bz Basel, vom: Samstag, 28. Januar 2017

BASELLAND 27
BASEL | BASELLANDSCHAFTLICHE
SAMSTAG, 28. JANUAR 2017
Volk entscheidet über
Generationenprojekt
Oberwil Am 12. Februar geht es an der Urne um einen Planungskredit für Eisweiher Plus, mit dem die Ortsmitte umgeplant werden soll
VON MICHEL ECKLIN
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Worum geht es bei der Abstimmung über Eisweiher Plus?
Oberwil soll einen neuen Ortsteil erhalten, und zwar mitten im Siedlungsgebiet, in der Talsohle zwischen Marchbach, Birsig und Langmattstrasse. Gemäss den Ideen des Gemeinderats soll
an der Nordspitze ein Park entstehen,
der für Anlässe zur Verfügung steht.
Daran anschliessend ist ein dichtes
«Mehrgenerationenquartier» geplant.
Für ein Familienquartier ist der Süden
(Langmannwerk) vorgesehen.
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Wieso spricht man von einem
Jahrhundertprojekt?
Der Planungsperimeter ist mit 56 000
Quadratmetern so gross wie acht Fussballfelder. Vorgesehen sind mehrere
hundert Wohnungen. Solche Dimensionen prägen das Gesichts Oberwils.
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Worüber stimmen die Oberwiler
am 12. Februar formell ab?
Aus diversen «Echoräumen» mit der
Bevölkerung haben Planer ein Leitbild
entwickelt, das allerdings nicht rechtskräftig ist. Die Gemeindeversammlung
genehmigte im Herbst knapp eine Milli-
on Franken, um konkret zu planen, etwa Quartierpläne. Dagegen wurde das
Referendum ergriffen, daher muss jetzt
das Stimmvolk entscheiden.
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Was geschieht mit den heutigen
Sportanlagen in der Talebene?
Da sie sanierungsbedürftig sind, sollen
sie im Entenwuhr neu erstellt werden.
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Was erhofft sich der Gemeinderat
von Eisweiher Plus?
Er möchte mit günstigen Wohnungen
junge Bewohner nach Oberwil locken.
Das soll Steuersubstrat generieren, um
die sowieso anstehenden Investitionen
und die Kosten der Überalterung zu decken. Der Baurechtszins soll rund eine
Million Franken in die Gemeindekasse
fliessen lassen. Den Standort nahe an
öffentlichem Verkehr und Läden erachtet der Gemeinderat als ideal für verdichtetes Bauen. Zudem sollen die
Wohnüberbauung und der Platz ein
«pulsierendes Zentrum» werden.
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Sind die Gegner grundsätzlich gegen verdichtetes Bauen ?
Nein. Sie möchten aber vorerst das Verdichtungspotenzial in den übrigen
Quartieren nutzen. Die Talebene möch-
ten sie für kommende Generationen
freihalten oder nicht mit einem so grossen Projekt auf einmal bebauen.
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Mit dem Kredit fängt die Planung
erst an. Wieso wollen die Gegner
das Projekt jetzt zu Fall bringen?
Der Gemeinderat betont, das Leitbild
sei nicht in Stein gemeisselt. Zu jedem
weiteren Schritt, etwa Quartierplänen,
werde die Bevölkerung befragt. Daran
glauben die Gegner nicht. Sie kritisieren zum Beispiel das im Leitbild mehrfach erwähnte «Mehrgenerationenhaus». Zudem gebe die Gemeinde das
Land zu günstig ab, schliesslich wolle
man günstigen Wohnraum schaffen.
Diese werden zudem Bewohner anziehen, die nicht viele Steuern zahlen. Die
Million Franken für die Planung (über
ein Steuerprozent) sei zu teuer.
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Was passiert bei einem Nein der
Oberwiler am 12. Februar?
Das ist unklar. Die Gegner hoffen, der
Gemeinderat werde ein neues Projekt
lancieren, nachdem er hingehört hat,
was die Bevölkerung will. Für die Befürworter hingegen bedeutet ein Nein,
dass das Areal jahrzehntelang und zonenrechtswidrig untergenutzt bleibt.
Mit Wachstum keine Probleme
Zunzgen In den Mühlematten
entsteht eine neue Überbauung. Das beschert der Gemeinde einen starken Bevölkerungsschub.
VON SIMON TSCHOPP
Mit den 28 Eigentums- und 58 Mietwohnungen, die am südlichen Dorfeingang von Zunzgen realisiert werden,
dürfte die jetzige 2500-Seelen-Gemeinde auf einen Schlag um rund 200 Einwohnerinnen und Einwohner zulegen.
«Dann haben wir kein Bauland mehr»,
sagt Gemeinderat Heinz Griner.
se Zahl inzwischen auf etwa 2,3 gesunken.
Zunzgen kann diesen starken Einwohnerzuwachs problemlos verkraften. Denn die Infrastruktur ist vorhanden. So sagt Thomas Erhardt, der Vizepräsident des Gemeinderats: «Wir haben genügend Schulraum. Unser Schulhaus ist auf zehn Klassen ausgelegt. Pro
Jahrgang könnten wir locker vier Kinder aufnehmen.»
«Neues Leben, neue Leute;
das belebt unsere Vereine
und hoffentlich auch die
Dorfläden.»
