Stadt Borgholzhausen

Stadt Borgholzhausen
Öffentliche Bekanntmachung
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Uphof" der Stadt Borgholzhausen
a) Aufstellungsbeschluss des Rates der Stadt Borgholzhausen vom 15.12.2016
b) Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Zu a):
Bekanntmachung
des
Aufstellungsbeschlusses
Bebauungsplanes Nr. 18 "Uphof"
zur
2.
Änderung
des
Der Rat der Stadt Borgholzhausen in seiner Sitzung am 15.12.2016 gem. § 2 Baugesetzbuch
nachfolgenden Beschluss gefasst:
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 18 „Uphof“ der Stadt Borgholzhausen wird gemäß

Baugesetzbuch (BauGB)
§§ 1, 2, 3, 4, 8 bis 12, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)

Baunutzungsverordnung (BauNVO)
(Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548)

Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90)
(Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts)
vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991, S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.2011
(BGBl. I S. 1509)

Landesbauordnung (BauO NW)
(Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen)
§ 86, in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW S. 256), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294), in Kraft getreten am 28. Mai 2014

GO NRW
(Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen)
§§ 7, 41 Abs. 1 Buchst. g), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/
SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 03. Februar 2015 (GV. NRW. S.
208), in Kraft getreten am 04. Febr. 2015
in einem 2. Änderungsverfahren gem. § 2 BauGB in dem im nachstehenden Planausschnitt
dargestellten Bereich geändert.
1
Auszug aus der DGK
Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Uphof“ soll im Änderungsbereich die
Dachfarbe von


bisher rot oder rotbraun auf
nunmehr rot bis rotbraun oder anthrazit bis schwarz (Abgrenzung zu grau: gleich oder
dunkler als RAL 7016 anthrazitgrau)
neu festgesetzt werden.
Glänzend glasierte oder glänzend lasierte Dachsteine/-ziegel sollen ausdrücklich unzulässig
sein.
Zu b):
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB)
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung der Änderung des Bebauungsplanes wird im
Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich unterrichtet.
Der Vorentwurf liegt deshalb in der Zeit vom
07.02.2017 bis einschl. 07.03.2017
während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Borgholzhausen, Außenstelle Masch 2, Zimmer
34 oder 36, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Darüber hinaus werden die Ziele und Zwecke der Planungen und deren voraussichtliche
Auswirkungen im Rahmen eines öffentlichen Sprechtages am
Dienstag, dem 28.02.2017, ab 18.00 Uhr
2
im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Borgholzhausen, Schulstraße
5, Zimmer
erläutert. Gleichzeitig wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
1,
Zusätzlich hat jeder Bürger die Möglichkeit, sich schriftlich oder zur Niederschrift während der
Dienststunden im Rathaus der Stadt Borgholzhausen, Nebenstelle Masch 2, Zimmer 34 oder 36,
bis einschl. zum
07. März 2017
zu der Planungskonzeption zu äußern.
Der vorgeschlagene Planbereich der aufzustellenden oben angegebenen
Änderung ist aus dem vorstehenden Übersichtsplan ersichtlich.
Bebauungsplan-
Borgholzhausen, den 28.01.2017
Dirk Speckmann
Bürgermeister
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