tisato-sulzer.com Wegweisung von einer öffentlich zugänglichen Örtlichkeit Wegweisung WegweisungFernhaltung Fernhaltung Die Kantonspolizei kann … Mögliche Massnahmen seitens der Polizei gemäss Art. 22 des Polizeigesetzes mittels amtlicher • Mündliche Wegweisung und Fernhaltung: Verfügung Personen von einem Ort bis zu 30 Tage 24 Stunden wegweisen oder fernhalten, die • Schriftliche Wegweisung und Fernhaltung: • die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden bis zu 30 Tage oder stören, • Dritte gefährden, belästigen oder an der bestimmungsgemässen Nutzung des öffentlich zugänglichen Raums hindern, • unter Einfluss von Alkohol oder anderen Mitteln mit berauschender Wirkung öffentliches Ärgernis erregen. Departement Sicherheit und Justiz Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden Rathaus, 9043 Trogen | www.ar.ch/kapo
© Copyright 2024 ExpyDoc