Die Arbeit im Landkreis Verden (ALV)

Die Arbeit
im Landkreis Verden (ALV)
Kommunales Jobcenter
sucht für die sozialpädagogische Betreuung von im Schwerpunkt jungen erwerbsfähigen Arbeitslosen mit
und ohne Migrationshintergrund kurzfristig in Voll- bzw. Teilzeit im echten Jobsharing Modell
eine Sozialpädagogin/ einen Sozialpädagogen.
In den Projektbereichen Holz, Hauswirtschaft, Mechanik, EDV-gestützte Verwaltungstätigkeiten und Mobiles
Bauteam werden erwerbsfähige Arbeitslose zwischen 16 und 35 Jahren von kleinen Teams beraten und
gefördert. Ziel dieses niederschwelligen Angebotes ist es, den Menschen durch Vermittlung von Schlüsselkompetenzen, durch Angebote und Beratung bezüglich Sucht- und Schuldenprävention, gesunde Lebensführung sowie durch Vermittlung lebenspraktischer Fertigkeiten weiterzuhelfen und auf eine anschließende
berufliche Orientierung und Qualifizierung vorzubereiten.
Die Sozialpädagogin/der Sozialpädagoge berät die Teilnehmenden, integriert diese in die Projektbereiche,
ermittelt deren sozialen und individuellen Problemlagen sowie Stärken und Ressourcen, erstellt Förderpläne
und Zielvereinbarungen, vermittelt persönliche, soziale, lebenspraktische und interkulturelle Kompetenzen
und unterstützt die Teilnehmenden bei der Integration in Ausbildung und Arbeit. Zudem sind Querschnittsaufgaben wie Konzeptionierung, Durchführung und Evaluation von Trainingseinheiten für die Teilnehmenden
wahrzunehmen.
Von Ihnen werden erwartet

Fachhochschulabschluss bzw. Bachelor in Sozialpädagogik,

gute pädagogische Kenntnisse, Erfahrung in der pädagogischen Arbeit wünschenswert,
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eine wertschätzende Grundhaltung und Verständnis für die sozialen, persönlichen und wirtschaftlichen
Problemlagen der erwerbsfähigen Arbeitslosen sowie die Fähigkeit des selbständigen und zielorientierten Umsetzens der Ziele des SGB VIII, wünschenswert sind Erfahrungen in der Arbeit mit diesem
Personenkreis,
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Konfliktfähigkeit, Bereitschaft und Fähigkeit zur Selbstreflexion, Problemlösungsfähigkeit, Aufgeschlossenheit und Engagement, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit, Toleranz und Offenheit,
psychische Belastbarkeit und Stabilität, Kritikfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Empathie und Fairness, Teamfähigkeit und gute Menschenkenntnis,
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Kreativität, Flexibilität, Koordinationsfähigkeit, Eigeninitiative und Eigenverantwortung sowie Entscheidungsfähigkeit,
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gute Kenntnisse in den Office Standardprodukten (Word, Excel, Access),
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Kenntnisse im Rechtsgebiet SGB VIII sowie über die Grundzüge des SGB II, des Asyl- und Aufenthaltsrechts und des Allgemeinen Verwaltungsrechts und
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die Bereitschaft, sich kurzfristig in die regionalen Hilfestrukturen und Qualifizierungsangebote sowie
eingesetzte EDV-Fachprogramme einzuarbeiten.
Darüber hinaus werden ein freundliches, sicheres und verbindliches Auftreten, die gesundheitliche Eignung
und Bereitschaft zur Bildschirmarbeit sowie ein Führerschein Klasse B und ein eigenes Fahrzeug vorausgesetzt.
Bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung wird die Bewerbung von schwerbehinderten Menschen bevorzugt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden vorrangig behandelt.
Grundlage des unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses ist ein auf dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst
(TVöD) basierender Haustarifvertrag, welcher derzeit eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 39,00 Stunden als Vollzeit vorsieht. Die Vergütung für das o.g. Aufgabengebiet ist ausgewiesen mit Entgeltgruppe S 11b
nach dem Anhang zur Anlage C zum TVöD (Sozial- und Erziehungsdienst).
Weitere Auskünfte zu der Stelle erteilt Ihnen Herr Schmidt, Tel: 04231/15-8804.
Wenn Sie Interesse an der Mitarbeit in multiprofessionalen Teams bei einer Arbeitgeberin haben, die besondere soziale Rahmenbedingungen insbesondere für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bietet, dann
senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 18.02.2017 an die Arbeit im Landkreis Verden AöR,
Frau Mindermann, Lindhooper Str. 67, 27283 Verden.
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen in Kopie, ohne Mappen und Folien ein. Bewerbungen per Mail können nicht
berücksichtigt werden. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden von der ALV nicht erstattet. Soweit
nicht durch die Beifügung eines adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlages der Wunsch
nach Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erklärt wird, werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.
Verden (Aller), 04.02.2017
Arbeit im Landkreis Verden AöR
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