Pressemitteilung Nationale Regelung der Pausenzeiten im öffentlichen Personennahverkehr Gewerkschaften handeln gegen die Interessen von Busfahrern und Kunden OGBL und LCGB haben den Kollektivvertrag gekündigt Der Verband der Luxemburger Busunternehmer (FLEAA) nimmt den Schritt der Gewerkschaften zur Kenntnis und appeliert an deren Vernunft und Verantwortung. Die FLEAA weist in diesem Zusammenhang auf folgende Punkte hin: • Für den 2. Februar 2017 ist eine weitere Runde beim nationalen Schlichtungsamt anberaumt. Die vorzeitige Kündigung des Kollektivvertrags zeigt, dass es den Gewerkschaften nicht um eine einvernehmliche Lösung geht. Sie wollen den Sozialstreit. • Seit geraumer Zeit schon fordern die Gewerkschaften die generelle Reduzierung der Schichtzeit als Gegenleistung für eine definitive Zustimmung zu einer Luxemburger Verordnung in Sachen 50-Kilometer-Pausenregelung* im öffentlichen Nahverkehr. Dies widerspricht der ursprünglichen schriftlichen Vereinbarung zwischen der FLEAA und den Gewerkschaften aus dem Jahr 2013. Die definitive Kündigung ist demnach nur ein weiterer Beweis der Erpressungspolitik seitens der Gewerkschaften. Eine solche Pausenregelung gibt es übrigens in allen Ländern der Europäischen Union, nur nicht in Luxemburg. • Die Gewerkschaften setzen unzählige Arbeitsplätze aufs Spiel und handeln damit absolut verantwortungslos. Die Kündigung des Kollektivvertrags hat zur Konsequenz, dass ab dem 1. Januar 2018 die Luxemburger Busunternehmen gegenüber ausländischen Betrieben hier im Land nicht mehr konkurrenzfähig sein werden. Die nicht in Luxemburg ansässigen Transportunternehmer können durch den aufgelösten Kollektivvertrag ihre Leistungen zu niedrigeren Preisen anbieten als die hiesigen. • Die Gewerkschaften blockieren endgültig eine nationale 50-Kilometer-Pausenregelung. Das bedeutet strengere, dem Liniendienst nicht angepasste Fahrzeitunterbrechungen, die absolut nicht im Interesse der Fahrgäste, noch der Fahrer sind. • Das Blockieren einer nationalen 50-Kilometer-Pausenregelung setzt die Busfahrer zunehmend dem Risiko strafrechtlicher Konsequenzen aus. Stau und zähflüssiger Verkehr bringen die Fahrer immer öfter in Konflikt mit den strengen Pausenregeln der EUVerordnung. Zum Schutz der Fahrer müssen vorab längere Pausen eingeplant werden, die sich wiederum negativ auf die Schichtzeit der Fahrer auswirken. FLEAA c/o clc | 7, rue Alcide de Gasperi | L-1615 Luxembourg | B.P. 482 | L-2014 Luxembourg | tél: (+352) 439 444 1 | fax: (+352) 439 450 • Die Gewerkschaften tragen den betriebswirtschaftlichen Realitäten nicht Rechnung. Da nun nicht mehr mit einer nationalen 50-Kilometer-Pausenregelung zu rechnen ist, wird eine Kostenexplosion u.a. durch Überstunden absehbar. Das bedeutet steigende Kosten und sinkende Produktivität. Vor diesem Hintergrund kann die FLEAA den Gewerkschaften keine weiteren Zugeständnisse machen, da der öffentliche Auftraggeber den Busunternehmen bisher keinen finanziellen Ausgleich zugesagt hat. Das Ministerium hat allerdings inzwischen mitgeteilt, dass ein Audit über die Mehrkosten in Auftrag gegeben werden soll. Die FLEAA bleibt nach wie vor an einer nationalen Lösung in Sachen Pausenregelung im öffentlichen Nahverkehr interessiert und ist weiterhin zu Kollektivvertragsverhandlungen bereit, dies im Interesse von Fahrern und Kunden im öffentlichen Nahverkehr. Luxemburg, 01 Februar 2017 -------------------------------------------------------------------* In den letzten Jahren hat sich die Lage auf Luxemburgs Strassen dramatisch verschlechtert. Das spüren nicht nur die Autofahrer. Auch Busfahrer stecken immer öfter im Stau fest. Für die Busunternehmen wird es zusehends schwieriger, Fahrpläne einzuhalten. Dasselbe gilt für die per Gesetz vorgeschriebenen Pausenzeiten für Fahrer. Wer lange am Steuer sitzt, soll und muss regelmäßig Pause machen. Für Transportunternehmen gelten hier strenge Regeln. Dies dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Wer mit dem Bus in den Urlaub fährt, weiß: Nach spätestens 4,5 Stunden ununterbrochener Fahrtzeit muss der Fahrer eine Pause einlegen. Im Kurzstreckenlinienverkehr (das sind Fahrten unter 50 Kilometer) ist es nur schwer vorstellbar, dass ein Fahrer plötzlich im Verkehr anhält, um eine vorgeschriebene Pause zu machen. Deshalb planen die Unternehmen die Routen so, dass den Fahrgästen der bestmögliche Fahrservice ohne Unterbrechung geboten werden kann. Unvorhersehbare Vorfälle (Unfälle usw.) sowie die starke Verkehrsbelastung der Straßen bringen die Busunternehmen bei der Routenplanung immer öfter in schwierige Situationen: Einerseits müssen geltende Regeln, was die Fahrzeiten angeht, eingehalten werden, andererseits dürfen im Interesse der Kunden keine Fahrten ausfallen. Die Folgen: Die Unternehmen zahlen für geleistete Überstunden. Die Schichtzeiten verlängern sich. Es wird zusätzliches Personal eingestellt. - Die entstehenden Mehrkosten werden zurzeit nicht von den öffentlichen Trägern übernommen. Nach EU-Recht dürfen Mitgliedstaaten im Linienverkehr von der allgemeinen Pausenregelung abweichen, um einen lokal funktionierenden Nahverkehr garantieren zu können. Man geht korrekter Weise davon aus, dass von Busfahrern auf der Kurzstrecke immer wieder betriebsbedingte Pausen gemacht werden. Luxemburg hat allerdings im Gegensatz zu allen anderen EU-Staaten bisher nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Pausenzeiten auf Linienfahrten unter 50 Kilometern national zu regeln. Eine solche Regelung würde jedoch die Planungsarbeit der Busunternehmen deutlich erleichtern, den Fahrern rechtliche Sicherheit bieten und den Kunden ein verlässlicheres Fahrtenangebot sichern. Bereits 2013 forderten FLEAA und Gewerkschaften gemeinsam vom Transportministerium eine nationale Anwendung der EU-Verordnung. Ein beschlussreifer Entwurf einer großherzoglichen Verordnung für die Neuregelung der Pausen liegt dem Ministerium vor. Entgegen der ursprünglichen schriftlichen Vereinbarung der Sozialpartner von 2013, fordern die Gewerkschaften inzwischen eine generelle Reduzierung der Schichtzeit als Gegenleistung für ihre definitive Zustimmung zu einer Luxemburger Verordnung. Auch das wäre ein Novum in Europa. FLEAA c/o clc | 7, rue Alcide de Gasperi | L-1615 Luxembourg | B.P. 482 | L-2014 Luxembourg | tél: (+352) 439 444 1 | fax: (+352) 439 450
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