Allgemeine Regeln für die Teilnahme

Verbindliche Regelungen zur Teilnahme am Ferienprogramm der
Verbandsgemeinde Göllheim für Grundschüler
Stand Februar 2017
1. Alle Grundschüler, die zum Schulbezirk der Grundschulen der Verbandsgemeinde
Göllheim (Göllheim und Zellertal) gehören, können an dem Ferienangebot teilnehmen. Auf Antrag können auch Kinder mit Wohnsitz außerhalb der
Verbandsgemeinde Göllheim an dem Ferienangebot teilnehmen. Das
Ferienprogramm ist eine freiwillige Leistung der Verbandsgemeinde Göllheim. Ein
gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Es findet jeweils in der 4. und 5. Woche in den
Sommerferien sowie in der 2. Woche in den Herbstferien statt.
Allerdings kann dieses Angebot nur durchgeführt werden, wenn zu Beginn eines
jeden Programmangebotes (5 Betreuungstage oder 10 Betreuungstage) mindestens
8 Kinder angemeldet sind.
2. An- und Abmeldungen sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung
Göllheim, Fachbereich 3, zu richten. Eine Abmeldung kann nur bis 5 Tage vor
Betreuungsbeginn erfolgen und ist notwendig, damit ein gezahlter Beitrag erstattet
werden kann.
Anmeldevordrucke sind über die Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim,
Tel. 06351/490922 (Herr Bohlander) oder 06351/490930 (Herr Magsamen) oder über
die Homepage der Verbandsgemeinde Göllheim: www.vg-goellheim.de (Kommunale
Einrichtungen, Schulen) erhältlich.
3. Die Betreuung erfolgt in Anlehnung an das Ganztagsangebot in den Schulen
jeweils montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr durch erfahrene
pädagogische Kräfte. Es richtet sich an Grundschulkinder der 1. bis 4. Klassen. Die
Verbandsgemeinde behält sich vor, als Betreuungsort die Grundschule in Göllheim
oder die Grundschule Zellertal, jeweils mit den dazugehörigen Sportanlagen,
auszuwählen.
4. Die Kinder erhalten täglich ein Mittagessen. Darüber hinaus steht über vor Ort
befindliche Automaten Trinkwasser kostenlos zur Verfügung. Es steht den Eltern frei,
ihren Kindern weitere Getränke mitzugeben.
5. Den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten obliegt der Hin- und Rücktransport ihrer
Kinder; es werden keine kommunalen Fahrdienste angeboten.
6. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten haben im Rahmen der Anmeldung
anzugeben, ob ihr Kind
a) an Allergien bzw. Krankheiten leidet und ggfs. Medikamente einnehmen
muss und/oder
b) Ausnahmen in Bezug auf das tägliche Mittagessen notwendig sind
(z. Lebensmittelallergien, Vegetarisches Essen, religiöse Gründe).
7. Wenn ein angemeldetes Kind im besonderen Fall an der Betreuung nicht
teilnehmen kann oder früher als vereinbart nach Hause kommen soll, ist die
Benachrichtigung der Betreuer/Innen aus Sicherheitsgründen unbedingt erforderlich.
Hierfür wird in der Anmeldebestätigung eine einheitliche Handy-Nummer zur
Verfügung gestellt.
8. Der Elternbeitrag beträgt pro Kind täglich 13,00 Euro und wird pro Ferienwoche
erhoben; er beinhaltet das gemeinsame Mittagessen. Der Gesamtbetrag (pro Woche
65,00 €; für zwei Wochen 130,00 €) ist bis spätestens 14 Tage vor Beginn an die
Verbandsgemeindekasse Göllheim, IBAN, DE53 5405 1990 0002 1009 56,
Sparkasse Donnersberg, zu zahlen. Geschwisterermäßigung wird nicht gewährt;
auch eine tageweise Berechnung wird ausgeschlossen.
9. Von der weiteren Teilnahme am Ferienprogramm können Kinder nach Absprache
zwischen Betreuungskraft und Verwaltung ausgeschlossen werden, wenn sie sich
dauernd weigern, den Anordnungen der Betreuungsperson Folge zu leisten oder in
anderer
Weise
den
Ablauf
der
Betreuung
nachhaltig
stören.
In diesen Fällen erfolgt keine Beitragsrückerstattung; die Eltern sind dann verpflichtet
ihr Kind unverzüglich abzuholen oder abholen zu lassen. Das Kind kann dann für den
Rest der Ferienbetreuung ausgeschlossen werden.
10. Die Verbandsgemeinde haftet für Schäden der betreuten Kinder, sofern die
Schädigung mit der Betreuung im unmittelbaren Zusammenhang steht und das
Betreuungspersonal seine Aufsichtspflicht verletzt hat.
Für durch Willkür und durch Unfolgsamkeit der Kinder entstandene Schäden haften
die Erziehungsberechtigten.
Göllheim, den 02. Februar 2017
Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim
gez.
Steffen Antweiler
Bürgermeister