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Trump und Mexiko - die wichtigsten Fakten
zum Handelsstreit
03.02.2017
Möglichkeiten des neuen US-Präsidenten und ihre Konsequenzen / Von Sabine Schulte
(AHK Mexiko) und Florian Steinmeyer (GTAI)
Mexiko-Stadt (GTAI) - Spätestens seitdem der neue US-Präsident Donald Trump im Amt ist, schwelt der Streit
zwischen den USA und Mexiko. Neben dem Bau einer Grenzmauer geht es vor allem um die Einschränkung des
Freihandels zwischen den beiden Ländern. Die Analyse zeigt, welche Handlungsmöglichkeiten der neue Präsi­
dent hat, welche Rolle Nafta und WTO spielen und welche Konsequenzen die beiden Länder im Fall von neuen
Handelsbarrieren erwarten.
Grenzmauer, Importsteuern, Nafta-Ausstieg - der am 20.1.17 vereidigte US-Präsident Donald Trump bekräftigt in
den ersten Tagen seiner Amtszeit den harten Kurs gegenüber Mexiko. Bereits im Wahlkampf drohte Trump ne­
ben dem Mauerbau damit, in Mexiko hergestellte Fahrzeuge mit einem Zoll von 35% zu belegen. Als Begrün­
dung gab er den "unfairen Handel" an, durch den in den letzten Jahren immer mehr Kfz aus mexikanischer Pro­
duktion in die USA kämen und dadurch Jobs von den USA nach Mexiko verlagert würden.
Im aktuellen Streit um eine Grenzmauer zwischen den beiden Ländern kommt ein weiterer Vorstoß hinzu: Da es
die mexikanische Regierung ablehnt, für den von Trump unterzeichneten Bau der Mauer zwischen Mexiko und
den USA zu zahlen, wurde von Trump-Mitarbeitern ein Strafzoll von 20% auf alle Importe aus Mexiko als mögli­
che Finanzierungsform ins Spiel gebracht. Daneben steht nach wie vor die Drohung im Raum, das Freihandels­
abkommen Nafta zwischen den USA, Mexiko und Kanada aufzukündigen, sollte es bei den angestrebten Neu­
verhandlungen nicht Zugeständnisse für die USA geben.
Nicht der erste Handelsstreit zwischen USA und Mexiko
Auch wenn Trump Nafta infrage stellt, müssen die angedrohten Zollmaßnahmen bis zu einem Austritt der USA
oder dem Abschluss einer Neuverhandlung unter den aktuellen Regeln des Vertrags betrachtet werden. Nafta
sieht den zollfreien Warenverkehr von neuen Fahrzeugen zwischen Mexiko und seinen Partnern USA und Kana­
da vor. Ein Kfz-Zoll von 35% wäre damit nicht zulässig. Genauso verstieße ein allgemeiner Strafzoll von 20% ge­
gen das Abkommen.
Sollten Abgaben erhoben werden, kann Mexiko die USA vor einem Nafta-Schiedsgericht verklagen und gegebe­
nenfalls seinerseits Zölle einführen. Das wäre im Übrigen nicht die erste Klage. Seit Bestehen des Abkommens
gibt es immer wieder Streitigkeiten zwischen den Partnern, beispielsweise wegen hoher mexikanischer Zucker­
exporte zu vermeintlichen Dumpingpreisen in die USA oder der Weigerung von US-Behörden, mexikanische Lkw
über die Grenze zu lassen.
Zölle sind mögliches Szenario
Für die Einführung von Zöllen ist der US-Kongress zuständig. Dieser steht Handelsbarrieren traditionell kritisch
gegenüber. Allerdings kann der US-Präsident einen Notstand ausrufen, der sich auf die wirtschaftlichen Um­
stände des Landes bezieht. In diesem Fall kann er durch Sonderbefugnisse am Kongress vorbei neue Zölle ein­
führen. 1971 setze der damalige Präsident Nixon über diesen Mechanismus einen - allerdings kurzlebigen - allge­
meinen Einfuhrzoll von 10% durch.
