Die neue soziale Pflegeversicherung

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02.02.2017
DieneuesozialePflegeversicherung-KeineSchlechterstellungdurch
Bestandsschutz
Schleswig-HolsteinischeRechtsanwaltskammer.DasZweitePflegestärkungsgesetz,dasAnfang2017inKraft
getretenist,verbessertdieSituationfürPflegebedürftigeinderhäuslichenPflege.WersichheutemitPflegestufe1
bzw.Pflegegrad2ineinemPflegeheimbefindet,mussallerdingsmehrbezahlen.AberesgibteinTrostpflaster.
Füralle,dievor2017schonLeistungenausderPflegeversicherungerhaltenhaben,gibteseinenBestandsschutz.Und
nocheines:Bisherwaresso,dassderEigenanteildesPflegebedürftigenmitjederErhöhungderPflegestufestieg.
Dieswirdesnichtmehrgeben,derEigenanteilbleibtgleichhoch,auchwenndiePflegestufesteigt.
Washatsichnochgeändert?
Objemandpflegebedürftigist,wirdnachdemneuenGesetzanhandvonfünfModulenwiebishervomMedizinischen
DienstderKrankenversicherunggeprüft.NachneuemRechtwirduntersucht,inwieweitderBetroffeneinseiner
Selbständigkeitbeeinträchtigtist:obersichetwaalleininderWohnungbewegenkann,obergeistigbeeinträchtigtist
oderpsychischeProblemlagenbewältigenkann,oberfähigist,sichselbstzuversorgenundsichkörperlichzupflegen.
Eswirdbegutachtet,oberinderLageist,seineMedikamentealleinzunehmenunddenärztlichenAnordnungenFolge
leistenkann.Schließlichwirdgeprüft,obderAntragstellersozialeKontaktehatodereineVereinsamungdroht.Jegrößer
dieEinbußeninderselbständigenLebensführungsind,destohöherderPflegegrad.
KeineneueBegutachtung
Patienten,dievor2017LeistungenausderPflegeversicherungbezogenhaben,werdenautomatischindasneue
Systemüberführt.EineerneuteBegutachtungistnichtnötig.HattejemandohnezusätzlicheBeeinträchtigungseiner
Alltags-kompetenzbisherPflegestufeII,kommternunautomatischindenPflegegraddrei.IstderBetroffenezusätzlich
dement,bekommterdenPflegegradvier.DurchdieUmstellungerhältderPflegebedürftigealsoentwederdiegleichen
Leistungenodersogarhöhere.EinzigeAusnahme:DerGesundheitszustanddesPflegebedürftigenhatsichsoweit
verbessert,dassdiePflegekassediePflegebedürftigkeitganzaberkennenmuss.
Wernochvor2017einenAntragaufPflegebedürftigkeitgestellthat,wirdnachdemaltenSystemeingestuft,dannaber
sofortandasneueangepasst.
FinanzielleEntlastungen
InderhäuslichenPflegesinddieLeistungssätzeangehobenworden.Betrugz.B.dasPflegegeldfürdieselbst
beschafftePflegehilfeinderderPflegestufeIbisher244EuroimMonat,wirdesnunauf316EurobeiPflegegradzwei
angehoben.BeiEntlastungsangebotenimAlltagwerdensowohlPflegendealsauchPflegebedürftigeselbstfinanziell
bessergestellt.GefördertwirdebensodieBetreuungdurchEhrenamtliche.
MehrUnterstützungfürPflegende
AuchpflegendePersonenprofitierenvonderreformiertenPflegeversicherung.SowerdensiebeiderRenten-und
ArbeitslosenversicherungbesserabgesichertundkönnenaußerdemauferweiterteBeratungsangebotezurückgreifen.
ImZweifelsfallsolltenSiesichvoneinemRechtsanwaltberatenlassen.AnwältenenntaufAnfrageinderZeitvon9bis
12UhrdieSchleswig-HolsteinischeRechtsanwalts​kammerunterderTelefonnummer04621/9391-11oderder
AnwaltsuchdienstimInternet:www.rak-sh.de.
RechtsanwältesindunabhängigeBeraterinallenRechtsangelegenheiten.SievertretenausschließlichdieInteressen
ihrerMandanten,helfenbeiderDurchsetzungoderAbwehrvonAnsprüchenunderarbeitenwirtschaftlichvernünftige
Lösungen.DerAnwaltundseineMitarbeitersindzurstriktenVerschwiegenheitverpflichtetunddürfenaufkeinenFall
dasVertrauenderMandantendurchdieWahrnehmungwiderstreitenderInteressenenttäuschen.
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