Studentische Hilfskraft

Am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Marketing und Innovation
(Professor Dr. Jan H. Schumann) suchen wir ab 1. April 2017 eine
Studentische Hilfskraft
zur Verstärkung unseres Teams. Die Beschäftigung bezieht sich auf circa 20 Stunden/Monat und
wird mit 8,84 €/Stunde vergütet.
Wir suchen eine Hilfskraft, die
• organisatorische Aufgaben selbstständig und kreativ bearbeitet,
• über sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift verfügt,
• sehr gute Studienleistungen nachweisen kann,
• die gängige MS Office-Software sicher beherrscht,
• Kenntnisse in Citavi und in der Literaturrecherche vorweisen kann,
• gute Kenntnisse in der Auswertung von Daten, insbesondere mittels SPSS vorweisen
kann,
• Interesse an Marketinginhalten hat und bereits Marketingvorlesungen besucht hat / besucht.
Wir bieten:
• spannende Mitarbeit in Forschungs-/ und Lehrprojekten
• Blick hinter die Kulissen des Lehrstuhls
• ein nettes und offenes Lehrstuhlteam
• Abwechslung vom Studium
• geblockte Arbeitszeiten während der vorlesungsfreien Zeit
Zu den Aufgabenbereichen gehören:
• Mitarbeit bei einem aktuellen Forschungsprojekt zur Untersuchung von Kundenintegration und Individualisierung von Dienstleistungsinnovationen
• Unterstützung bei der Vorbereitung von Lehrveranstaltungen
• Literaturrecherchen in internationalen Journals
• sonstige Tätigkeiten im Rahmen der Lehrstuhlarbeit
Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte
Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Wenn Sie an einer Tätigkeit an unserem Lehrstuhl Interesse haben, dann senden Sie bitte
bis spätestens 7. März 2017
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (inklusive Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse)
in Form einer PDF-Datei mit dem Betreff „Bewerbung als studentische Hilfskraft Ausschreibung 2“ per E-Mail an: [email protected]. Ihre elektronischen Bewerbungsunterlagen löschen wir spätestens fünf Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.