Einladung zur Einreichung von Kunst- und Kulturprojekten bei stadt _ potenziale innsbruck 2017 kunst- und kulturinnovationsförderung der stadt innsbruck Einladung zur Einreichung von Kunst- und Kulturprojekten bei stadt _ potenziale innsbruck 2017 kunst- und kulturinnovationsförderung der stadt innsbruck Inhaltlicher Fokus Formale Kriterien Der von der Stadt Innsbruck initiierte Fördertopf stadt_potenziale innsbruck wird jährlich ausgeschrieben und richtet sich an Kunst- und Kulturschaffende der freien Kulturszenen. Es werden Projekte gefördert, die sich mit dem Thema Stadt im Allgemeinen und mit Innsbruck im Besonderen beschäftigen. • Inhaltlicher Innsbruckbezug des Projektes muss im Antrag begründet werden. Die Jury hat bei ihrer Auswahl vor allem auf Arbeiten und Projekte zu achten, die innovativ und qualitätvoll wichtige Aspekte und Fragen des heutigen städtischen Lebens bearbeiten. Dabei soll die Stadt sowohl unter künstlerisch-kulturellen als auch gesellschaftskritischen, sozialen und interkulturellen Gesichtspunkten beleuchtet werden. Verschiedene Sichtweisen und unterschiedliche Kulturauffassungen sind erwünscht und sollen den städtischen Kulturraum Innsbruck als einen lebendig-öffentlichen und kommunikativen Ort forcieren. stadt_potenziale innsbruck will diese künstlerischen Potenziale aktivieren und fördern, um Innsbruck als kulturellen Lebensraum - mit all seinen Facetten seinen BewohnerInnen noch näher zu bringen. Art der Projekte stadt_potenziale innsbruck ist ausgerichtet auf zeitgenössische Kunst- und Kulturarbeit. Besonders berücksichtigt werden experimentelle Projekte, die Kunst als intensive Gesellschaftsforschung mit offenem Ausgang begreifen. stadt_potenziale innsbruck möchte Impulse aus den freien Kulturszenen unterstützen und stellt Finanzmittel bereit, um so künstlerisches Experiment und Kulturforschung zu ermöglichen. stadt_potenziale innsbruck zielt weiters auf Kooperation und Vernetzung ab. Gefördert werden Kunst- und Kulturprojekte, die vor allem spartenübergreifend bzw. interdisziplinär sind. Aber auch EinzelkünstlerInnen sind zur Einreichung eingeladen. Wer ist zur Einreichung berechtigt? Einreichen können KünstlerInnen aus allen künstlerischen Sparten, KulturvermittlerInnen und Gruppierungen der freien Kunst- und Kulturszenen (unabhängig von der Rechtsform). Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Kultureinrichtungen der öffentlichen Hand, kommerzielle KulturveranstalterInnen sowie parteipolitische und religiöse Organisationen. 2 • Realisierung des Projektes innerhalb von 2 Jahren nach dessen Auswahl • Geschlechtersensible Herangehensweise bei der Projekt konzeption und der Auswahl von projektbeteiligten Personen Nicht gefördert werden • Konventionelle Veranstaltungen (z.B. lose Reihe von Konzerten oder Lesungen ohne inhaltlichen Zusammenhang) • Jahresprogramme von Kultureinrichtungen • Kontinuierliche Strukturmaßnahmen (z.B. Instandhaltung von Veranstaltungslokalen oder technischer Ausstattung etc.) • Publikationen, die nicht Teil eines Projektes sind (z.B. reine CD- oder Katalogproduktionen, Websites ohne inhaltlichen Projektbezug etc.) • Personalien und Werkschauen ohne inhaltlichen Bezug zum Ausschreibungsthema Jury Eine unabhängige, jährlich wechselnde und überregional besetzte Fachjury aus drei ExpertInnen entscheidet in einer öffentlich zugänglichen Jurysitzung über die Auswahl der Projekte und über die Höhe der Förderungen. Die bættlegroup for art nominiert die Jurymitglieder und achtet dabei auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter sowie auf die Berücksichtigung von Minderheiten. Die öffentliche Jurysitzung findet am 1. Februar 2017 ab 10.00 Uhr im Plenarsaal des Rathauses, Maria-Theresien-Straße 18/6. Stock statt. Die Teilnahme der Einreichenden an der Jurysitzung wäre wünschenswert. Es besteht keine Möglichkeit der Intervention