stadt _ potenziale innsbruck 2017

Einladung zur Einreichung von Kunst- und Kulturprojekten bei
stadt _ potenziale innsbruck 2017
kunst- und kulturinnovationsförderung
der stadt innsbruck
Einladung zur Einreichung von Kunst- und Kulturprojekten bei
stadt _ potenziale innsbruck 2017
kunst- und kulturinnovationsförderung
der stadt innsbruck
Inhaltlicher Fokus
Formale Kriterien
Der von der Stadt Innsbruck initiierte Fördertopf stadt_potenziale
innsbruck wird jährlich ausgeschrieben und richtet sich an
Kunst- und Kulturschaffende der freien Kulturszenen. Es werden
Projekte gefördert, die sich mit dem Thema Stadt im
Allgemeinen und mit Innsbruck im Besonderen beschäftigen.
• Inhaltlicher Innsbruckbezug des Projektes muss im Antrag begründet werden.
Die Jury hat bei ihrer Auswahl vor allem auf Arbeiten und
Projekte zu achten, die innovativ und qualitätvoll wichtige
Aspekte und Fragen des heutigen städtischen Lebens bearbeiten.
Dabei soll die Stadt sowohl unter künstlerisch-kulturellen als
auch gesellschaftskritischen, sozialen und interkulturellen
Gesichtspunkten beleuchtet werden.
Verschiedene Sichtweisen und unterschiedliche Kulturauffassungen sind erwünscht und sollen den städtischen
Kulturraum Innsbruck als einen lebendig-öffentlichen und kommunikativen Ort forcieren. stadt_potenziale innsbruck
will diese künstlerischen Potenziale aktivieren und fördern, um
Innsbruck als kulturellen Lebensraum - mit all seinen Facetten seinen BewohnerInnen noch näher zu bringen.
Art der Projekte
stadt_potenziale innsbruck ist ausgerichtet auf
zeitgenössische Kunst- und Kulturarbeit. Besonders berücksichtigt werden experimentelle Projekte, die Kunst als intensive
Gesellschaftsforschung mit offenem Ausgang begreifen.
stadt_potenziale innsbruck möchte Impulse aus den freien
Kulturszenen unterstützen und stellt Finanzmittel bereit, um so
künstlerisches Experiment und Kulturforschung zu ermöglichen.
stadt_potenziale innsbruck zielt weiters auf Kooperation und
Vernetzung ab. Gefördert werden Kunst- und Kulturprojekte, die
vor allem spartenübergreifend bzw. interdisziplinär sind. Aber
auch EinzelkünstlerInnen sind zur Einreichung eingeladen.
Wer ist zur Einreichung berechtigt?
Einreichen können KünstlerInnen aus allen künstlerischen
Sparten, KulturvermittlerInnen und Gruppierungen der freien
Kunst- und Kulturszenen (unabhängig von der Rechtsform).
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Kultureinrichtungen der
öffentlichen Hand, kommerzielle KulturveranstalterInnen sowie
parteipolitische und religiöse Organisationen.
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• Realisierung des Projektes innerhalb von 2 Jahren nach dessen
Auswahl
• Geschlechtersensible Herangehensweise bei der Projekt konzeption und der Auswahl von projektbeteiligten Personen
Nicht gefördert werden
• Konventionelle Veranstaltungen (z.B. lose Reihe von Konzerten
oder Lesungen ohne inhaltlichen Zusammenhang)
• Jahresprogramme von Kultureinrichtungen
• Kontinuierliche Strukturmaßnahmen (z.B. Instandhaltung von
Veranstaltungslokalen oder technischer Ausstattung etc.)
• Publikationen, die nicht Teil eines Projektes sind (z.B. reine
CD- oder Katalogproduktionen, Websites ohne inhaltlichen
Projektbezug etc.)
• Personalien und Werkschauen ohne inhaltlichen Bezug zum
Ausschreibungsthema
Jury
Eine unabhängige, jährlich wechselnde und überregional
besetzte Fachjury aus drei ExpertInnen entscheidet in einer
öffentlich zugänglichen Jurysitzung über die Auswahl der
Projekte und über die Höhe der Förderungen. Die bættlegroup
for art nominiert die Jurymitglieder und achtet dabei auf ein
ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter sowie auf die Berücksichtigung von Minderheiten.
Die öffentliche Jurysitzung findet am 1. Februar 2017 ab 10.00
Uhr im Plenarsaal des Rathauses, Maria-Theresien-Straße 18/6.
Stock statt.
Die Teilnahme der Einreichenden an der Jurysitzung wäre
wünschenswert. Es besteht keine Möglichkeit der Intervention
seitens der Einreichenden.
