VerwendungvonGesetzesausgabenbeider STEOPMPEinführungindieRechtswissenschaften Stand:Jänner2017 1. Bei der STEOP-MP Einführung in die Rechtswissenschaften dürfen lediglich unkommentierte Gesetzesausgaben(zBKodex,Paragraph,RIS-Ausdrucke)verwendetwerden. 2. UnterstreichungenoderMarkierungenmitTextmarkersindzulässig. 3. Klebezettel oder „Post-Its“ sind zulässig, sofern sie nur Verweisungen auf ein Gesetz (zB „B-VG“, „KSchG“)oderGesetzesbestimmungen(zB„§§922ff“)enthalten. 4. §§-Verweisungen sind zulässig. Diese dürfen keine weitergehenden Anmerkungen, Stichworte (zB„dispositiv“, „analog“), Abkürzungen (zB „disp“, „pa“), Zeichen (zB mathematische Symbole) odersonstigeBeschriftungenenthalten. 5. AllesonstigenAnmerkungenoderKommentaresindnichtzulässig.Solltejemandeinunerlaubtes Hilfsmittelverwenden,wirdderAntrittzwargezählt,dieLeistungjedochnichtbeurteilt(oderdie Beurteilungnachträglichfürnichtigerklärt)undimSammelzeugniseinVermerkeingetragen,dass dieLeistungwegenErschleichungnichtgewertetwurde(§12Abs6Satzung–Studienrecht).
© Copyright 2024 ExpyDoc