Pressemitteilung

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Nationale Regelung der Pausenzeiten im öffentlichen Personennahverkehr
Gewerkschaften handeln gegen die Interessen
von Busfahrern und Kunden
OGBL und LCGB haben den Kollektivvertrag gekündigt
Der Verband der Luxemburger Busunternehmer (FLEAA) nimmt den Schritt der Gewerkschaften
zur Kenntnis und appeliert an deren Vernunft und Verantwortung. Die FLEAA weist in diesem
Zusammenhang auf folgende Punkte hin:
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Für den 2. Februar 2017 ist eine weitere Runde beim nationalen Schlichtungsamt
anberaumt. Die vorzeitige Kündigung des Kollektivvertrags zeigt, dass es den
Gewerkschaften nicht um eine einvernehmliche Lösung geht. Sie wollen den Sozialstreit.
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Seit geraumer Zeit schon fordern die Gewerkschaften die generelle Reduzierung der
Schichtzeit als Gegenleistung für eine definitive Zustimmung zu einer Luxemburger
Verordnung in Sachen 50-Kilometer-Pausenregelung* im öffentlichen Nahverkehr. Dies
widerspricht der ursprünglichen schriftlichen Vereinbarung zwischen der FLEAA und den
Gewerkschaften aus dem Jahr 2013. Die definitive Kündigung ist demnach nur ein weiterer
Beweis der Erpressungspolitik seitens der Gewerkschaften. Eine solche Pausenregelung
gibt es übrigens in allen Ländern der Europäischen Union, nur nicht in Luxemburg.
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Die Gewerkschaften setzen unzählige Arbeitsplätze aufs Spiel und handeln damit absolut
verantwortungslos. Die Kündigung des Kollektivvertrags hat zur Konsequenz, dass ab dem
1. Januar 2018 die Luxemburger Busunternehmen gegenüber ausländischen Betrieben
hier im Land nicht mehr konkurrenzfähig sein werden. Die nicht in Luxemburg ansässigen
Transportunternehmer können durch den aufgelösten Kollektivvertrag ihre Leistungen zu
niedrigeren Preisen anbieten als die hiesigen.
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Die Gewerkschaften blockieren endgültig eine nationale 50-Kilometer-Pausenregelung.
Das bedeutet strengere, dem Liniendienst nicht angepasste Fahrzeitunterbrechungen, die
absolut nicht im Interesse der Fahrgäste, noch der Fahrer sind.
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Das Blockieren einer nationalen 50-Kilometer-Pausenregelung setzt die Busfahrer
zunehmend dem Risiko strafrechtlicher Konsequenzen aus. Stau und zähflüssiger Verkehr
bringen die Fahrer immer öfter in Konflikt mit den strengen Pausenregeln der EUVerordnung. Zum Schutz der Fahrer müssen vorab längere Pausen eingeplant werden, die
sich wiederum negativ auf die Schichtzeit der Fahrer auswirken.
FLEAA c/o clc | 7, rue Alcide de Gasperi | L-1615 Luxembourg | B.P. 482 | L-2014 Luxembourg | tél: (+352) 439 444 1 | fax: (+352) 439 450
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Die Gewerkschaften tragen den betriebswirtschaftlichen Realitäten nicht Rechnung. Da
nun nicht mehr mit einer nationalen 50-Kilometer-Pausenregelung zu rechnen ist, wird
eine Kostenexplosion u.a. durch Überstunden absehbar. Das bedeutet steigende Kosten
und sinkende Produktivität. Vor diesem Hintergrund kann die FLEAA den Gewerkschaften
keine weiteren Zugeständnisse machen, da der öffentliche Auftraggeber den
Busunternehmen bisher keinen finanziellen Ausgleich zugesagt hat. Das Ministerium hat
allerdings inzwischen mitgeteilt, dass ein Audit über die Mehrkosten in Auftrag gegeben
werden soll.
Die FLEAA bleibt nach wie vor an einer nationalen Lösung in Sachen Pausenregelung im
öffentlichen Nahverkehr interessiert und ist weiterhin zu Kollektivvertragsverhandlungen bereit,
dies im Interesse von Fahrern und Kunden im öffentlichen Nahverkehr.
Luxemburg, 01 Februar 2017
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In den letzten Jahren hat sich die Lage auf Luxemburgs Strassen dramatisch verschlechtert. Das spüren
nicht nur die Autofahrer. Auch Busfahrer stecken immer öfter im Stau fest. Für die Busunternehmen wird
es zusehends schwieriger, Fahrpläne einzuhalten. Dasselbe gilt für die per Gesetz vorgeschriebenen
Pausenzeiten für Fahrer.
Wer lange am Steuer sitzt, soll und muss regelmäßig Pause machen. Für Transportunternehmen gelten hier
strenge Regeln. Dies dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Wer mit dem Bus in den Urlaub fährt,
weiß: Nach spätestens 4,5 Stunden ununterbrochener Fahrtzeit muss der Fahrer eine Pause einlegen. Im
Kurzstreckenlinienverkehr (das sind Fahrten unter 50 Kilometer) ist es nur schwer vorstellbar, dass ein
Fahrer plötzlich im Verkehr anhält, um eine vorgeschriebene Pause zu machen. Deshalb planen die
Unternehmen die Routen so, dass den Fahrgästen der bestmögliche Fahrservice ohne Unterbrechung
geboten werden kann.
Unvorhersehbare Vorfälle (Unfälle usw.) sowie die starke Verkehrsbelastung der Straßen bringen die
Busunternehmen bei der Routenplanung immer öfter in schwierige Situationen: Einerseits müssen
geltende Regeln, was die Fahrzeiten angeht, eingehalten werden, andererseits dürfen im Interesse der
Kunden keine Fahrten ausfallen. Die Folgen: Die Unternehmen zahlen für geleistete Überstunden. Die
Schichtzeiten verlängern sich. Es wird zusätzliches Personal eingestellt. - Die entstehenden Mehrkosten
werden zurzeit nicht von den öffentlichen Trägern übernommen.
Nach EU-Recht dürfen Mitgliedstaaten im Linienverkehr von der allgemeinen Pausenregelung abweichen,
um einen lokal funktionierenden Nahverkehr garantieren zu können. Man geht korrekter Weise davon aus,
dass von Busfahrern auf der Kurzstrecke immer wieder betriebsbedingte Pausen gemacht werden.
Luxemburg hat allerdings im Gegensatz zu allen anderen EU-Staaten bisher nicht von der Möglichkeit
Gebrauch gemacht, die Pausenzeiten auf Linienfahrten unter 50 Kilometern national zu regeln. Eine solche
Regelung würde jedoch die Planungsarbeit der Busunternehmen deutlich erleichtern, den Fahrern
rechtliche Sicherheit bieten und den Kunden ein verlässlicheres Fahrtenangebot sichern.
Bereits 2013 forderten FLEAA und Gewerkschaften gemeinsam vom Transportministerium eine nationale
Anwendung der EU-Verordnung. Ein beschlussreifer Entwurf einer großherzoglichen Verordnung für die
Neuregelung der Pausen liegt dem Ministerium vor.
Entgegen der ursprünglichen schriftlichen Vereinbarung der Sozialpartner von 2013, fordern die
Gewerkschaften inzwischen eine generelle Reduzierung der Schichtzeit als Gegenleistung für ihre definitive
Zustimmung zu einer Luxemburger Verordnung. Auch das wäre ein Novum in Europa.
FLEAA c/o clc | 7, rue Alcide de Gasperi | L-1615 Luxembourg | B.P. 482 | L-2014 Luxembourg | tél: (+352) 439 444 1 | fax: (+352) 439 450