Einladung zur Einreichung von Kunst- und Kulturprojekten bei
stadt _ potenziale innsbruck 2017
kunst- und kulturinnovationsförderung
der stadt innsbruck
Bewerbungsverfahren
Die Einreichfrist läuft von 1.10. - 30.11.2016.
Neu ab 2016
Einreichungen erfolgen ausschließlich in digitaler Form als
PDFs über das „Portal für Beschaffung und Wettbewerbe“
innsbruck.vemap.com. Zur gültigen Einreichung ist eine
Registrierung mittels Name und E-Mail-Adresse nötig. Folgen
Sie den angegebenen Schritten und laden Sie anschließend
die geforderten Dokumente hoch.
Für technische Fragen zum Portal kontaktieren Sie bitte die
Vemap-Hotline: +43 1 31 57 94 0.
Es werden ausschließlich vollständige Einreichunterlagen
zur Jurysitzung zugelassen. Die Einreichung muss enthalten:
• Kurzbeschreibung des Projektes (max. 1.500 Zeichen)
• Ausführliche Projektbeschreibung (max. 7 Seiten) inklusive
einer kurzen Begründung des Innsbruckbezugs
• Kunstbiografische Angaben zu den einreichenden
Gruppierungen oder Personen
• Realistischer Kosten- und Finanzierungsplan mit Angabe der gewünschten Förderhöhe durch stadt_potenziale
innsbruck
• Zeitplan der Projektumsetzung
• Ausgefülltes Datenblatt
(steht im Portal für Beschaffung und Wettbewerbe
innsbruck.vemap.com zum Ausfüllen bereit)
Die ProjekteinreicherInnen erklären sich damit einverstanden,
dass die Kurzbeschreibungen ihrer Projekte bei der öffentlichen
Jurysitzung aufliegen. Im Falle der Zuerkennung von Fördermitteln werden zudem die Namen der Projektverantwortlichen,
Kurzbeschreibungen der ausgewählten Projekte und die Termine
der Projektdurchführung durch die Stadt Innsbruck und die
„baettlegroup for art“ veröffentlicht. Die ProjekteinreicherInnen
erteilen zu dieser Veröffentlichung ihre ausdrückliche Zustimmung.
Die finanzielle Abwicklung und der Verwendungsnachweis
erfolgen gemäß den Subventionsrichtlinien der Stadt Innsbruck:
www.innsbruck.gv.at > Förderungen | Finanzen >
Bildung | Kultur > Kultursubventionen
Die Projekteinreichenden erklären mit der Einreichung, dass
sie mit den Subventionsrichtlinien der Stadt Innsbruck einverstanden sind. Die Projekte können innerhalb von 2 Jahren ab
Juryentscheid realisiert werden. ACHTUNG: Nach Abschluss des
Projektes ist der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel, sowie eine Projektdokumentation, bis
spätestens Ende März des folgenden Kalenderjahres zu
erbringen. Als Datum des Projektabschlusses gelten die
Angaben in den Einreichunterlagen.
Ausgewählte Projekte verpflichten sich, auf allen Werbematerialien ihrer Öffentlichkeitsarbeit das Logo der Stadt
Innsbruck zusammen mit folgendem Hinweissatz anzubringen:
Das Projekt wurde im Rahmen der stadt_potenziale
innsbruck 2017 gefördert.
Kontakt & Information
Rechtliche Bedingungen
Den Einreichenden entsteht aus der Teilnahme kein Rechtsanspruch. Die Juryentscheidung kann nicht beeinsprucht werden.
Die Einreichunterlagen werden nicht retourniert und gehen in
das Eigentum der Stadt Innsbruck über.
Abgelehnte Projekte können in der vorgelegten Form nicht noch
einmal beim Kulturamt der Stadt Innsbruck eingereicht werden.
Eine erneute Einreichung im Rahmen der stadt_potenziale
innsbruck ist jedoch möglich. Projekte, die bereits von der Stadt
Innsbruck gefördert werden, können nicht durch
stadt_potenziale innsbruck zusätzlich finanziert werden.
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Kulturamt der Stadt Innsbruck
Herzog-Friedrich-Straße 21/2. Stock
6020 Innsbruck
Tel. +43 512 5360 1655
Fax +43 512 5360 1649
Email: [email protected]
Technische Hilfe für das „Portal für Beschaffung und
Wettbewerbe“ innsbruck.vemap.com:
Vemap-Hotline: +43 1 31 57 94 0
Landeshauptstadt Innsbruck | MA V – Kulturamt | Herzog-Friedrich-Straße 21 |
6020 Innsbruck | www.innsbruck.gv.at
Ressortzuständig: Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer