Infoheft 67 Januar 2017 - Paul-Maar-Schule-Köln

Infoheft der Paul-Maar-Schule Januar 2017
Stadt Köln
Paul-Maar-Schule
Marienplatz 2
50676Köln
Pfälzer Straße 30-34
50677 Köln
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Info-Heft 67 / Januar 2017
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Freunde unserer Schule,
das neue Jahr hat begonnen.
Im Jahr 2017 ist es 60 Jahre her, dass die damalige „Sprachheilschule“ ihr
eigenes Gebäude am Marienplatz bekam.
Das wollen wir im Mai gemeinsam feiern! Wir freuen uns schon darauf und
werden Sie rechtzeitig über unsere Pläne informieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefanie Mollidor für das Kollegium der Paul-Maar-Schule
Zeugnisse am 3.2., Unterrichtsschluss um 11.00 Uhr
Vom 30.Januar bis 3.Februar finden die Elternberatungen für die Klassen 1-3
statt. Die Klassenleitungen verabreden hierfür Termine mit Ihnen.
Am Freitag, dem 3.2. ist offizielle Zeugnisausgabe.
Alle Schulen in NRW haben um 11 Uhr Unterrichtsschluss.
OGS findet im Anschluss wie gewohnt statt.
Weitere Informationen zu den Gesprächen über die weitere Förderung Ihres Kides
finden Sie auf der nächsten Seite.
Der Förderverein und braucht Ihre Hilfe
Wer kennt eine Grafikerin oder einen Grafiker, der uns bei der Neu-Gestaltung
des flyers unterstützen kann?
Infoheft der Paul-Maar-Schule Januar 2017
Neue Autorität an der Paul-Maar-Schule
Selbstkontrolle
Deeskalation
Gemeinsame
Haltungen,
Präsenz
Neue Autorität
Demonstration
und Widerstand
Transparenz und
Öffentlichkeit
Unterstützer
und Netzwerke
Beziehungsgeste
Wiedergutmachung
In der Neuen Autorität gilt Wiedergutmachung als Alternative zu Strafen.
Wir geben dem Kind diese oder ähnliche Botschaften:
„Du bist uns wichtig und wir stehen zu dir. Wir dulden aber nicht, was du getan
hast und wünschen eine Wiedergutmachung“.
„Wir sind überzeugt, wir können eine gute gemeinsame Lösung finden.“
„ Wir wollen einen (schriftlichen) Bericht, was du getan hast und dass du es
bereust“.
„Wir wollen, dass du das nicht allein unterschreibst, sondern auch deine Eltern,
damit sie daran teilnehmen und es dir so leichter fällt.“
„Wir wollen, nicht du dich gedemütigt fühlt. Dein Ehrgefühl ist uns wichtig.“
„Du musst dich nicht sofort entscheiden. Wir fragen dich morgen wieder“.
„Wir wollen auch eine Wiedergutmachung für die Klasse bzw. die
Schulgemeinschaft. - du hast mit deinem Verhalten ja auch die Sicherheit in der
Schule und den Schulfrieden gefährdet“.
„Suche gemeinsam mit deinen Eltern nach einer Wiedergutmachung, bei der
auch du ein gutes Gefühl bekommst.“
In den nächsten Wochen werden wir die Kinder unserer Schule zu den Themen
der Neuen Autorität befragen: Erkennen sie die „Präsenz“ der Erwachsenen in der
Schule? Fühlen sie sich geschützt? Wissen sie, an wen sie sich wenden können?.
Infoheft der Paul-Maar-Schule Januar 2017
Rückschulung und Förderort-Wechsel
Bei Ihrem Kind wurde sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt.
Ein Gutachten wurde erstellt, und Sie erhielten vom Schulamt den Bescheid,
dass Sie Ihr Kind an der Förderschule Sprache anmelden können.
Wie aber geht der Weg zurück an die Grundschule, an einen anderen Förderort
oder an eine weiterführende Schule?
