Die Rolle der Bewerberin in der Gruppe aus Beraterinnen-Handbuch (Arbeitsgrundlagen), Kap. 6, Bewerberinnen begleiten, S. 15/16, Punkt: 4.7, überarbeitet von Ute Rath und Julia Afgan 3/ 2013 Liebe Beraterin, liebe Bewerberin, liebe Interessentin, wie schön, dass in eurer Gruppe eine neue LLL-Beraterin ausgebildet werden soll. Wir freuen uns und wünschen euch viel Freude bei der eurer Arbeit! Bitte beachtet, wie sich die "LLL-Azubine" während der Ausbildungszeit in der Gruppe vorstellen und verhalten soll. Wir haben euch dazu Informationen und Tipps zusammengestellt. Mit lieben Grüßen, eure Ausbilderinnen Wenn eine Mutter offiziell Bewerberin geworden ist, bereitet sie sich darauf vor, als Repräsentantin von LLL Müttern beim Stillen zu helfen. Das bedeutet insbesondere: sie kennt die Grundsätze und Überzeugungen von LLL und bemüht sich, sie in die Tat umzusetzen sie lernt, ihr eigenes Wissen und ihre Erfahrungen einfühlsam zu vermitteln und sich in die Sorgen der anderen Mütter hineinzudenken sie eignet sich neues Wissen an und übt, wie sie es von Mutter zu Mutter weitervermitteln kann sie sorgt zusammen mit der Beraterin dafür, dass die Treffen auf einer Ebene von Mutter zu Mutter verlaufen, unterstützt den Gesprächsverlauf und ermuntert die anderen Mütter, sich einzubringen sie ist bereit, Aufgaben in der Gruppe zu übernehmen, die die Beraterin delegieren kann und die eine gute Vorbereitung auf die eigene Beraterinnentätigkeit sind Bitte beachtet, dass eine Bewerberin LLL noch nicht repräsentieren darf und noch keinen Versicherungsschutz genießt. Bis zur offiziellen Anerkennung als LLL- Beraterin darf eine Bewerberin nicht im Namen von LLL Gruppentreffen leiten, keine Stillberatung machen und keine öffentliche Vorträge halten. Es ist daher unklug, Bewerberinnen in irgendeine Lage zu bringen, in der sie als Repräsentantin von LLL angesehen werden könnten – selbst wenn in dem Moment eine Beraterin erreichbar ist. Insbesondere bei Gruppentreffen kann die Ankündigung, dass die Mutter nun Bewerberin ist, dazu führen, dass eine Distanz zwischen der Bewerberin und den anderen Müttern entsteht. Hierdurch wird sie von den Müttern quasi als eine zusätzliche Beraterin wahrgenommen. 1 Um die Bewerberin zu schützen und um Konflikte und Missverständnisse zu vermeiden, bitten wir alle Bewerberinnen, sich bei Gruppentreffen, in der Öffentlichkeit und insbesondere auch im Internet nicht als Bewerberin von LLL zu erkennen zu geben. Da es zu diesem Thema immer wieder Fragen gibt, sind hier Anregungen aufgelistet, wie ihr die Anwesenheit oder die Mitarbeit einer Bewerberin in der Gruppe erklären könnt: Die Bewerberin hat in der Gruppe Aufgaben übernommen oder stellt z.B. ein Buch in der Runde vor. Die Mütter wundern sich. Die Beraterin kann vorab einleiten: „Nun hat sich die liebe XXX bereit erklärt euch ein Buch zum heutigen Thema vorzustellen, das ihr selber sehr geholfen hat. Danke XXX!“ Des Weiteren könnte die Beraterin sich am Ende für hilfreiche Tätigkeiten bedanken und erklären, dass es immer förderlich ist, wenn jemand mithilft und auch andere Mütter gerne eine kleine Aufgabe übernehmen können. (Getränke verteilen, Stuhl für zu spät Kommende holen…) Die Bewerberin kommt inzwischen ohne ihr Kind in die Gruppe, weil dieses schon älter und im Kindergarten ist. Sie kann erklären, dass sie LLL sehr dankbar ist, weil diese ihr in der Stillzeit mit dem Kind geholfen hat. Nun wäre sie noch LLL-Mitglied aus Dankbarkeit und möchte die Stillgruppe auch ohne Kind weiterhin unterstützen. Dieses Argument lässt sich dann auch gut zur Mitgliederwerbung nutzen. Am Ende der Ausbildungszeit der Bewerberin, wenn wirklich absehbar ist, dass die Bewerberin bald den Briefwechsel abschließt, kann sie im Einvernehmen mit ihrer Beraterin einen Teil des Gruppentreffens oder die Leitung einer kompletten Stillgruppe unter Aufsicht der Beraterin übernehmen. In diesem Fall darf den Müttern mitgeteilt werden, dass die Bewerberin die Ausbildung zur LLL-Stillberaterin fast beendet hat und nun gerne die Gruppenarbeit und Beratung üben möchte. Sollte es zu schwierigen Situationen kommen, kann die Stillberaterin der Gruppe einschreiten und ihr hilfreich zur Seite stehen, womit dem Versicherungsschutz genüge getan ist. Eine Bewerberin, die noch nicht akkreditiert ist, darf aber niemals die Gruppe im Namen von LLL leiten, wenn keine LLL-Beraterin anwesend ist. Was tun, wenn die LLL-Beraterin mal kurzfristig ausfällt, weil z.B. sie oder ihr Kind krank ist, und das Treffen nicht mehr abgesagt werden kann? Die Bewerberin darf dann den Rahmen für ein Treffen der Mütter anbieten: Sie kann den Raum aufschließen, Getränke bereitstellen, mit den Müttern auf- und abbauen, den Raum säubern. Sie muss aber klarstellen, dass an diesem Tag die LLL- Gruppe ausfällt und lediglich ein offener Austausch unter Müttern stattfindet. Treten Stillfragen auf, bittet die Bewerberin die Mütter, telefonischen oder Mailkontakt zur LLL-Beraterin aufzunehmen. Beispiel: „Es ist schön, dass ihr heute gekommen seid, ich begrüße euch herzlich. Leider ist die LLLBeraterin XY krank. Daher findet heute kein LLL- Stilltreffen statt. Ihr könnt euch aber trotzdem gerne heute hier zusammensetzen, euch kennen lernen und austauschen, zusammen Tee trinken. Wenn ihr eine Stillberatung braucht, dann meldet euch bitte in den nächsten Tagen bei XY.“ 2
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