Das Ausfüllen der Lohnbescheinigung 2016 leicht gemacht

Wir bitten Sie, die vollständig
ausgefüllten und unterzeichneten Originalunterlagen bis spätestens am 30. Januar 2017
einzureichen.
Lohnbescheinigungen mit fehlenden Angaben müssen wir
zurückweisen. Verspätet eingereichte Lohnbescheinigungen
können Verzugszinsen auslösen.
Besten Dank!
Freundliche Grüsse
SVA
Basel-Landschaft
Fragen?
SVA
Basel-Landschaft
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4102 Binningen
Tel. 061/425 25 25
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Telefonzeiten und Kundenempfang
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08 30 – 12 00 Uhr / 13 30 – 16 30 Uhr
Informationen
Wichtige Eckdaten für das Jahr 2016
• Jahrgang 1999 und jünger sind noch nicht AHVabrechnungspflichtig
• Jahrgang 1951 = AHV-Altersgrenze Männer
• Jahrgang 1952 = AHV-Altersgrenze Frau
Lohnbescheinigung online ausfüllen
Die Lohnbescheinigung können Sie auch elektronisch
erfassen und uns übermitteln. Dafür steht Ihnen unser
PartnerWeb als Internetplattform zur Verfügung.
Sofern Ihr Lohnprogramm den Lohnstandard «ELM»
unterstützt (siehe www.swissdec.ch), können Sie die
Lohnbescheinigung ebenfalls via PartnerWeb übermitteln. Anmeldung unter www.sva-bl.ch
Das Ausfüllen der
Lohnbescheinigung 2016
leicht gemacht …
Einsendeschluss: 30. Januar 2017
Für Personen, die auf der Lohnbescheinigung nicht vorgedruckt sind,
müssen folgende Angaben gemacht
werden:
Ab Folgemonat nach Erreichen des ordentlichen
AHV-Rentenalters haben Arbeitnehmende Anspruch auf den Rentnerfreibetrag von Fr. 1’400.–
monatlich. Den Freibetrag übersteigende Lohnbestandteile sind AHV / IV /EO beitragspflichtig.
Die Einkommen sind in diesem Fall auf zwei Zeilen
aufzuführen (Lohn bis und mit Geburtsmonat und
Lohn ab Rentenbeginn).
2015

Die Versichertennummer ist
13-stellig einzutragen.
Ist die Versichertennummer nicht bekannt,
benötigen wir das Formular «Anmeldung
für einen Versicherungsausweis», das unter
www.sva-bl.ch verfügbar ist oder Ihnen
auf Wunsch gerne zugestellt wird.
a
Versichertenangaben:
Für jene Arbeitnehmer, die Sie uns nachmelden, geben Sie bitte Name und
Vorname der Versicherten an.

a
b
c




756.1862.3697.02
BEISPIEL, IRMA
18.03.1958
F
01.01
31.12
144’000
756.7256.2596.85
MUSTER, ROLAND
06.06.1970
M
01.01
31.12
120’000
756.5862.3274.82
VORLAGE, KURT
06.06.1945
M
01.01
31.12
18’000
756.5384.6295.76
Müller, Hans
03.03.1975
M
01.01.
30.06.
45’000
756.1428.3355.14
Meyer, Rolf
10.01.1951
M
01.01.
31.01.
756.1428.3355.14
Meyer, Rolf R
10.01.1951
M
01.02.
31.12.
A

Restlicher Bruttolohn nach
Abzug des AHV-Freibetrages
5’000
Restlicher Bruttolohn nach
Abzug des AHV-Freibetrages
Versichertenangaben:
Geburtsdatum der Versicherten eintragen.
c
332’000
F/M:
F = weiblich
M = männlich
Zusatzfragebogen 1
Dieser ist auszufüllen, wenn für in Landwirtschaftsbetrieben mitarbeitende Familienmitglieder ein
AHV-pflichtiger Lohn deklariert worden ist.
Beschäftigungsdauer

Unter dem Begriff AHV-Lohn sind sämtliche beitragspflichtigen Bruttolöhne und
Entgelte einzutragen (Bar- und Naturallöhne,
IV-Taggelder, Erwerbsausfallentschädigungen der EO, Verwaltungsratshonorare, Entschädigungen an Vereinsfunktionäre, Tantiemen usw.). Kranken- und Unfalltaggelder sowie Kinder- und Ausbildungszulagen sind nicht beitragspflichtig.
Werden Nettolöhne bescheinigt, sind sie ausdrücklich als Nettolöhne zu bezeichnen (eine Umrechnung
erfolgt dann durch die Ausgleichskasse).
Beilagen für Landwirte
,

Umrechnung Netto- in Bruttolöhne
Werden Nettolöhne ausbezahlt, sind diese zur
Abrechnung der AHV/IV/EO/ALV-Beiträge in Bruttolöhne umzurechnen.
Monatliche Nettolöhne bis und mit Fr. 11’581.–:
Nettolohn ÷ 0.93775 = Bruttolohn
Monatliche Nettolöhne über Fr. 11’581.–:
(Nettolohn + 74.10) : 0.94375 = Bruttolohn
b
Austritt: Kreuzen Sie an, wenn ein definitiver Austritt im betreffenden Jahr erfolgte
oder setzen Sie ein «A».
- Alle Erwerbstätigen ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres sind beitragspflichtig,
d.h. für das Jahr 2016 ab Jahrgang 1998.
Betriebe mit eigenen Computerlisten
Die Vorderseite der Lohnbescheinigung (Rekap) wird
zum Deckblatt der Computerliste. Die Totale übernehmen Sie direkt aus den EDV-Unterlagen und tragen
sie auf der Vorderseite ein. Das unterzeichnete Formular
reichen Sie zusammen mit der Computerliste ein.
Abkürzungen der Sozialwerke
AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung
ALV Arbeitslosenversicherung
IVInvalidenversicherung
EO
Erwerbsersatzordnung
FAKFamilienausgleichskasse
FLG Familienzulagen in der Landwirtschaft
BVG Berufliche Vorsorge
UVGUnfallversicherung
VK
Verwaltungskosten
EINREICHUNGSFRIST
Die Lohnbescheinigung muss jeweils bis spätestens am
30. Januar 2017 bei der Ausgleichskasse eingetroffen
sein, ansonsten müssen für die Differenznachzahlungen
Verzugszinsen berechnet werden.
Zahlungsfristen
Die Frist zur Zahlung der Rechnung beginnt mit dem
Rechnungsdatum und dauert genau 30 Tage. Die
Rechnung gilt nur dann als fristgerecht bezahlt, wenn
der Betrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum bei der
Ausgleichskasse gutgeschrieben wurde. Ansonsten
werden Verzugszinsen berechnet.
Zusatzfragebogen 2
Landwirtschaftliche Betriebe, die sich der Globallösung für die obligatorische Unfallversicherung
(UVG) und für die berufliche Vorsorge (BVG) angeschlossen haben, sind verpflichtet, auch den Zusatzfragebogen 2 einzureichen, wenn im Betrieb:
- familienfremde jugendliche ArbeitnehmerInnen
(Jugendliche vor Vollendung des 17. Altersjahres)
oder
- familienfremde ArbeitnehmerInnen im
AHV-Rentenalter beschäftigt worden sind.