Detaillierte Stellenbeschreibung nebst - NRW

Stand: Januar 2017
Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil
für den Bereich des Sicherheits- und Ordnungsdienstes
sowie die Funktion einer Abteilungsleiterin/eines Abteilungsleiters
bei der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel
1. Stellenbeschreibung
1.1 Art der Stelle
In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Wuppertal-Vohwinkel ist eine nach Besoldungsgruppe
A 12 LBesG NRW bewertete Planstelle für die Leiterin oder den Leiter des Sicherheitsund Ordnungsdienst zugleich Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter für einen Haftbereich
zu besetzen.
1.2 Beschreibung der Behörde
Die Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel verfügt über 521 Haftplätze, davon 18
Haftplätze in einer verstärkt gesicherten Abteilung. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalten richtet sich nach dem Vollstreckungsplan des Landes. In der JVA Wuppertal-Vohwinkel sind männliche erwachsene Personen untergebracht. Es werden Untersuchungs-, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft sowie
Freiheitsstrafen bis zu 48 Monaten vollzogen. In der zweiten Jahreshälfte 2017 beginnen umfangreiche und mehrjährige Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen,
die von der Leiterin/ dem Leiter des Sicherheits- und Ordnungsdienstes mit Blick auf
die Organisation und Überwachung der erforderlichen Maßnahmen zur Anstaltssicherung zu begleiten sind.
1.3 Stellenbeschreibung
Das Aufgabengebiet im Sicherheits- und Ordnungsdienst umfasst unter anderem die
Gewährleistung der sicheren Unterbringung der Gefangenen sowie die Mitwirkung bei
vollzuglichen Maßnahmen.
Das Aufgabenfeld ergibt sich aus den Richtlinien für die Einrichtung von Vollzugsabteilungen - RV d. JM vom 18. Februar 2000 (4402 – IV A. 88) -.
2. Anforderungsprofil
2.1 Fachliche Anforderungen
Die Bewerberin/der Bewerber ist Angehörige/r des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 2 mit der Befähigung für das 1. Einstiegsamt.
2.2 Fachkenntnisse
 Sie/Er verfügt über gründliche fachspezifische Rechtskenntnisse sowie der
dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften und Erlasse
 Kenntnisse über sozialpolitische Zusammenhänge und deren Auswirkungen
auf den Justizvollzug
 Kenntnisse in moderner Informationstechnik
2.3 Soziale und persönliche Kompetenzen
Die Bewerberin/der Bewerber
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hat die Bereitschaft und Fähigkeit zu interdisziplinärer Zusammenarbeit
verfügt über ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit
und Durchsetzungsvermögen
steht Veränderungsprozessen aufgeschlossen gegenüber und ist bereit, sich
entsprechend den vollzuglichen Erfordernissen fortzubilden.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch
unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwer behinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwer
behinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2
Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls erwünscht.