Thomas Erhardt
Vizepräsident des Zunzger Gemeinderats
Gleich gross wie vor 20 Jahren
Schon 1995 wies Zunzgen eine Bevölkerungszahl von 2500 auf. Obwohl danach laut Griner immer wieder auf einzelnen Parzellen gebaut worden war,
blieb die Einwohnerzahl gleich. «Das
hat mit der Verdünnung zu tun», erklärt Heinz Griner, «man beansprucht
heute mehr Wohnraum als früher.»
Sind vor gut zwei Jahrzehnten durchschnittlich noch 2,9 Personen pro
Wohneinheit registriert worden, ist die-
INSERAT
Die neue Überbauung in den Mühlematten besteht aus insgesamt acht Baukörpern, je vier mit Eigentums- und Mietwohnungen. Bauherrin ist die ImmoML
AG von Michele Linsalata. Gestern fand
der Spatenstich mit Käufern von Eigentumswohnungen und Unternehmern
statt. Ein gutes Drittel der Eigentumswohnungen, die im Frühjahr 2018 bezugsbereit sind, ist bereits verkauft.
Im Dezember 2015 hatte Linsalata
das Land von der Basler Eisenmöbelfabrik Bemag erworben. Darauf standen
Lagerhallen und eine Schreinerei. Nur
kurz danach konnte bereits das Baugesuch eingereicht werden, weil Linsalata
das Projekt samt Architekt von der Implenia übernehmen hatte. «Dank der
raschen Erschliessung des Grundstücks
durch die Gemeinde Zunzgen ging alles
sehr schnell», lobte der Bauherr. Im
Mai letzten Jahres lag die Baubewilligung vor. Danach mussten noch ein
paar wenige Altlasten entsorgt werden.
Minigolf-Anlage
In die Wohnblocks integriert wird eine Minigolf-Anlage, die jetzt schon besteht, aber noch nicht ihren definitiven
Platz gefunden hat. Michele Linsalata
versprach beim Spatenstich, von nun
an monatlich einen Minigolf-Event
durchzuführen.
«Für Zunzgen entsteht etwas Tolles»,
freute sich Gemeinderatsvize Thomas
Erhardt und zählte auf: «Neues Leben,
neue Leute; das belebt unsere Vereine
und hoffentlich auch die Dorfläden.»
Und er betonte, dass die Mietpreise erschwinglich seien und so idealer Wohnraum für Familien geschaffen werde.
Auf der Oberwiler Talebene will der Gemeinderat einen Park (grün), eine urbane
Überbauung (rot) und familienfreundliche Wohnungen (orange) erstellen. Die
Sportplätze sollen ins Gebiet Entenwuhr (ocker) neu erstellt werden.
Teure Ferienreisen
Simulant und IV-Betrüger blitzt vor
dem Bundesgericht ab
VON URS-PETER INDERBITZIN
Ferienreisen in ferne Länder und Ausflüge zum Jagen oder Skifahren: Ein
«Invalider» liess es sich gut gehen, bis
ihm die Behörden auf die Schliche kamen und ihn wegen gewerbsmässigen
Betrugs verurteilten.
Rund zehn Jahre konnte der Betrüger aus dem Baselbiet sein Leben auf
Kosten anderer geniessen. Ein psychiatrisches Gutachten aus dem Jahr
2005 war dafür verantwortlich, dass
er eine Invalidenrente zugesprochen
bekam. Mit den Jahren begannen
aber die Versicherungen an den Leiden des Mannes zu zweifeln und liessen ihn beobachten. Die Observation
und eine Hausdurchsuchung ergaben,
dass dieser seine Depression bloss
vorgespielt hatte und auch seinen angeblich kraftlosen rechten Arm uneingeschränkt einsetzen konnte.
Dass er seine schweren Leiden
bloss vortäuschte, zeigt auch, dass
der Mann Aktivitäten wie Ferienreisen nach Ägypten, Dubai, Paris, Bosnien und Ausflüge zum Jagen oder
Skifahren vornahm. Im Juli 2015 ver-
urteilte das Strafgericht in Muttenz
den Mann wegen gewerbsmässigen
Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von
dreieinhalb Jahren. Zudem wurde er
vom Gericht verpflichtet, den geschädigten Invalidenversicherungen total
242 000 Franken zurückzubezahlen.
Nach dem Kantonsgericht Basel-Landschaft hat jetzt auch das Bundesgericht dieses Urteil bestätigt.
Der Verurteilte wollte sich aus der
Verantwortung stehlen, indem er behauptete, das am Anfang seiner «Invalidität» erstellte Gutachten sei derart
oberflächlich gewesen, dass nicht
nachvollziehbar sei, warum man ihm
aufgrund dieses Gutachtens eine ganze Invalidenrente zugesprochen habe.
Die Ärzte und die Versicherer hätten
es leichtfertig versäumt, Widersprüchen nachzugehen sowie zumutbare
Behandlungen anzuordnen. Dementsprechend liege gar keine Arglist seinerseits vor. Für das Bundesgericht
waren diese Einwände nicht wesentlich; es ging davon aus, dass der
Mann die Versicherungen und die
Ärzte arglistig getäuscht hatte und
darum die Verurteilung wegen Betrugs zu Recht erfolgte.