Europäische Kommission - Pressemitteilung EU: Begrenzung zunehmender Luftverkehrsemissionen Brüssel, 3. Februar 2017 Nachdem sich die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) darauf geeinigt hat, die Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr zu stabilisieren, ist die Kommission nunmehr dabei, das Emissionshandelssystem (EHS) der EU mit Blick auf die Eindämmung der Emissionen aus dem Luftverkehr zu überarbeiten. Die Europäische Union ist einer der größten Befürworter, wenn es darum geht, die stark zunehmenden Emissionen aus dem Luftverkehr unter Kontrolle zu bringen. Sie und ihre Mitgliedstaaten haben auf der ICAO-Versammlung von 2016 bei der Aushandlung einer Regelung für einen globalen marktbasierten Mechanismus zur Stabilisierung der Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr eine entscheidende Rolle gespielt. Das System setzt voraus, dass Fluggesellschaften ihre jährlichen CO2Emissionen auf internationalen Strecken überwachen und melden und die über die Werte von 2020 hinausgehenden Emissionen ausgleichen. Als Folge dieser weltweiten Einigung muss das Emissionshandelssystem der EU überarbeitet werden, damit der Luftverkehrssektor auch weiterhin seinen Beitrag zu den klimapolitischen Zielen Europas leisten und der globale marktbasierte Mechanismus der ICAO reibungslos angewendet werden kann. Die Kommission schlägt vor, den bisherigen geografischen Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems der EU für den Luftverkehr, der Flüge zwischen Flughäfen im Europäischen Wirtschaftsraum erfasst, beizubehalten, um für alle Luftfahrtunternehmen, die Flüge in Europa operieren, ausgewogene Ausgangsbedingungen und Gleichbehandlung zu gewährleisten. Miguel Arias Cañete, Kommissar für Klimapolitik und Energie, erklärte hierzu: „Mit diesem Vorschlag wird sichergestellt, dass auch der Luftfahrtsektor seinen Beitrag zu den europäischen Klimaschutzzielen leistet.Wir fordern deshalb die internationale Staatengemeinschaft auf, sich von Anfang an an dem globalen System zu beteiligen und dazu beizutragen, dass fundierte Umweltkriterien erarbeitet und angewendet werden, die reelle Emissionsminderungen im Luftverkehrssektor bewirken.“ Die für Verkehr zuständige Kommissarin Violeta Bulc führte aus: „Nach der wegweisenden Einigung innerhalb der ICAO wird sich die Europäische Union nun darauf konzentrieren, den globalen Mechanismus zur Anwendung zu bringen. Wir sind ernsthaft darum bemüht, CO2-neutrales Wachstum für den Luftverkehrssektor zu ermöglichen, und werden die hierzu erforderliche technische und finanzielle Unterstützung leisten. Die Luftfahrt ist ein globales Unternehmen, und kein Land darf zurückbleiben!“ Der heutige Vorschlag für eine Überarbeitung des Emissionshandelssystems der EU liegt nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Beratung vor, und das Mitentscheidungsverfahren dürfte bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Hintergrund Die künftige Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Luftverkehrssektors und seine ökologische Nachhaltigkeit gehen Hand in Hand. Eines der Ziele der Luftverkehrsstrategie für Europa, die die Kommission im Dezember 2015 angenommen hat, besteht darin, die hohen Umweltschutznormen zu erhalten und zu verbessern. Im Zeitraum 2013-2016 haben die unter das Emissionshandelssystem der EU fallenden kommerziellen Fluggesellschaften zu Einsparungen von CO-Emissionen in Höhe von über 65 Millionen Tonnen beigetragen. Diese Emissionsminderungen haben entweder im Luftfahrtsektor selbst oder in anderen Bereichen der Wirtschaft stattgefunden. Bei über 99,5 % der unter das EHS fallenden Emissionen wurden die Vorgaben erfüllt. Ausführliche Vorschriften für den globalen marktbasierten Mechanismus sollen 2017 ausgearbeitet und im Laufe des Jahres 2018 von der ICAO angenommen werden. Die Kommission ist an diesem Prozess beteiligt und wird technische Hilfe leisten, wo dies erforderlich ist. Auch wenn das System erst 2021 anläuft, sollten Emissionsdaten bereits ab 2019 erfasst werden. Sobald bezüglich der Anwendung des globalen marktbasierten Mechanismus mehr Klarheit herrscht, will die Kommission das EU-Emissionshandelssystem erneut überprüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Vorschläge für die Anwendung des Systems unterbreiten. Dabei wird auch die Eigenverpflichtung der EU, die Treibhausgasemissionen bis 2030 EU-weit und in allen Wirtschaftssektoren um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990 zu mindern, gebührend berücksichtigt. Weitere Informationen Fragen und Antworten: Minderung von Luftverkehrsemissionen Informationsblatt: 39. Versammlung der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation Infografik zum globalen marktgestützten Mechanismus Luftfahrtstrategie für Europa IP/17/189 Kontakt für die Medien: Anna-Kaisa ITKONEN (+32 2 29 56186) Nicole BOCKSTALLER (+32 2 295 25 89) Alexis PERIER (+32 2 296 91 43) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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