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Landeshauptstadt
München
Direktorium
Landeshauptstadt München, Direktorium - HA II, Vergabestelle 1, Abteilung 2
Birkerstr. 18, 80636 München
Ihr Schreiben vom
HA II - Vergabestelle 1
Abteilung 2
Birkerstr. 18
80636 München
Telefon: (089) 233 - 30431
Telefax: (089) 233 - 30409
E-Mail:
[email protected]
Zimmer: 204
Sachbearbeitung:
Hr. Scharl
Ihr Zeichen
Datum
02.02.2017
Az. VGST1-2/SD/371, 374-380/17
Offene Verfahren Rahmenvertrag Betrieb Flüchtlingsunterkunft
Änderung der Vergabeunterlagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie folgende Information zu obigem Verfahren.
Änderung:
Es ergeben sich folgende Änderungen der Vergabeunterlagen, die bei der Angebotserstellung
zu berücksichtigen sind:
1)
Leistungsbeschreibung Ziffer 10 „Für den Auftrag vorgesehene Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen“
wird gestrichen.
Eine namentliche Nennung der für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen ist
nicht erforderlich. Es ist ausreichend, wenn dargelegt wird, aus welchen Gründen dem Bieter
das erforderliche Personal bei Vertragsbeginn tatsächlich zur Verfügung stehen wird. Der Bieter
muss in diesem Fall zusichern, dass das Personal, das im Angebot genannte Qualitätsniveau erfüllt.
Seite 2
2)
Leistungsbeschreibung Ziffer 13, die bislang wie folgt lautete,
„....
Eine solche Änderung erfolgt insbesondere dann, wenn die Belegung der Unterkunft die Aufnahmekapazität um mehr als 75 vom 100 unterschreitet. Die Verringerung erfolgt prozentual.
Der Personalbedarf kann von der Auftraggeberin schriftlich mit einer Vorlauffrist von zwei Wochen um bis zu 30% erhöht werden.
Der Personalbedarf kann von der Auftraggeberin schriftlich mit einer Vorlauffrist von zwei Wochen
um bis zu 50% verringert werden.
...“
wird für ungültig erklärt:
Leistungsbeschreibung Ziffer 13, lautet nun (neu):
„....
Eine solche Änderung erfolgt dann, wenn die Belegung der Unterkunft die Aufnahmekapazität
um mehr als 75 vom 100 unterschreitet. Die Verringerung erfolgt prozentual.
Der Personalbedarf kann von der Auftraggeberin schriftlich mit einer Vorlauffrist von vier Wochen
um bis zu 30% erhöht werden.
Der Personalbedarf kann von der Auftraggeberin schriftlich mit einer Vorlauffrist von vier Wochen
um bis zu 50% verringert werden.
...“
Konkretisierung hierzu:
Prozentuale Verringerung bedeutet, dass bei einer Unterschreitung der Aufnahmekapazität
unter 75 % der in Ziff. 1 der Leistungsbeschreibung genannten Bettplätze (z.B. wenn von 192
Bettplätzen weniger als 144 belegt sind), das Personal in gleichem Verhältnis um bis zu max.
50 % reduziert werden kann.
Sollten Sie Ihr Angebot bereits versandt haben, teilen Sie uns innerhalb der Angebotsfrist
ebenfalls mit, falls Sie
• das alte Angebot für ungültig erklären und kein neues Angebot abgeben wollen
• das alte Angebot für ungültig erklären und ein neues Angebot abgeben wollen. In diesem Fall senden Sie uns gleichzeitig Ihr neues Angebot zu.
• das alte Angebot unverändert aufrechterhalten wollen.
Sofern wir keine gesonderte Mitteilung erhalten, gehen wir von der unveränderten Gültigkeit
eines bereits eingereichten Angebotes aus. Liegen mehrere Angebote vor, wird nur das aktuellste Angebot gewertet.
Mit freundlichen Grüßen
Huber
Verwaltungsdirektor
Erklärung des Bewerbers/Bieters:
Ich habe von den oben genannten Informationen Kenntnis genommen und diese bei der Angebotserstellung, insbesondere der Preiskalkulation, berücksichtigt.
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Datum
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Unterschrift
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Firmenstempel