft mit
der Beseitigung der Schäden verbunden
sind. Versichert sind Gebäudeschäden,
die durch Sturm und Hagel, umstürzende
Bäume oder andere umher fliegende
Gegenstände verursacht werden, sowie
daraus entstehende Folgeschäden.
Leitungswasser
Die Leitungswasserversicherung der
Öffentlichen Versicherungen Oldenburg
bietet Ihnen vielfältigen Schutz gegen
Schäden, die durch Bruch und Frost an
Zu- und Ableitungen innerhalb des
versicherten Gebäudes entstehen.
Feuer
Die Feuerversicherung zählt zu den
wichtigsten Versicherungen für Ihren Hof.
Neben Blitzschlag gelten defekte Elektroleitungen und Brandstiftung als hauptsächliche Brandursachen.
Sicherheit
Spezial
Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit
Beispiel: Sie vergessen nach einem gemütlichem Abend,
vor dem Schlafen gehen die Kerze zu löschen
bis 50.000 Euro
bis 50.000 Euro
Aufräumungskosten für Wirtschaftgebäude
Beispiel: Übernahme der Entsorgungskosten von Wellasbest
(Eternit) nach einem versicherten Schaden
3%
100 %
Mehrkosten durch behördliche Auflagen
Beispiel: Ein Schweinestall in Ortslage benötigt beim
Wiederaufbau, nach einem versicherten Schaden,
aufwendigere Lüftungstechnik
10 %
100 %
Vandalismus/böswillige Beschädigung
Beispiel: Betriebsfremde Personen beschädigen
oder zerstören mutwillig Ihr Gebäude
–
bis 10.000 Euro,
SB 1.000 Euro
Bei den Öffentlichen Versicherungen
Oldenburg liegt Ihr Hof ganz sicher in
guten Händen.
* Grundlage sind die Allgemeinen Bedingungen für
die Landwirtschaft (ABL 2012).