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TRUMP UND MEXIKO - DIE WICHTIGSTEN FAKTEN ZUM HANDELSSTREIT
In möglichen Neuverhandlungen des Nafta-Abkommens müssen alle drei Parteien den neuen Bedingungen zu­
stimmen. Es ist nicht zu erwarten, dass Mexiko Bedingungen annimmt, welche die wirtschaftliche Stellung des
Landes in Nordamerika bedeutend schwächen würden. Sollte Trump seine Drohung wahrmachen aus Nafta aus­
zutreten, ist hierfür eine Frist von sechs Monaten einzuhalten. Der Austritt muss vom US-Kongress beantragt
werden, nicht vom Präsidenten. Rechtlich handelt es sich hierbei allerdings um eine Grauzone.
Bei Nafta-Austritt kommt die WTO ins Spiel
Da die USA Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) sind, würden nach einem Nafta-Austritt die WTO-Han­
delsregelungen gelten. Konkret sehen die Zollregelungen der WTO im Falle der USA für die Einfuhr von Pkw als
höchstmöglichen Import-Zollsatz 2,5% vor (für Nutzfahrzeuge allerdings 25%). Generell können die USA nur die
maximalen im Rahmen des allgemeinen Präferenzsystems vorgesehenen Importzölle berechnen, ohne WTORecht zu brechen. Selbst der US-Importzoll für Pkw gegenüber Nicht-WTO-Mitgliedern liegt bei lediglich 10%.
Strafzölle könnten die USA nur geltend machen, wenn sie beweisen könnten, dass durch die Kfz-Importe die ei­
gene Industrie in ihrer Existenz gefährdet ist oder es sich um Importe zu Dumpingpreisen handelt. Der Nachweis
eines oder mehrerer dieser Sachverhalte ist unwahrscheinlich.
US-Zölle und ihre Konsequenzen
Experten sind sich darüber einig, dass neue Handelsbarrieren weitreichende Konsequenzen für die Industrie in
Mexiko und den USA hätten. Für Mexiko steht potenziell mehr auf dem Spiel, da ein bedeutender Teil der Wirt­
schaft auf den Export ausgerichtet ist. Die Ausfuhrquote des Landes liegt bei 33%, weit höher als in den USA
(8%).
Rund 80% der mexikanischen Exporte gehen an den nördlichen Nachbarn. Bei empfindlich hohen Zollsätzen
würde das Geschäftsmodell zahlreicher Unternehmen zusammenbrechen, insbesondere im Kfz- und Elektronik­
sektor. Schon beim Wahlsieg Trumps geriet der Mexikanische Peso stark unter Druck. Die Wachstumsprognosen
der mexikanischen Wirtschaft für 2017 liegen mittlerweile bei nur noch +1,5%, nachdem sie vor der US-Wahl
noch +2,3% betragen hatten.
Auch die USA würden leiden
Andererseits würden höhere Zölle auch an der US-Wirtschaft nicht spurlos vorbeigehen. Die beiden Volkswirt­
schaften sind dank des nunmehr 23 Jahre andauernden Freihandels eng miteinander verknüpft. Mexiko ist nach
Kanada der zweitwichtigste Absatzmarkt US-amerikanischer Produkte. Mexikanische Exporte in die USA beste­
hen schätzungsweise zu 40% aus Komponenten, die zuvor in den USA gefertigt und nach Mexiko geliefert wur­
den. Besonders eng sind die Wertschöpfungsketten im Kfz-Sektor miteinander verflochten. Teurere Kfz-Teile
aus Mexiko würden letztendlich die Autobauer in den USA treffen und die Preise für Pkw in die Höhe treiben.
Sollten die USA tatsächlich Importabgaben einführen, dürfte die mexikanische Regierung erwägen, ihrerseits
Zölle zu erheben, sei es auf Grundlage eines Nafta- oder eines WTO-Schiedsgerichtsverfahrens. Der Einschät­
zung von Marktbeobachtern zufolge würde sie dabei vor allem auf landwirtschaftliche Güter wie Mais, Schwei­
nefleisch und Fruktose abzielen. Bei diesen Waren ist Mexiko der wichtigste US-Kunde. Zudem würden die
Maßnahmen stark die ländlichen Gebiete der USA treffen, in denen der Anteil der Trump-Anhänger besonders
hoch ist.
(FST)
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Ulrich Binkert | © GTAI
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