Landeshauptstadt München Direktorium Landeshauptstadt München, Direktorium - HA II, Vergabestelle 1, Abteilung 2 Birkerstr. 18, 80636 München Ihr Schreiben vom HA II - Vergabestelle 1 Abteilung 2 Birkerstr. 18 80636 München Telefon: (089) 233 - 30431 Telefax: (089) 233 - 30409 E-Mail: [email protected] Zimmer: 204 Sachbearbeitung: Hr. Scharl Ihr Zeichen Datum 02.02.2017 Az. VGST1-2/SD/371, 374-380/17 Offene Verfahren Rahmenvertrag Betrieb Flüchtlingsunterkunft Änderung der Vergabeunterlagen Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie folgende Information zu obigem Verfahren. Änderung: Es ergeben sich folgende Änderungen der Vergabeunterlagen, die bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen sind: 1) Leistungsbeschreibung Ziffer 10 „Für den Auftrag vorgesehene Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen“ wird gestrichen. Eine namentliche Nennung der für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, wenn dargelegt wird, aus welchen Gründen dem Bieter das erforderliche Personal bei Vertragsbeginn tatsächlich zur Verfügung stehen wird. Der Bieter muss in diesem Fall zusichern, dass das Personal, das im Angebot genannte Qualitätsniveau erfüllt. Seite 2 2) Leistungsbeschreibung Ziffer 13, die bislang wie folgt lautete, „.... Eine solche Änderung erfolgt insbesondere dann, wenn die Belegung der Unterkunft die Aufnahmekapazität um mehr als 75 vom 100 unterschreitet. Die Verringerung erfolgt prozentual. Der Personalbedarf kann von der Auftraggeberin schriftlich mit einer Vorlauffrist von zwei Wochen um bis zu 30% erhöht werden. Der Personalbedarf kann von der Auftraggeberin schriftlich mit einer Vorlauffrist von zwei Wochen um bis zu 50% verringert werden. ...“ wird für ungültig erklärt: Leistungsbeschreibung Ziffer 13, lautet nun (neu): „.... Eine solche Änderung erfolgt dann, wenn die Belegung der Unterkunft die Aufnahmekapazität um mehr als 75 vom 100 unterschreitet. Die Verringerung erfolgt prozentual. Der Personalbedarf kann von der Auftraggeberin schriftlich mit einer Vorlauffrist von vier Wochen um bis zu 30% erhöht werden. Der Personalbedarf kann von der Auftraggeberin schriftlich mit einer Vorlauffrist von vier Wochen um bis zu 50% verringert werden. ...“ Konkretisierung hierzu: Prozentuale Verringerung bedeutet, dass bei einer Unterschreitung der Aufnahmekapazität unter 75 % der in Ziff. 1 der Leistungsbeschreibung genannten Bettplätze (z.B. wenn von 192 Bettplätzen weniger als 144 belegt sind), das Personal in gleichem Verhältnis um bis zu max. 50 % reduziert werden kann. Sollten Sie Ihr Angebot bereits versandt haben, teilen Sie uns innerhalb der Angebotsfrist ebenfalls mit, falls Sie • das alte Angebot für ungültig erklären und kein neues Angebot abgeben wollen • das alte Angebot für ungültig erklären und ein neues Angebot abgeben wollen. In diesem Fall senden Sie uns gleichzeitig Ihr neues Angebot zu. • das alte Angebot unverändert aufrechterhalten wollen. Sofern wir keine gesonderte Mitteilung erhalten, gehen wir von der unveränderten Gültigkeit eines bereits eingereichten Angebotes aus. Liegen mehrere Angebote vor, wird nur das aktuellste Angebot gewertet. Mit freundlichen Grüßen Huber Verwaltungsdirektor Erklärung des Bewerbers/Bieters: Ich habe von den oben genannten Informationen Kenntnis genommen und diese bei der Angebotserstellung, insbesondere der Preiskalkulation, berücksichtigt. ________________ Datum ____________________ Unterschrift ___________________ Firmenstempel
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