Wir bitten Sie, die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Originalunterlagen bis spätestens am 30. Januar 2017 einzureichen. Lohnbescheinigungen mit fehlenden Angaben müssen wir zurückweisen. Verspätet eingereichte Lohnbescheinigungen können Verzugszinsen auslösen. Besten Dank! Freundliche Grüsse SVA Basel-Landschaft Fragen? SVA Basel-Landschaft Hauptstrasse 109 4102 Binningen Tel. 061/425 25 25 Fax 061/425 25 00 [email protected] www.sva-bl.ch Telefonzeiten und Kundenempfang Montag – Freitag 08 30 – 12 00 Uhr / 13 30 – 16 30 Uhr Informationen Wichtige Eckdaten für das Jahr 2016 • Jahrgang 1999 und jünger sind noch nicht AHVabrechnungspflichtig • Jahrgang 1951 = AHV-Altersgrenze Männer • Jahrgang 1952 = AHV-Altersgrenze Frau Lohnbescheinigung online ausfüllen Die Lohnbescheinigung können Sie auch elektronisch erfassen und uns übermitteln. Dafür steht Ihnen unser PartnerWeb als Internetplattform zur Verfügung. Sofern Ihr Lohnprogramm den Lohnstandard «ELM» unterstützt (siehe www.swissdec.ch), können Sie die Lohnbescheinigung ebenfalls via PartnerWeb übermitteln. Anmeldung unter www.sva-bl.ch Das Ausfüllen der Lohnbescheinigung 2016 leicht gemacht … Einsendeschluss: 30. Januar 2017 Für Personen, die auf der Lohnbescheinigung nicht vorgedruckt sind, müssen folgende Angaben gemacht werden: Ab Folgemonat nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters haben Arbeitnehmende Anspruch auf den Rentnerfreibetrag von Fr. 1’400.– monatlich. Den Freibetrag übersteigende Lohnbestandteile sind AHV / IV /EO beitragspflichtig. Die Einkommen sind in diesem Fall auf zwei Zeilen aufzuführen (Lohn bis und mit Geburtsmonat und Lohn ab Rentenbeginn). 2015 Die Versichertennummer ist 13-stellig einzutragen. Ist die Versichertennummer nicht bekannt, benötigen wir das Formular «Anmeldung für einen Versicherungsausweis», das unter www.sva-bl.ch verfügbar ist oder Ihnen auf Wunsch gerne zugestellt wird. a Versichertenangaben: Für jene Arbeitnehmer, die Sie uns nachmelden, geben Sie bitte Name und Vorname der Versicherten an. a b c 756.1862.3697.02 BEISPIEL, IRMA 18.03.1958 F 01.01 31.12 144’000 756.7256.2596.85 MUSTER, ROLAND 06.06.1970 M 01.01 31.12 120’000 756.5862.3274.82 VORLAGE, KURT 06.06.1945 M 01.01 31.12 18’000 756.5384.6295.76 Müller, Hans 03.03.1975 M 01.01. 30.06. 45’000 756.1428.3355.14 Meyer, Rolf 10.01.1951 M 01.01. 31.01. 756.1428.3355.14 Meyer, Rolf R 10.01.1951 M 01.02. 31.12. A Restlicher Bruttolohn nach Abzug des AHV-Freibetrages 5’000 Restlicher Bruttolohn nach Abzug des AHV-Freibetrages Versichertenangaben: Geburtsdatum der Versicherten eintragen. c 332’000 F/M: F = weiblich M = männlich Zusatzfragebogen 1 Dieser ist auszufüllen, wenn für in Landwirtschaftsbetrieben mitarbeitende Familienmitglieder ein AHV-pflichtiger Lohn deklariert worden ist. Beschäftigungsdauer Unter dem Begriff AHV-Lohn sind sämtliche beitragspflichtigen Bruttolöhne und Entgelte einzutragen (Bar- und Naturallöhne, IV-Taggelder, Erwerbsausfallentschädigungen der EO, Verwaltungsratshonorare, Entschädigungen an Vereinsfunktionäre, Tantiemen usw.). Kranken- und Unfalltaggelder sowie Kinder- und Ausbildungszulagen sind nicht beitragspflichtig. Werden Nettolöhne bescheinigt, sind sie ausdrücklich als Nettolöhne zu bezeichnen (eine Umrechnung erfolgt dann durch die Ausgleichskasse). Beilagen für Landwirte , Umrechnung Netto- in Bruttolöhne Werden Nettolöhne ausbezahlt, sind diese zur Abrechnung der AHV/IV/EO/ALV-Beiträge in Bruttolöhne umzurechnen. Monatliche Nettolöhne bis und mit Fr. 11’581.–: Nettolohn ÷ 0.93775 = Bruttolohn Monatliche Nettolöhne über Fr. 11’581.–: (Nettolohn + 74.10) : 0.94375 = Bruttolohn b Austritt: Kreuzen Sie an, wenn ein definitiver Austritt im betreffenden Jahr erfolgte oder setzen Sie ein «A». - Alle Erwerbstätigen ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres sind beitragspflichtig, d.h. für das Jahr 2016 ab Jahrgang 1998. Betriebe mit eigenen Computerlisten Die Vorderseite der Lohnbescheinigung (Rekap) wird zum Deckblatt der Computerliste. Die Totale übernehmen Sie direkt aus den EDV-Unterlagen und tragen sie auf der Vorderseite ein. Das unterzeichnete Formular reichen Sie zusammen mit der Computerliste ein. Abkürzungen der Sozialwerke AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung ALV Arbeitslosenversicherung IVInvalidenversicherung EO Erwerbsersatzordnung FAKFamilienausgleichskasse FLG Familienzulagen in der Landwirtschaft BVG Berufliche Vorsorge UVGUnfallversicherung VK Verwaltungskosten EINREICHUNGSFRIST Die Lohnbescheinigung muss jeweils bis spätestens am 30. Januar 2017 bei der Ausgleichskasse eingetroffen sein, ansonsten müssen für die Differenznachzahlungen Verzugszinsen berechnet werden. Zahlungsfristen Die Frist zur Zahlung der Rechnung beginnt mit dem Rechnungsdatum und dauert genau 30 Tage. Die Rechnung gilt nur dann als fristgerecht bezahlt, wenn der Betrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum bei der Ausgleichskasse gutgeschrieben wurde. Ansonsten werden Verzugszinsen berechnet. Zusatzfragebogen 2 Landwirtschaftliche Betriebe, die sich der Globallösung für die obligatorische Unfallversicherung (UVG) und für die berufliche Vorsorge (BVG) angeschlossen haben, sind verpflichtet, auch den Zusatzfragebogen 2 einzureichen, wenn im Betrieb: - familienfremde jugendliche ArbeitnehmerInnen (Jugendliche vor Vollendung des 17. Altersjahres) oder - familienfremde ArbeitnehmerInnen im AHV-Rentenalter beschäftigt worden sind.
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