Alle Kinder an unserer Schule haben einen „Förderplan“. Diesen schreiben die
Lehrkräfte, wenn sie festgestellt haben, wo die Stärken und Schwächen Ihres
Kindes sind. Das passiert schon beim ersten Gutachten, dann in der Diagnostik
in den ersten Schulwochen und weiter in der gesamten Schulzeit.
Im Förderplan stehen Maßnahmen, wie wir Ihrem Kind helfen wollen, sich weiter
zu entwickeln. Immer wieder wird überprüft, was Ihr Kind neu gelernt hat, und
dann werden neue kleine Ziele und Fördermaßnahmen festgelegt.
 Diesen Förderplan bespricht die Klassenlehrerin oder der Klassen
lehrer Ihres Kindes gerne mit Ihnen!
Mit den regelmäßigen Überprüfungen können wir auch im 1.Jahr absehen, ob Ihr
Kind nach 2 Jahren in die Klasse 3 versetzt werden kann oder ob es eher 3 Jahre
in der Schuleingangsphase brauchen wird. Auch das besprechen wir.
Im Laufe der Zeit stellen wir vielleicht gemeinsam (die Lehrkräfte, Sie als Eltern
und auch Ihr Kind selbst) fest, dass Ihr Kind besser und klarer sprechen kann,
sicher liest und schreibt und insgesamt selbstsicherer geworden ist.
Das ist vielleicht der Zeitpunkt, an dem wir über eine Rückschulung an die Regelschule nachdenken.
Wir haben für alle Schulstufen festgelegt, was Kinder können sollten, damit sie
erfolgreich in die Regelschule zurückgeschult werden können.
 Auch diese Kriterien zur Rückschulung oder zum Förderortwechsel
bespricht der Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer Ihres Kindes mit Ihnen.
Sie als Eltern stellen den Antrag auf Rückschulung bei uns an der Schule.
Wir unterstützen Sie dabei selbstverständlich.
Infoheft der Paul-Maar-Schule Januar 2017
Die Klassenlehrerin schreibt einen Bericht. Darin steht, was Ihr Kind seit der Einschulung hinzu gelernt hat, was es jetzt kann und welche Unterstützung es noch
braucht.
Den Antrag und diesen Bericht senden wir ans Schulamt mit der Bitte,
den Unterstützungsbedarf aufzuheben.
Das Schulamt hebt dann den Unterstützungsbedarf sofort oder probeweise auf
und nennt Ihnen eine Grundschule, an der Sie Ihr Kind anmelden können.
Dies ist meist dieselbe Grundschule, an der Sie Ihr Kind bei der Einschulung anmeldeten.
Bei manchen Kindern wünschen sich die Eltern auch, dass ihr Kind an die Regelschule wechselt, dort aber noch weiter sonderpädagogische Unterstützung erhält. Das ist ein Wechsel in das Gemeinsame Lernen.
Auch hier stellen Sie als Eltern den Antrag bei uns. Wir schreiben einen Bericht
und schicken beides ans Schulamt.
Das Schulamt weist Ihrem Kind dann einen Platz im Gemeinsamen Lernen zu.
Jedoch haben Sie keinen Anspruch auf eine bestimmte Schule.
Das Schulamt bemüht sich, einen Platz für Ihr Kind möglichst nahe am Wohnort
zu finden.
Alle Anträge müssen bis 15.2. gestellt werden, damit die Kinder nach den Sommerferien in die neue Schule gehen können.
Einschulungshilfe für Schulneulinge im Sommer 2016 /
Information für Eltern der Eisbären, Braunbären, Füchse
Kinder mit Köln-Pass, die zum Schuljahr 2016/17 eingeschult wurden, können
einen einmaligen Zuschuss für die Anschaffung von Schulmaterialien bekommen.
Das haben wir Ihnen schon beim Informationsabend gesagt und Sie aufgefordert,
Belege aufzubewahren.
Frist für die Antragstellung ist der 3.3.2017.
Zuständig ist das Amt für Soziales und Senioren.
Ein Zuschuss wird bis zu 100€ gewährt.
Den Antrag können Sie bei uns im Sekretariat erhalten.