seitens der Einreichenden. Einladung zur Einreichung von Kunst- und Kulturprojekten bei stadt _ potenziale innsbruck 2017 kunst- und kulturinnovationsförderung der stadt innsbruck Bewerbungsverfahren Die Einreichfrist läuft von 1.10. - 30.11.2016. Neu ab 2016 Einreichungen erfolgen ausschließlich in digitaler Form als PDFs über das „Portal für Beschaffung und Wettbewerbe“ innsbruck.vemap.com. Zur gültigen Einreichung ist eine Registrierung mittels Name und E-Mail-Adresse nötig. Folgen Sie den angegebenen Schritten und laden Sie anschließend die geforderten Dokumente hoch. Für technische Fragen zum Portal kontaktieren Sie bitte die Vemap-Hotline: +43 1 31 57 94 0. Es werden ausschließlich vollständige Einreichunterlagen zur Jurysitzung zugelassen. Die Einreichung muss enthalten: • Kurzbeschreibung des Projektes (max. 1.500 Zeichen) • Ausführliche Projektbeschreibung (max. 7 Seiten) inklusive einer kurzen Begründung des Innsbruckbezugs • Kunstbiografische Angaben zu den einreichenden Gruppierungen oder Personen • Realistischer Kosten- und Finanzierungsplan mit Angabe der gewünschten Förderhöhe durch stadt_potenziale innsbruck • Zeitplan der Projektumsetzung • Ausgefülltes Datenblatt (steht im Portal für Beschaffung und Wettbewerbe innsbruck.vemap.com zum Ausfüllen bereit) Die ProjekteinreicherInnen erklären sich damit einverstanden, dass die Kurzbeschreibungen ihrer Projekte bei der öffentlichen Jurysitzung aufliegen. Im Falle der Zuerkennung von Fördermitteln werden zudem die Namen der Projektverantwortlichen, Kurzbeschreibungen der ausgewählten Projekte und die Termine der Projektdurchführung durch die Stadt Innsbruck und die „baettlegroup for art“ veröffentlicht. Die ProjekteinreicherInnen erteilen zu dieser Veröffentlichung ihre ausdrückliche Zustimmung. Die finanzielle Abwicklung und der Verwendungsnachweis erfolgen gemäß den Subventionsrichtlinien der Stadt Innsbruck: www.innsbruck.gv.at > Förderungen | Finanzen > Bildung | Kultur > Kultursubventionen Die Projekteinreichenden erklären mit der Einreichung, dass sie mit den Subventionsrichtlinien der Stadt Innsbruck einverstanden sind. Die Projekte können innerhalb von 2 Jahren ab Juryentscheid realisiert werden. ACHTUNG: Nach Abschluss des Projektes ist der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel, sowie eine Projektdokumentation, bis spätestens Ende März des folgenden Kalenderjahres zu erbringen. Als Datum des Projektabschlusses gelten die Angaben in den Einreichunterlagen. Ausgewählte Projekte verpflichten sich, auf allen Werbematerialien ihrer Öffentlichkeitsarbeit das Logo der Stadt Innsbruck zusammen mit folgendem Hinweissatz anzubringen: Das Projekt wurde im Rahmen der stadt_potenziale innsbruck 2017 gefördert. Kontakt & Information Rechtliche Bedingungen Den Einreichenden entsteht aus der Teilnahme kein Rechtsanspruch. Die Juryentscheidung kann nicht beeinsprucht werden. Die Einreichunterlagen werden nicht retourniert und gehen in das Eigentum der Stadt Innsbruck über. Abgelehnte Projekte können in der vorgelegten Form nicht noch einmal beim Kulturamt der Stadt Innsbruck eingereicht werden. Eine erneute Einreichung im Rahmen der stadt_potenziale innsbruck ist jedoch möglich. Projekte, die bereits von der Stadt Innsbruck gefördert werden, können nicht durch stadt_potenziale innsbruck zusätzlich finanziert werden. 3 Kulturamt der Stadt Innsbruck Herzog-Friedrich-Straße 21/2. Stock 6020 Innsbruck Tel. +43 512 5360 1655 Fax +43 512 5360 1649 Email: [email protected] Technische Hilfe für das „Portal für Beschaffung und Wettbewerbe“ innsbruck.vemap.com: Vemap-Hotline: +43 1 31 57 94 0 Landeshauptstadt Innsbruck | MA V – Kulturamt | Herzog-Friedrich-Straße 21 | 6020 Innsbruck | www.innsbruck.gv.at Ressortzuständig: Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer
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