Boardroom Questions Tax Function Transformation – Mind the Gap Strategisches Steuermanagement als Zielgrösse Geringe Transparenz wird mit höheren Steuerrisiken in Verbindung gebracht, insbesondere vor dem aktuellen Hintergrund höherer und häufig komplexerer Compliance-Anforderungen. Unsere Studie von 2015 mit dem Titel «Clarity on Tax Function Transformation» legte offen, dass viele Unternehmen über keine formellen Richtlinien zur Tax Governance verfügten, obwohl den Entscheidern ihre Relevanz im Allgemeinen bewusst war. Seitdem ist ein Jahr vergangen. Der Wandel im Steuerbereich wird zunehmend auf Führungsebene diskutiert und steht bei Verwaltungsratssitzungen auf der Tagesordnung. Hier beschäftigen wir uns näher mit der Frage, warum Steuerstrategie und Steuerrisikopolitik immer mehr die Aufmerksamkeit der obersten Führungsetage erfordern im Rahmen der Governance- und Risikoverantwortung des Verwaltungsrats. Warum ist der Wandel im Steuerbereich ein Thema für den Verwaltungsrat? Durch grundsätzliche Veränderungen zur Verbesserung der Transparenz und der Compliance in der globalen Steuerlandschaft sind die Anforderungen an die Heads of Tax und CFOs gewachsen. Das Thema ist nun fest auf der Agenda von Verwaltungsratssitzungen verankert. Da Reputationsrisiken und die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit nun von wesentlicher Bedeutung sind, zwingt diese Entwicklung Unternehmen dazu, sich mit ihrer Marke und ihrer Reputation auseinanderzusetzen. In diese Entscheidungen und Herausforderungen müssen auch die Steuerabteilungen einbezogen werden. Um in diesem neuen Umfeld wettbewerbsfähig und gleichzeitig gesetzeskonform zu bleiben, muss jedes Unternehmen eine klare Steuerstrategie entwickeln und umsetzen. Eine gesetzliche Verpflichtung von Unternehmen zur Veröffentlichung oder Erklärung ihrer Steuerstrategie ist in der Schweiz derzeit nicht vorgesehen. In manchen Ländern ist eine verpflichtende Veröffentlichung der Steuerstrategie jedoch in Planung oder wurde bereits eingeführt. Grossbritannien war das erste Land, das seine Gesetzgebung im Hin- blick auf die Offenlegungspflichten überarbeitet hat. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass Grossunternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als GBP 200 Millionen oder einer Bilanzsumme von mehr als GBP 2 Milliarden im vorangegangenen Geschäftsjahr (Gesamtsumme für britische Konzerne und Teilkonzerne) die Steuerstrategie des Unternehmens veröffentlichen müssen. Unternehmen, die keinem britischen Konzern zugehörig sind und für sich genommen den Schwellenwert nicht überschreiten, könnten trotzdem unter diese Regelung fallen, wenn sie die länderbezogene Schwelle für die Berichtspflicht überschreiten, die die OECD bei einem weltweiten Umsatz von EUR 750 Millionen angesetzt hat. Andere Steuerbehörden in Ländern wie Frankreich, Deutschland, Irland oder den Niederlanden offerieren bereits verstärkte Kooperationsvereinbarungen oder empfehlen die Offenlegung der Steuerstrategien. Dies kann potenziell auch zu einer Offenlegungsverpflichtung führen, die sich auf Schweizer Konzerngesellschaften mit Tochterunternehmen in den betreffenden Ländern auswirken könnte. Boardroom Questions: Tax Function Transformation – Mind the Gap Januar 2017 Wie kann der Verwaltungsrat in diesem Bereich eine aktivere Rolle übernehmen? Erarbeitung einer klaren Steuerstrategie Der Verwaltungsrat ist zusammen mit dem Head of Tax und dem CFO verantwortlich für die Entwicklung und die Umsetzung einer Steuerstrategie. Dazu gehören die Festlegung von klaren Vorgaben und Grundsätzen und die Schaffung eines robusten und gut dokumentierten Kontrollumfeldes. Fähigkeit zum schlüssigen Hinterfragen des Steuermanagements Verwaltungsräte möchten in Sachen Steuerrisikomanagement ausreichend informiert sein, um Bedenken zu verstehen, die auf Verwaltungsratsebene formuliert werden, und um die richtigen Fragen zu stellen. Auseinandersetzung mit der Steuerstrategie und ihre Vermittlung Verwaltungsräte zeigen grösseres Interesse an der Steuerstrategie und an der Beaufsichtigung der unternehmensinternen Kommunikation jener Strategie. Viele Verwaltungsräte kommunizieren die Steuerstrategie auch klar und konsistent an die externen Stakeholder unter dem Aspekt sowohl der Corporate Social Responsibility als auch der Reputation. Angemessene Kontrollen innerhalb der Steuerabteilung Unternehmen müssen sicherstellen, dass Compliance-Prozesse sowohl auf Konzernstufe als auch bei Tochtergesellschaften effektiv sind, dass die Berichterstattungsprozesse prompt und präzise ausgeführt werden und dass die Beziehungen zu den Steuerbehörden angemessen gepflegt werden. Klarstellung der Vorgehensweise bei Abweichungen von der Steuerstrategie Unternehmen müssen klar definieren, wie Abweichungen von der gewählten Steuerstrategie zu behandeln sind, wobei der Verwaltungsrat in der Lage sein muss, solche Diskrepanzen zur Sprache zu bringen und Lösungen dafür zu finden. Unabhängige Prüfung der Steuerabteilung Viele Verwaltungsräte erwägen, ein entsprechend qualifiziertes und unabhängiges Beratungsunternehmen ins Boot zu holen, um über die Steuerstrategie zu diskutieren und die Steuerprozesse regelmässig überprüfen zu lassen. Welche Fragen sollte sich der Verwaltungsrat stellen? –– Ist unsere Steuerstrategie auf die allgemeine Geschäftsstrategie abgestimmt? –– Akzeptieren Anleger und andere Interessengruppen unsere Steuerstrategie? –– Wie kommunizieren wir unsere Steuerstrategie an interne und externe Stakeholder und Anleger? –– Wie überwacht das Unternehmen steuerrechtliche und steuerpolitische Veränderungen? –– Wo liegt unser Steuerrisiko und wie ausschlaggebend ist es? –– Wie erstellen wir unsere Steuerplanung und wie wird sie überwacht? –– Wie präzise sind die Steuerinformationen, die wir für die Finanzberichterstattung und das Steuer-Reporting erhalten? –– Ist unser Steuerbetrag angemessen? –– Wie sieht unsere effektive Steuerbelastung im Vergleich mit ähnlichen Unternehmen aus? Kontakte KPMG AG Badenerstrasse 172 Postfach 8036 Zürich Peter Uebelhart Partner Head of Tax +41 58 249 42 24 [email protected] Christoph Funke Senior Manager Tax Transformation +41 58 249 28 06 [email protected] kpmg.ch Die hierin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und beziehen sich daher nicht auf die Umstände einzelner Personen oder Rechtsträger. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu liefern, besteht keine Gewähr dafür, dass diese die Situation zum Zeitpunkt der Herausgabe oder eine künftige Situation akkurat widerspiegeln. Die genannten Informationen sollten nicht ohne eingehende Abklärungen und professionelle Beratung als Entscheidungs- oder Handlungsgrundlage dienen. © 2017 KPMG AG ist eine Konzerngesellschaft der KPMG Holding AG und Mitglied des KPMG Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, der KPMG International Cooperative (“KPMG International”), einer juristischen Person schweizerischen Rechts. Alle Rechte vorbehalten.
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