Vorsorge treffen

Gesundheitswesen
Bewusstsein für Abgabenpflicht von Krankenanstalten schaffen
Tax
Vorsorge treffen
Der „echte“ Krankenanstaltenbetrieb ist grundsätzlich gemeinnützig und damit nicht
steuerpflichtig. Ein 100 %-iger Krankenanstaltenbetrieb kommt allerdings in der
Praxis nicht mehr vor.
Gesundheitswesen
„DIE UNKENNTNIS DER STEUERGESETZE BEFREIT NICHT
VON DER PFLICHT, STEUERN ZU ZAHLEN. DIE KENNTNIS
ABER HÄUFIG.“ - AMSCHEL MEYER ROTHSCHILD
Wo bestehen abgabenrechtliche Risiken?
Wir zeigen Ihnen potentielle Risikobereiche auf.
Warum bestehen abgabenrechtliche Risiken?
Dabei ist keine Pauschalbeurteilung möglich, sondern es muss stets standort- und
einzelfallbezogen beurteilt werden.
Wie wird damit umgegangen?
Risiko minimieren und Abgabenpflicht vermeiden oder Risiko in Kauf nehmen im
Bewusstsein über die abgabenrechtlichen Folgen?
Wir beraten Sie gerne, wie Sie Risiken minimieren können, oder worauf Sie im
Falle einer Abgabenpflicht achten müssen, insbesondere die mit der Abgabenpflicht verbundenen Folgen.
Unsere Expertise
• Mitgliedschaft Fachsenat für
Steuerrecht der KWT
(Arbeitsgruppe Körperschaftsteuer)
• UniversitätslektorenTätigkeit
• Regelmäßige Vorträge und
Publikationen
Internationale Auszeichnungen
Steuerliche Spezialfragen
Wir beantworten fachgerecht und ausführlich Ihre Fragen zur steuerlichen Behandlung von Krankenanstalten. Auch klären wir Ihre Fragen zum europäischen
und internationalen Gemeinnützigkeitsrecht, zur Krankenanstalten-Rechnungsabschluss-Berichtsverordnung (KRBV) oder zur Beihilfe nach dem Gesundheits- und
Sozialbereichsbeihilfengesetz (GSBG).
Unser Leistungsangebot – Ihr Nutzen
Tax Award 2015
„Tax Firm of the Year - Austria“
Tax Award 2014
„Austrian Corporate Tax Firm of
the Year“
www.acquisition-intl.com
• Laufende steuerliche Beratung
• Beratung in Spezialfragen
• Abgrenzung steuerbefreiter Bereich
• Steuerplanung und Steueroptimierung
• Vertretung vor den Finanzbehörden
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